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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.12.2020 um 09:23
Zitat von roberndrobernd schrieb:Irgendwie muss bei der Aufnahme vom Radio auf das TK 248 die Mono-Quelle auf zwei Kanäle verteilt werden. Kabel für diesen besonderen Fall hat es niemals gegeben.
Da habe ich eine Nachfrage:

Kassetten hatten üblicherweise vier Spuren, zwei für die Vorder- und zwei für die Rückseite. Das ergab 2 X Stereo.

Wie ist es bei Tonbändern bzw. den TK 248? Ich vermute, es hat zwei Spuren. Man dreht es ja nicht um, oder? Bei "Stereo" ist klar, was passiert: Beide Spuren werden mit unterschiedlichen Signalen beschrieben.

Aber was ist bei Mono? Gibt es dann nur 1 Mono-Spur auf der gesamten Bandbreite? Oder gibt es 2 Spuren, die beide das gleiche Signal haben (so müsste es ja bei Monoaufnahmen auf einer Stereokassette sein)? Welche Folge hat die Betätigung des Mono-Schalters beim TK 248?

Kommen wir zum nächsten Problem: Dem BR3-Jingle. Da war das Original mono, sagst Du. Wir wissen aber nicht, was die Originalquelle des vom Entführer verwendeten BR3-Jingles war. Um 1980 dürften Radiogeräte für UKW-Stereo schon ziemlich weit verbreitet gewesen sein. Ich hatte jedenfalls eine Grundig-Box von 1970, die hatte schon UKW-Stereo. Da leuchtete dann eine rote Lampe mit "Stereo". War der Empfang nicht so gut oder der Sender nur Mono, gab es halt nur das.

D.h. der Jingle kann ein Stereo- oder Mono-Signal gewesen sein. Nun weiß ich von der Beatles-Mono-Collection, dass es nicht das selbe ist, ein originales Monosignal mono weiterzuverarbeiten oder einen Stereospur einfach auf mono zu "downgraden" (z.B. mittels eines Schalters an der Stereoanlage). Irgendwie müssen bei diesem Prozess die Stereosignale sich gegenseitig "stören" und aufheben, was einen dünneren Klang zur Folge hat.

Ist das - aus meiner Laienperspektive - das Problem, was Du meinst? Vielen Dank!

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21.12.2020 um 09:47
Bei UKW Ist es so, das bei Stereo auf einem Kanal das summierte Signal gesendet wird und auf dem zweiten das Differenzsignal. Monoradios spielen immer das Summensignal ab, bei Stereo werden beide Kanäle berechnet. Wenn die Aufnahme schon Mono ist, so gibt es keine Differenz. Dann müsste es egal sein welchen Stereokanal du verwendest, da ist dan das volleSignal drauf.


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21.12.2020 um 11:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hat er wirklich gesagt „vermutlich keine Anklage? Nun ist für die Entscheidung über eine Anklage ja nicht das Gericht zuständig, das ist Sache der StA.
@monstra
Conditio sine qua non ist der richtige Ausdruck. Wenn es keine Anklage gibt gibt es in diesem Fall keine Zuständigkeit des Gerichts. Und der Unterschied der Situation 1982 und 2008 ist das Ergebnis einer einfachen Subtraktion: Zieht man die beiden Eckpfeiler des Urteils ab befinden wir uns im Stadium von 1982, Handlungsspielraum des StA hin oder her. Sonst hätte bereits 1982 angeklagt werden müssen. Aka von nix kommt nix.


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21.12.2020 um 11:05
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:und er und seine Frau als Lügnerin entlarvt wurden,
Mazurek konnte nicht beweisen, dass er das Tonbandgerät am soundsovielten am Flohmarkt gekauft hatte da dass kein Zeuge bestätigen konnte. Lüge ist eine Vorsatztat.


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21.12.2020 um 11:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:ErwinKöster schrieb:
Wenn der Vorsitzende schon sagt ohne TK "hätte es vermutlich keine Anklage gegeben"

Hat er wirklich gesagt „vermutlich keine Anklage?
Er sagte "kein Verfahren". Die Quelle hatte ich bereits genannt.


