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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

17.073 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Suizid, Frankreich, 2015 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:32
@FadingScreams

Wenn, dann hat das LBA versagt, das für die Flugtauglichkeitsbescheinigungen zuständig ist.

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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:34
@Rho-ny-theta
Die LBA hat die Lizenz ausgestellt und die besondere Beobachtung angeordnet - Rückmeldungen haben die aber keine erhalten - wieso sollten die eingreifen?


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Grins ehemaliges Mitglied

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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:34
@Commonsense
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Das LBA entscheidet, wer fliegen darf und wer nicht. Ohne einen Entzug der Lizenz durch das LBA oder eine Meldung der Fluguntauglichkeit durch einen Fliegerarzt besteht für die LH gar keine Handhabe, den Mann von seinen Aufgaben zu entbinden.
Auf den Punkt gebracht.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:35
@Grins
um eine Lizens zu entziehen, bedarf es aber der Untersuchungen und den entsprechenden Ergebnissen die zum Lizenzentzug führen. Beides gab es aber nicht.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:37
@FadingScreams

Ich habe fast den Eindruck, Du stehst jetzt absichtlich auf dem Schlauch.

Wenn mir auferlegt wird, den Führerschein einen Monat abzugeben, ich mir den Monat aber aussuchen kann, meinst Du, ich kann das einfach verpassen und die Behörde wartet dann tatenlos darauf, wann sie meinen Führerschein erhält und macht nichts, wenn sie ihn nicht erhält?


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:41
@Commonsense
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Ich habe fast den Eindruck, Du stehst jetzt absichtlich auf dem Schlauch.

Wenn mir auferlegt wird, den Führerschein einen Monat abzugeben, ich mir den Monat aber aussuchen kann, meinst Du, ich kann das einfach verpassen und die Behörde wartet dann tatenlos darauf, wann sie meinen Führerschein erhält und macht nichts, wenn sie ihn nicht erhält?
schöne Ansage - damit meine ich den Schlauch :D

zum Führerschein: verordnete Sehhilfe zB. Wer stellt die Einschränkung auf und wer überprüft diese?


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:45
@FadingScreams

Nein, nein...

Es geht hier um eine klare Anweisung der Behörde mit der Forderung eines Vollzugs. Wenn die Behörde so etwas anordnet, muss sie das Befolgen ihrer Anordnung auch prüfen.

Übrigens gibt selbst Dein etwas unpassendes Beispiel die selbe Antwort. Der Führerschein mit dem Vermerk, daß eine Sehhilfe erforderlich ist, wird von einer Behörde ausgegeben und eine Behörde, die Polizei nämlich, überprüft die Einhaltung, die allerdings nicht einem vorgegeben Turnus unterliegt, wie in dem Fall, über den wir uns unterhalten.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:51
@Commonsense
die LBA hat dennoch die Einschränkung in der Lizenz vermerkt und ist ebenso abhängig von der Einhaltung der Richlinie und der Übermittlung der Ergebnisse, wenn diese denn ergeben, dass der Entzug der Lizenz geboten ist.

Ich will AL nicht von seiner Schuld freisprechen, ich kann aber auch die Mitschuld von LH oder auch der LBA nicht vom Tisch wischen. Laut Recherchen der "Welt" waren diese gesonderten Untersuchungen regelmäßig durchzuführen - das ist unterblieben, wurde übersehen, was auch immer..


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:54
@inci2
Dann fragt man sich, welche Hürden es für Frau
Volkens gibt, den Personalaufbau Realität werden zu lassen.
Nicht genug Fliegerärztinnen?

es waren die schwarzen Zahlen in ihrer Behörde die bleiben sollten.

Über die fliegerärzliche Tauglichkeitsuntersuchung steht im Wikipedia nicht viel.
2013 wurde was geändert und im April 2015 auch.
Zitat von PhhuPhhu schrieb:Text
Im Rahmen einer Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung werden in Deutschland neben der Erhebung der Vorgeschichte und der körperlichen Untersuchung apparative sowie Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt, um Krankheiten, deren Vorliegen und Ausprägung mit der Wahrnahme der Rechte aus einer Lizenz als Luftfahrzeugführer nicht vereinbar ist, auszuschließen. Der Mindestumfang der Untersuchungen ist gesetzlich vorgeschrieben[2] und kann bei vorliegender Indikation durch den Fliegerarzt erweitert werden.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 18:56
@Phhu

Vor über 400 Seiten habe ich hier mehrmals die EU-Richtlinie gepostet, die den Umfang der Untersuchung beschreiben.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:00
@obskur
Zitat von obskurobskur schrieb:Das ist doch Quatsch, natürlich ist AL nach wie vor in der Pflicht gewesen, etwaige gesundheitliche Probleme, die eine Flugtauglichkeit nicht mehr gewährleisten, zu melden. Das ist Bestandteil des Vertrages und ist in einer Liste festgehalten und jedem Flieger bekannt.
Hier habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt - sorry.

