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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen
Mauro ehemaliges Mitglied

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Doppelmord Babenhausen

11.06.2014 um 16:54
http://tatzeit-magazin.de/SA/1/files/assets/basic-html/page1.html

Chronologie des Tatgeschehens und vieles mehr zum Fall.

Ehepaar D : Der Ehemann sehr introvertiert, die Ehefrau sehr extrovertiert.

Laut Zeugen verkündete der Ehemann : „Ich brauche keine Freunde, ich mache alles
mit mir selbst aus“.

Eine derartige Verhaltensweise macht niemanden zum Mörder…aus einer albtraumartigen, nicht enden wollenden Lebenssituation heraus gesehen, könnte ich jedoch vieles nachvollziehen.
Sein Anwalt verordnete ihm Schweigen…
Die Ehefrau befand sich mit ihren Kindern zur Tatzeit im Norden Deutschlands.
A.D. befand sich zur Tatzeit allein in seinem Haus.
Es könnte sich eine Menge Ballast, im Laufe der Zeit, in ihm aufgestaut haben…vielleicht war es die Ruhe vor dem Sturm…

Anscheinend hatte sich der Verurteilte, vor der (angeblichen?) Tat über viele Möglichkeiten informiert…es passt vieles zusammen.

Ein Wiederaufnahmeverfahren könnte das Urteil evtl. ins Wanken bringen…

Auszug aus dem Link betr. Urteil:

… seien Schmauchspuren gefunden worden, die
zweifelsfrei zur Tat passten und von Schießübungen
stammten. Vor der Bluttat habe Andreas Darsow noch
die Bewegungsmelder abgeklebt, um nicht auf sich
aufmerksam zu machen. Der Angeklagte habe zudem
die Lebensgewohnheiten seiner Nachbarn genau ge-
kannt; beispielsweise, dass der 62-Jährige in aller
Frühe den Müll rausbrachte. Das Gericht folgt mit
seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, die
Indizienkette sei lückenhaft. Sie will Revision einle-
gen. Weinend stürzt die Ehefrau nach Verkündung
des Urteils zu ihrem Mann auf die Anklagebank. Auch
die Mutter des Angeklagten zeigt sich fassungslos:
„Mein Sohn ist unschuldig.“ Es passiere selten, dass
eine „so unvorstellbare Tat“ nur anhand von Indizien
aufgeklärt werden müsse, sagt Wagner und schildert
in seiner 90-minütigen Urteilsbegründung zunächst
genau den Hergang des Verbrechens: An einem frü-
hen Aprilmorgen 2009 wird der 62 Jahre alte Immobi-
lienmakler beim Heraustragen eines Müllsacks vorm
Souterraineingang seines Reihenhauses mit sechs
Schüssen niedergestreckt und stirbt. Er hatte noch
versucht, die Kugeln mit seinen Händen abzuwehren.
Der Täter geht ins Haus und tötet die im ersten Stock
schlafende Ehefrau mit zwei Kugeln in den Kopf. „Sie
wurde nicht mal wach“, sagt Wagner. Gerichtsme-
diziner hatten am Kopf der 58-Jährigen keine durch
Bewegung ausgelöste Blut-Abrinnspuren feststellen
können. Eine Etage höher schläft die autistische Toch-
ter des Ehepaars. Der Mörder schießt zweimal auf sie
und flüchtet. Die Frau überlebt schwer verletzt, irrt ei-
nen Tag lang durchs Haus und wird dann im Vorgar-
ten liegend entdeckt. Im Prozess kann die 38-Jährige
nicht als Zeugin gehört werden. Die Familie musste
allein deshalb sterben, weil von ihr unzweifelhaft eine
hohe Lärmbelästigung für die umliegenden Anwohner
und auch für den später angeklagten Reihenhaus-
nachbarn ausging, wie Wagner sagt. Das Ehepaar
zankte nach Zeugenaussagen immer wieder laut, die
Tochter habe oft geschrien. „So laut, dass wir manch-
mal dachten, es ist etwas passiert“, berichtet ein nahe
am Haus wohnender Babenhäuser vor Gericht. Die
Schreie der „psychisch auffälligen Mutter“ wuden als
„markerschütternd“ beschrieben. „Die Nachbarsfami-
lie war nachtaktiv“, beschreibt der Richter die Situa-
tion. „Da kann man sich vorstellen, was da los war.“
Der Angeklagte habe in seiner Wut eine ganze Fa-
milie auslöschen wollen. Andreas Darsow habe sei-
nen Lebensinhalt - ein harmonisches Familienleben
- zerstört gesehen. „Er konnte in seinen eigenen vier
Wänden nicht so leben, wie er wollte.“ Die Ehefrau
des Angeklagten habe vor der Tat von Umzugsplänen
erzählt, gibt eine Zeugin zu Protokoll. „Kann Lärmbe-
lästigung Motiv für unbedingten Tötungswillen sein?“,
fragt Wagner am Dienstag. „Ja“, fährt der Richter fort.
„Denn ein Motiv erwächst aus der Lebenssituation.“
Genau das bestreitet der Angeklagte. Er habe mit den
Nachbarn in einem „Ignorierverhältnis“ gestanden.
Zusätzlich fanden die Ermittler an einer Hose des
41-Jährigen Schmauchreste, die mit dem Spurenbild
der Tat übereinstimmten. Außerdem habe der 41-Jäh-
rige sich darüber informiert, wie Ermittler DNA-Bewei-
se sichern und Spürhunde einsetzen. Der Angeklagte
habe ein stets „untadeliges“ Leben geführt und das
Verbrechen dann doch mit Heimtücke und aus nied-
rigen Beweggründen begangen, sagt Wagner….

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Doppelmord Babenhausen

20.06.2014 um 22:12
Dieser Post stammt aus FB und weil der Autor nichts gegen eine Analyse hat, wieso dann nicht bei Allmy?
Wer will kann den Text gerne kristisieren, verreißen, gerne auch loben. Aber bitte nicht auf meiner Seite, sie ist im Normalfall nur für meine Freunde da. (sind alle real)
28. Mai um 08:24
Widersprüche im Fall Andreas Darsow.

M. Pootemans Mai 2014

1. Der Schalldämpfer

Ausgangspunkt der gesamten Ermittlungen war, dass die Ermittler überzeugt waren, wegen der am Tatort gefundenen Bauschaumpartikel müsse ein aus einer PET Flasche gebauter Schalldämpfer verwendet worden sein. Woher sie diese Kenntnis gehabt haben wollen, bleibt im Dunkeln. Jedenfalls ist die Annahme nicht richtig. Man kann nämlich aus allen möglichen Hohlkörpern einen bauschaumgefüllten Schalldämpfer bauen, der genau die gleichen Spuren hinterlassen würde. Das sagt zumindest die „deutsche Koryphäe in Sachen Schalldämpfer“, Martin Erdinger.

Für die Verwendung eines Schalldämpfers aus einer PET Flasche gibt es also nicht den geringsten Hinweis. Es können ebenso zahlreiche andere Hohlkörper verwendet worden sein.