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21.12.2020 um 11:26
Zitat von monstramonstra schrieb:Wie viele erfinden ein Alibi, weil sie keines haben?
Darüber werden sicherlich keine Statistiken geführt. Ich denke, die meisten, die kein Alibi haben, werden auch keines erfinden. Denn erstens reißen sie mit einem falschen Alibi andere rein, stiften die also zu Falschaussagen an, und zweitens sieht es wirklich dumm aus, wenn das falsche Alibi auffliegt und man dadurch erst recht verdächtig ist.


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21.12.2020 um 11:29
@ErwinKöster

Das hilft bloß nichts. Ein einfaches Beispiel:

Die Polizei durchsucht nach die Wohnung des Verdächtigen V aufgrund einer Zeugenaussage. In der Tiefkühltruhe im Keller entdeckt sie die Leiche der lange vermissten Ehefrau des V. Im Prozess erklärt der Zeuge, er habe von Täterschaft des V nichts gewusst, sondern V nur ärgern wollen, weil der ihn beleidigt habe.

Die falsche Zeugenaussage war conditio sine qua non. Wäre sie nicht erfolgt, wäre V nicht verurteilt worden. Ihr Wegfall ex post ändert daran nichts.


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21.12.2020 um 11:36
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Wenn es keine Anklage gibt gibt es in diesem Fall keine Zuständigkeit des Gerichts.
Das ist richtig. Ohne Anklage gibt es nie einen Strafprozess. Wenn man wissen will, warum es zu einer Anklage kommt, muss man also den Staatsanwalt fragen, nicht den Richter.

Das ist wie im Zivilprozess: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Kommt es zum Zivilprozess, muss man also den Kläger fragen, warum er Klage eingereicht hat.


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21.12.2020 um 11:47
Eines sollten wir festhalten: Zu sagen, es wäre auch ohne TK-Gutachten zu einer Verurteilung gekommen, ist und bleibt Spekulation. Wir können nur sagen, dass das Urteil sich auch auf dieses Gutachten stützt. Nicht mehr und nicht weniger. Und an diesen Fakt sollten wir uns halten.


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21.12.2020 um 11:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist richtig. Ohne Anklage gibt es nie einen Strafprozess. Wenn man wissen will, warum es zu einer Anklage kommt, muss man also den Staatsanwalt fragen, nicht den Richter.
In diesem Fall muss ich aber keinen fragen, da der Grund dafür offensichtlich ist. Es ist schon außergewöhnlich, dass ein pensionierter Strafrichter ein Interview über einen seiner Fälle gibt, das ist ( zumindest in Bayern) nicht üblich; wenn er dann so eine conditio sine qua non Aussage liefert, brauche ich keine Aussage der StA mehr.

Mir ist schon klar, dass versucht wird die "Mosaike" der Verurteilung in ihrer Vollständigkeit heranzuziehen seit klar ist, dass es mit den zwei Hauptindizien nicht mehr weit her ist; aber diese Interpretation gibt das Urteil nicht her. Die Widersprüchlichkeit in diesem Punkt habe ich schon nachgewiesen.


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21.12.2020 um 12:02
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Es ist schon außergewöhnlich, dass ein pensionierter Strafrichter ein Interview über einen seiner Fälle gibt, das ist ( zumindest in Bayern) nicht üblich; wenn er dann so eine conditio sine qua non Aussage liefert, brauche ich keine Aussage der StA mehr.
Trotzdem war der Richter nicht Sprachrohr der StA. Er hat auch nur eine persönliche Vermutung geäußert, nicht mehr und nicht weniger.

Ob das Tonband conditio sine qua non für die Fertigung der Anklage war, muss man die StA fragen. Der Richter kann das nicht wissen, da er nicht Urheber der Anklageschrift war.

