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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.028 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 15:40
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wie gesagt, ich glaube die erste Ermittlertruppe, welche viel näher am geschehen war, haben das aus meiner Sicht richtig beurteilt.
Schau oben, Ermittlerstreit.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ein Spaten konnte nicht nachgewiesen werden und der von ihm transportierte Spaten wäre zum Ausheben für diese Art der Grube auch unbrauchbar. Nur für das Abstechen der Ränder wäre er sinnvoll gewesen und dieses Ausstechen erfolgte gerade nicht. Es wurden keine Wurzeln durchtrennt, was bei dem Einsatz eines Spatens zwangsläufig der Fall gewesen wäre.
Man kann sicherlich auch einen Spaten mitverwenden. Man hätte ihn nach den verwendeten Werkzeugen fragen sollen. Das hat man versäumt. Hätte er gesagt, da war noch eine Schaufel mit abgesätem Stil, dann wäre alles klar gewesen. Ob er den Spaten groß verwendet hat, oder nur Schaufel und Pickel, weiß auch niemand. Für mich hat er die Arbeiten getätig, für Dich nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 16:04
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Schau oben, Ermittlerstreit.
Damit lässt sich wenig anfangen...Zeitungsartikel, Kompetenzgerangel, Vergangenheitsbewältigung.

Die erste Truppe wurde durch qualifiziertere Mordermittler abgelöst. Solon als Sachbearbeiter tituliert. Fur mich zählt nur eins. Wer hat ihn befragt? Wer war mit ihm im Wald und hat sich die Grube zeigen lassen, die er nicht mehr finden konnte? Und wer kam zum Ergebnis unglaubwürdig?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 16:09
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Man kann sicherlich auch einen Spaten mitverwenden. Man hätte ihn nach den verwendeten Werkzeugen fragen sollen. Das hat man versäumt. Hätte er gesagt, da war noch eine Schaufel mit abgesätem Stil, dann wäre alles klar gewesen. Für mich hat er die Arbeiten getätig, für Dich nicht.
Klar hätte man fragen können, hat man jedoch nicht, demnach beruht Deine Annahme auf eine reine Spekulation, die auch nicht naheliegend ist (s.u.).

Außerdem wäre es mit der Schaufel mit kurzem Stiel nicht getan gewesen. Es hätte ein weiteres Werkzeug genannt werden müssen, das den Boden gelockert hätte ohne die Wurzeln zu zerschneiden.

Wie gesagt, es ist schon sehr seltsam, dass er die wirklich notwendigen Werkzeuge nicht genannt hat (wahrscheinlich Grabgabel, Schaufel mit kurze Stiel).

Wofür kann man genau einen Spaten verwenden? Man könnte oberflächlich etwas weggenommen haben und dann ganz zufällig den Rand so belassen haben, dass dort keine Spatenspuren hinterlassen wurden. Ja, das wäre rein theoretisch möglich, aber eben unwahrscheinlich.

Tiefer hätte man diesen Spaten nicht mehr verwenden können, es gab keinen Grund mehr mit ihm später noch spazieren zu fahren.

In Wirklichkeit beruht die Glaubwürdigkeitsbetrachtung auf reine Theorien, die durch nichts gesichert sind und in Wirklichkeit fernliegend sind. Das kann eigentlich niemandem genügen, der noch versucht neutral an die Sache ran zugehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 16:44
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wo steht das?
Habe ich schon beantwortet.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wo steht, dass Pfaffinger davon keine Ahnung hatte? Er wurde nie danach befragt. Und der einzige, der Schaufel und Spitzhacke überhaupt von sich aus erwähnte, war Herr Pfaffinger als er aussagte, Herr Mazurek hätte ihn darum gebet.
Aus dem Vernehmungsprotokoll - weil Pfaffinger das Loch ausschließlich mit dem Spaten gegraben haben will. Und er nach eigenen Angaben nur zwei Spaten, aber keine Schaufel und keine Spitzhacke (die sich Mazurek gerne ausgeliehen hätte) hatte. Ich sehe keinen Zusammenhang, warum die Ermittler Spitzhacke und Schaufel erwähnen sollten.

Die Beamten, die ihn vernommen haben, haben ihm jedenfalls die Story vom gebuddelten Loch nicht abgenommen. Sie sprechen ausdrücklich von einer "Falschaussage". Vermutlich hat Pfaffinger deshalb noch auf der Tatortfahrt seine Aussage zurückgenommen, die er erst unmittelbar vorher zu Protokoll gegeben hat (Hvb. durch mich):
Vermerk:
Die geschilderte Falschaussage hat Herr P. von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr aufrecht erhalten. In dieser Zeit blieb er trotz eindringlicher Ermahnungen dabei, daß sich der Sachverhalt so abgespielt habe, wie er in dem letzten Vorhalt geschildert ist. Zur Abklärung, ob er die Wahrheit sagte oder nicht, wurde in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17.15 Uhr mit ihm eine Tatortfahrt unternommen.
An der Tatortfahrt nahmen KHK ... und ... (...) teil. Ziel und Zweck war, den Wahrheitsgehalt seiner Aussage zu überprüfen, die angebliche Grabungsstelle zu finden und den Verbleib des Erdaushubes zu klären. Herr P war nicht in der Lage, die Stelle, an der Ursula Herrmann aufgefunden worden ist, zu finden. Erst danach war er aufgrund eindringlicher Ermahnungen bereit zuzugeben, daß er das Graben des Loches für die Kiste nur erfunden hatte.
Vorhalt:
Aufgrund dieser Unstände, die ich geschildert habe und die Sie im Diktat mithörten, erscheint Ihr Widerruf glaubwürdig...
Quelle (Bl. 32, 33 der Akten): https://www.allmystery.de/dateien/aq4weca2ubx8_Vernehmung-KP_001-271.pdf
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Solon als leitender Ermittler war davon immer überzeugt, die Aussage wurde protokolliert. Esgab dann einen Krieg der Ermittler. Über die Interpretation der Ermittlungen entscheiden allein die Richter.
Das ist ja noch haariger als ich gedacht habe. Wenn sich noch nicht mal erfahrene Ermittler einig sind - wie kann sich ein Gericht hier guten Gewissens für die Seite entscheiden, die eine lebenslange Freiheitsstrafe mit sich bringt? Jeder Nichtjurist würde sagen: "Das ist doch der Fall des 'im Zweifel für den Angeklagten'. Wenn nicht hier, wann dann?"


