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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 21:04
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Das hatte ich geschrieben:
Der Satz ist trotzdem unzutreffend. Die Hauptverhandlung ergänzt auch nicht den Akteninhalt. Ich will das nicht nochmal im Detail aufgreifen, es ist hinreichend erklärt worden.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Auf der Kassette des Radiorecorders wären keine Schaltgeräusche. Wie oft wäre der Jingle auf der Kassette? Wahrscheinlich einmal.
Ich frage mich ja:

1. Warum überhaupt der Umweg über ein Tonbandgerät?

2. Wäre es nicht am einfachsten gewesen, mit einem einfachen Radiorecorder zwei Jingles abzuwarten (am Anfang einer Verkehrsmeldung und ca. 30 sek. später am Ende der Meldung) und dazwischen eine Pause-Taste zu drücken?
Wenn ich damals im Radio etwas aufnehmen wollte, drückte ich REC+PLAY+PAUSE und dann zum Start PAUSE. Damit entfielen die hässlichen Knackgeräusche ("Knackknackknurpsel") auf der Kassette beim Start.

3. Ist es nicht wahrscheinlicher, dass die Geräusche mit dem Gerät verursacht worden sind, mit dem die Aufnahme in der Telefonzelle abgespielt worden sind? Oder als Kombination mit den von mir o.g. Knackgeräuschen?

4. Mit welchem technischen Equipment wurden die Aufnahmen Deiner Ansicht nach gefertigt?

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 21:10
Zitat von PalioPalio schrieb:Erstickt ist sie zwar so oder so, aber aus anderen funktionellen Gründen als der Hinweis des Gerichts beinhaltet. Das hat aber keine Auswirkung auf die Beurteilung von Mazureks Leichtfertigkeit.
Das sehe ich auch so. Wer ein Kind in einer Kiste unter der Erde vergräbt, der handelt leichtfertig, egal welches Be- und Entlüftungssystem er einbaut. Die Pflichtwidrigkeit besteht ja nicht darin, die Belüftungsanlage unzureichend rekonstruiert zu haben.

Sondern darin, ein Kind zu entführen und zwangsweise in einer solchen Kiste zu verstecken. Das Risiko, dass das Kind zu Schaden kommt, ist auch mit technischer Raffinesse vorhersehbar so massiv erhöht, dass es darauf nicht ankommt.


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27.12.2020 um 21:23
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:Das hatte ich geschrieben:
Der Satz ist trotzdem unzutreffend. Die Hauptverhandlung ergänzt auch nicht den Akteninhalt. Ich will das nicht nochmal im Detail aufgreifen, es ist hinreichend erklärt worden.
Es sind zwei Sätze! und wenn schon unvollständig aber nicht falsch.


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27.12.2020 um 21:46
@monstra
@Andante

Zitat Quelle: https://www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren/akteneinsicht-akteneinsichtsrecht-147-stpo/#

Zitat:
Was beinhaltet eine Ermittlungsakte?

Die Ermittlungsakte stellt den gesamten Wissensstand der Ermittlungsbehörden dar. Sie dient nicht nur als Dokumentation des Ermittlungsverfahrens, sondern bildet auch die Grundlage für eine mögliche Gerichtsverhandlung. Am Ende des Ermittlungsverfahrens geht die Akte von der Staatsanwaltschaft zum Gericht.
Das hatte ich geschrieben:
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Dieses Urteil ist die juristische Aufarbeitung gelieferter Akten durch die STA. Ergänzend dazu wurden in der Verhandlung Zeugen und Gutachter gehört, die die Aktenlage untermauert haben.
Ich hoffe damit sind wir jetzt durch damit und können uns wieder aufs Wesentliche konzentrieren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 22:40
Zitat von PalioPalio schrieb:Das Gericht sagt sinngemäß nur, dass WM die Gefährlichkeit unzureichender primitiver Belüftungssysteme am Beispiel des zu langen Schnorchels bekannt gewesen sein dürfte. Mehr sagt es gar nicht, mehr Bedeutung hat das Ganze nicht.
Na ja, es hat rechtliche Bedeutung dahingehend, dass Mazurek kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden konnte (dazu Urteil S. 305), aber eben die leichtfertige Verursachung des Todes des entführten Opfers im Sinne von § 239 a Abs. 3 StGB. Das wollte das Gericht in dem genannten Kontext zum Ausdruck bringen. Welche genaue falsche Konstruktion das Belüftungssystem hatte, ist an dieser Stelle wirklich wurscht, es reicht, das M die Untauglichkeit der Konstruktion hätte erkennen können.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 239a Erpresserischer Menschenraub

