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Doppelmord Babenhausen

26.164 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

11.09.2018 um 08:48
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Wenn der Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung zurückgewiesen wird, ist es ein Indiz dafür, dass die Kammer an der Ablehnungsentscheidung arbeitet (@Rick_Blaine mag mich da korrigieren). Eventuell könnte man also als Angehöriger auch deshalb einen Nervenzusammenbruch erleiden, weil man von diesem Indiz Kenntnis erlangt.
Danke - aber darauf zielte ja meine Frage ab: Bleibt ein Inhaftierter nicht vorläufig in Haft, auch wenn eine WA genehmigt wird? Ist mit einem WA nicht erstmal nur der Zustand von vor der ersten Verurteilung hergestellt, der ja auch Untersuchungshaft beinhaltete?

In diesem Falle wäre ja eine Ablehnung des Antrages auf Unterbrechung erstmal kein wirklicher Hinweis darauf, wo die Reise mit dem WA-Antrag hingeht.

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11.09.2018 um 08:49
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Auch müsste nochmals geprüft werden ob der Datum-Uhrzeit-Block auf dem Server die Zonenzeit (MEZ) ausweist oder die Weltzeit (UTC) die dann durch Addition von einer Stunde die amtliche Ortszeit ergibt.
Nein, da muss nichts mehr geprüft werden, weil das Tatgericht darüber Beweis erhoben und diese Beweise im Urteil gewürdigt hat.

Du darfst aber selbstverständlich privat weiter prüfen.


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11.09.2018 um 09:16
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Die Arbeitskollegin des Verurteilten, deren Mann der Polizeibeamte im Ruhestand ist und ebenfalls vor Gericht als Zeuge vernommen wurde, hat ausgesagt, das es üblich war, das wenn Mitarbeiter etwas im Internet wollte, zu einem Arbeitsplatz mit Internetanschluss ging, es gab da wohl nur vier.
Nein, es gab 16: Urteil S. 132-133.

Wenn man das Urteil nicht gelesen hat, dann muss natürlich auch immer weiter geprüft werden.


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11.09.2018 um 09:46
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Da hat der Beck Block nunmehr den sachdienlichen Hinweis gegeben, das der zitierte Kommentar vom LG Hamburg einfach verfremdet wurde.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Sabolic-an-HansOLG-2018-09-10.pdf
Dieser Fall ist ja schon eine Instanz weiter und Strate macht sich die kritischen Ausführungen eines Prof. Müller zu der Entscheidung des LG Hamburg zu eigen. Der sagt:
Zudem : Bei der geforderten Offensichtlichkeit kann es (in der Zulässigkeit!) nur um die
Offensichtlichkeit der "Eignung" gehen, das Beweisergebnis zu erschüttern, nicht aber um
die Offensichtlichkeit der Begründetheit des Wiederaufnahmegesuchs.
Dieser Überlegung des Prof. Müller kann ich nicht folgen.
Wo ist denn da der Unterschied? 

Prof. Müller nennt die "Erschütterungseignung" der neuen Beweise als Anforderungsvoraussetzung in der Zulässigkeitsprüfung. Bei der Prüfung, ob die Beweise offensichtlich geeignet sind, das Urteil zu erschüttern, ist aber doch logischerweise die gesamte Indizienkette in die Betrachtung einzubeziehen. Wie will Prof. Müller denn die "Erschütterungseignung" sonst prüfen?

Das fand er aber falsch:
Die Kammer hat hier einfach in das Zitat folgende Worte eingefügt: "unter Wiedergabe
der die Beweiswürdigung tragenden Gründe des Urteils"
Wie sollte man denn sonst zu einem Ergebnis kommen? Versteht das einer?


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11.09.2018 um 09:51
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nein. Ein durchaus kampferprobter Stratege wie Strate würde so was wohl kaum tun. Daher gehe ich davon aus, dass er einfach keine überzeugenden Gegenbeweise gegen die Recherche von AD gefunden hat.
Auch für mich ist die Recherche der absolute Knackpunkt, ohne Recherche Freispruch, mit Recherche lebenslang.
(in den USA vor einiger Zeit vom Prinzip her ähnlicher Fall. Ein kleines Kind wird von seinem Vater bei brütenden Hitze im Auto gelassen, angeblich vergessen und stirbt den Hitzetot, was aber dort häufiger vorkommt, als man denken würde. Jetzt kommt es aber. Der Vater schaute sich Tage vorher einen Film im Internet an, wie lange Hunde bei Hitze im Auto durchhalten uuppppss? Da kippte es und die Geschworen entschieden, dass er irgendwann waagerecht in einer Holzkiste ein Gefängnis verlässt).

