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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.01.2021 um 22:32
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Die ersten Meldungen in Bayern 3 gab es am 16.9. um 6:30, dann halbstündlich.
Aha! Und diese Meldungen bezogen sich auf was genau?

Ich helfe Dir auf die Sprünge: Die Meldungen bezogen sich auf die Tat, also das Verbrechen. Sie werden sich zu dem Zeitpunkt nicht auf die aktuellen Ermittlungstätigkeiten bezogen haben. Diese kannte nur die Polizei.

Ob diese Meldungen dann halbstündlich weiter gingen, müsstest Du an dieser Stelle belegen. Kannst Du das?

Ich gehe davon aus, dass Du das nicht kannst, weil das für diese Zeit (1981) unwahrscheinlich ist. Andernfalls würde es sich wahrscheinlich nur um die Wiederholung dessen handeln, was man bereits zwei Stunden zuvor berichtet hat.

Worauf sich diese Meldungen mit Sicherheit nicht bezogen haben: Wie genau die Polizei vorgeht und was konkret die Polizei für Fortschritte gemacht hat. Solcherlei konkrete Hinweise gab es allenfalls im Polizeifunk.

Aber: Was möchtest Du jetzt eigentlich sagen? Dass Mazurek auch hätte normales Radio hören können, statt den Polizeifunk? Weil ja im Radio, Fernsehen, Zeitung alles schon zeitgenau berichtet wird?

Festgestellt wurde: Mazurek hat ab dem 16.09. Polizeifunk gehört, obwohl er nachweislich zuvor keinen Polizeifunk gehört hat.

Du musst also an dieser Stelle erklären, dass wenn so dicht und zeitnah von den Medien berichtet worden sei, Mazurek trotzdem den Polizeifunk abgehört hat.

Also: Kannst Du erklären, warum Mazurek nach dem Verbrechen den Polizeifunk abgehört hat und sich nicht auf die von Dir geschilderte dichte und zeitnahe Berichterstattung verlassen hat?

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.01.2021 um 22:36
Zitat von roberndrobernd schrieb:Natürlich weiß ich das nicht. Ich weiß nicht einmal, ob der Zeuge ein Brett von einer Tischlerplatte unterscheiden konnte. Ich mache es genau wie ihr. Wer nichts weiß, glaubt dem Urteil.
Das war vielleicht zu kurz gefasst. Die Freunde, die von WM als Täter überzeugt sind, sehen Darstellungen des Urteils als Beweise. Wenn dort ein Zeuge zitiert wird, setze auch ich voraus, dass zumindest das Zitat richtig und einigermaßen vollständig ist. Wenn dort aber Widersprüche auftauchen, konkret also Bretter, Mehrschichtplatten und Tischlerplatten locker vermengt sind, kommen bei mir Zweifel auf. Zweifel an der Komptenz des Zeugen und (wenn es gar zu haarstäubend ist) auch an der Kompetenz des Gerichts.
Warum aber jemand den Zwang verspürt, dem Gericht dann unter die Arme zu greifen und festzustellen, dass ein Zeuge es völlig anders gemeint haben könnte als es das Urteil sagt, ist mir unverständlich. Das überzeugt mich dann auch nicht wirklich.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.01.2021 um 22:36
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:obwohl er nachweislich zuvor keinen Polizeifunk gehört hat.
Würdest du das bitte belegen.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.01.2021 um 22:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Wie die Platten gestapelt waren, ob der Zeuge genau nachgemessen hat, ob alle Bretter gleich waren und die gleichen Maße hatten, weißt du doch gar nicht. Es ist am ehesten davon auszugehen, dass er die Abmessungen nur nachträglich geschätzt hat und dann kommen die Maße in etwa hin.
Wie Du schon schreibst: Der Zeuge hat ungefähre Angaben gemacht. Auch die exakten Maße kam es gar nicht an, sondern darauf, dass er Bretter gesehen hat, die in der Größe vergleichbar mit denen waren, die auch in der Kiste verwendet wurden.

Dass @robernd "bessere" Maße kennt, oder annehmen will, ist nachgerade albern.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.01.2021 um 22:45
Zitat von roberndrobernd schrieb:Würdest du das bitte belegen.
Moment.

Ehrlich, jetzt?

Du hast doch hier das Urteil allen zur Verfügung gestellt. Solltest Du dann den Inhalt nicht kennen?

