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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

17.05.2018 um 15:50
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Jetzt mal ehrlich: wie kann man denn so eine Aussage verbindlich treffen? ...
Aber zu sagen, "hier fehlt kein Bauschaum" ...
Doch das geht, es wird ja schließlich einmal jährlich Inventur gemacht und wenn man die Entnahmen immer ordentlich dokumentiert hat, dann lässt sich das nachverfolgen.

Aber da stellt sich mir die Frage, wieviele Jahre zurückliegend hat man denn die Inventurlisten geprüft? Kann man ausschließen, dass er sich vielleicht schon drei Jahre zuvor beispielsweise mal für irgendwelche geplanten Arbeiten eine Flasche mitgenommen hat?

Da sind eine Menge Fehlerquellen möglich, so dass ich derartige Aussagen nicht mit Sicherheit machen würde.

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17.05.2018 um 15:57
Zitat von emzemz schrieb:Aber da stellt sich mir die Frage, wieviele Jahre zurückliegend hat man denn die Inventurlisten geprüft? Kann man ausschließen, dass er sich vielleicht schon drei Jahre zuvor beispielsweise mal für irgendwelche geplanten Arbeiten eine Flasche mitgenommen
Na das halte ich für einen gewagten Gedanken.

Wenn er Jahre vor dem Zugriff auf die Internetseite bereits Bauschaum bunkerte macht es NULL Sinn später zu suchen was man mit Bauschaum für einen Schalldämpfer bauen kann.
Da ist es deutlich logischer, wenn man die Bestände der letzten 6 Monate prüft.

Im übrigen taten dies die Ermittler ebenso bei der Silencer.ch. Drei oder sechs Monate rückwirkend wurden die Zugriffe überprüft. Genau weiß ich es nicht mehr.


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17.05.2018 um 16:02
@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Analog dazu gehe ich davon aus, dass überprüft wurde ob Berner Bauschaum in der Firma A. fehlte bzw von AD entnommen wurde.

Wenn dies überprüft wurde und nicht im Urteil steht, kann man davon ausgehen, dass in der Firma kein Bauschaum fehlte bzw von AD entnommen wurde.

Falls es nicht überprüft wurde, war es schlechte Ermittlungsarbeit.
Das ist aber schon weit hergeholt. Auf einen konkreten Ermittlungsschritt zu schliessen, weil ganz woanders ein Rückschluss gezogen wurde? Es wurde der Bauschaumbestand überprüft, weil die Ermittler eine Erklärung über das Vorhandensein von verschmauchten Schaumkrümeln am Tatort suchten und so bei der Schweizer Webseite landeten? Ernsthaft?

Und dann noch die Interpretation: wenn eine Überprüfung des Bauschaumbestandes stattfand und nirgends erwähnt ist ist Darsow entlastet und wenn nicht überprüft wurde sind die Ermittler schlecht.
Ist das nicht ein wenig sehr subjektiv und wohlwollend?

Im Prinzip ist die Suche nach dem passenden Schaum und erst recht nach der Verkaufsstelle/Quelle eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Kann ja sogar sein, dass man gesucht hat aber nicht weiter kam.
Nicht nur Schwarz-Weiß, es gibt viel zu viele Möglichkeiten.


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17.05.2018 um 16:03
Zitat von emzemz schrieb:Kann man ausschließen, dass er sich vielleicht schon drei Jahre zuvor beispielsweise mal für irgendwelche geplanten Arbeiten eine Flasche mitgenommen hat?
Oder vor Jahren auf irgendwelchen anderen Wegen besorgt hat.

Keine Ahnung warum man so tut als wäre Bauschaum ausschließlich für Schalldämpfer zu verwenden und hätte eine Haltbarkeit wie Frischmilch.


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17.05.2018 um 16:20
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wenn er Jahre vor dem Zugriff auf die Internetseite bereits Bauschaum bunkerte macht es NULL Sinn später zu suchen was man mit Bauschaum für einen Schalldämpfer bauen kann.
Deine Logik erschließt sich mir nicht. Es soll Leute geben, die haben zuhause eine Werkstatt und sowas wie Bauschaum, Silikon zum Abdichten usw. rumliegen, ohne einen vorher bestimmten Verwendungszweck.
Da ist es deutlich logischer, wenn man die Bestände der letzten 6 Monate prüft.
Aber nur, wenn die letzte Inventurliste, auf die man sich bezieht, auch 6 Monate zurückliegt.


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17.05.2018 um 16:24
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist aber schon weit hergeholt. Auf einen konkreten Ermittlungsschritt zu schliessen, weil ganz woanders ein Rückschluss gezogen wurde? Es wurde der Bauschaumbestand überprüft, weil die Ermittler eine Erklärung über das Vorhandensein von verschmauchten Schaumkrümeln am Tatort suchten und so bei der Schweizer Webseite landeten? Ernsthaft?
Was ist daran weit hergeholt?

