Justreading schrieb:"Wir haben stichhaltige Beweise dafür, dass Maddie McCann tot ist und dass unser Verdächtige sie getötet hat"
Mit dem Begriff „stichhaltig“ meinte Wolters, dass die vorliegenden Beweise für den Tod von Maddie McCann in irgendeiner Form substantiell und gewichtig sind. Allerdings ist der Begriff „stichhaltig“ recht vage und lässt offen, was genau damit gemeint. Er hat nie gsagt, dass es für eine Anklage reicht.
Justreading schrieb:Ich kann sagen, dass wir im Moment nur einen Verdächtigen haben. Sie ist in Portugal gestorben und wir glauben, dass wir vielleicht wissen, wo es passiert ist.“
Was ist daran jetzt wieder verkehrt? C.B. war und ist der einzige Verdächtige. Zudem kommt in deinem Zitat das Wort „glauben“ vor.
Es ist möglich, dass die Staatsanwaltschaft über Beweise verfügt, die den Tod von Maddie McCann bestätigen, aber diese Beweise sind nicht ausreichend, um die direkte Täterschaft von C.B. zu beweisen, und sie reichen noch nicht aus, um eine Anklage zu erheben. Der Fall könnte noch in einer Phase sein, in der mehr Informationen und Verbindungen benötigt werden, um die Schuld von C.B. zweifelsfrei zu belegen.
Justreading schrieb:Heißt jedoch nicht das Persönlichkeitsrechte damit nichtsmehr wert sind.
Staatsanwälte dürfen unter bestimmten Umständen Informationen veröffentlichen z. B. um Hinweise aus der Bevölkerung zu bekommen oder um das öffentliche Interesse zu bedienen. Das ist durch § 4 der deutschen Richtlinien für das Strafverfahren gedeckt. Auch wenn einige Aussagen sehr klar wirkten, hat er in anderen Interviews betont, dass es sich nicht um eine Anklage handelt, und dass „die Beweise nicht für eine Anklage reichen“. Diese Einschränkungen könnten aus rechtlicher Sicht genügen, um eine klare Rechtsverletzung zu verneinen.
Zudem ist öffentlich nicht bekannt, dass die Anwälte von C.B. rechtlich gegen Wolters vorgegangen wären, etwa mit einer Beschwerde oder Klage wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Ja es gibt Bedenken hinsichtlich einiger seiner (Wolters) öffentlichen Äußerungen. Und noch einmal, bis heute ist keine formelle Rüge oder Verurteilung gegen Wolters bekannt.