panta_rhei
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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
28.09.2019 um 12:46Aber liegt das Problem nicht eben gerade darin, dass das Urteil gesprochen, der Fall/die Ermittlungen abgeschlossen, das Gericht nicht als Mord eingestuft hat? Womöglich hätte es anders ausgesehen, wenn beim Strafprozess bereits die Hinweise auf Eventualvorsatz/Überdosierung/bewusstes Zurücklassen des komatösen, hilflosen Kindes gegeben hätte. Wenn damit WM wegen Mordes angeklagt und verurteilt hätte, müssten die Behörden ganz anders reagieren, sobald es Hinweise auf weitere/andere Täter gibt (da keine Verjährung der Tat). So wie es nun steht, müssten es nicht nur Hinweise und Verdächtigungen, sondern handfeste Beweise geben für 1. Eventualvorsatz/Mord und gleichzeitig andere Täter.JosefK1914-2 schrieb:Wenn man dies schon her nimmt, Ermittlungen einzustellen, müsste man jedes Ermittlungsverfahren von Anfang an einstellen, in der Regel hat man zu Beginn von Ermittlungen nie einen hinreichenden Tatverdacht gegen eine Person, die ergibt sich gerade erst im Laufe der Ermittlungen.
Man wird den Eindruck nicht los, dass hier ein besonders unanfechtbares Urteil in Stein gemeißelt wurde. Da ist die Bemerkung des Gerichts, es sei haarscharf am Mord vorbei gewesen, fast schon sarkastisch... (denn im Grunde wäre ein Urteil wegen Mordes auch für WM „besser“)


