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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

22.09.2018 um 14:17
Zum Aussageverweigerungsrecht:
Mal abgesehen von schuldig oder unschuldig, intelligent oder nicht, es gibt Menschen, die kommen gut rüber und andere eben nicht. Es gibt unschuldige Unsympathen, die es schaffen, sich durch ihre Art derart reinzureiten, dass man ihnen tunlichst den Mund verbieten muß. Dann gibt es die Sorte, die vor lauter Aufregung keinen geraden Satz herausbringt, so dass sie entweder nur wirres Zeug zu reden scheinen oder verstockt und bockig rüber kommen.

Ich habe diese Reportage gesehen, in der ein Kamerateam Darsow im Gefängnis besucht. Für mich kam da als Zuschauer rüber, dass er sich absolut unwohl in dieser Situation gefühlt hat. Darsow ist für mich keiner, der sich gut vor Publikum verkaufen kann. Er ist keine Rampensau, die den Saal mitreißt und es schafft, die Leute für sich einzunehmen; eher das Gegenteil. Abgesehen von Schuld oder Unschuld kann ich daher gut nachvollziehen, dass die Verteidigung den Angeklagten nicht als für sie günstiges Beweismittel angesehen hat.

Zum Wortprotokoll:
Es ist für alle Seiten unbefriedigend, wenn im Nachhinein streitig wird, ob der Zeuge dies so oder so gesagt hat oder nicht. In jedem Zivilverfahren, in dem es "nur" um Geld geht, hat man ein Protokoll der mündlichen Verhandlung/Beweisaufnahme mit entsprechendem Beweiswert (öffentliche Urkunde), was in der Regel dann auch in der 2. Tatsacheninstanz nicht mehr ohne weiteres angegriffen werden kann.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:und b) das Gericht dem Zeugen eine Aussage im Urteil unterstellt, die er nicht gemacht macht. Und dann sind wir bereits im Bereich der strafrechtlich relevanten Rechtsbeugung.
Nein, von einer bewußten Falschdarstellung einer Zeugenaussage würde ich nicht ausgehen wollen und niemandem unterstellen wollen. Man muß sich darüber im Klaren sein, dass Sprache kein exaktes Werkzeug wie beispielweise Mathematik ist. Vieles, was wir sagen, ist interpretationsfähig und nur vermeintlich eindeutig. Dessen muß man sich bewußt sein, wenn man mit Sprache arbeitet.
Hinzu kommt, dass das menschliche Gedächtnis nicht sehr zuverlässig ist. Hat das Gericht die Aussage also richtig in Erinnerung?
Das ist jedem von uns auch schon bei ganz profanen Themen passiert und führt in Beziehungen immer wieder zu aufregenden Diskussionen, wer wem wann was gesagt haben will und was der andere so gar nicht gesagt oder gehört haben will.....oder jedenfalls so auch gar nicht gemeint hat.....

Zur Lärmbelästigung:
Natürlich ist Lärmbelästigung ein typisches Motiv, dem Nachbarn alles erdenklich Schlechte an den Hals zu wünschen. Ich habe auch kein Problem damit mir vorzustellen, dass der Lärm/die Belästigung den Täter irgendwann so triggert, dass die Ratio aussetzt und er verbal oder sogar körperlich handgreiflich wird. Das hat dann was stark Emotionales. Meist sind dem jahrelange Querelen vorausgegangen, in der Regel mit ständigen wechselseitigen Anzeigen, Klagen etc.

Was mich in der Darsow-Sache so irritiert ist, dass man wohl 2001 via Polizei versucht hat, auf Tolls einzuwirken, es in der Folgezeit aber keine weiteren Versuche mehr gegeben hat, Einfluß zu nehmen. Mir ist bekannt, dass Darsow eine RSV hatte. Leider geht aus dem Urteil nicht hervor, ob auch Nachbarschaftssachen dort versichert waren und seit wann die RSV bestand. Darsow ist ja niemand, der eine Deckungsanfrage scheut - wegen der Mordermittlungen hat er ja auch bei seiner RSV angefragt. Unabhängig von den Erfolgsaussichten (Deckungszusagen werden für wesentlich gröberen Unfug erteilt) hätte er zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen und über die RSV abrechnen können. Hierüber ist nichts bekannt, oder?

