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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

13.08.2015 um 21:17
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und Herr Darsow hat auch einen Mund und könnte so etwas aufklären. Dem Urteil ist aber keine Argumentation von der Beklagtenseite in dieser Richtung zu entnehmen. Da eine Zeugenvernehmung notwendig war, wurde so ein Öffnen nicht eingeräumt und dann muss man sagen, wenn eine solche entlastende Begründung nicht von Seiten des Angeklagten kommt, selber schuld.
Diese Passivität von Hr. Darsow ist wirklich befremdlich.
Ach ja, "der Anwalt hatte ihm empfohlen zu schweigen". :)
Aber auch heute: Er könnte z.B. alles Wesentliche aufschreiben, die im Internet gestellten Fragen beantworten.
Gleiches Spiel im Mordfall Böhringer. Da lässt der einsitzende Neffe auch seinen Unterstützerkreis rotieren und u.a. eine Bürgerinitiative auf die Beine stellen, während er sich weiterhin in Schweigen hüllt und selbst nichts beiträgt.

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Doppelmord Babenhausen

13.08.2015 um 21:18
@Lindström

Der Punkt ist doch nicht die Möglichkeit erwachsen genug zu sein eine vorhandene Waffe jahrelang zu verstecken oder sich eine solche beschaffen zu können.


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13.08.2015 um 21:31
@muscaria
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Diese Passivität von Hr. Darsow ist wirklich befremdlich.
Ach ja, "der Anwalt hatte ihm empfohlen zu schweigen". :)
Das ist leider auch so eine Sache, die ich nicht verstehe. Als Fehlverurteilter würde ich durchdrehen und versuchen, alles selbst zu entkräften. Immerhin wird man für einen Doppelmord angeklagt, den man aber nicht begangen hat. (Auch wenn es heißt, die Schuld des Angeklagten muss bewiesen werden, nicht der Ankläger seine Unschuld.)

@Ma_Ve

Deine Aussage verstehe ich nicht. Was meinst du mit "erwachsen genug zu sein"? Ich habe geschrieben, dass ich einem (erwachsenen) Mann durchaus zutraue, sich eine Waffe zu besorgen, oder wenn diese schon in seinem Besitz existierte, diese gut zu verstecken und kein Wort darüber zu verlieren.

Warum sollte er keine Waffe verstecken können? Warum sollte er darüber nicht schweigen können? Warum sollte man sich keine illegale Waffe mit Munition besorgen können? Klar gibt es die nicht einfach so beim nächsten Discounter, aber das sollte nicht das Problem sein.


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13.08.2015 um 21:44
@Lindström

Bei einer sicheren jahrelangen Lagerung der Waffe in seinem Haus, wäre ein Versteck vom Suchhund gefunden worden und Spuren der Waffe ebenfalls!

Ein solches Versteck gab es nicht, sonst stünde es im Urteil.

Darüberhinaus wäre es mehr als Zufall gewesen jahrelang eine Waffe zu lagern, welche von der Bauart er geeignet war für besagten SD.


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Doppelmord Babenhausen

13.08.2015 um 21:49
@Lindström
Falls er sich die Waffe hat besorgen müssen, musste er ja eine brauchbare aussuchen.

Die Bauanleitung für den SD rät allerdings von der Verwendung von 9mm Munition ab.

Für mich passt das nicht zusammen.


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Doppelmord Babenhausen

13.08.2015 um 21:53
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Darüberhinaus wäre es mehr als Zufall gewesen jahrelang eine Waffe zu lagern, welche von der Bauart er geeignet war für besagten SD.
Falsche Denke! Der Schalldämpfer wurde ja explizit für diese Waffe gesucht/gebaut und nicht umgekehrt.... 😏


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Doppelmord Babenhausen

13.08.2015 um 22:11
@all

Ich habe in letzter Zeit nicht viel Zeit, aber nachdem man mich hier angesprochen hat, werde ich mich nochmal kurz äußern.

