Mr.Stielz schrieb:Erstmal geht es doch nur darum, ob der verleumderische Verleumder wegen Verleumdung verknackt wird. Direkte juristische Konsequenzen für die Klägerseite hat das doch erstmal nicht.
Das ist richtig, aber wenn das Gericht einen Freispruch verkünden sollte, nehme ich an das der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, das das AuKW (KPP) nicht funktioniert und auch nie funktionieren wird können.
Das wird vermutlich die eine oder andere Klage nach sich ziehen, wenn die Staatsanwaltschaft nicht ohnehin schon wegen banden- und gewerbemäßigen Betrugs ermittelt.