Ich hoffe, es gelingt mir nachträglich, klarer auszudrücken, was ich meinte:

Es gab die Auflage, dass bei A.L. zusätzlich zu den jährlichen Routine-Untersuchungen weitere ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

War z.B. die 1. zusätzliche Untersuchung unauffällig und ebenso der Gesundheitszustand von A.L. bis zur 2. zusätzlichen Untersuchung, dann gab es für ihn KEINE Verpflichtung, sich darüber hinaus weiteren ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.

Verschlechterte sich jedoch der Gesundheitszustand von A.L. zwischen der 1. und der 2. zusätzlichen Untersuchung, DANN wäre er selbstverständlich verpflichtet gewesen, von sich aus erneut beim Fliegerarzt vorstellig zu werden.

Das Ergebnis dieser "außerplanmäßigen" Untersuchung hätte aber auch dann NICHT A.L. melden müssen, sondern dieser Fliegerarzt. Mit seiner Konsultation beim Fliegerarzt wäre A.L. seinen Verpflichtungen ausreichend nachgekommen.

Wäre A.L. bei einer zwischenzeitlichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes aber nicht zum Fliegerarzt, sondern zu einem "normalen" Arzt gegangen und AU geschrieben worden, dann hätte er diese AU-Bescheinigung natürlich an seinen AG weiterleiten müssen, der diese dann wiederum an das BLA weiterleiten müsste.

Wenn sich schon die Verantwortlichen um die Kompetenzen streiten und einer die "Schuld" auf den anderen schiebt, jeder von sich behauptet, ER sei ja völlig unschuldig, dann wird uns dieses Thema wohl noch längere Zeit beschäftigen. Aber letztendlich werden spätestens im Rahmen der zu erwartenden Schadensersatzklagen die Gerichte darüber entscheiden, WER WOFÜR verantwortlich ist/war und WER WAS hätte tun müssen ;)
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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:35
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Vor über 400 Seiten habe ich hier mehrmals die EU-Richtlinie gepostet, die den Umfang der Untersuchung beschreiben.
Ich hatte es hier geschrieben und verlinkt.

Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt (Seite 444)

@Phhu


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:38
@J.Watson
Zitat von J.WatsonJ.Watson schrieb:Wäre A.L. bei einer zwischenzeitlichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes aber nicht zum Fliegerarzt, sondern zu einem "normalen" Arzt gegangen und AU geschrieben worden, dann hätte er diese AU-Bescheinigung natürlich an seinen AG weiterleiten müssen, der diese dann wiederum an das BLA weiterleiten müsste.
Du hattest dich vorhin tatsächlich etwas falsch ausgedrückt, so wie jetzt ist es beinahe richtig ;) Will nur kurz noch was korrigieren. Wenn AL zu einem normalen Arzt geht und eine Diagnose oder auch Medikation bekommt, die gleichzeitig eine Fluguntauglichkeit bedeutet (dessen Richtlinien ihm bekannt sind) dann muss er selbstständig zum Fliegerarzt, nur der darf ihn daraufhin wieder gesund schreiben. Sollte der Fliegerarzt ihn für fluguntauglich halten, muss er dass dann ans LBA melden und AL gleichzeitig an LH.

Generell möchte ich mich auch gar nicht weiter in das Thema reinhängen, weil mir bisher Infos fehlen, wo genau hier der Fehler im System lag und ich mir deshalb auch kein Urteil erlauben kann. Ich weiß nur soviel, AL hat so ziemlich alles ignoriert, was er als Pilot für Pflichten auf sich genommen hat, was die gesundheitliche Seite angeht.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:40
http://www.focus.de/panorama/welt/germanwings-absturz-im-news-ticker-luftfahrtbundesamt-wusste-nicht-von-depression_id_4591905.html

Hier mal eine kritische Auseinandersetzung mit dem, was von den Piloten verlangt wird.


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Grins ehemaliges Mitglied

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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:43
@Blondi23

Unter deinem Artikel:
19.36 Uhr: Die Lufthansa weist den Bericht der „Welt am Sonntag“ zurück, wonach sie im Fall des Copiloten des abgestürzten Germanwings-Flugzeugs möglicherweise Informationspflichten verletzt habe. „Lufthansa kommt ihren Informationspflichten gegenüber dem Luftfahrtbundesamt (LBA) nach", teilte die Airline am Sonntag auf Anfrage mit. Sie könne derzeit keine weiteren Erklärungen zum konkreten Fall abgeben, weil sie den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht vorgreifen wolle.
Das LBA bestätigte dagegen den Bericht: „Das Flugtauglichkeitszeugnis 2009 wurde im Falle L. durch das Aeromedical Center (AMC) der Lufthansa in Frankfurt ausgestellt und dem Luftfahrtbundesamt übermittelt. Dieses Vorgehen entsprach der Rechtslage. Das AMC hat das LBA über die abgeklungene schwere Depressionsphase nicht informiert.“ Nachfragen beim LBA, ob der letzte Punkt ebenfalls rechtskonform war oder ob das AMC beziehungsweise Flugärzte das LBA über eine abgeklungene schwere Depressionsphase hätte informieren müssen, blieben zunächst unbeantwortet.