Doch geleitet von ihrer keineswegs erwiesenen Annahme gingen die Ermittler im nächsten Schritt davon aus, dass der Mörder sich die Bauanleitung von der Internetseite silencer.ch geholt haben muss. Auch das trifft aber nicht zu. Denn selbst wenn er eine PET Flasche verwendet hat, muss der Täter diese Kenntnis keineswegs von dieser Internetseite haben. In Waffenkreisen scheint dass nämlich eine ganz bekannte Methode zu sein. Es wurden in der Schweiz sogar sogenannte PET-Adapter aus Aluminium frei verkauft, mithilfe derer man sich eine PET Flasche auf eine Waffe montieren konnte. Dass das „Geheimnis“ also unbedingt auf dieser Seite zu finden sein musste ist falsch.

Doch diese angebliche Gewissheit führt dann zu dem dritten Fehlschluss, dass derjenige, der die Bauanleitung von dieser Seite ausgedruckt hat, auch der Mörder sein muss. Selbst wenn der Mörder eine PET Flasche verwendet hat und selbst wenn er wirklich die Bauanleitung von dieser Schweizer Webseite hatte, was beides lediglich eine Hypothese ist, ist das noch immer kein Schuldbeweis zu Lasten des Angeklagten. Denn allein im Umkreis von Babenhausen wurden in einem eng begrenzten Zeitraum 274 Zugriffe auf diese Seite registriert, hätte man den Zeitraum und den Radius erweitert wären vermutlich zigtausende User ermittelt worden. Das Frankfurter Rotlichtmilieu ist ganze 32 km vom Tatort entfernt. Im Großraum Frankfurt/Wiesbaden/Aschaffenburg leben mehrere Millionen Menschen. Es kann überhaupt nicht ausgeschlossen werden, dass sich darunter jemand befand, der ein Mordmotiv hatte. Andere Quellen und Webseiten, die womöglich auch eine ähnliche Bauanleitung enthielten, wurden erst gar nicht überprüft.

Die Annahme, dass derjenige, der die Bauanleitung von dieser Seite ausgedruckt hat, auch der Mörder sein muss ist falsch. Es gab zahllose andere Zugriffe auf diese Seite.
Die Anklage geht am Ende dann davon aus, dass es nur Andreas Darsow gewesen sein kann, der diese Anleitung angesehen und ausgedruckt hat. IT Experten können aber nicht ausschließen, dass es unter der IP Adresse der Firma auch ein anderer Mitarbeiter gewesen sein könnte.

Aber selbst wenn man im Sinne des Urteils als erwiesen ansehen würde, dass sich tatsächlich Andreas Darsow selber diese Seite angesehen und ausgedruckt hat, wäre das zwar ein schwerwiegendes Indiz, aber noch lange kein überzeugender Beweis für seine Schuld. Auch sein Leugnen wäre es dann nicht. Denn wenn er es erst einmal aus Angst, auch gegenüber seiner Frau abgestritten hatte, konnte er später natürlich nicht mehr hinter seine erste Aussage zurück, ohne sich noch mehr zu belasten.

Das Faktum, dass wenige Wochen vor dem Mord an seinen Nachbarn jemand ausgerechnet von Andreas Darsows Rechner nach einen Schalldämpfer ähnlicher Bauart gesurft hat, wie er bei der Tat verwendet wurde, wirft Fragen auf. Ein Schuldbeweis ist es nicht.

2. Die Schmauchspuren

Es wurden an Andreas Darsows alter Bundeswehrhose und einem Pulsmesser geringe Mengen Schmauchspurenpartikel gefunden. Zunächst hatte man darin den Beweis erblickt, dass er die Schüsse am Tatort abgegeben hat. Irgendwann ist man dann aber darauf gekommen, dass es wohl unmöglich ist, dass gleichzeitig keine Blutanhaftungen der Opfer oder andere Spuren an der Hose zu finden sind.

Es ist davon auszugehen, dass es geringe Mengen an Schmauchspuren an seiner Hose gibt, die wohl auch mit der am Tatort verwendeten Munition übereinstimmen. Dies hat aber nur eine begrenzte Aussagekraft, da das für etwa 16% der weltweit verwendeten Munition zutrifft. Nachdem feststeht, dass die Hose aber nicht am Tatort gewesen sein kann, hat diese Spur so gut wie keinen Beweiswert. Jedenfalls in keinem Falle ausreichend für eine Verurteilung. Das Vorhandensein der geringen Menge Schmauchspuren beweist nur eins: nämlich geringe Mengen von Schmauchspuren, von denen niemand weiß, wann und wie diese angetragen worden sind.

Das Gericht stellt die These auf, die Schmauchantragungen seien bei Schusstests entstanden. Es gibt aber in Wirklichkeit keinerlei Beweise für diese vermeintlichen Tests. Insbesondere wann und wo er das gemacht haben soll, ohne das seine Frau oder irgendwer sonst etwas bemerkt hat, darüber gibt es keine Erklärung.

Da er die Testschüsse ja wohl kaum zu Hause vorgenommen haben wird, muss er dafür also irgendwo hingefahren sein. Nur fanden sich in seinem Auto keinerlei Spuren, obwohl er die frisch beschossene Waffe, die ja gerade vorher die Spuren auf der Bundeswehrhose hinterlassen haben soll, ja wieder mitgenommen haben wird. Wenn er so schlau war, dass er wusste, das er keine Schmauchspuren hinterlassen darf, wieso hat er sie dann überhaupt an der Hose? Wenn Schmauchspuren an seiner Kleidung waren, wieso nicht auf den Autositzen?

In der aktuellen kriminalistischen Forschung wurde festgestellt, dass es im Zusammenhang mit Schmauchspuren eine extrem hohe Fehlerquote gibt. Es wurde nachgewiesen, dass Schmauchspuren an Personen, Kleidungsstücken etc. gefunden werden, die nie auch nur in der Nähe einer Schusswaffe waren. Dies gilt wohl in ganz verstärktem Maße, wenn es sich um kleine und kleinste Spurenmengen handelt!
Selbst Airbags, Silvesterknaller und gebrauchte Bremsbeläge können solche Spuren abgeben. Unbeabsichtigte Antragungen durch dritte Personen, die eine Schusswaffe tragen oder kürzlich getragen haben, wie zum Beispiel durch Polizeibeamte sind selbst bei größter Vorsicht alltäglich. Das FBI, als weltweit führendes Institut der Kriminalwissenschaft misst Schmauchspuren mittlerweile faktisch keine Beweiskraft mehr zu.

Es ist sicher nicht davon auszugehen, dass die Kripo in Darmstadt einen fundierteren Kenntnisstand in Bezug auf Schmauchspuren hat, als das amerikanische FBI, aus dem Land der Waffennarren.

Die winzigen gefundenen Schmauchpartikel haben keinen wirklichen Beweiswert.