Was hier Gegenbeweise betrifft gibt es ja die Möglichkeit, dass es gar keine geben kann, weil es final bewiesen ist, dass er recheriert hat, oder aber,
es könnte sich so verhalten wie z.B. mit dem Klimawandel, es gibt wohl keinen wirklichen allumfassenden Beweis womit jedem Zweifler quasi verboten ist jemals noch wieder den Mund aufzumachen und es wird immer weiter 2 Meinungen dazu geben, wobei es gleichzeitig nur eine Wahrheit geben kann.

Was ich sagen will, entweder es ist jetzt final bewiesen, dass er im Internet war, und falls er doch nicht im Internet gewesen sein sollte, wäre dies vielleicht hat nicht zu 100% zu beweisen und vielleicht hält Strate deshalb den Mund, weil ihm alles unter 100% nicht hilft eine Zement-Rechtskraft zu durchbrechen.

(vom Handy + keine Zeit, bitte nicht schimpfen)


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11.09.2018 um 10:09
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wie sollte man denn sonst zu einem Ergebnis kommen? Versteht das einer?
Ich habe es auch nicht verstanden. Gestern schrieb ich schon mal, dass es laut Gesetz nicht um die bloße Geeignetheit geht, das Urteil zu erschüttern, sondern um die Prüfung, ob die neuen Tatsachen oder Beweismittel "allein oder in Verbindung mit den erhobenen Beweisen....die Freisprechung des Angeklagten zu begründen geeignet sind". Folglich ist eine gewisse Gesamtschau erforderlich, und das bereits in der Zulässigkeitsprüfung.


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11.09.2018 um 10:14
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Danke - aber darauf zielte ja meine Frage ab: Bleibt ein Inhaftierter nicht vorläufig in Haft, auch wenn eine WA genehmigt wird? Ist mit einem WA nicht erstmal nur der Zustand von vor der ersten Verurteilung hergestellt, der ja auch Untersuchungshaft beinhaltete?
Es kommt darauf an. Das Gericht kann eine Unterbrechung der Vollstreckung dann anordnen, wenn es einen Erfolg des WAV für wahrscheinlich hält, da dann die Vollstreckung der ja fälschlich angeordneten Haft nicht gerecht ist. Der Gesetzgeber hat darin aber keine Automatik gesehen, d.h. er hat sich vorstellen können, dass ein Gericht hier unterschiedliche Abwägungen vornimmt. Mit anderen Worten: es kann ein WAV genehmigen, aber den Erfolg dessen für immer noch relativ zweifelhaft halten, dann braucht es keine Vollstreckungsunterbrechung anordnen. Das OLG Hamm hat dazu z.B. gesagt:
Hierbei müssen „die behaupteten Wiederaufnahmetatsachen und die Art der Beweisantritte unter Berücksichtigung der gesamten Aktenlage einen solchen Grad innerer Wahrscheinlichkeit besitzen, dass die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung bedenklich erscheint"
(OLG Hamm, MDR 1978 691). Die reine Möglichkeit eines erfolgreichen WAV genügt also dafür nicht (vgl. Meyer-Gossner RN 3 zum § 360).

Der Gesetzgeber lässt dem Gericht hier also einen weiten Ermessensspielraum.


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11.09.2018 um 10:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich habe es auch nicht verstanden. Gestern schrieb ich schon mal, dass es laut Gesetz nicht um die bloße Geeignetheit geht, das Urteil zu erschüttern, sondern um die Prüfung, ob die neuen Tatsachen oder Beweismittel "allein oder in Verbindung mit den erhobenen Beweisen....die Freisprechung des Angeklagten zu begründen geeignet sind". Folglich ist eine gewisse Gesamtschau erforderlich, und das bereits in der Zulässigkeitsprüfung.
Was sich darin ausdrückt ist doch letztendlich eine Beweislastumkehr. Im ersten und eigentlichen Verfahren gilt der Angeklagte als Unschuldig solange bis der Staat beweist, dass er schuldig ist. Hält eine Verurteilung dem Weg durch die Instanzen stand, gilt dieser Nachweis als erbracht und der Angeklagte als schuldig. Bei einer WA ist es daher am Verurteilten seine Unschuld nachzuweisen, oder zumindest ausreichend Zweifel an seiner Schuld vorzubringen.

Meine Interpretation, lasse mich da gerne belehren...


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11.09.2018 um 10:16
Ich halte die Internetrecherche nach dem Bauschaum-SD nicht nicht für das entscheidende Indiz, das zur Verurteilung Darsows führte. Ich halte es für den ersten echten Ermittlungsansatz, aufgrundessen es möglich war die weiteren Ermittlungen durchzuführen (Telefonüberwachung, Hausdurchsuchung).

