Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

19.12.2018 um 14:36
Zitat von christian01christian01 schrieb: Bewiesen ist nur das sie auf einem PC seines ehemaligen Arbeitgebers aufgerufen wurde.
Nein, es ist weitaus mehr bewiesen. Das ist im Urteil auf zig Seiten im einzelnen unter Hinweis auf IT-Sachverständigengutachten, Recherchen in der Schweiz sowie ausführliche Zeugenbefragungen aufgelistet. Bewiesen ist, dass es kein Kollege, kein Vorgesetzter und kein unbekannter Dritter gewesen sein kann, der am fraglichen Tag zur fraglichen Zeit am fraglichen PC die Anleitung ausgedruckt hat. ich empfehle, das Urteil an dieser Stelle sorgfältig zu lesen.

Anzeige
melden

Doppelmord Babenhausen

19.12.2018 um 15:12
Zitat von christian01christian01 schrieb:Bewiesen ist nur das sie auf einem PC seines ehemaligen Arbeitgebers aufgerufen wurde.
Kannst Du bitte zur besseren Diskussionsgrundlage die Seiten im Urteil benennen, auf die Du dich beziehst? Vielleicht können wir alle hier noch etwas Neues erfahren.


melden

Doppelmord Babenhausen

19.12.2018 um 16:29
nicht Geständnis soll es heißen, sondern Alibi natürlich...


melden

Doppelmord Babenhausen

19.12.2018 um 16:51
Zunächst: Darsow hat sich alles andere als ungeschickt angestellt. Tatsächlich geriet er erst nach etwa einem Jahr der Ermittlungen in den Fokus der Ermittler.

Bevor Du dir nun aber das ganze Urteil gibst: Der Sachverhalt als solcher dürfte hinreichend bekannt sein. Interessanter als die Feststellungen (die Sachverhaltswiedergabe des Gerichts) ist die Beweiswürdigung des Gerichts (zu finden unter III.) Hier muss das Gericht Farbe bekennen und genau darlegen, wie es zu den Feststellungen kam. Bei der Beweiswürdigung (und fast auch nur dort) werden viele der Fragen beantwortet, die hier regelmäßig gestellt wurden.

Abschließend eine Frage: Wie kommst Du darauf, dass sich A.D. "just als seine Frau mit Kindern bei deren Familie weilte" sich zur Tat entschlossen hätte?


2x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

19.12.2018 um 17:11
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Interessanter als die Feststellungen (die Sachverhaltswiedergabe des Gerichts) ist die Beweiswürdigung des Gerichts (zu finden unter III.) Hier muss das Gericht Farbe bekennen und genau darlegen, wie es zu den Feststellungen kam. Bei der Beweiswürdigung (und fast auch nur dort) werden viele der Fragen beantwortet, die hier regelmäßig gestellt wurden.
Stimmt, das kann man nicht oft genug sagen. Möglicherweise geben viele Leute die Urteilslektüre schon vorher, bei oder nach der Sachverhaltswiedergabe, auf. Damit verpassen sie aber das weitaus Wichtigste im Urteil.


melden

Doppelmord Babenhausen

20.12.2018 um 03:02
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Laien von den Diskussionen weg zu beißen, dient der Sache also gar nicht, sondern schadet im Gegenteil, wenn sich die Justiz damit abschottet und den Eindruck erweckt, man wolle sich einer kritischen Diskussion nicht stellen. Offenheit und Transparenz wäre aber gerade geeignet, Vertrauen zu schaffen.
Da gebe ich Dir ja Recht. Ich bin zu allmy gekommen, weil mich die Diskussion um einen Kriminalfall interessiert hat. Ich bin geblieben, weil ich es interessant und spannend fand, wie die sogenannten "Laien" an solche Themen herangehen und welche Probleme sie sehen. Ich gebe gerne zu, dass das für viele meiner Kollegen ein grosses Rätsel ist, da sie sich nie mit solchen "Laien" unterhalten. Ich höre meist nur zu, bzw. hier lese ich eben, ab und zu mal erlaube ich mir einen Kommentar einzubringen, der dann natürlich nicht Kommentar eines "Laien" ist. Aber wegbeissen will ich da niemanden. Nur - ich kann nicht über ein Thema diskutieren, wenn es keinen Grundkonsens z.B. über die Bedeutung von Begriffen gibt und sich die Diskussionspartner auch nicht die Mühe machen, einen solchen zu finden.

