Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
27.12.2020 um 12:43Anzeige
Faktenfinder schrieb:Das musst Du mir nicht erklären ich weiss es. Und Unsinn ist nicht was Du festlegst. Sorry.Das hat aber @Andante einfach Recht: Nicht die Akten entscheiden den Prozess, sondern die mündliche Hauptverhandlung.
Faktenfinder schrieb:Unsere Rechtssystem ist gut. Aber man kann es noch optimieren.Das stimmt. Ist aber eine Binsenweisheit. Gerichte sind nicht Gott und Urteile in Stein gemeißelt. Trotzdem ist so, dass Fehler in einem Urteil noch nicht zur Wiederaufnahme führen. Und Wiederaufnahmen (siehe Fall Weimar oder Fall Harry Wörz) zu einer extremen Belastung der Justiz führen und trotzdem nicht immer Klarheit schaffen können (siehe Fall Peggy oder Fall Rupp).
JosephConrad schrieb:Wenn wir in der USA wären, könnte der Präsident sich hier im Forum eine Meinung bilden und Herrn Mazurek ad hoc begnadigen ;-)Hm - könnte Herr Steinmeier das nicht auch ?
Kölner schrieb:Hm - könnte Herr Steinmeier das nicht auch ?Nein. Er ist nicht für Mazurek zuständig. Das ist der Bayerische Ministerpräsident.
Bei der Prüfung der Gnadenfrage werden alle Umstände des Einzelfalls und gegebenenfalls das Gnadenvorbringen berücksichtigt. Die Gnadenbehörde setzt sich bei ihrer Entscheidung insbesondere mit den persönlichen Umständen der verurteilten Person auseinander. In die Prüfung einbezogen werden auch die Interessen und Belange der Allgemeinheit.Quelle: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0002186.pdf
Ein Großteil der in vorstehender Tabelle genannten Bewilligungen betrifft erfahrungsgemäß die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Gnadenverfahren von Amts wegen nach erfolgreich abgeschlossener Therapie im Maßregelvollzug.
In der Praxis erfolgt bei positiven Gnadenentscheidungen betreffend unbedingte Frei-heitsstrafen lediglich eine gnadenweise Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe zur Bewährung unter Auflagen und Weisungen und kein vollständiger Straferlass
Andante schrieb am 24.12.2020:Vollständige Aktenkenntnis und die ihm von dir zugeschriebenen Eigenschaften und Fähigkeiten haben allerdings bisher nicht dazu geführt, aus den ach so zusammengereimten Akten DEN Hebel für ein erfolgreiches WA-Verfahren zu finden. Vielleicht sollte dich das auch etwas überraschen.Du weisst doch dass er das mit der Zivilklage versucht hat. Und du kennst das Ergebnis. Für dich wahrscheinlich befriedigend. Für ihn und andere nicht.
JagBlack schrieb am 24.12.2020:Warum dem Kind nicht eine Mütze über den Kopf gezogen wurde und es in irgendeiner angemieteten Wohnung gehalten wurde war klar, denn in der Kiste konnte das Kind ohne großen Aufwand zu betreiben, alleine gelassen werden und man musste sich nicht um ein Alibi bemühen bzw. vor anderen rechtfertigen, wo man gerade war.Was ist eigentlich mit WM. Hat der sich eine Maske über den Kopf gezogen, als er UH vom Fahrrad riss. Da er ja 2 Mio für gegen ein lebendes Kind aus der Nachbarschaft eintauschen wollte, wird ihm erheblich daran gelegen haben, nicht wieder erkannt zu werden.
JagBlack schrieb am 24.12.2020:Mazurek wurde aus dem Verkehr gezogen und zu lebenslänglich verurteilt und hat auch genügend Zeit die 30000 Seiten zu studieren, was hier im Thread von zwei Teilnehmern als was besonders hervorgehoben wird.Das war nicht unbedingt hervorzuheben, weil es nicht ungewöhnlich ist. Mir ging es vorrangig um MH aus dem Opferkreis.