Wenn er sich tatsächlich nie hat anwaltlich beraten lassen, dann verwundert mich das sehr. Um in eurem Beispielen von weiter oben zu bleiben: Brause erwischt seine Frau und Gluffke 2001 beim Fremdgehen. 8 Jahre lang unternimmt er nichts, dann erschießt Brause den Gluffke.
Klar, auszuschließen ist nichts, aber mit den für Eifersuchts- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten typischen emotionalen Aspekt hat das dann nichts zu tun, oder?

Mich schaudert es, wenn ich darüber nachdenke.

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22.09.2018 um 14:35
Zitat von asadehasadeh schrieb:Wenn er sich tatsächlich nie hat anwaltlich beraten lassen, dann verwundert mich das sehr.
Du schreibst es ja selbst: Es ist nicht bekannt, ob sich die Darsows haben juristisch beraten lassen. Insofern halte ich Deine Schlussfolgerung für verfehlt.

Man darf sich jedoch gewiss sein: Herr und Frau Darsow tun gut daran, es niemanden mitzuteilen, wenn sie sich entsprechend juristisch beraten lassen haben.

Was die Protokollierung und die Zeugenaussagen angeht: Ich bin mir nicht sicher, wie viele Zeugen dem Gericht über Lärmbelästigungen berichteten. Waren es vier? Hinzu kommen die Aussagen der Arbeitskollegen. Ich sehe hier keinen Spielraum für "etwas falsch verstanden zu haben".


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22.09.2018 um 14:35
Zitat von asadehasadeh schrieb:Brause erwischt seine Frau und Gluffke 2001 beim Fremdgehen. 8 Jahre lang unternimmt er nichts, dann erschießt Brause den Gluffke.
Klar, auszuschließen ist nichts, aber mit den für Eifersuchts- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten typischen emotionalen Aspekt hat das dann nichts zu tun, oder?
Das sehe ich nicht so. Man kann so einen Hass jahrelang mit sich herumschleppen, ohne ihn auszuleben. Und man kann eine Tat akribisch planen und durchführen und dennoch von Hass getrieben sein. Hier wird oft so getan, als ob sich Emotionen und akribische, jahrelange Planung ausschließen. Dabei kann in allen Phasen der Planung und Durchführung einer solchen Tat eine wichtige, vielleicht sogar entscheidende Komponente sein. So etwas wie Bedürfnisaufschub existiert auch für negative Bedürfnisse und Rache für jahrelange Frustration ist eben auch ein Bedürfnis. Anders Brekvik hatte sein Massaker auch jahrelang akribisch vorbereitet und war dennoch von extremem Hass getrieben.


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22.09.2018 um 14:47
Zitat von asadehasadeh schrieb:Zum Wortprotokoll:
Es ist für alle Seiten unbefriedigend, wenn im Nachhinein streitig wird, ob der Zeuge dies so oder so gesagt hat oder nicht. In jedem Zivilverfahren, in dem es "nur" um Geld geht, hat man ein Protokoll der mündlichen Verhandlung/Beweisaufnahme mit entsprechendem Beweiswert (öffentliche Urkunde), was in der Regel dann auch in der 2. Tatsacheninstanz nicht mehr ohne weiteres angegriffen werden kann.
Alle haben eine Vorteil und keiner einen Nachteil, selbst einen Kostenfaktor (außer Peanuts) gibt es nicht wirklich.


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22.09.2018 um 14:59
Zitat von SFRSFR schrieb:Alle haben eine Vorteil und keiner einen Nachteil, selbst einen Kostenfaktor (außer Peanuts) gibt es nicht wirklich.
Bleib doch mal beim konkreten Fall Babenhausen: Welche Zeugenaussagen sind deiner Meinung nach im Urteil falsch wiedergegeben?


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22.09.2018 um 15:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bleib doch mal beim konkreten Fall Babenhausen: Welche Zeugenaussagen sind deiner Meinung nach im Urteil falsch wiedergegeben?
Die Frage ist wohl eher, ob alles richtig wiedergegeben ist und ob das menschliche Gedächtnis überhaupt dazu in der Lage ist?


