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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

13.04.2018 um 02:17
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Da muss man sich erstmal schon fragen, was ist die komplette Akte?
Was ist an dem Wort "komplett" zu hinterfragen? Bist Du Jurist? @Freewing schon! Folglich kann man da schon eine Kompetenz
in der Beurteilung unterstellen, was gängige Praxis an Deutschen Schwurgerichten ist oder nicht.
Aus der kompletten Akteneinsicht wird die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erstellt. Das Gericht prüft die Vorwürfe und gibt z.B. bei strittigen Punkten Gutachten in Auftrag um dies zu klären. Die Verteidigung bekommt Akteneinsicht um entlastendes vorzutragen usw..
Wieso sollte daher die Staatsanwaltschaft nicht die komplette Akte zur Kenntnis nehmen um Ihren Standpunkt zu vertreten? Wieso sollte im Gegenzug die Verteidigung sich eines derartigen Versäumnisses schuldig machen? Wieso sollte ein Richter sein Urteil damit anfechtbar machen?

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Doppelmord Babenhausen

13.04.2018 um 12:55
@Goermi

Wenn das @Freewing weiß, sollte er besser auch antworten. Wie gesagt, es gibt neben der Hauptakte auch die Nebenakten. Er könnte sich dann - wenn er es besser weiß - genau darüber auslassen, was ER unter der "Akte" versteht, ich kenne seine Sichtweise jedenfalls nicht.

Und für die Laienrichter trifft seine Annahme in den meisten Fällen nicht zu.

Außerdem habe ich die Sichtweise des BVerfG dargelegt, dazu könnte er ebenfalls Stellung beziehen und SEINE Behauptung auch belegen oder einfach näher spezifizieren, die eigentlich nicht wirklich mit dieser Rechtsprechung vereinbar ist


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Doppelmord Babenhausen

13.04.2018 um 13:01
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Da muss man sich erstmal schon fragen, was ist die komplette Akte?
"Die" Akten sind erst einmal alle Akten, die dem Gericht vorliegen. Das müssen nicht alle Akten sein, die der StA vorgelegen haben und erst recht nicht alle Akten, die die Polizei angelegt hat. Die Begrifflichkeiten divergieren dabei und sind nicht immer klar. So gibt Haupt- und Neben- und Beiakten, es gibt Ermittlungs- Spuren- und Handakten.

Aus Sicht der Polizei sieht die Aktenführung bei komplexeren Verfahren ungefähr so aus (Profis mögen mich berichtigen!):

1. Hauptakte
auch Ermittlungsakte, enthält den gesamten Ermittlungsvorgang und geht so an die StA (nicht zwingend, sofern Teile für StA für Anklageerhebung und für Gericht für Eröffnung und Durchführung Hauptverfahren nicht relevant)
- Anzeigen
- Tatortbefundbericht
- Strafprozessuale Maßnahmen
- Gutachten
- Geschädigtenvernehmungen
- Zeugenvernehmungen
- Beschuldigtenvernehmungen
In der Regel chronologisch geordnet und handschriftlich durchnummeriert (oben rechts)

2. Fallakten
- Alle auf einen Fall bezogenen Seiten aus der
Hauptakte
Sofern es mehrere Taten oder Fälle gibt.

3. Personenakten
- Alle auf eine Person bezogenen Seiten aus der
Hauptakte
Gegenstand können auch wichtige Zeugen oder Geschädigte sein. Auch bei mehreren Tätern.

4. Spurenakten
- Detailhinweise, die der Überprüfung bedürfen.
Können bei komplexen Fällen großen Umfang annehmen, wenn 1000 oder mehr Spuren verfolgt werden.

5. Nebenakten
- Verwaltungsakten, Abordnungen, Reisekosten, pp.
- Presseakten
- Handakten
Können bei großen Verfahren ebenfalls recht umfangreich sein, wenn z.B. Beamte zahlreiche Reisen machen müssen. Handakten dürfen keine exklusiven Informationen enthalten, die nicht der Hauptakte zugeführt wurden.