1. Ich halte das Urteil für äußerst schlecht geschrieben: konkrete schlechte Formulierungen; einzelne Passagen, die nicht nachvollziehbar sind; völlig unbewiesene rein spekulative Behauptungen, die teilweise nichtmal etwas zur Urteilsbegründung beitragen; einzelne Schlussfolgerungen, die so nicht getroffen werden können; seitenweise Redundanzen; dafür fehlen dann an anderer Stelle Ausführungen oder sind ungenau.

Das bedeutet aber nicht, dass das Urteil im Ergebnis falsch liegt. Das bedeutet auch nicht, dass jede im Urteil getroffene Behauptung und/oder Bweisführung unhaltbar wäre.

2. Zur Entsorgung von ADs Rechner:

a) Dieser Rechner war nach Aussage von Frau D sieben Jahre alt und hatte schon seit einem ca. halben Jahr Probleme ua beim Hochfahren bereitet. Der Rechner war so alt, dass es angeblich der einzige Rechner war auf dem noch der völlg veraltete IE 6.0 installiert war. Darüber hinaus lief auf dem Rechner auch noch Windows XP, zu dem Zeitpunkt auch bereits völlig veraltet - das Nachfolgebetriebssystem Vista wurde im Oktober durch Windows 7 ersetzt. Der Computer von AD hatte zum Zeitpunkt der Fehlfunktion seine Lebensdauer bereits mehr als deutlich überschritten. Dass hier AD noch nachhelfen musste, um diesen Rechner loszuwerden ist völlig abwegig. Bei uns in der Kanzlei werden die Bürorechner spätestens nach 5 Jahren ausgetauscht, die meisten wegen entsprechender Fehlfunktionen früher. Ich arbeite seit 1999 mit Computern an diversen Büroarbeitsplätzen, dh Computern, die von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr mindestens 5 Tage die Woche regelmäßig in Betrieb sind. Dass der Rechner von AD hier sieben Jahre alt ist, ist das wahre Wunder, nicht dass dieser PC nach sieben Jahren einen schwerwiegenden Fehler auf der Hauptplatine entwickelt hat, der ein weitreres Hochfahren verhindert.

b) Darüber hinaus und nur ganz am Rande: Die Angaben im Urteil beschränken sich darauf, dass der Zeuge K ausgesagt habe, AD hätte sich am geöffneten PC zu schaffen gemacht. Ein Schraubenzieher wird da nicht erwähnt, ebensowenig wie ein anderes Werkzeug. Ich stehe dieser Aussage auch skeptisch gegenüber, weil hier viel zuviele Informationen im Urteil zu dieser Aussage fehlen. Konnte sichergestellt werden, dass der Zeuge die Wahrnehmung machte, bevor AD den Admin konsultiert hatte und dieser eventuell bereits den Rechner selber geöffnet hatte? Was bedeutet überhaupt "zu schaffen machen" ganz konkret? Ohne diese zusätzlichen Informationen (und ohne den Zeugen selber gehört zu haben) ist es schwierig diese Aussage zu bewerten. Jedenfalls hätte hier das Gericht durchaus etwas ausführlicher in seiner Darstellung sein dürfen.

c) Davon unabhängig ist das ein nicht notwendiges Indiz. Wenn man AD verurteilen will, dann gibt es bessere Argumente dafür.

3. Auch wenn ich selbst dem Urteil (vom Ergebnis her) skeptisch gegenüber stehe, ist es nicht von der Hand zu weisen, dass AD ein Motiv hatte (sicherlich gibt es bessere Motive, aber er hatte eines), und seine Verbindung mit dem Tatort und der Tatausführung über die Internetrecherche und den Ausdruck zum Schalldämpferbau ist stark genug, um ihn als Täter zu verdächtigen. Insofern muss ich @Rick_Blaine recht geben. Für eine abschließende Beurteilung fehlen mir wesentliche Informationen. Wie auch @Rick_Blaine richtigerweise bereits dargestellt hat, ist es wichtig, die Akten zu kennen, den Prozess komplett selbst mitverfolgen und ggf. auch selbst Fragen stellen zu können.