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22.09.2018 um 15:13
Zitat von asadehasadeh schrieb:Es ist für alle Seiten unbefriedigend, wenn im Nachhinein streitig wird, ob der Zeuge dies so oder so gesagt hat oder nicht.
Wo ist denn da im Fall Babenhausen im Nachhinein etwas streitig geworden?
Zitat von asadehasadeh schrieb:Hinzu kommt, dass das menschliche Gedächtnis nicht sehr zuverlässig ist. Hat das Gericht die Aussage also richtig in Erinnerung?
Da sitzen 5 (!) Richter. Erinnern sich die immer alle gleichzeitig falsch?
Zitat von asadehasadeh schrieb:In jedem Zivilverfahren, in dem es "nur" um Geld geht, hat man ein Protokoll der mündlichen Verhandlung/Beweisaufnahme mit entsprechendem Beweiswert (öffentliche Urkunde), was in der Regel dann auch in der 2. Tatsacheninstanz nicht mehr ohne weiteres angegriffen werden kann.
Das hat mit der fehlenden Amtsermittlungspflicht des Gerichts in Zivilsachen zu tun. Im Zivilprozess geht es, anders als im Strafverfahren, nach Darlegungs- und Beweislast der Parteien. Daher kann von den Parteien auch die Berichtigung des Protokolls beantragt werden.


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22.09.2018 um 15:25
Zitat von SFRSFR schrieb:Die Frage ist wohl eher, ob alles richtig wiedergegeben ist und ob das menschliche Gedächtnis überhaupt dazu in der Lage ist?
Schon klar, dass du generell Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des LG Darmstadt hast. Aber auch nur einen einzigen konkreten Punkt, woran du deine Zweifel festmachst, hast du nicht. Stattdessen ergehst du dich in allgemeinen Bedenken ob der Zuverlässigkeit des menschlichen Gehirns. Hm, für ein WAV reicht das aber nicht....
SFR schrieb (Beitrag gelöscht):Oder glaubst Du wenn es 5 Piloten in einem Flugzeug geben würde, würde es keine Flugzeugabstürze mit Pilotenfehler als Ursache mehr geben?
Und welche Konsequenz ziehst du daraus? Ab sofort wird weltweit die Fliegerei eingestellt?


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24.09.2018 um 19:28
Weiss jemand, wann der Termin für das Wiederaufnahme-Verfahren jetzt angesetzt ist? Man hört nur immer davon, letztlich scheint aber gar kein Termin vorhanden zu sein??!!


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24.09.2018 um 19:37
@Zwiebelsalat

Die Entscheidung über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt ohne mündliche Verhandlung, § 367 Abs. 2 StPO.


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24.09.2018 um 21:31
Zitat von ZwiebelsalatZwiebelsalat schrieb:Weiss jemand, wann der Termin für das Wiederaufnahme-Verfahren jetzt angesetzt ist?
Siehe hier: Beitrag von EinElch (Seite 1.061)
Zitat von ZwiebelsalatZwiebelsalat schrieb:Man hört nur immer davon, letztlich scheint aber gar kein Termin vorhanden zu sein??!!
Der Antrag wurde eingereicht und ist nun in Bearbeitung - und es besteht kein Grund zu besonderer Eile.


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24.09.2018 um 21:38
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:und es besteht kein Grund zu besonderer Eile.
Der bestünde schon, wenn die zur Entscheidung berufene Kammer nach summarischer Prüfung, die recht schnell geht, der Auffassung wäre, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen wäre. Dann hätte nämlich der Antrag nach § 360 Abs. 2 StPO Erfolgsaussicht und dann wäre die Entscheidung längst gefallen. Je mehr Zeit die Kammer sich lässt, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie an der Begründung des Verwerfungsbeschlusses arbeitet. Denn diese hätte tatsächlich keinerlei Eilbedürftigkeit.


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24.09.2018 um 21:47
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Der bestünde schon, wenn die zur Entscheidung berufene Kammer nach summarischer Prüfung, die recht schnell geht, der Auffassung wäre, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen wäre. Dann hätte nämlich der Antrag nach § 360 Abs. 2 Erfolgsaussicht und dann wäre die Entscheidung längst gefallen. Je mehr Zeit die Kammer sich lässt, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie an der Begründung des Verwerfungsbeschlusses arbeitet. Denn diese hätte tatsächlich keinerlei Eilbedürftigkeit.
Nein, diese Meinung teile ich nicht. Man braucht sich nur die anderen WAVn anzugucken, die es in der Vergangenheit so gegeben hat, um zu sehen, wielange das jeweils gedauert hat.