6. Beiakten
- Abgeschlossene andere Verfahren, deren Inhalt
relevant sein kann
Je nach Fallgestaltung. Z.B. Verdachtsfälle, Vorverurteilungen oder Täter, die ähnliche Taten begangen haben

Nach: http://www.weihmann.info/images/Kriminalistik/Kapitel%2015,%20Aktenfuehrung.pdf
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb am 10.04.2018:Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung lesen selten die komplette Akte und kennen somit nicht alle Einzelheiten, sondern nur die aus ihrer Sicht wesentlichen.
Wenn man daran denkt, dass die polizeilichen Akten in einem "rätselhaften" Mordfall, bei dem jahrelang ermittelt wird, schon mal schnell 800 oder 1000 dicke Ordner füllen können, dann geht das sowieso nicht.

Was dann als Haupt- bzw. Personen- oder Fallakten an die StA und letztlich an das Gericht geht, kann dann noch immer zwischen 30 und 100 Aktenordner umfassen - oder auch nur ein paar Blätter (beim Ladendiebstahl). Der Umfang kann auch während einer Ermittlung divergieren, weil vielleicht ein Verdächtiger nach langer Ermittlung wieder ausgeschlossen werden kann. Geschulte Juristen wissen dann zwar, wo die für Anklage und Verurteilung wichtigen Informationen zu finden sind, aber es bleibt eine Heidenarbeit. Ein bestimmter "Drive" in den Ermittlungen kann so natürlich "weitervererbt" werden, Fehler der Ermittler sind nicht mehr so leicht zu finden.

Für Verteidiger können gerade Akten spannend sein, die gemeinhin nicht vorliegen, also Spuren-, Neben- und Beiakten. Daraus kann sich z.B. ergeben, dass es noch andere Ermittlungsansätze gegeben hätte, denen man nicht oder nicht ausreichend nachgegangen ist. Das kann dann zum Gegenstand von Beweisanträgen gemacht werden.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Bist du nicht der Meinung, dass dann deutlich mehr Bauschaum an den Tatorten zu finden gewesen wäre, statt weniger Partikel?
Gab es mehrere Versuche, wie sich der Bauschaum bei einer Schussabgabe verhält? Ob durch eine Form von Überzeug (Stoff) über die Flasche die Streuung von Bauschaum vielleicht gemindert gewesen wäre? Wie der Dämpfer konstruiert gewesen sein muss, dass er sich so verhält, wie vom Gericht angenommen?


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Doppelmord Babenhausen

13.04.2018 um 13:09
@monstra

Danke für die Erläuterung. Wenn man von Akte spricht, sollte man das eben näher erläutern, solche Allgemeinplätze sind da fehl am Platz. Zumindest die Laienrichter haben einen anderen Stand. Auch zwischen den Berufsrichtern gibt es da Unterschiede, was deren Pflichten bzgl. der Akten betrifft.


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13.04.2018 um 13:13
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Auch zwischen den Berufsrichtern gibt es da Unterschiede, was deren Pflichten bzgl. der Akten betrifft.
Das ist aber nicht festgelegt. Intern haben alle Richter die gleiche Stimme. Gemeinhin wird man vielleicht arbeitsteilig vorgehen. Viel hängt am Vorsitzenden, weil er die Verhandlungsleitung hat, aber auch er muss nicht/kann nicht alles kennen. Hier ist die Beratung der Richter entscheidend.


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14.04.2018 um 15:58
Zitat von monstramonstra schrieb:Gab es mehrere Versuche, wie sich der Bauschaum bei einer Schussabgabe verhält? Ob durch eine Form von Überzeug (Stoff) über die Flasche die Streuung von Bauschaum vielleicht gemindert gewesen wäre? Wie der Dämpfer konstruiert gewesen sein muss, dass er sich so verhält, wie vom Gericht angenommen?
Ich kann es nicht definitiv sagen, aber es dürften mindestens zwei Versuchsreihen stattgefunden haben.

Einmal steht dort die Waffe sei eingespannt worden und dann wurde geschossen. Da dieses nicht dem Tatgeschehen entspricht gehe ich auch von einem nicht eingespannt Versuch aus.

Ob sich ein Stoffüberzug auf die Streuung auswirkt kann ich nicht sagen.