(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ......

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.12.2020 um 05:17
Ich nehme stark an, dass die 30´000 Seiten etwa 30 Ordnern entsprechen. Dabei ist nicht mal gesagt, ob Mazurek auch die vollständige Akte besitzt, es ist durchaus möglich, dass die StA nicht alles herausgerückt hatte, wie z.B. Handakten, persönliche Notizen oder Verschlusssachen.
Alle Ordner zu lesen ist die eine Sache, all die Information zu behalten eine andere. Querverbindungen zu erkennen und plausibel zusammenzutragen ist schwer. Man darf nicht unberücksichtigt lassen, wie viele Personen daran gearbeitet haben und nun soll eine einzige Person diesen Aufwand alleine bewältigen können? Also ich habe da meine berechtigten Zweifel.
Zitat von julina32julina32 schrieb:Das war nicht unbedingt hervorzuheben, weil es nicht ungewöhnlich ist. Mir ging es vorrangig um MH aus dem Opferkreis.
@julina32
Du warst doch gar nicht gemeint.
In Vorbereitung der Tat baute der Angeklagte in der Folgezeit eine Holzkiste mit den Ausmaßen 138,5 x 72 x 60 cm.
Diese Stelle lag für sein Vorhaben verkehrsgünstig, da sie über einen Forstweg, der von der im Nordwesten des Weingartengebietes an der Staatsstraße 2055 gelegenen Aumühle südostwärts zum Ammersee führte, mit einem PKW angefahren werden konnte, was für den Transport der 60 kg schweren Holzkiste an den Vergrabungsort wichtig war. Die dortige Schranke am Beginn des Forstwegs stand seit Frühsommer 1981 offen, nachdem sie - möglicherweise durch den Angeklagten - gewaltsam aufgebrochen worden war, so dass man mit einem Fahrzeug bis auf 19m an die Vergrabungsstelle heranfahren konnte.
Die Kiste ist nicht so groß und die Maße der Kiste lassen vermuten, dass auch ein Golf I für den Transport ausgereicht hätte, also ein unscheinbares Fahrzeug. Ich nehme an, dass die o.g. besagte Stelle genau der Stelle entspricht, wo man den Leichenwagen und die Sargträger sieht. Und wenn der schwere Leichenwagen die Stelle erreichen konnte, so bedarf es kein besonderes Fahrzeug wie den geländetauglichen Range Rover, wie im Thread bisher angenommen wurde.
Insgesamt gesehen war die finanzielle Investition gering, die Täter mussten für die Planausführung also nicht viel Geld in die Hand nehmen, was, von Mazurek abgesehen, den Täterkreis erweitern würde.
Vorort befestigte er noch das aus grauen PVC-Rohren bestehende Lüftungssystem an der Kiste und schloss die Kistenbeleuchtung an die außerhalb der Kiste vergrabene Autobatterie an.
Außerdem montierte er in der Kiste ein Ablagebrett, ein Sitzbrett mit Toilettenöffnung und eine elektrische Beleuchtungseinrichtung mit Lichtschalter, die durch eine außerhalb der Kiste im Erdreich vergrabene Autobatterie mit Strom gespeist werden sollte.
Man hat festgestellt, dass die Batterie leer war, das heißt etwa, die Lampe war maximal etwa 3 Tage lang an. Die Täterschaft war sicherlich darauf vorbereitet gewesen, die Batterie auszugraben und durch eine voll aufgeladene zweite Batterie zu ersetzen. Spätestens wäre das der Freitag gewesen. Hat man bei Mazurek eine andere „Sonnenschein“ Batterie gefunden? Als Autoaufbereiter hat er sicherlich auch andere Auto-Batterien besessen.

