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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

11.09.2018 um 11:18
Zitat von SFRSFR schrieb:Mich würde viel mehr interessieren, ob eine IT Fachkraft sagen kann, ob ein Richter hier in eine Gutachter-Falle laufen kann? (Um mal die Richterschaft in Schutz zu nehmen, ich unterstelle mal, dass die meisten Fehlurteile von Gutachtern ausgehen)
Mit derselben Frage mit der du die Richterschaft in Schutz nehmen willst, bezichtigst du die Gutachter als Fallensteller...

Welchen Grund sollte eine IT-Fachkraft haben einem Richter eine Falle zu stellen und den Angeklagten damit in die Bredouille zu bringen?

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11.09.2018 um 11:21
Zitat von SFRSFR schrieb:Selbstverständlich kann man da in die Falle laufen einem falschen Gutachten zu vertrauen.
Was ist ein "falsches Gutachten"?


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11.09.2018 um 11:22
@falstaff
Bezichtigen? Gehts vielleicht auch mal mit einem Gang runterschalten?
In einer derart komplexen Welt, kann ein Gutachter jawohl auch mal ein Gutachten nach besten Wissen und Gewissen abliefern, was trotzdem falsch ist, oder etwa nicht?


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11.09.2018 um 11:24
Zitat von SFRSFR schrieb:Bezichtigen? Gehts vielleicht auch mal mit einem Gang runterschalten?
In einer derart komplexen Welt, kann ein Gutachter jawohl auch mal ein Gutachten nach besten Wissen und Gewissen abliefern, was trotzdem falsch ist, oder etwa nicht?
Langsam, das fällt auf dich zurück - du hast ja den Begriff "Falle" ins Spiel gebracht. Und eine Falle muss jemand stellen.

Wenn du von einem irrtümlichen Gutachten sprichst, ist das etwas anderes als eine Falle. Eine Falle unterstellt absichtliches handeln, ein Irrtum unabsichtliches.

Ein absichtliches Fehlgutachten würde ich mal ausschließen. Bei einem Irrtum des ursprünglichen Gutachters hätte es für Strate doch ein
Leichtes sein müssen, ein entsprechendes Gegengutachten zu präsentieren. Oder?


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11.09.2018 um 11:33
@falstaff
Nein!
Als Richter muss man doch zwischen mehreren, ich unterstelle mal meist redlich abgegebenen Gutachten entscheiden,für welches man sich entscheidet.
Jeder Richter wird sich in diesem Kontext selbst sagen, dass er da in eine Falle laufen kann, ohne dass dieser jetzt jemand gestellt hat.

(Monika de Montgazon genau das passiert)


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11.09.2018 um 11:35
Zitat von SFRSFR schrieb:Nein!
Als Richter muss man doch zwischen mehreren, ich unterstelle mal meist redlich abgegebenen Gutachten entscheiden,für welches man sich entscheidet.
Jeder Richter wird sich in diesem Kontext selbst sagen, dass er da in eine Falle laufen kann, ohne dass dieser jetzt jemand gestellt hat.

(Monika de Montgazon genau das passiert)
Also gut, dann reden wir von einem möglichen unbeabsichtigt falschen Gutachten.

Wenn das so wäre, warum hätte Strate dann diesen vielversprechenden WA-Grund nicht mit einem Gegengutachten aufgreifen sollen?


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11.09.2018 um 11:47
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wenn das so wäre, warum hätte Strate dann diesen vielversprechenden WA-Grund nicht mit einem Gegengutachten aufgreifen sollen?
Habe versucht dies vorhin zu sagen wie es sein könnte.


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11.09.2018 um 13:01
Zitat von SFRSFR schrieb:Habe versucht dies vorhin zu sagen wie es sein könnte.
Bin mir nicht sicher worauf sich das bezieht. Auf eine vermutetes taktisches Manöver? Eine Zurückhaltung des wirklich guten Materials für die zweite Runde?