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 16:54
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn es denn so war. Den vermeintlichen Nachweis, dass M. dieses Grundig TK 248 bereits schon 1981 besessen hat, den erbringt doch nur das LKA-Gutachten. Das hält den Komplex "Tonbandgerät" zusammen, denn sonst wäre das Gerät kein betlastendes Indiz, könnte kein Zusammenhang mit der Tat bzw. den Anrufen bei der Familie Herrmann hergestellt werden.
Für mich sind hier zwei Dinge entscheidend:

Diese ist es nicht:
Inbesitznahme: es gibt zwei Zeugenaussagen, dass WM vor der Tat bereits im Besitz eines solchen Geräts war.

Aussage WM: WM leugnet sowohl den Besitz eines solchen Geräts vor 1981, aber auch seine Alternative, wie er in den Besitz gekommen sein will, ist offenbar falsch.

Dies hier schon mehr:
Das Gerät wird beschlagnahmt nach einer Hausduchsuchung im Jahr 2007. WM wird zunächst nicht eröffnet, warum das Gerät mitgenommen.
WM hat in überwachten Telefon- Gesprächen vor seiner Beschuldigtenvernehnung den ganzen Komplex „Tonbandgerät“ mehrfach marginalisiert. Hier mal ein Auszug:
«... Die Sachen, die sie hier beschlagnahmt haben, die haben wir auch
noch nicht zurück. Da hab’ ich mich ja halb tot gelacht. Da hab’ ich im
Sommer, wo, was heißt im Sommer, im Oktober, wo wir auf dem Urlaub
waren, da hab’ ich aufdem Flohmarkt ’n Spulentonbandgerät entdeckt,
so für 15 Euro, so richtig alte Kiste, aber hat funktioniert und einen
Schuhkarton voll Tonbändem, weißt du mit Karel Gott und weiß der
Henker was für’ne Scheiße...“.
Quelle: Strafurteil, S.218

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Wenn das alles so unwichtig, so beiläufig ist, wieso erfindet WM ganz offensichtlich eine Geschichte, wie er in den Besitz kam, wenn doch der Besitz überhaupt gar kein belastendes Indiz darstellen würde? Wenn er selbst sogar sagt, wäre er der Täter, wäre er mit einem Diktiergerät in die Telefonzelle gegangen- der Rückschluss auf das Tonbandgerät wäre demnach ja gar nicht möglich. Dann macht ja eine Lüge über den Erwerb keinen Sinn, zumal er ja gar Nichtwissen kann, zu welchem Zweck das TG beschlagnahmt wurde. Es wurden ja weitere Gegenstände von der Polizei mitgenommen.

Übrigens hierzu auch interessant:
Auffallend ist auch, dass der Angeklagte Mazurek am 28.05.2008 auf der
Fahrt zum LKA Kiel die beiden Vernehmungsbeamten und
nach dem Verbleib des bei ihm am 30.10.2007 sichergestellten
Tonbandgerätes Grundig TK 248 fragte, während er sich nach anderen am
30.10.2007 sichergestellten Gegenständen nicht erkundigte.
Quelle: Strafurteil, S. 262

Beide Zusammenhänge, die offenkundig falsche Fährte bzgl. Erwerb als auch die auffällige und einzige Erkundigung zum Verbleib - während zu anderen beschlagnahmten Gegenständen keine Rückfrage passierte, lassen hier doch sehr aufhorchen. Und genau diese zwei Umstände belasten stark.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 17:34
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:WM hat in überwachten Telefon- Gesprächen vor seiner Beschuldigtenvernehnung den ganzen Komplex „Tonbandgerät“ mehrfach marginalisiert. Hier mal ein Auszug:
1. Diese wörtliche Aussage Mazureks kann ich genauso anders werten. Nämlich als Indiz, dass seine Geschichte stimmt. Er erzählt hier was Sache ist. Anderes könnte nur gelten, wenn er gewusst oder geahnt hat, dass er abgehört wird. Dafür bedarf es aber dann ebenfalls eines Indizes für diese Ahnung oder Kenntnis.