Die Herkunft der „Sonnenschein“ Auto-Batterie blieb im Ermittlungsverfahren offen. Konnte demnach nicht zugeordnet werden.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.12.2020 um 12:37
Angenommen, es wäre wirklich Pfaffinger, der von mehreren Zeugen einen Spaten mit sich führend Richtung Wald fahrend gesehen wurde, gewesen, der das Loch für die Kiste im Wald gegraben hätte; welche realen Spuren gab es, die von ihm auf Mazurek als Auftraggeber schließen lassen, abgesehen von seinen eigenen widersprüchlichen Angaben später? Hätten nicht auch andere Personen ihn beauftragen können?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.12.2020 um 12:42
Zitat von monstramonstra schrieb:1. Warum überhaupt der Umweg über ein Tonbandgerät?

2. Wäre es nicht am einfachsten gewesen, mit einem einfachen Radiorecorder zwei Jingles abzuwarten (am Anfang einer Verkehrsmeldung und ca. 30 sek. später am Ende der Meldung) und dazwischen eine Pause-Taste zu drücken?
Wenn ich damals im Radio etwas aufnehmen wollte, drückte ich REC+PLAY+PAUSE und dann zum Start PAUSE. Damit entfielen die hässlichen Knackgeräusche ("Knackknackknurpsel") auf der Kassette beim Start.

3. Ist es nicht wahrscheinlicher, dass die Geräusche mit dem Gerät verursacht worden sind, mit dem die Aufnahme in der Telefonzelle abgespielt worden sind? Oder als Kombination mit den von mir o.g. Knackgeräuschen?

4. Mit welchem technischen Equipment wurden die Aufnahmen Deiner Ansicht nach gefertigt?
Zu 1. Warum Tonbandgerät
Weil bei WM ein Tonbandgerät gefunden wurde.

Zu 2. Radiorecorder
Das sehe auch ich als naheliegende Möglichkeit für die konkreten Anrufe. Weil sich dadurch nicht die Tonhöhe verändert, war es aber anders. Vielleicht waren ursprünglich noch andere Anrufe vorgesehen, von denen wir nicht wissen, wie die aussehen sollten. Die wären möglicherweise der Grund für eine kompliziertere Produktion.

Zu 3. Schaltgeräusche beim Abspielen in Telefonzelle
Das war auch mein erster Gedanke, zumal auf den Mitschnitten keine zusätzlichen Schaltgeräusche vom Abspielen in der Telefonzelle erkennbar sind. Die von der Polizei mitgeschnittenen Aufnahmen von zwei Telefongesprächen sind deckungsgleich. Es hat also die gleiche vollständige Vorlage für alle Anrufe gegeben. Bemerkenswert ist, dass absolut keine Umgebungsgeräusche vernehmbar sind. Damit kommt einem der Gedanke, dass die Telefonzelle nicht im Freien stand. Eine Telefonzelle war es offenbar trotzdem. Die zwei letzten Gespräche waren auf die Sekunde genau gleichlang. Hier hat wahrscheinlich der Telefonautomat nach Verbrauch des eingeworfenen Geldes abgeschaltet.