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11.09.2018 um 13:26
@Seps13
@Andante
Der Verteidiger wird wohl versuchen wollen, die Zurücküberweisung an eine andere Strafkammer des LG Hamburgs zur neuerlichen Entscheidung über die Wiederaufnahme, notfalls mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichtes (Art. 20, 103 GG) zu erzwingen.

Hier erweist sich jetzt die "stille" Kompetenz eines renommierten Rechtsanwaltes, bei der kundigen Ausbreitung des Verfahrensrechtes als Vorteil.

Das hätte der Verurteilte bei der Auswahl seiner Instanzenverteidiger gleich berücksichtigen sollen, statt sich von bou­le­var­desken Auftreten einen Nutzen zu versprechen.


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11.09.2018 um 13:50
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Das hätte der Verurteilte bei der Auswahl seiner Instanzenverteidiger gleich berücksichtigen sollen, statt sich von bou­le­var­desken Auftreten einen Nutzen zu versprechen.
Hatte er denn so eine große Auswahl bei seinen begrenzten Mitteln?

Wo immer man hier von Strate liest schmücken sich die Fälle mit der Behauptung, er engagiere sich Pro Bono - aber mit irgendwas müssen die Leute ja auch ihr Geld verdienen.


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11.09.2018 um 14:06
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Herr Schönhofen vom Landgericht Kassel lässt verkünden: Keine Entscheidung irgendeiner Art im Fall Darsow.

Verfahren läuft noch, kam zu noch keinem Ergebnis.
Danke für deine Mühe.


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11.09.2018 um 14:10
@falstaff
Er hatte ja gleich drei.

Die Qualität von Rechtsanwälten zeigt sich aber mehr bei solch diffizilen Verfahrensabläufen. Für den Verurteilten, dann meist erst im Nachhinein erkennbar. Strafverteidigung ist eigentlich ein fast risikoloses Geschäft. Man muss nur damit rechnen das man am Ende einen Teil nicht seines Honorars nicht liquidiert bekommt

Der jetzige Verteidiger hat viele gut dotierte Mandate aus der Wirtschaft, von denen man oft nichts hört, auch weil der Anwalt gut ist. Das hier besprochene Mandat ist wirtschaftlich völlig unbedeutend. Er hatte es bisher ja auch mehr halbherzig bearbeitet.


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11.09.2018 um 14:14
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wo immer man hier von Strate liest schmücken sich die Fälle mit der Behauptung, er engagiere sich Pro Bono - aber mit irgendwas müssen die Leute ja auch ihr Geld verdienen.
Das erklärt er doch für junge Anwälte.

Das wird den anderen Mandanten auferlegt - Mischkalkulation. Sollte ich mal einen Anwalt brauchen, werde ich genau schauen, was der grad " kostenlos" macht :) Nicht , dass man da versehentlich einen Mörder finanziert -.-


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11.09.2018 um 14:33
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Hier erweist sich jetzt die "stille" Kompetenz eines renommierten Rechtsanwaltes, bei der kundigen Ausbreitung des Verfahrensrechtes als Vorteil.Das hätte der Verurteilte bei der Auswahl seiner Instanzenverteidiger gleich berücksichtigen sollen, statt sich von bou­le­var­desken Auftreten einen Nutzen zu versprechen.
Glaub´ mir, halbwegs erfahrene Richter lassen sich nicht von irgendeinem Auftreten irgendeines Anwalts beeindrucken, sondern vom Inhalt von dessen Schriftsätzen und seinem gesprochenen Wort. Was für ein Ruf dem betreffenden Anwalt vorausgeht, ist dabei völlig egal.


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11.09.2018 um 14:37
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Obwohl ich bei diesem Komplex schon noch Möglichkeiten sehe bei einer neuerlichen Beweisaufnahme zu anderen Ergebnissen zu kommen. Wir haben es hier lediglich mit einer Spur zu tun und es müsste geklärt werden wie diese Zustande kommt.

Die organisatorische Handhabung der Internetbenutzung auf der Arbeitsstelle des Verurteilten ist da ein gewichtiger Bestandteil.

