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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 11:07
Im Strafverfahren wurden unglaublich viele Zeugen benannt, die alle auf dem Flohmarkt waren, aber nichts von einem Verkauf des TK 248 mitbekommen haben. Hier hat die Strafkammer Fakten geschaffen, gegen die man nicht ankommt. Am Ende von mehreren Seiten Begründung steht im Urteil dann:

Bildschirmfoto 2019-10-26 um 10.57.51Original anzeigen (0,2 MB)

Das war wohl Anlass für Herrn Rubach, sich dieses Themas nicht anzunehmen. Noch dazu, wo die Suche nach der Person, die von Mazurek als Verkäufer benannt wurde erst sehr spät im Zivilprozess begonnen wurde. Sie ist bis zum heutigen Tag nicht auf eine Weise recherchiert, dass man sie präsentieren kann. Ich habe früher schon einmal geschrieben, dass es sich vielleicht gar nicht um Andreas H. handelt, sondern eine Person, die mit ihm in Verbindung steht. Ich weiß dazu nicht mehr.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 11:15
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Hier hat die Strafkammer Fakten geschaffen, gegen die man nicht ankommt.
Das stimmt so nicht. Die Zivilkammer war nicht an das Ergebnis der Beweisaufnahme im Strafprozess gebunden. Sie hätte selbst Beweis durch Zeugenvernehmung erheben und dann das Beweisergebnis be- und verwerten dürfen unabhängig von der Beweisaufnahme im Strafverfahren - vorausgesetzt, es wäre entsprechende Beweisanträge gestellt worden.

Genau deshalb wurde ja der Zivilprozess angestrengt. Dort sollte aber offenbar letztlich lediglich erreicht werden, dass es zu einem neuen Tonbandgutachten kommt. Alles andere an relevanten Beweisfragen wurde anscheinend nicht weiter verfolgt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 11:32
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Sie ist bis zum heutigen Tag nicht auf eine Weise recherchiert, dass man sie präsentieren kann.

Mazurek kennt doch seinen vollständigen Namen. Die Personenbeschreibung wurde ihm außerdem von einem Mithäftling, der angeblich mit H. sogar verwandt ist, nach eigener Aussage bestätigt. Ist der Aufenthaltsort von H. unbekannt? Umso mehr ein Grund, ihn als Zeugen zu benennen, dann macht das Gericht die Arbeit, seinen Wohnsitz übers Einwohnermeldeamt zu ermitteln.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:dass es sich vielleicht gar nicht um Andreas H. handelt, sondern eine Person, die mit ihm in Verbindung steht.
Verstehe ich zwar nicht, wenn H. so eindeutig beschrieben ist, ebenso wie ich nicht verstehe, warum auch mal eine Frau "ins Bild passte", aber auch das kann man ja vor Gericht klären.

Hält dich Mazurek denn über seine Ermittlungen auf dem Laufenden?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 11:38
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Ich weiß dazu nicht mehr.
Das musst du ja auch nicht. Deine formale Rolle als Kläger im Zivilprozess (auch in der Berufung) war und ist ja die, dass du recht bekommen wolltest und willst, wie jeder Kläger eines Zivilprozesses das will. Für solche Konstellationen ist die ZPO gemacht. Von dir wird also erwartet, dass du alles tust, damit Mazurek NICHT recht bekommt. Insofern ist es allein Mazureks Sache, für sich Entlastungsbeweise anzutreten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 13:10
Zitat von monstramonstra schrieb:Unabhängig vom Strafprozess ist dieser Verlauf - aber insbesondere die Beauftragung eines Psychiaters - ist nicht nur unüblich und zivilprozessual bemerkenswert, sondern ehrlich gesagt für einen Angehörigen eines Opfers auch ziemlich erniedrigend und demütigend.
Na, so ein Quatsch. Der Kläger hat doch zivilrechtlich einen Anspruch geltend gemacht, der vom Gericht überprüft werden musste.

