Vermisstenfall Madeleine McCann
10.05.2025 um 22:38Da einige schrieben, dass B. sich nach seiner Entlassung einfach ins Ausland absetzen könnte:
Es ist davon auszugehen, dass er, wenn er entlassen wird unter Führungsaufsicht steht, da er eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren voll verbüßt hat (also nicht auf Bewährung entlassen wurde). Im Rahmen der Führungsaufsicht kann ihm auferlegt werden, einen bestimmten Bereich (also auch Deutschland) nicht zu verlassen. Verstöße gehen Weisungen während der Führungsaufsicht werden geahndet mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug.
Nachzulesen in Paragraph 61 ff StGB.
Es ist davon auszugehen, dass er, wenn er entlassen wird unter Führungsaufsicht steht, da er eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren voll verbüßt hat (also nicht auf Bewährung entlassen wurde). Im Rahmen der Führungsaufsicht kann ihm auferlegt werden, einen bestimmten Bereich (also auch Deutschland) nicht zu verlassen. Verstöße gehen Weisungen während der Führungsaufsicht werden geahndet mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug.
Nachzulesen in Paragraph 61 ff StGB.