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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 17:33
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wer kennt eine Entführung, in der Staat oder Kirche Geld bereitgestellt haben, dass das Opfer nicht besaß?
Das ist Gang und gäbe. wird natürlich offiziell nicht gern zugegeben.
Im April 1972 kaperte die PFLP einen Jumbo-Jet auf dem Flug von Kairo nach Frankfurt und zwang ihn zur Landung in Aden. Die Bundesregierung bezahlte 5 Millionen US-Dollar Lösegeld für Passagiere, Besatzung und Flugzeug.
Quelle: https://www.spd-krumme-lanke.berlin/neues-zur-entfuehrung-von-peter-lorenz-und-ihren-folgen/

und
Trotz der offiziellen Nicht-Bestätigungspolitik zum Thema Lösegeld sickerte in den vergangenen Jahren immer wieder durch: Zig Millionen Dollar und Euro fließen seit Jahren in die Kassen von Kidnappern.

Allein für die im Irak entführte Archäologin Susanne Osthoff stellte die Bundesregierung angeblich drei Millionen bereit. Die Londoner Times bezifferte 2006 den Betrag, den die Länder Deutschland, Frankreich und Italien für ihre verschleppten Bürger der vorhergehenden 21 Monate ausgegeben haben mit 45 Millionen Dollar.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/grundsatzurteil-zu-befreiungskosten-die-geiseln-und-das-geld-1.451731

Warum hätte das bei Ursula Herrmann anders sein sollen? Und irgendwo muss es ja auch hergekommen sein.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 18:31
Das Urteil hat sich zwar festgelegt, mit einer Art "weil es so war, muss es so gewollt gewesen sein", aber ob Ursula zufällig oder aus gutem Grund in die Händer ihrer Kidnapper fiel, ist letztlich offen. Das trifft ja auf relativ viele Feststellungen des Gerichts zu.

Deshalb kann man fröhlich spekulieren, über die finanzielle Situation der Familie Herrmann, über andere potentielle Opfer, über Zufall oder Verwechslung. Und die Herkunft des Lösegeldes.
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Ob der Staat damals in Erpressungsfällen eingesprungen ist, wissen wahrscheinlich nur Insider aus dieser Zeit.
Aus staatlicher Sicht besteht kein großes Interesse daran, Lösegeld bereit zu stellen. Der Staat soll nicht erpressbar sein und es soll verhindert werden, dass Nachahmer blindwütig Entführungen inszenieren, weil die "deep pocket" staatlicher Haushalte weit offen steht. Bei Entführungsfällen im Ausland gibt es meist monatelange zähe Verhandlungen, bis ein Bruchteil dessen gezahlt wird, was gefordert wird. Keinesfalls darf auf die Forderungen sofort und in voller Höhe eingegangen werden, sonst würden Deutsche im Ausland sehr gefährlich leben. Zugleich müssen die Entführer immer fürchten müssen, dass das Leben ihrer Geisel wertlos wird und/oder sie angegriffen und getötet werden.

Seit der Schleyer-Entführung 1977 ist auch geklärt, dass es keinen Rechtsanspruch gegen den Staat gibt, die Forderungen von Entführern zu erfüllen. Lösegeldzahlungen wie 1972 oder Freilassungen wie 1975 bei der Lorenz-Entführung waren kontraproduktiv gewesen. Letztlich hatte man in Italien in denn 1970er und 1980er Jahren das gleiche Problem mit der Mafia. Letztlich war es eine harte Haltung, die dazu führte, diese Unsitte zurückzudrängen.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Warum hätte das bei Ursula Herrmann anders sein sollen? Und irgendwo muss es ja auch hergekommen sein.
Keinesfalls in so kurzer Zeit und in voller Höhe vom Staat oder der Kirche. Aus den o.g. Gründen. Für Normalverdiener war es illusorisch, auf üblichem Weg Geld von einer Bank zu bekommen. Sollte ein Dritter (Bank, Verwandter, Nachbar, Sponsor) eingesprungen sein, dürfte es großes Interesse daran geben, nicht bekannt zu werden. Wer auch immer so viel Geld hatte, um ein Menschenleben zu retten, tat gut daran, nach den Oetker- und Albrecht-Entführungen im Dunklen zu bleiben.

