Dieses Themenhopping macht es unmöglich hier irgendwas über drei Zeilen hinaus zu entwickeln.
@S_C Ich sehe das auch so, der Sachverständige Pfoser hat ähnliche Versuche gemacht.
Allerdings keine Schussserie von insgesamt zehn Schüssen mit einer Flasche. Die in der Hauptverhandlung übergebene DVD zeigt vier verschiedene Flaschen, die sich an der Kappenfarbe (rot, weiß) und dem "Füllstand" mit Bauschaum (30, 50, 60 Prozent) unterscheiden. Es wurde viermal eingespannt und sechsmal freihändig geschossen.
Davon wurde die rote Flasche mit 30 Prozent Füllung viermal freihändig beschossen.
Die rote Flasche mit 60 Prozent einmal eingespannt, danach kaputt.
Die weiße Flasche mit 50 Prozent zweimal freihändig. Und die weiße mit 60 Prozent dreimal eingespannt.
Also einen Schuss neun dürfte auf der DVD nicht zu sehen sein.
Der Sachverständige Pfoser will noch zehn weitere Schüsse gemacht haben, diese wurden aber nicht gefilmt. Ob es sich dann hier um eine Schussserie mit einer Flasche handelt aus der auf eine Verursachung eines bestimmten Spurenbild was je nach Reihenfolge der Schussabgabe eine Charakterisierung zulässt, keine Ahnung.
Warum wurde den das nicht gefilmt, wenn es das Beweisthema war? Warum überhaupt nur eine (offenbar willkürliche) Auswahl?
Wie war den der Beweisbeschluss? Oder wurde der Sachverständige nur als Zeuge vernommen?
Das muss erstmal geordnet werden.
Also das hier gleich im Staccato mit der Rechtsanwendung "platt" zu machen, hallte ich für nassforsch.
Die "Anknüpfungstatsachen" des "Gutachtens" sind also diese 20 Schüsse, die "Tatsachenfeststellung" mehr reine Kolportage. Das was in Augenschein genommen werden konnte ist nicht das was in den Urteilsgründen steht, also irgendwie "falsch".
Die Beweiswürdigung des Gerichtes ist nun wieder spärlich und verwurstet hier irgendwie die "Eignung" eines PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfers, wie ein kommerzielles Produkt (GA Dr. Schulze) , mit keine PET-Spuren wegen Bohrung im Flaschenboden und wegen "Schusskanalhypothese" zwanglose Übereinstimmung mit den (unzureichend dokumentierten) Spurenbild am Tatort.
Also ich sehe hier Raum für neue Beweismittel und neue Tatsachen um im Dienste der Gerechtigkeit, die Bestandskraft des Urteils zu durchbrechen.
Das Wiederaufnahmevorbringen als weitestgehend "substanzlos" zu klassifizieren und wegzuwischen kann eigentlich nur Polemik sein, wenn man hier nicht zur mehrseitigen Begründung fähig ist.
Die Schmauchspuren an der BW-Hose waren auch in (!) den Balgtaschen. Also eine Querkontamination ist auszuschließen. Dafür gebe es aber andere neutrale Erklärungen. Wie gesagt anderes und jetzt (erstmal) nicht mehr (interessierendes) Thema.