Dass die Anklage wiederum conditio sine qua non für den Prozess war, ist unbestritten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.12.2020 um 12:20
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Zu sagen, es wäre auch ohne TK-Gutachten zu einer Verurteilung gekommen, ist und bleibt Spekulation.
Richtig. Deshalb ist die Titulierung einer Bedingung als conditio sine qua non für das Verfahren nicht gleichbedeutend mit einer conditio sine qua non für das Urteil (im Sinne eines Urteilsgrundes).

Im Übrigen ist Ursulas Tod auch conditio sine qua non für das Urteil.

Und das Sinnieren darüber auch ziemlich müßig. Ausgangspunkt war ja die Frage von @robernd , was es für einen Effekt hätte, wenn die Gutachterin einsieht, dass sie einen Fehler gemacht hat und das auch so kund gibt. Und da gelten die Regeln der Wiederaufnahme (§ 359 Nr. 5 StPO).

1. Wäre der Widerruf eine neue Tatsache oder ein neuer Beweis?
2. Wäre diese Tatsache geeignet, alleine oder in Verbindung mit anderen Beweisen, einen Freispruch zu erlangen?

Das sind nicht einfach zu beantwortende Fragen.


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21.12.2020 um 12:40
@monstra
Deine Frage ist berechtigt und gibt häufig Anlass zu Diskussionen.
Für normale Tonbänder (Breite 1/2") gibt es mehrere Aufzeichnungsnormen:

- Vollspur Mono (1/1) Über die gesamte Breite des Bandes wird eine Tonspur aufgenommen.
- Halbspur Mono (1/2) Über die halbe Breite wird eine Tonspur aufgenommen. Die ist allerdings etwas schmaler als das halbe Band, damit sich die Spuren nicht stören. Das Band wird herumgedreht, um die eine oder andere Hälfte zu benutzen.
- Halbspur Stereo (2/2) Auf einer Hälfte des Bandes wird der linke Kanal auf der anderen der rechte Kanal aufgenommen. Jeder Magnetkopf hat also zwei Systeme übereinander. Für Monoaufnahmen gibt es zwei Möglichkeiten: Bei gleicher Laufrichtung wird durch einen Umschalter Spur 1 oder Spur 2 ausgewählt. Oder es wird immer Spur 1 ausgewählt und das Band herumgedreht.

- Viertelspur Stereo (2/4) Es gibt insgesamt vier Spuren (je 1 mm breit). Im Gegensatz zur Audiokassette liegen diese nicht direkt nebeneinander sondern sie sind verschachtelt. Die Handhabung für Mono/Stereoaufzeichnungen ist ähnlich wie bei der 2/2-Technik.
Aus der TK 248 Anleitung:

TK248-Mono
TK248-Stereo

Es gibt jeweils zwei Laufrichtung für Stereoaufnahmen (das Band wird herumgedreht). Für Monoaufnahmen wird per Schalter jeweils eine der Spuren ausgewählt. Mono-Aufnahme und Mono-Wiedergabe verwenden also immer nur 1/4 der Bandbreite. Nicht alle 2/4-Spur-Geräte sind Stereogeräte.

Praktisch kein Heimtonbandgerät hat einen Schalter, mit dem sich beide Stereospuren gewaltsam zu einer Monowiedergabe zusammenlegen lassen. Das bringt die einfache Mechanik nicht her. Es gibt nämlich immer kleine Laufzeitabweichungen zwischen den Stereospuren. Werden sie zusammengeschaltet, ergeben sich ständig variierende Auslöschungen bei hohen Tönen. Das klingt wie ein eigenartiges Zischeln.

