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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.09.2018 um 15:26
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Deiner Beschreibung nach sind beispielsweise Polizeibeamte, Justizbeamte juristische Laien.
Ja, sind sie, auch wenn sie fundierte Grundkenntnisse haben.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Mit dem zweiten Teil deiner Aussage liegst du falsch!
Willst Du sagen, Du hast oder hattest Einsicht in die Ermittlungsakten?

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09.09.2018 um 15:42
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Plötzlich heißt es juristischer Laie.
Deiner Beschreibung nach sind beispielsweise Polizeibeamte, Justizbeamte juristische Laien.
Klar, die Polizei gehört doch zur Exekutiven.


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Doppelmord Babenhausen

09.09.2018 um 15:45
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:Klar, die Polizei gehört doch zur Exekutiven.
Zählt die Staatsanwaltschaft nicht ebenfalls zur Exekutiven?


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Doppelmord Babenhausen

09.09.2018 um 15:52
@Ma_Ve
So weit ich weiß, ja. Die Justizbeamten müssten es meiner Meinung nach auch sein, da die übrigen Beamten auch zur Exekutiven zählen, wie z.B. ihre Kollegen im Finanzamt. Richter wiederum sind keine Beamte.

Ich möchte aber an dieser Stelle diesen Gesprächsfaden kappen, denn letztlich geht es hier um etwas völlig anderes. Letztlich ging es @Lichtenberg darum, mit welchem Recht und welcher Kompetenz du hier deine Statements abgibst, und diese Frage ist mehr als berechtigt.


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Doppelmord Babenhausen

09.09.2018 um 18:00
@Lichtenberg

Die Leistung der versammelten Anwaltschaft der Verteidigung hatten wir hier hundert Seiten früherer mindestens einmal schon kritisch gewürdigt. Aus mündlicher Überlieferung weiß ich das die Anwälte in der Hauptverhandlung häufig schlecht vorbereitet und uneinig über das Vorgehen waren. Hinzu kommt was das "spezielle" Auftreten des Herrn Veikko Bartel aus Potsdam anbelangt, zumindest im Nachhinein zu konstatieren, wenig hilfreich gewesen zu sein, für den Angeklagten.

Insbesondere die von ihm referierte Geschichte aus den "Rockermilieu" dürfte beim Gericht den Eindruck gefestigt haben es solle der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Das dürfte dem Angeklagten "vergütet" worden sein.

Von der eigenwilligen "Kunst" dieses Rechtsanwaltes habe ich persönlich Kenntnis, im Fall Marwa el-Sherbini vorm Landgericht Dresden nehmen dürfen. Auch da gab es am Ende Lebenslänglich, mit besondere Schwere der Schuld.

Schon da (2009) war der Zenit überschritten und die Beauftragung im vorliegenden Fall definitiv keine gute Idee.

Jedenfalls war das auch sein "letzter" Fall. Ihm wurde dann die weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt verboten.

Ansonsten fände ich es hilfreich diese Diskussion nicht endlos mit oft unbegründeten Anwürfen solcher Art, zu überfüllen.

Ich kann weder in den ZDF Dokumentationen oder der Vereinstätigkeit und der Öffentlichkeitsarbeit der Familienangehörigen, Dinge erkennen die als Propaganda, Wahrheitsverweigerung oder gar Verschwörungstheorie zu bezeichnen wären.

Die ZDF Doku von derer es mittlerweile schon zwei gibt, "illustrieren" den Fall sogar, durch nachgestellte Tatszenen.

Ob das dem Verurteilten nun unbedingt nutzt ? Ich meine nein.

Auch die beschrieben massiven Lautstärkebelastungen. Hier kann man sich auch mal damit auseinander setzen, das die Reihenhäuser mit einem zweischaligen Mauerwerk getrennt sind und den Schallschutzvorschrifften Ende des vorigen Jahrhunderts entsprechen. Auch sollten die Geräusche subjektiv empfunden worden sein. Die Ehefrau habe diese Beeinträchtigung nicht verspürt.

Entweder man hat hier profunde Ideen warum es dennoch zu solch verhängnisvollen Zuspitzungen gekommen sein soll oder man lässt dieses ewige, wiederholende "Pịngpong" sein.