4. Die Tatsache, dass AD geschwiegen hat, ist weder Beweis noch auch nur Indiz für seine Täterschaft. Dies ständig in die Diskussion einzubringen, ist völlig verfehlt - erst recht dann, wenn der Anwalt zu diesem Schweigen geraten hat.

5. Die Tatsache, dass Strate lange braucht, um den WAV-Antrag vorzubereiten ist kein Beleg dafür, dass das Urteil "gut" oder "richtig" wäre. Um einen erfolgreichen WAV-Antrag zu stellen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in erster Linie nichts mit dem konkreten Urteil und dessen Fehlern zu tun haben. Konkret regelt § 359 StPO, wann ein WAV-Antrag zu Gunsten des Angeklagten begründet ist: Da geht es nicht um Fehlschlüsse oder falsche Beweiswürdigung. Da geht es im Wesentlichen um schwer nachzuweisende Dinge wie gefälschte Urkunden, vorsätzlich falsche Zeugenaussagen oder Gutachten oder eben völlig neue Beweise, die geeignet sein müssen, ggf. einen Freispruch zu erwirken. Dahin zu kommen ist nicht schwierig, weil das ursprüngliche Urteil so hieb- und stichfest ist, sondern weil eben völlig neue Beweise schwer zu beschaffen sind, wenn das Beweismaterial schon umfassend in der HV gesichtet worden war, aber eben zB nicht richtig gewürdigt wurde. Das zu überprüfen ist nämlich Sache der Berufung (die es bei Mord nicht gibt) und der Revision. Und wenn die Revision hier - und auch hier kann es zu Fehlern der Richter kommen - nichts findet, kann ein RA Strate mit eben diesem Material erstmal auch kein WAV begründen, selbst wenn Strate das Urteil an sich - eventuell auch richtigerweise - für angreifbar hält. Strate muss also neue Beweismittel finden, um überhaupt den WAV-Antrag durchzubringen, und dann erst im WAV selbst kann auch das Urteil auf der Basis des bereits zur Urteilsfindiung bekannten Beweismaterials angegriffen werden. Denn dann befinden wir uns wieder in einer ganz normalen HV.

In diesem Zusammenhang empfehle ich den exzellenten Beitrag von @Rick_Blaine über die Problematik von Gutachten als neuen Beweismitteln im WAV-Antragsverfahren un den dort verlinkten Artikel von Strate dazu nochmals zu lesen.

6. Zum Thema Justizirrtümer generell: Ja, die gibt es in Deutschland mit einer nicht zu unterschätzenden Dunkelziffer. Diese werden sich nie abstellen lassen, Menschen machen nun mal Fehler. Man kann aber versuchen sie weiter zu minimieren.

a) Die Einführung einer Tatsacheninstanz bei Kapitaldelikten. @Rick_Blaine und @SCMP77 haben das ja auch schon begrüßt und ist auch unter Strafrechtlern schon lange in der Diskussion.

b) Verbesserungen im Bereich der Juristenausbildung, insbesondere Vernehmungs- und Aussagepsychologie. Das Lernen von richtigen Vernehmungstechniken und der anschließenden Bewertung von Aussagen. Mehr praktische Übungen in diesem Bereich auch und gerade durch Moot Courts und entsprechend gut geschultes Personal.

c) Generelle Schaffung eines Bewusstseins für typische Fehlerquellen, insbesondere die Problematik von Zeugenaussagen, aber auch das dem Inquisitionssystem zwangsläufig inhärente unbewusste Vorurteil über einen Angeklagten durch den/die Richter.

7. Abschließend um entsprechende Einwände vorweg zu nehmen: Nein, ich bin kein juristischer Laie. Ich habe mein erstes und zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikat in Bayern bestanden und habe das Strafrecht von all seinen drei Seiten kennengelernt.


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Doppelmord Babenhausen

13.08.2015 um 22:12
@Nummer33

Falsche Denke

Lies im Urteil die Parameter der Google Suche nach.

Explizite Suche nach einem SD für eine P38 gab es nicht.


