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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

26.04.2014 um 10:57
@Lorea

Genau , letztendlich machts die Gesamtheit , aber um auf eine Gesamtheit zu kommen, kann man einzelne Bestandteile nicht ausklammern.

Und es ist bezeichnend, dass Du jetzt schreibst
Zitat von LoreaLorea schrieb: Wieviele Täter mit einem geklauten Fahrzeug
wo du sogar ein eigenes Fahrzeug ausgeschlossen hast.

Ist dir inzwischen klar geworden , das ein gestohlenes Auto weit ergebnisorientierter gewesen wäre ?
Zitat von LoreaLorea schrieb:Doch. Meiner Meinung schon. Weil man davon ausgeht, dass der "Durchgangsverkehr" mit der Tat nicht in Verbindung steht - sondern der Nachbar, Herr D., dem ein Motiv, eine schlüssige Indizienkette und ein fehlendes Alibi bescheinigt wird.
Was aber zu Beginn der Ermittlungen noch nicht der Fall war.
Du ziehst den Rückschluss, die Suche nach dem Auto wäre irrelevant gewesen, weil Du von dem Ergebnis, das vor dir liegt, ausgehst.
Das ist aber im ermittlungstechnischen Ablauf fahrlässig.
Es sei denn, man hätte A.D. bereits mit Ermittlungsaufnahme für den Täter gehalten.
Im Normalfall arbeiten Ermittler aber nicht mit Glaskugeln - auch, wenn es manchmal den Eindruck erweckt.

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Doppelmord Babenhausen

26.04.2014 um 10:57
Nicht das sich jetzt jemand angesprochen fühlt aber ich werde das Gefühl nicht los, dass manchen die Argumente hier ausgehen und versuchen mit allen Mitteln ihren Meinung / ihren Kopf durchzusetzen.


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26.04.2014 um 11:01
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Ist dir inzwischen klar geworden , das ein gestohlenes Auto weit ergebnisorientierter gewesen wäre ?
Mir ist garnichts klargeworden. Ich bin davon immer noch überzeugt, dass es schwachsinnig gewesen wäre, mit dem eigenen ODER geklauten Auto zu diesem Tatort zu fahren.


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26.04.2014 um 11:02
@Alice_im_Wl
Den Eindruck habe ich auch. ;)
Und welche Argumente?

Ich muss jetzt los. Bye bye :)


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26.04.2014 um 11:04
Zitat von LoreaLorea schrieb:Und welche Argumente?
Eben. Keine Argumente. Nur aufstampfen wie ein kleines Kind das seinen Kopf durchsetzen will!


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26.04.2014 um 11:05
@Lorea
Zitat von LoreaLorea schrieb: Und welche Argumente?
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Du ziehst den Rückschluss, die Suche nach dem Auto wäre irrelevant gewesen, weil Du von dem Ergebnis, das vor dir liegt, ausgehst.
Das ist aber im ermittlungstechnischen Ablauf fahrlässig.
Es sei denn, man hätte A.D. bereits mit Ermittlungsaufnahme für den Täter gehalten.
Im Normalfall arbeiten Ermittler aber nicht mit Glaskugeln - auch, wenn es manchmal den Eindruck erweckt.



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26.04.2014 um 11:06
@Alice_im_Wl
Von mir aus dürft Ihr recht haben.
Bitteschön.


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26.04.2014 um 11:08
@BigMäc
Okay. Mein letztes Post zu diesem Auto-Thema.
Beantworte doch dies bitte:
Zitat von LoreaLorea schrieb:Wie hätte man im übrigen den Fahrer finden sollen?

Alle gestohlenen gemeldeten silber oder schwarzen Autos im Zeitraum von ? bis zum Tattag in Deutschland ausfindig machen. Und dann?



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26.04.2014 um 11:09
Bis später jetzt.


