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Vermisstenfall Madeleine McCann

17.357 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Portugal, 2007 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisstenfall Madeleine McCann

um 08:56
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:elbstverständlich kann man Beweise für MMs Tod haben ohne das diese Beweise auf eine Täterschaft von CB schließen lassen. Allerdings wäre dann die Frage, warum man dann überhaupt in diese Richtung ermittelt. Irgendein direkter Zusammenhang muss ja bestehen. Ab dem Punkt fehlt mir persönlich dann die Fantasie. Man kann MMs Tod beweisen, aber CBs Täterschaft nicht, obwohl ein direkter Zusammenhang besteht? Das ist ein Widerspruch in sich.
Es ist nicht widersprüchlich, dass die Ermittler bzw. die Staatsanwaltschaft glauben, Maddie McCann sei tot, und gleichzeitig keine gerichtsfesten Beweise gegen C.B. haben. Der scheinbare Widerspruch entsteht nur, wenn man "Beweis für den Tod" mit "Beweis für den Täter" gleichsetzt.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 08:59
Zitat von LanesLanes schrieb:Sollte es tatsächlich Bildaufnahmen von Maddie geben und diese bei seinem toten Hund gefunden worden sein, dann braucht man nicht viel Fantasie um die Ermittlungen in seine Richtung zu erklären.
Genau! Der alleinige Besitz solcher Fotos ist zwar ein starkes Indiz, würde ihn aber nachweislich noch nicht automatisch zum Täter machen. Abhängig davon was auf den Bildern genau zu sehen ist.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 09:20
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Was ist daran jetzt wieder verkehrt?
Nochmal, scheinbar verstehst du es nicht.

Wolters hat ganz konkret mehrfach gesagt das Madeleine tot ist und sie - er und sein Team - sich da zu 100% sicher ist.
Das ist ein MASSIVER schlag ins Gesicht für die Hoffenden Eltern, und selbst wenn sie keinen konkreten Beweis für C.B. haben, dann wären sie in der Pflicht gewesen den Ermittlungsbehörden welchen den Fall führen - England - und den Eltern den Beweis für den Tod von MMC vorzulegen.

Und genau das hat Wolters trotz mehrfacher aufforderung verweigert, bis ihm von den Eltern der kleinen MMC mit Klage gedroht wurde. Erst dann hat er Zähne knirschend zugegeben das es eben KEINEN BEWEIS für ihren Tod gibt, sondern alles ein Bauchgefühl war.

Und genau DAS ist das unding!
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Zudem kommt in deinem Zitat das Wort „glauben“ vor.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Sie ist in Portugal gestorben
Nix glauben . Ganz klare Aussage! Das glauben bezog sich rein auf den Ort wie er das Bauchgefühl hatte da sie dort verstorben sei.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 09:39
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Nochmal, scheinbar verstehst du es nicht.
Kein Grund persönlich zu werden.

Wo bitte, sind dann die rechtlichen Konsequenzen gegen Wolters? Für mich steht seine Vorgehensweise im Einklang mit den Ermittlungszielen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wolters hat ganz konkret mehrfach gesagt das Madeleine tot ist und sie - er und sein Team - sich da zu 100% sicher ist.
Das ist ein MASSIVER schlag ins Gesicht für die Hoffenden Eltern, und selbst wenn sie keinen konkreten Beweis für C.B. haben, dann wären sie in der Pflicht gewesen den Ermittlungsbehörden welchen den Fall führen - England - und den Eltern den Beweis für den Tod von MMC vorzulegen.

Und genau das hat Wolters trotz mehrfacher aufforderung verweigert, bis ihm von den Eltern der kleinen MMC mit Klage gedroht wurde. Erst dann hat er Zähne knirschend zugegeben das es eben KEINEN BEWEIS für ihren Tod gibt, sondern alles ein Bauchgefühl war.

Und genau DAS ist das unding!
Ich verstehe deinen Blickwinkel aber ich habe meine Sicht auf die Dinge.

Vielleicht können wir uns auf folgendes einigen:

Wolters' Aussagen waren unglücklich formuliert, insbesondere gegenüber den Eltern. Aber man kann argumentieren, dass er aus ermittlungstaktischen, rechtlichen und institutionellen Gründen nicht anders handeln konnte auch wenn das emotional für die Eltern verheerend war.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 09:55
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Wo bitte, sind dann die rechtlichen Konsequenzen gegen Wolters?
Von welcher Seite aus?

Von den Eltern der MMC? -> wurden angedroht

Von C.B. ? -> BISHER nichts öffentlich bekannt, jedoch nach seiner Haftentlassung recht warscheinlich.
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Kein Grund persönlich zu werden.
Da sind wir noch lange nicht , alles cool :)
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Aber man kann argumentieren, dass er aus ermittlungstaktischen, rechtlichen und institutionellen Gründen nicht anders handeln konnte
Das musst du bitte erklären.