2. Ob ihn das TK 248 belasten könnte, wusste er da noch gar nicht. Als Radio- und Fernsehtechniker dürfte er gewusst haben, dass die Variablen von Tonbandgeräten, erst recht solchen alten, viel zu groß ist, um Rückschlüsse zuzulassen. Siehe auch sein Hinweis auf das Diktiergerät in der Telefonzelle - was tatsächlich Täterwissen gewesen wäre, denn genau das wurde angenommen: BR3-Jingle Radio -> TK 248 -> Diktiergerät -> Telefonzelle.

3. Warum fragt er nach dem TK 248, wenn er befürchtet, dass es ihn belasten könnte? Wäre es nicht besser gewesen, sich dazu gar nicht zu äußern? Klar, auch Täter verhalten sich als Verdächtige nicht immer klug. Trotzdem ist das nur dann ein Anhaltspunkt, wenn ich eben schon der Ansicht bin, das Gerät sei Tatwerkzeug gewesen.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Wenn das alles so unwichtig, so beiläufig ist, wieso erfindet WM ganz offensichtlich eine Geschichte, wie er in den Besitz kam, wenn doch der Besitz überhaupt gar kein belastendes Indiz darstellen würde? Wenn er selbst sogar sagt, wäre er der Täter, wäre er mit einem Diktiergerät in die Telefonzelle gegangen- der Rückschluss auf das Tonbandgerät wäre demnach ja gar nicht möglich.
Genau das ist aber die Sachlage, eigentlich ist das Täterwissen (s.o. 2.). Und da beißt sich halt die Beweisführung des Gerichts etwas in den Schwanz: Einerseits konnte er noch nicht wissen, dass ihn das TK 248 belasteten könnte (was nur durch ein, sagen wir mal, schwieriges LKA-Gutachten erfolgte). Andererseits soll er aber gefürchtet haben, dass es ihn belasten könnte. Obwohl er als Täter hätte wissen können, dass eigentlich kein Rückschluss möglich wäre.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Beide Zusammenhänge, die offenkundig falsche Fährte bzgl. Erwerb als auch die auffällige und einzige Erkundigung zum Verbleib - während zu anderen beschlagnahmten Gegenständen keine Rückfrage passierte, lassen hier doch sehr aufhorchen. Und genau diese zwei Umstände belasten stark.
Ob die Fährte offenkundig falsch ist, kann ich so nicht bestätigen. Der Nachweis eines Kaufs ist nicht gelungen. Trotz relativ detaillierter Angaben Mazureks. Da stellt sich die Frage, ob der Nachweis hätte gelingen müssen, wenn er das Gerät tatsächlich erst im Sommer 2007 erstanden hätte?

Aufhorchen lassen diese Umstände zudem nur, wenn das TK 248 auch tatsächlich Tatwerkzeug war. Sie bauen also ausschließlich auf dem LKA-Gutachten auf, sonst wären sie wertlos. Wie belastend man sie wertet, hängt davon ab, wie man die Indizien wertet. Die Wertung des Gerichts ist jedenfalls nicht einzig mögliche.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 18:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:1. Diese wörtliche Aussage Mazureks kann ich genauso anders werten. Nämlich als Indiz, dass seine Geschichte stimmt. Er erzählt hier was Sache ist. Anderes könnte nur gelten, wenn er gewusst oder geahnt hat, dass er abgehört wird. Dafür bedarf es aber dann ebenfalls eines Indizes für diese Ahnung oder Kenntnis.
ich sehe das ähnlich. Sie ist mit den örtlichen Gegebenheiten vereinbar. Wenn ich da auf so einem Markt nur als Besucher bin, dann schaue ich nicht nach, wo man ein solches Gerät hätte anschließen können. M muss diese Anschlussmöglichkeit damals aufgefallen sein. Warum? Er muss höchstwahrscheinlich etwas gekauft haben, das er wirklich dort angeschlossen hat. Sprich die harten Fakten sprechen für seine Aussage
Zusätzlich wird seine Geschichte nicht nur durch die örtliche Begebenheiten bestärkt, sonder auch durch das abgehörte Telefongespräch.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ob die Fährte offenkundig falsch ist, kann ich so nicht bestätigen. Der Nachweis eines Kaufs ist nicht gelungen. Trotz relativ detaillierter Angaben Mazureks. Da stellt sich die Frage, ob der Nachweis hätte gelingen müssen, wenn er das Gerät tatsächlich erst im Sommer 2007 erstanden hätte?
Genau, letzteres ist immer fraglich, was fehlt sind die bestätigenden Zeugenaussagen.
Widerlegt wird das auch nicht durch die Zeugenaussage, dass ein Zeuge, der grundsätzlich Interesse an einem solchen Gerät gehabt hätte, es nicht gesehen haben will. Er kann es schlicht und einfach übersehen haben oder zum Zeitpunkt, wo er dort war, hätte es noch nicht offen dastehen können. Solche Zeugenaussage des negativen Beweises sind immer mit Vorsicht zu genießen. So etwas findet man in andern Fällen auch häufiger, wird vom Gericht jedoch meist nicht anerkannt (zumindest wenn solche Schlüsse entlastend sein sollen).