Alles hat seine Zeit, auch Kindesentführungen. Das ist schon lange nicht mehr "in". Zum Glück.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 18:33
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Warum hätte das bei Ursula Herrmann anders sein sollen? Und irgendwo muss es ja auch hergekommen sein.
Deine Beispiele stammen aus der Zeit vor 1974 und nach 2006, ab 1974 bis ca 2006 mit dem § 5 (5) KonsularG waren Opfer von Entführungen zum Regress verpflichtet. Stichwort "all inclusive." Steht aber im Artikel.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ist es eigentlich damals die Regel gewesen, dass Häuser und Grundstücke schuldenfrei waren? Ich glaube eher, dass sie meistens belastet waren.
Ja, da wurden meistens jahrelang Schulden zurückgezahlt. Das war auch bei meinen Eltern so, die mussten nach dem Hausbau in den Siebzigern auch lange den Kredit zurückzahlen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 18:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Freilassungen wie 1975 bei der Lorenz-Entführung waren kontraproduktiv
Das kann man nicht vergleichen, da es hier einen eindeutigen politischen Hintergrund gab.
Helmut Kohl schreibt in seinen Erinnerungen, dass er am 28. Februar abends auf dem Weg ins Kanzleramt Klaus Schütz traf. „Wir kannten uns recht gut von unseren Ministerpräsidententreffen und ich wusste, wie sehr sich Schütz und Lorenz trotz aller parteipolitischen Meinungsunterschiede schätzten….. „Wir müssen den Peter rausholen“, darin waren wir uns einig, als wir in die Sitzung des Krisenstabes gingen.“ (Kohl S.359)
Hans-Peter Schwarz, der viele Wochen und Monate mit Helmut Kohl an einer umfassenden Biografie gearbeitet hatte, – bevor er sich mit Kohl und dessen zweiter Gattin zerstritt –, schreibt über diese Tage Folgendes: „Kohl und Schütz sind nun fest entschlossen, Lorenz wie auch immer frei zu bekommen. Die Entführer verlangen die Freilassung und Ausreise von sechs inhaftierten Gesinnungsgenossen. Die Öffentlichkeit einschließlich der politischen Klasse ist noch weitgehend bereit, dieser Forderung nachzugeben.“ Und Schwarz kommentiert: „Harte Entscheidungen kalter Staatsräson müssen erst wieder gelernt werden.“(Schwarz 198).
https://www.spd-krumme-lanke.berlin/neues-zur-entfuehrung-von-peter-lorenz-und-ihren-folgen/


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25.12.2020 um 18:45
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Deine Beispiele stammen aus der Zeit vor 1974 und nach 2006, ab 1974 bis ca 2006 mit dem § 5 (5) KonsularG waren Opfer von Entführungen zum Regress verpflichtet. Stichwort "all inclusive." Steht aber im Artikel.
Ursula Herrmann ist nicht Hans Martin Schleyer, ein totes Kind wegen verweigertem Lösegeld? Denkt mal drüber nach. Ist doch klar, das man im Zweifel das Geld besorgt, oder? Mazurek hatte schon den richtigen Riecher. Auch im Fall Matthias Hinze 1997 gab es versuchte Lösegeldübergaben ohne dass das Gastwirtehepaar (seine Eltern) das Geld gehabt hätte.
ls Motiv der Täter vermuten Polizei und Staatsanwaltschaft Geldgier; mehrmals hatten die beiden Russen bei den Eltern von Hintze eine Million Mark Lösegeld gefordert. Drei Versuche, das Geld zu übergeben, scheiterten allerdings.
Quelle: https://taz.de/Theorie-vom-fruehen-Mord/!1378967/
Drei Monate vor der Entführung Matthias Hintzes wurde in Berlin der Geschäftsführer eines Computer-Unternehmens, der Russe Alexander Galious, in der Firma überfallen und verschleppt. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. Die Familie des nicht vermögenden, schwer herzkranken Opfers sollte wie im Fall Hintze eine Million Mark Lösegeld zahlen. Wie im Fall Hintze sollte die Polizei das Geld besorgen. Am Telefon drohte ein Täter, der sich wie Serow anhörte, man werde Galious im Wald vergraben. Dann meldeten sich die Entführer nicht mehr.
Quelle: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-10932920.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 18:49
Genaugenommen war Lorenz sogar ein Wendepunkt, der sich schliesslich im RAF- Terror manifestierte. Ab diesem Zeitpunkt war der deutsche Staat bei Entführungen im Inland nicht mehr bereit nachzugeben.
Die Tatsache, dass einige der freigelassenen Gefangenen später wieder terroristisch aktiv waren und Menschen ermordeten, bestärkte die Bundesregierungen, nicht noch einmal den Forderungen von Entführern bedingungslos nachzugeben
Quelle: wiki


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 19:00
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:ab 1974 bis ca 2006 mit dem § 5 (5) KonsularG waren Opfer von Entführungen zum Regress verpflichtet. Stichwort "all inclusive." Steht aber im Artikel.
Komm mir doch nicht mit 2006, im Zweifel wird bezahlt:
Ostern 2000, Philippinen: Auf der Ferieninsel Jolo werden die Göttinger Lehrer-Familie Wallert und drei weitere Ausländer zu Geiseln der Gruppe Abu Sayyaf. Im September kommt der Sohn der Familie als letzte Geisel frei. Angeblich soll die libysche Gaddafi-Stiftung rund 20 Millionen Euro an Lösegeld gezahlt haben. Spekuliert – aber erwartungsgemäß nicht bestätigt – wird, dass dieses Geld aus Deutschland kam. Das Auswärtige Amt fordert von der Familie die Erstattung von rund 6600 Euro für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Befreiung.