Zu 4. Theoretische Möglichkeiten
Ich behaupte einmal, dass ich mehr Erfahrungen mit dem Zusammenfügen von Tonbandaufnahmen habe als andere Leute (einzelne Ausnahmen nicht ausgeschlossen). Speziell in den 1970er Jahren habe ich sehr aufwändig meine Schmalfilme synchron zum Filmschnitt mit Amateurmitteln vertont. Dafür habe einen tragbaren auf doppelte Bandgeschwindigkeit umgebauten Kassettenrecorder und zwei "ausgewachsene" Bandgeräte zur Nachbearbeitung verwendet.

Schmalfilm-Synch
Damit es nicht gar so langweilig ist: Selbst erfundenes Gerät zur Synchronisation meines Schmalfilmprojektors mit dem Tonbandgerät. Es konnte Laufzeitabweichungen bis zu +/- 128 Filmbilder (5 sec) ausgleichen, wenn es eine Störung im Ablauf gab. Dafür gab es eine Synchronspur auf dem Tonband (selbst nachgerüstet), die in der Mitte des Bandes zwischen den beiden Stereospuren lag.


Bis heute habe ich keine konkrete Idee, wie die Vorlage für die Telefonanrufe zustande gekommen ist. Mit meiner damaligen Ausrüstung hätte ich sie nicht nachmachen können. Das konnte die Gutachterin ja auch nicht. Und mit einem TK 248 führt überhaupt kein Weg dorthin.
Ich könnte aber sehr wohl auch mit WMs Tonbandgerät etwas vergleichbares Produzieren. Natürlich ohne Schaltgeräusche und ohne Zeitversatz zwischen den Stereospuren. Das TK 248 ist schließlich ein Trickgerät, das dafür vorgesehen ist.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre ein automatisch arbeitendes Kassettendeck oder Diktiergerät als Zuspieler, dass sich auf die Endloswiedergabe eines bestimmten Bandbereichs programmieren lässt. Weil ich mich nie um diese Art von Technik gekümmert habe, weiß ich nicht, welche Geräte damals zu haben waren. Mit den meisten ging es sicher nicht, weil sie mit der kurzen Dauer des Jingles nicht umgehen konnten.
Das Abspielgerät in der Telefonzelle durfte keine eigenen Schaltgeräusche verursachen. Es gab kleine, fernbedienbare Kassettenrecorder, bei denen sich geräuschlos der Antriebsmotor einschalten ließ. Gut denkbar wäre auch ein Walkman, dessen Kopfhörer direkt auf den Telefonhörer gedrückt wurde. Soweit ich weiß, gab es 1981 aber noch keine Walkmen mit Mikrofon zum Aufnehmen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.12.2020 um 12:46
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Ich nehme stark an, dass die 30´000 Seiten etwa 30 Ordnern entsprechen. Dabei ist nicht mal gesagt, ob Mazurek auch die vollständige Akte besitzt, es ist durchaus möglich, dass die StA nicht alles herausgerückt hatte, wie z.B. Handakten, persönliche Notizen oder Verschlusssachen.
Alle Ordner zu lesen ist die eine Sache, all die Information zu behalten eine andere. Querverbindungen zu erkennen und plausibel zusammenzutragen ist schwer. Man darf nicht unberücksichtigt lassen, wie viele Personen daran gearbeitet haben und nun soll eine einzige Person diesen Aufwand alleine bewältigen können? Also ich habe da meine berechtigten Zweifel.
Das glaube ich auch. Und – mal unterstellt, WM wäre tatsächlich unschuldig – nur weil man in den Akten niemand (anderen) findet, dem man die Schuld nachweisen kann (wenn das mit den jetzigen Akten so wäre, hätte man auch vmtl schon etwas gefunden), heißt das ja nicht zwangsläufig, dass es niemanden gibt. Es gibt ja auch genug ungelöste Cold Cases, in denen man gar niemanden finden würde mit den jetzigen Akten. Was nicht heißt, dass es dort gar keinen Täter gibt.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Angenommen, es wäre wirklich Pfaffinger, der von mehreren Zeugen einen Spaten mit sich führend Richtung Wald fahrend gesehen wurde, gewesen, der das Loch für die Kiste im Wald gegraben hätte; welche realen Spuren gab es, die von ihm auf Mazurek als Auftraggeber schließen lassen, abgesehen von seinen eigenen widersprüchlichen Angaben später? Hätten nicht auch andere Personen ihn beauftragen können?
Das habe ich mich auch schon gefragt. Zumal er ja dann auch einen Grund hätte, WM zu beschuldigen. Wobei er sich damit auch selber belastet hat, und dann fraglich ist, was er damit bezwecken wollte. Andererseits wäre da auch das Bettlaken zu nennen (s.o.), die eine Verbindung zwischen den beiden herstellt. Und letztendlich hielt das Gericht Pfaffinger auch einfach für glaubwürdig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.12.2020 um 13:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Welche genaue falsche Konstruktion das Belüftungssystem hatte, ist an dieser Stelle wirklich wurscht, es reicht, das M die Untauglichkeit der Konstruktion hätte erkennen können.
Sicher birgt jede Entführung, Betäubung und Einsperren eines Menschen das Risiko des Todes. Im konkreten Fall unterstellt das Gericht den Tätern Erkenntnisse, die jeden normalen Menschen von einer derartigen Tat abgehalten hätten.