Legt man die Arbeit von Doktor Wacker zugrunde, dann hätte es deutlich mehr Bauschaum an den Tatorten geben müssen.


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14.04.2018 um 19:19
Das ist aber eine ganz andere Art von Pistole. Bei der P38 gibt es einen wesentlich längeren Lauf der auch nicht "Mitrepetiert" wie bei dieser Waffe.
Zudem kann man einen Dämpfer auch besser am Lauf befestigen an der P38 im Gegensatz zum gezeigten Modell
Also grundlegend andere Vorraussetzungen als hier gegeben.


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14.04.2018 um 19:28
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das ist aber eine ganz andere Art von Pistole. Bei der P38 gibt es einen wesentlich längeren Lauf der auch nicht "Mitrepetiert" wie bei dieser Waffe.
Zudem kann man einen Dämpfer auch besser am Lauf befestigen an der P38 im Gegensatz zum gezeigten Modell
Also grundlegend andere Vorraussetzungen als hier gegeben.
Welchen Unterschied macht das für den primitiv Schalldämpfer aus welcher Waffe der Schuss abgegeben wird?

Zudem hat die bei der Tat verwendete Munition deutlich mehr Bums, als die im Bild gezeigte.


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14.04.2018 um 20:16
Bei der Waffe die hier gezeigt wird, liegt der Lauf nicht frei wie bei der P38.
Dadurch ergibt sich eine wesentlich bessere Möglichkeit der festen Fixierumg am Lauf, die bei der gezeigten Waffe im Prinzip nur provisorisch geht, weil der Lauf immer zurück in den Schlitten fährt.


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Doppelmord Babenhausen

14.04.2018 um 20:19
Wasn das für ne Knarre ?
Wenn ich richtig sehe, ist das eine Kaliber .45 .
Ist eh nicht mit ner Kaliber 9 mm zu vergleichen.


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14.04.2018 um 22:05
Wenn Strate seinen Wiederaufnahmeantrag mit einem entsprechenden Gutachten begründen will, dann muss da schon mit gleicher Waffe, der gleichen Munition und unter den gleichen Rahmenbedingungen wie im Urteil angenommen geschossen worden sein.
Ansonsten alles Käse.


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Doppelmord Babenhausen

15.04.2018 um 09:11
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Doppelmord Babenhausen
gestern um 22:05
Wenn Strate seinen Wiederaufnahmeantrag mit einem entsprechenden Gutachten begründen will, dann muss da schon mit gleicher Waffe, der gleichen Munition und unter den gleichen Rahmenbedingungen wie im Urteil angenommen geschossen worden sein.
Ansonsten alles Käse.
So würde ich es jedenfalls an seiner Stelle machen. Noch dazu nach der exakten damaligen Bauanleitung. Einmal mit Loch in der PET-Flasche und einmal ohne bzw. kleineren oder größeren Bohrungen, dann mit diversen damaligen Bauschäumen, mit verschiedenen PET-Flaschen (was die Wandstärke angeht) und differenten Befestigungsarten (Schlauchschelle, Adapter), mit einer P38 und einer 08. Festzuhalten in dem Gutachten wären dann bei den jeweilig relevanten Distanzen: Ergebnis Schalldämpfung (kongruent zum Tatgeschehen?), Austritt und Lagebild von PET- und Bauschaummaterial im Zielbereich (kongruent zum Tatgeschehen?), Funktion oder Fehlfunktion an den Waffen, Lage (Auswurfweite) der Hülsen bei Verwendung des Dämpfers (kongruent zum Tatgeschehen?) Partikelaustritt kongruent zum Obduktionsergebnis?
That´s all.


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18.04.2018 um 14:38
krass das das hier wird aufgemacht wurde... Ich zitiere mal aus einem andern Thread das hier m.E. auch gut passt


Mordfall Charlotte Böhringer
17.03.2018 um 11:06
@Interestedsehr

Ich schließe mich dem an. Man sollte das Opfer in Frieden ruhen lassen und dem Mörder nicht noch ein Forum bieten zu einem Zeitpunkt, wo alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Die Rahmenbedingungen mit Medienberater und Bürgerinitiative sind schlimm genug.


