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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

24.07.2018 um 12:27
Zitat von monstramonstra schrieb:Das gilt für alle. Ich spekuliere hinsichtlich der Tat so subjektiv, wie die, die das Urteil für richtig halten. Anhand objektiver Kriterien. Dem Urteil.
Zitat von monstramonstra schrieb:Allerdings sind die von mir genannten Widersprüche und Verstöße objektiv nachprüfbar. Anhand des Urteils. Dafür brauche ich nicht bei der Tat anwesend gewesen sein. Ich zitiere und verweise auf die Fundstellen. Wer es - wie das Gericht - für bewiesen hält, dass es eine PET-Flasche mit Bauschaum und eine Walther P.38 war, mit der geschossen wurde; ein Bewegungsmelder von Herrn D. abgeklebt wurde; die Schmauchspuren auf der Kleidung den Täter identifizieren; es der Lärm war, der dem Ehepaar T. das Leben kostete - der glaubt nicht minder subjektiv als ich.
Zitat von monstramonstra schrieb:Urteilen, ob Herr D. der Täter war, kann keiner von uns. Keiner hat hier die Kompetenz dazu. Es gibt nur Meinungen.
Dann sind wir uns doch einig. Das hatte ich dir doch bereits mitgeteilt.

Daher vertrete ich nach wie vor meine Meinung, dass dieses Urteil nicht anzufechten ist.

Die Person A.D. hatte ein massives Problem hinsichtlich der Nachbarn und stand zusätzlich unter Druck sich ein neues Domizil suchen zu müssen.

Das ist ihm aufgrund finanzieller Erschwernisse leider nicht gelungen.

PET-Flasche mit Bauschaum, eine Walther P 38, ein Bewegungsmelder, wird der Initiator des WAV sicher berücksichtigen und aufklären können.

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24.07.2018 um 12:31
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:PET-Flasche mit Bauschaum, eine Walther P 38, ein Bewegungsmelder, wird der Initiator des WAV sicher berücksichtigen und aufklären können.
Naja welche Waffe genau es war konnte nicht ermittelt werden. Das A.D. den Bewegungsmelder abgeklebt hat wird unterstellt, bewiesen ist es nicht. Das eine PET Flasche mit Bauschaum gemäß Bauanleitung verwendet wurde ist gem. Gutachten WA widerlegt. Es wird alleine wegen weniger Partikel am Tatort vermutet.


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24.07.2018 um 12:34
Zitat von christian01christian01 schrieb:gemäß Bauanleitung verwendet wurde ist gem. Gutachten WA widerlegt
Das wird das Gericht in Kassel dir schon bald erklären, wieso das nicht widerlegt ist.


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24.07.2018 um 12:40
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Das wird das Gericht in Kassel dir schon bald erklären, wieso das nicht widerlegt ist.
Richtig, warten wir es ab. Den Urteilsgegnern wird ja gerne vorgeworfen sich den Tatsachen zu verweigern. Für den Fall das der WA durch kommt bin ich aber auch auf die Kommentare der Urteilsbefürworter gespannt.


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24.07.2018 um 12:48
@christian01
Das der Bewegungsmelder abgeklebt wird ist nur ein Indiz das:

Der Abkleber, höchstwahrscheinlich der Täter, von dem Bewegungsmelder wusste

Der Abkleber nicht wollte, das das Licht anging wenn Toll den Nebenausgang heraustritt

Der Abkleber nicht wollte, das die Abklebung schon tagsüber entdeckt wird und wieder entfernt

aber vor allem:
Der Abkleber wissen musste, das Toll am Tag der Müllabholung und nur dann um diese ungewöhnliche Uhrzeit in der Dunkelheit aus diesem Nebenausgang trat.

Das alles beweist natürlich nicht eine Täterschaft, grenzt den Kreis der Verdächtigen aber stark ein.

Außerdem wird dadurch bewiesen, das es sich um ein akribisch geplantes Verbrechen handeln musste


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24.07.2018 um 12:51
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Das wird das Gericht in Kassel dir schon bald erklären, wieso das nicht widerlegt ist.
Ob es das tun wird? Daran zweifle ich. Entscheidend ist, ob ein neuer Beweis vorgebracht wurde, der einen Freispruch zur Folge hat. Nicht, ob die Darstellung des LG Darmstadt richtig ist. Das ist nicht Prüfungsgegenstand.