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26.04.2014 um 11:15
@Lorea
BigMäc schrieb:
Du ziehst den Rückschluss, die Suche nach dem Auto wäre irrelevant gewesen, weil Du von dem Ergebnis, das vor dir liegt, ausgehst.
Das ist aber im ermittlungstechnischen Ablauf fahrlässig.
Zitat von LoreaLorea schrieb: Von mir aus dürft Ihr recht haben.
Bitteschön.
Das ist doch ein factum, was ich dir zu deinen falsch angesetzten Rückschlüssen schrieb .

Brauchst du, um es zu verstehen, nochmal ein Zitat deines Rückschlussbeitrages ?
Zitat von LoreaLorea schrieb: Wie hätte man im übrigen den Fahrer finden sollen?

Alle gestohlenen gemeldeten silber oder schwarzen Autos im Zeitraum von ? bis zum Tattag in Deutschland ausfindig machen. Und dann?
Die üblichen weiteren Schritte einleiten und durchführen, die man immer bei möglichen Tatfahrzeugen anwendet, sobald man es hat. Und um es zu finden, eine öffentlichkeitsunterstütze Suche einleiten , abgestuft nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip.
Wie man es eben so macht, wenn man ein unbekanntes Fahrzeug finden möchte.


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26.04.2014 um 11:24
@BigMäc
aber das wurde doch gemacht - es wurden Belohnung ausgesetzt und Zeugen gesucht.
Mit den mehr als dürftigen Angaben kann man nunmal dann kein Auto finden. Es wurde ja 2 Jahre ermittelt und nicht hoppladiehop der nächste beste in den Knast geschickt. Es wird noch mehr Spuren gegeben haben die zu nichts geführt haben - wie die Rocker oder auch seine Geldflüsse.
Im Prozess wurden ja "nur" 60 Zeuge befragt und es wurden über 1000 bei den Ermittlungen befragt.

Mich würde auch mal interessieren ob die Familie D. eigene Ermittlungen angestrengt hat - so Matula mässig oder wie auch immer - und was da raus kam.


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26.04.2014 um 11:39
@KaterPaulchen
Zitat von KaterPaulchenKaterPaulchen schrieb: aber das wurde doch gemacht - es wurden Belohnung ausgesetzt und Zeugen gesucht.
Unter Ausschluss des Hinweise auf ein Auto bei dem Aufruf nach Zeugen.
Zitat von KaterPaulchenKaterPaulchen schrieb:Mit den mehr als dürftigen Angaben kann man nunmal dann kein Auto finden.
Mit den Angaben alleine natürlich nicht, da hätte man in der Tat etwas dazu beitragen müssen, diese Angaben weitmöglichst verifizieren zu können.
Zitat von KaterPaulchenKaterPaulchen schrieb:wie die Rocker oder auch seine Geldflüsse.
Kein Wunder, - man hat dem "Rockerzeugen" , der das ins Spiel brachte, ja auch geglaubt, ein HA - exmember zu sein und hatte damit schon einen komplett falschen Denkansatz bei den Ermittlungen um seine Person.
Zitat von KaterPaulchenKaterPaulchen schrieb: Mich würde auch mal interessieren ob die Familie D. eigene Ermittlungen angestrengt hat - so Matula mässig oder wie auch immer - und was da raus kam.
So Matula mässig ... das erklärt mir so manches Argument hier.


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26.04.2014 um 11:41
Zitat von KaterPaulchenKaterPaulchen schrieb:Im Prozess wurden ja "nur" 60 Zeuge befragt und es wurden über 1000 bei den Ermittlungen befragt.
Heißt das, dass die übrig gebliebenen 940 Zeugen bei einem eventuellen WAV als "neue" Zeugen aufgerufen werden dürfen weil sie im ersten Prozess nicht "gewürdigt" wurden? Bei einem WAV dürfen ja nur neue Beweise / Zeugen aufgerufen werden.

Kann mir hierzu jemand eine fachlich belegbare Antwort geben?