Die falsche Verwendung der Begriffe "Beweis" und "Indiz" hat mich von Anfang gestört und sie taucht unausrottbar immer wieder auf, mit dem Vorurteil, dass ein "Indizienprozess" natürlich kein gerechter Urteil hervorbringen kann. Gleichzeitig wird oft ebenfalls völlig unberechtigt z.B. einer DNA-Spur unumstössliche Beweiskraft bescheinigt und dazu noch angenommen, dass ein Fehlen einer solchen sofort ein Beweis sei, der Angeklagte sei gar nicht am Tatort gewesen und so weiter. Wenn dann noch ein diffuser Generalverdacht gegenüber dem "Staat," der "Justiz" oder gar der "Gesellschaft" dazu kommt, wird eine Diskussion fast unmöglich.

Beide Seiten in einer Diskussion wie dieser hier sollten sich erst einmal verständigen, ob sie auf einer gemeinsamen Grundlage diskutieren wollen. Diese sollte beinhalten, dass man auf beiden Seiten die gleiche Definition der entscheidenden Begriffe verwendet und dass man keine Grundannahmen hat, die eine Diskussion von vornherein sinnlos machen, wie z.B. dass die Justiz eh komplett korrupt ist o.ä.

Ganz unabdingbar aber z.B. im Thema Darsow ist, dass man ungefähr eine gemeinsame Vorstellung vom gesunden Menschenverstand hat. Denn wenn der eine es für unmöglich hält, dass in jener Nacht Marsmenschen in Babenhausen gelandet sind und die Tolls ermordet haben, und das deswegen gar nicht erst diskutieren will, dann ist er in einer Diskussion Fehl am Platz, in der alle anderen einen Aluhut aufhaben...


1x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

20.12.2018 um 07:18
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Gleichzeitig wird oft ebenfalls völlig unberechtigt z.B. einer DNA-Spur unumstössliche Beweiskraft bescheinigt und dazu noch angenommen, dass ein Fehlen einer solchen sofort ein Beweis sei, der Angeklagte sei gar nicht am Tatort gewesen und so weiter.
"Absence of evidence is not evidence of absence"

Die meisten Missverständnisse die du aufzählst sind meiner Ansicht nach nicht auf mangelnde juristische Kenntnisse zurückzuführen, sondern auf fehlerhafte Logik. Dazu gehört zum Beispiel auch die vielfach variierte Aussage "wenn Täter T jemanden aus Motiv M umgebracht haben soll, müsste es viel mehr Morde geben".


1x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

20.12.2018 um 07:28
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Dazu gehört zum Beispiel auch die vielfach variierte Aussage "wenn Täter T jemanden aus Motiv M umgebracht haben soll, müsste es viel mehr Morde geben".
Bei genauerer Betrachtung handelt es sich hier um eine fehlerhafte Anwendung von Statistik, da die geringe a-priori Wahrscheinlichkeit von Morden nicht berücksichtigt, und die Häufigkeit von Motiven auf die Gesamtpopulation und nicht auf auf die weitaus geringere Mörderpopulation bezogen wird. Vom Prinzip her ist das so als würde man Hospize für gefährlich halten, weil dort deutlich mehr Menschen sterben.


melden

Doppelmord Babenhausen

20.12.2018 um 08:29
@falstaff

Das ist eine zutiefst menschliche aber eben, wie Du sagst, völlig falsche Reaktion, was jeder Polizeibeamte, Kriminologe oder Jurist bestätigen kann.

In wievielen durchaus tragischen Fällen stehen engste Freunde, Verwandte, Nachbarn, Lehrer, ehemalige Mitschüler, Vereinskameraden usw. usw. da und sagen: "das kann nicht sein, wir kennen den, der kann so etwas nicht getan haben."

Und gleichzeitig sagen wir: "Der, der hat schon so viele einschlägige Vorstrafen, der kommt aus dem und dem Milieu, der ist doch sowieso schon ein Versager, der muss es auch diesmal gewesen sein!"

Und in beiden Fällen liegt man völlig falsch.

Ich hatte vor knapp 2 Jahren einen Fall, ein junger Mann von gerade mal 25 Jahren war verhaftet worden. Seine Schwiegermutter in spe rief mich an, ich werde nie vergessen, wie sie mir sagte: "Er ist ein guter Junge, er hat noch nie was getan, er hat in ein paar Tagen Hochzeit!" Tatsächlich, er wurde kurz vor der Hochzeit mit ihrer Tochter verhaftet.