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18.04.2018 um 14:59
Zitat von AkkarsyAkkarsy schrieb:und dem Mörder nicht noch ein Forum bieten zu einem Zeitpunkt, wo alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind
Wird hier dem Mörder ein Forum geboten? Habe ich bisher nicht bemerkt. Im Übrigen läuft ein Wiederaufnahmeverfahren.

Es geht hier - wie vielleicht auch in anderen Fällen - darum, dass es Urteile sind, die auf einer Reihe von Indizien beruhen, die alle für sich noch keinen Beweis darstellen. Urteile, die den einen oder anderen zweifeln lassen, ob sie richtig sind. Ob es sich also um Fehlurteile oder Justizirrtümer handelt.

Auch wenn Justiz und Polizei in diesem Land meiner festen Überzeugung nach sehr gut arbeiten und zu den besten auf der Welt gehören, so sind sie gegen Fehler nicht gefeit. Und es gibt Fehlurteile und es gibt Justizirrtümer. Nicht umsonst gibt es erfolgreiche Revisionen und erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren.

Darüber darf meines Erachtens diskutiert werden, ja muss diskutiert werden können. Ob man einen Verurteilten als "Mörder" bezeichnet und behandelt, hat damit nichts zu tun. Da ist jeder Bürger.

Nur ganz am Schluss meine persönliche Einschätzung: Das Urteil hat ein paar Fehler und dicke Löcher, aber es ist kein Fehlurteil. Trotzdem habe ich Bauchschmerzen, weil die Beweislage sehr dünn ist.


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Doppelmord Babenhausen

18.04.2018 um 15:09
@monstra

Die Bauchschmerzen hatte ich genau so. Nach dem Lesen des Urteils war mir klar, dass Andreas Darsow seine Nachbarn umgebracht hat und deren Tochter lebensgefährlich verletzt.
Es war nahe am perfekten Verbrechen. Hätte er die Bauanleitung nicht über seinen Dienstrechner herausgesucht und gedruckt, und stattdessen "TOR" oder ein anderes System zum Verdecken der IP-Adresse haben, wäre er heute ein freier Mann.

Aber das hat er nunmal nicht und ein Zugriff auf die Seite mit dem Schalldämpfer war nun mal von seinem Dienstrechner. Man hat von da aus gesucht und ist auf den Nachbarn der Opfer gekommen.
Dazu die Schmauchspuren in der besonderen Zusammensetzung. Das ist nicht viel, aber garniert mit einigen anderen Auffälligkeiten ergibt das ein rundes Bild
Dabei bin ich nach wie vor der Meinung, dass sein Google-Verhalten nicht unbedingt auffällig war.
Wohl aber zeitliche Auffälligkeiten, was das Bemühen um eine neue Bleibe betrifft.


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Doppelmord Babenhausen

18.04.2018 um 16:17
@Butzeller

Eigentlich ist es nur der Bauschaum. Und die Daten vom Dienstrechner bzw. der Webseite. Das Motiv, die Schmauchspuren, die Abwesenheit der Familie, das Nachtatverhalten - alles für sich betrachtet keine Indizien. Sondern nur Wahrscheinlichkeiten.

Meine These deshalb: Wäre die Tat nicht so schwer gewesen, hätte all das nicht ausgereicht. Und da frage ich mich schon, ob das zulässig sein kann. Das Argument der Strafrichter: Wäre es nicht zulässig, würde man die Beweisanforderungen hoch schrauben, hin zu einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, könnte man viel weniger Täter verurteilen.

Das trifft zu. Aber jedes Gericht, auch jeder hier, sollte sich dabei selbstkritisch hinterfragen, was gerecht und was Selbstgerechtigkeit ist. Was Glaube ist und was Erkenntnis, was Zweifel ist und wie hoch ich die Anforderungen daran schraube.

Und da gefällt mir das Urteil gar nicht. Es nimmt einen Sachverhalt als wahr an, der in vielen Punkten nur wahrscheinlich und manchen Punkten sogar ziemlich wild drauf los spekuliert ist. Den Bauschaum und den Glauben an die Täterschaft von Herrn D. im Hinterkopf, aber dennoch Spekulation bleibt, weil man schlichtweg nichts weiß. Zum Beispiel beim Motiv, wo der Lärm angegeben wird, weitere psychologisch denkbare Möglichkeiten (Hass, Wut, Abscheu) außer Betracht gelassen werden.

