Danke
@Origines für deine wie immer geschätzte Argumentation, der ich viel abgewinnen kann. Dennoch sehe ich Gegenargumente, die nicht zu vernachlässigen sind.
Origines schrieb:1. Diese wörtliche Aussage Mazureks kann ich genauso anders werten. Nämlich als Indiz, dass seine Geschichte stimmt. Er erzählt hier was Sache ist. Anderes könnte nur gelten, wenn er gewusst oder geahnt hat, dass er abgehört wird.
Ich schließe aus, dass WM davon ausging, abgehört zu werden. Er hätte sich sonst am Telefon nicht so belastend über die potentielle Verjährung, den sog. "Betriebsunfall", wie der den Tod UHs bezeichnete, und weitere Details des Verbrechens geäußert.
Für mich indes wahrscheinlicher ist das "Einüben" der Fakeversion, der Verurteilte prüft die Wirkung der Geschichte auf Außenstehende, ehe er sie später dann selbst in der Beschuldigtenvernehmung zu Protokoll gibt. In der Tat lässt sich auch eine Veränderung der Geschichte im Zeitverlauf erkennen. Nur ein paar Details: aus 15 Euro Kaufpreis werden später dann mal 20 Euro, irgendwann kommen noch ca. 40 Tonbänder dazu etc.
Origines schrieb:2. Ob ihn das TK 248 belasten könnte, wusste er da noch gar nicht. Als Radio- und Fernsehtechniker dürfte er gewusst haben, dass die Variablen von Tonbandgeräten, erst recht solchen alten, viel zu groß ist, um Rückschlüsse zuzulassen. Siehe auch sein Hinweis auf das Diktiergerät in der Telefonzelle - was tatsächlich Täterwissen gewesen wäre, denn genau das wurde angenommen: BR3-Jingle Radio -> TK 248 -> Diktiergerät -> Telefonzelle.
Hier widerspreche ich! Es ist in meinen Augen ein zutiefst nachvollziehbares, psychologisches und gleichzeitig eben auch verräterisches Verhalten, dass der mit Tatwissen ausgestattete Täter versucht, Distanz zu jedmöglichem Tatwerkzeug zu erzeugen. In meinen Augen MUSS er annehmen, dass eine Beschlagnahmung mit der Tat in Verbindung steht, aber eben NUR wenn er der Täter ist. Der Tatunbeteiligte KANN GAR NICHT AHNEN, weshalb das Gerät -neben vielerlei anderer gegenstände- beschlagnahmt wurde. Seine Nachfrage diente ja auch immer NUR dem Gerät. Es ist unerheblich wie sicher er sich sein kann, dass es keinen Nachweis gibt, alleine sein Tatwissen, seine Angst vor Entlarvung leiten hier sein Verhalten. Ich sehe zwei Möglichkeiten:
a) das Gerät war bereits vor der Tat in seinem Besitz, er war nicht der Täter, er kann somit gar keinen Zusammenhang des Geräts mit der Tat sehen. Er könnte somit die Wahrheit über den Erwerb sagen.
b) das Gerät war zum Tatzeitpunkt in seinem Besitz, es war Teil der Tatausführung, daher erfindet er eine Geschichte über den Erwerb. Er nimmt zwar an, dass ein harter Beweis schwierig wird, da es beschlagnahmt wurde, wächst aber seine Unsicherheit darüber und er nimmt an, dass die Polizei irgendwas hat, was ihm gefährlich werden könnte.
Eine andere plausible Variante sehe ich nicht. Ein späterer Erwerb des TK Geräts hätte er ja glaubhaft belegen können. Die von ihm aufgetischte Version ist nachweislich falsch, er war zum von ihm selbst angegebenen Kaufzeitpunkt auf einer Flussfahrt, was Videobänder, die er selbst davon angefertigt haben, belegen. Der angebliche Kauf war nur wenige Wochen vor der Hausdurchsuchung, ein Irrtum, weil es z.B. Jahre schon her wäre, ist ausgeschlossen. Es wäre ja sehr einfach gewesen, wenn er gesagt hätte, "vor 10 Jahren habe ich das mal irgendwo in XY auf einem Flohmarkt gekauft". Das wäre ja viel schwerer nachweisbar gewesen. Er sagt aber es wäre vor wenigen Wochen gewesen.
JosephConrad schrieb:Er hatte das in seiner eigentlichen Aussage nicht erwähnt. Erst später, als er diese widerrufen hatte. Da hat er den Spaten als einziges Werkzeug erstmals erwähnt. Wenn er die erste Aussage erfunden hätte, warum dann dies hier noch dazuerfinden? Das war mMn. Kalkül um abzulenken. Er wusste es gab auch noch eine Schaufel mit abgesägtem Stil. Von diesem Täterwissen wollte er ablenken.
Brillante Erklärung, die einleuchtet! Danke, so klar hatte ich das noch nie gesehen. Das macht sehr viel Sinn. Man behauptet etwas, was gegenteilig zum Täterwissen ist, weil man weiß, damit disqualifiziert sich die Aussage.
Für mich ist die Aussage P. und das TG nach wie vor nicht alleine entscheidend, es gibt wie dargelegt alleine in den Äußerungen des Verurteilten ausreichende Tatwahrscheinlichkeit.