Februar 2003, Algerien: 16 deutsche Sahara-Touristen werden gekidnappt. Die Entführer bekennen sich zur islamistisch-salafistischen Terrorgruppe GSPC. In Etappen kommen alle Geiseln bis August frei. Eine 46-jährige Frau aus Augsburg überlebt die Strapazen in der Sahara nicht. Später heißt es, Berlin soll einige Million Euro für „Entwicklungshilfe“ zur Verfügung gestellt haben. Profitierten davon die Stämme, die die Touristen entführt hatten?
https://www.welt.de/politik/article1068623/Wer-bezahlt-fuer-verschleppte-Deutsche.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 19:03
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ursula Herrmann ist nicht Hans Martin Schleyer, ein totes Kind wegen verweigertem Lösegeld?
Der Konflikt ist vergleichbar. Es gibt verantwortungsvolle und rationale Gründe, kein Lösegeld zur Verfügung zu stellen. Zum Schutz der Bürger allgemein.

Das BVerfG führt dazu aus:
Das Grundgesetz begründet eine Schutzpflicht [für das Leben] nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesamtheit aller Bürger. Eine wirksame Wahrnehmung dieser Pflicht setzt voraus, daß die zuständigen staatlichen Organe in der Lage sind, auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles angemessen zu reagieren; schon dies schließt eine Festlegung auf ein bestimmtes Mittel aus. Darüber hinaus kann eine solche Festlegung insbesondere deshalb nicht von Verfassungs wegen erfolgen, weil dann die Reaktion des Staates für Terroristen von vornherein kalkulierbar würde. Damit würde dem Staat der effektive Schutz seiner Bürger unmöglich gemacht. Dies stünde mit der Aufgabe, die ihm durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gestellt ist, in unaufhebbarem Widerspruch.
Quelle: http://www.bverfg.de/e/qs19771016_1bvq000577.html

Der Staat ist keine billige Bank für Lösegelder Entführter. Wenn er Gelder bereit gestellt haben könnte, dann nur

1. Als ultima ratio (keine andere Geldquelle möglich),
2. die staatliche Quelle muss verdeckt bleiben,
3. es ist möglich, den Druck auf die Entführer zu erhöhen und sie zu fassen,
4. es werden keine Anreize für weitere Entführungen oder Trittbrettfahrer gesetzt.

Das kostet auch alles Zeit. Um 3. zu erreichen, wird häufig versucht, mit den Entführern zu verhandeln. Tatsache ist auch bei vielen Kindesentführungen, dass die Opfer getötet worden sind, häufig schon zu einem frühen Zeitpunkt. Das ist ebenfalls zu berücksichtigen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 19:03
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Komm mir doch nicht mit 2006, im Zweifel wird bezahlt
"spekuliert..... heißt es".....Muss also auch im Graubereich zwischen reiner Behauptung und Indiz "offen bleiben".


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 19:15
Zitat von monstramonstra schrieb:1. Als ultima ratio (keine andere Geldquelle möglich),
2. die staatliche Quelle muss verdeckt bleiben,
3. es ist möglich, den Druck auf die Entführer zu erhöhen und sie zu fassen,
4. es werden keine Anreize für weitere Entführungen oder Trittbrettfahrer gesetzt.
Das o.g. passt ja dazu, denn die Herrmanns konnten aus eigener Kraft das Geld nicht bereitstellen:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nachtrag: vielleicht kam das Geld ja doch vom Staat, wie von Herrn Mazurek vorausgesagt. In diesem Fall dürfte eis eine Schweigeverpflichtung gegenüber der Familie gegeben haben. Denn wenn so etwas publik geworden wäre, so hätte ein Entführungshype daraus erwachsen können.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:"spekuliert..... heißt es".....Muss also auch im Graubereich zwischen reiner Behauptung und Indiz "offen bleiben".
Ich spekuliere mal: auch im Fall Ursula Herrmann und im Fall Matthias Hintze wurde das Lösegeld vom Staat bereitgestellt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 19:32
Ausland nicht Inland. Im Ausland keine hoheitliche Gewalt deutscher Behörden.

Und man beachte die monatelangen Zeitspannen zwischen Entführung und Freilassung. Natürlich wird dazwischen immer wieder auf gute Behandlung hingewirkt und mit Geld gelockt, zugleich aber verhandelt, verhandelt, verhandelt. Über Mittelsmänner, Strohmänner usw.