3. Der Bewegungsmelder

Angeblich soll Andreas Darsow den Bewegungsmelder abgeklebt haben, um zu verhindern, dass er auslöst und das Licht einschaltet. Bewegungsmelder haben nun aber eine dumme Angewohnheit, wenn man sie abklebt, nämlich auszulösen und das Licht einzuschalten. Man kann einen funktionierenden und eingeschalteten Bewegungsmelder nicht abkleben, ohne dass das passiert. Das ist schlicht unmöglich.

Um das zu verhindern, hätte Andreas Darsow also am Tag vorher den Bewegungsmelder abkleben müssen. Hätte er es schon ein paar Tage vorher getan, hätte der Nachbar es vermutlich bemerkt un den Streifen wieder entfernt. Tagsüber konnte Andreas Darsow den Klebestreifen aber kaum unbeobachtet angebracht haben. Da sich Bewegungsmelder in aller Regel nicht auf Augenhöhe befinden, musste er sich also nicht nur am helllichten an der Haustür seines Nachbarn, der die meiste Zeit zu Hause war, zu schaffen machen und sondern dabei vermutlich auch noch mit einer Leiter hantieren und zudem Handschuhe tragen um Fingerabdrücke zu vermeiden. Es ist höchst unwahrscheinlich dass der Nachbar selber oder einer der anderen Nachbarn das nicht bemerkt hätte.

Nicht auszuschließen ist dagegen, dass der Bewegungsmelder schon seit längerem abgeklebt war. Die Beobachtung, dass öfters das Licht angegangen sein soll, muss dem nicht widersprechen. In aller Regel verfügen solche Schaltungen nämlich auch über eine Handbetätigung. In diesem Falle bestünde also die Möglichkeit, dass Herr T. den Melder selbst abgeklebt hat - z.B. weil Vögel ihn ungewollt ausgelöst haben - und das Licht stattdessen von Hand eingeschaltet hat. Die Tatsache dass kein Klebebandrest bei ihm gefunden wurde, könnte daran liegen, dass das schon eine Weile her ist, und die Restrolle längst verbraucht und im Müll gelandet ist.

Die Feststellung, dass bei Andreas Darsow keine entsprechende Restrolle gefunden wurde, sei laut der Kammer kein Grund anzunehmen, dass er nicht den Bewegungsmelder abgeklebt habe. Dann kann aber der Fakt, dass auch bei dem Opfer keine Klebeband gefunden wurde, nicht belegen, dass nicht er den Bewegungsmelder abgeklebt hat.

Es wird beschrieben, das Klebestreifenstück sei fein säuberlich auf die Größe des Sensors des Bewegungsmelders zugeschnitten worden. Darin sieht das Gericht einen Beleg für die gründliche Vorgehensweise des Mörders, was angeblich genau zu Andreas Darsow passen würde. Aber mal ehrlich: warum in aller Welt würde sich ein Mörder eine solche Mühe machen. Will er einen Schönheitspreis gewinnen?

Ein solches Sensorfenster ist schmaler als die meisten handelsüblichen Tapebänder. Wenn man vorübergehend einen Bewegungsmelder außer Gefecht setzen will, reißt man einfach ein Stück Klebeband von der Rolle und pappt das drüber. Fertig. Das fummelige mühselige Zuschneiden bringt für einen Mörder keinerlei Vorteil, braucht aber sehr viel mehr Zeit und erhöht enorm das Entdeckungsrisiko. Wenn ein Mörder nicht ohnehin einfach die Lampe kaputthaut oder das Kabel durchzwickt. Dann bräuchte er sich über das Licht überhaupt keine Gedanken mehr zu machen und spart sich den ganzen Zirkus mit dem Bewegungsmelder.

Will man es aber dauerhaft machen, und ist man noch dazu der Bewohner des Hauses, schneidet man das Band genau auf die Größe des Sensorfensters, damit es auch schön aussieht. Wie macht man das nun am geschicktesten? Man schneidet es nicht vorher auf Größe, weil man sonst Gefahr läuft, dass es beim Aufkleben etwas schief gerät, sondern klebt zunächst ein größeres Stück auf und schneidet danach vorsichtig z.B. mit einem Cuttermesser an den Kanten des Sensorfensters entlang. Dann zieht man die überschüssigen Ränder ab. Ergebnis: Das Klebebandstück passt genau. Man fasst es beim Aufkleben natürlich nur an den Ecken an. Folglich hinterlässt man auch nur dort Fingerabdrücke auf den Adhäsionsflächen, die mit dem Abschneiden der Ränder dann verschwinden.

Wenn die Kammer behauptet, dass es nur Andreas Darsow gewesen sein kann, hätte sie eine Theorie darlegen müssen, wie er das denn angesichts der oben geschilderten Probleme bewerkstelligt hat und warum man Herrn T. selber absolut ausschließen kann. Das ordentliche Zuschneiden spricht eigentlich eher dafür, dass er den Bewegungsmelder abgeklebt hat.

Kunststoffklebebänder beinhalten z.B. in aller Regel chemische Weichmacher und Farbpigmente, die in der Witterung langsam aus dem Material entweichen. Ich habe nichts darüber gelesen, dass man untersucht hätte, wie lange sich das Klebeband schon im Freien befand.

Ob das Abkleben des Bewegungsmelders überhaupt mit der Tat in Verbindung steht, kann nicht belegt werden. Eine Verbindung zu Andreas Darsow gibt es aber auf jeden Fall nicht.

4. Die Schußwaffe

Eine Tatwaffe wurde nie gefunden, geschweige denn, man hätte eine Waffe mit Andreas Darsow in Verbindung bringen können. Das Gericht behilft sich mit der Behauptung, es hätte ihm schon irgendwie auf mysteriöse Weise eine Waffe "zur Verfügung" gestanden. Woher, wieso, womit bleibt einfach unbeantwortet. Vermutlich hat die Polizei hat alles daran gesetzt, ihn mit einer Waffe in Verbindung zu bringen aber offenbar nicht die geringste Spur gefunden.

Wie aber hat es Andreas Darsow hinbekommen, sich eine illegale Waffe zu besorgen, schon allein, ohne dass es seiner Frau aufgefallen ist? Denn selbst wenn man es schafft, einen Kontakt zur Unterwelt herzustellen und den vor den Ermittlungen der Polizei verborgen zu halten, muss man dem illegalen Händler für sein Risiko sicher eine Menge Geld hinblättern, viel mehr als eine solche Waffe legal wert ist.

Kurzum, das alles kostet sicher sehr viel Zeit und Geld. Und darin lag ein erhebliches Entdeckungsrisiko. Denn er muss dafür auch eine Weile unterwegs gewesen sein, da es illegale Waffen wohl nicht in Babenhausen beim Krämerladen um die Ecke zu kaufen gibt. Und das geht nicht mal eben auf die Schnelle, sondern braucht sicherlich eine monatelange akribische und Vorbereitung und vorsichtige Anbahnung. Da er das nicht während der Arbeitszeit tun konnte, musste er also öfter abends oder am Wochenende unterwegs gewesen sein, übrigens auch für die angeblichen Schusstests. Müsste der Ehefrau das nicht aufgefallen sein, ebenso der Verlust einer größeren Summe Geldes? Vielleicht würde sie nicht gleich auf einen illegalen Waffenkauf tippen, sonder eher auf eine heimliche Freundin ihres Mannes.

