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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 12:46
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wer alles hat behauptet, WM vor der Tat nie beim Polizeifunkhören angetroffen zu haben? Ich weiß nur von einem einzigen Zeugen, der ihn nie dabei gesehen haben will.
Was sollte er auch gehört haben, wenn sich dort fast nie etwas rührt? Außer wenn die Wasserpolizei einmal einen Segler auffischt.
Ich denke auch, daß es weltfremd wäre zu glauben, er hätte erst am 16.9. mit dem Hören des Polizeifunks angefangen. Offenbar hat er aber seine diesbezüglichen Aktivitäten am 16. deutlich verstärkt. Und da gibt es zwei Erklärungen :

1) es ist endlich mal "was los" im Funk, wo sonst ein Wildunfall oder eine Wirtshausschlägerei schon das Highlight sind

2) als Täter wollte er von den Bewegungen der Polizei erfahren, vor allem, ob die Kiste aufgefunden wurde.

Er hat sich natürlich keinen Gefallen getan, dass scheibchenweise zuzugeben, da das die Glaubwürdigkeit nicht gerade erhöht, wenn erst alles abgestritten wird und dann nur das nicht mehr Abstreitbare gestanden wird (er hätte Politiker werden sollen). Hier könnte natürlich die Strafbarkeit des Abhörens als solche eine Rolle gespielt haben. Aber das so was in der Indizienkette berücksichtigt wird ist auch nachvollziehbar.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 12:53
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Auf den Internetseiten, die Du auch dem veruteilten Kindesentführer für eigene Erklärungen zur Verfügung stellst, gibt dieser in seiner Erklärung zur Anklageschrift an (Seite 15 der Erklärung; bereits von @Andante mit Screenshot belegt), dass er erst ab dem 16. den Polizeifunk abgehört hätte.
Das ist falsch

Polizeifunk
WM hat eingeräumt, dass er (vor dem 16.09.1981) ein Radio besaß, mit der er Polizeifunk hören konnte.
Es steht nirgendwo, dass er vor dem 16.09. sein Polizeifunk-Radio niemals benutzt hatte.
Es steht nirgendwo, dass er erstmals aus dem Polizeifunk über das vermisste Mädchen erfahren habe.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 12:59
Zitat von PalioPalio schrieb:Doch, das hat er so gesagt, Urteil Seite 41: Beim Sendersuchen plötzlich Polizeifunk bekommen.
Das ist korrekt, aber wenig differenziert. Denn das war nur eine von mehreren verschiedenen Aussagen in einer polizeilichen Vernehmung. Hier die von 23. Januar 1983. Später wich er davon ab, vermutlich weil er merkte, dass ihm das mit dem Zufall niemand so recht abnehmen wollte.

Im Übrigen erscheint es schon sehr absonderlich, dass der Entführer, der am Tag nach der Entführung heimlich den Polizeifunk abhört, um über alle Schritte der Ermittler informiert zu sein, die offen in seiner Werkstatt tut. Er offenbar auch nichts besseres zu tun hat, wie in seiner Werkstatt zu "kraudern".

Und das vor Zeugen. Einem Zeugen, der deshalb sofort meinte, M. habe etwas mit der Tat zu tun und der angeblich heimlich die Werkstatt durchsucht hat, um das entführte Kind zu finden (Urteil, S. 252 ff.).

Entweder war M. selten dämlich, oder vor Hybris besoffen. Oder Beides. Oder das passt so gar nicht zusammen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 13:07
Zitat von monstramonstra schrieb:Entweder war M. selten dämlich, oder vor Hybris besoffen. Oder Beides. Oder das passt so gar nicht zusammen.
Ich finde, das passt sogar sehr gut zusammen: Dämlich oder von Hybris besoffen verwendete er zur Tatausführung einen eigenen Gürtel. Und ein Laken, das von einem Ort stammte, zu dem er (und Pfaffinger) Zugang hatten. Und er marschierte zur Polizeistation und diktierte dort ein selbstgestricktes Alibi zu Protokoll (das später platzte, weil die Alibigeber nicht durchhielten). Und, und, und.

