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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

30.08.2018 um 00:04
Zitat von AndanteAndante schrieb:Von daher kann man wirklich ausschließen, dass er mit irgendeiner seiner Äußerungen speziell den Fall D. gemeint hat
Dies ist genauso eine Annahme basierend auf einer Beobachtung wie meine. Beide haben wir unsere Annahmen begründet. Wer hat Recht? Dabei geht es mir gar nicht darum zu erörtern wer Recht hat, sondern darum, dass Wahrnehmungen subjektiv sind und sowohl wahr, als auch falsch sein können. Und auf dem selben Prinzip basiert letztendlich ein Urteil.

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30.08.2018 um 00:07
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:sondern darum, dass Wahrnehmungen subjektiv sind und sowohl wahr, als auch falsch sein können. Und auf dem selben Prinzip basiert letztendlich ein Urteil.
Und du meinst, Richter hätten sich nicht mit der Psychologie der Zeugenaussage befasst? Das ist ein riesiger Irrtum.


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30.08.2018 um 00:07
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Und auf dem selben Prinzip basiert letztendlich ein Urteil.
Das ist doch so arg pauschalisiert und vereinfacht, dass es nicht unkommentiert stehen bleiben kann. Nach dieser Logik, könnte jeder Richter sein oder werden. Und jeder kann schuldig, oder auch nicht schuldig sein.
Wahrnehmungen sind eben nicht in jedem Falle subjektiv. Wenn du wahrnimmst, dass ein Auto frontal in eine Wand kracht, dann kannst du eben nicht sagen, dass für dich die Wand in das Auto gefahren ist. Es ist eine objektive Beobachtung. Und genauso hat er Fischer gesagt, dass er sich NICHT zu Darsow äußert. Nun lass doch den armen Mann seine Äußerung auch so gemeint haben, wie er sie gesagt hat. Daran rumzudeuten, bis einem die Bedeutung passt, das ist unredlich.


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30.08.2018 um 00:11
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Wenn du wahrnimmst, dass ein Auto frontal in eine Wand kracht, dann kannst du eben nicht sagen, dass für dich die Wand in das Auto gefahren ist. Es ist eine objektive Beobachtung.
Klar, die Beobachtung lässt sich ja auch belegen, validieren. Eine Annahme, ob eine Zeugin, die jemanden zum Zeitpunkt X beim Einkaufen gesehen haben will, wahrheitsgemäß ausgesagt hat, oder nicht, wie willst du das genau belegen, validieren?


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30.08.2018 um 00:12
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Als Beispiel die Vernehmung der Zeugin Sloboda, die behauptet, dass sie Toll am Tag nach der Tat beim Einkaufen getroffen hat. Da trifft die Kammer die Annahme, dass sich die Zeugin Sloboda über den konkreten Zeitpunkt des letztmaligen Sehens des Geschädigten Klaus Toll geirrt hat. Denn wenn die Zeugin wie von ihr selbst angegeben den Geschädigten Klaus Toll jeden Freitag beim Einkaufen antraf und dies aufgrund der Uhrzeit um 08.00 Uhr morgens und aufgrund des Umstands, dass er immer der erste Kunde war, ein für sie einprägsames Moment war, ist nicht nur in Anbetracht des Beweisergebnisses im Übrigen, was für dies en Tat zeitpunkt spricht, anzunehmen, dass die Zeugin nicht aus ihrer konlaeten Vorstellung aufgrund der aktuellen Wahrnehmung heraus, sondern alleine aufgrund der Regelmäßigkeit bZ\v. ,,Routine" des Antreffens des Klaus Toll davon ausging, diesen am Morgen des 17.04.2009 gesehen zu haben. Denn gerade weil diese Regelmäßigkeit gegeben war und daher sich die Zeugin Sloboda und der Geschädigte Klaus Toll nahezu jeden Freitag sahen, ist die Wahrscbeit1lichkeit zur Überzeugung der Kammer erheblich, dass die Zeugin diesen Umstand auf ihre vermeintlic h konkrete Vorstellung übertrug und daher lediglich davon ausging, ihn wie immer gesehen zu haben. (Siehe Seite 66 Urteil Darsow)