Es ist überhaupt nicht "unüblich und demütigend," die Genese der Erkrankung auch medizinisch zu prüfen, sondern war sogar die völlig korrekte Vorgehensweise. Ein Tinnitus kann mehrere Ursachen haben. Auch psychische. Hier ist eine Exploration erforderlich, welche psychischen Ursachen denn bei dem betreffenden Patienten in Betracht kommen und die sind ggf. ärztlicherseits gegeneinander abzuwägen.
Objektivieren kann ein HNO-Arzt den Tinnitus, aber für die hier zudem interessante Kausalitätsfrage bei möglichen Kormorbiditäten ist der Psychiater der richtige Sachverständige.
Die Objektivierung erfolgte vermutlich durch die Befundberichte des behandelnden HNO-Arztes, ansonsten hätte auch noch eine Zusatzbegutachtung auf HNO-ärztlichem Fachgebiet erfolgen müssen.

Ein grober Fehler wäre es gewesen, keine medizinische Begutachtung zu veranlassen. Also alles richtig gelaufen.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 14:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sie hätte selbst Beweis durch Zeugenvernehmung erheben und dann das Beweisergebnis be- und verwerten dürfen unabhängig von der Beweisaufnahme im Strafverfahren - vorausgesetzt, es wäre entsprechende Beweisanträge gestellt worden.
Wenn du vier Jahre wartest, bis überhaupt erstmal die Beweisaufnahme für die Vorgänge von 1981 beginnen, bist du froh, dass im fünften Jahr dann zumindest der wichtigste Vorgang von 2007 in den Blick genommen wird. Und wie gesagt, war es bei weitem nicht geklärt, was auf dem Flohmarkt passiert ist. Außerdem ist das wirklich nicht mein Job.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Hält dich Mazurek denn über seine Ermittlungen auf dem Laufenden?
Mazurek sitzt im Gefängnis. Er kann nicht ermitteln. Außerdem sind wir Gegner in einem Zivilprozess.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es ist überhaupt nicht "unüblich und demütigend," die Genese der Erkrankung auch medizinisch zu prüfen, sondern war sogar die völlig korrekte Vorgehensweise.
Nein, das ist zivilrechtlich total unüblich. Wenn die zwei Klageparteien übereinkommen, zu einem Sachverhalt eine Klärung zu bekommen, hat das Gericht hier mitzumachen. Und wenn es dann tatsächlich einen Gutachter benötigt, weil es sich bedrängt fühlt von den Klageparteien, dann sollte es dem Gutachter glauben. Das war schon eine Farce, dass wir ihn einbestellen mussten, damit er das gleiche sagt, wie er schon schriftlich dargelegt hat. Das einzige was bezweckt wurde, war ein Zeitaufschub von einem Jahr.
Und demütigend für mich war es obendrein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 16:21
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Wenn die zwei Klageparteien übereinkommen, zu einem Sachverhalt eine Klärung zu bekommen, hat das Gericht hier mitzumachen
Nein, das steht so nicht in der ZPO. Das Gericht ist nicht Befehlsempfänger der Parteien. Richtig ist, dass das Zivilgericht keinen Beweis über Tatsachen erheben muss, die zwischen den Parteien unstreitig sind oder die eine Partei behauptet und die andere nicht bestritten hat. Wohlgemerkt: Tatsachen, nicht Rechtsmeinungen, Rechtsansichten, Rechtsfolgenansichten oder dergleichen.

Ich weiß nicht, wie die Beweisfrage genau gelautet hat, zu der der medizinische Gutachter befragt wurde. Aber irgendeine Tatsache muss da unklar gewesen sein.

Man stelle sich vor, das Gericht wäre andersrum verfahren und hätte zunächst ein teures neues Tonbandgutachten eingeholt (@robernd meint ja, richtig gemacht kostet derlei 100.000 €!), und erst danach hätte sich herausgestellt bzw. Mazurek hätte jetzt plötzlich bestritten, dass deine gesundheitlichen Beschwerden ihre Ursache im Strafprozess haben und hätte behauptet, dass diese Beschwerden eine ganz andere Ursache haben: Dann hättest du deine Schmerzensgeldklage verloren und wärest auf den Kosten des Tonbandgutachtens sitzengeblieben.