Soll ich hier für Dich den Inhalt wiedergeben? Mazurek selbst hat angegeben, vor dem Tod des kleinen Mädchens keinen Polizeifunk gehört zu haben.

Ernsthaft @robernd : Spielst Du Spielchen?

S. 41 der UA.
S. 43 der UA.
S. 49 der UA.

Soll ich weiter machen, oder möchtest Du vielleicht endlich belegen(!), dass dem nicht so gewesen ist?


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.01.2021 um 22:53
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Welchen Sinn soll das abhören denn sonst gehabt haben, wenn wir davon ausgehen, dass WM tatsächlich der Täter ist?
Hier muss ich abermals fragen: Ehrlich?

Für Dich: Er hat den Polizeifunk nach der Tat abgehört. Nicht vor seiner Tat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.01.2021 um 23:06
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wenn dort aber Widersprüche auftauchen, konkret also Bretter, Mehrschichtplatten und Tischlerplatten locker vermengt sind, kommen bei mir Zweifel auf. Zweifel an der Komptenz des Zeugen und (wenn es gar zu haarstäubend ist) auch an der Kompetenz des Gerichts.

Bei dir kommen keine Zweifel auf, du schreist sofort Zeter und Mordio und verlierst dabei den Blick für das Wesentliche. Mazurek wurde wegen einer Fülle von ineinandergreifenden Indizien verurteilt. Und er verarscht dich.

Natürlich ist auch das Abhören des Polizeifunks hochverdächtig. Es wäre auch sehr verdächtig, wenn die Lieblingsalternativtäter einiger User hier nach der Tat durchgehend Polizeifunk abgehört hätten. Es ist nur bei Personen verdächtig, die wegen anderer Indizien im Fokus stehen. Aber damit ist es nunmal ein Zusatzindiz, denn der Täter hat ein nicht zu leugnendes Interesse, sich über das Vorgehen und die Fortschritte der Polizei zu informieren, unabhängig davon, ob es ihm tatsächlich etwas bringt.

Es ist ein Zusatzindiz bei einem Verdächtigen, ebenso wie geheime Holzplattenlager, nicht erklärliche Hallenanmietungen, Zeitungen zerschnippelnde Ehefrauen, verlorene Ferngläser, verleugnete Tonbandgeräte, Schulden, mangelndes Alibi, Pfaffingerkontakte usw.


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31.01.2021 um 23:22
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Festgestellt wurde: Mazurek hat ab dem 16.09. Polizeifunk gehört, obwohl er nachweislich zuvor keinen Polizeifunk gehört hat.
Nein. Ob er vor dem 16.09. Polizeifunk gehört hat oder nicht, ist nicht Gegenstand irgendeiner Einlassung, Aussage oder Feststellung.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Für Dich: Er hat den Polizeifunk nach der Tat abgehört. Nicht vor seiner Tat.
Nein. Dass er vor der Tat keinen Polizeifunk gehört hat, geht aus den Seiten 41, 43, 49 oder 252 des Urteils nicht hervor.

Beleg: Siehe Zitate hier Beitrag von monstra (Seite 497)


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31.01.2021 um 23:28
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Ich helfe Dir auf die Sprünge: Die Meldungen bezogen sich auf die Tat, also das Verbrechen. Sie werden sich zu dem Zeitpunkt nicht auf die aktuellen Ermittlungstätigkeiten bezogen haben. Diese kannte nur die Polizei
Und wer hat das behauptet?

Du glaubst also dass sich die Polizei die Mühe macht am Polizeifunk codiert zu kommunizieren, nur damit dann alles im Klartext im Radio gesendet wird? Bist du Kriminalist oder Amateurfunker?
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Ob diese Meldungen dann halbstündlich weiter gingen, müsstest Du an dieser Stelle belegen. Kannst Du das?
Nö, ich muss gar nix. Denk selber nach. Was kommt denn in Bayern 3 alle dreißig Minuten?