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gestern um 18:24
Zitat von OriginesOrigines schrieb:weil Pfaffinger das Loch ausschließlich mit dem Spaten gegraben haben will.
Zeig mir bitte die Stelle, ich finds nicht.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist ja noch haariger als ich gedacht habe. Wenn sich noch nicht mal erfahrene Ermittler einig sind - wie kann sich ein Gericht hier guten Gewissens für die Seite entscheiden, die eine lebenslange Freiheitsstrafe mit sich bringt? Jeder Nichtjurist würde sagen: "Das ist doch der Fall des 'im Zweifel für den Angeklagten'. Wenn nicht hier, wann dann?"
Die Ermittler müssen Erkenntnisse zusammentragen. Die Bewertung macht nur das Gericht. So ist das im Rechtstaat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 18:32
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die Ermittler müssen Erkenntnisse zusammentragen. Die Bewertung macht nur das Gericht. So ist das im Rechtstaat.
Das stimmt so nicht. Natürlich finden Bewertungen auch schon vorher statt, sowohl von den Ermittlern als auch von der StA. In den meisten Fällen verifiziert die Gerichte diese Bewertung nur noch und gewährt dem Angeklagten dabei rechtliches Gehör. Der einzige Unterschied zu der Bewertung der Ermittler/StA ist nur der, dass diese dann die rechtskräftige ist. Die Ermittler untersuchen deutlich mehr und das landet dann in Nebenakten, welche die Gerichte sich nur selten ansehen.

Es ist auch hinlänglich bekannt, dass die Verteidigung vor dem Prozess am wichtigsten ist, nur da besteht noch eine höhere Wahrscheinlichkeit das Ruder umzudrehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 18:49
Ich habe die Aussabe gefunden: er sollte am 9.3. nochmals das falsche Geständnis vom 26.2. wiederholen und sagte dann das:


Screenshot 2026-03-31 184852


das war in der ersten Aussage nicht drin:


Screenshot 2026-03-31 185430


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gestern um 18:58
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das stimmt so nicht. Natürlich finden Bewertungen auch schon vorher statt, sowohl von den Ermittlern als auch von der StA. In den meisten Fällen verifiziert die Gerichte diese Bewertung nur noch und gewährt dem Angeklagten dabei rechtliches Gehör. Der einzige Unterschied zu der Bewertung der Ermittler/StA ist nur der, dass diese dann die rechtskräftige ist. Die Ermittler untersuchen deutlich mehr und das landet dann in Nebenakten, welche die Gerichte sich nur selten ansehen.
Hier ist es halt so, dass dieser Teil der Akten bereits 25 Jahre im Archiv geruht hat. Da mussten sich die Richter durch die Aussagen und Ermittlungserkenntnisse von damals durcharbeiten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 19:43
@JosephConrad

danke für die Zitate aus Pfaffingers Aussage. Diese ganz wesentlichen Aussagen konnten in Wirklichkeit nicht stimmen, denn die Verwendung eines Spatens hätte unweigerlich dazu geführt, das Wurzel durchtrennt worden wären.

Somit dürfte sehr klar sein, warum die ursprünglichen Ermittler, die naturgemäß einen deutlich besseren Überblick über das Geschehen hatten, nicht an das -Geständnis von Pfaffinger glaubten. Und das ist auch definitiv nachvollziehbar. Er hatte jedenfalls gemäß seiner Aussagen keine Ahnung welche Werkzeuge in Wirklichkeit genutzt wurden. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, dass er die Grube ausgehoben hat. Und damit hätte man Pfaffingers Aussage nie als Säule des Urteils nutzen dürfen.

Die große Frage ist eben, warum hat er das erzählt. Ich denke @Origines Erklärung der zittrigen Hände könnte zutreffen. Soweit ich es noch in Erinnerung habe, hatte er bei der Befragung Alkohol zwar abgelehnt. Aber ich denke, er wollte sich nicht als Alkoholsüchtiger den Ermittlern gegenüber zeigen.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Hier ist es halt so, dass dieser Teil der Akten bereits 25 Jahre im Archiv geruht hat. Da mussten sich die Richter durch die Aussagen und Ermittlungserkenntnisse von damals durcharbeiten.
Das ist eben ein Problem von Cold-Cases. Die Akten allein vermitteln in Wirklichkeit nicht alles und in Kombination mit Confirmation-Bias kann dann rasch zu fehlerhaften Schlüssen führen, wie z.B. die Bewertung Pfaffingers Aussage.

Auch das Tonbandgerät war in Wirklichkeit als Säule nicht geeignet. Und was bleibt da noch von dem Urteil übrig? Nebensächlichkeiten, welche man auch anders interpretieren kann, welche nie für ein Schuldspruch allein ausgereicht hätten


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 19:48
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:danke für die Zitate aus Pfaffingers Aussage. Diese ganz wesentlichen Aussagen konnten in Wirklichkeit nicht stimmen, denn die Verwendung eines Spatens hätte unweigerlich dazu geführt, das Wurzel durchtrennt worden wären.
Er hatte das in seiner eigentlichen Aussage nicht erwähnt. Erst später, als er diese widerrufen hatte. Da hat er den Spaten als einziges Werkzeug erstmals erwähnt. Wenn er die erste Aussage erfunden hätte, warum dann dies hier noch dazuerfinden? Das war mMn. Kalkül um abzulenken. Er wusste es gab auch noch eine Schaufel mit abgesägtem Stil. Von diesem Täterwissen wollte er ablenken.