Auch hat diese "Lärmbelastung" nicht das Motiv zur Folge, sondern die Scheu des Angeklagten davor einen weiteren Immobilienkredit aufzunehmen oder einen Wohnungswechsel vorzunehmen.

Darüber wissen wir nun nichts, außer das es das Gericht für überzeugend hält.


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09.09.2018 um 18:07
Rüdiger schrieb: Die Ehefrau habe diese Beeinträchtigung nicht verspürt.
Die Ehefrau hat sich noch Anfang des Tatjahres gegenüber mehreren Zeugen über die Lärmbelästigung beklagt. Bitte keine Märchen erzählen.


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Doppelmord Babenhausen

09.09.2018 um 18:10
@Deus_ex_Machin
Dann kläre uns doch bitte darüber auf, welcher Art und Intensität diese waren.


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Doppelmord Babenhausen

09.09.2018 um 18:13
@Rüdiger

Das ist ohne Belang. Wichtig ist nur, dass auch die Ehefrau sich durch die Nachbarn lärmbelästigt fühlte und die Belästigung sie augenscheinlich so sehr belastete, dass sie darüber gegenüber Dritten klagte.


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09.09.2018 um 18:14
@Rüdiger
Es liegt nicht in seiner Nachweispflicht aufzuklären, welcher Art und in welcher Intensität die vermeintliche Lärmbelästigung stattgefunden haben mag. Es reicht lediglich die Aussage der Ehefrau zu belegen


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09.09.2018 um 18:15
Gut wenn es ohne Belang ist, warum soll es dann als Motivation gelten, lediglich dadurch qualifiziert das es Eingang in den Tratsch über die Nachbarn gefunden hatte.


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09.09.2018 um 18:17
@Rüdiger

Du fragst mich ernsthaft, warum das Klagen über Lärmbelästigung eine (subjektiv empfundene) Lärmbelästigung belegen soll?


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09.09.2018 um 18:22
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Insbesondere die von ihm referierte Geschichte aus den "Rockermilieu" dürfte beim Gericht den Eindruck gefestigt haben es solle der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Das dürfte dem Angeklagten "vergütet" worden sein.
Das kann man sicherlich in einem Groschenroman dem Leser so verkaufen, aber eben auch nur dort. Mal ernsthaft - du glaubst das nicht wirklich, oder?


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09.09.2018 um 18:24
Das mit dem "Rockermilieu" erzählen Urteilskritiker doch bis heute. Der Verteidiger hat also lediglich eine in der Szene gängige Legende aufgegriffen.


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09.09.2018 um 18:26
@Deus_ex_Machin
Nee, der hatte diesen Zeugen "ausfindig" gemacht.


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09.09.2018 um 18:29
@Rüdiger

Und warum genau soll es unprofessionell sein, wenn der Verteidiger versucht, mögliche Alternativtäter ins Spiel zu bringen?


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09.09.2018 um 18:33
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Ansonsten fände ich es hilfreich diese Diskussion nicht endlos mit oft unbegründeten Anwürfen solcher Art, zu überfüllen.
Ich denke, gerade darin sehen Einige hier den Hauptsinn.
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Die Ehefrau hat sich noch Anfang des Tatjahres gegenüber mehreren Zeugen über die Lärmbelästigung beklagt. Bitte keine Märchen erzählen.
So wie hier die "Märchen", die @Rüdiger angeblich erzählt, obwohl er sich hier sehr vorsichtig und differenziert ausdrückt. Denn @Rüdiger spricht in indirekter Rede, zitiert also Frau Darsow. Er macht sich diese Aussage nicht zu eigen. Wenn also jemand Märchen erzählt, dann Frau Darsow, aber nicht @Rüdiger.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Auch die beschrieben massiven Lautstärkebelastungen. Hier kann man sich auch mal damit auseinander setzen, das die Reihenhäuser mit einem zweischaligen Mauerwerk getrennt sind und den Schallschutzvorschrifften Ende des vorigen Jahrhunderts entsprechen. Auch sollten die Geräusche subjektiv empfunden worden sein. Die Ehefrau habe diese Beeinträchtigung nicht verspürt.
Ja, damit kann man sich auseinandersetzen, Argumente dafür und dagegen zusammentragen.
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Das kann man sicherlich in einem Groschenroman dem Leser so verkaufen, aber eben auch nur dort. Mal ernsthaft - du glaubst das nicht wirklich, oder?
Quod erat demonstrandum.
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Das mit dem "Rockermilieu" erzählen Urteilskritiker doch bis heute. Der Verteidiger hat also lediglich eine in der Szene gängige Legende aufgegriffen.
Diese "Hells-Angels-Story" wird den Urteilskritikern immer und immer wieder vorgehalten - so als ob das die gängige "Legende" sei. Es ist aber nichts wie ein Strohmann-Argument. Ich kann mich nicht entsinnen, dass diese Variante hier ernsthaft vertreten worden ist.