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01.02.2021 um 00:13
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Dass Kinder nicht erst nach Stunden oder Tagen gesucht werden würden, ist aber auch klar.
Das ist es in der Tat. Nur: Im vorliegenden Fall waren Vater und Onkel bereits gegen 20:00 unmittelbar im Bereich des Tatorts und haben dort mit lauten Rufen die Vermisste gesucht. Das könnten die Täter mitbekommen haben und damit bekamen sie die Nachteile der Strategie präsentiert, ein Entführungsopfer tatortnah zu verstecken. Sie mussten also gleichzeitig damit rechnen, dass der Wald in Kürze voller Suchmannschaften sein und damit blockiert sein würde, gleichzeitig war es notwendig ihn zu betreten um zum Opfer zu gelangen. Keine leichte Aufgabe, ist eigentlich nur über ausbaldowern zu erreichen was die Polizei vorhat. ZB dass in den ersten Stunden auf Anweisung nur unten am See gesucht wurde, nicht oben bei der Kiste. Aber, wie wir gehört haben, war Mazurek ja nicht der einzige in Deutschland, der Polizeifunk gehört hat.


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01.02.2021 um 01:01
Mazurek sagt in seiner „Erklärung zur Anklageschrift“ (Wiki), dass er ab 16.9.81 in seiner Werkstatt immer Polizeifunk gehört hat.

89056197-189B-4918-A43C-DBD7CD3B5D4EOriginal anzeigen (0,5 MB)

Also machte er das vorher nicht. Das deckt sich mit der Beobachtung des Zeugen, dass M ab dem 16.9.81 in der Werkstatt Polizeifunk hörte, was er sonst nicht tat. Es ist wurscht, ob er vorher mal irgendwann Polizeifunk gehört hat. Er tat es jedenfalls nicht regelmäßig. Das machte er - bemerkenswerterweise - erst ab dem genannten Tag.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Die ersten Meldungen in Bayern 3 gab es am 16.9. um 6:30, dann halbstündlich.
Und was wurde da genau gemeldet? Doch nur, dass ein Kind verschwunden ist. Mehr wusste man ja auch noch gar nicht. Vermutlich wurde die Bevölkerung noch zur Mithilfe bei der Suche nach dem Kind gebeten. Und sicherlich wurde in Bayern 3 später nichts über die Erpresseranrufe und über sonstige Ermittlungsinterna erzählt.


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01.02.2021 um 01:19
Nachtrag: Und dass er ab 16.9. immer in der Werkstatt Polizeifunk hörte, sagte Mazurek - ebenfalls bemerkenswerterweise - nicht sofort, sondern bezeichnete die entsprechende Beobachtung der Zeugen zunächst als „Schwachsinn“, bevor er selbiges irgendwann zugab.