Andante schrieb am 24.12.2020:Und hat offenbar trotzdem nichts gefunden, was auf überzeugende Alternativtäter hinweist.Das Verurteilte aus einem Strafverfahren dazu angehalten werden die Arbeit der Ermittler zu übernehmen ist irgendwie doch etwas bizarr.
robernd schrieb:Die Entführer haben den Eltern nur einen oder zwei Tage Zeit gelassen das Lösegeld zu beschaffen. Das macht bereits Schwierigkeiten, wenn Bargeld vorhanden, aber angelegt ist (Kündigungsfrist).Das ist ein wesentlicher Punkt. Es geht um Machbarkeit und Erfüllung in der Motivation des Täters. Natürlich kann es sich auch um einen geistig verwirrten Täter handeln der surreale Vorstellungen hat und somit auch unrealistische Forderungen stellt.
Andante schrieb:Es kommt doch allein auf die Vorstellungswelt des Täters an.
Tatsache ist, dass UH entführt wurde, und Tatsache ist, dass es die Forderung nach 2 Mio DM Lösegeld gab. Der Täter muss also, warum und wieso auch immer, davon ausgegangen sein, dass die Eltern des von ihm entführten Kindes, wie auch immer, die 2 Mio. schon aufbringen werden.
Warum so ein Täter das bei einem Zufallsopfer um so eher geglaubt haben sollte, müssen sich die beantworten, die von einem Zufallsopfer ausgehen.
Andante schrieb:Da wird sich wortreich Gedanken gemacht. ob die Familie das Lösegeld hätte aufbringen können. OK, ist ne Frage, interessiert aber einen Täter, der Geld will, vermutlich wenig. Der fordert, und damit Vogel friss oder stirb, um es brutal zu sagen. Seit wann interessiert es Täter von Erpressungen bzw. erpresserischen Menschenrauben,, wie sich Erpresste/Angehörige dabei fühlen, ob sie der Erpressung nachgehen, sprich das Geld aufbringen können oder nicht?Unrealistische Forderungen! Siehe oben. Sonst könnte man das ganze Thema ja unter "Groben Unfug" von Jugendlichen oder Geisteskranken abspeichern. Dafür ging es aber leider mit einer Todesfolge für das Entführungsopfer einher.
Palio schrieb:wusste also, dass er aufhören kann, wenn er längenmäßig hineinpasst, denn dann passen auch die Kiste und Haube hinein. Er hat einen Zollstock mitgenommen, 80x90 cm abgesteckt und gegraben.Wenn er den Zollstock auch mit ins Loch genommen hat und unten seinen Auftrag ausgeführt hätte, dann hätte das Loch unten nicht rund werden können.
julina32 schrieb:Du weisst doch dass er das mit der Zivilklage versucht hat. Und du kennst das Ergebnis. Für dich wahrscheinlich befriedigend. Für ihn und andere nicht.Was heißt „für dich befriedigend“? Ich kenne mich in Zivilverfahren aus, deswegen war mir von vornherein klar, dass und warum die Geschichte höchstwahrscheinlich schiefgehen würde.
julina32 schrieb:Was ist eigentlich mit WM. Hat der sich eine Maske über den Kopf gezogen, als er UH vom Fahrrad riss. Da er ja 2 Mio für gegen ein lebendes Kind aus der Nachbarschaft eintauschen wollte, wird ihm erheblich daran gelegen haben, nicht wieder erkannt zu werden.Es wurde ja später eine Plastiktüte mit 2 ausgeschnittenen Löchern gefunden, von der man vermutet, dass sie als Maske gedient hat.
julina32 schrieb:Das Verurteilte aus einem Strafverfahren dazu angehalten werden die Arbeit der Ermittler zu übernehmen ist irgendwie doch etwas bizarr.Na ja, wer die Ermittlungsarbeit kritisiert und für falsch hält, sollte schon substantiiert sagen können, was daran falsch ist und wo man es hätte besser machen können.
Andante schrieb:Es gab diese Holztafeln auch in Landsberg am Lech zu kaufen. Kunde dieses Händlers war auch die Firma VAT GmbH, deren Geschäftsführer damals WM war.Die Firma in Landsberg ist bekannt. Das war ein Großhändler, der prinzipiell nur gegen Rechnung verkauft. Weder VAT noch WM haben dort Tischlerplatten gekauft. Zuschnitte machte die Firma nicht. Zuschnitte wären übrigens die einfachste Möglichkeit, an die Kiste zu kommen. Fakt ist aber, dass Betriebe, die Zuschnitte machen, die verwendete Sorte nicht anbieten.