Wolters hatte nix mit dem Fall MMC zutun. Deutschland war generell absolut 0 involviert.
Er hat aufgrund seines Bauchgefühls - das hat er so Wortwörtlich zugegeben - einen scheinbar unbeteiligten Häftling beschuldigt, und das in der Presse noch bevor es eine entsprechende Meldung an die Ermittelnden Behörden in ENG gab.
Was außer sein Bauchgefühl - was ihn ja später noch häufiger enttäuscht hat wie wir gesehen haben - hat ihn denn dazu gezwungen das er nicht anders Handeln konnte?

Nochmal: er hatte exakt NIX . Keinen (!) Beweis für MMC tod, keinen Beweis für die Täterschaft von C.B. - sonst würde dieser nicht in wenigen Monaten frei kommen , Stichwort Verdunklungsgefahr . Es gibt unterm Strich nix neues.

Bös gesagt: er hat sich da in nen sehr Medial effektives Thema eingemischt , aber kann nicht liefern.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 10:30
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Das musst du bitte erklären.
Okay, die Vorgehensweise mag nicht jedem gefallen. In Deutschland gelten andere Maßstäbe als in Großbritannien.
In Deutschland darf ein Staatsanwalt auch dann Verdächtige nennen, wenn (noch) keine Anklage erhoben wurde. Das ist juristisch zulässig, solange es nicht vorverurteilend ist.

In Großbritannien ist die Schwelle für öffentliche Aussagen durch Strafverfolger deutlich höher, was zu einem kulturellen Missverständnis zwischen UK und Deutschland führte.

Er (Wolters) muss aus Sicht der Ermittlungsbehörden ernstzunehmende Hinweise auf eine Täterschaft und den Tod des Kindes gehabt haben. Auch wenn diese nicht für eine Anklage reichten, hielt er es aus Opferschutz- und Präventionsgründen für seine Pflicht, den Fall öffentlich zu machen – in der Hoffnung auf neue Hinweise oder Mitwisser. Seine Aussagen spiegelten eher eine interne Einschätzung wider und keine juristische Feststellung.

Es geht hier nicht darum, ob ich oder du hier etwas nicht verstehen. Ich habe eine grundlegend andere Sicht auf die Dinge und würde es dabei belassen.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:einen scheinbar unbeteiligten Häftling beschuldigt
Klar...der arme C.B. und der böse Herr Wolters.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 10:42
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Das ist juristisch zulässig, solange es nicht vorverurteilend ist.
Guter Punkt.
Sind aussagen wie "wir sind uns sicher das C.B. der Mörder von MMC ist" nicht maximal vorverurteilend?


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 10:53
Meine Überlegung dazu, die sicherlich von juristisch versierten Personen in diesem Forum besser eingeschätzt werden kann:
Ich habe mich immer gewundert, warum C.B. meines Wissens nach nie wegen Besitz von verbotenen Material, das auf den Sticks in Neuwegersleben gefunden wurde, angeklagt wurde. Damit könnte man sicher noch ein paar Jahre Knast dran hängen. Nun ist die ganze Geschichte, wie die Sticks gefunden wurden, ja relativ wild und möglicherweise auch illegal (angeblich Hund aufs Grundstück gelaufen, dann Leichengeruch und dann unter den Hunden die Sticks, aber eben ohne Untersuchungsbeschluss). Ich glaube gelesen zu haben, dass man die Sticks nicht hätte auswerten dürfen, da sie ja quasi ein Zufallsfund waren. Wenn nun darauf eindeutige Bilder von MM zu finden gewesen sind, egal jetzt ob mit CB als Täter oder nicht, könnte man das ganze dann überhaupt verwenden? Das würde für mich erklären, warum Wolters sich zum einen als sicher ausdrückt, es gleichzeitig aber nicht für eine Anklage reicht, da die Bilder zwar eindeutig sind, aus juristischer Sicht aber vor Gericht nicht verwendet werden dürfen.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 10:54
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Sind aussagen wie "wir sind uns sicher das C.B. der Mörder von MMC ist" nicht maximal vorverurteilend?
Er befand sich mit der Aussage in der Grauzone, ist mMn auch in Ordnung. Disziplinarisch oder strafrechtlich ist es zudem nicht zwingend ein klarer Verstoß, daher sprechen viele Juristen von einer "Grenzüberschreitung mit Ansage", ohne dass das automatisch eine Sanktion nach sich zieht.