Und zwar egal, ob das Gutachten für Mazurek positiv gewesen wäre oder nicht. Entscheidend wäre gewesen, dass du als Kläger des Schmerzensgeldprozesses die Kosten des Verfahrens hättest tragen müssen, wenn du nicht hättest belegen können, dass die Ursache deiner gesundheitlichen Beschwerden irgendwie mit dem Mazurek-Verfahren zusammenhängt, und aus diesem Grund deine Klage abgewiesen worden wäre.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 16:52
Nachtrag: Auch wenn dir das nicht wichtig bzw. reichlich unbedeutend erscheint, musst du nun mal doch berücksichtigen, dass das Zivilgericht materiellrechtlich und prozessual diesen Schmerzensgeldprozess behandelt und behandeln muss wie jeden anderen Schmerzensgeldprozess auch. Und dazu gehört nun mal regelmäßig, dass der jeweilige Kläger, der Schmerzensgeld vom Schädiger (dem Beklagten) will, alle Voraussetzungen seines Anspruchs darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen hat. Dazu zählt auch die Kausalität zwischen dem behaupteten schädigendem Ereignis und der konkreten gesundheitlicher Beeinträchtigung des jeweiligen Klägers.

Dass eigentlicher Hintergrund deines Prozesses ein anderer war, führt nicht dazu, dass deswegen das Zivilgericht plötzlich alle materiellen und prozessualen Regeln für Schmerzensgeldprozesse über den Haufen hätte werfen dürfen, nur um dir und Mazurek einen Gefallen zu tun, schleunigst das begehrte Tonbandgutachten zu liefern und ansonsten den Mund zu halten. Sollten die Erwartungen an das Zivilgericht lediglich dieser Art gewesen sein, wäre das von Anfang an recht naiv gewesen.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 19:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und dazu gehört nun mal regelmäßig, dass der jeweilige Kläger, der Schmerzensgeld vom Schädiger (dem Beklagten) will, alle Voraussetzungen seines Anspruchs darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen hat. Dazu zählt auch die Kausalität zwischen dem behaupteten schädigendem Ereignis und der konkreten gesundheitlicher Beeinträchtigung des jeweiligen Klägers.
Die Kausalität wurde von Beklagtenseite nicht angezweifelt. Insofern bestand kein Anlass für das Gericht, die Kausalität zu hinterfragen.
Vielleicht fehlt mir aber eine entscheidende Information. Sicherlich gibt es einen Passus im Zivilrecht, der das Gericht trotzdem in die Lage versetzt, das zu überprüfen. Ich vermute, du kannst mir hierzu einen Paragraphen nennen...
In meinem konkreten Fall bedeutet es eine Verzögerung von mehreren Jahren und den Eindruck in der Öffentlichkeit, ich kämpfe jahrelang für irgendeine Lösung. Dabei hab ich nur abgewartet.
Als ich die Zivilklage 2013 einreichte, rechnete ich mit einem Ergebnis bis spätestens 2015.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 20:20
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Die Kausalität wurde von Beklagtenseite nicht angezweifelt.
Das würde bedeuten, M. hat gestanden.
Dann gibt's doch gar kein Problem?!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 20:24
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Die Kausalität wurde von Beklagtenseite nicht angezweifelt.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Das würde bedeuten, M. hat gestanden.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Na, so ein Quatsch.
Es dürfte um die Kausalität zwischen den Belastungen des Klägers durch den Strafprozess und den Tinitus gehen. Und letztlich war diese Frage ja medizinisch auch umfassend geklärt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 20:29
Hm, es könnte u.a. auch um die Klärung des Umfangs der Beschwerden gegangen sein, die immer mit maßgeblich für die Höhe des Schmerzensgeldes sind, also konkrete individuelle berufliche und private Beeinträchtigung etc.