Aber das ist sicher wieder mal Zufall, alles Zufall....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 03:50
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Sie werden sich zu dem Zeitpunkt nicht auf die aktuellen Ermittlungstätigkeiten bezogen haben.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Wie genau die Polizei vorgeht und was konkret die Polizei für Fortschritte gemacht hat. Solcherlei konkrete Hinweise gab es allenfalls im Polizeifunk.
Zitat von PalioPalio schrieb:Aber damit ist es nunmal ein Zusatzindiz, denn der Täter hat ein nicht zu leugnendes Interesse, sich über das Vorgehen und die Fortschritte der Polizei zu informieren, unabhängig davon, ob es ihm tatsächlich etwas bringt.
Ernsthaft jetzt? Ihr glaubt wirklich, dass die Polizei per Polizeifunk uncodiert aber ausführlichst jedes Detail zu Ergebnissen, zur weiteren Planung zur Ergreifung der Täter und zur Auflösung des verbrechens bespricht und WM kann das problemlose mithören und danach handeln? So frei nach dem Motto: hey Jupp,Franz, Dieter, hier ist der leitende ermittler, hört Mal zu, Ergebnis der spusi liegt vor, die sagen...., Ihr fahrt jetzt Mal zum WM und dann fragt ihr den nach ...., Ich mache dann schonmal...., Um vier halten wir per Polizeifunk nochmal Rücksprache....
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Für Dich: Er hat den Polizeifunk nach der Tat abgehört. Nicht vor seiner Tat
Das beantwortet meine Frage nicht?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nachtrag: Und dass er ab 16.9. immer in der Werkstatt Polizeifunk hörte, sagte Mazurek - ebenfalls bemerkenswerterweise - nicht sofort, sondern bezeichnete die entsprechende Beobachtung der Zeugen zunächst als „Schwachsinn“, bevor er selbiges irgendwann zugab.
Er sagte es nicht sofort, weil das abhören von Polizeifunk strafbar ist. Warum sollte er leichtfertig etwas zugeben, wofür er bestraft werden könnte? Warum sollte er mehr zugeben als er müsste.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 04:33
Jetzt mal langsam. Man kann Mazurek nicht gleich unterstellen, dass er bereits am Abend des 15. wusste, dass das Kind tot war, als es in die Kiste runtergelassen wurde. Das Indiz der Genick-Überdehnung bei Bewusstlosen – Mazurek war aktives Mitglied bei der Wasserwacht am Ammersee und kannte sich demnach aus mit Rettung von Menschenleben – muss ja nicht unbedingt belegen, dass der Tod des Kindes bei der Verbringung in die Kiste bekannt war. Wenn es Zeit gegeben hatte, das Genick zu strecken, um eventuell Erbrochenes zu entfernen oder zu vermeiden, hatte der Täter auch Zeit die Lebensfunktionen (Puls) zu überprüfen.
Also muss man Mazurek das zugutehalten, dass er davon ausging, dass das Kind noch lebte, als er gleich nach der Tat den Polizeifunk (eventl. noch der 15.) abgehört hatte. Ab dem 16. sicherlich. Wann er tatsächlich den Tod des Kindes feststellte, weiß nur er selbst.
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Warum? Konnte den Tätern doch auch egal sein, wenn uh niemals gefunden wird. Oder gibt es einen Hinweis darauf, dass die Täter wert darauf legten, dass die Leiche gefunden werden sollte?
Dieses Statement halte ich für überaus naiv. Natürlich wollten die Täter nicht, dass das (vorerst lebende) Kind gefunden wird. Die Konsequenz ist doch klar: wenn das Kind gefunden wird, führt die Machart, also die Vorgehensweise bei der Tat, die Kiste und die im Wald zurückgelassenen - die dann auch gefunden werden - Gegenstände zu den Tätern.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 05:53
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:durch seine Überheblichkeit und damit verbunden durch seine Nachlässigkeit gescheitert ist. Er musste feststellen, dass das kleine Mädchen durch seine Hand den Tod gefunden hat und geriet ob seiner eigenen Existenz in Sorge. Aus dem Grund wollte er wissen, ob und wann man ihm auf die Schliche kommt. Aus dem Grund hat er sein Radio auf die Schnelle umgebaut, um den Polizeifunk abzuhören. Er wollte wissen, ob man das tote Mädchen findet.
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Es ging ihm um nichts anderes.
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Warum? Konnte den Tätern doch auch egal sein, wenn uh niemals gefunden wird. Oder gibt es einen Hinweis darauf, dass die Täter wert darauf legten, dass die Leiche gefunden werden sollte? Und mit ihr die Kiste, das Loch, der Ort.wäre doch für die Täter wesentlich praktischer gewesen, wenn gar nichts gefunden worden wäre.
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Dieses Statement halte ich für überaus naiv. Natürlich wollten die Täter nicht, dass das (vorerst lebende) Kind gefunden wird. Die Konsequenz ist doch klar: wenn das Kind gefunden wird, führt die Machart, also die Vorgehensweise bei der Tat, die Kiste und die im Wald zurückgelassenen - die dann auch gefunden werden - Gegenstände zu den Tätern.
Es wäre schon sinnvoll, die Beiträge auch sorgfältig zu lesen und nicht gleich wieder die denunzierende Schiene zu fahren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 06:51
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Ernsthaft jetzt? Ihr glaubt wirklich, dass die Polizei per Polizeifunk uncodiert aber ausführlichst jedes Detail zu Ergebnissen, zur weiteren Planung zur Ergreifung der Täter und zur Auflösung des verbrechens bespricht und WM kann das problemlose mithören
Welche konkreten Informationen sich Mazurek erhoffte, welche er bekam, wie du den Informationswert beurteilst und wie du als Täter gehandelt hättest, ist völlig unerheblich. Entscheidend ist, dass es sich um verdächtiges Verhalten gehandelt hat, das er abstritt.

Auch hier gilt: Er hätte in dieser Situation als Beschuldigter eines derart schweren Verbrechens selbst sagen müssen, dass er gewohnheitsmäßig und interessehalber schon seit Langem Polizeifunk hörte, wie das jeder macht. Seine eigenen Bemühungen um eine harmlose Erklärung sind hingegen nicht tauglich, den Verdacht zu minimieren und somit hatte er auch in diesem Punkt ein Problem.