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gestern um 20:03
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Zeig mir bitte die Stelle, ich finds nicht.
Die Stelle gibt es nicht. Das Geständnis ist ja nicht protokolliert, es fiel lt. Aktenvermerk (Bl. 32, Quelle s.u.) in einem "Vorgespräch" am gleichen Tag, also am 26.02.1982. Mittelbar wird bei der Befragung darauf Bezug genommen (z.B. Bl. 39 zur Kleidung). Am Ende der Vernehmung befindet sich eine Zusammenfassung, damit Pfaffinger es widerrufen kann (Bl. 40). Diese zweiseitige Zusammenfassung gibt aus verschiedenen Gründen kein schlüssiges Geständnis wieder.

Quelle (Blattnummern nach Paginierung): https://www.allmystery.de/dateien/aq4weca2ubx8_Vernehmung-KP_001-271.pdf

Der Spaten als Werkzeug ist ein Rückschluss aus dem Umstand, dass Pfaffinger nur von zwei Spaten berichtet, die er besessen habe. Eine Schaufel und eine Spitzhacke habe er nicht gehabt (Bl. 36). Von seinen Spaten habe er den größeren Mazurek geliehen. Mit dem anderen ist er dann auf dem Mofa gesehen worden.

Ob ich ihm glaube? Es ist jedenfalls nicht zu widerlegen.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die Ermittler müssen Erkenntnisse zusammentragen. Die Bewertung macht nur das Gericht. So ist das im Rechtstaat.
Klar. Sonst wäre es ein Polizeistaat. Aber üblicherweise fasst schon die Staatsanwaltschaft keinen Fall an, bei dem es zwischen den Ermittlern solche massiven Divergenzen gibt. Wie soll man da eine überwiegende Wahrscheinlichkeit prognostizieren, wenn die Ermittlungsergebnisse umstritten sind?

De jure hat das Gericht natürlich die Befugnis, seinem Urteil die Ermittlungsergebnisse zugrunde zu legen, die es für zutreffend hält. Das ist dann zu begründen. Und da wird es schwierig. Das Gericht kann ja nicht sagen, wir glauben Ermittler X, weil wir den Angeklagten für schuldig halten. Es kann eigentlich auch nicht sagen, Ermittler Y hat einen Fehler gemacht, wenn es den nicht gibt. Also ignoriert es am besten den Streit und holt sich die Tatsachen, die überzeugungsbildend sind. Das darf aber nicht willkürlich sein.

Im Ergebnis ist das Urteil formal sicher ausreichend begründet - aber halt auch sachlich angreifbar. Das Gericht kann nichts für das fragwürdige LKA-Gutachten. Aber dass sie den wirren Äußerungen von Pfaffinger in seiner Vernehmung gerade den unglaubhaftesten Teil glauben wollten, das ist schon ziemlich schräg.

Ich will aber, weil die Wahrheit ja nie einfach ist, noch eine Lanze für bzw. gegen Pfaffinger (wie man's nimmt) brechen:

So sagt er zu seiner gewöhnlichen Lektüre (Bl. 21, Quelle s.o.):
Ich kaufe mir die TZ und Abendzeitung, wie es mir gerade einfällt, bei der Frau I. in Windach. Eine der beiden Zeitungen kaufe ich mir mit Sicherheit jeden Tag. Außerdem lese ich sehr gerne Western, alle Sorten von Comics, Jerry Kotton, Micky Maus ab und zu.
Fällt Dir was auf? Beitrag von JosephConrad (Seite 606)

Er präzisiert dies bei einer späteren Vernehmung noch einmal verblüffend genau (Bl. 76, Quelle s.o.).


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gestern um 20:10
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Stelle gibt es nicht.
Es gibt sie doch. Danke!
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich habe die Aussabe gefunden: er sollte am 9.3. nochmals das falsche Geständnis vom 26.2. wiederholen und sagte dann das:
Bei der Durchsicht der Aussage fällt auf, dass die ganz schön wirr ist. Vielleicht lügt P. auch wie gedruckt und ihm ist nur das zu glauben, was schon anderweitig felsenfest ermittelt worden ist. Jedenfalls beschuldigt er M., widerruft dann sein Geständnis, verneint jede Beteiligung des M., um dann wieder M. zu beschuldigen, er habe ihn darum gebeten ein Loch zu buddeln.

Himmelvater!

P. sagte jedenfalls am 26.02.1982 (nach seinem Widerruf des von den Vernehmungsbeamten für falsch gehaltenen Geständnisses) noch aus:

Bl. 32:
Frage: Hat Mazurek Sie zu irgendeinem Zeitpunkt versucht anzuwerben, für ihn Erdbewegungsarbeiten durchzuführen?
Antw. : In dem Sinn nicht. Er hat nur die Werkzeuge vorlangt.
Bl. 34:
Antw.: Ich weiß auch nicht, warum ich Mazurek bechuldigt habe. An dieser Stelle erkläre ich nochmal, daß er mich nie aufgefordert hat, für ihn ein Loch zu graben und daß ich solches auch nie getan habe. Das einzige, was stimmt ist , daß ich Mazurek, bevor ich ins Gefingnis ging, einen Spaten überbracht habe, den er von mir haben wollte.
Am 01.03.1982 wird die Vernehmung fortgesetzt (Bl. 56 ff.).