Das Urteil könnte also widerlegt werden - trotzdem wäre die Folge nicht automatisch eine Wiederaufnahme. Es muss ein wesentlich anderer Tatverlauf wahrscheinlich werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__359.html

Meines Erachtens ist D. als Täter nicht aus dem Schneider, wenn es sich um eine andere Waffe und einen anderen Schalldämpfer gehandelt hat. Allerdings nähert man sich dann schon einer Sollbruchstelle im Indizienkonstrukt. Um diese Flanke erst gar nicht entstehen zu lassen, hat das Gericht konsequent die Auffassung vertreten, der Schalldämpfer sei genauso wie in der Anleitung beschrieben gebaut und verwendet worden.

Aber das ist im Grunde eine Fiktion. Wie viele andere "Feststellungen" auch.

Wenn sich das Gericht in Kassel keine große Mühe geben will, lässt es dahingestellt, wie die Tatwaffe genau beschaffen war. Und sagt: D. könne die PDF-Anleitung ausgedruckt, den beschriebenen Schalldämpfer modifiziert und auf seine Bedürfnisse zurechtgebastelt haben. Auf die genaue Konstruktion komme es nicht an. Das sei nicht wesentlich i.S.v. § 359 Abs. 5 StPO, weil sich hierdurch an der Täterschaft keine vernünftigen Zweifel ergeben und es keinen Freispruch gäbe.

Und an der Lösung ist meiner Meinung nach auch was dran.


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24.07.2018 um 12:53
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Außerdem wird dadurch bewiesen, das es sich um ein akribisch geplantes Verbrechen handeln musste.
Sehr schön. Genau so ist auch die Zirkelschlusslogik des Gerichts.


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24.07.2018 um 12:55
@monstra
Sorry, aber wenn man einen Bewegungsmelder so genau abklebt muss er vorher ausgemessen worden sein.
Das nenne ich Planung.
Das wohl alle diese Doppelhäuser den gleichen Bewegungsmelder haben mal aussen vor.


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24.07.2018 um 13:01
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn sich das Gericht in Kassel keine große Mühe geben wil
Du unterstellst schon wieder der deutschen Justiz Schlampigkeit.
Schreib ich jetzt nur, weil Du von mir mal ein Beispiel aufgezeigt bekommen wolltest als ich das schon einmal anmerkte


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24.07.2018 um 13:02
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Sorry, aber wenn man einen Bewegungsmelder so genau abklebt muss er vorher ausgemessen worden sein.
Genau hier verbirgt sich Deine Zirkelschlusslogik dahinter. Du kommst erst gar nicht auf den Gedanken, dass genau für dieses passgenau und akkurate Abkleben der Hausbesitzer ein deutlich höheres Anliegen hatte als der Täter.

Du vergisst beispielsweise auch die Aussage des Zeitungsbote, dass das Licht öfter an war, als T joggen war. Hier zeigt sich eher, dass der Bewegungsmelder schon länger nicht genutzt wurde und vermutlich schon länger abgeklebt war.

Aber das wurde hier schon ausführlich diskutiert, soll die Diskussion weiter im Kreise gehen?


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24.07.2018 um 13:03
@christian01
Zitat von christian01christian01 schrieb:Naja das ist jetzt sicherlich OFF Topic, aber ich habe den Eindruck, nicht nur in diesem Thread das schon sehr viele Menschen von der 100 % korrekten und sauberen Arbeitsweise unserer gesamten Strafverfolgungsbehörden und Gerichte überzeugt sind. Das spiegelt sich auch in der anerkennenden Zustimmung des vermeintlich allumfassenden Urteiles wieder.
Genau andersrum wird ein Schuh draus. Jedes Urteil wird postwendend in der Luft zerrissen und das, ohne vollständige Aktenkenntnis zu haben, ohne den Prozess mitgemacht zu haben, ohne die Zeugen erlebt und deren Aussagen hinterfragt zu haben, ohne die Prüfung alternativer Szenarien mitbekommen zu haben und last but not least ohne die Ausbildung, die Gesamtschau an Indizien durchführen zu kennen.
Stattdessen werden ausnahmslos alle Experten als gekauft hingestellt (es sei denn sie entlasten den Angeklagten), Richter sind befangen, Staatsanwälte werden nicht durch die Wahrheit sondern durch den schnellen Erfolg motiviert. Zeugen sind wahlweise gegen den Angeklagten verschworen oder aber sie sagen die Wahrheit, wiederum ist die Kategorisierung allein vom Inhalt der Aussage abhängig. Auf Prüfmethoden/-anhaltspunkte zur Einschätzung der Glaubwürdigkeit (wie z.B. Konsistenzprüfung, Übereinstimmung mit weiteren, ergänzenden Zeugenaussagen, möglicher Ent-/Belastungseifer, persönliche Verquickungen...), die den Ermittlern und Richtern zur Verfügung stehen, wird da großzügig verzichtet.
Dieser "Reflex" verstärkt sich noch mit der Lobby, die der Verurteilte um sich scharen kann. Und je mehr Medien einseitig berichten, umso größer ist die Empörung und umso weitschichtiger die Verschwörung gegen das arme Justizopfer.