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05.04.2015 um 19:45
@Blondi23
Der Bericht im Focus sagt zwar die Wahrheit, allerdings muss man klar trennen, ob man in einem LH Konzern fliegt und dort ausgebildet wurde oder eben diese Ausbildung bei LH nicht geschafft hat und sich woanders hat ausbilden lassen. Piloten, die sich woanders ausbilden lassen, wissen, das der Markt Zeitweise einen Überschuss an Piloten hat und man nicht so schnell eine Anstellung bekommt, trotzdem müssen sie ihre Fluglizens aufrecht erhalten und selten dafür zusätzlich zahlen, was aber besser ist, als die Lizens verfallen zu lassen, danach würde es noch weitaus teurer werden.


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Grins ehemaliges Mitglied

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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:46
Dazu auch :
Falsch...
"Wegen des Aktenvermerks hätten die Lufthansaärzte auch schon früher nach jeder bestandenen Tauglichkeitsprüfung des Copiloten das LBA informieren müssen. Sie hätten das LBA dabei auch über den Grund dieses Aktenvermerks informieren müssen."



Hätten sie nicht. Dürfen sie gar nicht. Der SIC-Vermerk wahrt das Patientengeheimnis und erklärt gleichzeitig, warum häufigere Kontrollen nötig sind. Die Flugärzte untersuchen und entscheiden auf Tauglichkeit, nicht das LBA, nicht der Arbeitgeber, die aus gutem Grund keine medizinischen Diagnosen mitgeteilt bekommen.

Und wie geschrieben, müssen erst seit 2013 schwere Erkrankungen gemeldet werden. Oder eben nicht, wenn bei den Untersuchungen keine solche festgestellt wird. Der Vorwurf geht also vollkommen ins Leere.

Ja das LBA kannte die medizinische Vorgeschichte nicht, sondern nur den SIC-Vermerk. Das ist so beabsichtigt wie auch konform mit Gesetz und Vorschriften. Die Flugärzte haben bei den (häufigeren) Kontrollen keine Auffälligkeiten bemerkt und dementsprechend auch nichts zu melden. Hier ist ebenfalls kein Fehlverhalten feststellbar.

Warum daraus jetzt ein Artikel gestrickt wurde, der eher verwirrt als Zusammenhänge aufklärt... dass das LBA vom Z.n. schwerer Depression nichts wusste und wissen konnte, mag so sein und hoffe ich doch sehr. Warum auch sollten sie über medizinische Vergangenheit informiert werden - so ohne Qualifikation zur Beurteilung medizinischer Krankheitsbilder und Flugtauglichkeit?

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-04/germanwiings-absturz-depression?commentstart=105#comments



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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:49
@Grins
@obskur

Es ging mir um den Umgang in dieser Ausbildung im Allgemeinen, nicht direkt auf den Fall bezogen.
Mit solchen Bedingungen sollte man sich auch mal befassen.
Entschuldigt für nichts, aber Hintergrundwissen kann ja nicht schaden.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:53
@obskur
Generell möchte ich mich auch gar nicht weiter in das Thema reinhängen, weil mir bisher Infos fehlen, wo genau hier der Fehler im System lag und ich mir deshalb auch kein Urteil erlauben kann. Ich weiß nur soviel, AL hat so ziemlich alles ignoriert, was er als Pilot für Pflichten auf sich genommen hat, was die gesundheitliche Seite angeht.
Genau wegen diesem Fehler im System hat die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das LBA ein Problem mit der europäischen Agentur für Flugsicherheit. Dort wird nämlich der deutschen Behörde seit längerem der Vorwurf gemacht, dass sie unter anderem nicht genügend Personal zur medizinischen Untersuchung der Piloten bereit hält.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

05.04.2015 um 19:56
Zitat von obskurobskur schrieb: trotzdem müssen sie ihre Fluglizens aufrecht erhalten und selten dafür zusätzlich zahlen, was aber besser ist, als die Lizens verfallen zu lassen, danach würde es noch weitaus teurer werden.
Die Lizenzen (ATPL) haben seit EASA kein Ablaufdatum mehr. Einzig die Musterberechtigung(en) muss/müssen nach 12 Monaten erneuert werden.


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