Die Arbeitskollegin des Verurteilten, deren Mann der Polizeibeamte im Ruhestand ist und ebenfalls vor Gericht als Zeuge vernommen wurde, hat ausgesagt, das es üblich war, das wenn Mitarbeiter etwas im Internet wollte, zu einem Arbeitsplatz mit Internetanschluss ging, es gab da wohl nur vier. So auch an den Computerarbeitsplatz des Verurteilten. Als Passwort diente das Diktatzeichen, war bekannt und hätte auch erraten werden können.

Insbesondere bot sich die Nutzung des Arbeitsplatzes des Verurteilten für die Internetnutzung an, da sein Büro wegen dem dort aufgestellten Faxgerät nie verschlossen war.

Aus dem "User Agent String" können wir nunmal schon nicht sicher einen einzigen Computergerät zuordnen, geschweige den wer zum Zeitpunkt physikalisch vor dem Gerät gesessen hat.

Die kurze Zeitdauer und Einmaligkeit der Recherche die mit dem Druckauftrag endete, spricht doch auch für eine sporadische Nutzung.

Auch müsste nochmals geprüft werden ob der Datum-Uhrzeit-Block auf dem Server die Zonenzeit (MEZ) ausweist oder die Weltzeit (UTC) die dann durch Addition von einer Stunde die amtliche Ortszeit ergibt.

Das wäre ja zur Ermittlung der "Fremdbenutzung" nun auch nicht zu vernachlässigen.
Ein User-Agent-String enthält die verwendete Browser-/Betriebssystem-Kombination, z.B. "Mozilla/5.0 (compatible; MSIE 10.0; Windows NT 6.1; WOW64; Trident/6.0)" für Internet Explorer 10 auf Windows 7 (64bit).

Der bei silencer.ch registrierte UA-String und die IP haben mit A.D. nur insofern etwas zu tun, dass sein Rechner einer der 2 Rechner (von insgesamt 18 mit Internetzugang) in der Firma war, der diesen UA-String aufwies und am besagten Tag im Internet war.

Erst mit den LOG-Daten des Firmenservers und den Ausschluss-Daten der anderen Clients sowie der Anwesenheit-Chronologie (Telefonat mit der Ehefrau, Aufruf der Seite, Ausdruck) und dem Aussage-Verhalten konnte man mit 99% Sicherheit nicht nur den Rechner und den Account von A.D. sondern auch A.D. selbst als Verursacher überführen.

Gegengutachten könnten zwar auf die verbleibenden 1% abstellen und alternative "Fremd-Benutzer"-Szenarien aufzeigen, A.D. bliebe bei einer lebensnahen Beurteilung aber trotzdem mit großem Abstand als wahrscheinlichster Verursacher in der Verlosung. Daran scheitert es und daran würde auch "In dubio pro reo" scheitern, falls es noch anwendbar wäre.


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11.09.2018 um 14:53
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Gegengutachten könnten zwar auf die verbleibenden 1% abstellen und alternative "Fremd-Benutzer"-Szenarien aufzeigen, A.D. bliebe bei einer lebensnahen Beurteilung aber trotzdem mit großem Abstand als wahrscheinlichster Verursacher in der Verlosung
Genau das wird das in 2016 eingeholte IT-Gutachten ergeben haben, deshalb hat Strate es wohlweislich nicht zum Bestandteil des Wa-Antrages gemacht, sondern hat als einzigen Rettungsanker den SD ausgemacht. Ob´s etwas genützt hat, werden wir ja sehen.


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11.09.2018 um 15:15
@Sector7
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:"In dubio pro reo"
Im jetzigen Stadium des Verfahrens tritt die viel zitierte "Beweislastumkehr" ein, oder? Dann ist das "in dubio pro reo" gar nimmer ausreichend, Zweifel alleine genügen nicht. Es braucht neue Tatsachen und diese müssen so stark sein, dass sie bei Kenntnis des Gerichts in der ersten Hauptverhandlung einen Freispruch nach sich hätten ziehen können.
Das seh ich als absoluter Laie momentan nicht. Mal schauen, wie das LG Kassel entscheidet.


