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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

29.06.2020 um 23:23
Zitat von RinTinRinTin schrieb:. Solange sich Frau D. für die Unschuld ihres Mannes einsetzt, können die Kinder auf dem Schulhof behaupten, dass ihr Vater doch "eigentlich" unschuldig sei.
Was für ein grandioser Unsinn. Durch die ganzen Aktionen, die Medienpräsenz, werden doch erst alle Menschen, auch die Kinder auf dem Schulhof, darauf aufmerksam und bekommen regelmäßig bestätigt, dass er eben doch schuldig ist. Demnächst, wenn Strates letzte Nebelkerze verpufft.

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29.06.2020 um 23:28
@Delphi10
Danke für den Link.
Es ist befremdlich, so eine email zu veröffentlichen. Da werden Klarnamen genannt, was gar nicht geht.
Substanzielles ist eh nicht enthalten. Wäre was Belastbares dabei, so käme diese Art der „Zivilcourage“ mindestens zehn Jahre zu spät.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2020 um 23:31
Zitat von RinTinRinTin schrieb:"Wir", die davon ausgehen, dass A.D. zu Recht verurteilt wurde, müssen diesen Einsatz von Frau D. aushalten.
Natürlich. Das darf sie, egal ob das Verdrängung ist oder Kalkül. Keiner von uns steckt in einer solchen Situation. Keiner hat das Recht, darüber zu richten.

Zumeist ist ja auch die Empörung ein Indiz für eine moralische Überheblichkeit, die nicht auf Größe, sondern auf Kleingeistigkeit und -herzigkeit fußt.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Sie liebt ihn noch immer, das reicht doch um für jemanden zu kämpfen. Nichts weiteres tut sie. Dafür kann ich nur den Hut ziehen und ihr sagen, dass sie das richtige macht. So fest hinter einem geliebten Menschen zu stehen kommt nicht oft vor.
Wenn es das ist, dann wäre die moralische Größe sogar auf Seiten von Frau D. Die Liebe zu einem Doppelmörder, dessen Motive sie versteht, dessen Verzweiflung und Qual sie mitfühlen kann, auch das ist nichts Verwerfliches.
Zitat von Delphi10Delphi10 schrieb:Jetzt meldet sich auch noch einer zu Wort, der damals in die Ermittlungen involviert war.
Juristisch belanglos, sachlich wenig Erhellendes. Ja. Aber: Auch unter den Ermittlern gab es welche, die Zweifel hatten. Das finde ich doch immer wieder sehr interessant. Und Polizeipräsidenten, die sich in Ermittlungen einmischen, tun selten gut daran. Sie sollen beraten, aber nicht Druck machen.

Das ist kein Unschuldsbeweis. Zeigt aber, dass Fälle, auch bei einer gerichtlichen Entscheidung, nicht immer so klar sind, wie sie entschieden worden sind. Das meinen die, die sich mit der Ermittlung des Sachverhalts intensiv auseinandergesetzt haben. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, weil ein Prozess, ein Urteil, immer nur holzschnittartig sein können. Die prozessuale Wahrheit muss nicht der historischen Wahrheit entsprechen. Trotzdem dürfte es bei den allermeisten Fällen solche Zweifel der Ermittler nicht geben. Mir ist das nur von solchen Fällen bekannt, die dann auch umstritten sind.


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29.06.2020 um 23:32
Zitat von jaskajaska schrieb:Da werden Klarnamen genannt, was gar nicht geht.
Hm, ich nehme an, dass Strate den Absender doch wohl gefragt hat, ob dieser mit der Veröffentlichung seiner Mitteilung einverstanden ist. Obwohl ansonsten die Anonymisierung der Dokumente auf Strates HP vielfach sehr zu wünschen übriglässt.


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29.06.2020 um 23:36
@Andante
Als Bürgermeister vollkommen untauglich. Ich frage mich, wie der an den Posten kam.
Ich sehe das ähnlich. Herr Dölger war einfach clever. Nach gefundenen Bauschaumresten nachzuforschen, wer nach einem Schalldämpfer gegoogelt hat, ist ne gut Leistung , aber auch nicht soooo genial.
Aber darauf kam der Bürgermeister damals bestimmt nicht.


