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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.02.2019 um 12:26
Zitat von roberndrobernd schrieb:Zunächst einmal ist es erfreulich, dass sich jemand hingesetzt hat und etwas ausführlicher gerechnet hat als es bislang üblich war.
Danke 🙂
Ich wollte hier auch nur den Anfang machen und habe (ehrlich gesagt ein bisschen auf dich) gehofft, dass wir von der groben Annäherung der Wahrheit stückchenweise näher kommen. Es wäre schon wichtig, einigermaßen dahinter zu kommen, wie lange es ohne Belüftungssystem möglich ist, zu überleben, v.a. aber ab wann sich Symptome der Hyperkapnie einstellen, da die sich mit der völligen Bewegungslosigkeit widersprechen (und auch der Aussage des Gerichtsmediziners, UH habe keine Atemnot gehabt und sei einfach friedlich (möglicherweise sogar mit eher euphorischen Emotionen in den Tod geglitten).
Wie könnte man den Zusammenhang in einer Differentialgleichung darstellen?
Mathe-Genies (und natürlich auch Physik-Genies ;-) vorgetreten!

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.02.2019 um 14:05
Was vom BGH seinerzeit veröffentlich wurde (s.u.), halte ich auch in zwei Punkten für bemerkenswert:

1. Von allen Indizien, die zur Verurteilung führten, wird dort nur das Ergebnis der Telefonüberwachung explizit genannt, also nicht das Tonbandgutachten oder die Aussage von Herrn Pfaffinger, gerade so als ob dieses Indiz das gewichtigste Indiz gewesen wäre.

2. Das unzureichende Lüftungssystem wurde als Grund für "leichtfertiges Verursachen des Todes des Mädchens" erachtet.

Wenn seinerzeit bewiesen worden wäre (hypothetisch gesehen), dass das Kind an einer überdosierten Betäubung starb, so wäre das an Stelle des "unzureichenden Lüftungssystem" die angenommene Todesursache gewesen. Warum hätte das Gericht diese nicht genauso als "leichtfertiges Verursachen des Todes des Mädchens" sehen, und somit zum selben Urteil kommen sollen?


Nr. 12/2011

Verurteilung im Fall "Ursula Herrmann" rechtskräftig

Nach den Feststellungen des Landgerichts Augsburg hatte sich der in finanzielle Schwierigkeiten geratene Angeklagte entschlossen, am 15. September 1981 die zum Tatzeitpunkt zehnjährige Ursula Herrmann zu entführen, um mit dem geforderten Lösegeld seine Finanzen zu sanieren. Hierzu ließ er in einem Waldgebiet von einem Mittäter eine Grube ausheben, in die er eine selbst gefertigte, ca. 140 x 72 x 60 cm große Holzkiste verbrachte, die er mit als Lüftungssystem gedachten Plastikrohren, einem Transistorradio sowie elektrischem Licht versah und mit Getränken, Süßigkeiten, Büchern, Taschenradio, Decken und einem Jogginganzug bestückte. In den Abendstunden des 15. September 1981 lauerte der Angeklagten dem auf dem Heimweg befindlichen Mädchen auf, riss es vom Fahrrad und schleppte es – möglicherweise betäubt – zu der 800m entfernt vergrabenen Kiste. Er sperrte das Kind in die Kiste, verschloss den Deckel und bedeckte die Kiste vollständig mit Erdreich. Mit zuvor gefertigten und sodann versandten Erpresserbriefen forderte der Angeklagte von der Familie des Mädchens zwei Millionen DM Lösegeld. Als diese am 18. September 1981 ein Lebenszeichen verlangten, begab sich der Angeklagte zur Kiste und stellte fest, dass das Mädchen nicht mehr lebte. Er brach daraufhin den Kontakt zur Familie des Opfers ab. Die Kiste wurde am 4. Oktober 1981 von der Polizei aufgefunden; Ursula Herrmann war infolge Sauerstoffmangels erstickt.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge (§ 239a Abs.1, Abs.3 StGB*) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Überzeugung von der Täterschaft gründet auf einer Fülle von Indizien, unter anderem Aufzeichnungen überwachter Telefonate des Angeklagten aus November 2007 und Mai 2008, in denen sich der Angeklagter in einer Weise zum Tatverdacht und zu Verjährungsfragen äußert, dass die Strafkammer annehmen konnte, er sei an der Tat beteiligt gewesen. Außerdem hat die Strafkammer ausgeschlossen, dass eine andere Person der maßgebliche Täter gewesen sein könnte. Da sich dem Angeklagten aufdrängen musste, dass die angebrachten Plastikrohre als Lüftungssystem untauglich sind, habe er den Tod des Mädchens leichtfertig verursacht.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 19. Januar 2011 – 1 StR 569/10