Es wird nochmals Bezug auf seine Falschaussage genommen (Bl. 56). In diesem Zusammenhang behauptet er - ohne Vorhalt - M. habe ihn im März 1981 gefragt, ob er ein Loch für ihn graben würde (Bl. 57 ff.). Man könne da "irgendwas reintun". P. sei von M. mit in den Weingarten gebracht worden, wo ihm M. die Stelle gezeigt habe. P. habe weder zu- noch abgesagt. Nach 5 Min. sei man wieder gegangen (Bl. 60). Er würde das M. auch so ins Gesicht sagen (Bl. 61).

Am 02.03.1981 folgt eine weitere Vernehmung (Bl. 62 ff.):

P. bestätigt seine Geschichte, dass ihn M. gefragt und den Ort gezeigt habe (Bl. 64). Während der Vernehmung fallen ihm die Augen zu und er redet "zusammenhangsloses Zeug" (Bl. 69).

Ab Bl. 100 habe ich aufgegeben. Ich weiß nicht, ob er diese Aussage wieder abgeändert oder zurückgenommen hat.

Natürlich ist P. verdächtig. Und es ist verdächtig, dass er M. zumindest zeitweise beschuldigt hat, der Auftraggeber der durch ihn vorgenommenen Lochgrabung zu sein. Das weist er aber im Folgenden vehement von sich, mit kurzen Ausreißern wie dem gemeinsamen Besuch im Wald im März 1981. Dabei widerspricht er sich auch. Und dann will er wieder M. nicht beschuldigen, weil es keinen Auftraggeber gebe bzw. er ihn nicht kenne.

Konsistent bleibt er nur bei der Aussage, dass er mit dem Spaten zu einem Familienmitglied gefahren sei und ihn der Zeuge M. nicht an den Tagen in der ersten Septemberhälfte 1981 habe sehen können. Zudem sei der Spaten so befestigt gewesen, dass er gar nicht sichtbar gewesen sei.

In den Vorhalten der Vernehmer klingt immer wieder an, dass sie ihm nicht glauben.

Quelle (Bl.-Nr. der Paginierung): https://www.allmystery.de/dateien/aq4weca2ubx8_Vernehmung-KP_001-271.pdf


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gestern um 20:59
Danke @Origines für deine wie immer geschätzte Argumentation, der ich viel abgewinnen kann. Dennoch sehe ich Gegenargumente, die nicht zu vernachlässigen sind.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:1. Diese wörtliche Aussage Mazureks kann ich genauso anders werten. Nämlich als Indiz, dass seine Geschichte stimmt. Er erzählt hier was Sache ist. Anderes könnte nur gelten, wenn er gewusst oder geahnt hat, dass er abgehört wird.
Ich schließe aus, dass WM davon ausging, abgehört zu werden. Er hätte sich sonst am Telefon nicht so belastend über die potentielle Verjährung, den sog. "Betriebsunfall", wie der den Tod UHs bezeichnete, und weitere Details des Verbrechens geäußert.

Für mich indes wahrscheinlicher ist das "Einüben" der Fakeversion, der Verurteilte prüft die Wirkung der Geschichte auf Außenstehende, ehe er sie später dann selbst in der Beschuldigtenvernehmung zu Protokoll gibt. In der Tat lässt sich auch eine Veränderung der Geschichte im Zeitverlauf erkennen. Nur ein paar Details: aus 15 Euro Kaufpreis werden später dann mal 20 Euro, irgendwann kommen noch ca. 40 Tonbänder dazu etc.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:2. Ob ihn das TK 248 belasten könnte, wusste er da noch gar nicht. Als Radio- und Fernsehtechniker dürfte er gewusst haben, dass die Variablen von Tonbandgeräten, erst recht solchen alten, viel zu groß ist, um Rückschlüsse zuzulassen. Siehe auch sein Hinweis auf das Diktiergerät in der Telefonzelle - was tatsächlich Täterwissen gewesen wäre, denn genau das wurde angenommen: BR3-Jingle Radio -> TK 248 -> Diktiergerät -> Telefonzelle.
Hier widerspreche ich! Es ist in meinen Augen ein zutiefst nachvollziehbares, psychologisches und gleichzeitig eben auch verräterisches Verhalten, dass der mit Tatwissen ausgestattete Täter versucht, Distanz zu jedmöglichem Tatwerkzeug zu erzeugen. In meinen Augen MUSS er annehmen, dass eine Beschlagnahmung mit der Tat in Verbindung steht, aber eben NUR wenn er der Täter ist. Der Tatunbeteiligte KANN GAR NICHT AHNEN, weshalb das Gerät -neben vielerlei anderer gegenstände- beschlagnahmt wurde. Seine Nachfrage diente ja auch immer NUR dem Gerät. Es ist unerheblich wie sicher er sich sein kann, dass es keinen Nachweis gibt, alleine sein Tatwissen, seine Angst vor Entlarvung leiten hier sein Verhalten. Ich sehe zwei Möglichkeiten:

a) das Gerät war bereits vor der Tat in seinem Besitz, er war nicht der Täter, er kann somit gar keinen Zusammenhang des Geräts mit der Tat sehen. Er könnte somit die Wahrheit über den Erwerb sagen.
b) das Gerät war zum Tatzeitpunkt in seinem Besitz, es war Teil der Tatausführung, daher erfindet er eine Geschichte über den Erwerb. Er nimmt zwar an, dass ein harter Beweis schwierig wird, da es beschlagnahmt wurde, wächst aber seine Unsicherheit darüber und er nimmt an, dass die Polizei irgendwas hat, was ihm gefährlich werden könnte.