Andante schrieb:Natürlich hatte keiner der Zeugen, die ausgesagt haben, den Stoff in der Halle gesehen haben, zu dem Zeitpunkt einen Fotoapparat dabei,Und wenn sie einen Fotoapparat gehabt hätten? Das mit den Fotoapparaten ist so eine Sache. Die Polizei hatte tatsächlich welche. Und sie hat Fotos gemacht. Und die Richter haben auch die Fotos in Augenschein genommen. Und die Richter haben dort Dinge verifiziert, die überhaupt nicht drauf waren (z.B. Tonbandtasten und Spanplatten).
Andante schrieb:Na ja, wer die Ermittlungsarbeit kritisiert und für falsch hält, sollte schon substantiiert sagen können, was daran falsch ist und wo man es hätte besser machen können.Das ist in Bezug auf deine ursprüngliche Anmerkung unpräzise, du kennst die Standardfrage. Wenn nicht er wer dann? Und es ist unsinnig, dass ein ggf. Unschuldiger, der wider der historischen Wahrheit (!) zu unrecht verurteilt wurde, diese Antwort liefern muss, geschweige denn kann.
Andante schrieb:Es wurde ja später eine Plastiktüte mit 2 ausgeschnittenen Löchern gefunden, von der man vermutet, dass sie als Maske gedient hat.Gibt es ein Foto von dieser Tüte? Nicht, wenn wir beispielsweise herausfinden würden, dass der Kopf von WM zu groß für die Tüte ist, oder der Augenabstand nicht stimmt...
julina32 schrieb:Und es ist unsinnig, dass ein ggf. Unschuldiger, der wider der historischen Wahrheit (!) zu unrecht verurteilt wurde,Woher weißt du denn so genau, dass Mazurek unschuldig ist? Und wie der Tathergang („historische Wahrheit“ ist ein blödes Wort, es geht hier um die Frage, ob und welcher Straftatbestand erfüllt wurde) wirklich war? Ich habe von dir noch kein sachliches, überzeugendes Argument gefunden, dass im wesentlichen dieser Tathergang NICHT so gewesen sein kann, wie ihn die Strafkammer angenommen hat.
julina32 schrieb:Gibt es ein Foto von dieser Tüte? Nicht, wenn wir beispielsweise herausfinden würden, dass der Kopf von WM zu groß für die Tüte ist, oder der Augenabstand nicht stimmt...Da weiß @ErwinKöster mehr, von ihm habe ich zum ersten mal von der Tüte erfahren. Vielleicht hilft auch die Suchfunktion weiter.
robernd schrieb:Und wenn das Tonbandgerät kein Tatwerkzeug war (das ist Fakt)Kannst Du beweisen, dass das Tonband nicht bei der Tat verwendet wurde, oder kannst Du beweisen, dass es bei der Tat nicht zwingend verwendet wurde? In Kombination mit einem anderern Gerät kann es nicht verwendet worden sein?
Andante schrieb:Es wurde ja später eine Plastiktüte mit 2 ausgeschnittenen Löchern gefunden, von der man vermutet, dass sie als Maske gedient hat.Jemand baut solch eine Kiste und hat so viele Ideen zur Ausstattung, Fahrzeug, Jingle usw., aber nimmt eine effe Tüte mit zwei Löchern um nicht erkannt zu werden? Mal abgesehen davon, dass so eine Tüte völlig unpraktisch ist, weil sie schnell verrutscht und man dann selber ja gar nichts mehr sieht, reicht auch ein windstoss und die Tarnung ist dahin. Das erinnert eher an einen Comic.
Spekulatius666 schrieb:War dieses Bettlaken eigentlich irgendwie besonders von Form, Farbe oder Material oder warum waren sich die Zeugen so sicher, explizit dieses an der Kiste gefundene Bettlaken schon vorher gesehen zu haben?Sei nicht faul, lies selbst im Urteil S.172 - 179.
robernd schrieb:Es ist allerdings auch bekannt, dass an der Kiste getrennte Rohre für Zuluft und Abluft vorhanden waren. Der Verweis auf den Schnorchel hat mit der wahren Problemstellung nichts zu tun und führt zu einem Widerspruch innerhalb des Urteils.Naja, zwei Rohre am Schnochel funktionieren nur, wenn beide Rohre ein Rückschlagventil haben (eins das beim Atmen öffnet und eins das beim Ausatmen öffnet).