Tamins schrieb:Seit wann gibt es denn bitte ein 50%-Alibi auf diesen Planeten?
Könntest Du das bitte ein wenig erläutern, ich bin mit dieser Formulierung derzeit ein wenig überfordert.
Ja das erläutere ich dir gern.
Es geht nicht darum, daß es ein 50% Alibi gibt, sondern es geht darum:
Wolters befragt nich und hat daher garkeine Ahnung ob CB ein Alibi beansprucht....
sagt aber es gibt keinsWilliam-Thomas hat nach dem Brief von CB mit der Info zu dem Mädchen (ohne Angabe des des Namens aber Detail woher und das es dort im Urlaub war mit Eltern etc) das mädchen ausfindig gemacht. Sie bestättigt im grossen und ganzen die Woche, aber kann nichts genaues über die Tatnacht sagen.
Daher kann die Zeugin zwar die Woche, nicht aber speziell die Tatnacht verifizieren.
Also sagt William-Thomas
er kann eines haben (50%) oder keines haben (50%)Beides lässt sich nach 15 Jahren aber nicht verifizieren.
Wenn man jetzt davon ausgeht, daß sie die ganze Woche zusammen verbracht haben, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie auch diese Nacht zusammen waren. Da dies aber momentan nicht bewiesen werden kann, ist die wahrscheinlkeit nur bei 50%.
Ergo:
Wolters ohne Info und suche
100% sicher das kein Alibi/Alibi-anspruchWilliam-Thomas mit Info, suche und Zeugenaussage
50% sicher Alibi/ 100% Alibi-anspruch.
Ich hoffe, so verstehst du was ich meine.
Und zu
@Swagger Ich ruder nicht zurück, sondern lasse mich gern überraschen, wenn sie denn echte beweise vorlegen.
Denn wenn es der richtige ist, der dafür gerade stehen muss, bin ich froh.