Eine andere plausible Variante sehe ich nicht. Ein späterer Erwerb des TK Geräts hätte er ja glaubhaft belegen können. Die von ihm aufgetischte Version ist nachweislich falsch, er war zum von ihm selbst angegebenen Kaufzeitpunkt auf einer Flussfahrt, was Videobänder, die er selbst davon angefertigt haben, belegen. Der angebliche Kauf war nur wenige Wochen vor der Hausdurchsuchung, ein Irrtum, weil es z.B. Jahre schon her wäre, ist ausgeschlossen. Es wäre ja sehr einfach gewesen, wenn er gesagt hätte, "vor 10 Jahren habe ich das mal irgendwo in XY auf einem Flohmarkt gekauft". Das wäre ja viel schwerer nachweisbar gewesen. Er sagt aber es wäre vor wenigen Wochen gewesen.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er hatte das in seiner eigentlichen Aussage nicht erwähnt. Erst später, als er diese widerrufen hatte. Da hat er den Spaten als einziges Werkzeug erstmals erwähnt. Wenn er die erste Aussage erfunden hätte, warum dann dies hier noch dazuerfinden? Das war mMn. Kalkül um abzulenken. Er wusste es gab auch noch eine Schaufel mit abgesägtem Stil. Von diesem Täterwissen wollte er ablenken.
Brillante Erklärung, die einleuchtet! Danke, so klar hatte ich das noch nie gesehen. Das macht sehr viel Sinn. Man behauptet etwas, was gegenteilig zum Täterwissen ist, weil man weiß, damit disqualifiziert sich die Aussage.
Für mich ist die Aussage P. und das TG nach wie vor nicht alleine entscheidend, es gibt wie dargelegt alleine in den Äußerungen des Verurteilten ausreichende Tatwahrscheinlichkeit.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 21:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ob die Fährte offenkundig falsch ist, kann ich so nicht bestätigen. Der Nachweis eines Kaufs ist nicht gelungen. Trotz relativ detaillierter Angaben Mazureks. Da stellt sich die Frage, ob der Nachweis hätte gelingen müssen, wenn er das Gerät tatsächlich erst im Sommer 2007 erstanden hätte?
Ergänzen hierzu möchte ich, dass sich die Darstellungen WMs zum Erwerb innerhalb nur weniger Monate stark verändern. Er nennt wie du sagst sehr viele Details, aber sie ändern sich genauso schnell. Die Polizei hat erhebliche Aufwände wie im Urteil nachlesbar in die Ermittlung und Bestätigung der von WM gelegten Fährten gesetzt- sie scheitern alleine schon daran, dass WM niemals zum abgegeben Zeitpunkt an besagtem Flohmarkt gewesen sein kann. Er war auf eine Flussfahrt- das beweisen bei ihm sichergestellte Viedoaufnahmen. Wie so oft: der Verurteilte belastet sich selbst mehr als es objektive Beweise könnten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 23:03
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er hatte das in seiner eigentlichen Aussage nicht erwähnt. Erst später, als er diese widerrufen hatte. Da hat er den Spaten als einziges Werkzeug erstmals erwähnt. Wenn er die erste Aussage erfunden hätte, warum dann dies hier noch dazuerfinden? Das war mMn. Kalkül um abzulenken. Er wusste es gab auch noch eine Schaufel mit abgesägtem Stil. Von diesem Täterwissen wollte er ablenken.
Das ist ein typischer Zirkelschluss. Nur weil man glaubt, dass er die Grube ausgehoben habt, geht man davon aus, dass er von der Schaufel wusste.

Wie gesagt, es gibt keinen einzigen Nachweis des Spateneinsatzes und er ist fernliegend, wie ich es in meinen vorherigen Beiträgen verdeutlicht hatte.