Er ritt sich stattdessen nämlich rein. Nun kann man, wie das von einigen gern getan wird, bei allen seinen Falschaussagen, bei allem Leugnen und hinterher doch Zugeben oder nochmal anders erklären, unterstellen, dass er das schlicht aus Angst tat, zu Unrecht beschuldigt zu werden. Kann man hier in diesem Forum so machen. So viel Gutgläubigkeit und Naivität ist aber zu Recht nicht von StA und Gericht zu verlangen.

In diesem Zusammenhang ist übrigens auch der abgestrittene Hallenanmietungsversuch interessant. Denn diesen kann er nicht aus Angst vor einer Beschuldigung zu Unrecht abgestritten haben. Auch ein anderer illegaler Grund als Begründung für sein Vertuschenwollen ist nicht denkbar. Hier hätte er einfach nur den (harmlosen) Grund nennen müssen.
Der ist ihm aber nicht eingefallen. Somit ist klar, dass es ihn auch nicht gibt.
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:denunzierende Schiene
Was meinst du mit "denunzierende Schiene"? Das verdächtige Verhalten eines rechtskräftig Verurteilten als solches zu benennen? Dann verkennst du die Situation.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 07:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Welche konkreten Informationen sich Mazurek erhoffte, welche er bekam, wie du den Informationswert beurteilst und wie du als Täter gehandelt hättest, ist völlig unerheblich. Entscheidend ist, dass es sich um verdächtiges Verhalten gehandelt hat, das er abstritt
Es ist eben nicht unerheblich, welche Informationen er über den Polizeifunk bekommen konnte und was er damit hätte machen können und ob überhaupt Informationen zum Fall über den Polizeifunk weitergeleitet wurden. Das hätte geprüft werden müssen. Einfach zu behaupten, er hätte tatrelevante Informationen per Polizeifunk bekommen und danach gehandelt ist falsch.
Zitat von PalioPalio schrieb:Hier hätte er einfach nur den (harmlosen) Grund nennen müssen.
Der ist ihm aber nicht eingefallen. Somit ist klar, dass es ihn auch nicht gibt.
Wann wurde er von wem nach dem Grund der Anmietung gefragt?
Zitat von PalioPalio schrieb:Was meinst du mit "denunzierende Schiene"? Das verdächtige Verhalten eines rechtskräftig Verurteilten als solches zu benennen? Dann verkennst du die Situation.
Hast du nicht verstanden, war mir aber auch klar.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 08:21
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Es ist eben nicht unerheblich, welche Informationen er über den Polizeifunk bekommen konnte und was er damit hätte machen können und ob überhaupt Informationen zum Fall über den Polizeifunk weitergeleitet wurden. Das hätte geprüft werden müssen. Einfach zu behaupten, er hätte tatrelevante Informationen per Polizeifunk bekommen und danach gehandelt ist falsch.
Nein, da irrst du dich. Die Behauptung lautet, dass er davon ausging, relevante Informationen zu bekommen. Seine Sicht ist dabei entscheidend und nur wenn jedem Täter in einer solchen Konstellation klar sein muss, dass er durch Abhören von Polizeifunk keine bedeutsamen Informationen bekommen kann und es sich um offensichtlich nicht tatbezogenes Verhalten handelt, ist dein Argument tauglich, sonst nicht.
Welche Informationen er sich erhoffte, wurde ja schon genannt. Es kann um die Suchmaßnahmen im Wald gegangen sein, um einen Fund, der aber in den Medien nicht kommuniziert wird, um bevorstehende Aktionen/Überwachungen oder auch überraschende Informationen, mit denen er nicht konkret rechnete. Es ist mir unbegreiflich, dass du denkst, der Täter hätte auf diese Möglichkeit verzichtet, weil er sich ohnehin keine Informationen davon erhofft. Es wäre bei jedem Beschuldigten ein verdächtiges Indiz, glaub mir einfach. Es ist nur bei Personen unverdächtig, die ansonsten keine Indizien in sich vereinen.
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Wann wurde er von wem nach dem Grund der Anmietung gefragt?
Von den Ermittlern.
Aus dem Urteilshinweis eines erst späteren Einräumens ergibt sich per Umkehrschluss, dass er es vor dem Prozess abstritt:
Zitat von PalioPalio schrieb am 28.01.2021:Auf Seite 178 des Urteils steht:
"Der Angeklagte Mazurek hat in seiner Einlassung in der Hauptverhandlung eingeräumt, ein Gespräch mit dem Vermieter über die Anmietung der Halle geführt zu haben."
_____________________________
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die Frage könntest du dir gut selbst beantworten. Du glaubst doch nicht, dass er vor dem 16.09.1981 das Admiralradio auf Polizeifunk umgebaut* hat, ohne ihn damit zu hören.
Soll eine eventuelle Manipulation des Admiral Radios für Polizeifrequenz entlastend für Mazurek sein?