Und über die entführten und getöteten Deutschen, wo kein Lösegeld bezahlt wird, wird auch berichtet?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich spekuliere mal: auch im Fall Ursula Herrmann und im Fall Matthias Hintze wurde das Lösegeld vom Staat bereitgestellt.
Wenn es Dich glücklich macht. Es gibt im Deutschen den Konjunktiv, der ist häufig angebrachter als der Indikativ. Er heißt deshalb auch "Möglichkeitsform".

Spekulationen über staatliche Gelder sind hier ziemlich müßig. Von Packungen mit fingierten Lösegeld, das die Polizei bei Übergaben verwendet, mal ganz zu schweigen.

Ich finde es viel bemerkenswerter, wenn der mutmaßliche Entführer Mazurek während der laufenden Entführung Dritten gegenüber solche Spekulationen geäußert haben soll. Solche Bemerkungen dürften auch andere Menschen so wie @JosephConrad
gemacht haben, gerade wenn man vielleicht wusste, dass es sich bei der Familie Herrmann nicht um die Familie Oetker gehandelt hat.

Sollte Mazurek mit der Tat zu tun gehabt haben, verwundert eine solche Aussage zwar, zeigt aber zugleich, dass der die Familie seines Opfers nicht für vermögend gehalten hat. Womit die Frage, ob Ursula Herrmann Zufallsopfer war oder gezielt ausgesucht wurde, überhaupt nicht beantwortet werden kann.

Hier eine Liste der Entführungen in Deutschland:

Wikipedia: Liste von Entführungen in Deutschland


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 20:12
Zeitreisen waren um 1981 noch nicht so weit verbreitet.
Deshalb konnte WM nicht wissen, ob jemand Geld bereitstellen wird.
Deshalb konnte WM nicht wissen, dass Ursula zukünftig zum Turnen fahren wird.
Deshalb konnte WM nicht wissen, wie das Wetter am 15.09.1981 sein wird. Bei Regen hätte sie wohl im elterlichen Auto gesessen.

Heute habe ich KPs Skizze der Grabungsstelle gefunden. Sie basiert offenbar auf den Angaben der Polizei in ihrer Presseerklärung.
Seite 2 letzter Absatz: 600 m ostwärts der Aumühle. Richtig wäre westwärts des Seewegs.

KPs Skizze


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 22:53
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wer kennt eine Entführung, in der Staat oder Kirche Geld bereitgestellt haben, dass das Opfer nicht besaß?
Es gab diese verworrene Geschichte mit Susanne Osthoff und dem Loesegeld. Die Bundesregierung hat laut Presseberichten das Geld bereitgestellt.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/raetsel-um-osthoff-loesegeld-der-fall-ist-ausserordentlich-obskur-a-396733.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/loesegeld-fuer-osthoff-bares-in-buendeln-1303463.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 23:05
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Es gab diese verworrene Geschichte mit Susanne Osthoff und dem Loesegeld. Die Bundesregierung hat laut Presseberichten das Geld bereitgestellt.
Naja, es war ja in diesem Fall auch die Bundesregierung, die erpresst wurde, oder?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.12.2020 um 23:30
Es kommt doch allein auf die Vorstellungswelt des Täters an.

Tatsache ist, dass UH entführt wurde, und Tatsache ist, dass es die Forderung nach 2 Mio DM Lösegeld gab. Der Täter muss also, warum und wieso auch immer, davon ausgegangen sein, dass die Eltern des von ihm entführten Kindes, wie auch immer, die 2 Mio. schon aufbringen werden.

Warum so ein Täter das bei einem Zufallsopfer um so eher geglaubt haben sollte, müssen sich die beantworten, die von einem Zufallsopfer ausgehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.12.2020 um 03:36
Es ist sowieso sehr verwunderlich, wie sehr die, die alles wegzuerklären versuchen, was Mazurek als Täter betrifft, dabei die Regeln der Logik verletzen (müssen). Beispiel: Ursula als angebliches Zufallsopfer.

Da wird sich wortreich Gedanken gemacht. ob die Familie das Lösegeld hätte aufbringen können. OK, ist ne Frage, interessiert aber einen Täter, der Geld will, vermutlich wenig. Der fordert, und damit Vogel friss oder stirb, um es brutal zu sagen. Seit wann interessiert es Täter von Erpressungen bzw. erpresserischen Menschenrauben,, wie sich Erpresste/Angehörige dabei fühlen, ob sie der Erpressung nachgehen, sprich das Geld aufbringen können oder nicht?