Da ist ein durchgehendes Muster erkennbar.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 13:09
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Falls Mazurek in seiner Erklärung gelogen hat, was ist dann überhaupt noch von seiner Erklärung zu halten, die Du für ihn zum Download für jedermann bereit hälst?
Ich biete einem (nach meiner Meinung möglichen Justizopfer) die Möglichlichkeit, seine Meinung darzulegen. Nicht mehr. Und zwar nicht nachdem ich mich von WMs Unschuld überzeugt habe, sondern nachdem sich mir heftigste Zweifel an seiner Schuld aufgedrängt haben.

Bislang ist es in der Tat so, dass WMs Ausführungen für mich plausibler sind als deine. Offenbar möchtest du mich umstimmen, damit Ruhe im Reich eintritt. Das könnte dir schon gelingen. Aber nicht durch Wiederkäuen des Urteils und Korrekturmaßnahmen daran.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 13:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da ist ein durchgehendes Muster erkennbar.
Ist das das Muster von Tätern? Wie verhalten Unschuldige im Vergleich dazu?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dämlich oder von Hybris besoffen verwendete er zur Tatausführung einen eigenen Gürtel
Einen Gürtel mit 105 cm. Eine Gürtellänge, die dem Angeklagten gepasst hätte. Mehr konnte man zu dem Gürtel nicht sagen, außer dass er der Hauptartikel der Fa. Brasil gewesen war (Urteil S. 83, 180).

Ob es sein Gürtel war, ist nicht damit nicht nachgewiesen. Größe und Hersteller sind jedenfalls nicht ungewöhnlich.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich biete einem (nach meiner Meinung möglichen Justizopfer) die Möglichlichkeit, seine Meinung darzulegen. Nicht mehr. Und zwar nicht nachdem ich mich von WMs Unschuld überzeugt habe, sondern nachdem sich mir heftigste Zweifel an seiner Schuld aufgedrängt haben.
Unabhängig davon ist es ein Dokument, das zur Genese des Prozesses gehört und M.s Verteidigungsstrategie enthält. Ob M. darin lügt oder nicht, ist erst einmal irrelevant. Wir wissen ja, dass das Gericht ihm nicht geglaubt hat.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 14:12
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich biete einem (nach meiner Meinung möglichen Justizopfer) die Möglichlichkeit, seine Meinung darzulegen.
Man kann auch sagen: Du bietest einem wegen epresserischem Menschenraubs mit Todesfolge (an einem 10 Jährigen Mädchen) zu lebenslanger Haft Verurteilten eine Plattfom zur Exkulpation. Aber klar: Kannst Du selbstverständlich machen. Ich würde es nicht machen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Bislang ist es in der Tat so, dass WMs Ausführungen für mich plausibler sind als deine.
Das ist halt so die Sache, für wen wessen Ausführungen eigentlich "plausibel" sein müssen. Jetzt müssten die Ausführungen von Mazurek nur für ein potentielles Wideraufnahmegericht plausibel sein. Ob ich Mazureks (sorry) Geschwätz für plausibel halte, oder in Hamburg eine Bockwust platzt, spielt keine Rolle.

Bei beiden seiner Erklärungen (vor dem Strafverfahren und später im Zivilprozess) fällt (mir) auf, wie selbgerecht und selbstgewiss er darin auftritt. Seine Erklärung vor dem Strafprozess beginnt er mit "Hohes Gericht".

Ja, der Mann hat sich wahrlich intensiv mit dem auseinandergesetzt, was da auf ihn zukommt. Erstaunlicherweise bei weitem nicht so intensiv, wie manch einer seiner Unterstützer. Und weil dem Mazurek schon immer im Leben der Wille zur Leistung fehlte, nennt er halt das Gericht nicht "Sehr geehrtes Gericht" oder "Sehr geehrte Strafkammer", nein er bezeichnet es so, wie er es aus dem Fernsehen kannte. Und was danach kommt, wird auch nicht besser.

Warum RA Rubach den Mann auch noch später im Zivilprozess verteidigte, ist mir ein Rätsel.