Landgericht Augsburg – Urteil vom 25. März 2010 – 8 Ks 200 Js 103990/07

Karlsruhe, den 26. Januar 2011

*§ 239a StGB Erpresserischer Menschenraub

(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(4) Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern, wenn der Täter das Opfer unter Verzicht auf die erstrebte Leistung in dessen Lebenskreis zurückgelangen lässt. Tritt dieser Erfolg ohne Zutun des Täters ein, so genügt sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg zu erreichen.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011-1&nr=54845&pos=15&anz=18&Blank=1


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.02.2019 um 18:55
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Wie könnte man den Zusammenhang in einer Differentialgleichung darstellen?
Darüber würde ich erst konkret nachdenken, wenn dafür nötige Daten verfügbar sind.

Ich halte es für hoffnungslos, das Problem analytisch zu lösen (also theoretisch-mathematisch mit Papier und Bleistift).
Mein Ansatz zur numerischen Lösung (Extrapolation in Zeitschritten von 1 Minute) sähe ungefähr so aus:

1. Anhand der vorhandenen Sauerstoff- und CO2-Konzentrationen berechnen, wieviel davon innerhalb einer Minute ein- bzw. ausgeatmet werden.
2. Anhand der vorhandenen Sauerstoff- und CO2-Konzentrationen berechnen, wieviel davon in die Kiste hineindiffundieren (O2) bzw. aus der Kiste verschwinden (CO2).
3. Die in der Kiste vorhandenen Sauerstoff- und CO2-Konzentrationen um die berechneten Werte verändern. Das wären dann die Konzentrationen für den Beginn der nächten Minute.
Die Schritte 1., 2., 3. ständig wiederholen und dabei die Minuten zählen.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen mit ähnlichen Problemstellungen für andere Zwecke würde ich erwarten, dass Zeitschritte von 1 Minute gut funktionieren. Die Zeitschritte ließen sich verkleinern, um genauer zu rechnen.
In der numerischen Mathematik lernt man kompliziertere Verfahren. Die sollten ursprünglich die Anzahl der Zeitschritte reduzieren, als noch nicht jeder einen Rechengiganten auf dem Schreibtisch stehen hatte (Stichwort Runge-Kutta).

Unser Problem ist, dass die Formeln für 1. und 2. nicht bekannt sind.
1. Müsste man in der Literatur finden oder sich aus den Fingern saugen. Das ist insgesamt schwierig bis hoffnungslos. Man könnte zunächst mit einem linearen Ansatz beginnen und versuchen, den später zu verbessern.
Das bedeutet z.B. für O2: Aufnahme 0,28 l/min bei 21 % O2. Aufnahme 0,0 l/min bei 0 % O2.

2. Das sollte mit einem linearen Ansatz gut genug funktionieren. Es lassen sich wahrscheinlich Halbwertszeiten für den Gasaustausch mit einer Modellkiste messen.

Nein, ich habe nie behauptet, dass es einfach wäre. Es ist die Kunst des Ausführenden, die verwendeten Parameter geschickt an verfügbare Informationen anzupassen. Das gilt übrigens für alle Modellrechnungen.
Nein, ich möchte mir auf meine alten Tage dieses Forschungsprojekt nicht antun.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.02.2019 um 19:43
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die Überzeugung von der Täterschaft gründet auf einer Fülle von Indizien, unter anderem Aufzeichnungen überwachter Telefonate des Angeklagten aus November 2007 und Mai 2008, in denen sich der Angeklagter in einer Weise zum Tatverdacht und zu Verjährungsfragen äußert, dass die Strafkammer annehmen konnte, er sei an der Tat beteiligt gewesen.
Das ist ein Beispiel, denn da steht "unter anderem". Eine typische Ferndiagnose von überbeschäftigten BGH Angestellten, die selbstverständlich keine Zeit haben, sich in den Fall einzulesen. Es ist auch davon auszugehen, dass sie für diese Mitteilung nicht einmal die Urteilsbegründung gelesen haben. Von den überwachten Telefonaten in dem angegebenen Zeitraum (mehrere 1000) beschäftigen sich 3 (in Worten "drei") mit dem Fall. Und zwar, weil sich die Gesprächspartner wundern, warum sie nach einem viertel Jahrhundert wieder in Verdacht geraten sind. Das kann der BGH natürlich nicht wissen, deshalb ist ihm nichts vorzuwerfen. Aber wir sollten solche Aussagen nicht zu ernst nehmen, einfach weil die BGH Angestellten keinen blassen Dunst haben von den Details eines Falls, der bei ihnen über den Schreibtisch weht.