Wie gesagt, das Geständnis ist ohne solche Zirkelschlüsse vollkommen wertlos, da die wesentlichen Details vollkommen fehlen. Wenn man da ein Kalkül hinter behauptet, begeht man einen Zirkelschluss.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 23:37
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:llgemein: ich glaube ihm, er hatte dann aber schnell gemerkt, dass es ein Fehler war sich selbst zu belasten und daher den Ort nicht mehr finden wollen und seine Aussage widerrufen.
Das ist nur eine reine Theorie, auf die man kommen muss, wenn man die Pfaffinger-Aussge als wahr ansehen will.
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:Ja, das ist auch die Version von Richter Ro.
Richter Rothermel lobte auch noch 2022 die "deutschlandweit anerkannte" Gutachterin und erzählte, dass sie wesentlich mehr Sachkunde hatte als MH. (38.20) Ich wüsste gerne, ob ihm zuvor das Analyse-Ergebnis, des "Teams von weltweit anerkannten forensischen Phonetikern" mitgeteilt wurde. (ab 1:13:36)
Kritik v. Ursulas Bruder MH am Gutachten: Ab Min.36
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-das-maedchen-in-der-kiste-100
- -
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Hier:
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb am 16.08.2018:Von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr habe Pfaffinger "trotz eindringlicher Ermahnungen" diese Aussage aufrechterhalten, heißt es im Vernehmungsprotokoll.
Der User gab keinen Link zur Quelle an. O. g. widerspricht auch u. a. dem BR-Podcast: Pf. sei laut Aktenvermerk ein notorischer Lügner, Alkoholiker und unglaubwürdiger Zeuge (der mehrere Versionen erzählte). (u. a. Folge 2)
Und auch @robernd berichtete Gegenteiliges aus dem Zivilprozess:
Zitat von roberndrobernd schrieb am 06.01.2021:
Zitat von Ram13Ram13 schrieb am 05.01.2021:Ist das so? Woraus ergibt sich das? Zwei der damls Pf(…) vernehmenden Beamte haben im Prozess ausgesagt. Diese haben nicht ausgesagt, dass Pf(…) "unglaubwürdig" oder seine Einlassungen "unglaubhaft" gewesen sei(en).
Ich weiß nicht, was die Vernehmungsbeamten in der Strafprozesses ausgesagt haben.
Bei der Zivilverhandlung war ich dabei.
S. hat kein Hehl daraus gemacht, dass er Klaus Pfaffinger für einen psychopathischen Alkoholiker hielt, dem man nichts glauben durfte.
Es würde mich wundern, wenn er während des Strafprozesses anderer Ansicht gewesen wäre.
- -
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Solon als leitender Ermittler war davon immer überzeugt, die Aussage wurde protokolliert. Esgab dann einen Krieg der Ermittler.
Das Solon überzeugt war, steht nicht im von dir verlinkten Artikel. Sondern, dass Verteidiger Rubach und Solon stritten - auch um die Aussage des alkoholabhängigen Kleinkriminellen:
Rubach und der Kripo-Kommissar Solon waren bereits im Strafprozess heftig aneinandergeraten. Der Rechtsanwalt warf dem Polizisten vor, die Ermittlungsergebnisse der ersten Soko „Herrmann“ seien „manipuliert, geglättet und selektiv weitergegeben worden“. In diese Richtung zielen auch die Fragen im Zivilverfahren.

Konkret geht es um die Aussage des alkoholabhängigen Kleinkriminellen Klaus P. im Februar 1982. Dieser hatte gestanden, im Auftrag seines Kumpels Mazurek ein Loch im Waldgebiet „Weingarten“ zwischen Eching und Schondorf gegraben zu haben. Er widerrief die Aussage aber am selben Tag. Die Arbeit der Kripo erscheint dabei fragwürdig. Ausgerechnet von diesem Geständnis gibt es kein offizielles, von P. unterschriebenes Protokoll, sondern nur ein „Gedächtnisprotokoll“. Und das stammt vom zentralen Sachbearbeiter Solon. P. ist tot, sein Geständnis ist aber eine der tragenden Säulen des Urteils gegen Werner Mazurek aus dem Jahr 2010. Daher gibt es darum immer wieder Streit.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Augsburg-Fall-Ursula-Herrmann-Der-Krieg-der-Ermittler-id43330036.html
- - -
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wo steht das? Der war immer von Herrn Mazureks Schuld überzeugt.
Hatte aber nicht genug Beweise (s. u.) Dann hatte Solon ja durch die Verurteilung auch eine späte Genugtuung im Ermittlerstreit.
Aus o. g. Artikel:
hatte er früh jenen Mann im Visier, der später wegen des spektakulären Verbrechens verurteilt worden ist. Doch damals reichten die Beweise nicht. So dauerte es 29 Jahre bis zum Urteil.
(…)
dass erst im Jahr 2008 Werner Mazurek, der ebenfalls in Eching wohnte, verhaftet und schließlich verurteilt wurde, steckt wie ein Stachel tief im Fleisch bayerischer Ermittlungsbehörden.

Zumal schon der Strafprozess vor acht Jahren peinliche Pannen in den Ermittlungen und Differenzen zwischen Kripoleuten ans Licht gebracht hatte. Diese Unstimmigkeiten waren mit ein Grund, dass der Fall erst nach so vielen Jahren aufgeklärt worden ist. Doch ist er das wirklich?
Im letzten Absatz wird die Ablehnung eines weiteren Tonbandgutachtens als Hinweis dafür verstanden, dass das Zivilgericht wohl schnell zu einem Urteil kommen wollte:
Das Zivilgericht will in diese Details gar nicht einsteigen und sich stattdessen mit der zweiten tragenden Säule des Strafurteils beschäftigen: einem Tonband aus dem Besitz Mazureks, mit dem die Erpresseranrufe hergestellt worden sein sollen. Ein neues Gutachten dazu hat der Vorsitzende Richter Harald Meyer abgelehnt. Möglicherweise ist das ein Hinweis darauf, dass das Gericht rasch auf ein Urteil hinarbeitet. Nächster Verhandlungstermin ist der 8. Februar 2018.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Augsburg-Fall-Ursula-Herrmann-Der-Krieg-der-Ermittler-id43330036.html#
- - -
Zitat von OriginesOrigines schrieb:keinen "Suchtdruck". Denn der ist das, was Alkoholiker nach Entzug und Entwöhnung quält und auch noch Monaten oder Jahren zum Rückfall führen kann. Pfaffinger hatte ein akutes "Entzugssyndrom". Wenn sie ihm kein Bier gegeben haben, müssten wir uns zudem über verbotene Vernehmungsmethoden unterhalten.
Thx für die Info. "Suchtdruck" war mein Fehler.


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