Nachtrag:

Letztlich kann man an Mazureks Erklärungen erkennen, wie schludrig und leistungsschwach er ist, ihm aber dennoch immer irgendwas einzufallen vermag.

Man findet diese Art auch in seinen Tatausfühungen wieder.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 14:16
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass das im Zuge der Entführung verstorbene kleine Mädchen von Dir "uh" genannt wird, wohingegen Du Mazureks Namen (wie oben) ausschreibst.
In Sachen Pietät und Stil können sich alle an RAM ein Beispiel nehmen. (Spaß!)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Fakt ist, er hörte ab 16.9. in Verbindung mit dem Verschwinden von Ursula bzw. mit der Suche nach ihr permanent Polizeifunk, was er zunächst abstritt, irgendwann aber zugab. Eine plausible Erklärung von ihm für all das gibt es nicht. Punkt.
Und darüber diskutieren WIR, die stundenlang den Fall Ursula Herrmann im Internet mit Wildfremden diskutieren. Sind wir wegen unseres Interesses auch verdächtig?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich biete einem (nach meiner Meinung möglichen Justizopfer) die Möglichlichkeit, seine Meinung darzulegen. Nicht mehr. Und zwar nicht nachdem ich mich von WMs Unschuld überzeugt habe, sondern nachdem sich mir heftigste Zweifel an seiner Schuld aufgedrängt haben.
Ich teile deine Meinung nicht unbedingt, finde es aber super, dass Leute in dieser Situation eine Plattform bekommen. Ich finde das richtig, würde sie ihm aber auch nicht geben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 14:54
Zitat von monstramonstra schrieb:Später wich er davon ab
Das kann ich so eindeutig nicht herauslesen. Er räumte später ein, ständig Polizeifunk in der Werkstatt ab dem 16.09.81 gehört zu haben, aber ich finde nichts darüber, dass er auch einräumte, dass ihm die Möglichkeit schon früher bekannt war und er diese nutzte. Er spricht von einem Radio, dass das kann. Er sagt nicht, warum es das kann und wann er gemerkt hat, dass es das kann.

Man kann vielleicht davon ausgehen, dass er auch früher schon Polizeifunk hörte, aber @robernd wollte darauf hinaus, dass man über eine solche Annahme ausschließen könne, dass das Sound Admiral dafür manipuliert wurde, weil WM schon ewig Polizeifunk hörte und das Admiral erst ein Jahr alt war. Diese Schlussfolgerung ist so natürlich nicht herzuleiten. Klar kann er das Kistenradio auch vorher präpariert haben, der Empfangsbereich war verschoben. Es bleibt aber eine Spekulation, ob diese mit Abhören von Polizeifunk zusammenhängt.

