@Enterprise1701 :
Enterprise1701 schrieb:Danke. Es geht mir um das Handy in der Umhängetasche im Kofferraum in Kombination mit dem Flgmodus am frühen Nachmittag. Hätte das Fahrzeug schon am Morgen dort gestanden wäre es nicht einfach gewesen Tasche mit Handy später in das Auto zu legen.
Da treffen Tatsachen ( Handy in Tasche im Kofferraum, Flugmodus am frühen Nachmittag ) auf Zeugenaussagen ( Auto schon morgens dort ). Wenn man zugrundelegt, dass Zeugenaussagen die unzuverlässigen Elemente sind, dann muss man sich keine komplizierte Begründung für die Tatsachen einfallen lassen, sondern kommt mit einer einfachen Erklärung hin.
Das war ja das Bestechende an diesem Ansatz:
Nala-Nyna schrieb:Und deshalb fand ich die Idee von @Coscoroba so gut, mal den ganzen Ballast abzuwerfen und mal wieder nur auf empirische Fakten und Beobachtungen zu schauen
Schluss anhand der Tatsachen: Die Zeugen haben sich in der Uhrzeit oder im Tag vertan. Ich bin mittlerweile geneigt, eher den Tag anzunehmen, denn am nächsten Tag stand das Auto ja in aller Frühe da rum, sodass die Uhrzeit beliebig früh sein konnte.
Und schon verliert der nachmittags eingestellte Flugmodus seine Rätselhaftigkeit. B.A. war es selbst, als sie sich abreisefertig machte. Beim Autofahren soll man nicht am Handy rumdaddeln, also ab mit dem Ding in den Kofferraum. Für Fremdeinwirkung am Handy gibt es keinerlei Hinweise.
@Coscoroba :
Coscoroba schrieb:Wer allerdings das Auto so abgestellt hat, dass man nicht mehr richtig an den Kofferraum kam, muss streng genommen offen bleiben.
Wenn wir auch hier Deiner Idee folgen, gibt es keine Spuren für Fremdeinwirkung am oder im Auto. Also war es B.A. selbst. Kurz nachdem Sie den Flugmodus eingestellt hatte. Und die überschaubare Gruppe von gelegentlichen Automitbenutzern/Beifahrern war bekannt und kann als gründlich überprüft angenommen werden, ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen.
Coscoroba schrieb:Mir fält allerdings kein Grund ein, warum er das getan haben sollte. Im Gegenteil: Die Parkposition ist ja auffällig (wenn man sie von hinten sieht). Und Auffälligkeiten hätte ein Täter wohl eher vermeiden wollen.
Das sehe ich etwas anders, vielleicht differenzierter.
Ein Auto auf einem Parkplatz ist grundsätzlich erstmal nicht auffällig, Parkplätze sind dafür da, dass man dort sein Fahrzeug hinstellt. Von daher ist ein Parkplatz eine gute Wahl, um ein Auto "verschwinden" zu lassen.
Auffällig auf dem sonst leeren Parkplatz, wäre der rote Renault mittendrin gewesen, am Rand gehört er zwar auch nicht dort hin aber naja, er stört ja nicht.
Worum es dem Parker ( oder dem, der den Platz und die Positionierung wählte ) ging, war m. E. genau dieses "naja, er stört ja nicht".
Um die Rückseite des Renault als auffällig zu empfinden, häte man schon so genau hinsehen müssen, wie wir das im Nachgang tun.
Nachdem ich mir auf
@Enterprise1701 `s Frage nochmal das Bild angesehen habe, ist mir das nochmal richtig ins Auge gesprungen. Dieses geradezu sichtbare "schlechte Gewissen" beim Parken auf einer Fläche, wo ich nicht hingehöre. Für mich ein Hinweis darauf, dass der Parkplatz von B.A. angefahren und benutzt wurde, der Vorschlag dazu aber von anderer Seite kam.
sallomaeander schrieb am 04.09.2025:Es ist mehr eine grundsätzliche Frage, ob man sich im Alltag regelkonform verhalten möchte.
Den Beweggrund traue ich B.A. zu, dem Täter weniger.
Daher sicher deshalb aber bestimmt auch dazu
keinesfalls eine Angriffsfläche für´s Ordnungsamt oder gar die Polizei zu bieten.
MfG
Dew