Illegale Waffenhändler verkaufen sicher nicht einem unbeschriebenen Blatt wie Andreas Darsow einfach mal so eine scharfe Waffe. Sie werden sich vorher auch absichern, dass sie nicht einem verdeckten Ermittler aufsitzen. Auch er selbst musste beim Erstkontakt äußerst vorsichtig sein. Woher sollte er wissen, ob sein Ansprechpartner nicht herumquatscht oder sogar am nächsten Tag zu Polizei läuft.

Das Gericht unterstellt, er hätte „bis zuletzt“ gezögert, ob er die Tat wirklich begehen soll. In Wirklichkeit hätte er sich aber da schon längst strafbar gemacht, wenn er bereits im Besitz einer scharfen Waffe war. Es kann ja durchaus sein, dass jemand mal gedanklich durchspielt, seinen Chef, seine Schwiegermutter oder seine Geliebte zu erschießen. Wenn man sich aber eine illegale scharfe Waffe beschafft, dann ist man über das Stadium des Räsonierens schon hinaus, dann hat man bereits den Vorsatz die Tat auch auszuführen. Allerdings macht es natürlich keinen Sinn, dass er sich dann immer noch nach Wohnungen umgeschaut hat.

Wenn man Andreas Darsow keine Verbindung zu einer Waffe nachweisen kann, gibt es zwei mögliche Erklärungen:

A. Ein unbescholtener und unerfahrener Familienvater hat sie sich bei der Beschaffung unglaublich geschickt und professionell angestellt und jede denkbare Spur vermieden, das auch auf misteriöse Weise vor seiner Frau verborgen gehalten und hat dann auch noch Mittel und Wege gefunden, sie unauffällig wieder verschwinden zu lassen.

B. Er hatte einfach keine Waffe,

Die wahrscheinlichere Erklärung ist die Variante B.


5. Die Schüsse

Wenn die Reihenhäuser, wie mehrfach im Urteil betont, so besonders „hellhörig“ gewesen sein sollen, wie kann es dann sein, dass Schüsse erst die halbe Nachbarschaft aufwecken, nach Schließen der Tür aber nicht mehr zu hören sind, obwohl der Schalldämpfer, der schon am Anfang nicht besonders gut gearbeitet hat, ja mit jedem Schuss etwas von seiner geräuschdämmenden Wirkung verlieren dürfte.

Die Streitereien und Geräusche der Familie seien beinahe täglich über mehrere Häuser hinweg zu hören gewesen. Pistolenschüsse aus dem gleichen Haus aber nicht.
Es scheint nach der Spurenlage festzustehen, dass die Ehefrau im Schlaf getötet wurde. Offenkundig ganz entgegen ihrer angeblichen sonstigen Gewohnheit, nachts schreiend durchs Haus zu rennen. Ist es nicht merkwürdig, wieso sie nicht wach geworden ist, nachdem auf ihrem Mann 6 Mal geschossen wurde? Mit Schüssen, die im Außenbereich trotz Schalldämpfer noch so laut waren, dass mehrere Nachbarn aus dem Schlaf gerissen wurden, wobei ja davon auszugehen ist, dass ein selbst gebauter Schalldämpfer aus Bauschaum und Plastik gerade bei den ersten zwei Schüssen noch am besten funktioniert? Und das in einem Haus, wie das Gericht mehrfach betont, das so furchtbar hellhörig ist.

Wenn das Haus von innen nicht eine einzige Gummizelle war, ist doch wohl anzunehmen, dass ein Knall innerhalb geschlossener Räume, wo harte und glatte Flächen den Schall mehrfach reflektieren, deutlich lauter wahrgenommen wird, als im Freien, wo er sich in alle Richtungen sich ausbreitet und teilweise von Rasen, Bäumen und Büschen absorbiert wird. Kleine Erfahrung von mir: eine Rockband braucht Open Air eine 10 Mal stärkere Anlage als in einer geschlossenen Halle.

Wie kann es also sein, dass die Schüsse, im Hause offenbar überhaupt nicht zu hören waren? Die beiden Frauen also „selig“, wie das Gericht wörtlich zu berichten weiß, weiter schliefen. Das spricht dafür, dass die Frauen wirklich einen tiefen festen Schlaf der Gerechten hatte. Hatten wir nicht gehört, dass sie jede Nacht durch das Haus geistern und Lärm machen?

Angeblich hätten gerade die beiden Frauen beinahe jede Nacht so einen Radau gemacht, dass der vermeintliche Täter im Nebenhaus außerstande war ohne Ohrenstöpsel nachts ein Auge zuzumachen. Von diesem dauerhaften Lärm soll er ja so zermürbt gewesen sein, dass er sich keinen anderen Rat mehr wusste, als die gesamte Nachbarsfamilie umzubringen.

Wie konnte er sich dann so sicher sein, dass er die beiden Frauen ausgerechnet in dieser Nacht „selig“ schlafend vorfinden würde? Ja, sie sogar so tief und fest schlafen würden, dass sie selbst von Pistolenschüssen nicht wachzukriegen waren?

Hätte er nicht befürchten müssen, dass eine wache Ehefrau von den Schüssen im Souterrain etwas mitbekommt und womöglich die Polizei ruft, oder laut um Hilfe schreit, bevor er die Tat vollenden kann? Soll er sich nicht gerade deshalb einen Schalldämpfer gebastelt haben, weil er vermeiden wollte, - so das Gericht – dass jemand aus der Nachbarschaft frühzeitig die Polizei ruft und ihm dann nicht mehr genug Zeit bleibt die Tat über vier Stockwerke zu vollenden? Er muss ja gewusst haben, dass sein selbstgebastelter Schalldämpfer nicht wirklich gut funktioniert, denn – so das Gericht – er hat ihn ja vorher ausprobiert.

Entweder sind die Häuser furchtbar hellhörig, wie das Gericht behauptet, dann hätten die bereits zuvor erwachten Nachbarn auch die Schüsse im Haus hören müssen, wenn sie schon ständig menschliche Stimmen aus dem Haus vernommen haben sollen.

Oder aber die Häuser waren doch nicht so hellhörig, und haben die letzten acht Schüsse völlig nach außen absorbiert. Dann kann es aber wiederum nicht sein, dass die Geräusche der Nachbarn so stark waren, dass sie einen unbescholtenen Bürger in die Verzweiflung treiben und zum Mörder werden lassen.

Da es die Schüsse im Haus definitiv gegeben hat und da die Nachbarn sie aber definitiv nicht gehört haben, kann es nur einen Schluss geben:

Die Behauptung von den „hellhörigen Häusern“ ist falsch.