Nächste Überlegung zum angeblichen „Zufallsopfer“: Alles, was hier zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Fam. Herrmann hin- und hergewälzt wird, gilt natürlich genau so für ein Zufallsopfer. Also: Hätte der Täter riskiert, das Kind einer unbekannten armen alleinerziehende Putzhilfe zu entführen, die nun wirklich nichts an Chancen gehabt hätte, ein Lösegeld zu organisieren, jedenfalls weniger als die Fam. Herrmann?

Nächste Frage: Gesetzt den Fall, Ursula war ein Zufallsopfer. Wieso liegt da jemand an einem Montagabend zwischen 19:25 und 19:40 Uhr frohgemut auf der Lauer in der Erwartung, dass ausgerechnet da ein passendes weibliches unbegleitetes Kind vorbeigeradelt kommt und die Kiste gerade fertig und eingelassen ist? Weil da andauernd von morgens bis abends solche Kinder vorbeikommen und man nur mal eben zuschnappen muss?
Nee, manche Geschichten kann man nicht mal seiner Großmutter erzählen...

Nächste Frage: Gesetzt den Fall, Ursula war ein Zufallsopfer. Dann musste man ja, um die Eltern brieflich erpressen und per B3-Jingle anrufen zu können, wissen, wen man sich da gerade am Eingang des Trampelpfades vom Fahrrad geholt hatte. Und man musste das wissen, bevor man das Opfer in die Kiste einsperrte und nicht weiter befragen konnte.

Es gab also nur die 800 m Trampelpfad bis zur Kiste, um in Erfahrung zu bringen, welches Mädchen man da eigentlich hatte. Hätte man es bis dahin herausgekriegt, schon gar, wenn man das Kind betäubt gehabt hätte? Ohne zu wissen, wen man da in Händen hatte, also mit einem unbekannten Kind, wäre die ganze Aktion sinnlos gewesen, es hätte keine Erpresserbriefe an die Adresse der Hermanns, keine Anrufe bei ihnen geben können. Wie verträgt sich all das mit der These vom „Zufallsopfer“?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.12.2020 um 09:40
Zitat von Sam789Sam789 schrieb:Wie erklärst du dir dann, dass WM bereits im März/April an P den Auftrag zum Graben + die Stelle für die Kiste gezeigt haben soll - noch lange bevor Ursula Ende Juni überhaupt erst zur Turnstunde fuhr? Wenn man die Aussage von P in ihrem Kern für wahr nimmt, dann würde das ja bedeuten, dass ursprünglich nicht Ursula Teil des Plans gewesen sein kann.
Richtig, zu dem Zeitpunkt war Ursula mMn. noch nicht im Fokus. Es gab noch kein konkretes Opfer und P. hat ja auch nicht gegraben. Im Frühjahr war Mazurek noch in der allgemeinen Planungsphase. Der Plan war bereits vor der Opferauswahl da. Zuerst überlegte Mazurek, einen Coup zu landen, mit dem man auf einen Schlag zu Geld käme. Im weiteren Verlauf rückte der Gedanke, ein Kind zu entführen und Lösegeld zu erpressen in die engere Wahl. Als Mazurek mit P. darüber sprach, hatte er sich bereits eine vergrabene Kiste als Aufbewahrung für das (noch unbekannte) Entführungsopfer überlegt und passende Lokalitäten ins Visier genommen. Der Weingarten schien ihm geeignet. Vielleicht gab es zwischenzeitlich auch ein anderes (älteres) Mädchen als potenzielles Opfer, das dann aber wieder ausschied.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wenn er den Erpresserbrief schon nicht vollständig vorbereitet, weil ja Ursula z. B. nach den Ferien nicht mehr zum Turnunterricht geht, warum ließ er dann von KP das Loch buddeln?
Weil ein vorbereitetes Versteck für das Opfer am Tag der Entführung natürlich notwendige Bedingung ist. Man wollte das Kind ja nicht mit nach Hause nehmen oder im Wald so lange mit dem betäubten Kind herumstehen, bis P. das Loch fertig hatte.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Dann hätte er aber auch den Erpresserbrief rechtzeitig abschicken können, weil diese These vorausgesetzt wusste er ja wen er entführt (hat).
Richtig, die Truppe wusste, wen sie da entführt hat. Der Brief sollte aber woanders eingeworfen werden und da J. und W. nach Landsberg zum Krankenhaus fuhren, haben sie das übernommen und verbummelt. Das war dann nicht Mazureks Schuld.
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Außerdem wäre es ziemlich unsinnig, jemanden zu entführen, den man kennt (was ja die Spur zu ihm führen könnte), der in der Nähe wohnt und von dem man weiß, dass die Eltern nicht viel Geld haben.
Es gab keine offizielle Verbindung zwischen Mazurek und den Herrmanns. Ihm kam es drauf an, dass die Kiste schnell erreichbar war und das Opfer unbeobachtet abgegriffen werden kann. Für ein Ausspionieren war die Nähe perfekt. Er verließ sich darauf, dass das Geld auch bei einem Opfer aus der Mittelschicht irgendwie organisiert werden würde, was ja auch geschah. Notfalls hätte er sich auch herunterhandeln lassen.
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Dies und die Tatsache, dass die Gegenstände in der Kiste eher nicht für ein 10jähriges Mädchen geeignet scheinen
Die Romane wurden vielleicht sogar zuerst selbst noch gelesen, Mazurek wusste und interessierte nicht, was Kinder mögen. Er hat das vom Grabbeltisch gewählt, was er selbst und seine Frau so lesen. Das ist dabei interessant:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 25.02.2018:Teile davon kamen seiner Tochter bekannt vor
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Zitat von roberndrobernd schrieb am 22.12.2020:Sonst wäre für das Fahrrad ein Versteck vorgesehen gewesen
Mit dem Fahrrad haben sie das m.E. Bestmögliche getan: Es ein Stück mitgenommen und dann an einer Grabenböschung abgelegt (S. 33 Urteil). Es wurde auch erst um 23.19 Uhr gefunden. Die Täter wollten ja das Opfer so schnell wie möglich zur Kiste bringen und dabei nicht gesehen werden. Ein Auto hatten sie nicht in der Nähe und das Fahrrad in die entgegengesetzte Richtung zu tragen, war erstens zu riskant und dafür war zweitens unten bei der Entführungsstelle am See auch keine Hand frei, wenn dort nur Mazurek und ein weiterer Täter postiert waren.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Heute habe ich KPs Skizze der Grabungsstelle gefunden.
Zu dem Zeitpunkt, als diese Skizze erstellt wurde, war P. bereits wieder von seinem Geständnis abgerückt. Er wollte die Ermittler glauben lassen, dass Mazurek ihm zwar einen Auftrag für eine Lochgrabung erteilt und ihm auch eine Stelle im Weingarten gezeigt hat, er das Loch aber nicht gegraben hat. Er wollte nicht als Tatbeteiligter gelten und daher durfte die "Auftragsstelle" nicht identisch sein mit der echten "Grabestelle". So erklärt sich die ganz andere Stelle direkt am Seeweg.