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26.10.2019 um 20:35
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Die Kausalität wurde von Beklagtenseite nicht angezweifelt. Insofern bestand kein Anlass für das Gericht, die Kausalität zu hinterfragen.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Nein, das ist zivilrechtlich total unüblich. Wenn die zwei Klageparteien übereinkommen, zu einem Sachverhalt eine Klärung zu bekommen, hat das Gericht hier mitzumachen.
Mazurek muss deinen Anspruch ja bestritten haben, anders kommt gar kein Prozess zustande. Ihr brauchtet Uneinigkeit.
Er muss also erwidert haben, dass er für deinen Tinnitus nicht verantwortlich ist. Warum er für den Tinnitus nicht verantwortlich ist, kann er dem Gericht nicht diktieren. Das prüft es in eigener Kompetenz. Er konnte nur sagen, "nicht meinetwegen".
Am ehesten war die Kuh vom Eis zu bekommen, wenn dein Tinnitus irgendwoanders herrührt, was übrigens auch naheliegend ist, denn ein Indiz, dass er vielleicht doch nicht unbedingt vom Prozessführen kommt, war darin zu sehen, dass du freiwillig Nebenkläger warst und nun schon wieder freiwillig einen Prozess führtest.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich weiß nicht, wie die Beweisfrage genau gelautet hat, zu der der medizinische Gutachter befragt wurde. Aber irgendeine Tatsache muss da unklar gewesen sein.
Neben der Frage der Kausalität war ja vermutlich auch zu klären, wie groß die Beeinträchtigung durch den Tinnitus tatsächlich ist. Das ist ja auch sehr unterschiedlich. Es gibt Leute, die werden fast wahnsinnig durch ihre Ohrgeräusche, während andere das recht gut kompensieren können. Und dann gibt es auch Leute, die behaupten nur, dass der Tinnitus wahnsinnig belastend sei.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Das war schon eine Farce, dass wir ihn einbestellen mussten, damit er das gleiche sagt, wie er schon schriftlich dargelegt hat.

Wenn das Gericht beispielsweise in der Anamnese Auffälligkeiten entdeckt hat, z. B andere psychische Faktoren, die einen Tinnitus hervorrufen könnten, welche der Gutachter nicht erwähnt oder nicht ausreichend diskutiert hat, darf das Gericht, das das Gutachten auswerten muss, das Ergebnis der Begutachtung durchaus auch anzweifeln und noch einmal nachfragen. Das zu hinterfragen ist keine Farce.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass eigentlicher Hintergrund deines Prozesses ein anderer war
@2r2n: Habt ihr eigentlich gegenüber dem Gericht von Anfang an deutlich gemacht, dass es euch nur darum geht, das Urteil der Strafkammer in Frage zu stellen und gar nicht um Feststellung eines Schmerzensgeldanspruchs und dass ihr folgende Erwartungen habt:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:hat das Gericht hier mitzumachen.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Und demütigend für mich war es obendrein.
Demütigen lassen hättest du dich jedenfalls nicht müssen. Einfach die Klage zurücknehmen.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Mazurek sitzt im Gefängnis. Er kann nicht ermitteln.
Ich denke, er hat einen Privatdetektiv beauftragt? Dass er im Gefängnis sitzt, ist mir schon bewusst.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 20:38
Zitat von monstramonstra schrieb:Es dürfte um die Kausalität zwischen den Belastungen des Klägers durch den Strafprozess und den Tinitus gehen.
Beklagt wurde doch M.

Wie kann der eine Kausalität zwischen Gesundheitsstörung des Klägers und den Folgen einer Tat akzeptieren, die er angeblich nicht begangen hat?

Das ist für mich ein Tateinverständnis.

Das Problem ist der von Seps angesprochene Vehikelcharakter der Zivilklage, bei der es eigentlich um was anderes ging als vorgegeben. Da kommt man schon durcheinander.