Wo ist denn hier der Admin, der Belege einfordert, oder zum Schweigen verdonnert, wenn es sich um eine unbelegte Annahme, basierend auf reiner Interpretation, handelt? Richter haben keine psychologische Ausbildung um Ermessen zu können, ob derlei Zeugenaussagen wahr sind oder nicht. Es ist Fakt, dass so eine Zeugenaussage als unwahr interpretiert wird, nur weil die Zeugin ihre Aussage nicht begründen kann. (Siehe Seite 66 Urteil Darsow)
Du ignorierst dabei scheinbar die andern (quantitativ) Aussagen und die daraus folgende Schlussfolgerung.
Wenn mehrere Zeugen um 4:00 Uhr zwei (oder auch mehrere) Schüsse glaubhaft darlegen, Herr Toll nachweislich "irgendwann" mittelbar tot ist und dann eben eine Zeugenaussage dem widerspricht, wie würdest du "demokratisch" dies beurteilen?
Die Erklärungsversuche zur Aussage von Zeuge S. sind zugegeben recht "bemüht" und man hätte anders/besser argumentieren können. Es ändert aber nichts an der korrekten Schlussfolgerung zur Zeugenaussage von S.


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30.08.2018 um 00:14
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Eine Annahme, ob eine Zeugin wahrheitsgemäß ausgesagt hat, oder nicht, wie willst du das genau belegen, validieren?
Beispielsweise durch untermauernde Fakten. Andere Zeugen, deren Aussage dazu passt, bis hin zu etwaigen handfesten Beweisen, z.B. Kinokarten, Parktickets, Videoaufnahmen. Auch sowas ist validierbar.

Du hast eine absolute Aussage aufgestellt:
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:dass Wahrnehmungen subjektiv sind
Sind. Nicht manche, nicht können, sie sind. Das ist objektiv falsch.
Genau das selbe Prinzip hast du bei Herrn Fischer angewendet.


Aber ich will die Moderation jetzt nicht weiter mit Sandwerferey verärgern und halte mich bedeckt, dazu kann ich eh nicht mehr viel sagen.


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30.08.2018 um 00:16
@jamie71
Diese objektiv falschen aber subjektiv richtigen Zeugenaussagen über Sichtungen gibt es in nahezu jedem einzelnen Vermittsten- oder Mordfall.


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30.08.2018 um 00:17
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Du ignorierst dabei scheinbar die andern (quantitativ) Aussagen und die daraus folgende Schlussfolgerung.
Wenn mehrere Zeugen um 4:00 Uhr zwei (oder auch mehrere) Schüsse glaubhaft darlegen, Herr Toll nachweislich "irgendwann" mittelbar tot ist und dann eben eine Zeugenaussage dem widerspricht,
Der Todeszeitpunkt von Toll ist nicht auf Punkt nach 4 Uhr Morgens festgestellt worden, sondern der Zeitraum war aufgrund der Körpertemperatur relativ unbestimmt. Ergo kann ich nicht aufgrund der Aussagen, dass um 4 Schüsse gehört worden sind belegen, dass Toll da just genau da ermordet worden ist, ich könnte also auch nicht ausschließen, dass er um 8 Uhr gesehen worden sein könnte. Ich könnte auch nicht belegen, dass die Aussage von Sloboda wahr ist, ergo müsste ich zugeben, dass ich nichts weiß.