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29.06.2020 um 23:41
@Andante
Ich meinte nicht den Absender, da wird RA Strate schon die Genehmigung erhalten haben. Mir ging es um die Personen, über die in der Mail gesprochen wird und die zudem noch mit völlig unangebrachten Andeutung schlecht gemacht werden.


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29.06.2020 um 23:42
Zitat von Delphi10Delphi10 schrieb:Jetzt meldet sich auch noch einer zu Wort, der damals in die Ermittlungen involviert war.
Offenbar ist man an einem Punkt angelangt, an dem alle "Mittel recht" sind.


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29.06.2020 um 23:46
@Delphi10

Ich glaube, über seine Qualitäten als Bürgermeister können wir hier nichts sagen. Da aber jetzt sein Name und sein derzeitiges Amt bekannt sind, kann man ihn googlen und erfährt, dass er Jahrgang 1976 ist. Da hatte damals dann doch wohl der Polizeipräsident etwas mehr berufliche Erfahrung, als es um die Ermittlungen im Fall Darsow ging.


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29.06.2020 um 23:52
Zitat von jaskajaska schrieb:Mir ging es um die Personen, über die in der Mail gesprochen wird und die zudem noch mit völlig unangebrachten Andeutung schlecht gemacht werden.
Da hast du allerdings recht. Vielleicht sind die Herren K. und D. seinerzeit auch bloß aneinandergerasselt, weil K., wie er schreibt, damals Gewerkschaftsvertreter war, wer weiß das schon. Was Strate sich sich von der Veröffentlichung der Mail verspricht, bleibt sein Geheimnis.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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30.06.2020 um 00:05
Entschuldigt bitte was zum Teufel steht in dieser email von dem Herrn Koch.?

Fake oder?


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30.06.2020 um 00:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich glaube, über seine Qualitäten als Bürgermeister können wir hier nichts sagen.
Allerdings können wir über die inhaltliche Qualität jener E-Mail diskutieren.
Vielleicht findet wir ja nebenbei eine entschuldigende Rechtfertigung für diesen "höchst emotional interessanten Brandbrief"?


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Tiho ehemaliges Mitglied

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30.06.2020 um 00:13
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Veröffentlichung der Mail verspricht, bleibt sein Geheimnis
Druck aufbauen?

Naja ich habe schon öfters versucht darzustellen dass die Geschichte mit der ip Recherche der Polizei so nixt hinkommt und mir zeugen der zuständigen Telekom Mitarbeiter fehlen, die die ip Adressen Zuordnung bestätigten fehlen. Sowas gehört in ein Urteil. Meiner Meinung nach.
Warum fehlt so ein entscheidender Punkt?

Dadurch wirkt es sehr konstruiert auf Herrn D.

Und nein nicht wieder mit dem Ausdruck anfangen...


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30.06.2020 um 00:21
Zitat von TihoTiho schrieb:Naja ich habe schon öfters versucht darzustellen dass die Geschichte mit der ip Recherche der Polizei so nixt hinkommt und mir zeugen der zuständigen Telekom Mitarbeiter fehlen, die die ip Adressen Zuordnung bestätigten fehlen. Sowas gehört in ein Urteil. Meiner Meinung nach.
Warum fehlt so ein entscheidender Punkt?
Hast du dich Tipp-gebend mit deiner fachlichen Überzeugung/Expertise direkt an Herr Starte gewendet?
Wenn nicht - warum? Wenn ja, warum hat der Tipp nicht genutzt?


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Tiho ehemaliges Mitglied

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30.06.2020 um 00:34
@AnNevis
Ganz ehrlich habe besseres zu tun. Und wenn das so gelaufen ist wie ich denke und diese email scheint meinen Verdacht zu bestätigen... noch erschreckender weise...
Werde ich den Teufel tun. Verliere zu viel...
Mein deutsch ist auch zu schlecht :-)
Und so wichtig nehme ich mich nicht aber uch verstehe was von der technik und wiw prrozesse abliefen beinsolchen anfragen...
Btw hat man ja den ausdruck der vom verurteilte bestritten wird.