Beim Kassettenrecorder kann man Mono auf beide Spuren gleichzeitig aufzeichnen. Die Wiedergabe ist immer Stereo. Dann werden beide im Prinzip gleiche Aufzeichnungen über unterschiedliche Lautsprecher wiedergegeben, und es gibt keine hörbaren Auslöschungen. Wenn man das Zusammenlegen z.B. durch einen entsprechenden Schalter am Verstärker erzwingt, klingt es entsprechend grausam.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Bei UKW Ist es so, das bei Stereo auf einem Kanal das summierte Signal gesendet wird und auf dem zweiten das Differenzsignal. Monoradios spielen immer das Summensignal ab, bei Stereo werden beide Kanäle berechnet. Wenn die Aufnahme schon Mono ist, so gibt es keine Differenz. Dann müsste es egal sein welchen Stereokanal du verwendest, da ist dan das volleSignal drauf.
Damit hast du Recht. Mit einem Stereoradio, besser noch mit einem auf Mono geschalteten Stereoradio ließe sich auf beide TK 248 Spuren dasselbe Signal aufzeichnen. Mit einem Monoradio funktioniert das nicht, weil die entsprechenden Anschlüsse fehlen.
Wenn wir wieder auf die Wahrscheinlichkeitsüberlegung weiter oben zurückkommen, würden sich für die Wahrscheinlichkeit einer Stereoaufzeichnung mit 9,5 cm/s trotzdem nur 25 % ergeben. Mein Zusatz, dass dafür keine Zuleitungskabel zu haben waren, gilt nur für Monoradios.

Eine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen: Um 1970 herum hat der AFN (USA-Soldatensender) in Berlin sein Programm auf UKW und in Stereo gesendet. Wenn man das eigene Radio bei dem Sender auf Mono geschaltet hat, klang es ebenso grausam wie oben für den Kassettenrecorder beschrieben.


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21.12.2020 um 13:10
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Mich würde mal interessieren warum Soko I „auf W. abging und Soko II dann auf M.”
Es war umgekehrt. Die 1. Soko unter S. hatte WM im Fadenkreuz. S. ist auch heute noch von WMs Schuld üb erzeugt. Allerdings ist er auch überzeugt, dass KP ein Spinner ist. Nachdem S. sich sagen wir unbeliebt gemacht hatte, gab es den neuen Chefermittler E. in der 2. Soko. Der ist auch heute noch von WMs Unschuld überzeugt (einer der wenigen Leute, die es tatsächlich sind). E. war kurz davor eine Indizienkette gegen HW fertigzustellen, als die Soko aufgelöst wurde.
Was HW betrifft, hat das Strafgericht E. ziemlich brutal heruntergebügelt.

runterbuegeln


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.12.2020 um 13:38
Zitat von roberndrobernd schrieb:Der ist auch heute noch von WMs Unschuld überzeugt (einer der wenigen Leute, die es tatsächlich sind).
Interessant. Entweder hat der gute KHK Durchblick - oder sich in total in eine falsche These verrannt.
Zitat von roberndrobernd schrieb:- Viertelspur Stereo (2/4) Es gibt insgesamt vier Spuren (je 1 mm breit). Im Gegensatz zur Audiokassette liegen diese nicht direkt nebeneinander sondern sie sind verschachtelt. Die Handhabung für Mono/Stereoaufzeichnungen ist ähnlich wie bei der 2/2-Technik.
Das TK 248 hatte also die Viertelspur-Technik und das Band konnte herumgedreht werden? Mono bedeutete dann, es wurde nur eine Viertelspur genutzt? Für ein Halbspur-Mono hätte es dann noch eines eigenen Tonkopfes bedurft, oder?

Hatte die Wiedergabe einer Monoaufnahme dann zur Folge, dass nur ein Lautsprecher (es müsste ja bei einem Stereo-Gerät 2 davon gegeben haben) abgespielt wurde? Oder gab es da nochmals einen Schalter?

Ich glaube, meine Fragen haben mit dem Fall weniger zu tun als mit meiner Neugier, aber vielen Dank für die Mühe!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.12.2020 um 14:35
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Mazurek konnte nicht beweisen, dass er das Tonbandgerät am soundsovielten am Flohmarkt gekauft hatte da dass kein Zeuge bestätigen konnte. Lüge ist eine Vorsatztat.
Wie auch? Es fand kein Abverkauf eines nicht existenten TK statt.