Mit einem Diskussionsstil, mit dem andere so angep... werden, vergrault man hier die Leute. Vermutlich ist das der Sinn. Lief bei Mollath auch schon so.


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09.09.2018 um 18:33
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Insbesondere die von ihm referierte Geschichte aus den "Rockermilieu" dürfte beim Gericht den Eindruck gefestigt haben es solle der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Das dürfte dem Angeklagten "vergütet" worden sein.
Als Bestandteil der Verteidigung, war dieses Argument also keine gute Idee. Als Argument gegen Darsow's Schuld wird es hingegen im Nachhinein immer wieder gerne gegen das Urteil ins Felde geführt.

kann man sich da mal entscheiden?


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09.09.2018 um 18:34
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:das "spezielle" Auftreten des Herrn Veikko Bartel aus Potsdam anbelangt, so ist dem zumindest im Nachhinein zu konstatieren, wenig hilfreich gewesen zu sein, zumindest für den Angeklagten.
Behauptet wer? Du? Und was sind Deine Qualifikationen etwas derartiges zu behaupten?
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Aus mündlicher Überlieferung weiß ich
Soll das (ernsthaft) ein Beleg für Deine nachfolgenden Behauptungen sein?
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb: Ihm wurde dann die weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt verboten.
Einem Rechtsanwalt kann nur unter begrenzten Voraussetzungen die Zulassung entzogen werden. Hast Du für Deine Behauptung einen Beleg, der über das Hören-Sagen hinausgeht?
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Auch die beschrieben massiven Lautstärkebelastungen. Hier kann man sich auch mal damit auseinander setzen, das die Reihenhäuser mit einem zweischaligen Mauerwerk getrennt sind und den Schallschutzvorschrifften Ende des vorigen Jahrhunderts entsprechen. Auch sollten die Geräusche subjektiv empfunden worden sein. Die Ehefrau habe diese Beeinträchtigung nicht verspürt.
Das Gericht hat sich ausführlich mit dem Sachverhalt "Lärmbelästigung" auseinander gesetzt. Du sagst nichts anderes, als das diese Feststellungen falsch seien oder (zumindest) falsch gewürdigt wurden. Das ist aber zu wenig, um ein Urteil einer großen Strafkammer anzugreifen.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Auch hat diese "Lärmbelastung" nicht das Motiv zur Folge, sondern die Scheu des Angeklagten davor einen weiteren Immobilienkredit aufzunehmen oder einen Wohnungswechsel vorzunehmen.
Was ist das denn für eine abenteuerliche Schlussfolgerung? Warum glaubst Du, dir bessere Vorstellungen über das Motiv machen zu können, als das erkennende Gericht?


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Doppelmord Babenhausen

09.09.2018 um 18:36
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Gut wenn es ohne Belang ist, warum soll es dann als Motivation gelten, lediglich dadurch qualifiziert das es Eingang in den Tratsch über die Nachbarn gefunden hatte.
Dieser Satz ist ein grammatikalisches Durcheinander. Worauf willst Du hinaus?


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09.09.2018 um 18:37
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Warum glaubst Du, dir bessere Vorstellungen über das Motiv machen zu können, als das erkennende Gericht?
Ein Totschlagsargument vor dem Herrn. Kopfschüttel. So kann man doch nicht diskutieren. Dann können wir sofort das Licht ausmachen. Das Gericht hat Recht.


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