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Doppelmord Babenhausen

13.08.2015 um 23:15
@DerGreif

zu 2 a)
Das im Jahr 2009 Windows XP als veraltet gelten soll, trifft so nicht zu. In Firmen wird nicht immer gleich das neueste Betriebssystem verwendet, da der Umstellungsaufwand nicht gerade niedrig ist.

In der Firma, in der ich aktuell angestellt bin, war bis zum Jahr 2012 Windows XP der Standard. Erst danach erfolgte der Umstieg auf Windows 7, weil die Einstellung des Services durch Microsoft drohte. Im Jahr 2010 hatte ich die Firma gewechselt, auch in der alten Firma war bis dahin Windows XP der Standard. In dieser Firma war der Umstieg von Windows 2000 auf Windows XP erst im Jahre 2005 wie bei meiner jetzigen. Man hinkt gerade in Firmen lange mit der aktuellen Stand hinterher, aus weisen Gründen, weil die neuen Versionen eines BS für den professionellen Einsatz noch zu viel Bugs enthält und auch weil die Umstellung sehr aufwendig ist, da manche Software mit dem neueren BS noch nicht kompatibel ist (insbesondere bei Eigenentwicklungen). Manche Versionen werden ganz übersprungen (Vista).

Kurz und knapp, mit Windows XP hatte Microsoft ein Betriebssystem geschaffen, das sehr zuverlässig war und über Jahre hinweg zuverlässig arbeite. 7 Jahre alte Installationen waren in meiner neuen Firma sehr häufig, dass dadurch ein Fehler quasi vorprogrammiert gewesen wäre, muss ich entschieden widersprechen. Wenn man an der Hardware nichts ändert und Microsoft den XP-Support nicht eingestellt hätte, hätte es keinen Grund XP zu ersetzen.

Sicherlich kann es sein, dass der zeitliche Zusammenhang nur Zufall ist, aber in Kombination mit dem Besuch der Internet-Seiten ist das doch schon auffallend.


zu 2b)
Ich gebe Dir Recht, was die Bemerkung bzgl. des Zeugen betrifft. Hier kann es durchaus sein, dass den zeitlichen Zusammenhang nicht richtig in Erinnerung haben kann. Letzteres ist ein großes Problem bei Zeugenaussagen. Hier müsste man die genaueren Aussagen kennen, aber das ist auch ein Punkt, dass die Aussagen im Gerichtssaal nicht ausreichend protokolliert werden, auch ein verbesserungswürdiger Punkt.


zu 4)
Das Schweigen darf nicht zum Nachteil ausgelegt werden, da gebe ich Dir vollkommen recht. Und ja, im Deutschen Recht hat der Richter die Pflicht zur Wahrheitsfindung und müsste natürlich einen zeitlichen Irrtum des Zeugen ebenfalls ins Auge fassen. Aber etwas müsste da auch von Angeklagten-Seite über das Sprachrohr des Anwalts kommen. Wenn da so gar nichts in dieser Richtung im Urteil zu finden ist, dann muss man davon ausgehen, dass von dieser Seite nichts kam, denn andernfalls wäre das ein rechtlicher Fehler, den der BGH hätte monieren müssen.


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 01:33
@SCMP77

Es ist sicherlich richtig, dass Windows XP ein sehr zuverlässiges Betriebssystem gewesen ist, mglw. das beste was MS bislang herausgebracht hat. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Windows zum Zeitpunkt der Fehlfunktion bereits knapp 8 Jahre alt war, es bereits seit fast zwei Jahren ein Nachfolgesystem gab und dieses bereits davorstand wieder abgelöst zu werden. Nicht nur das: Laut Urteil gab es zu dem Zeitpunkt in der Firma bereits mindestens einen Rechner, auf dem Windows Vista lie (Urteil S. 142).

Darüber hinaus lief auf ADs Rechnerauch der noch mehr veraltete IE 6.0, nach Aussage des Zeugen K* (= der Admin), weil diese Aktualisierungen von Hand und nur auf Wunsch des MItarbeiters vorgenommen werden mussten.