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30.08.2018 um 00:20
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Der Todeszeitpunkt von Toll ist nicht auf Punkt nach 4 Uhr Morgens festgestellt worden, sondern der Zeitraum war aufgrund der Körpertemperatur relativ unbestimmt. Ergo kann ich nicht aufgrund der Aussagen, dass um 4 Schüsse gehört worden sind nicht belegen, dass Toll da just genau da ermordet worden ist, ich könnte also auch nicht ausschließen, dass er um 8 Uhr gesehen worden sein könnte. Ich könnte auch nicht belegen, dass die Aussage von Sloboda wahr ist, ergo müsste ich zugeben, dass ich nichts weiß.
Sorry, aber für mich ist deine Argumentation in diesem Zusammenhang unsachlich.
Da kommen wir sachlich nicht auf einen gemeinsamen Ebene.


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30.08.2018 um 00:21
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:ergo müsste ich zugeben, dass ich nichts weiß.
Wenn die Schüsse nicht um 4 Uhr morgens gehört wurden, fällt Strates WA-Antrag ja in sich zusammen. Oder sehe ich das falsch? Denn dann ist die Annahme über den hörbaren Mündungsknall ja ad absurdum geführt.
Wenn also selbst der Verteidiger des Angeklagten Frau Sloboda nicht glaubt, wohl aber den Zeugen die die Schüsse hörten...? Du kannst dir sicher denken worauf ich hinaus will.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:aufgrund der Körpertemperatur relativ unbestimmt
Wäre er später ermordet worden, wäre der Todeszeitrahmen aufgrund der Körpertemperatur relativ bestimmt.
Will sagen: Nach kalt kommt erstmal ne Weile lang nix mehr.


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30.08.2018 um 00:22
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Eine Annahme, ob eine Zeugin wahrheitsgemäß ausgesagt hat, oder nicht, wie willst du das genau belegen, validieren?
Es gibt halt verschiedene Arten von Wahrheiten, psychologisch wie philosophisch gesehen. Jemand erzählt etwas und glaubt selber fest daran, dass es so war, wie er es erzählt. Objektiv war es aber ganz anders. Dann gibt es die bewusste Lüge bzw.Falschaussage. Bereits Polizeischüler lernen das in der Ausbildung.

Natürlich ist es schwer, bei Leuten, die man noch nie gesehen hat, zu entscheiden, inwieweit sie die Wahrheit sagen oder bewusst oder unbewusst die Unwahrheit. Ein paar „Tricks“ gibt es aber schon. Manchmal braucht es aber auch ein Glaubwürdigkeitsgutachten, wenn es gerade auf diese Zeugenaussage ankommt, etwa bei Sexualstraftaten.


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30.08.2018 um 00:30
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:ich könnte also auch nicht ausschließen, dass er um 8 Uhr gesehen worden sein könnte.
Klaus T. wurde also, obwohl auf ihn um 4.00 mehrere Schüsse abgegeben wurden, die ihn auch trafen, um 8.00 wie immer ganz normal beim Einkaufen gesehen? Hinterher aber muss er ja dann doch gestorben sein, denn dass er tot aufgefunden wurde, gestorben an den Schüssen, ist ja wohl unstrittig, oder inzwischen auch nicht mehr?


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30.08.2018 um 00:35
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Wenn die Schüsse nicht um 4 Uhr morgens gehört wurden, fällt Strates WA-Antrag ja in sich zusammen.
Anders - wenn die Schüsse um 4 Uhr gehört wurden, kann man daraus sicher ableiten und belegen, dass Toll zu diesem Zeitpunkt auch getötet wurde? Kann man diese beiden Tatsachen kausal zusammenbringen und diese Annahmen belegen? Weshalb glaubst du, dass der WA-Antrag dann in sich zusammenfällt, wenn die Geräusche um 4 Uhr morgens nicht gehört wurden?