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11.09.2018 um 16:49
@Sector7
Ja, so wird man vorgegangen sein um die berüchtigte Internetrecherche sowie den Zugriff auf die Seite "silencer.pdf" einem bestimmten Rechner zuzuordnen.

Allerdings bereitet die Auswertung der Logdatei gewisse Schwierigkeiten. So werden nur einzelne Ereignisse protokolliert um hier eine genaue Zuordnung vorzunehmen wird man immer weitere Daten auswerten müssen.

Da die Zuordnung durch die "Eliminationsmethode" erfolgte, kann man nur das Ausschließen wonach gesucht bzw. was gefunden hat. Hier kommt es auch auf die Leistung der forensischen Software, bzw. der Beherrschung an.

Die 99 Prozent sind nur so lange sicher, bis jemand einen Fehler findet, so ist das immer.

Ganz genau sind die Auswerteverfahren jedenfalls nicht.

Das angekündigte prominent erstattete IT-Gutachten soll ja durch neuerliche umfangreiche Datenauswertung die Möglichkeit erbracht haben, den Zugriff auch anderen Rechnern zuordnen zu können. Es gibt ja mannigfaltige Varianten zur Evaluation, dieser Ergebnisse, beispielsweise über den exakten abgleich der Systemuhren. Warum soll es unmöglich sein, das hieraus doch noch neue Erkenntnislage ergibt.

Das größte Manko dürfte sein das der Rechner vom Arbeitsplatz des Verurteilten verschwunden ist und so ein direkter Nachweis, bzw. Entlastung nicht möglich war.

Der vom Gericht ermittelte Sachverhalt, der Angeklagte habe, zwei Wochen nach der Tat, selbst den Rechner zerstört um durch Austausch der Geräte, die Spuren seiner Internetsuche zu verdecken, ist bedenklich.

Insofern, warum sich aber der Angeklagte dessen sicher sein konnte, der Rechner samt Datenträger werde unauffindbar beseitigt, den nur so wäre ein Erfolg gesichert, bleibt ohne Erörterung.

Die Erwartung einer Beseitigung der Datenträger, widerspricht schon der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen. Da er mit kaufmännischen Tätigkeiten befasst war hätte er vielmehr wissen und davon ausgehen müssen, das die Datenträger regeltreu, mehrere Jahre aufbewahrt worden wären oder zumindest aus Datenschutzgründen nicht mit dem Gerät zusammen zur Entsorgung überstellt würden.


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11.09.2018 um 17:02
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Warum sich aber der Angeklagte dessen sicher sein konnte, der Rechner samt Datenträger werde unauffindbar beseitigt, den nur so wäre ein Erfolg gesichert, bleibt ohne Erörterung.
Warum immer diese Falschdarstellung? Das bringt doch die sog. Urteilskritiker keinen Millimeter voran:
Da er als langjähriger Mitarbeiter wusste, dass die Computer entsorgt und die Festplatten unwiederbringlich von einer externen Firma zerstört würden - der Zeuge Koch bekundete, dass diese Vorgehensweise zur
Vernichtung von alten Rechnern und Festplatten allen Mitarbeitern im Hause bekannt
gewesen seien, da dies über die Jahre im gesamten Haus kommuniziert worden sei - musste
er dafür sorgen, dass sein zum Zeitpunkt der Recherche genutzter Computer vernichtet wird
und er einen neuen Computer erhält, auf dem keine ihn belastenden Informationen zu finden
waren.
Urteil, S. 247


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11.09.2018 um 17:11
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Das größte Manko dürfte sein das der Rechner vom Arbeitsplatz des Verurteilten verschwunden ist und so ein direkter Nachweis, bzw. Entlastung nicht möglich war.
Wegen so einer Formulierung, (der Rechner ist verschwunden) wird jeder der etwas kritisches anmerken möchte in sippenhaft genommen zu dieser Sippe, die diesen Mist von sich gibt.


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