Die Ermittler vermuten anhand der Partikel einen Schalldämpfer wie in einem Film gesehen und haben auf Verdacht Frau Google befragt und wurden fündig.

Im Anschluss daran findet man heraus, dass vom PC des Nachbarn des Opfers nach genau dieser Anleitung gesucht und ausgedruckt wurde.

Im späteren Verlauf ergab die Untersuchung des Materials vom Tatort es sei Bauschaum.

Wenn ich als Ermittler dann nicht auf die Idee komme etwaige Fehlbestände oder Entnahme durch den Verdächtigen in der Firma zu prüfen, dann sollte dieser Ermittler schnellstens den Beruf wechseln.

Wenn im Urteil sogar das passgenaue Abkleben des Bewegungsmelders niedergeschrieben wurde hätte das Fehlen von Berner Bauschaum in der Firma ebenfalls
Erwähnung gefunden.


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17.05.2018 um 16:27
Zitat von emzemz schrieb:Deine Logik erschließt sich mir nicht. Es soll Leute geben, die haben zuhause eine Werkstatt und sowas wie Bauschaum, Silikon zum Abdichten usw. rumliegen, ohne einen vorher bestimmten Verwendungszweck.
Oder Kinder mit denen man bastelt... Schafe für den Garten, Hocker, Vulkane... whatever :)
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wenn ich als Ermittler dann nicht auf die Idee komme etwaige Fehlbestände oder Entnahme durch den Verdächtigen in der Firma zu prüfen, dann sollte dieser Ermittler schnellstens den Beruf wechseln.
Ja. Wenn es nur in der Firma des AD Bauschaum gäbe, dann ja. Nun gibts den aber überall und er hält auch noch Jahre. Kann durchaus schon im Haushalt vorhanden gewesen sein.


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17.05.2018 um 16:28
@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wenn im Urteil sogar das passgenaue Abkleben des Bewegungsmelders niedergeschrieben wurde hätte das Fehlen von Berner Bauschaum in der Firma ebenfalls
Erwähnung gefunden.
Es war doch gar nicht "Berner Bauschaum", der am Tatort festgestellt worden ist?


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17.05.2018 um 16:29
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wenn im Urteil sogar das passgenaue Abkleben des Bewegungsmelders niedergeschrieben wurde hätte das Fehlen von Berner Bauschaum in der Firma ebenfalls
Erwähnung gefunden.
Ja genau. Dann hätten die Darsow-Fans aufgeschrien ." Das ist doch gar nicht gesichert, dass es " Berner" Bauschaum war" :)


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17.05.2018 um 16:32
Zitat von emzemz schrieb:Deine Logik erschließt sich mir nicht. Es soll Leute geben, die haben zuhause eine Werkstatt und sowas wie Bauschaum, Silikon zum Abdichten usw. rumliegen, ohne einen vorher bestimmten Verwendungszweck.
Deine Logik erschließt sich mir auch nicht.

Es mag ja Leute geben, die zu Hause eine Werkstatt haben und Bauschaum und Silikon lagern. Diese Leute wissen aber, dass insbesondere Silikon innerhalb einer gewissen Zeit verarbeitet werden muss. Das gilt auch wenn es fachgerecht gelagert wird. Ähnliches gilt für Bauschaum.

Nicht umsonst steht da ein Mindesthaltbarkeitsdatum drauf.

Darüberhinaus ist AD kein Handwerker.


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17.05.2018 um 16:37
Zitat von emzemz schrieb:Doch das geht, es wird ja schließlich einmal jährlich Inventur gemacht
Ja und die Inventur stimmt ja auch immer. Es geht immer auf. ;)
Der Einkäufer hat doch durchaus Möglichkeiten, eine eventuelle Fehlmenge, gerade zu ziehen.
Eine Flasche, die bereits in Benutzung war und im Giftstand stand, wird nicht über die Inventur erfasst.

Aber Lirum Larum. Den Bauschaum zu beschaffen ist so oder so kein großer Akt.


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17.05.2018 um 16:38
@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Nicht umsonst steht da ein Mindesthaltbarkeitsdatum drauf.
Das heisst aber nicht, dass die Dose nach Ablauf des MHD nimmer verwendbar ist. Handwerker werden im Zuge von bezahlter Dienstleistungen (evtl. mit Gewährleistung) oder von Arbeiten an sensiblen Stellen vielleicht darauf achten. Zuhause aber oder im Außenbereich werden sicher massenhaft alte Rohstoffe verwendet oder sie liegen einfach rum, weil sie von vorigen Arbeiten übrig geblieben sind.