Auf ähnliche Weise wollte @robernd übrigens ausschließen, dass die ausgelagerten Bretter mit dem Kistenmaterial zu tun haben. Er hat einfach behauptet, dass der Täter nur Platten in der Größe ab Werk bezogen haben kann, was natürlich eine unzulässige Unterstellung ist.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wesentlich ist, dass bereits 10 dieser ineinandergreifenden Indizien belastbar widerlegt sind.
Wenn Du damit die Fichte, deine Berechnungen der Lochgröße, den zu-langer-Schnorchel-Effekt (unter dem Punkt Leichtfertigkeit), deine Berechnungen zum Kistenvergrabezeitpunkt (bereits im August!) mihilfe der Keimdauer vom Lolium perenne, das deiner Meinung nach gar nicht so gleiche Klebeband und deine eigenen Mindestgrenzen für Turnstundenfahrten als Grundlage für eine Opferauswahl meinst, dann gibst du dich einer ziemlichen Illusion hin. Das sind keine Widerlegungen, schon gar nicht belastbare.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 15:51
Zitat von PalioPalio schrieb:Das kann ich so eindeutig nicht herauslesen. Er räumte später ein, ständig Polizeifunk in der Werkstatt ab dem 16.09.81 gehört zu haben, aber ich finde nichts darüber, dass er auch einräumte, dass ihm die Möglichkeit schon früher bekannt war und er diese nutzte. Er spricht von einem Radio, dass das kann. Er sagt nicht, warum es das kann und wann er gemerkt hat, dass es das kann.
Darum ging es gar nicht. Sondern um seine Aussage von 1983, wonach er zufällig am Tage der Entführung entdeckt habe, dass er den Polizeifunk abgehört habe. Das hat er so nicht wiederholt. Und vor Gericht (Urteil, S. 49) gesagt:
Er habe erstmals von der Vermissung des Kindes gehört habe, als er am 16.09.1981 das Radio angemacht habe. Da er ein Radio besessen habe mit dem er den Polizeifunk habe hören können, habe er ab dem 16.09.1981, immer wenn er in der Werkstatt gewesen sei, den Polizeifunk gehört.
Seit wann er das konnte, mit welchen Mittel und wie oft er das zuvor gemacht hat, ist ziemlich irrelevant. Die Feststellung der Gerichts ist pragmatisch und findet sich im Urteil auf Seite 252:
Aufgrund der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Angeklagte in den Tagen nach der Vermissung der Ursula Herrmann ein außergewöhnliches Interesse an dem Entführungsfall zeigte und mit einem manipulierten Radio den Polizeifunk abgehört hat.
Das Gericht stellt nicht fest, wozu der Polizeifunk abgehört wurde. Auf Seite 293 ordnet es dem Umstand als "Auffälligkeit" ein - und mehr ist es auch nicht.
Das Verhalten des Angeklagten nach der Tat weist eine Reihe von Auffälligkeiten auf, die in ihrer Häufung bei einer Person ohne Bezug zur Tat nicht nachvollziehbar sind. So hörte der Angeklagte nach der Entführung rund um die Uhr mit einem manipulierten Radio den Polizeifunk ab.
Es lohnt sich nicht, sich damit noch intensiver auseinander zu setzen. Die Auffälligkeit ist zu unbedeutend.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 15:57
Zitat von max63max63 schrieb:Und darüber diskutieren WIR, die stundenlang den Fall Ursula Herrmann im Internet mit Wildfremden diskutieren. Sind wir wegen unseres Interesses auch verdächtig?
Seufz. Wie oft haben wir jetzt schon das Thema „Gesamtschau“ gehabt?

Natürlich wäre allein der Umstand, dass M ab 16.9. entgegen seinen sonstigen Gewohnheiten in seiner Werkstatt Polizeifunk gehört hat, nicht verdächtig. Verdächtig wird dies ZUSAMMEN mit all den anderen gegen ihn sprechenden Indizien.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 16:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:max63 schrieb:
Und darüber diskutieren WIR, die stundenlang den Fall Ursula Herrmann im Internet mit Wildfremden diskutieren. Sind wir wegen unseres Interesses auch verdächtig?
Seufz. Wie oft haben wir jetzt schon das Thema „Gesamtschau“ gehabt?

Natürlich wäre allein der Umstand, dass M ab 16.9. entgegen seinen sonstigen Gewohnheiten in seiner Werkstatt Polizeifunk gehört hat, nicht verdächtig. Verdächtig wird dies ZUSAMMEN mit all den anderen gegen ihn sprechenden Indizien.
@max63
Danke für Deinen Einwurf. Den gleichen Gedanken hatte ich auch. Und wenn man keine Gegenargumente mehr hat dann wird die Gesamtschau der Indizien wieder aus der Kiste gezogen.... mühsam :)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 17:21
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Und wenn man keine Gegenargumente mehr hat dann wird die Gesamtschau der Indizien wieder aus der Kiste gezogen.... mühsam :)
Was heißt „Gegenargumente“? Mazurek selber hat das plötzliche ungewohnte Polizeifunkabhören in der Werkstatt just ab dem 16.9. eingeräumt, obwohl er nach eigenem Bekunden weder Ursula noch die Familie Herrmann näher kannte oder sich für sie interessierte. Da braucht es keine Gegenargumente.