Dort wo ich gearbeitet habe, wurden die neuen Betriebssysteme innerhalb eines Jahres nach deren Erscheinung eingeführt. NUr die aktuellste Version des Internetbrowsers (wir verwenden ausschließlich Mozialle Firefox) war zulässig. Das muss natürlich nicht für alle Firmen gleichermaßen gelten, aber Windows XP - wenn auch sicherlich ein noch gutes System, war veraltet.

Damit wollte ich auch keineswegs zum Ausdruck bringen, dass der Defekt auf dem alten Betriebssystem beruht, sondern lediglich darauf hinweisen, dass der Rechner von Ad schon entsprechend alt war. Der Defekt bei ADs Rechner war schließlich auch kein Softwaredefekt, sondern ein Hardwaredefekt (angeblich die Festplatte), wie er typisch für PCs mit entsprechend langer und intensiver Nutzungsdauer ist.

Der Zeuge K* sagte aus, dass der Rechner von AD sechs Jahre alt war, der mit Abstand älteste Rechner in der Firma. Der Zeuge K* sagte aus, dass der Rechner schon länger Probleme bereitet hätte, ua "Aufhängen" beim Bootvorgang oder beim Abrufen der Emails (Urteil S. 244 f.). Ersteres ist sehr wahrscheinlich ein Hardware-Problem gewesen, wobei das etwas abhängig davon ist, wann während des Bootprozesses der fehler auftritt), letzteres sehr wahrscheinlich ein Softwareproblem. PCs werden in der Fachliteratur eine Lebensdauer von zwei bis sechs Jahren gegeben. Der PC von AD hatte das Ende seiner Lebensdauer erreicht gehabt. Das gilt insbesondere für PCs an Büroarbeitsplätzen, die typischerweise mindestens acht bis neun Stunden am Tag fünf Tage die Woche im Betrieb sind. Die Afa gibt 3 Jahre für solche PCs aus, idR werden PCs nach 5 Jahren ausgetauscht. Meine PCs mussten alle bereits vorher wegen entsprechender Defekte ausgetauscht werden und zwar ohne dass ich an denen "rumgeschraubt" oder sie sonstwie unsachgemäß behandelt hätte.

Kurzum: Es ist mAn nicht auffallend, dass ein sechs oder sieben Jahre alter Büro-PC, der bereits solche Fehlfunktionen hatte, schließlich seinen Geist aufgibt. Im Gegenteil, nach fünf Jahren ist jeden Tag damiot zu rechnen, dass der Computer einer Hardwarestörung zum Opfer fällt.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Hier müsste man die genaueren Aussagen kennen, aber das ist auch ein Punkt, dass die Aussagen im Gerichtssaal nicht ausreichend protokolliert werden, auch ein verbesserungswürdiger Punkt.
Volle Zustimmung. Wortprotokoll der HV ist mE mit den modernen technischen Mitteln zwingend geboten.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Aber etwas müsste da auch von Angeklagten-Seite über das Sprachrohr des Anwalts kommen. Wenn da so gar nichts in dieser Richtung im Urteil zu finden ist, dann muss man davon ausgehen, dass von dieser Seite nichts kam, denn andernfalls wäre das ein rechtlicher Fehler, den der BGH hätte monieren müssen.
Erstens ist es doch überhaupt nicht gesagt, dass da nicht etwas Entsprechendes von der Angeklagtenseite gekommen ist. Natürlich hätte man sich damit im Urteil auseinandersetzen müssen, aber das wäre nicht das erste Mal, dass ein Richter darauf bewusst verzichtet. Das habe ich viel, viel zu oft erlebt, dass Richter bestimmte Einwände völlig außen vorlassen im Urteil, obwohl sie sich zumindest damit hätten auseinandersetzen müssen. Ob und inwiefern das in der Revision angesprochen wurde, wenn man das in der HV so dargelegt hätte, weiß ich nicht, da mir das Revisionsurteil nicht vorliegt. Das allein hätte mE nicht ausgereicht, damit der BGH zu einer Rückverweisung gekommen wäre, selbst wenn er hier einen Fehler des LG gesehen hätte.