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Doppelmord Babenhausen

26.04.2014 um 12:15
1.wenn eine unechte/verfälschte Urkunde zu ungunsten des Verurteilten als echt bewertet wurde (§ 359 Nr. 1 StPO)

2. wenn (nachweisbar) ein Zeuge zu ungunsten des Verurteilten eine falsche Aussage gemacht hat. Bei uneidlichen Falschaussagen muss zudem Vorsatz vorliegen, bei Vereidigung genügt hingegen Fahrlässigkeit. (§ 359 Nr. 2 StPO)

3. wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe (nachweisbar) eine Amtspflichtverletzung begangen hat, die strafbar war und im Bezug zum Verfahren stand (§ 359 Nr. 3 StPO)

4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)

5. wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO)

6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (§ 359 Nr. 6 StPO)
das müsste ein Jurist beantworten - ich denke nicht. Die Verteidigung hätte ja alle Befragten vorladen lassen können


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26.04.2014 um 12:19
Ich lese da nichts, dass diese nicht wieder geladen werden dürfen.


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Doppelmord Babenhausen

26.04.2014 um 12:43
@KaterPaulchen

Das selbe Frage ich mich bei den anderen... ;)

Ihr glaubt allen ernstes, dass dieser Mann 2 Menschen eiskalt getötet hat und 1 angeschossen hat? Danach zurück nach Hause ist, geschlafen Arbeiten gegangen und weiterhin neben den Opfern lebte?

Denkt ihr wirklich er hätte es so auffällig gestaltet mit dem Urlaub der D.s? Hätte seine BWH Hose einfach rumliegen lassen, wenn sie doch die "Tatkleidung" war?
Denkst du das wirklich?

Falls ja, dann wiedersprecht ihr euch selber!

Am Tatort hat er 0 Fehler begangen!
Doch zu Hause , wo er planen kann etc. macht er solche Fehler?

Passt das zusammen?
Eher nicht oder?

Ebenfalls ist nicht bekannt wielange der Täter sich am Tatort aufgehalten hat, da der Todeszeitpunkt und somit die Zeitspanne zwischen Opfer 1 und 2, nie ermittelt wurden!

Die Urteilssprechung ist lächerlich, das wisst ihr so gut wie ich!
Anhand von solch Brüchigen Indizien darf normalerweise keine Verurteilung stattfinden


Meine Rockertheorie würde ebenfalls mit Zeugenaussagen übereintreffen!
Saufkompane hat ausgesagt, das Opfer hatte Kontakte zum Rockerclub und Probleme mit denen. Ebenfalls geht aus Berichten hervor, dass die Auftragslage des Maklers schlecht war!

Wenige Tage / Wochen vor dem Mord haben mehrere Zeugen beobachtet, wie ein Auto mehrere male durch die Straßen gefahren ist und am Haus der Familie T. langsam vorbeigefahren ist.

Denkst du er hat nur das Haus gesucht?
Oder liegt es nahe, dass die Familie T. und die benachbarten Familien von den Rockern observiert wurden?

Woher kommen 30.000 Euro aus einem Schließfach?
Herr T. hatte für 2.000 Euro im Monat Lotto gespielt!
Jeden Tag kam der PIzzalieferant!
Miete war auch zu zahlen!

Die Rechnung mit dem Hausverkauf und den geringen Einnahmen durch die schlechte Auftraglslage geht sich grob geschätzt kaum bis garnicht auf!

In diesem Fall wurde einfach nach einem Täter gesucht!
Doch m.M.n wurde kein Täter eingebuchtet sondern ein unbescholtener Familienvater!


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Doppelmord Babenhausen

26.04.2014 um 12:48
Für den Antrag gilt der gerade von "KaterPaulchen" kopierte § 359 StPO.
Man benötigt neue Zeugen oder Beweise. Oder etwas anderes aus den anderen Unterpunkten.
Der Antrag auf Wiederaufnahme ist ein schriftlicher Antrag. Das Gericht entscheidet darüber
ohne mündliche Verhandlung.