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04.02.2019 um 20:15
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Hier steht schon die Antwort. Es wurde mit dem Urteil kein "formelles oder materielles Recht verletzt", die nochmalige Überprüfung der frei beweisgewürdigten Sachverhalte ist nicht Aufgabe des BGH. Da keine andere ursächliche Todesursache im Urteil angeführt war war eine solche auch nicht zu prüfen. Deshalb wurde gem. § 349 (2) StPO auf Antrag des Generalbundesanwaltes per Beschluss die Revision als unbegründet verworfen.

Wie ich schon schrieb, was im Strafverfahren einmal in einer erstinstanzlichen Anklageschrift steht, das "pickt", auch wenn es sich bei näherer Betrachtungsweise als unzutreffend oder zumindest sehr fragwürdig herausstellt. Da gibt es kaum mehr Möglichkeiten, Ermittlungs- und sonstige Fehler zu korrigieren. Wenn die StA einen Sachverhalt so präsentiert und der Richtersenat diese Auffassung teilt ist eine Korrektur vor dem BGH nur noch möglich "wenn Recht verletzt wurde".


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.02.2019 um 08:58
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:was im Strafverfahren einmal in einer erstinstanzlichen Anklageschrift steht, das "pickt", auch wenn es sich bei näherer Betrachtungsweise als unzutreffend oder zumindest sehr fragwürdig herausstellt.
Hier nochmal ein Post von mir in dem ein Rechtsanwalt die "freie Beweiswürdigkeit" des Gerichts erklärt, interessant finde ich hier insbesondere die Passagen wann eine Beweiswürdigung als "fehlerhaft" gilt und warum der BGH seine Entscheidung nicht begründen muss.

...
In der Revisionsinstanz werden die Urteile nur auf Rechtsfehler geprüft. Können Rechtsfehler, auf denen das Urteil des Erstgerichts beruht, nicht dargelegt werden, hat die Revision keinen Erfolg. Steht – wie hier – die freie Beweiswürdigung des Erstgerichts auf dem Prüfstand, kann eine Revision nur dann zur Aufhebung des Ersturteils führen, wenn die Beweiswürdigung Fehler enthält, weil sie sich beispielsweise selbst widerspricht oder etwa von objektiv falschen Prämissen ausgeht (vereinfacht ausgedrückt wäre ein solcher Fehler die Annahme: 1 + 1 = 3). Kein Fehler einer Beweiswürdigung ist es dagegen, wenn man sich lediglich einen anderen Geschehensablauf vorstellen könnte als denjenigen, den das Gericht angenommen hat, oder daraus eine andere Schlussfolgerung ziehen könnte, da die Annahme des Gerichts nur möglich, nicht hingegen wahrscheinlich sein muss.

Ist das Revisionsgericht der Auffassung, dass das Rechtsmittel unbegründet ist, kann es dieses auch zurückweisen, ohne dass es seine Entscheidung begründet. Daraus kann man (nach ständiger Rechtsprechung, dagegen die ständige Kritik aus den Reihen der Verteidigung) nicht den Schluss ziehen, das Gericht habe die zur Begründung der Revision angeführten Argumente nicht zur Kenntnis genommen, was – wenn es so wäre – eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstellen würde. Die Argumente des Angeklagten sind nämlich durchaus erwogen worden. Das ergibt sich aus dem Ablauf des Revisionsverfahrens. Bevor nämlich das Revisionsgericht seine Entscheidung trifft, muss die beim Revisionsgericht residierende Staatsanwaltschaft (hier der Generalbundesanwalt) zur Revision im Einzelnen Stellung nehmen, und einen Antrag stellen, ob das Urteil ihrer Meinung nach aufgehoben oder die Revision verworfen werden soll. Beinhaltet diese Stellungnahme alles, was es auch nach Auffassung des Revisionsgerichts zur Revision zu sagen gibt, kann es sich eine eigene Begründung ersparen.