Schließlich wusste der Zeuge K noch nichtmal wann genau sich dieses beobachtete Ereignis zugetragen hat. Theoretisch hätte es sich dabei auch schon um den neuen PC handeln können. Das Urteil (S. 245 f.) und die Aussage des Zeugen ist hier äußerst vage und wurde auch erst in der HV so getätigt. Das Urteil geht relativ ausführlich darauf ein, warum die Aussage des Zeugen K im Prozess völlig glaubhaft ist, obwohl er in der ursprünglichen Vernehmung nichts dergleichen ausgesagt hatte. Da heißt es nur: Zwei Wochen nach der Tat, Ende April/Anfang Mai 2009. Anfang Mai 2009 hatte AD aber schon seinen neuen PC, der wurde laut Aussage von K* nämlich an 30.4.2009 installiert. Alles viel zu vage und ungenau.

Kurzum: Den Gerätetod des PCs von AD (nach sechs bis sieben Jahren Nutzungsdauer und bekannten Problemen!) als Indiz zu werten, dass hier AD Beweise beseitigen wollte, ist mE absolut unseriös und widerspricht allgemeiner Lebenserfahrung und dem gesunden Menschenverstand. Aus dem Schweigen des Angeklagten dazu etwas ableiten zu wollen, ist völlig unseriös, zumal sich aus dem Urteil dazu mE wenig bis gar nichts ableiten lässt. Dazu müsste man das Wortprotokoll der HV vorliegen haben.


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 02:01
@DerGreif

Deinen Aussagen ist nicht zu widersprechen, Du hast da schon recht...

Zum Motiv noch etwas: Sicher, es ist ein Motiv, aber in meinen Augen ein eher schwaches.
Wieviele Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es in Deutschland? Ich habe manchmal fast den Eindruck, daß es die Ausnahme ist, mit den Nachbarn ein normales Verhältnis zu haben ;-)

Sicher, Familie T war extrem, aber reicht das wirklich als Mordmotiv?
Ich habe Probleme mit der geschilderten Psyche des Angeklagten. Ist ein Dreifachmord für einen vernünftig handelnden und vorausblickenden Menschen wirklich eine Option?
Eine, die er zB einem Umzug vorzieht?
Ich halte das Konstrukt der finanziellen Verluste für recht hanebüchen. Das besagte Reihenhaus hätte durchaus verkauft werden können, vielleicht mit gewissem Verlust, aber trotzdem. Mir scheint die Lage der Familie nicht so aussichtslos gewesen zu sein, daß es da nicht wirkliche Alternativen gegeben hätte.
AUCH in Hinblick auf den Traum eines eigenen, freistehenden Hauses.

Ich finde, gerade dieser Wunsch könnte genauso als entlastend gewertet werden, der Angeklagte hatte wohl nicht vor, bis an sein Lebensende in dieser Siedlung zu wohnen. Und wer hätte ihm denn die Sicherheit gegeben, daß eventuelle Nachfolger der Familie T nicht ähnlich genervt hätten?

Mir scheint diese Situation des AD einfach übertrieben negativ dargestellt. Er hatte ja auch keine Beziehung zu diesem Haus, sondern selbst erwogen, es zu verkaufen. Bei einem zB über Generationen vererbten Besitz würde sich die Situation wieder ganz anders darstellen...


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 03:22
@DerGreif

Ich kann Ihren Ausführungen hier 100% zustimmen, Herr(?)/Frau Kollege/in. LOL Und auch aus Bayern? Dann passt's eh scho.' :) :)

@all

Was bleibt mir noch zu sagen: Man kann nur immer wieder betonen, dass die Diskussion hier meistens nur auf dem Urteil beruht und sich dann gerne einzelne Aspekte herauspickt und unabhängig betrachtet. So z.B. die Rechnerproblematik. Man sollte sich aber immer vor Augen halten, dass die 5 Richter hier den gesamten Prozess verfolgt haben, gezielte Fragen an die Zeugen stellen konnten und vor allem einen persönlichen Eindruck des Zeugen hatten. Das alles haben wir nicht. Wir haben nicht einmal ein verbatim Protokoll, wie es in den USA üblich ist.