6. Das Motiv

Das Gericht sieht das Motiv in den angeblichen anhaltenden Ruhestörungen, die von der Nachbarsfamilie ausgingen, und besonders störend waren, weil die Häuser extrem hellhörig seien. Im Zusammenhang mit den Schüssen wurde unter 5. schon dargelegt, dass das mit der Hellhörigkeit so nicht stimmen kann. Über die Geräuschentwicklung durch die Familie T. gibt es von den Nachbarn verschiedene Aussagen. Wenn er fast jede Nacht von dem Lärm der Frauen terrorisiert worden sein soll, so dass er Ohrenstöpsel tragen musste, dann musste er fest damit rechnen, dass auch in dieser Nacht wieder mehrere Menschen im Nachbarhaus wach sind. Wenn er sich aber sicher war, dass nur der Mann wach ist, worauf sich die gesamte Tathypothese des Gerichtes stützt, dann kann es mit dem dauernden nächtlichen Lärm von nebenan so nicht stimmen.

Ein Mann, der nur wegen einer Ruhestörung, sei sie auch noch so extrem belastend und jahrelang anhaltend, wie das Gericht unterstellt, einen akribisch geplanten, eiskalten, heimtückischen und perfiden Mord an einer ganzen Nachbarsfamilie begeht, ist sehr wahrscheinlich eine gefährliche, hochgradig psychopathische und schizoide Borderline Persönlichkeit mit schweren emotionalen Defiziten, einer ausgeprägten dissozialen Persönlichkeitsstörung und fehlender Gewissensbildung. Dann geht von dieser Person eine erhebliche Gefahr aus. ( i.S. ICD-10 F60.2 / DSM-IV 301.7 u.a.)

Dass davon in vierzig Lebensjahren vorher, in Kindergarten, Schule, Militär, Ausbildung, Sportverein, Arbeitsplatz oder Familie, nicht die geringsten Anzeichen, von verdrängter oder unterdrückter Aggression, von Gefühlskälte, fehlender Empathie oder ähnlichem bemerkt worden sein sollen, ist sehr zweifelhaft. Wenn eine solche Persönlichkeit, über Jahre eine unglaublich innige und stabile Beziehung geführt hat, zu einer Ehefrau, die tatsächlich „in guten wie in schlechten Zeiten“ unabdingbar zu ihm hält, ihn liebt und an ihn glaubt, wird das noch unglaubwürdiger.

Das Gericht versucht eine Charakterisierung indem es behauptet, weil er stets pünktlich war, als gradlinig, genau und penibel galt, Kritik zwar angenommen habe aber erkennbar verletzt gewesen sei, wenn er sich ungerecht kritisiert fühlte und bei Kritik einmal gezittert habe, sei es „mehr als nur naheliegend“, dass er eine solche „….kaltblütige Tat tatsächlich begehen……“ würde. Das ist grober Unfug, da solche Zuschreibungen auf Millionen völlig normaler Personen zutreffen.

Wenn der Lärm aus dem Nachbarhaus aber tatsächlich so extrem und massiv war, dass es einen doch halbwegs normalen Mann in den Wahnsinn getrieben und zum Mörder gemacht hat, dann wiederum ist es vollkommen ausgeschlossen, dass die in im gleichen Haus aufwachsenden Kinder davon nichts mitbekommen haben und davon nicht tangiert wurden.

Einerseits sollen die Störungen Auslöser dafür sein, aus einem bislang völlig unbescholtenem, als besonnen und verantwortungsvoll beschriebenen Familienvater einen kaltblütigen Doppelmörder zu machen. Andererseits waren sie offenbar nicht so schlimm, dass die Familie, abgesehen von einem kurzen Briefwechsel vor 8 Jahren, anschließend nicht mehr allzu viel dagegen unternommen hat.

Wäre nicht zu erwarten, dass auch die Ehefrau und Mutter alles, aber auch wirklich alles unternimmt, um ihre Kinder vor einem solchen Terror zu schützen? Das sie Himmel und Hölle in Bewegung setzt, ihre Kinder aus einer solchen Situation zu befreien? Was ihrem Mann schlaflose Nächte bereitet und ihn zum Monster verwandelt hat, kann doch wohl nicht spurlos an den kleinen Kindern vorbeigegangen sein.
Kinder sind ein sehr guter Lakmustest für ein Familiengeschehen, da sie, anders als Erwachsene, ihre Emotionen viel weniger kontrollieren. Wenn sie hochgradig verhaltensauffällige und gestörte Kinder vorfinden, dann müssen sie davon ausgehen, dass die Kinder im häuslichen Umfeld erheblichen traumatisierenden Impressionen ausgesetzt sind.

Wenn sie dagegen ausgeglichene, sozial kompetente und integrierte Kinder vorfinden, können sie im Umkehrschluss diagnostizieren, dass die Kinder in einem behüteten und weitgehend stressfreien Heim aufgewachsen sind, jedenfalls keinen unverhältnismäßigen Traumatisierungen ausgesetzt waren.

Wie gesagt, wir reden nicht von gelegentlichem Lärm. Sondern von einem jahrelangen Terror, der einen Ehemann zum Äußersten treibt. Bei Kindern, die dauerhaft einem solchen Umfeld ausgesetzt sind, würde ich Anpassungsstörungen, eruptive Aggressionen, Schlafstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite, Enuresis, phobische Angststörungen, Schuldefizite....etc. erwarten. Noch dazu bei einem Vater, der jahrelang mit unterdrückten, destruktiven Aggressionen herumläuft, die schließlich in einem Massaker enden.

Oder aber, er ist doch von vorneherein die gefährliche, hochgradig psychopathische und schizoide Borderline Persönlichkeit, die wegen einer läßlichen Störung seines Privatlebens völlig austickt und zum eiskalten Killer mutiert. Die Ergebnisse bei den Kindern wären sehr ähnlich.

Es wäre interessant zu wissen, was ein Schulpsychologe über die Kinder sagt. Vermutlich hat niemand danach gefragt.

Obwohl das Motivkonstrukt und damit das gesamte Urteil darauf fußt, gibt es über die Persönlichkeitsstruktur des Andreas Darsow in dem ganzen Urteil keine validen Angaben, sondern nur Tratsch, Spekulationen und die Westentaschenpsychologie des Vorsitzenden. Es wurde versäumt einen psychiatrischen Gerichtsgutachter hinzuzuziehen.

Wenn Andreas Darsow wirklich eine derart gefährliche Person ist, hätte das Gericht über eine Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie, oder zumindest eine anschließende unbefristete Sicherungsverwahrung entscheiden müssen. Das geht aber nur mit einen entsprechendem Gutachten.

Wenn das, was man über Andreas Darsow hört und liest – einschließlich der Zuschreibungen aus dem Urteil - stimmen, dann ist allerdings davon auszugehen, dass der Gutachter keine besonderen Anzeichen für eine besondere kriminelle Energie, einen außergewöhnlichen Aggressionslevel oder die oben genannten Störungen diagnostiziert hätte.

Die Schlüsse, die die Kammer in Bezug auf Andreas Darsows Persönlichkeit gezogen hat, wären vermutlich widerlegt worden.