Im Prinzip auch völlig egal. Bauschaum bekommt man an jeder Ecke. Das ist ja kein Stoff, dessen Verkauf in irgendeiner Form überwacht wird.


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17.05.2018 um 16:38
Zitat von jaskajaska schrieb:Es war doch gar nicht "Berner Bauschaum", der am Tatort festgestellt worden ist?
Richtig!

Es wurden verschiedene Bauschäume untersucht und keiner davon war identisch mit dem gefundenen Material!

Lediglich der Berner Bauschaum war nah dran!

Die chemische Zusammensetzung von Bauschaum ist nahezu überall gleich und die Anzahl der Hersteller in Europa begrenzt!

Der Gutachter der BASF wollte von der Polizei mehr Vergleichsmaterial, um eine sichere Bestimmung des Materials durchführen zu können.

MAN KONNTE IHM NICHT MEHR ALS DAS GEBEN WAS ER HATTE!

Womit wir wieder bei der Ausgangfrage sind:

WAR DAS MATERIAL TATSÄCHLICH BAUSCHAUM ODER ETWAS WAS CHEMISCH NAH DRAN IST!!???


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17.05.2018 um 16:41
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:WAR DAS MATERIAL TATSÄCHLICH BAUSCHAUM ODER ETWAS WAS CHEMISCH NAH DRAN IST!!???
Und deswegen willst du den Bestand von " Berner Bauschaum" geprüft haben? Wirfst den Ermittlern gar Unfähigkeit vor weil sie es nicht getan hätten? Warum?


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17.05.2018 um 16:42
Zitat von jaskajaska schrieb:Das heisst aber nicht, dass die Dose nach Ablauf des MHD nimmer verwendbar ist. Handwerker werden im Zuge von bezahlter Dienstleistungen (evtl. mit Gewährleistung) oder von Arbeiten an sensiblen Stellen vielleicht darauf achten. Zuhause aber oder im Außenbereich werden sicher massenhaft alte Rohstoffe verwendet oder sie liegen einfach rum, weil sie von vorigen Arbeiten übrig geblieben sind.

Im Prinzip auch völlig egal. Bauschaum bekommt man an jeder Ecke. Das ist ja kein Stoff, dessen Verkauf in irgendeiner Form überwacht wird.
Frag mal den Silikon- und/oder Bauschaumverarbeiter deines Vertrauens, ob er abgelaufenes Silikon oder Bauschaum verarbeitet und lausche was er dir sagt.

In dem Fall hier ist nichts völlig egal.


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17.05.2018 um 16:43
@Ma_Ve

Also ich habe erst am Wochenende den Rest aus der Bauschaum-Dose in die Garage von meinem Mähroboter gespritzt. Klappte prima. Ich hab nicht gelauscht, aber passiert ist nichts.


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17.05.2018 um 16:46
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:In dem Fall hier ist nichts völlig egal.
Doch. Wenn der Schaum nicht mehr gefunzt hätte, hätte AD das doch bemerkt und JEDERZEIT neuen kaufen können.


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17.05.2018 um 16:46
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Und deswegen willst du den Bestand von " Berner Bauschaum" geprüft haben? Wirfst den Ermittlern gar Unfähigkeit vor weil sie es nicht getan hätten? Warum?
Du verstehst es einfach nicht. Oder?

Es war am Tatort vermutlich gar kein Bauschaum, sondern etwas was diesem bei einer chemischen Untersuchung lediglich nahe kommt!

Diese Schlussfolgerung entnehme ich dem was RA Strate in der PK sagte UND der Tatsache, dass gemäß den Gutachten deutlich mehr Bauschaum an den Tatorten hätte sein müssen, wenn ein Behältnis mit Bauschaum gefüllt als Schalldämpfer benutzt worden wäre.

Jetzt verstanden?


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17.05.2018 um 16:49
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Also ich habe erst am Wochenende den Rest aus der Bauschaum-Dose in die Garage von meinem Mähroboter gespritzt. Klappte prima. Ich hab nicht gelauscht, aber passiert ist nichts.
Wie viele Ersatzspitzen zum versprühen von Bauschaum hast du denn so zu Hause rumliegen?

Mitgeliefert wird bei so einer Dose immer nur ein Röhrchen und das verwendest du genau einmal!

Oder nutzt du 2K Bauschaum und hast die entsprechende Bauschaumpistole?


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17.05.2018 um 16:50
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wenn ich als Ermittler dann nicht auf die Idee komme etwaige Fehlbestände oder Entnahme durch den Verdächtigen in der Firma zu prüfen, dann sollte dieser Ermittler schnellstens den Beruf wechseln.
Na, wie ist denn das sonst zu verstehen? Diese sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Ermittler, wozu sollte die denn dienen? Du sagst doch selbst " nah dran" aber nicht identisch.


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