Leider seh ich hierin einen Missbrauch der Öffentlichkeit und das ist, was mich selbst daran unbändig stört: natürlich gibt es falsche Urteile, natürlich gibt es Opfer der Justiz. Aber diese Bewegungen, dieses Heldentum um verurteilte Mörder - das darf doch nicht zu einem so weitgreifenden Misstrauen führen. Darunter gehen die wirklichen Fehlurteile unter. Nicht immer ist nämlich genau derjenige unschuldig, der laut schreit oder viel Kohle hat sondern vielleicht genau der daneben, den man nicht auf den ersten Blick bemerkt.
Ich mag diese Beeinflussung der öffentlichen Meinung nicht und schon gar nicht das Einmischen in eine objektive Justiz. Nicht von Laien, die gern selbst Richter spielen würden und nach sehr subjektiven Gesichtspunkten wie Sympathie oder "das kann ich mir bei dem nicht vorstellen" urteilen.


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24.07.2018 um 13:04
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Urteil könnte also widerlegt werden - trotzdem wäre die Folge nicht automatisch eine Wiederaufnahme. Es muss ein wesentlich anderer Tatverlauf wahrscheinlich werden.
Exakt. Ein wesentlich anderer Tatverlauf sollte demonstriert und faktisch zur Sprache kommen.

Das darf man bezweifeln, aufgrund des klaren Urteils und der nachfolgenden Inhaftierung des A.D.

Ein WAV halte ich nicht für sinnvoll.


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24.07.2018 um 13:05
Zitat von christian01christian01 schrieb:1) Laut WAA des RA Strate wurde ja mittels Gutachten nachgewiesen, das bei einer Verwendung eines mit Bauschaum gefüllten Schalldämpfers eben erhebliche Menge an Bauschaum ausgeworfen würden. Wie erklärt ihr Euch das Fehlen dieser am Tatort ?
Das Gutachten, das seinerzeit in Auftrag gegeben wurde (siehe Urteilsbegründung), sagt was anderes.

Lt. diesem Gutachten passen die am Tatort gefundenen Bauschaummengen zum dem vermutlich nachgebauten Schalldämpfer, sofern die PET-Flasche am Boden aufgebohrt wird.

Und nun?


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24.07.2018 um 13:06
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Du vergisst beispielsweise auch die Aussage des Zeitungsbote, dass das Licht öfter an war, als T joggen war.
Na das ist doch ein starkes Indiz dafür, das er den nicht selbst abgeklebt hat.
Wenn ihn (das Opfer) das angehende Licht gestört hätte, hätte er diesen längst mal selbst abgeklebt und nich erst zufällig kurz vor der Tat.


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24.07.2018 um 13:07
Zitat von christian01christian01 schrieb:Naja welche Waffe genau es war konnte nicht ermittelt werden. Das A.D. den Bewegungsmelder abgeklebt hat wird unterstellt, bewiesen ist es nicht. Das eine PET Flasche mit Bauschaum gemäß Bauanleitung verwendet wurde ist gem. Gutachten WA widerlegt. Es wird alleine wegen weniger Partikel am Tatort vermutet.
Oftmals sind es wenige Partikel, welche nicht wegdiskutiert werden können.

Vermutungen würde ich nicht in den Raum stellen.

In diesem Fall gehe ich von keinen Vermutungen aus, sondern von klaren Beweisen.