Da fehlt doch jede Logik.

Entweder war es gar keine Manipulation für Polizeifunk, dann ist es auch nicht als Zusatzindiz zu werten. Dann bleibt es bei der Verbindung Antennenumbau - Radiomechaniker und dem Abhören des Polizeifunks nach der Tat (lt. eigenen Aussagen und nach Aussagen des Zeugen).

Wenn es aber ein Testgerät zum Empfangen von Polizeifunk war, gäbe es eine zusätzliche Verbindung zu Mazurek, der nach der Tat auch durchgehend Polizeifunk hörte und ggf. das Admiral vorher auch schon entsprechend präparierte, wie @Heidi71 meinte.

Entlastend ist die Frequenzverschiebung also nicht, sie ist belastend oder unerheblich.


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01.02.2021 um 10:06
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Ernsthaft jetzt? Ihr glaubt wirklich, dass die Polizei per Polizeifunk uncodiert aber ausführlichst jedes Detail zu Ergebnissen, zur weiteren Planung zur Ergreifung der Täter und zur Auflösung des verbrechens bespricht und WM kann das problemlose mithören und danach handeln?
Zunächst muss ich um Entschuldigung bitten, für die Verwendung des Wortes "Ermittlungstätigkeit". Ich hätte nicht gedacht, dass jemand anschließend auf die Idee kommen könnte, anderen so dummes Zeug zu unterstellen.

Der Polizeifunk wird nicht von den Ermittlungsbeamten genutzt (klar, das weißt Du natürlich. Ich wollte es nur erwähnt haben). Der Polizeifunk wird von der sog. Schutzpolizei genutzt und ist ein Führungs- und Einsatzmittel zur Koordinierung der Einsatzkräfte. Diese Koordinierung wollte Mazurek abhören. Er wollte z.B. wissen, ob Einsatzkräfte zum Weingarten koordiniert werden. Oder wo genau z.B. das kleine Mädchen gesucht wird und ob sie bereits gesucht wird.

Wenn nun entgegnet wird, dass Polizeibeamte nur in unverständlichen Codes sprechen würden und es daher total langweilig sei, den Polizeifunk abzuhören (wie bei @robernd vor gut 65 Jahren und damit etwa 20, 25 Jahre vor der hier diskutierten Tat), der solle sich mal entsprechende Urteile wegen unerlaubten Abhörens des Polizeifunks anschauen: Allenthalben geht es um Journalisten als Angeklagte.
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Es ist eben nicht unerheblich, welche Informationen er über den Polizeifunk bekommen konnte und was er damit hätte machen können und ob überhaupt Informationen zum Fall über den Polizeifunk weitergeleitet wurden. Das hätte geprüft werden müssen.
Nein, dass musste aus o.g. Gründen nicht geprüft werden. Ich finde es auch unverständlich, dass man als offenkundiger Laie nun irgendwelche Forderungen stellt ("hätte geprüft werden müssen"). Die Beteiligten am Gerichtsverfahren sind nicht so blöd, wie Du und @robernd sie immer wieder darstellen (inklusive der Verteidiger). Man kann auch mal einen Gang zurückschalten und sich überlegen, ob man selbst nicht mit der eigenen "Argumentation" falsch liegen könnte.


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01.02.2021 um 10:25
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Er wollte z.B. wissen, ob Einsatzkräfte zum Weingarten koordiniert werden. Oder wo genau z.B. das kleine Mädchen gesucht wird und ob sie bereits gesucht wird.
Wenn M. der Täter war, hat er das sicher alles schon gewusst. Ich glaube, das er dann mit bekommen hat, das um 20 Uhr schon nach Ursula gesucht wurde. Und da sie das Fahrrad offen liegen haben lassen, war ja dann auch klar, das sich die Suche dort konzentrieren würde.


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