Sowie du das formulierst, gehst du davon aus, dass M. das Gerät doch von den Sinti gekauft hat und somit im Ergebnis die Sinti lügen. Somit würde auch der Stromlieferant, also ein Dritter, lügen. Und dass die beiden Veranstalter(ein Brüderpaar) des Flohmarktes, die den ersten Überblick und Blick über vorhandene Elektrogeräte, weil sie besonders nach solchen Geräten Ausschau hielten für ihren Onkel und keine fanden, auch lügen. Die anderen Flohmarktverkäufer konnten das Vorhandensein eines TK auch nicht bestätigen. Und dann soll sein Statement, das Gerät sei um 16 Uhr immer noch am Stand ausgestellt gewesen, weil sich niemand dafür interessierte, nach M.´s Aussage richtig sein?
Da die umfangreichen DNA Untersuchungen und daktyloskopischen Untersuchungen am Gerät nichts gebracht haben und letztendlich die Leute damit von M. und seiner Ehefrau diskreditiert wurden, gehst du wohl von einer Verschwörung gegen M. aus. Alle im Zusammenhang Beteiligten haben sich gegen M. verschworen und damit ihrer Pflicht als Zeugen zur Wahrheitsfindung entgegengewirkt.(?)
Nun ja, M. wollte wenigstens beim TK seinen Trumpf beim Gericht im Jahre 2010 ausspielen, was voll in die Hose gegangen ist. Er hätte lieber schweigen sollen, denn es wurde damit nur noch schlimmer.

JagBlack


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21.12.2020 um 14:52
@robernd

Das ist sehr interessant. Und nach E. übernahm das LKA oder? Warum eigentlich? Soweit ich weiss, sind die nur bei bestimmten Konstellationen zuständig. Bei solchen wie zunächst angenommen eigentlich nicht oder ? Sonst hätten die ja von Anfang an die Ermittlungen geführt. Hatte das vielleicht auch mit W. zu tun oder gab es andere nachvollziehbare Gründe?

Sind die Indizien des E. gegen W. zumindest teilweise öffentlich bekannt geworden? Falls ja welche waren es zur Erinnerung und für die Neuen in dem Thread?

Schon ein sehr eigenartiger Verlauf. Nicht dass ich mich vor M. stellen möchte aber sagen wir fast ein viertel Jahrhundert passiert nichts und dann wird er doch noch verknackt obwohl das Verfahren gegen ihn damals eingestellt wurde.

Echt ein unglaublich der Fall!

Noch dazu in einem Indizienprozess der meiner Meinung nach mehr Fragen hinterlassen hat als Antworten. Das zeigt nicht zuletzt dieser Thread, das weiterhin bestehende Interesse der Öffentlichkeit und Presse sowie die Aussagen von einem Angehörigen der Opfer. Vermutlich hat auch der ein oder andere staatliche Ermittler noch grosses Interesse daran die Wahrheit doch herauszufinden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.12.2020 um 15:01
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Sind die Indizien des E. gegen W. zumindest teilweise öffentlich bekannt geworden? Falls ja welche waren es zur Erinnerung und für die Neuen in dem Thread?
Nutze die Suchfunktion:
Zitat von roberndrobernd schrieb am 09.03.2018:Harald W. war der Hauptverdächtige der zweiten (veränderten) Sonderkommission.
Für den Tathergang habe ich mich zumindest anfangs nur wenig interessiert.
Trotzdem habe ich einige Einzelheiten mitbekommen:

- Harald W. war jagdberechtigt.
- Er hatte Schlüssel zu allen Schranken.
- Er benutzte einen Hochsitz nahe der Vergrabungsstelle.
- Er hätte von dort Aktivitäten anderer Leute bemerken müssen.
- Mehrfach danach befragt, hat er immer ausweichend geantwortet.
- Er hatte einen passenden Transporter.
- Der Transporter wurde zur Tatzeit an der Zufahrt zum Wald gesehen. Auf der Westseite, also dem Ammersee abgewandt.
- Als Ex-Polizist kannte er die Arbeitsweise der Polizei.
- Er war in Kriminalfälle verwickelt, und wurde aus höherer Warte geschützt.
- Er hat einen Fernmeldelehrgang der Polizei absolviert, bei dem genau die für den Klingeldraht verwendeten Drahtverbindungen unterrichtet wurden. Diese Art ist ungewöhnlich und war zumindest mir völlig unbekannt.
- Er wurde von der Polizei zur Vergrabungsstelle geführt. Dort brach er schwitzend fast zusammen und wollte von dem Ort so schnell wie möglich wieder weg.
- Die Ermittler haben an der Indizienkette gegen Harald W. gearbeitet, als die Einstellung der Ermittlungen angeordnet wurde.
Und:
Zitat von meerminmeermin schrieb am 10.03.2018:Stimmt es, dass gegen den Jagdgehilfen, dessen Fahrzeug in der Nähe der vergrabenen Kiste gesehen wurde bereits früher in einem Mordfall ermittelt worden war?

Und was ist dran an der Behauptung, dass Köpfe unter Wasser gedrückt wurden?
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 10.03.2018:Ja, das stimmt. Der Polizist Harald W. war schon 1970 verdächtigt. Allerdings konnte nichts beweisen werden und wie in dem Zeitungsausschnitt richtig dargestellt, war das das Werk eines psychisch kranken Menschen. Das war Harald W. nicht. Die Behauptung, dass er bei Ausübung des Dienstes Köpfe von Obdachlosen unter Wasser gehalten hat, ist nicht belegt. Wenn ich mich recht entsinne, gibt es hierzu widersprüchliche Aussagen.



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21.12.2020 um 15:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hat er wirklich gesagt „vermutlich keine Anklage? Nun ist für die Entscheidung über eine Anklage ja nicht das Gericht zuständig, das ist Sache der StA.
Das kommt darauf an, wie man das insgesamt verstehen mag. Es kam doch aus dem Munde des vorsitzenden Richters und bekanntlich lässt das Gericht Anklagen nur zu, wenn sich für das Gericht aus Lesen der Anklageschrift ein dringender Tatverdacht des Anzuklagenden ergibt, und das Gericht die Anklage zum Hauptverfahren zulässt. Über die Wirksamkeit einer Anklage entscheidet demnach nur das Gericht.

@robernd
Da du dich offensichtlich am intensivsten mit dem Fall beschäftigst, hätte ich ein paar Fragen, die natürlich auch jeder andere beantworten kann.
WM hatte 2 Kinder (J/M) im ähnlichen Alter wie UH. In der Urteilsschrift wird geschrieben, dass WM sich auf die Entführung eines Mädchen festlegte. Wie erklärt man sich die absurde Ausstattung in der Kiste. Horror-, Western- und Beziehungsromane und einen recht großen Jogginganzug in maximaler Kindergröße (auch in Anbetracht der Kistendimension)? Hatte der Täter wirklich Kinder?

WM bereitete Autos auf und arbeitete an einem Mercedes. Jemand, der Fernsehtechniker in den 80ern ist, kennt zudem eine solide Verarbeitung. Warum sollte man da einen anfälligen Fiat 600 als Fluchtauto wählen, die doch schon "damals im Prospekt rosteten" (die italienischen Autos aus den 70ern genossen nicht grade eine zuverlässigen Ruf)?

Der grüne Signaldraht war eine über 130m lange Doppellitze (2 Signalleitungen) die kurz vor einem Ende durch Brückung (4 Litzen) auf 2 Endpunkte verlegt wurde?

Ich höre immer von den Störgeräuschen, Tastenklacker und Lautstärke einzelner Töne in der Tonfolge des B3 Jingles? Was ist mit der Tonhöhe des gesamten Jingles im Erpresseranrufes. Der ist wesentlich niedriger (tiefer), was durch eine langsamere Geschwindigkeit kommt. Wie ist hierzu die Erklärung?