RA Dr. Peter Kotz
http://amelung-albrecht.de/bgh-bestatigt-lebenslange-freiheitsstrafe-im-fall-ursula-herrmann-fur-den-erpresser/


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06.02.2019 um 22:01
Leute! Bleibt beim Thema! Hier wird nicht über Radiotechnik geschrieben, sondern um einen Kriminalfall!


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.02.2019 um 22:11
@Dr.AllmyLogo
Kein Problem. Ich sagte doch, dass alles was jetzt noch diskutiert werden würde offtopic ist. Der Begriff PA bezog sich auf einem Sachverhalt der Entführung nämlich auf eine Einritzung in einem aufgefundenen Transistorradio. Und das haben wir beleuchtet. Bis dahin war schon noch alles im Rahmen...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.02.2019 um 10:42
@Dr.AllmyLogo
Natürlich gelobe auch ich Besserung.

Zu einem Kriminalfall gehören außer Opfer und Täter auch noch Tatmittel und Gutachten. Hier ging es im Wesentlichen um ein Transistorradio, das zu den Tatmitteln gehört. Es ist zwar ein unscheinbares Radio aber ein gewichtiges Tatmittel, dem die Polizei sogar ein eigenes Fahndungsplakat gewidmet hatte.
Die Ermittlungen erstreckten sich von Schulen über sämtliche JVAs in Deutschland bis zum Hersteller in Hongkong. Das ist auch der Grund, warum der Aktenberg zu diesem Radio über 50 Seiten einschließlich eines 15-seitigen Gutachtens umfasst. Zentrales Thema dabei ist der (gescheiterte) Versuch, den Vorbesitzer herauszufinden. Darum ging es letztlich auch bei den gelöschten Beiträgen. Das ist ohne die Diskussion technischer Details kaum möglich, weil das Radio modifiziert wurde und dadurch seine technischen Eigenschaften verändert wurden.

Aus meiner Sicht waren Funktion, Aussehen und Veränderungen des Radios für den Ablauf der Entführung von untergeordneter Bedeutung. Andere Diskussionsteilnehmer sehen das allerdings anders.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.02.2019 um 20:05
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 01.01.2019:JosephConrad schrieb:
Wie ist es eigentlich mit der Berufung im Zivilprozess durch Herrn Mazurek, läuft da nicht morgen die Frist ab?

Es gab immer wieder eine Fristverlängerung. Meines Wissens läuft die Frist jetzt endgültig Mitte Januar ab.
Heute ist der 10.02.19. War wohl nichts mit der Berufung, oder doch?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.02.2019 um 20:23
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Heute ist der 10.02.19. War wohl nichts mit der Berufung, oder doch?
Die Frist wurde im Januar auf den 11.02., also morgen, verlängert, weil Herr Rubach die Berufungsbegründung immer noch nicht fertig hatte. Mal sehen...


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14.02.2019 um 20:35
So - nach dem die Diskussion hier eingeschlafen ist und nur noch OT statt findet werde ich mal ein paar Ideen „in den Ring werfen“.

M. ist der verurteilte Taeter. Die anderen laufen frei herum oder sind tod? Das Tonbandgutachten war das Hauptbelastungsindiz. Wie zweifelhaft es ist wurde hier ausfuehrlich diskutiert. Wenn es faellt ist er frei und alles offen!

Aber verdaechtig waere er fuer mich weiterhin! Denn nur wenn das Gutachten falsch waere, wuerde es nicht auch bedeuten dass er unverdaechtig ist.

Die Riegel der Kiste wurden offenbar in einem Baumarkt in Neuaubing gekauft. Gegenstaende aus der Kiste in FFB und Germering. Zumindest letzteres ist nach meinem Kenntnisstand ein Fakt. Richtig?

Germering ist vl der Mittelpunkt eines der Taeter vl sogar sein damaliger Wohnort.

Wie ich auf diese Idee komme? Germering liegt zwischen Aubing und FFB und ist auch der Mittelpunkt im Aktionsradius Muenchen HBF wo ein Brief eingeworfen wurde und Schondorf/Eching oder LL.

Nimmt man damalige Verhaeltnisse an, so war der TO direkt von Germering ueber die Bundesstrasse erreichbar. Der TO wurde vl so gewaehlt dass schnell und unauffaellig mit dem KFZ angefahren werden konnte.
Flucht waere Richtung Diessen moeglich, Richtung FFB, Richtung Balderschwang, Richtung Germering etc. . Ein taktisch schlau gewaehlter Ort.