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30.08.2018 um 00:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Klaus T. wurde also, obwohl auf ihn um 4.00 mehrere Schüsse abgegeben wurden, die ihn auch trafen
Wie kannst du da so sicher sein, ohne Täterwissen zu haben? Also ich könnte das nicht belegen. Wirklich, wie kannst du sicher sein, dass Toll um 4 Uhr gefallen ist? Es ist niemand zum Überprüfen gekommen. Niemand hat etwas beobachtet. Niemand hat reagiert. Praktisch könnte auch alles nach 8 Uhr passiert sein. Die Obduktion und der ermittelte Todeszeitpunkt haben das nicht ausschliessen können , dass er später als 4 Uhr fiel und auch nicht belegen können, dass er um 4 Uhr fiel.


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30.08.2018 um 00:54
Wir sollten mal festhalten, was bisher an Belegen für die Unschuld von AD herausgearbeitet wurde:

1. Der um 4.00 morgens angeschossene Klaus T. geht vier Stunden später, um 8.00, wie immer einkaufen und stirbt dann. Ob er vorher festgestellt hat, dass auf Frau und Tochter gleichfalls geschossen wurde, ist unbekannt. Jedenfalls bestellt er für sich noch für die Familie einen Rettungswagen, sondern geht einkaufen.

2. Astrid T. mit ihrem durch Schüsse pulverisierten Kiefer, ihren Schmerzen, ihrer Behinderung und ihrem Schockzustand schafft es nicht, den Anruf der Behinderteneinrichtungentgegenzunehmen, als diese sich erkundigt, warum Astrid nocht wie sonst abgeholt werden konnte. Aber es gibt ja einen ganz anderen Grund für Astrids Verhalten: es kann sich der Täter noch im Haus aufgehalten und Astrid an der Entgegennahme des Anrufs gehindert haben.

Sehr überzeugend... .


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30.08.2018 um 00:59
@Andante
ich bin hier nicht auf Überzeugungstour. Ich setze mich kritisch mit den Inhalten auseinander, deshalb meine Frage nochmal - wie kannst du sicher sein, dass Toll um 4 Uhr gefallen ist? Ich könnte das nicht sicher sagen, deshlab frage ich dich, da du ja sonst kompetent erscheinst. Wie kannst du das so sicher sagen, dass er um 4 Uhr fiel?


