EdgarH schrieb:Auch lassen die abgehörten Telefonate keinen eindeutigen Schluss zu, WM äußert sich hier zwar wie ich finde durchaus nicht besonders „geschickt“, denn seine Einlassungen lassen schon zu, dass man sie eher gegen als für ihn deuten kann. So sagt er in diesen Telefonaten, der Tod der UH sei „ein Betriebsunfall“ gewesen, er rätselt über Verjährungsfristen, erwähnt das TG, dass die Polizei sichergestellt habe (warum muss man fragen) usw.
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Ein weiteres Beispiel für die Doppeldeutungsmöglichkeit von Indizien. Folgt man der offiziellen Version dann passt diese kaltschnäuzigen Aussage Mazureks wunderbar in das Bild eines unempathischen, mitleidlosen, grobschlächtigen Mannes der von seinem optischen Erscheinungsbild her wahrscheinlich auch noch ziemlich genau der öffentlichen Vorstellung eines typischen „Kinderschreck“ entspricht.
Betrachtet man das Ganze jedoch differenzierter dann kann man zu der Feststellung gelangen das Mazurek in der Sachlage Recht behält egal wie zynisch oder makaber man selbst die Bezeichnung „Betriebsunfall“ auch finden mag. Schaut man sich den Inhalt der Kisten an in welche Ursula Herrmann verbracht wurde dann fällt auf das der oder die Täter ganz offensichtlich darauf bedacht waren das ihr Opfer überleben soll. Dass die Luftumwälzung nicht ausreichend berücksichtigt wurde war ein verhängnisvoller Fehler, ein Versäumnis mit tödlicher Konsequenz aber nicht vorsätzlich so geplant oder darauf ausgelegt. Die Entführung von Ursula Herrmann wurde als erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge eingestuft und nicht etwa als Mord. Somit hatte die Tat auch eine Verjährungsfrist. Setzt man das dann in Relation zu den Aussagen Mazureks erscheinen diese nicht mehr unbedingt belastend denn es erscheint nachvollziehbar das er sich über den Fall unterhält als klar war das wieder gegen ihn ermittelt wird und er im Fokus steht.
EdgarH schrieb:WMs Aussagen sind - neben anderen möglichen Erklärungen- dazu geeignet, dass die Motivation seiner Falschangaben auch im Täterwlssen liegen kann. Die Frage ist wieviel misst man diesem Umstand bei oder sieht andere Gründe als wahrscheinlicher an für Falschaussagen.
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Angesichts dessen das die beiden Hauptindizien, Pfaffingers Aussage und LKA-Gutachten, höchst fragwürdig sind und so manche der restlichen Indizien sehr „angehäuft“ wirken um den Eindruck zu erwecken die Indizienfülle gegen Mazurek sei von großer Bandbreite kommt einfach unweigerlich der Verdacht auf das es, auch aufgrund der drohenden Verjährung, nicht so sehr darum ging den Fall Herrmann doch noch kriminalistisch aufzuklären sondern vielmehr rechtswirksam abzuschließen. Aber rechtswirksam abschließen kann man einen Fall nur wenn auch am Ende jemand verurteilt wird sprich man brauchte einen Täter und hat ihn vermeintlich in Mazurek gefunden. Insofern sehe ich alternative Gründe für seine unwahren, widersprüchlichen oder nicht verifizierbaren Angaben und Aussagen eher als gegeben.
EdgarH schrieb: Aber es ist nachgewiesen, dass WM diese Zeitungen regelmäßig las- und zwar in dieser Kombination. Das alleine sagt nichts, aber es sagt mehr, wie wenn WM nachweislich immer nur Z.B. die SZ und den Spiegel gekauft hätte. Dann wäre zumindest an dieser Stelle keine nachweisbare Verbindung zwischen WM und genau diesen Zeitungstypen, aus denen die Briefe waren. So gibt es diese Verbindung- ganz egal, ob man ihr Tatrelevanz zumisst. Es steht fest, so dass Urteil, dass die ungewöhnliche Kombination an Zeitungen, die für die Briefe verwendet wurden, jene ist, die WM - zufällig oder nicht zufällig - regelmäßig liest.
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Das gilt jedoch nur für die Bildzeitung sowie die Bild am Sonntag (BamS) aber nicht für die Münchner AZ, TZ und Funkuhr aus denen die Wortschnipsel in den Erpresserbriefen zusätzlich bestanden. Es lässt sich damit allenfalls nachweisen das Mazurek die Bildzeitung sowie BamS regelmäßig gelesen hat was angesichts der hohen Verbreitung weder verdächtig noch ungewöhnlich ist. Die Springerpresse hatte schon damals hohe Auflagezahlen und wurde von Millionen von Menschen konsumiert. Dazu muss man auch berücksichtigen das Zeitungen damals noch einen ganz anderen Stellenwert als Informationsmedium hatten wie heutzutage. 1981 gab es als Fernsehkanäle nur die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die dritten Programme, das Privatfernsehen sollte erst einige Jahre später auf Sendung gehen. Wollte man also wissen was tagesaktuell passiert schaute oder hörte man entweder die 20-Uhr Nachrichten in Fernsehen bzw. Radio oder las eben Tageszeitungen.
EdgarH schrieb:Auch hier gebe ich Dir recht und auch wenn ich den Wortlaut der Einvernahme nicht kenne, denke ich, dass WM dabei klar gewesen sein müsste, wie diese Frage gemeint war. Ich gebe zu, dass das spekulativ von mir ist, aber ich halte es einfach für fernliegend, dass man in einer Einvernahme so antwortet. Naheliegender für mich wäre- und übrigens auch völlig unverfänglich: „Nein, nicht persönlich, aber meine Frau, denn sie putzte dort.“
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Der zentrale Dreh- und Angelpunkt ist doch noch immer die Frage warum Mazurek so eine recht unglaubwürdige Aussage getätigt hat obwohl es eine viel einfachere und glaubhaftere Erklärung gab. Das kann man jetzt positiv oder negativ auslegen, auffällig ist aber auch hier wieder dieser Bruch in der Logikkette. Auf der einen Seite diese sehr akribische Tatbegehung & Co. aber auf der anderen Seite dann eine doch sehr fernliegende, unglaubwürdige, Aussage aus der sich erst ein möglicher, belastender, Verdachtsmoment ergibt.
EdgarH schrieb:Das soll wohl laut Urteil zum Ausdruck bringen, dass er demnach an dem Fall interessiert, obwohl er dieses Interesse nach außen herunterspielt haben soll- und auch hier wieder- obwohl das ja keine Auffälligkeit gewesen wäre, wenn man als Fast- Nachbar Interesse und Mitgefühl hat, wenn ein auch ihm bekanntes Kind verschwindet.
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Möglicherweise war das der simple Grund warum Mazurek den Polizeifunk abhörte, er es aber nicht zugeben wollte weil er befürchtete sich dadurch erst recht verdächtig zu machen. In jedem Fall lässt sich aus dem Abhören nicht per se als ein verdächtiges Indiz ableiten da noch andere dafür Gründe ausschlaggebend gewesen sein können aber andererseits ein Abschöpfen fallrelevanter Informationen so nicht möglich war.