7. Entlastendes

Den oben genannten 6 zentralen Punkten aus dem Urteil stehen einige klar entlastende Aspekte gegenüber. So z.B.:

- keine DNA von ihm am Tatort,
- keine daktyloskopischen Spuren von ihm am Tatort,
- keinerlei Faserspuren von ihm am Tatort,
- keinerlei sonstige Spuren von ihm am Tatort,
- keinerlei Spur von Herkunft und Verbleib einer Schusswaffe,
- keinerlei Spur von Herkunft und Verbleib von Munition,
- keinerlei Spuren vom Tatort oder den Opfern in seinem Haus
- keinerlei Spuren vom Tatort oder den Opfern in seinem Auto,
- keinerlei Spuren vom Tatort oder den Opfern an seiner Kleidung.
- keinerlei hinführende Spuren von ihm an den Tatort,
- keinerlei zurückführende Spuren von ihm zurück in sein Haus,

Die Kammer sieht darin aber keine entlastenden Gesichtspunkte, sondern wertet es nur als weiteren Beleg für sein perfides Vorgehen.

Das erinnert mich ein wenig an die spanische Inquisition. Dass man dem Angeklagten nichts wirklich nachweisen kann ist ja geradezu ein Beweis, dass er mit dem Teufel im Bunde stehen muss. Wer mit dem Teufel im Bunde steht, ist auch schuldig.
https://www.facebook.com/MeinMannIstUnschuldig


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Doppelmord Babenhausen

21.06.2014 um 09:32
@stop_crime
Zitat von S_CS_C schrieb:Für die Verwendung eines Schalldämpfers aus einer PET Flasche gibt es also nicht den geringsten Hinweis.
Das ist falsch. Die google-Suche nach "Wasserflasche" ist nachgewiesen (Urteil Seite 125 unten). Schließt man Glas aus praktischen Gründen aus, bleibt also PET.
Zitat von S_CS_C schrieb:Doch geleitet von ihrer keineswegs erwiesenen Annahme gingen die Ermittler im nächsten Schritt davon aus, dass der Mörder sich die Bauanleitung von der Internetseite silencer.ch geholt haben muss.
Auch hier falsch. Zum Einen gingen die Ermittler zu dem Zeitpunkt nicht davon aus, dass der Hohlkörper eine PET-Flasche war sondern suchten ganz allgemein nach "Schalldämpfer, Bauschaum" (Urteil Seite 32 unten). Die Annahme, dass es sich um eine PET-Flasche handelte, ergibt sich erst aus dem weiteren Verlauf der Ermittlung (siehe oben). Zum Anderen war die silencer Seite eines der ersten Suchergebnisse und wurde deshalb geprüft und nicht weil man zwangsweise davon ausging, dass der Mörder sich die Anleitung da geholt hat. Es war ein Ermittlungsansatz, der zum Erfolg führte. Genauso gut hätte es auch nicht zum Erfolg führen können.

Die kritischen Fragen zu diesem Themenkomplex sind meines Erachtens ganz andere. Wenn der weitere Text ebenso stümperhaft zusammengestellt ist, lohnt sich eine intensive Auswertung nicht, zumal es hier keine Belege zu irgendwelchen Quellen gibt, ich mir also für jeden einzelnen Punkt alles wieder selbst raus suchen müsste. Dazu fehlt mir aber die Motivation.


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Doppelmord Babenhausen

21.06.2014 um 09:44
@stop_crime
Es wird in dem Text auch vom fehlenden Schuldbeweis gesprochen. Dass es diesen Beweis nicht gibt, wissen doch alle, einschließlich dem Richter. Deswegen ist es ja ein Indizienprozess. Ich kann nicht ein Indiz nehmen und sagen, das ist kein Schuldbeweis, denn das sollte es für sich allein ja auch nicht sein. Man kann ein Indiz entkräften und so vielleicht die gesamte Kette aufbrechen, aber so zu tun als würde im Urteil ein einzelnes Indiz Beweiskraft haben, deutet wohl darauf hin, dass der Schreiber sich nicht wirklich objektiv mit dem Fall beschäftigt hat. Der Richter war eben am Ende des Prozesses von der Schuld überzeugt und dies obwohl ihm selbst bewusst war, dass es nicht einen einzigen Beweis gibt.


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Doppelmord Babenhausen

28.06.2014 um 21:27
Hallo in die Runde

Mein erstes posting hier, und
ums gleich vorweg zu nehmen: ich bin erst auf Seite 193 hier in diesem "neuen" Thread....
Da gings ua darum, ob man uU (anderen) wichtigen Spuren nicht gebührend nachgegangen ist- weil man AD unbedingt als DEN Täter sehen wollte.
Einige hier meinten, sowas sei schlichtweg unmöglich.
Mag sein, dass mein nachfolgender link zwischenzeitlich schon mal wer gepostet hat... ich wollte Euch auf alle Fälle das nicht vorenthalten.
Besonders interessant das Interview mit Florian Streibl von den Freien Wählern/ Mitglied vom Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages:

http://www.sat1bayern.de/news/20140306/holger-e-hat-er-die-kleine-peggy-getoetet/

Wer hernach noch der Meinung ist, dass im Falle AD alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll?

Ich glaub ja mittlerweile nimmer, dass solche Dinge nur in Italien (zB.: Kercher/Knox/Sollecito) möglich sind.
Recht haben und Recht bekommen- nicht immer kriegt man das auch per Urteil bestätigt.

Auf einen fairen und konstruktiven Austausch

Trusty


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Doppelmord Babenhausen

28.06.2014 um 23:09
Hallo @trusty

Ulvi K. wurde zu Unrecht des Mordes an der kleinen Peggy verurteilt, ein Unschuldslamm war er aber weiß Gott nicht. Jemand der mit kleinen Kindern "spielt", sitzt zu Recht in der forensischen.

Meredith Kercher ist tot. Amanda Knox und deren Ex... woher weißt Du, dass die unschuldig sind? Der Fall ist noch lange nicht vorbei und inzwischen belastet Sollecito die Knox sogar...
Zitat von trustytrusty schrieb:Wer hernach noch der Meinung ist, dass im Falle AD alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll?
Also: weil der Ulvi K. fälschlicherweise des Mordes beschuldigt wurde und wegen der Knox- Sache sitzt mit A. Darsow also eventuell auch der falsche im Knast? Oder wie meinst Du das?


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 09:15
Zitat von WirelessWireless schrieb am 21.06.2014:Die kritischen Fragen zu diesem Themenkomplex sind meines Erachtens ganz andere. Wenn der weitere Text ebenso stümperhaft zusammengestellt ist, lohnt sich eine intensive Auswertung nicht, zumal es hier keine Belege zu irgendwelchen Quellen gibt, ich mir also für jeden einzelnen Punkt alles wieder selbst raus suchen müsste.
Meine Rede. Diese ellenlange Abhandlung wurde schonmal weiter vorne irgendwo gepostet. Sie steckt aber so voller unbewiesener Annahmen und Behauptungen und ist von einem so grundsätzlich falschem Verständnis des Wesens von Indizien geprägt, dass sich eine tiefere Auseinandersetzung damit nicht lohnt. Von den rein spekulativen Persönlichkeits- und Verhaltensanalysen will ich erst garnicht anfangen.