Aber es steht ja jedem frei, Mazurek als den größten Pechvogel am gesamten Ammersse anzusehen, in dessen Person sich gaaanz zufällig viele belastende Umstände vereinen, so viele, wie in niemandem sonst. Vielleicht liegt es an der bereits öfter erwähnten begrenzten menschlichen Erkenntnis, dass manchen eine Gesamtschau so schwer fällt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 17:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was heißt „Gegenargumente“? Mazurek selber hat das plötzliche ungewohnte Polizeifunkabhören in der Werkstatt just ab dem 16.9. eingeräumt, obwohl er nach eigenem Bekunden weder Ursula noch die Familie Herrmann näher kannte oder sich für sie interessierte. Da braucht es keine Gegenargumente.
Dazu schreibe ich jetzt nichts mehr ausser diese Analogie:

"Gelegenheit macht Diebe" oder Analogie: "Gelegenheit macht Lauscher". So einfach ist das erklärt. Subjektiver Tatbestand: Neugier :)))

Ich war damals acht als das Verbrechen passierte und wusste schon damals, dass man den Polizeifunk abhören konnte. Woher ich diese Erkenntnis hatte, na von einem Erwachsenen. Gezeigt wurde es mir leider nie (Sichtweise von damals) und dabei beließ ich es dann aber auch. Aber das Wissen darüber war da. Also nichts besonderes. Und für einen Radio und Fernsehtechniker sowieso nicht.

Nicht dass ich den Herrn WM schützen möchte oder ihn als unschuldig betrachte. Nein ganz bestimmt nicht!

Aber in diesem Fall gibt es einfach so viele Ungereimtheiten und je mehr über das Urteil diskutiert wird und Einzelheiten bekannt werden, desto fraglicher erscheint es mir persönlich, ob richtig entschiedne wurde. Ich höre mir da ausdrücklich die Ansichten beider Seiten an, wie das wahrscheinlich noch hunderte oder tausende andere User tun, die aber keinen Account haben oder sich nicht an der Diskussion direkt beteiligen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber es steht ja jedem frei, Mazurek als den größten Pechvogel am gesamten Ammersse anzusehen, in dessen Person sich gaaanz zufällig viele belastende Umstände vereinen, so viele, wie in niemandem sonst. Vielleicht liegt es an der bereits öfter erwähnten begrenzten menschlichen Erkenntnis, dass manchen eine Gesamtschau so schwer fällt.
Zitat: "...,so viele, wie in niemandem sonst."

Hm - diese Aussage gibt mir schon zu denken. Gegen niemand sonst wurde auch zig Jahre nach der Tat noch mal ermittelt. Und warum? Weil andere dringend verdächtige schon verstorben waren.

Unabhängig davon kann ein Verfasser eines Sachverhalts oder eines Urteils entweder in die eine Richtung begründen oder in die andere. Nichts anderes macht ihr hier doch die ganze Zeit. Die einen schreiben warum das Indiz für sich nichts wert ist und die anderen halten dagegen. Sogenanntes "Totschlagargument" ist dann die "Gesamtschau" und Begründung. Genau so hätte aber doch auch in die andere Richtung entschieden werden können und dann hiesse es gegenüber den "Zweiflern" vielleicht: "In der Gesamtschau konnte man eben nicht zu der Überzeugung kommen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat". Dann wäre die Gesamtschau anders herum ein "Totschlagargument".

Sehe es mir nach wenn ich mich nicht wie ein Richter oder Jurist ausgedrückt habe, aber ich glaube es ist für jeden nachvollziehbar was gemeint ist.

So und deswegen ist das aaO viel zitierte Urteil existent aber klar ist für mich in dem Fall gar nichts. Und in der Gesamtschau auch nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 18:01
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Und warum? Weil andere dringend verdächtige schon verstorben waren.
....hinter waren gehört ein? statt ein Punkt. Tippfehler also so: Weil andere dringend verdächtige schon verstorben waren?


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01.02.2021 um 18:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Seufz. Wie oft haben wir jetzt schon das Thema „Gesamtschau“ gehabt?