Die Bandeisen, die als Schlosszylinder für die 7 Riegel verwendet wurden, weisen für einen Flachriegel sehr große Rundlöcher auf. Die Durchmesser lassen sich in der vorliegenden Qualität nur mit einer großen Ständerbohrmaschine aus eine Werkstatt herstellen und nicht am Schraubstock mit einer Handbohrmaschine. Wie ist hierzu die Erklärung?
Zitat von roberndrobernd schrieb:gab es den neuen Chefermittler E. in der 2. Soko. Der ist auch heute noch von WMs Unschuld überzeugt (einer der wenigen Leute, die es tatsächlich sind). E. war kurz davor eine Indizienkette gegen HW fertigzustellen, als die Soko aufgelöst wurde.
Was HW betrifft, hat das Strafgericht E. ziemlich brutal heruntergebügelt.
KHK E hatte ja auch bei der Tatortbegehung mit HW bleibende Eindrücke sammeln können. Schwitzen, Nervosität, Zusamenbruch, Abbruch der Begehung und Forderung n. Anwaltsbeistand, so beschreibt er es in einer Doku.

Ich habe den Eindruck, dass man in Verhören ohne Anwalt ziemlich viel verlieren kann und nichts gewinnen. Das besonders im Hinblick
auf Gesamtschau in einem Indizienprozess. Sagt WM er hat 20 Euro statt 50 für das TB bezahlt und seine Frau sagt eigentlich 100 Euro so ist WM ein Lügner. Leugnet er den Besitz eines Fernglases, so ist es eine Vorsatztat und keine Schutzbehauptung, weil er doch Kenntnis darüber hat, dass ein Fernglas ein Tatmittel ist. Genauso wie Abhören des Polizeifunks usw.
Ein Gericht auf der anderen Seite ist für mich alleine aus dem Tagesgeschäft heraus nicht wirklich neutral. Wie sollte das auch gehen, wenn man überwiegend mit Tätern zu tun hat. Da manifestiert sich doch unweigerlich so etwas wie "Wir kennen unsere Pappenheimer". Ich tendiere auch zu der Meinung, dass sich ohne das Tatmittel TK 248 in der Gesamtschau kein hinreichender Tatverdacht mehr in Richtung WM ergibt. Woraus denn auch? Aus dem Motiv einer Überschuldung? Dem Hund in der TK, oder etwa der Aussage von KP? Für mich müsste wenigsten ein Hardfact die Gesamtschau erhärten. Ein Kaufbeleg oder verwendetes Material mit Tatbezug im Besitz von WM. Ein Augenzeuge der KP beim Graben des Erdlochs gesehen hätte oder so etwas.
Gewichtet man dabei noch den bestandenen LDT von WM, so wird mMn. die Gesamtschau deutlich in Frage gestellt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.12.2020 um 15:06
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Was die vielen Beiträge jener angeht, die Mazurek für unschuldig halten, habe ich den Eindruck, dass diese auf einzelnen technischen Dingen beruhen, die aber überbewertet werden. Mir kommt es ein wenig so vor, als wenn im Urteil steht: die Tat fand in einem Tannenwald statt und man findet nun in jenem Wald, in dem 200 Tannen stehen, auch 13 Laubbäume, und meint nun, weil das Gericht von einem Tannenwald sprach, und nicht von einem Mischwald, der zu 90% aus Tannen besteht, muss das Urteil nun unbedingt falsch sein und der Verurteilte unschuldig.
Nein, die Gegenargumente beschränken sich keineswegs auf technische Dinge. Sie richten sich mindestens ebenso sehr auf die eigenwillige Interpretation der P-Aussagen und der abgehörten Telefonate. Und um in deinem Bild zu bleiben: Die Kritiker stellen nicht in Frage, dass ein Tannenwald vorliegt, wenn nur ein paar Laubbäume da sind. Sie stellen in Frage, dass ein Laubbaum eine Tanne ist.


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