Würde die Internetrecherche auf dem Arbeitsrechner wegfallen, dann blieben aber die Recherchen auf dem Laptop der Ehefrau (dort wurde nach Ermittlungsmethoden der Polizei gesucht), es blieben die Schmauchspuren auf den verschiedenen Kleidungsstücken, das sonstige Vor- und Nachtatverhalten und das Motiv.

Es gibt meiner Ansicht nach zu viele Indizien, die für die Schuld des A. Darsow sprechen, als das man mit der Erschütterung nur eines Indizes die Unschuld von Darsow belegen könnte.


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11.09.2018 um 10:21
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Was sich darin ausdrückt ist doch letztendlich eine Beweislastumkehr. Im ersten und eigentlichen Verfahren gilt der Angeklagte als Unschuldig solange bis der Staat beweist, dass er schuldig ist. Hält eine Verurteilung dem Weg durch die Instanzen stand, gilt dieser Nachweis als erbracht und der Angeklagte als Schuldig. Bei einer WA ist es daher am Verurteilten, seine Unschuld nachzuweisen.

Meine Interpretation, lasse mich da gerne belehren...
Ja, im Prinzip ist das durchaus so, wenn man es auch nicht so krass ausdrücken will. In anderen Rechtsordnungen, z.B. im angelsächsischen Recht wird das auch ausdrücklich so genannt.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Würde die Internetrecherche auf dem Arbeitsrechner wegfallen, dann blieben aber die Recherchen auf dem Laptop der Ehefrau (dort wurde nach Ermittlungsmethoden der Polizei gesucht), es blieben die Schmauchspuren auf den verschiedenen Kleidungsstücken, das sonstige Vor- und Nachtatverhalten und das Motiv.

Es gibt meiner Ansicht nach zu viele Indizien, die für die Schuld des A. Darsow sprechen, als das man mit der Erschütterung nur eines Indizes die Unschuld von Darsow belegen könnte.
Das ist insofern richtig, als dass die Recherche ein sehr schweres Indiz darstellt. Es ist aber nicht das einzige. Ohne diese Recherche müssten die anderen Indizien, die Du genannt hast, genug Kraft ausweisen. Ob ein Gericht diese Beweiskraft sehen würde wissen wir nicht, aber die Chance, dass AD freigesprochen worden wäre, wäre ohne die Recherche weitaus höher gewesen.


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11.09.2018 um 10:28
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Würde die Internetrecherche auf dem Arbeitsrechner wegfallen, dann blieben aber die Recherchen auf dem Laptop der Ehefrau (dort wurde nach Ermittlungsmethoden der Polizei gesucht), es blieben die Schmauchspuren auf den verschiedenen Kleidungsstücken, das sonstige Vor- und Nachtatverhalten und das Motiv.
Das sind interessante theoretische Erwägungen und ich würde dem auch zustimmen. Allerdings: Die Internetrecherche bekommt man nicht so ohne weiteres weg. Der Nachweis der theoretischen Möglichkeit dass sie auch von jemandem anderen stammen könnte, genügte hier nicht. Für die Bewertung der Indizien wird zunächst die weitaus wahrscheinlichste Auslegung zugrunde gelegt und die ist dass die Recherche an Darsow's Arbeitsrechner auch von ihm durchgeführt wurde. Wenn man dagegen eine weitaus unwahrscheinlichere Erklärung ins Felde führen will, dann muss man die auch begründen können. In diesem Falle müsste man zum Beispiel erklären, warum ein Arbeitskollege eine solche Recherche am Rechner eines anderen durchführen sollte. Nicht nur das, man müsste auch begründen warum der Kollege seinen Mitarbeiter so dermaßen über die Klippe springen lassen sollte, anstatt seine Recherche zuzugeben. Und da wurde einfach nichts Brauchbares gefunden, weder von den Ermittlern noch von der Verteidigung. die Urteilsgegner hängen sich hier daran auf dass, dass ein im "Kreuzverhör" weichgekochter "Waffennarr" irgendwann einmal dazu verleitet wurde zu sagen, dass er es "nicht ausschließen" könnte.

Hat nicht gereicht um das Indiz zu entkräften und das geht aus meiner Sicht auch in Ordnung. Dass das Thema im WA Antrag nicht mehr auftaucht, bestätigt meine Aussage. Die Erwägungen über irgendeine raffinierte Taktik die dahinterstecken könnte , sind völlig abwegig. In den WA - Antrag muss rein was auch nur halbwegs Aussicht auf Erfolg verspricht, in der Hoffnung dass irgendwas davon verfängt.