Am Augenfälligsten: Die Tat geschah an einem 16. April frühmorgens. Die schwerverletzte Tochter Astrid T. wurde erst am 18. April gegen Mittag im Garten entdeckt. Sie war über 30 Stunden im Haus. Das Gericht verliert hierzu kaum ein Wort, die ärztlichen Feststellungen zum Todeszeitpunkt hängen in der Luft. Gerade hier wären aber genauere Feststellungen nötig gewesen, weil sich daran ja eine andere Tatversion aufhängen könnte.

Auch die Frage, wie denn nun der Schalldämpfer konstruiert gewesen sein muss, um die Spuren am Tatort zu hinterlassen, die man gefunden hat, die bleibt seltsam diffus. Gleiches gilt für die Frage, wer wann wie Zugriff auf den Computer hätte haben können.

Der Fall bleibt mangels Geständnis oder eindeutigerer Beweise so oder so unbefriedigend. Aber gerade deswegen hätte man sich bei grundlegenden Fragen mehr erwartet. Stattdessen arbeitet sich das Gericht daran ab, Einlassungen des Angeklagten ausführlichst zu widerlegen, ohne das dies wirklich substantielle Indizwirkung hätte (Menschen unter Verdacht können sich um Kopf und Kragen reden, wenn sie Angst haben, v.a. wenn sie glauben, einen Verdacht nicht entkräften zu können).


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18.04.2018 um 16:33
Das Urteil wiederholt sich gefühlte 10x mal und da hat Strate schon recht, wenn er sinngemäss sagt: wo nicht viel Fleisch am Knochen ist, da muss man die Sache aufplustern bis zum geht nicht mehr auf 300 Seiten. Viele Teile im Urteil sind m.E. vollständig unerheblich.


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Doppelmord Babenhausen

18.04.2018 um 16:39
Zitat von monstramonstra schrieb:Am Augenfälligsten: Die Tat geschah an einem 16. April frühmorgens. Die schwerverletzte Tochter Astrid T. wurde erst am 18. April gegen Mittag im Garten entdeckt. Sie war über 30 Stunden im Haus. Das Gericht verliert hierzu kaum ein Wort, die ärztlichen Feststellungen zum Todeszeitpunkt hängen in der Luft. Gerade hier wären aber genauere Feststellungen nötig gewesen, weil sich daran ja eine andere Tatversion aufhängen könnte
Die Tat geschah am 17. April und Astrid Toll wurde am 18.04. 2009 im Vorgarten aufgegriffen.
Im Urteil wird, soweit rekonstruierbar dargestellt, wo sich Astrid Toll in der Zeit aufgehalten haben soll.
Es wurde sogar dargelegt, dass sie sich nicht auf die Toilette getraut hat und wo sie ihre große Notdurft verrichtet hat.
Was denkst du denn, welche Erkenntnisse man daraus schließen könnte, wenn man wüsste, was Astrid in der ganzen Zeit getan hat? Es ist auch naheliegend, dass sie bei den schweren Kopfverletzungen zeitweilig das Bewusstsein verlor.

Die Sache mit dem Schalldämpfer ist auch nicht diffus.
Die Polizisten haben sich beim Testen nicht an die Bauanleitung gehalten und statt einer Schelle Klebeband benutzt.
Der Gutachter konnte beweisen, dass mehrere Schussserien mit 10 Einzelschüssen abgegeben werden konnten, ohne dass die Flasche sich gelöst hätte.

Das mit dem Zugriff auf den Rechner von Andreas Darsow ist auch nachvollziehbar. Er befand sich im fraglichen Zeitraum im Büro.
Und es handelt sich nicht nur um einen Zugriff auf eine Internetseite, sondern wurde diese Anleitung auch ausgedruckt.