Wie ist eigentlich der aktuelle Stand? Keine Neuigkeiten zum WAV?


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 10:11
@stop_crime

...
Zitat von S_CS_C schrieb:Also: weil der Ulvi K. fälschlicherweise des Mordes beschuldigt wurde und wegen der Knox- Sache sitzt mit A. Darsow also eventuell auch der falsche im Knast? Oder wie meinst Du das?
Ich weiss nicht, ob AD wirklich unschuldig ist, ebenso wenig wie AK und RS.
Fact in beiden Fällen ist allerdings, dass es nicht einen einzigen Beweis gab, keine DNA, nur Indizien, dass entlastenden Hinweisen nicht gebührend nachgegangen wurde, dass die Spurensicherung (zumindest in Perugia) gegen alle Regeln verstossen hat (ich kann Dir hierzu bei Interesse einen Clip verlinken, wie "Beweise am Tatort" eingetütet wurden....), dass man sich hüben wie drüben wohl vorschnell auf einen "Täter" eingeschossen hatte....
Summa summarum meiner ganz persönlichen und bescheidenen Meinung nach:
Im Zweifel für den Angeklagten !!

Lg, Trusty


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 12:13
@trusty
Zitat von trustytrusty schrieb:Im Zweifel für den Angeklagten !!
Vorne weg: das sehe ich ganz genauso. Lieber ein eventueller Mörder frei, als ein unschuldiger im Gefängnis! Schlecht für das Rechtssystem und für uns alle ist beides.

Im Fall Darsow ist das ganze allerdings nicht so einfach. Es ist ja nicht so, dass da keine Spuren gefunden wurden oder keine Indizien vorhanden waren. Selbst das Motiv ist nachvollziehbar und man muss schon zugeben, dass der Darsow teilweise recht irrational und verwunderlich in bestimmten Situationen reagiert hat.
Auch seine Aussagen - und die seiner Frau - widersprechen sich in nicht unwichtigen Teilen und offensichtlich wurde und wird im Nachhinein einiges relativiert, was zuvor faktisch bezeugt, belegt und auch zugegeben wurde.
Ich weiß nicht, ob es zum WAV kommt aber ich wünsche es mir und egal, welches Ende dieser fall nimmt... Gewinner gibt es keine mehr.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 13:38
.... also ich hoffe auch sehr, dass ein WAV gelingt. Schon wegen meinem doch sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und den eignen (negativen) Erfahrungen vor einem Gericht.

Soviel zu diesem Thema - alles andere wurde auch schon bis in kleinste Moleküle durchgekaut.

Leider bin ich noch immer nicht a jour mit dem Thread hier von daher vorab T'schuldigung wenn die Frage ebenfalls schon durchdiskutiert worden wäre:
Wurde denn Petra Toll (und Tochter) auch auf Schlafmittel(überdosis) oä narkotisierende Substanzen untersucht?

Mir ist diesbezüglich nichts im Gedächtnis.
Wäre es uU möglich, dass nicht Herr Toll, sondern Frau Toll einen erweiterten Auftragssuizid in Auftrag gegeben haben könnte?
Und vorher hat sie der Astrid und sich selbst was verabreicht.....
Das würde erklären, warum sie beide angeblich "seelig" geschlafen haben sollen.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 13:55
@trusty
Zitat von trustytrusty schrieb:Wurde denn Petra Toll (und Tochter) auch auf Schlafmittel(überdosis) oä narkotisierende Substanzen untersucht?
Mir ist nichts davon bekannt.

Und zu Deinem letzten Absatz:
Alternativtheorien wurden hier schon einige aufgestellt aber nichts handfestes. In meinen Augen zumindestens.
Hast Du mal das Urteil gelesen? Das scheint mir immer noch plausibler als irgendwelche Selbstmordaufträge usw. und es können nicht alles Zufälle gewesen sein.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 13:58
@trusty

Ob die Opfer auf Sedativa oder ähnliches untersucht wurden weiß ich nicht.
In der Regel wird das nur untersucht, wenn der GM einen Auftrag hat, hier wurde nicht
einmal der Todeszeitpunkt festgestellt, eben weil der Auftrag von der STA nicht gegeben wurde.

Ausschließen, dass Frau T. etwas genommen hat, kann man sicher nicht, sie war psychisch
krank, daher kann es schon sein, dass sie entsprechende Medikamente nahm und somit durch
die Schüsse nicht aufwachte.

Dass sie einen Auftragskiller engagiert hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich, sie lebte
zurückgezogen und verließ das Haus kaum noch, wie sollte sie da Gelegenheit gehabt haben?


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 14:06
@Kerry
Zitat von KerryKerry schrieb:hier wurde nicht
einmal der Todeszeitpunkt festgestellt, eben weil der Auftrag von der STA nicht gegeben wurde.
Trifft nicht zu. Die Angaben stehen im Urteil und hier im Thread.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 14:25
Zitat von S_CS_C schrieb:Hast Du mal das Urteil gelesen? Das scheint mir immer noch plausibler als irgendwelche Selbstmordaufträge usw. und es können nicht alles Zufälle gewesen sein.
.... es können nicht alles Zufälle gewesen sein- aber es könnTe gewesen sein.....
Niemand weiss das zu 100%. Ausser dem Täter selber


@ Kerry
Hm... die Familie - zumindest das Ehepaar wird schon recht verzweifelt gewesen sein. Und bis aufs Aeusserste zerstritten- wenn nicht sogar Hass...
Ich (persönlich) könnte es sehr gut nachvollziehen, wenn sich Frau Toll keinen Rat mehr wusste, als selbst das Zepter in die Hand zu nehmen... wer weiss es - vielleicht hatten die beiden ja den selben destruktiven Gedanken.... ??
(s. Aussage Zahnärztin von Hr. Toll)
Ich sehe von allen Tolls die Ehefrau als die, die am meisten gelitten hat ... Vater und Tochter hatten ja noch soziale Kontakte. Aber ob sie deswegen nicht in der Lage gewesen sein soll, da wen zu beauftragen... also ich wäre mir da net so sicher.

Was das Urteil betrifft: bin auf Seite 116 und tue mich offen gesagt sehr schwer damit.
Da sind wirklich schrecklich viel peinliche Fehler drinnen: Einmal wird der Name der toten Petra Toll mit Astrid angegeben... einmal ist der Satz so verdreht, dass die Mülltüte "tot" ist und nicht Herr Toll..... - und immer wieder werden ganze Sätze - hintereinander, leicht verändert wiederholt. Keine Ahnung ob das wirklich notwendig ist?
Abgesehen von vielen Schreibfehlern (zB. am Anfang: Astrid war sein Ein und Alles. Von nun an wird jedes "alles" im Text grossgeschrieben und das sind nicht wenige)

Nur mal so ein paar Beispiele. Irgendwie hinterlässt das ganze einen nicht sehr "seriösen" und faden Beigeschmack. Das Urteil im Fall Bence hab ich auch gelesen. Das war bei weitem nicht so schwerfällig zu lesen, obgleich in ähnlicher Art und Weise.