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11.09.2018 um 10:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Folglich ist eine gewisse Gesamtschau erforderlich, und das bereits in der Zulässigkeitsprüfung.
Danke. Wenn du das auch so siehst, bin ich zufrieden.
Strate ist doch der WAV-Experte. Wenn er da irgendeinen Text aus einem Blog ans OLG schickt, ohne eigenes ergänzendes Statement, wirkt das auf mich irgendwie unbeholfen. Vielleicht hat er es selbst nicht so ganz genau nachvollziehen können, fand aber, dass es gut klingt? Und es hat ein Prof. geschrieben. Also muss was dran sein.


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11.09.2018 um 10:32
@falstaff

Nur der Vollständigkeit wegen: Ich halte die Beweiswürdigung des Gerichts zum Internetrecherche des Darswo am Arbeitsplatz für überzeugend. Ich gehe daher nicht davon aus, dass die Recherche von jemand anderes durchgeführt wurde oder gar nicht stattfand.

Meine Überlegungen waren (die Du ja angemerkt hast) rein theoretischer Natur.


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11.09.2018 um 10:37
Herr Schönhofen vom Landgericht Kassel lässt verkünden: Keine Entscheidung irgendeiner Art im Fall Darsow.

Verfahren läuft noch, kam zu noch keinem Ergebnis.


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11.09.2018 um 10:39
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Nur der Vollständigkeit wegen: Ich halte die Beweiswürdigung des Gerichts zum Internetrecherche des Darswo am Arbeitsplatz für überzeugend. Ich gehe daher nicht davon aus, dass die Recherche von jemand anderes durchgeführt wurde oder gar nicht stattfand.
So sehe ich das auch. Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich, im Wissen der Bedeutung des Indiz, grosse Mühe gegeben, nachzuweisen, dass AD der rechercheur gewesen ist. Und das ist ihnen auch recht gut gelungen. Sie haben ja nicht nur einfach die Internet-Verbindungsdaten ermittelt sondern sehr viel mehr.


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11.09.2018 um 10:53
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Danke. Wenn du das auch so siehst, bin ich zufrieden. Strate ist doch der WAV-Experte. Wenn er da irgendeinen Text aus einem Blog ans OLG schickt, ohne eigenes ergänzendes Statement, wirkt das auf mich irgendwie unbeholfen. Vielleicht hat er es selbst nicht so ganz genau nachvollziehen können, fand aber, dass es gut klingt? Und es hat ein Prof. geschrieben. Also muss was dran sein.
Ich denke, Strate geht einfach auf Nummer sicher: Besser zuviel ans OLG zu schreiben als zuwenig. Was aus Sicht des OLG nicht stimmt oder überflüssig ist, wird von dort sowieso aussortiert bzw. verworfen bzw. unbeachtet gelassen, das weiß er.

Noch mal zu Prof. Müller und seiner Anmerkung im Beck-Blog zum Beschluss des LG Hamburg: Ich frage mich, ob Prof. Müller ernsthaft meint, dass es für die Zulässigkeit eines WA-Antrag ausreicht, nur neue Tatsachen oder Beweismittel zu bennenen, ohne darüber hinaus die Geeignetheit nach § 359 Nr. 5 StPO deutlich zu machen. Für eine solche Auffassung ergibt sich aus §§ 366 Abs. 1, 368 Abs. 1 Stopp m.E. wenig.


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11.09.2018 um 10:57
Oha, StPO meinte ich, nicht Stopp. Blöde Auto"korrektur".....


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11.09.2018 um 11:09
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Nur der Vollständigkeit wegen: Ich halte die Beweiswürdigung des Gerichts zum Internetrecherche des Darswo am Arbeitsplatz für überzeugend. Ich gehe daher nicht davon aus, dass die Recherche von jemand anderes durchgeführt wurde oder gar nicht stattfand.
Mich würde viel mehr interessieren, ob eine IT Fachkraft sagen kann, ob ein Richter hier in eine Gutachter-Falle laufen kann? (Um mal die Richterschaft in Schutz zu nehmen, ich unterstelle mal, dass die meisten Fehlurteile von Gutachtern ausgehen)


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11.09.2018 um 11:11
Was ist eine "Gutachter-Falle"?


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11.09.2018 um 11:18
Als Richter muss man doch Gutachten beurteilen, ohne selbst den blassesten Schimmer zu haben und sich darauf verlassen, dass sie richtig sind.
Selbstverständlich kann man da in die Falle laufen einem falschen Gutachten zu vertrauen.


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