Es gibt auf der webseite von Anja Darsow eine Art Presseschau die jeden Prozesstag kommentiert, da gibt es z.B. ganz interessante Informationen, die nicht im Urteil zu finden sind. Unter anderem lernt man auch die Verteidiger kennen. RA Bartels z.B. ist kein Anwalt, der sich unterbuttern lässt, im Gegenteil, er gilt als recht streitbar, und er war erfahren. Ich habe mit unserem beschränkten Kenntnisstand hier keinen Grund grundsätzlich an der Verteidigungsstrategie dieses Teams zu zweifeln.

Auch das Richterteam war nicht gerade unerfahren. R. Wagner führt heute noch den Vorsitz der Schwurgerichtskammer am LG Darmstadt, einem der geschäftigsten Landgerichte in Hessen. Er ist gar noch älter als ich, und ich denke dementsprechend weiser und erfahrener als ich. Ich will damit keineswegs sagen, dass er sich nicht irren kann, ich kenne ihn auch nicht persönlich, aber manchmal hatte man hier den Eindruck, der Richter müsse ein unerfahrener eingebildeter Schnösel gewesen sein.

Die literarische Qualität des Urteils sehe ich ähnlich kritisch wie @DerGreif, aber ich habe in meiner Karriere auch schon bemerkt, dass nicht jeder Jurist auch ein begnadeter Autor ist. Beisitzer Dr. Schnurr macht auch einen älteren Eindruck (soviel ich gehört habe ist er inzwischen im Ruhestand). Die beiden Schöffen waren beide ebenfalls nicht gerade Analphabeten, ein Betriebswirt und ein Bankkaufmann, ich vermute, dass beide in ihren Berufen ebenfalls gewohnt sind, Tatsachen zu hinterfragen und Sachverhalte zu analysieren.

Ich denke was diesen Fall hier so besonders macht ist die Tragik, die darin deutlich wird. Eine junge Familie, fast schon so wie man sie sich als Nachbarn wünscht, eine junge, sehr gut aussehende Ehefrau, ein beschauliches Vorstadtleben mit viel Potenzial - und all das in einer Nacht zerstört durch die Konstellation mit einer anderen Familie Wand an Wand zu leben, die nun gerade das Gegenteil vom friedlichen Nachbarn ist. Ich kann nachvollziehen, dass es manchen schwer fällt Andreas Darsow in dieser Tragödie als den eiskalten Mörder zu sehen, der er in den Augen des Gerichts ist.

Und immer dann, wenn man das Gefühl hat, der ist ja eigentlich genau wie ich, dann möchte man besonders sicher sein, dass das Gericht sich auf gar keinen Fall geirrt hat und dann ist man auch viel eher bereit, den "Zweifel" für den Angeklagten erheblich weiter zu fassen, als wenn man den zigfach vorbestraften Schlägertypen auf der Anklagebank hat, der aus dem Unterschicht-Milieu kommt und zutiefst unsympathisch ist. Aber beide haben die gleiche Behandlung vor Gericht verdient.


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 03:47
@Rick_Blaine

Das bezweifelt ja niemand, daß auch ein vermeintlich "normaler" Familienvater zum Mörder werden kann. Dürfte allen, die sich hier mit Kriminalfällen beschäftigen bekannt sein.
Ich erinnere nur an Jeffrey MacDonald usw.
Vielleicht war es auch in diesem Fall so, ich möchte das nicht ausschließen.

ABER: Muss es so gewesen sein? Hat man nicht Belastendes auch "herbeigeschrieben"?

Gerade die fehlenden Spuren des AD am Tatort geben doch zu denken. Hunde, die nichts im Haus erschnüffeln , ein völlig unauffälliges Verhalten vor der Tat, geringe Schmauchspuren...
Es wäre mir einfach wohler ( und ich bin NICHT von seiner Unschuld überzeugt), wenn es etwas gäbe, das ihn konkret mit dem Tatort in Verbindung bringt.
Selbst wenn er WAHRSCHEINLICH der Täter war, reicht das bzw darf es reichen?
Eigentlich nicht, oder?