Warum hätten die Täter die Untauglichkeit der Konstruktion vorher erkennen können, wo doch weder der Gutachter noch die Richter die wahre Ursache erkannt haben. Wenn die Entführer sie vorher erkannt hätten, hätten sie anders gehandelt. Im Nachhinein zu wissen, dass das Mädchen gestorben ist, ist wirklich keine große Leistung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.12.2020 um 13:58
Vielleicht hat man erwartet, dass das ganze vorher ausgiebig getestet wird,am Ende noch mit Prüfsiegel. Wenn 100% feststehen würde, der Täter ist Ingenieur in dem Bereich, in dem auch der Bau der Kiste fallen würde, könnte man die Funktionstüchtigkeit wohl vorausetzten. Ist der Täter aber jugendlich, bauernschlau oder Nachahmer, wohl eher nicht.


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28.12.2020 um 15:11
Zitat von roberndrobernd schrieb:Warum hätten die Täter die Untauglichkeit der Konstruktion vorher erkennen können, wo doch weder der Gutachter noch die Richter die wahre Ursache erkannt haben. Wenn die Entführer sie vorher erkannt hätten, hätten sie anders gehandelt. Im Nachhinein zu wissen, dass das Mädchen gestorben ist, ist wirklich keine große Leistung.
Wenn die Entführer erkannt hätten, dass ihre Konstruktion untauglich ist, dann wären wir eigentlich schon bei der vorsätzlichen Tötung. Denn dann haben sie auch erkannt, dass der Tod die Folge wäre und das billigend in Kauf genommen (bedingter Vorsatz). Die Prämisse, @robernd , von der Du ausgehst
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wenn die Entführer sie vorher erkannt hätten, hätten sie anders gehandelt.
ist aber nicht selbstverständlich.

Wir können das auch umdrehen: "Weil die Entführer nicht anders gehandelt haben, haben sie es nicht vorher erkannt."
Oder eben zu: "Wenn die Entführer es vorher erkannt haben, aber nicht anders gehandelt haben, haben sie vorsätzlich gehandelt."
Wir wissen nicht, ob die Entführer die Untauglichkeit erkannt haben, aber um des Erfolgs der Entführung wegen sich damit abgefunden haben, dass sie nicht funktionieren könnte. Vielleicht war es ihnen zu diesem Zeitpunkt sogar völlig egal.