Ja, ich weiss, angeblich wird ein Urteil dadurch revisionssicher. Aber ob das so schlau ist, gerade in so einem Indizienprozess, wo es nicht einen wirklich zu 100% sicheren Beweis gibt?

Soweit mal meine Sichtweise.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 14:29
@stop_crime


Ausgesagt hat ein weiteres Mal der Gerichtsmediziner Roman Bux, der den Todeszeitpunkt klären sollte. Bux erläuterte, dass man sich bei den ersten Untersuchungen nicht auf die Bestimmung des Zeitpunkts konzentriert habe, da dieser nach Zeugenaussagen gegen 4 Uhr morgens am 17. April 2009 eingetreten sein soll. Eine nachträgliche Bestimmung sei nun schwierig. Bux ermittelte ein Zeitfenster von 2.05 Uhr bis 16.05 Uhr für den Todeszeitpunkt von Klaus Toll. Seine Frau Petra Toll könnte jedoch bereits ab 17.22 am Vortag, 16. April, zu Tode gekommen sein. Die unterschiedlichen Werte ergeben sich auch durch die Situation, in der man das getötete Ehepaar auffand. Petra Toll war mit einer Tagesdecke bedeckt, während ihr Mann lediglich Sportkleidung trug. Ein Kollege von Bux, der ein Gutachten nach einer anderen mathematischen Methode erstellt hatte, kam zu anderen Zeiten.


Quelle: op-online.de 19.09.2011



Bei der Obduktion wurde der Todeszeitpunkt nicht bestimmt.

Die angegebenen Uhrzeiten sind für rechtsmedizinische Todeszeitbestimmungen auch sehr
ungewöhnlich, 16.05 Uhr , 17.22. ...
Da sind vermutlich andere Anhaltspunkte eingeflossen.

Man geht ja ohnehin vom Todeszeitpunkt ca. 4 Uhr aus, durch die gehörten Schüsse.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 14:39
@Kerry
Zitat von KerryKerry schrieb:Bei der Obduktion wurde der Todeszeitpunkt nicht bestimmt.
Das ist richtig.
Zitat von KerryKerry schrieb:... Da sind vermutlich andere Anhaltspunkte eingeflossen.
Das ist immer so. Die verlassen sich nie auf nur ein Untersuchungsergebnis, sondern da fließen sämtliche Erkenntnisse mit in eine Beurteilung oder Einschätzung ein.

Der Fall ist alles andere als einfach und klar und die Rolle der "Zeugen"... darüber habe ich meine eigene Meinung. Wenn die nicht gelogen haben, passen die Todeszeiträume. Wenn doch, dann bin ich mal gespannt...


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 14:44
Für mich ist allerdings klar:
Wenn der Dr. Strate keine handfeste neue Beweise oder Erkenntnisse vorbringen kann, lassen die das WAV erst gar nicht zu und der AD bleibt im Gefängnis.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 14:45
@trusty

Ich halte es nicht für wahrscheinlich, dass Frau T. einen Auftrag erteilt hat, dann eher Herr T.,
aber (fast)) nichts ist unmöglich.

Was das Urteil angeht, da bin ich bei dir, das sehen auch ihre Anwälte so, da ist viel Murks.
Wiederholungen, Widersprüche, Spekulationen und Beschäftigungen mit tatirrelevanten Dingen.
Für das Wesentliche hätte es keine fast 300 Seiten gebraucht, nur wird das kaum reichen, eine
WA zu begründen, zumal ihn das Silencer Indiz schon schwer belastet. Das müsste man
zumindest schwer erschüttern, um Erfolg zu haben.


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 15:05
@ Kerry 14:45

Imho:
Wenn sein PC definitiv öffentlich zugänglich war... und jeder vom anderen das Passwort hatte, dann könnte es uU eng werden, ihm das nochmals anzulasten (in einem möglichen WAV)
Was schwieriger sein könnte wäre evtl. dass er sich angeblich widersprochen hat was, diesen Schalldämper betrifft.

Davon abgesehen, will mir das nicht "runtergehen", wie ein unbescholtener Familienvater so unüberlegt eine Familie auslöschen gehen sollte. Ich meine, es war aktenkundig, dass es Streit und Lärm gab, also wird man die Nachbarn als eine der Ersten unter die Lupe nehmen. Und warum sucht er nicht in einem InternetCafe sondern auf der Arbeit? Für nen durchschnittlich intellligent veranlagten Otto-Normal-Verbraucher sollte es doch heutzutage kein Geheimnis sein, was man auf dem PC so alles nachstellen kann. Und wieso sollte er sich diesem immens grossen Risiko aussetzen und alles aufs Spiel setzen, was er bisher erreicht hat?
Und noch im Nachhinein ein weiteres Kind zeugen???
Das ist doch wirklich schwer nachvollziehbar.

Und falls er definitiv DER Täter sein sollte: Ich würde ich es ihm hoch anrechnen, wenn er (irgendwann) doch noch gestehen sollte. Nicht wegen sich- nein aus Respekt, Anstand und Liebe seiner Frau und Familie gegenüber.
Die könnTen dann nämlich - nach angemessener Trauerarbeit- ein neues Leben beginnen.

... wie gesagt: just my humble opinion


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Doppelmord Babenhausen

29.06.2014 um 15:26
@trusty

Es sind oftmals unbescholtene Familienväter, völlig unauffällig, sozial kompetent, die dann
aus welchem Anlass auch immer ausrasten.

Er hat die Lärmbelästigung zehn Jahre ertragen, war in seiner Lebensqualität stark
beeinträchtigt, verschuldet für ein Eigenheim und dann so etwas. Die Aussichten waren
nicht besser, die Tolls waren Ende 50 und Anfang 60, das hätte noch 20 Jahre so weitergehen
können. Ein noch belastetes Eigenheim zu verkaufen geht meist nicht ohne Verlust, mal
abgesehen davon, dass das Haus praktisch unverkäuflich war. Er hätte den Lärmterror nicht
verschweigen dürfen, das wäre sehr wahrscheinlich als arglistige Täuschung durchgegangen,
die zur Rückabwicklung des Kaufvertrages geführt hätte. Hätte er vermietet, wäre der Ärger
mit Mietern vorprogrammiert gewesen.

Die Gelegenheit war günstig, er, der laut Aussage seiner Frau praktisch nie allein war, war es nun
vier Tage lang und ausgerechnet dann passiert es.

Es gibt keinen Beweis, Indizienprozesse lassen immer die Möglichkeit, dass es doch ganz anders
war. Wir wissen nicht, was da im Hintergrund läuft, angeblich gibt es neue Zeugen und ein
neues Gutachten, vielleicht bringt das mehr Klarheit.

Ich sehe es wie @stop_crime , eine Wiederaufnahme wäre zu wünschen, aber leicht wird es
nicht.


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