Nur welche seiten waffensseiten wurden noch angesurft. Von wem und welche waffen.


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30.06.2020 um 00:39
Zitat von TihoTiho schrieb:Ganz ehrlich habe besseres zu tun.
Ernsthaft? Immerhin findest du die Zeit dafür in Foren.


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30.06.2020 um 00:47
Zitat von TihoTiho schrieb:Nur welche seiten waffensseiten wurden noch angesurft. Von wem und welche waffen.
Von wo? Von der Firma? Pfeile wurden zumindest am Tatort definitiv nicht vorgefunden.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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30.06.2020 um 00:59
@AnNevis
Nun
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Ernsthaft? Immerhin findest du die Zeit dafür in Foren.
Ja tatsächlich ernsthaft.
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Pfeile wurden zumindest am Tatort definitiv nicht vorgefunden
Nun frau D. Behauptet ihr gutachter/forensischer untersucher hätte vieles sn waffenseiten gefunden.
Aber welche wird wohl nicht veröffentlicht. Oder...


Nun gut ich bin raus viel spass euch und ich hoffe herr D wird irgendwie entschädigt sollte er unschuldig sein.. .


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30.06.2020 um 01:10
Zitat von TihoTiho schrieb:Nun frau D. Behauptet ihr gutachter/forensischer untersucher hätte vieles sn waffenseiten gefunden.
Details darüber wären in der Sache hilfreich.
Ansonsten sind derart vage Äußerungen so bedeutend/hilfreich, wie "Aber ich habe bei dieser Sache nie ein gutes Gefühl gehabt und dafür auch gute Gründe" ... oder sind dann eben "ebenso merkwürdig!!"


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30.06.2020 um 05:56
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Wie es der A.T. geht, geht mich schlicht nichts an. Sie ist auch nicht verpflichtet, es Dir oder mir zu verraten.
Finde ich jetzt reichlich zynisch bei einer Frau, der der Unterkiefer weg geschossen wurde und die durch Autismus gehandicapt ist.
Deswegen könnte man ihre schweren Verletzung ruhig mal erwähnen.
Andererseits nimmt man sich ja auch das Recht sie als Wurzel allen Übels zu benennen oder man verschweigt sie ganz.
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gibt Menschen, deren Gewaltbereitschaft gering ist, manche sind aggressiv und haben keine Eigenkontrolle in Stresssituationen, setzen Waffen ungehemmt ein.
Nur gut, dass sich Darsow so gut unter Kontrolle hatte, wegen dem bisschen Nachbarschaftslärm.

Keine Sorge, ich nehme ich sein Messer schon nicht weg. Wundern, wird man sich ja noch dürfen.


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Doppelmord Babenhausen

30.06.2020 um 07:14
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Da ist das gute Stück, die letzte Patrone:

https://strate.net/wp-content/uploads/2020/06/Verfassungsbeschwerde-2020-06-29.pdf
Nun denn, gehen wir also in die letzte Runde. Ich bin ja nur ein einfacher Feld- Wald- und Wiesenstrafverteidiger, aber ich erlaube mir ein paar Kommentare.

Zuerst sollte man wissen, dass im Durchschnitt nur etwa 2% der etwa 6000 jährlichen Verfassungsbeschwerden (ca. 1500 davon betreffen Urteile von Strafgerichten) erfolgreich sind. Es ist also wieder, ähnlich wie beim Antrag auf Wiederaufnahme, eine extrem hohe Hürde zu überwinden.