Dagegen ist das "hätten erkennen müssen" davon zu unterscheiden. Da hätten sie genauer hinsehen, sorgfältiger sein müssen, dann hätten sie erkannt, dass die Konstruktion untauglich ist. Das haben sie aber nicht. Sie waren nicht sorgfältig. Deshalb Fahrlässigkeit. Das unterstellt man dem Täter, hier also Mazurek.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.12.2020 um 15:27
Zitat von meerminmeermin schrieb:Angenommen, es wäre wirklich Pfaffinger, der von mehreren Zeugen einen Spaten mit sich führend Richtung Wald fahrend gesehen wurde, gewesen, der das Loch für die Kiste im Wald gegraben hätte; welche realen Spuren gab es, die von ihm auf Mazurek als Auftraggeber schließen lassen, abgesehen von seinen eigenen widersprüchlichen Angaben später? Hätten nicht auch andere Personen ihn beauftragen können?
Theoretisch wären natürlich andere Auftraggeber denkbar. Allerdings hat P nun mal ausgesagt, dass WM ihn beauftragt habe.

Was meinst du mit „realen Spuren“? Diese Vereinbarung ist sicher nicht schriftlich abgeschlossen, gar noch notariell beglaubigt, und dann irgendwo abgeheftet worden....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.12.2020 um 15:31
Zitat von roberndrobernd schrieb:Bis heute habe ich keine konkrete Idee, wie die Vorlage für die Telefonanrufe zustande gekommen ist. Mit meiner damaligen Ausrüstung hätte ich sie nicht nachmachen können. Das konnte die Gutachterin ja auch nicht. Und mit einem TK 248 führt überhaupt kein Weg dorthin.
Vielen Dank für Deine ausführlichen Erläuterungen!

Wenn das so ist, kann es ja schlicht daran liegen, dass ein Gerät oder ein Vorgang zwischengeschaltet war, der unbekannt geblieben war.

Ich gehe mal davon aus, dass man ein Tonband, das mit einem bestimmten Tonbandgerät aufgenommen wurde, diesem in bestimmten Fällen zuordnen kann. Nicht immer, bestimmte Parameter können sich in 28 Jahren ändern, und dann ist es vielleicht unmöglich geworden, aber im Prinzip. Wird dieses Tonband abgespielt und mit einem anderen Tonband aufgenommen, wird das schon viel schwieriger. Denn dessen Charakteristika kommen hinzu. Das geht vielleicht auch noch.

Aber hier habe ich dann noch eine Telefonleitung, diverse unbekannte Lautsprecher und unbekannte Mikrofone. Ein gewaltiges Manko ist, dass Gerät und Ursprungsaufnahme des BR-3-Jingles genauso unbekannt ist, wie auch Aufnahme und Abspielgerät in der Telefonzelle. Da kann eine Identifizierung doch erfolgen, wenn es ein Charakteristikum gibt, das durch alle Aufnahmeebenen und Transfers durchschlägt, das immer erhalten bleibt und nicht verfälscht wird - und das definitiv nur einem Gerät zugeordnet werden kann. Vermutlich hat die Gutachterin behauptet, das zu können.

Aber kann ein Daktyloskop noch einen Fingerabdruck identifizieren, über den eine Dampfwalze hinweggefahren ist?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Gut denkbar wäre auch ein Walkman, dessen Kopfhörer direkt auf den Telefonhörer gedrückt wurde. Soweit ich weiß, gab es 1981 aber noch keine Walkmen mit Mikrofon zum Aufnehmen.
Der Täter wollte sicher nicht so viel Aufmerksamkeit erregen, ein Walkman oder Diktiergerät wären da praktisch. Allerdings bräuchte ein Walkman keine Aufnahmefunktion. Die Kassette wurde einfach mit einem anderen, weiteren, Gerät aufgenommen. Da wir nicht wissen, was der Täter noch alles vorhatte, was seine Absichten waren, bleibt das alles ein Stochern im Trüben. Das gilt auch für das Gutachten. Das hätte wohl maximal feststellen können: "Verwendung dieses TK 248 ist nicht ausgeschlossen". Das wäre natürlich für das LKA eine Enttäuschung gewesen...