Ich gehe nicht unbedingt konform mit den Ausführungen im Urteil, dass Ps Beschreibungen des Ortes als erlebnisfundiert gewertet werden können (mit Ausnahme der Lochgröße und der Bodenschichten). Es gibt aber bekanntlich anderes, sehr Stichhaltiges, was seine Angaben als verifiziert gelten lässt. Das sind die zu seiner Aussage passenden Zeugenaussagen (einer sah in sogar oben bei der Aumühle mit Mofa und Spaten aus dem Wald kommen, Seite 142) und die Tatsache, dass es keinen Grund gab, Mazurek als Auftraggeber eines Lochs im Weingarten hinzustellen UND ihn später - das ist für mich persönlich ganz ausschlaggebend - den "Haupttäter" zu nennen (Urteil Seite 124), dessen Benennung P. Vorteile verschaffen könnte.

Dieses Wort ist für mich erlebnisfundierter als die Bodenschichten, der Jägerstand und der helle Kistendeckel. Genau das ist mMn. nämlich die Wahrheit und zudem der Antrieb für Ps Aussage. Die Polizei sollte wissen, wer der Haupttäter war, der die Ideen hatte, der alle anderen rückwirkend betrachtet zu einem Schei*Plan überredet hatte und die Instruktionen erteilte. Genauso dachte evtl. auch AW., als er anonym einen Hinweis erteilte. (Seite 37 des Urteils)

Vielleicht gab es schon während der Planungen bei den Mittätern Zweifel am Gelingen, die Mazurek alle beiseitefegte. Nach dem gescheiterten Entführungsprojekt waren die Täter sicher geschockt. M, weil er kein Geld bekam, andere zudem, weil sie den Tod eines Kindes verschuldet haben und diese Schuld zu minimieren versuchten, indem sie in Mazurek den eigentlichen Initiator und Organisator sahen und dies auch irgendwie deutlich machen wollten. Es ist gut möglich, dass AW mit dem anonymen Hinweis sein Gewissen erleichtern wollte.

Pfaffingers Aussage ist jedenfalls ausreichend verifiziert. Er war um den 15.09.81 herum mit einem Spaten am Mofa unterwegs. Er kam beim Weg, der zur Kiste führt, aus dem Weingarten. Entweder ist er der Täter oder er ist nur der Lochgräber/Mittäter und Mazurek der Haupttäter.

