Doppelmord Babenhausen
20.05.2014 um 22:18Anzeige
Lorea schrieb:Richtig. Wenig Kontakte bedeuten aber auch wenig Angriffsfläche. Oder?Im privaten Bereich. Aber geschäftlich war er ja auch aktiv. Wenn auch nicht sehr erfolgreich.
soisser schrieb:es ist ein Urteil gesprochen worden, also gibt es keinen mutmaßlichen Täter...Wenn er unschuldig ist, wird es uns das WAV zeigen PunktLieber @soisser: möchtest Du diskutieren oder stänkern. Deine Beiträge sind seit ein paar Tagen nicht mehr sehr konstruktiv.
soisser schrieb:wenn das Urteil so viel Fragen aufwirft, dann frage ich mich warum wurde die Revision vom BGH abgeschmettert?Weil es , zusätzlich mit vielen Girlanden , Konfetti und Luftballons aiusgeschmückt, revisionssicher geschrieben wurde. Aber eine Revisionssicherheit besagt noch lange nicht zwingend, dass der Richtige verurteilt wurde.
BigMäc schrieb:Und mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir , ebenso wie meine Einstellung zur Rechtstaatlichkeit, lieber ein Schuldiger frei , als ein womöglich Unschuldiger eingesperrt.N'Abend,
oisser schrieb:wenn der BGH der Meinung is,t der Angeklagte ist nicht der Täter...dann dürfen ihn die Girlanden nicht stören. Und sagen: Stop Leute so nicht.....aber sie haben es nicht getan...warum wohl?
wenn das Urteil so viel Fragen aufwirft, dann frage ich mich warum wurde die Revision vom BGH abgeschmettert?
Weil es , zusätzlich mit vielen Girlanden , Konfetti und Luftballons aiusgeschmückt, revisionssicher geschrieben wurde. Aber eine Revisionssicherheit besagt noch lange nicht zwingend, dass der Richtige verurteilt wurde.
BigMäc schrieb:Nach der von dir beschriebenen Einstellung dürfte man aber nicht bei der Höchsstrafe lebenslänglich bleiben, denn auch lebenslänglich Verurteilte brauchen irgendwann eine 2.te Chance um sich wieder in der Gesellschaft zurecht zu finden.es wird sich meiner Meinung zuviel Kopf gemacht um einen Täter, u U. Pflichtverteiger, Gutachter, Therapien und und und, was können wir noch alles ausgraben was wir berücksichtigen können, daß er nicht zu lange einsitzt. Und die Angehörigen des oder der Opfer müssen/können für teueres Geld (sollte welches vorhanden sein) in die Nebenklage gehen um überhaupt mal Akteneinsicht zu haben....
Wenn nur Wut und Hass bleibt, bestraft man sich auch als Angehöriger selbst, denn dadurch hat man einen Täter ständig im Kopf und im verbitterten Herzen. Und damit widerum, lebt man mit dem Täter und er hat jeden Tag die Aufmerksamkeit eines derart verbitterten Angehörigen.
Die Elter von Mirco Schlitter haben das gut erkannt und einen bewundernswerten Weg gewählt, der es dem Täter nicht möglich macht, ihr Leben weiter zu beherrschen.
BigMäc schrieb:Wir wissen nicht, welche Fehler der Antragssteller vorbrachte . Eine Ablehnung kann sogar an einer falschen oder nicht ausreichend gut begründeten Formulierung liegen.was sagt uns das, hat er einen Fehler gemacht der Antragsteller??? was nützt mir die gute Formulierung, wenn ich als Richter des BGH mir sage, so hätte er nicht verurteilt werden dürfen, nach dieser Faktenlage....dann muss ich eine Revision zu lassen...
BigMäc schrieb:Da sprichst du einen durchaus wichtigen Punkt an. Unsere Gesetze sehen zu wenig Opferschutz und Opferunterstützung vor.wenn nicht der weiße Ring auf sie zukommt und sie unterstützt, gucken sie in die Röhre. Es sollte halt mehr für die Opfer und deren Angehörigen getan werden....