Lärm: hier wird eindeutig ein großes Problem von der Ehefrau klein geredet. Leider ist diese Dokumentation nicht mehr verfügbar, aber es gab auch Stimmen aus der Nachbarschaft, die den wahren Umfang der Lärmbelästigung bestätigten.
Die Sache mit den "fast tierisch anmutenden Schreien" haben sich die Ermittler nicht ausgedacht.
Zu der Zeit als die Polizei eingeschaltet war, Anfang der 2000er Jahre, war die Lärmbelästigung durch Frau Toll noch gar nicht vorhanden. Es wurde schlimmer mit den Jahren, als auch Frau Toll langsam psychische Auffälligkeiten zeigte.


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Doppelmord Babenhausen

18.04.2018 um 16:44
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Viele Teile im Urteil sind m.E. vollständig unerheblich
Sind sie auch. Formal ist das Urteil eine Katastrophe und es enthält unnötig viele Wiederholungen und einige Sachen sind schlicht nicht belastend. Beispielsweise das googeln nach "Mantrailer" oder "DNA".
Wenn man damit nie zu tun hatte und plötzlich diese Themen in den Dunstkreis eindringen, dann ist es nachvollziehbar, dass man sich darüber informiert.

Auf 300 Seiten hätte das Urteil nicht aufgebläht werden müssen. Die belastenden Dinge, die eine Verurteilung rechtfertigen, hätte man auch auf 150 Seiten ausführen können.
Unschuldig ist Andreas Darsow deshalb noch lange nicht.


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Doppelmord Babenhausen

18.04.2018 um 17:06
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Die Tat geschah am 17. April und Astrid Toll wurde am 18.04. 2009 im Vorgarten aufgegriffen.
Sorry, ja, am 18.04. Dennoch 30 Stunden. Nach den Feststellungen des Gerichts hat sie 1 Mal aus einer Wasserflasche getrunken. Wenn das Gericht nicht weiß, was in dieser Zeit war, dann muss es das deutlich machen und darlegen, warum dies für das Ergebnis unerheblich ist.
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Die Sache mit dem Schalldämpfer ist auch nicht diffus.
Doch. Weil zum Beispiel nicht erläutert wird, wie viel Bauschaum (wohl wenig) am Tatort zu finden war und wie viel es bei den Tests waren. Hierzu verliert das Gericht eigentlich auch nur Worte, um die Verteidigung zu widerlegen (Stichwort Befestigung), aber es stellt die Ergebnisse dieser Tests (bzw. die Zeugenaussagen der Sachverständigen) nicht nachvollziehbar dar. Dabei ist das der Knackpunkt des Falles.
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Das mit dem Zugriff auf den Rechner von Andreas Darsow ist auch nachvollziehbar.
Nachvollziehbar ja. Ja, es ist sogar eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben, dass davon aus zugegriffen worden ist. Von wem ist da natürlich die Frage. Wahrscheinlich von Herrn D. Aber bei der Wahrscheinlichkeit bleibt es dann auch. Es gibt nicht mehr Erkenntnisse. Stattdessen ergeht sich das Gericht wieder seitenweise in Abwehrkämpfen was den Admin und das Nachtatverhalten des Herrn D. anbelangt.
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Die Sache mit den "fast tierisch anmutenden Schreien" haben sich die Ermittler nicht ausgedacht.
Bringt man deswegen jemanden um? Die Wände waren ja jetzt nicht dünn, das Gericht behauptet, das Haus sei hellhörig gewesen, gibt aber auch keine Begründung hierzu. Gab es Lärmmessungen? Wie war das Baumaterial? Gibt es dafür Beispiele in der deutschen Kriminalgeschichte? Was sind das für Persönlichkeiten, die solche Belästigungen in existentielle Krisen stürzen? Was muss da noch alles dazu kommen? Persönlichkeitsstörung? Depressionen? Psychose?

Alles Fragen, so scheint es mir, die das Gericht lieber nicht thematisieren wollte, weil sie vielleicht sonst die Zweifel an der Täterschaft des Herrn D. gestärkt hätten. Das nennt man dann vielleicht "revisionsfest". Aber redlich ist das nicht.
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Formal ist das Urteil eine Katastrophe
Soweit würde ich nicht gehen, da fehlt mir die Fachkompetenz.
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Unschuldig ist Andreas Darsow deshalb noch lange nicht.
In der Tat.


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