Die Argumentation, mit einem Spaten habe man dort nicht graben können, ist in meinen Augen totaler Blödsinn, genauso wie das Argument, dass P. nie derart offensichtlich mit dem Spaten die Straße langgefahren wäre und die Spatenfahrten folglich reiner Zufall seien und harmlose Gründe haben müssten.

Für P. hatten sie einen harmlosen Grund: Er hat ja im Zweifel nur ein Loch für Mazurek gegraben, zum Beispiel für Bundeswehrgeräte (S. 155).

Die Aussage des P. in Übereinstimmung mit den Zeugenaussagen lässt nur den Schluss zu, dass P. ein Loch buddelte und zwar nicht für sich selbst, dafür hatte er nicht das Format und die Kapazitäten. M. als Auftraggeber oder vielmehr Haupttäter ist sehr wahrscheinlich.

Nun hatte man schon zwei Hinweise auf Mazurek, der zudem ein Motiv besaß, und man brauchte weitere tatbezogene Indizien. Die fand man in Form des zur Tätertonfolge passend entarteten TK 248, des Stoffes, des Fernglases, des fachmännisch manipulierten Radios und des Gürtelstücks.

Obendrein hat M. nicht geschwiegen, sondern sich beim Fernglas und beim Tonbandgerät um Kopf und Kragen gelabert und damit seinen Verdächtigtenstatus und die tatbezogenen Indizien nochmal exklusiv aufgewertet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.12.2020 um 10:16
Der ganze Fall, die Idee dahinter und die Umsetzung erinnert mich an Kinder oder Jugendliche, die aus Langeweile oder Nervenkitzel heraus da etwas ausprobiert haben, was leider einem Mädchen das Leben gekostet hat. M sehe ich als Täter gar nicht. Ich habe nirgendwo bisher gelesen, dass er bekannt dafür gewesen wäre, diese klischeehafte spielerische Art gehabt zu haben, die diesem Fall so anhaftet.

Ich bin selber ein Kind der 80 er, wir waren auch viel im Wald und haben dort in unserer eigenen Welt gelebt und unsere Phantasien frei ausgelebt und vor allem ungestört ( uns manchmal war es auch grenzwertig anderen gegenüber). Da konnte man Wochen, wenn nicht monatelang machen und tun, ohne dass es jemand mitbekam ( können meine Kinder heute noch, es ist nicht so, dass es nur so wimmelt vor Förster und Spaziergängern). Damals wie heute schleppen Kinder von Zuhause oder dem Sperrmüll alles mit, was sie meinen brauchen zu können. Allerdings waren wir damals handwerklich sehr viel geschickter, als es die Jugend heute ist.

kurze Anekdote von mir: mein jüngster hat letztes Jahr mit Freunden im Wald ein Loch gebuddelt über Wochen hinweg, dazu würde eifrig Sperrmüll gesammelt und eine Art Wohnung unter der Erde eingerichtet. Wir haben uns das zwar immer angehört, aber uns nichts dolles darunter vorgestellt, bis wir Mal eingeladen wurden uns das Werk anzusehen. Wir waren erstaunt, was diese Horde 10-12 jähriger handwerklich eigentlich untalentierter Jungs da geschaffen hatten. Das Loch war echt gross und tief, es gab Regenschutz, Sichtschutz, Sitzmöbel usw. Keinen Spaziergänger, Gassigeher oder Förster waren die Tätigkeiten aufgefallen und das Loch war nur 20 m im Wald direkt neben einem Feldweg. Zerstört wurde das ganze übrigens nicht von Förster oder Ordnungsamt, sondern weil andere Jungs kamen, es streit gab usw. Nicht auszudenken, wenn da neben kindlicher Phantasie, Nervenkitzel usw Kinder mit negativen Charaktereigenschaften dabei gewesen wären, die noch ganz andere Ideen gehabt hätten, als nur Höhle oder Baumhaus.