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28.12.2020 um 15:55
Zitat von monstramonstra schrieb:Deshalb Fahrlässigkeit
Leichtfertigkeit, nicht Fahrlässigkeit. Ansonsten wären es „nur“ § 222 (fahrlässige Tötung), § 239a I gewesen, kein § 239a III. Und damit möglicherweise ein geringeres Strafmaß.

Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn die Entführer erkannt hätten, dass ihre Konstruktion untauglich ist, dann wären wir eigentlich schon bei der vorsätzlichen Tötung. Denn dann haben sie auch erkannt, dass der Tod die Folge wäre und das billigend in Kauf genommen (bedingter Vorsatz).
Das stimmt, aber man hätte hier einen bedingten Vorsatz nur sehr schwerlich nachweisen können. Auch wenn das damals sicherlich im Sinne der Ermittler gewesen wäre, da die Tat ja beinahe verjährt wäre, da es dann als Mord (Habgier, ggf auch Heimtücke und Ermöglichungsabsicht) niemals verjährt wäre.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was meinst du mit „realen Spuren“? Diese Vereinbarung ist sicher nicht schriftlich abgeschlossen, gar noch notariell beglaubigt, und dann irgendwo abgeheftet worden....
Ich denke er/sie meint etwas, dass eindeutig beweisen würde, dass Pfaffinger (bzgl Mazurek) die Wahrheit sagt. Am idealsten wäre da natürlich tatsächlich so etwas wie ein Brief, in dem WM ihn beauftragt. Aber dass man so etwas nicht schriftlich festhält, ist ja klar.


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28.12.2020 um 16:10
Zitat von monstramonstra schrieb:"Verwendung dieses TK 248 ist nicht ausgeschlossen"
Ich habe immer das Gefühl, das Herr Mazurek das Gerät irgendwie bei den Aufnahmen mit verwendet hat.

Angenommen das Gerät wurde nicht von ihm bei der Tat verwendet, dann hätte er gewußt, dass das Gutachten falsch ist und er und sein Verteidiger hätten doch zwingend ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, zumal das Gerät ein zentraler Punkt der Anklage war. Das hätte ihn retten können.
Daher: wenn aber das Gerät irgendwie von ihm bei den Aufnahmen verwendet wurde, so hätte en zweites Gutachten möglicherweise das erste noch verstärkt. Er konnte ja nicht wissen, wie mehrdeutig die ganze Analogtechnik an der Stelle ist, sonst hätte er auf jeden Fall eines in Auftrag geben können. Das war aber nicht der Fall.


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28.12.2020 um 16:15
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Ich denke er/sie meint etwas, dass eindeutig beweisen würde, dass Pfaffinger (bzgl Mazurek) die Wahrheit sagt. Am idealsten wäre da natürlich tatsächlich so etwas wie ein Brief, in dem WM ihn beauftragt.
Ich habe das schon verstanden. Aber in den seltensten Fällen ist es ja so, dass sich etwas einfach beweisen lässt, indem zu dem betreffenden Beweisthema körperlich fassbare Gegenstände wie Schriftstücke, Fotos, Tondokumente zur Verfügung stehen. Fehlt so etwas und gibt es lediglich Zeugenaussagen zu dem Thema, stellt sich natürlich die Frage, wie glaubhaft die Aussagen der Zeugen sind.

Das ist dann regelmäßig der Bereich, in dem sich unsere Techniker hier sichtlich unwohl fühlen....Aber ohne Zeugen geht es nicht, und ein Gericht hat nun mal die Aufgabe, nicht nur „reale Spuren“ auf ihren Beweiswert abzuklopfen, sondern natürlich ebenso auch Zeugenaussagen.


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28.12.2020 um 16:21
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Leichtfertigkeit, nicht Fahrlässigkeit
Ja, hätte meinen Gedankengang aber unnötig verkompliziert, zumal Leichtfertigkeit eine besondere Form der Fahrlässigkeit ist. So wie "grobe Fahrlässigkeit".

SpoilerLeichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und nicht beachtet, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten aufdrängen muss.



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28.12.2020 um 17:04
Zitat von roberndrobernd schrieb:wo doch weder der Gutachter noch die Richter die wahre Ursache erkannt haben.
Die ganz genauen technischen und
pathophysiologischen Abläufe sind unbedeutend für die Prüfung der Leichtfertigkeit, wobei ich glaube, dass die "wahre Ursache" durchaus in der Länge der Rohre zu sehen ist, die ja wegen der gleichen Höhe gar nicht in Zuluft und Abluft zu unterscheiden sind. Das war beides das Gleiche:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Zwei passive Rohre sind wirkungsgleich.
Und damit ist man wieder beim Schnorchel, egal ob der aus zwei Rohren oder einem besteht.

Zur Leichtfertigkeit:
Ursula ist erstickt. In einer hermetisch abgeriegelten Kiste erstickt man zwangsläufig. Es ist mehr als leichtfertig, ein kleines Kind in eine solche Kiste zu sperren. Das Risiko war auch Mazurek bewusst. Es war ihm egal, er hatn paar Rohre dran gemacht und sich drauf verlassen, dass da schon irgendwie genug Luft reinkommt. Das ist immer noch leichtfertig.

Durch diese Rohre ändert sich nichts. Dadurch wechselt die Einschätzung nicht von leichtfertig in umsichtig, denn so etwas muss funktionieren, sonst erstickt das Kind. Das weiß man, wenn man ein wenig Verständnis von technischen Abläufen hat und die hatte Mazurek.

Das Rohrsystem hat nicht funktioniert, ebenso wie ein zu langer Schnorchel nicht funktioniert, weil der Taucher seine eigene Ausatemluft wieder einatmet. Ebenso hat auch Ursula ihre eigene Ausatemluft irgendwann wieder eingeatmet, sauerstoffhaltige Luft kam nicht genug/ schnell genug nach.

Es ist dabei völlig egal, ob das primitive Rohrsystem in der Theorie analog einem Bewetterungssystem im Bergbau oder analog einem Schnorchel funktionieren sollte und ob es letztlich analog einem "zu-langer-Schnorchel-Effekt" (Meinung des Gutachters, der ich mich anschließen kann) oder analog einem fehlkonstruierten Bewetterungssystem (robernds Meinung) versagte.

Es hat versagt und das Risiko des Versagens und des Erstickens lag auf der Hand und musste jemandem wie Mazurek bewusst gewesen sein. Somit ist Leichtfertigkeit zu bejahen.


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28.12.2020 um 17:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist dann regelmäßig der Bereich, in dem sich unsere Techniker hier sichtlich unwohl fühlen....Aber ohne Zeugen geht es nicht, und ein Gericht hat nun mal die Aufgabe, nicht nur „reale Spuren“ auf ihren Beweiswert abzuklopfen, sondern natürlich ebenso auch Zeugenaussagen.
In dem Punkt bin ich bei dir, dass die Richter Zeugenaussagen auf ihren Beweiswert abklopfen müssen. Wenn sie dafür aber eigene Ideen oder Empfindungen mit Zeugenaussagen vermengen und daraus einen objektiv unhaltbaren quasi Beweis zusammenrühren, entfernen sie sich weit von der Realität und führen diese Art des Vorgehens ad absurdum.

Immer wieder dasselbe Beispiel: Aus KPs angeblich "erlebnisfundierten" Erzählung (Kamingang) schließen sie, dass KP das Loch tatsächlich gegraben hat. Die Erzählung hatte aber nichts mit einem Erlebnis gemeinsam, weil die Lochgröße das ausschließt. Das hätte das Gericht leicht erkennen können. Wenn dieser Teil der Zeugenaussage so wenig Relevanz aufweist, dass sich Nachdenken nicht lohnt, gehört er auch nicht in das Urteil.


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