Warum hat man Dinge nicht verfolgt, die wichtig gewesen wären? Warum wurde zB die Suche mit den Hunden abgebrochen und nicht bis IN die Firma weitergeführt?
Warum wurde nicht weiter zum Erwerb der Waffe geforscht? Zu ev. erfolgten Übungen vor der Tat?
Für mich ist das nichts Halbes und nichts Ganzes.


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 05:10
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Selbst wenn er WAHRSCHEINLICH der Täter war, reicht das bzw darf es reichen?
Eigentlich nicht, oder?
Das ist seit 589 Seiten hier der Knackpunkt. Die einen sagen ja, dazu gehören die Richter, die anderen sagen nein.

Wie gross muss das Mass der Wahrscheinlichkeit sein? Darüber kann man philosophieren, darüber kann man gut klingende Merksätze machen, so wie in den USA "guilty beyond reasonable doubt," schuldig jenseits jedes vernünftigen Zweifels, aber im konkreten Fall ist das eine Entscheidung, die sich nicht in wissenschaftliche Masseinheiten pressen lässt.

Ich persönlich, zum Beispiel, gebe so gut wie nichts auf Hunde-Spuren. Seit sogenannte mantrailer Maria Baumer in Gevelsberg erschnüffelt haben, obwohl sie schon lange tot in einem Wald bei Regensburg lag, sind diese Tiere für mich nicht mehr glaubwürdig. Andere dagegen halten sie für unfehlbare Superwesen.

Was die Hunde da in dem vorliegenden Fall für rätselhaftes Verhalten gezeigt haben, sagt mir gar nichts, daher blende ich die komplett aus. Weder untermauern sie die Schuld Theorie, noch entlasten sie.


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 05:59
@Rick_Blaine

Ich halte die Hunde auch nicht für unfehlbar, dafür gibt es zu viele Negativbeispiele.
Nur: Wenn man schon Hunde einsetzt, dann doch bitte bis zum Schluss.
Es macht ja nun wirklich NOCH weniger Sinn, die Hunde bis zur Nähe der Firma laufen zu lassen und dann abzubrechen...


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 06:14
@Mao1974

Die Ermittlungsmethoden und -schritte der Darmstädter Kriminalpolizei in diesem Fall sind nicht immer ganz zu verstehen, das ist wahr.


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14.08.2015 um 06:42
@Rick_Blaine

So ist es. Mir ist zB auch der Hintergrund der Opferfamilie zu wenig beleuchtet worden. Diese Familie kann ja nun nicht als "normal" bezeichnet werden.
Man ist zwar sehr detailliert auf die Seltsamkeiten von Mutter und Tochter eingegangen, aber doch wenig auf den Vater .Dessen Immobiliengeschäfte erscheinen doch recht merkwürdig.
Er war zumindest kein Mann, der beruflich und privat völlig unzweifelhaft erscheint...


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 06:45
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Mir ist zB auch der Hintergrund der Opferfamilie zu wenig beleuchtet worden
Na ja, wir wissen ja nicht, wie sehr die Polizei ermittelt hat, von daher kann man das schlecht sagen.


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 06:52
@Rick_Blaine

Naja, ich beziehe mich jetzt auf das Urteil. Da spielt dieser Komplex fast keine Rolle.
Und Herr T. scheint nun kein einfacher Mensch gewesen zu sein, es ist für mich durchaus wahrscheinlich, daß er auch in seinem Berufsleben mit versch. Leuten aneinandergeriet und eben nicht nur mit Familie Darsow. Ich denke, ein solcher Mensch hat durchaus mehrere Feinde.


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Doppelmord Babenhausen

14.08.2015 um 07:07
Ich halte das Argumente "Herr Toll, war kein einfacher Mensch- und müsse zwangsläufig - mit anderen aneinander geraten sein- ..." für absolut treffend...
Trotzdem beinhaltet es ja eine gewisse Ambivalenz- denn Familie Darsow's Aussagen glauben geschenkt- konnte man mit ihm ja 8 Jahre nach dem Streit - "friedlich" Tür an Tür wohnen?!


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