Darum finde ich es total schade, dass man den Hinweisen zu den Jugendlichen des Landschulheims nicht weiter nachgegangen ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.12.2020 um 11:40
Die Klingeldrahtverlegung und die nachweislich mit gleichem Werkzeug abgeschnittenen Äste entlang des Drahtes und des Trampelpfades in Richtung Kiste, sind laut Urteil von Mazurek ausgeführt worden. Betreffend der verwendeten Warnanlage wurde von der Kammer nicht näher eingegangen. Im Thread früher schon.
Nun reiste Mazurek mit seinem Kumpel Wild zur Leipziger Messe, also 3 Tage vor der Entführung.
Von Samstag, dem 12.09.1981, bis Sonntag früh, dem 13.09.1981, sei er auf der Leipziger Messe gewesen. Da er zu diesem Zeitpunkt kein fahrbereites Fahrzeug gehabt habe, habe ihn Herr Wild mit seinem Ford nach Leipzig zur Messe gefahren.
Der Ford wird wohl der ehemalige Ford Consul der Familie Herrmann gewesen sein, den Mazurek am Tattag aufbereitet haben will:
Am Nachmittag des 15.09.1981 habe er gemeinsam mit Armin Wild an den jeweiligen Fahrzeugen gearbeitet. Armin Wild, der in dieser Woche Urlaub gehabt habe, wollte seinen im August erworbenen gebrauchten Ford Konsul optisch herrichten, d. h. lackieren.
Nun hätte man den Zeugen Wild befragen können, was Mazurek auf der Messe gekauft hatte. Worauf ich hinaus will, ob Mazurek in der DDR eine batteriebetriebene Wechselsprechanlage gekauft hatte oder eine besaß, die er früher gekauft hatte. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Mazurek auch allerhand technisches Zeug in der Fernsehklinik angeboten hatte, das er en gros auf der Messe günstig gekauft hatte, um später das Zeug für die harte D-Mark zu veräußern.
Ich habe eine mit einer 4,5 V Flachbatterie Wechselsprechanlage aus dem Jahr 1976 gefunden, die von Haus aus für eine Draht-Gesamtlänge von 50 m ausgelegt war. Mit einer zweiten parallel geschalteten 4,5 V Flachbatterie könnte sie an dem knapp 140 m langen Klingeldraht funktioniert haben.
Eine andere batteriebetriebene Wechselsprechanlage aus der DDR konnte mit einer 9 V betrieben werden, allerdings wird hier nicht explizit die mögliche Länge des Drahtes angegeben. Aber wenn man sie auch wiederum aufpimpt mit einer zweiten zusätzlichen Batterie, könnte sie funktioniert haben.
Die Täter mussten ja die Geräte mitgenommen oder verbuddelt haben. Vermutlich war dann der Klingeldraht noch länger, wenn man die Anschlusslänge vom Gerät bis zum verbliebenen Klingeldraht berücksichtigt. Aber von der Größe her passen sie in die Manteltasche und der noch am Gerät befestigte Draht ist in Sekundenschnelle aufgewickelt.

Quelle:

https://www.hood.de/i/wechselsprechanlage-minifon-aus-der-ehemaligen-ddr-von-1976-dekoration-68933343.htm

http://www.ddr-rechentechnik.de/html/wechselspr.html (Archiv-Version vom 10.04.2021)

Mazurek hat in einem Interview erwähnt, er persönlich würde Funkgeräte verwenden. Nur konnte jeder Amateurfunker im KW-Bereich oder jeder CB-Funker mithören, was Mazurek auch bewusst war.

Mazurek sollte klug genug sein, zu erkennen, dass ein WAV mit einem Freispruch und einer angemessenen Abfindung (10€/Tag) genauso unerreichbar ist, wie damals die 2 Millionen. Einerseits kann er aber froh sein, den Vollzug seiner Strafe in einem liberalen Knast in Norddeutschland zu verbüßen, mit begleiteten Ausgängen und nicht im bayrischen Stadelheim.


JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.12.2020 um 12:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Romane wurden vielleicht sogar zuerst selbst noch gelesen, Mazurek wusste und interessierte nicht, was Kinder mögen. Er hat das vom Grabbeltisch gewählt, was er selbst und seine Frau so lesen.
Das wird explizit im Urteil (S. 182) ausgeführt:
Daneben weist auch die Auswahl des in der Kiste befindlichen Lesestoffs in
ganz besonderem Maße auf den Angeklagten hin, da diese Art von Lektüre im Hause Mazurek gebräuchlich war und von seinen eigenen Kindern konsumiert wurde.

Dies steht zur Überzeugung der Kammer fest aufgrund der glaubhaften Angaben der Zeugin der Tochter des Angeklagten, die im Rahmen einer Inaugenscheinnahme des in der Kiste befindlichen Lesestoffs erklärte, dass es solche Bücher in ihrem Haushalt gegeben habe und ihr schon „alles irgendwie bekannt“ vorkomme.

Die Zeugin ... t r u g vor, dass sie in ihrer Kindheit fast ausschließlich nur Comics gelesen habe. Zu dem ihr aus dem Kisteninhalt vorgelegten Heft „Clever und Smart'' erklärte sie, dieses mit Sicherheit selbst gelesen zu haben. Von den Donald-Duck-Heftchen hätten sie sich immer die neueste Ausgabe beim Kiosk in Eching oder beim Edeka geholt. Auch das Buch ,Am Marterpfahl der Irokesen“ komme ihr bekannt vor, so etwas habe ihr Stiefbruder gelesen. Es habe in ihrem Haushalt auch solche Romane und Western gegeben, wie sie in der Kiste enthalten gewesen seien.



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