Kann man gut finden oder nicht. Ich halte es unter den damaligen Umständen für gerechtfertigt und sinnvoll. Ähnlich wurde beim Fall Rebecca Reusch und dem HV Florian R. verfahren.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 11:47
Zitat von faultierchenfaultierchen schrieb:Wenn nun darauf eindeutige Bilder von MM zu finden gewesen sind, egal jetzt ob mit CB als Täter oder nicht, könnte man das ganze dann überhaupt verwenden?
Das gilt es dann rechtlich zu Prüfen.
Unabhängig vom Faktor "gegen C.B. zu verwenden" hätten jedoch problemlos die Eltern informiert werden können.

Dies ist nicht geschehen. Und Wolters runderte zurück und bestätigte das es KEINEN Beweis für den Tod von MMC gibt, wodurch die These hinfällig ist.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 13:37
Aufmerksamen Beobachtern war schon seit Jahren klar, dass das ganze CB Thema ne reine Luftnummer ist.
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Er befand sich mit der Aussage in der Grauzone, ist mMn auch in Ordnung.
Und meiner Meinung nach ist es nicht in Ordnung.
Mit "Meinungen" kommen wir hier nicht weit.
Fakten wären wichtig, aber was das angeht, haben die deutschen "Ermittler" überhaupt nichts beigetragen.
In dem Fall sind ja noch nicht mal die absoluten Basics wirklich klar.
Der Titel hier im Thread trifft es ja gut.
Maddie wird vermisst.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie entführt worden ist.
Die Annahme liegt nahe, völlig logisch, aber es ist keineswegs so, dass das wirklich tatsächlich so sein muss.

Es wäre die eine Sache, wenn man tatsächlich etwas Greifbares in der Hand hat und sich dann großspurig vor die Weltöffentlichkeit stellt, aber wenn man mit bestenfalls wackeligen Vermutungen unterwegs ist, erweist man dem Opfer, der Familie und letztlich auch sich selbst nen Bärendienst.

Nehmen wir mal an CB ist nicht derjenige, der für das Verschwinden verantwortlich ist.
Dann hat man unzählige Ressourcen, Zeit, Geld, Man-Power mit ihm verschwendet, während der oder die wahren Schuldigen, weiterhin viele Jahre völlig unbehelligt geblieben sind.
Grotesk.
Wie viele vielversprechende Spuren hat man womöglich nicht verfolgt, nur weil man so nen Tunnelblick auf CB hatte?


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 13:45
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Staatsanwälte dürfen unter bestimmten Umständen Informationen veröffentlichen z. B. um Hinweise aus der Bevölkerung zu bekommen oder um das öffentliche Interesse zu bedienen. Das ist durch § 4 der deutschen Richtlinien für das Strafverfahren gedeckt.
Welche Rechtsnorm genau meinst Du? Könntest Du die bitte verlinken.
Ich finde weder Richtlinien nur für das Strafverfahren noch in den
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
einen § 4, sondern nur eine Nummer 4
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit


Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insbesondere bei Eingriffen in grundgesetzlich geschützte Rechte (z. B. Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Pressefreiheit) zu berücksichtigen; dies gilt vor allem bei der Anordnung von Maßnahmen, von denen Unverdächtige betroffen werden (z. B. Einrichtung von Kontrollstellen, Durchsuchung von Gebäuden).
die mir nicht wirklich zu passen scheint.

Quelle beider Zitate: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28032023_BMJRB3313104000060001.htm


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 16:31
Zitat von faultierchenfaultierchen schrieb:Meine Überlegung dazu, die sicherlich von juristisch versierten Personen in diesem Forum besser eingeschätzt werden kann:
Ich habe mich immer gewundert, warum C.B. meines Wissens nach nie wegen Besitz von verbotenen Material, das auf den Sticks in Neuwegersleben gefunden wurde, angeklagt wurde. Damit könnte man sicher noch ein paar Jahre Knast dran hängen. Nun ist die ganze Geschichte, wie die Sticks gefunden wurden, ja relativ wild und möglicherweise auch illegal (angeblich Hund aufs Grundstück gelaufen, dann Leichengeruch und dann unter den Hunden die Sticks, aber eben ohne Untersuchungsbeschluss). Ich glaube gelesen zu haben, dass man die Sticks nicht hätte auswerten dürfen, da sie ja quasi ein Zufallsfund waren. Wenn nun darauf eindeutige Bilder von MM zu finden gewesen sind, egal jetzt ob mit CB als Täter oder nicht, könnte man das ganze dann überhaupt verwenden? Das würde für mich erklären, warum Wolters sich zum einen als sicher ausdrückt, es gleichzeitig aber nicht für eine Anklage reicht, da die Bilder zwar eindeutig sind, aus juristischer Sicht aber vor Gericht nicht verwendet werden dürfen.
Selbst wenn HCW sicher ist, dass es sich auf den gefundenen Fotos um MM handelt, muss das auch forensisch geklärt sein, dass es sie sicher ist. Ich weiß nicht, ob das Material dazu ausreicht. In diesem Alter sehen sich viele Kinder ähnlich und das sieht man ja auch an den angeblichen Sichtungen, wo einige dem Mädchen wirklich stark geähnelt haben.
Und da konnte z. T. ein Lebendvergleich durchgeführt werden.
Persönlich gehe ich davon aus, dass HCW eben jemand braucht, der ihm das bestätigt.
Und CB kann nicht darauf festgenagelt werden, weil er nie ausgesagt hat, dass er tatsächlich Kenntnis von dem gefundenen Material hat. Der Nachweis fehlt, dass er es gesehen, besessen und vergraben hat.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 17:19
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Welche Rechtsnorm genau meinst Du?
Nach § 4 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) dürfen Staatsanwälte Informationen an die Öffentlichkeit geben, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das umfasst insbesondere:

Fahndungen: Wenn Hinweise aus der Bevölkerung zur Aufklärung einer Straftat notwendig sind.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 17:36
Zitat von HolzjungeHolzjunge schrieb:Nach § 4 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) dürfen Staatsanwälte Informationen an die Öffentlichkeit geben, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das umfasst insbesondere:

Fahndungen: Wenn Hinweise aus der Bevölkerung zur Aufklärung einer Straftat notwendig sind.
Ich bin irritiert! Hast Du meinen Beitrag komplett gelesen?
Denn neben der von Dir zitierten Frage enthält mein Beitrag ein verlinktes Vollzitat der Nummer 4 (in der Richtlinie gibt es keine §) der RiStBV. Und das, was Du nun erneut als aus Deiner Sicht Inhalte des §4 RiStBV schreibst, ist dieser Nummer 4 der RiStBV eben gerade nicht zu entnehmen.

Oder irre ich und Du kannst mir am von mir in meinem vorherigen Beitrag zitierter Text von Nr. 4 RiStBV erklären, wo da eine derartige Berechtigung der StA gemeint ist.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

um 18:01
Zitat von dotsdots schrieb:Aufmerksamen Beobachtern war schon seit Jahren klar, dass das ganze CB Thema ne reine Luftnummer ist.

Und meiner Meinung nach ist es nicht in Ordnung.
Mit "Meinungen" kommen wir hier nicht weit.
Fakten wären wichtig, aber was das angeht, haben die deutschen "Ermittler" überhaupt nichts beigetragen.
Aufmerksamen Beobachtern ist vor allem klar, dass weiterhin, wird ja auch in dem neuen Channel-4-Beitrag explizit nochmal so dargestellt, wesentliche Indizien zurückgehalten werden. Es würde mich also sehr wundern, wenn irgendjemand hier annähernd den Ermittlungsstand beurteilen könnte. Wie nah die Behörden daran sind, Anklage zu erheben, ist ebenfalls unklar. Im Moment besteht dazu keinerlei Notwendigkeit, da Brückner bekanntermaßen noch eine Haftstrafe verbüßt. Es ergibt wenig Sinn, vor Ende der Haft eine Entscheidung zu treffen, außer es gibt gerichtsverwertbare Beweise. Das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Zitat von dotsdots schrieb:Es wäre die eine Sache, wenn man tatsächlich etwas Greifbares in der Hand hat und sich dann großspurig vor die Weltöffentlichkeit stellt, aber wenn man mit bestenfalls wackeligen Vermutungen unterwegs ist, erweist man dem Opfer, der Familie und letztlich auch sich selbst nen Bärendienst.
Die StA Braunschweig ist im Juni 2020 nicht mit "wackeligen Vermutungen" aufgetreten, sondern hat vor allem Hinweise zu dem Tatverdächtigen, zu der Telefonnummer usw. erbeten. Die StA Braunschweig ist für die Ermittlungen gegen Brückner verantwortlich, weil er zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat einen Wohnsitz in diesem Bezirk hatte. Um die Aussagen von Wolters zu bisherigen Erkenntnissen beurteilen, müsste man die Grundlage dieser Erkenntnisse kennen.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Das ist ein MASSIVER schlag ins Gesicht für die Hoffenden Eltern, und selbst wenn sie keinen konkreten Beweis für C.B. haben, dann wären sie in der Pflicht gewesen den Ermittlungsbehörden welchen den Fall führen - England - und den Eltern den Beweis für den Tod von MMC vorzulegen.
Ich wüsste nicht, wo eine solche Pflicht herrühren sollte. Die zentralen Indizien gegen einen Tatverdächtigen dürfen nicht nach außen gelangen, auch nicht an die Eltern eines möglichen Opfers, zumal diese auch öffentlich bekannt sind und Journalisten auch im Familienumfeld ihre Quellen haben dürften.


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