Die Verfassungsbeschwerde muss zunächst durch das "Annahmeverfahren" kommen. Hier prüft eine Kammer nur, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig ist. Dabei kommt z.B. die "Heck'sche Formel zur Anwendung. Wichtig ist, zu verstehen, welche Rolle das BVerfG hier hat:
Doch ergibt sich schon aus einer systematischen Auslegung der Art. 92 ff. GG, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Aufgabe haben soll, höchstrichterliche Fachgerichtsentscheidungen nochmals vollständig auf ihre einfachrechtliche Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Das Bundesverfassungsgericht ist keine „Superrevisionsinstanz“. Das deutsche Prozessrecht folgt dem sogenannten Trennungsmodell. Das Bundesverfassungsgericht überprüft Gerichtsentscheidungen deshalb nur auf Verletzungen „spezifischen Verfassungsrechts“. In einer viel zitierten Entscheidung zu einem patentrechtlichen Streit aus dem Jahr 1964 hat das Bundesverfassungsgericht dazu selbst formuliert: „Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen… Spezifisches Verfassungsrecht“, so das Bundesverfassungsgericht weiter, „ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muß gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen.“
BVerfGE 18, 85 (92 f.)

Zusammenfassend kann man sagen:
Im Verfassungsbeschwerdeverfahren relevant sind danach nur solche fachgerichtlichen Fehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und die auch materiell für den konkreten Fall von Gewicht sind.
Schon in einer Entscheidung aus dem Jahr 1960 hat das Bundesverfassungsgericht dazu ausgeführt, dass ein Gericht dann gegen Grundrechte verstößt, „wenn das Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen verfassungsmäßige Rechte eines Beteiligten beeinträchtigt oder bei seiner Entscheidung willkürlich“ handelt „oder bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechtssätze“ verstößt „oder grundrechtswidrige Gesetze“ anwendet „und die Entscheidung darauf“ beruht (BVerfGE 11, 343 (349)).
Im vorliegenden Fall geht es wohl um die schwierigste Sache, nämlich die falsche Beweiswürdigung. Dazu heisst es:
Eine Urteilsverfassungsbeschwerde ist ... auch dann begründet, wenn nicht auszuschließen ist, dass ein Gericht seiner Entscheidung offenkundig fehlerhafte Tatsachenfeststellungen zugrunde gelegt oder auch mehrdeutige Äußerungen des Beschwerdeführers ohne Rückfrage zu dessen Nachteil ausgelegt hat. Überschreitet ein Fachgericht den ihm in diesem Zusammenhang prozessrechtlich eröffneten Beurteilungsspielraum, handelt es ebenfalls jenseits seiner Kompetenz.
Alle Zitate aus einem Vortrag von Prof. Hanno Kube vor dem BVerfG: Die Urteilsverfassungsbeschwerde im deutschen Recht, zu finden hier:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjXuImL2KjqAhVzHzQIHUkpAm04ChAWMAJ6BAgDEAE&url=https%3A%2F%2Fwww.judicial.gov.tw%2Fconstitutionalcourt%2FFYDownload.asp%3Ffileguid%3D000358-8A7QT&usg=AOvVaw3Ky7hrxzPV_v4MWoP7R6GT

Strates Ausführungen zum Beschluss des Landgerichts Kassel mag man teilweise zustimmen, schwieriger aber wird es, den Beschluss des OLG Frankfurt anzugreifen. Strate wiederholt immer wieder mantraartig, dass die Gerichte seine Beweisführung nicht verstanden oder nicht berücksichtigt haben und er kommt immer wieder auf sein eigenes Fazit zu sprechen: "bei der Tat kann kein Bauschaum-Selbstbauschalldämpfer nach der Internet-Anleitung verwendet worden sein, und daher sind die anderen Indizien gegen Darsow irrelevant (Ausdruck dieser Bauanleitung) und daher hätte er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden müssen.

Meiner Ansicht nach ein gewagter, um nicht zu sagen, unhaltbarer Schluss. Das OLG hat meiner Meinung nach diesen Sachverhalt berücksichtigt und sieht die Dinge anders als Strate. Nun muss er die Richter des BVerfG davon überzeugen, dass dadurch Darsows Grundrechte verletzt wurden. Das wird schwierig. Die Kammer prüft in der Praxis im Annahmeverfahren vor allem die Aussicht auf Erfolg der Beschwerde.

Ich halte einen Erfolg hier für sehr zweifelhaft. Man wird sehen.


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