Wann ist der hier in diesem Fall raus? Ich glaube, es war im Mai. Also vor nichtmal 5 Monaten. Lasst doch den Leuten in Kassel ein bischen Zeit.


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24.09.2018 um 21:59
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Man braucht sich nur die anderen WAVn anzugucken, die es in der Vergangenheit so gegeben hat, um zu sehen, wielange das jeweils gedauert hat.
Du meinst etwa den Fall Mollath, wo das OLG Nürnberg über die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen entschied, weil die Kammer nach summarischer Prüfung gleich eine Erfolgsaussicht sah? Oder das LG Bayreuth, das in Sachen Kulac drei Wochen nach der Empfehlung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wiederaufzunehmen, dieselbige anordnete? Die beiden Fälle zeigen, dass Strafkammern/-senate in WA-Sachen sehr schnell handeln, wenn entweder sie selbst (Fall Mollath) oder die StA (Fall Kulac) Erfolgsaussichten sehen. Das ist ja auch logisch, da dann die reale Möglichkeit besteht, dass ein Unschuldiger der Freiheit beraubt wird.


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24.09.2018 um 22:00
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Man braucht sich nur die anderen WAVn anzugucken, die es in der Vergangenheit so gegeben hat
Was sind denn da so deine Erfahrungswerte, insbesondere beim Vergleich WA erfolgreich vs abgelehnt? Min/max/Durchschnitt?


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24.09.2018 um 22:35
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Die beiden Fälle zeigen, dass Strafkammern/-senate in WA-Sachen sehr schnell handeln, wenn entweder sie selbst (Fall Mollath) oder die StA (Fall Kulac) Erfolgsaussichten sehen. Das ist ja auch logisch, da dann die reale Möglichkeit besteht, dass ein Unschuldiger der Freiheit beraubt wird.
Das sehe ich genau so. Die lange Bearbeitungszeit in Kassel - bei einem ja nun wirklich nicht sehr umfangreichen WA-Antrag - spricht eher für eine Ablehnung. Die Die Erneuerung der Hauptverhandlung wäre wohl schon längst angeordnet worden, wenn die Kasseler Richter hierfür irgendwelche Anhaltspunkte gesehen hätten.


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24.09.2018 um 23:46
Man sollte vielleicht betonen, dass Spekulationen über die Dauer einer Entscheidung zu einem Wiederaufnahmeantrag ... Spekulationen sind.
Man kann anschließend richtig liegen (persönlich einschätzend), oder auch nicht.
Die Frage danach mag persönlich durchaus interessant sein ("wann endlich"), eine verwertbare Aussage dazu ist jedoch daraus resultierend eher ... gehaltlos.
Die einzig zutreffende Aussage ist: Es dauert so lange, wie es eben fallweise dauert.
Darauf einen Asbach Uralt.
Warum es wie lange dauerte - es mögen jene individuell für den Fall entsprechend begründet beantworten (was so eher selten offenkundig wird).


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25.09.2018 um 07:59
Da wir im Richterzimmer beim LG Kassel nicht dabei sind ist alles Spekulation.


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25.09.2018 um 08:29
Strate hat im Mai zwei Wiederaufnahmeanträge gestellt. Am 11. Mai für Darsow, am 21. Mai für Sabolic.

Im Fall Sabolic erfolgte der (ablehnende) Beschluss der Kammer bereits zwei Monate später.

Die Dauer der Prüfung dürfte kein Indiz für den Ausgang des Verfahrens darstellen.


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25.09.2018 um 08:34
@Lichtenberg

Das hat etwas mit der Auslastung der konkreten Strafkammer zu tun. Die am LG Hamburg hatte wohl zu dem Zeitpunkt Luft und wollte die Sache schnell erledigen. Ansonsten spricht nichts dagegen, die Begründung des Verwerfungsbeschlusses auf die lange Bank zu schieben, wenn man nach erster Beratung zu dem Schluss gekommen ist, dass die Erfolgsaussichten eher nicht gegeben sind. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, in dem eine lange Bearbeitungsdauer mit einer positiven Entscheidung verbunden war. Ich denke, das wird Strate auch dem "Unterstützerkreis" mitgeteilt haben, weswegen man seit einiger Zeit fast nichts mehr von denen hört.


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