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30.08.2018 um 00:59
Zitat von jamie71jamie71 schrieb: Eine Distanz zum System ist da hilfreich.
Heißt es nicht immer, sei der Wandel, den du in der Welt sehen willst? Heißt es nicht immer, man kann nur von innen heraus verändern?
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Und wie S_C richtigerweise darlegt, kann man den Fall Darsow nicht ausschließen, wenn seine Aussage generell gemeint war.
Auch das ist ein Denkfehler. Ich kann darüber reden, dass meine Katze generell alle Mäuse frisst, die er fängt, aber diese eine Spitzmaus, die hat er nicht gefressen. Ein sogenannter Disclaimer ist ja genau dafür da.
"Ich sage über diesen speziellen Fall nichts, aber im Allgemeinen ist es so, dass..."
Wenn mir jemand die Telefonnummer von Herrn Fischer besorgt, ruf ich ihn gerne an und frage ihn persönlich, wie er es gemeint hat, wenn dann endlich Ruhe einkehrt.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Denn ich finde, es sollten Kapazitäten und Ressourcen verfügbar sein, um eben das zu bewältigen. Ich habe den Anspruch schon, dass Gerichte wirklich alles beleuchten, was mit einem Fall zu tun hat, auch 1500 Seiten, die potentiell beschreiben, ob Ermittler alles richtig gemacht haben.
Auch dazu zwei Anmerkungen: Wenn Personal nicht da ist, ist es nicht da. Jeder Mensch hat Anspruch auf ein zügiges Verfahren. Es ist niemanden geholfen, wenn die Gerichte 1500 Seiten Buchstabengenau überprüfen. Denn dann sitzen die Beschuldigten womöglich dennoch jahrelang in U-Haft. Solche Akten füllen ja auch jede Menge Material, dass eben keiner besonderen Überprüfung bedarf. Und ich traue einem Richter mit gewisser Erfahrung auch zu, nicht jedes Wort einzeln abwägen zu müssen - das darf natürlich nicht Überhand nehmen, aber genauso wenig darf das die Verfahrensdauer.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Wer hat Recht?
@Andante :D Seine Argumentation beruht nicht nur auf "Subjektiv, subjektiv!", sondern auf: "Glaubhaft, weil dies und jenes."
Das zieht - zumindest bei mir - besser.
Zitat von jaskajaska schrieb:Diese objektiv falschen aber subjektiv richtigen Zeugenaussagen über Sichtungen gibt es in nahezu jedem einzelnen Vermittsten- oder Mordfall.
Man denke an Kris Kremers und Lisanne Froon. Wie oft die beiden am Mirador gesehen wurden, noch Tage nach ihrem Verschwinden! Es ist ein völlig üblicher Umstand vor Strafgerichten, dem weniger Bedeutung beigemessen werden muss, als 2 unabhängige Beobachtungen.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:wenn die Schüsse um 4 Uhr gehört wurden, kann man daraus sicher ableiten und belegen, dass Toll zu diesem Zeitpunkt auch getötet wurde?
Du sagst selbst: Wenn die SCHÜSSE gehört wurden, dann ja, kann man sich sicher sein, dass Toll auch starb. Sonst hätte man
a) Kugeln gefunden, die das Ziel verfehlten
b) festgestellt, dass Toll nach den Treffern noch eine Weile lebte und langsam verblutete
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Weshalb glaubst du, dass der WA-Antrag dann in sich zusammenfällt, wenn die Geräusche um 4 Uhr morgens nicht gehört wurden?
Weil wesentliche Säule des Antrages ist, dass der gehörte Mündungsknall ein Anbringen eines improvisierten Schalldämpfers verbietet, sprich, eine kurzläufige Waffe verwendet worden sein muss. Wenn dies nicht der Fall ist, nach deiner Argumentation - irgendwer sonst hätte die Schüsse am Tag erst Recht gehört - dann kommt Darsow genauso in Betracht wie vorher auch. An der Indizienkette ändert das Hören oder Nicht-Hören gar nichts.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Praktisch könnte auch alles nach 8 Uhr passiert sein.
Nicht praktisch, theoretisch. Aber seis drum.
Ich könnte jetzt erneut all die Zufälle aufzählen, die dennoch zusammen kämen und die Annahme, dass Herr Darsow nicht schuldig ist, immer noch unwahrscheinlich macht.
So oder so - ich weiß ja, dass den Urteilskritikern diese Uhrzeit soo wichtig ist. Also werde ich jetzt versuchen darzulegen, warum das nicht in Frage kommt.

1. Die Zeugen. Die Schüsse wurden gehört, diese Aussage wurde vor Gericht gemacht und noch wissen wir nicht, warum es nicht glaubhaft sein sollte. (Im Gegensatz zur Sichtungszeugin, aber siehe oben)
2. Die Tolls wurden seitdem weder gehört noch gesehen. Weder Herr Toll bei seinem täglichen Morgenlärm, noch Frau und Tochter bei ihren tierischen Lauten und Gezänk.
3. Wären die Tolls später ermordet worden, wären Tochter und Mutter dann noch im Bett gewesen? Ich kenne ihren Tagesablauf nicht, aber zumindest bei Astrid Toll als Autistin ist ein Hang zur Pünktlichkeit und Routine, immer gleichen Abläufen zumindest anzunehmen. 8 Uhr könnte für sie eine Zeit gewesen sein, in der sie bereits wach ist - Spekulatius, ist mir schon klar.
4. Gerade Tagsüber ist mehr auf den Straßen los. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand etwas beobachtet oder hört ist höher, die Wahrscheinlichkeit das ein Täter zuschlägt geringer. Gerade in der Zeit zwischen 7-9 sind Schulkinder noch und nöcher, arbeitstätige Eltern und joggende Mütter unterwegs.
5. Wären die Tolls deutlich später ermordet worden, dann wären möglicherweise signifikante Veränderungen in Leichenstarre und Blutgerinnungsgrad sichtbar gewesen. Gerichtsmediziner und Ermittler verfügen über einen gewissen Erfahrungsschatz.
6. Unschuldsvermutung ist vorbei. Belege du mir doch, warum die Schüsse nach 4:00 gefallen sein müssen?
-> Kannst du nicht. Demzufolge müssen wir uns auf weitere Indizien stützen, um die These zu untermauern.
-> Oh, was haben wir da? Einen Mann mit Motiv, der direkt nebenan wohnt und das Haus wie auch die Nachbarn kennt wie seine Westentasche.
-> Oh, was ist da noch? Er hat kein Alibi für die Tat, nicht nur das, er ist das ganze Wochenende alleine?
-> Oh je, der Mann hat sich auch noch über die Möglichkeiten des lautlosen Tötens informiert?