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24.07.2018 um 13:09
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das Gutachten, das seinerzeit in Auftrag gegeben wurde (siehe Urteilsbegründung), sagt was anderes. Lt. diesem Gutachten passen die am Tatort gefundenen Bauschaummengen zum dem vermutlich nachgebauten Schalldämpfer, sofern die PET-Flasche am Boden aufgebohrt wird. Und nun?
Genau das wurde widerlegt. Ob mit Bohrung , ohne Bohrung, mit Vorbeschuss oder ohne. Immer tritt laut Gutachten wesentlich mehr Bauschaum als gefunden aus. Von Platikteilen die auch dabei sein müssten ganz zu schweigen.


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24.07.2018 um 13:10
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Na das ist doch ein starkes Indiz dafür, das er den nicht selbst abgeklebt hat.
Wenn ihn (das Opfer) das angehende Licht gestört hätte, hätte er diesen längst mal selbst abgeklebt und nich erst zufällig kurz vor der Tat.
Ein weitere logische Erklärung...nicht erst zufällig vor der Tat.

Weitere logische Erklärungen kann dem Urteil entnommen werden, für mich schlüssig in allen Punkten.

Ich hadere jedoch mit dem Schweigen des überführten Täters.


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24.07.2018 um 13:12
@Nightrider64

Ich werde mich hier nicht wiederholen, lies meine Beiträge, dass der Bewegungsmelder erst kurz vor der Tat abgeklebt worden sein soll, ist nicht belegbar. Selbst wenn man dem Gericht folgt, dass der Aufkleber noch nicht lange drauf war, ergäbe sich das daraus eben nicht. Das Gericht macht hier keinerlei konkrete Feststellungen zu und ist in Wirklichkeit dazu auch nicht in der Lage, hier wäre in Wirklichkeit ein Gutachten notwendig gewesen. Das Gericht hat eben einzig und allen die Betrachtung bzgl. der Verschmutzung hergenommen, aber ich glaube, dass das für jeden einleuchtend sein dürfte, das reicht nicht für einen Nachweis für das Aufkleben vor der Tat.

Wie gesagt, aus meiner Sicht wäre hier in Wirklichkeit zu Bestimmung ein Gutachten notwendig gewesen, ein Gericht hat da nicht wirklich eine Expertise drüber.


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24.07.2018 um 13:13
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn sich das Gericht in Kassel keine große Mühe geben will, lässt es dahingestellt, wie die Tatwaffe genau beschaffen war. Und sagt: D. könne die PDF-Anleitung ausgedruckt, den beschriebenen Schalldämpfer modifiziert und auf seine Bedürfnisse zurechtgebastelt haben. Auf die genaue Konstruktion komme es nicht an. Das sei nicht wesentlich i.S.v. § 359 Abs. 5 StPO, weil sich hierdurch an der Täterschaft keine vernünftigen Zweifel ergeben und es keinen Freispruch gäbe.
Auch das Wiederaufnahmegericht ist unabhängig. Und es hat viel zu tun. Ich unterstelle ihm keine Schlampigkeit, wenn ich prognostiziere, mit welcher Begründung es entscheiden könnte.
Zitat von christian01christian01 schrieb:Genau das wurde widerlegt. Ob mit Bohrung , ohne Bohrung, mit Vorbeschuss oder ohne. Immer tritt laut Gutachten wesentlich mehr Bauschaum als gefunden aus. Von Platikteilen die auch dabei sein müssten ganz zu schweigen.
Ja, so sieht es aus. Schon die Beschusstests des BKA deuteten darauf hin. Die Frage ist - siehe oben - ob das für eine Wiederaufnahme ausreicht. Steht und fällt das Urteil damit? Ich zweifle daran. Die Verteidigung konzentrierte sich auf diese Frage. Denn nur die kann einen Wiederaufnahmegrund darstellten. Die fragwürdige Annahme, D. habe den Bewegungsmelder überklebt, spielt dafür keine Rolle.


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24.07.2018 um 13:13
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Ich hadere jedoch mit dem Schweigen des überführten Täters.
wieso ? Naja obwohl die meisten wären weichgekocht und würden alles gestehen und Reue zeigen um vorzeitig entlassen zu werden, damit ist dann allerdings auch die Möglichkeit einer späteren Entschädigung verwirkt, perfides System.


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