Ich traf mich mit seinen Eltern, seinen Geschwistern, nein, er ist ein "guter Junge," er kümmert sich so lieb um die Kinder seiner älteren Geschwister, spielt mit ihnen. Er kann kein Straftäter sein.

Im Gewahrsam sprach ich mit ihm. Er gab die Tat gleich zu. Und er berichtete mir von einem Vorstrafenregister von insgesamt 6 Vorstrafen. Vorstrafen von welchen seine Verlobte, seine Schwiegermutter nichts wussten. Seine Eltern wussten nur von zweien.

Er war ein sehr angenehmer, sympathischer junger Mann mit fröhlichem Lachen.

Alle sagten: ein junger Mann mit so wunderbarer Zukunft, einem Job, einer Verlobten, einer Schwiegerfamilie, die ihn wie einen Sohn aufgenommen hatte... so jemand hat doch keinerlei Motiv eine Straftat zu begehen.

Er hatte. Er hatte Probleme, die ihn immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz gebracht hatten. Und niemand in seinem Umfeld hatte das entweder bemerkt oder ernst genommen.

Es gibt Psychologen, die behaupten jeder von uns kann ein Straftäter werden. Ich weiss nicht ob das so pauschal stimmt, aber ich habe gelernt, dass niemand von uns in einen Menschen hineinsehen kann und pauschal sagen kann, es ist unmöglich.

Und wenn wir ganz ehrlich sind, dann wissen wir das. Wir sehen es oft genug. Menschen werden wegen uns lächerlich erscheinender Dinge umgebracht, wegen 3 Euro 50 Beute, wegen einem falschen Fussballclubschal, den das Opfer trägt, wegen einem Stinkefinger, usw. usw. Menschen werden offensichtlich auch wegen Höllenlärm umgebracht.


melden

Doppelmord Babenhausen

20.12.2018 um 08:49
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:der Beweiswürdigung (und fast auch nur dort) werden viele der Fragen beantwortet, die hier regelmäßig gestellt wurden.Abschließend eine Frage: Wie kommst Du darauf, dass sich A.D. "just als seine
Ja entschlossen ist wohl der falsche Ausdruck, sofern er der Täter war, wird er sich sicherlich schon früher dazu entschieden bzw. entschlossen haben, ich meinte die tatsächlichen Ausführung der Tat als er alleine war, weil Frau und Kindern bei Verwandten weilten.

Selbst wenn man annimmt er wollte seine Frau nicht einweihen ( was unterschiedliche Motivationen haben kann: Ablehnung des Vorhabens durch seine Frau aus moralischen Gründen, Schutz der Frau vor Strafverfolgung etc. ) passt es aber nicht in den Kontext des vom Gericht akribisch planenden und auf alle Eventualitäten bedachten Täters sich keinerlei Alibi zu beschaffen.


1x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

20.12.2018 um 09:00
Zitat von christian01christian01 schrieb:Selbst wenn man annimmt er wollte seine Frau nicht einweihen ( was unterschiedliche Motivationen haben kann: Ablehnung des Vorhabens durch seine Frau aus moralischen Gründen, Schutz der Frau vor Strafverfolgung etc. ) passt es aber nicht in den Kontext des vom Gericht akribisch planenden und auf alle Eventualitäten bedachten Täters sich keinerlei Alibi zu beschaffen.
Welche Möglichkeit einer Alibibeschaffung hätte er denn gehabt, wenn er seine Frau nicht einweihen wollte?

Für einen Täter der seine Familie nicht in seine Tat hineinziehen will, macht es doch absolut Sinn die Tat zu einem Zeitpunkt zu planen, zu dem die Familie nicht zuhause ist. Denn wenn die Familie zuhause gewesen wäre hätte seine Frau ihm nur ein Alibi verschaffen können, indem sie lügt und wäre damit in die Tat einbezogen gewesen.
Ich sehe daher absolut keinen Widerspruch zwischen der Annahme eines akribisch planenden Täters und einer Abwesenheit der Familie zur Tatzeit. Man braucht nur die Zusatzannahme, dass er seine Familie nicht in die Tat hineinziehen wollte - und das scheint mir nicht zu weit hergeholt, im Gegenteil.

Unter diesem Umständen hatte er aber keine andere Wahl, als die Tat zu einem Zeitpunkt zu begehen zu dem er alleine zuhause war. Eine akribische Planung kann ja auch kein Alibi zaubern.


Anzeige

melden