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26.10.2019 um 20:43
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Mazurek muss deinen Anspruch ja bestritten haben, anders kommt gar kein Prozess zustande. Ihr brauchtet Uneinigkeit.
Das schon, aber der Plan war folgender: Die Parteien kommen zum Zivilgericht und sagen, dass sie sich einig sind, dass der Tinnitus des Klägers vom Strafprozess gegen Mazurek herrührt. Der Strafprozess wird also als das unstrittig schädigende Ereignis bezeichnet. So weit, so gut.

Der zweite Teil des Planes lautete dann dahin, dass der Beklagte Mazurek nun vortragen sollte, dass er aber für das schädigende Ereignis, den Strafprozess, nicht verantwortlich, da unschuldig verurteilt sei. Und mit dieser Strategie erhoffte man dann ein zweites Tonbandgutachten.

Dass der Kläger 2r2n bei Teil 2 des Planes pro forma darauf beharren musste, dass M. zu Recht im Strafprozess verurteilt wurde, musste sein, irgendwo brauchte man schließlich Uneinigkeit.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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26.10.2019 um 20:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Strafprozess wird also als das unstrittig schädigende Ereignis bezeichnet
genau. Das wurde dann durch den psychiatrischen Gutachter bestätigt


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 20:52
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das schon, aber der Plan war folgender: Die Parteien kommen zum Zivilgericht und sagen, dass sie sich einig sind, dass der Tinnitus des Klägers vom Strafprozess gegen Mazurek herrührt. Der Strafprozess wird also als das unstrittig schädigende Ereignis bezeichnet. So weit, so gut.
Wozu brauchte es hierfür eine Einigkeit? Das ist doch irrelevant. Der Logik folgend, hätte M. eine hypothetisch Schädigung akzeptiert, ohne dass er die Schädigung verursacht hätte.

Genaugenommen wäre der korrekte Beklagte das Gericht gewesen, das M. verurteilt hat.

Im Übrigen finde ich es problematisch, aus taktischen Gründen gegen jemanden Klage zu erheben, von dessen Unschuld ich eigentlich überzeugt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 20:56
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:genau. Das wurde dann durch den psychiatrischen Gutachter bestätigt
Begründet aber einen Anspruch gegen den Beklagten nur, wenn er zurecht verurteilt wurde. Das zu Bestreiten war ja der erhoffte Hebelpunkt.

Aber rückblickend kommt mir das vor, wie eine Catch 22 Pointe.


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26.10.2019 um 20:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und mit dieser Strategie erhoffte man dann ein zweites Tonbandgutachten.
Der Prozess war von Anfang an eine Farce, eine taktische Trickserei, und das Gericht hat einfach nur das getan, was es in seiner Eigenschaft als Zivilgericht unter Annahme eines normalen Zivilrechtsstreits auch tun würde.
Und dann kommen hier solche Kommentare:
Zitat von monstramonstra schrieb:Wer da als Betroffener nicht seine Zweifel an der Justiz bekommt, der wäre mit Blind- und Taubheit (!) geschlagen.
@2r2n Vielleicht hättet ihr mit offenen Karten spielen und beim Gericht direkt nachfragen sollen, ob es da mitzieht. So, wie es gemacht wurde, war es riskant, hat nicht geklappt, ist aber auch nicht verwunderlich. Ein Beschweren über den Ablauf ist jedenfalls unangebracht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2019 um 20:57
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Im Übrigen finde ich es problematisch, aus taktischen Gründen gegen jemanden Klage zu erheben, von dessen Unschuld ich eigentlich überzeugt.
Klar ist das problematisch, auch für das Gericht, das natürlich merkt, was da läuft und wozu es benutzt werden soll. Normalerweise erhebt niemand Klage gegen jemanden, wenn er glaubt, dass die Klage gegen den Betreffenden ungerechtfertigt ist. Zivilgerichte haben es im allgemeinen mit Klägern zu tun, die fest glauben, dass der Beklagte ihnen was schuldet, und mit Beklagten, die ebenso fest glauben, dass sie dem Kläger nichts schulden.


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