Wird die Wiederaufnahme angenommen gibt es in der Regel einen neuen Strafprozess
(wie aktuell auch im Fall Kulac gerade) und der beginnt strafprozessual von vorn mit allen
Zeugen und Beweisen die man einbringen möchte.

Übrigens besteht bei einem Wiederaufnahmeantrag auch die Möglichkeit das der
Antragsteller vom Gericht ohne neue Hauptverhandlung gleich freigesprochen wird,
dies passiert wenn genügend neue Beweise vorliegen und erfordert die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. (§ 371 (2) StPO) .


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26.04.2014 um 13:44
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Ihr glaubt allen ernstes, dass dieser Mann 2 Menschen eiskalt getötet hat und 1 angeschossen hat? Danach zurück nach Hause ist, geschlafen Arbeiten gegangen und weiterhin neben den Opfern lebte?
jo
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Denkt ihr wirklich er hätte es so auffällig gestaltet mit dem Urlaub der D.s? Hätte seine BWH Hose einfach rumliegen lassen, wenn sie doch die "Tatkleidung" war?
Denkst du das wirklich?
die BWH hatte er ja bei der tat nicht an. Ich glaube nicht das die D. so unhygienisch waren eine Hose aufzubewahren die länger als 10 Jahre nicht gewaschen wurde.
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Falls ja, dann wiedersprecht ihr euch selber!
wann?
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Am Tatort hat er 0 Fehler begangen!
Doch zu Hause , wo er planen kann etc. macht er solche Fehler?

Passt das zusammen?
Eher nicht oder?
doch für mich schon - er hat ja nur sehr kleine Fehler gemacht
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Die Urteilssprechung ist lächerlich, das wisst ihr so gut wie ich!
Anhand von solch Brüchigen Indizien darf normalerweise keine Verurteilung stattfinden
Ich weiß (und finde) das nicht - und finde es leicht übergriffig das Du denkst ich weiss sowas.
3 Berufsrichter + 2 Schöfffen waren einstimmig der Meinung das A.D. ein bruatler eiskalter Mörder ist.


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Doppelmord Babenhausen

26.04.2014 um 13:46
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Ihr glaubt allen ernstes, dass dieser Mann 2 Menschen eiskalt getötet hat und 1 angeschossen hat? Danach zurück nach Hause ist, geschlafen Arbeiten gegangen und weiterhin neben den Opfern lebte?
Ja, ich bin fest davon überzeugt! Er hat sie getötet, damit er, endlich in Ruhe, in seinem Haus weiterleben kann.
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Denkt ihr wirklich er hätte es so auffällig gestaltet mit dem Urlaub der D.s? Hätte seine BWH Hose einfach rumliegen lassen, wenn sie doch die "Tatkleidung" war?
Inwiefern auffällig? Das Verschwinden der Hose und des Hemdes hätten Herr Darsow evtl. in Erklärungsnot seiner Frau gegenüber gebracht!? Ausserdem werden die Klamotten von Gericht ja nicht als Tatkleidung gesehen.
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Am Tatort hat er 0 Fehler begangen!
Doch zu Hause , wo er planen kann etc. macht er solche Fehler?
Naja, er hat ja am Tatort zumindest, wohl unwissend, Bauschaumpartikel hinterlassen. Ausserdem ist ja zwischen "keine Fehler begangen" und "keine Fehler entdeckt" noch ein gewisser Spielraum.


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26.04.2014 um 13:49
Zitat von KaterPaulchenKaterPaulchen schrieb:3 Berufsrichter + 2 Schöfffen waren einstimmig der Meinung das A.D. ein bruatler eiskalter Mörder ist.
Ich habe das glaube ich schon mal gesagt. Wo Menschen arbeiten werden Fehler gemacht. Auch bei Chirurgen wenn mehrere Spezialisten eine OP durchführen passieren Fehler. Ist das beim Berufsstand der Richter auszuschließen?


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