Dazu äußert sich ein Nachbar öffentlich anders. Ggfls hat das Gericht unbewusst aus einem "gelegentlich" ein "regelmäßig" gemacht?
EIN Nachbar sagt in EINE RTL-Kamera, das mit dem Lärm sei nicht so schlimm gewesen (womit er im Grunde den Lärm sogar noch bestätigt) und damit hat sich für dich das Motiv Lärmbelästigung erledigt? Das ist genau die billige Argumentationsweise die man im Kuschelthread findet.
Erstens ist Belästigung - anders als Lärm - eine subjektive Empfindung, die physikalisch nicht messbar ist, auch nicht durch Beneke. Ein Gefühl der Belästigung lässt sich nur durch Aussagen des Belästigten erschließen und genau solche Aussagen sind hier mehrfach, von unterschiedlichen Zeugen belegt.
Zweitens bestehen Motive selten nur aus einem Aspekt und sind meist eher komplex. Keiner unterstellt ernsthaft, dass hier eine Familie umgebracht wurde, weil die Tochter mal zu laut Musik gehört hätte - es sei denn man hat die Absicht, das Urteil durch unzulässige Vereinfachungen ad absurdum zu führen. Die Art und Intensität des Lärms ist ausführlich und mehrfach belegt, da ist es grade egal was der eine Nachbar in die RTL-Kamera hineinrelativiert. Darüber hinaus wird Lärm auch nur als ein Aspekt der Motivlage angenommen, hinzu kamen noch ein äußerst angespanntes Verhältnis zu einem rücksichtslosen und agressiven Nachbarn sowie das Gefühl, von diesem beim Kauf der Immobilie zu einem Griff ins Klo verleitet worden zu sein.
Und drittens muss man ein Motiv eben auch immer im Zusammenhang mit der Person des Täters sehen - bei einem introvertierten, womöglich eher kontakt- und konfliktscheuen Menschen ist es sehr wohl denkbar, dass er sich in einer solchen Situation in einer ausweglosen Lage sieht und dass sich ein unbändiger Hass aufstaut.