Natürlich wäre allein der Umstand, dass M ab 16.9. entgegen seinen sonstigen Gewohnheiten in seiner Werkstatt Polizeifunk gehört hat, nicht verdächtig. Verdächtig wird dies ZUSAMMEN mit all den anderen gegen ihn sprechenden Indizien.
Von all den anderen Indizien habe ich bereits zehn widerlegt. Du kannst dich gerne mit meinen Begründungen im Detail auseinandersetzten und mich auf Fehler hinweisen. Meine Ausführungen sind so konkret, dass du im Fehlerfall locker einhaken kannst. Das übliche Argument "irrelevant" überzeugt mich jedoch nicht. Dann nämlich frage ich nur, warum irrelevante Dinge überhaupt im Urteil stehen. Auch wenn es dir oder @Palio oder @Ram13 gelingt, das Urteil durch zusätzliche Gedankengänge zu stützen (was in einem gewissen Umfang geschehen ist), ändert das am Urteilstext nichts.

Ich habe inzwischen sehr wohl verstanden, dass ein Gericht zu einer Gesamtschau (vermutlich) verpflichtet ist. Allerdings ist auch für andere Leute eine Gesamtschau nicht verboten. Meine Gesamtschau von 10 widerlegten Indizien sagt mir, dass das Gericht in den unterschiedlichsten Punkten schlampig gearbeitet hat. Möglicherweise nur bei irrelevanten Dingen. Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass es in allen anderen Punkten saubere Arbeite geleistet hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 18:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Seufz. Wie oft haben wir jetzt schon das Thema „Gesamtschau“ gehabt?
Das Thema Gesamtbeschau habe ich verstanden und bin d´accord.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 18:58
Jedenfalls hat AW behauptet, dass er zwei Tage nach der Tat in Werner Mazureks Werkstatträumen in dessen Abwesenheit nach dem verschwundenen Kind gesucht hat, da ihm WM verdächtig vorkam weil er laufend Polizeifunk hörte. Außerdem hat AW wohl den anonymen Hinweis bei der Polizei abgegeben, bei WM mal nachzufragen, warum er mit seinem Lehrling gegenüber von 2 Mio gesprochen hat. AW's Frau und ein anderer Zeuge hatten damals bestätigt, das es die Stimme von AW ist.

In diesem Kontext machte sich Werner Mazurek mit dem initialen Leugnen des Polizeifunkhörens schon verdächtig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 19:09
Zitat von PalioPalio schrieb:Auf ähnliche Weise wollte @robernd übrigens ausschließen, dass die ausgelagerten Bretter mit dem Kistenmaterial zu tun haben. Er hat einfach behauptet, dass der Täter nur Platten in der Größe ab Werk bezogen haben kann, was natürlich eine unzulässige Unterstellung ist.
Das ist Unsinn. Ich habe behauptet
1. In der Landsberger Gegend war der einzige Verkäufer von Pinus Radiata ein Großhändler, der nicht zugeschnitten und nur gegen Beleg verkauft hat.
Belege für Dachlatten und Sperrholz wurden gefunden. Aber keine über Tischlerplatten. Das habe ich nicht behauptet, es steht im Urteil S. 104.
Danke! Ihr habt mich auf eine weitere Schwachstelle des Urteils aufmerksam gemacht. Das Gericht hätte durchaus prüfen dürfen, ob es sich bei den im Gut Achselschwang von einem Zeugen erkannten Platten aus hellem Holz um die nachweislich gekauften Sperrholzplatten gehandelt hat. Ganz einfach: Menge und Größe laut Lieferschein vergleichen! Wieder ein Mosaiksteinchen für meine Gesamtschau :)

2. Die in Achselschwang gelagerten Platten waren ungefähr halb so breit wie die laut Gutachten S. 3 für die Kistenproduktion verwendeten Platten. Natürlich hat der Zeuge sie nicht nachgemessen. Falls er jedoch nicht zwischen 60 cm und 112 cm unterscheiden kann, hätte das Gericht ihn diskret vergessen sollen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.02.2021 um 19:20
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Gegen niemand sonst wurde auch zig Jahre nach der Tat noch mal ermittelt.
@Andante
Berichtigung: + 1 weitere Person die aber nicht verurteilt wurde


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