Wird das Bild langsam klarer, warum die Ermittler diesen Todeszeitpunkt für wahrscheinlich erachten - und niemand, auch nicht Strate - dass so wirklich anzweifelt?


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30.08.2018 um 01:07
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Wie kannst du das so sicher sagen, dass er um 4 Uhr fiel?

Weil er immer um 4.00 morgens draußen zugange war, was sämtliche Nachbarn bezeugen. Weil er erschossen wurde. Und weil verschiedene Zeugen um 4.00 Schüsse gehört haben.

Es ist natürlich zwingend notwendig, dass er gänzlich unerschossen noch um 8.00 beim Einkaufen gesichtet worden sein muss. Denn da AD ja schon um 7.00 auf Arbeit war, kann er es dann ja nicht gewesen sein, schon klar.


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30.08.2018 um 01:07
Zitat von EinElchEinElch schrieb:jamie71 schrieb:
Eine Distanz zum System ist da hilfreich.
Heißt es nicht immer, sei der Wandel, den du in der Welt sehen willst? Heißt es nicht immer, man kann nur von innen heraus verändern?
Es heisst auch Zitat Einstein: "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind."
Zitat von EinElchEinElch schrieb:jamie71 schrieb:
Wer hat Recht?
Andante :D Seine Argumentation beruht nicht nur auf "Subjektiv, subjektiv!", sondern auf: "Glaubhaft, weil dies und jenes."
Das zieht - zumindest bei mir - besser.
Siehste, und das ist subjektiv ;)
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Du sagst selbst: Wenn die SCHÜSSE gehört wurden, dann ja, kann man sich sicher sein, dass Toll auch starb.
rein technisch - nur weil es knallt, heisst es nicht, dass jemand stirbt, oder hier, dass jemand nicht erst später stirbt, wenn es nochmal knallt, was keiner hört. Kein Beleg, sondern eine Annahme, rein faktisch.

Trotzdem, danke für deinen ausführlichen Beitrag


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30.08.2018 um 01:10
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
Das entkräftet meine Argumente nicht. Nicht jeder Richter oder StA teilt die selbe Denkweise.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:rein technisch - nur weil es knallt, heisst es nicht, dass jemand stirbt, oder hier, dass jemand nicht erst später stirbt, wenn es nochmal knallt, was keiner hört. Kein Beleg, sondern eine Annahme, rein faktisch.
Gutachter haben die Zeugenaussagen auch im Auftrag der Verteidigung geprüft und für glaubhaft befunden. Gerade aufgrund der Art des Knalls, ist man von einer Überschallmunition aus einer kurzläufigen Waffe ausgegangen. Wenn ein Gutachter das aus der Aussage schließen kann, ist sie glaubhaft.

Dazu kommt: Schüsse erkennt man. Das ist eben nicht zu verwechseln mit fehlzündendem Motor, Auspuff, Böllern. Es ist ein peitschendes, lautes Krachen, dass in dieser Form nur selten in freier Wildbahn zu hören ist.


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