In der damaligen Trabantenstadt Germering ist weitgehende Anonymitaet gewaehrleistet.

Diese Idee schliesst ja nicht aus dass vl winer der Taeter aus dem naeheren Umfeld kam oder vorpbergehend dort lebte.

Die Verknüpfung nach Germering ist hier meiner Ansicht wegen o.g. Gruende gegeben.


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14.02.2019 um 20:43
@MaxiM3838

Konnte man das mit den Einkaeufen denn wirklich sicher bestimmen? Ich kann mich daran erinnernt, dass auf irgendetwas noch ein Preisschild drauf war, das werden aber sicher nicht die Riegel gewesen sein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.02.2019 um 20:50
Ich meine hier gelesen zu haben dass die Dinge aus einem Einkaufszentrum im Germering stammten aber da sind andere mit Aktenstudium wohl fitter @2r2n

Uebrigens LL waere auch ganz unproblematisch ueber die BAB damals Bundesstrasse?? zu erreichen gewesen. Liegt ja praktisch auf dem Weg.
Erst an der Kiste vorbei und dann weiter nach LÖ zum Brief einwerfen oder ungekehrt?


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14.02.2019 um 20:51
Nicht LÖ sondern LL


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14.02.2019 um 21:46
Wenn jemand das grafisch visualisieren koennte mit Satellitenkarte waere klasse.


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15.02.2019 um 17:34
Zitat von MaxiM3838MaxiM3838 schrieb:Die Riegel der Kiste wurden offenbar in einem Baumarkt in Neuaubing gekauft. Gegenstaende aus der Kiste in FFB und Germering. Zumindest letzteres ist nach meinem Kenntnisstand ein Fakt. Richtig?
Wann wo was gekauft wurde, ist nicht bestätigt. Aus dem Umstand, dass irgendetwas möglich ist, dürfen wir nicht schließen, dass es tatsächlich so war.

Die Riegel und Scharniere des Kistendeckels wurden möglicherweise in einem Eisenwarengeschäft in Germering gekauft. Die Verkäuferin will sich an einen Kunden erinnern, für den sie nach einem 7. Riegel gesucht hat, nachdem zunächst nur 6 Stück zu finden waren. Für die Kiste hätten auch 5 oder 6 Riegel ausgereicht. Lieber mit weniger zufrieden sein als Erinnerungen provozieren.

Im Stinnes-Baumarkt in Neuaubing (Stadtteil im Westen von München) waren verschiedene (baugleiche) Dinge vorrätig, die als Tatmittel gelten:
Klingeldraht
Batterieklemmen
Handlampe
Bestimmte Schrauben
Abdeckung der Autobatterie
Rote Plastiktüte
Wahrscheinlich war es vom Ammersee aus gesehen der nächste größere Baumarkt.

Es wundert nicht, dass die Täter im Bereich Landsberg, Germering, Fürstenfeldbruck, München aktiv waren. Wo auch immer sie in Ammersee-Nähe zu Hause waren, hätten sich diese Orte als Einkaufsmöglichkeit angeboten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.02.2019 um 19:06
@2r2n
@robernd
von der Person im Baumarkt in Neuaubing gibt es glaube ich ein Phantombild. Von der Person in dem Eisenwarenladen Germering auch?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2019 um 22:45
Zitat von MaxiM3838MaxiM3838 schrieb am 15.02.2019:von der Person im Baumarkt in Neuaubing gibt es glaube ich ein Phantombild. Von der Person in dem Eisenwarenladen Germering auch?
Es gibt eine Beschreibung der Verkäuferin. Und ihr wurde eine Lichtbildmappe vorgelegt, sie konnte jedoch nicht mit Sicherheit sagen, ob das Bild, das sie am ähnlichsten fand, mit dem Käufer Ähnlichkeit hatte. Auf jeden Fall war es nicht Mazurek.


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22.02.2019 um 13:49
Heute kam auf rtl, Punkt 12, der zweite Teil des Beitrages zum Mordfall CB. Wichtige Dinge, die darin genannt wurden:

- an der Kleidung von CB wurden Partikel gefunden, wie sie beim Schweissen entstehen.
- die Redaktion hat bei der Polizei nachgefragt, wieso man damals dem Spur/Spur Treffer nicht weiter nachgegangen ist, hat aber keine Antwort erhalten.


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