Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
um 17:23Nein, die Gutachterin hätte die Behauptung bzgl. Mikrofonaufstellung begründen müssen. das hat sie nicht getan, das hätte aus rein sprachlichen Gründen das Gericht erkennen müssen. In Wirklichkeit ist es dem Amtsermittlungsgrundsatz nicht ausreichend nachgekommen. @origenes hat schon recht.JosephConrad schrieb:Das wurde ja auch alles vom Gericht so gemacht, alles geprüft der Verteidiger hat verteidigt, den Antrag gestellt, das Gericht hat objektiv kein weiteres Gutachten als notwendig erachtet. Der BGH hat das geprüft und für korrekt erachtet - und Herr Mazurek wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Dass der BGH das nicht moniert hat, kann andere Gründe haben. Wir wissen z.B. dass der Nack-Senat damals nur im Vergleich zu den anderen Senaten des BGHs nur einen deutlich geringeren Anteil (1/3!) an Revisionen stattgegeben hatte als die anderen Senate, die untereinander einen ähnlichen Anteil hatten . D.h. M hatte das Pech an einen Senat zu gelang, der offenbar weitaus höhere Anforderungen an die Revision stellte als andere Senate. Nack war auch derjenige, der den Kuhhandel favorisierte, d.h. sein Bestreben war, die Justiz zu entlasten. Das kann z.B. mit ein Grund für diese statistische Auffälligkeit gewesen sein.
Wie gesagt, das Gericht ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, das kannst Du in Wirklichkeit nicht abstreiten, das haben wir hier inzwischen zu genüge diskutiert. Es ist auch offensichtlich. Wäre die Behauptung der Gutachterin offensichtlich richtig, dann wäre das etwas anderes, aber Du hast - trotz Aufforderung - das auch nicht erklärt.
Das ist nur die rechtliche Wahrheit. Die wirkliche Wahrheit kennt niemand (außer M). Fehler bei zeitlichen Einordnungen sind häufig (sie Hanna W.). Ein Negativ-Beweis hat immer Tücken, dass sieht man z.B. beim Hausmeisterfall. Wie gesagt, hätte das Gericht weitere Indizien herangezogen, welche es in Wirklichkeit gab, aber durch das Unvermögen der Gutachterin nicht bewertet wurden, dann hätte es durchaus zu einer anderen Entscheidung kommen können. Es war nur einen subjektive Feststellung, mehr nicht. Wenn man hier weitere Erkenntnisse hat, welche die Behauptungen Ms belegen, dann kann man nicht mehr damit kommen, dass M in Wirklichkeit gelogen hat. Das Problem ist bei allen Aussagen von Zeugen oder Angeklagten das Widersprüche alltäglich sind. Manche Autisten haben ein fotografisches Gedächtnis, der normale Mensch nicht, weshalb Widersprüche vorprogrammiert sind. Es ist eine Kunst hier das richtig zu bewerten, manchmal geht das schief. Es ist eine rein subjektive Entscheidung,diese Widersprüche als normal oder als Zeichen anzusehen, dass die Geschichte nicht stimmt. Da gibt es schon genug Verfahren, wo Gerichte falsch lagen.EdgarH schrieb:
EdgarH schrieb:Und natürlich hat das Gericht festgestellt, dass die
von WM vorgebrachte Geschichte falsch ist. Er hätte sie ja zigfach bzgl. der Zeit korrigieren können. Hat er nicht, er hat aber andere Dinge ständig an der Geschichte verändert. Zudem sagt seine Frau etwas anderes aus als er- zu allen relevanten Punkten des angeblichen Kaufs. Das Gericht weist durch objektiv nachvollziehbare Fakten nach: WMs Zeitangaben stimmen nicht. Zudem will niemand den Stand gesehen haben, den WM beschreibt usw.
Wie gesagt, die Tonbänder und die Verstellung des Hörkopfes in die Normalposition sind harte Indizien. Die haben den Vorteil, dass sie nicht durch das Gedächtnis verfälscht sein können. Sie belegen mehrere Dinge:
- Das Tonbandgerät hatte einen Vorbesitzer (wenn M es nicht war, den Tonkopf in die normgerechte Lage brachte)
- Das Tonbandgerät wurde höchst wahrscheinlich so eingestellt, um vorhandene Bänder, welche mit einem anderen Gerät aufgezeichnete wurden wiederzugeben
- Dieser letzte Punkt wird weiter dadurch gestützt, da kein einziges Tonband dabei war, das mit dem TK248 aufgezeichnet wurde.
- Diese Hörkopf-Justage wird erst erfolgt sein, als es nicht mehr zur Aufnahme herangezogen wurde, andernfalls hätte man auch den Aufnahmekopf nachjustiert.
- An der von der Gutachterin willkürlich gewählten Mikrofonposition wäre vor dieser Hörkopf-Korrektur nicht aufgetreten.
Die Punkte 1-3 belegen den Flohmarktkauf, die Punkte 4-5 zeigen, dass das TK 248 in Wirklichkeit keinen Beweiswert besitzt.
Diese vielen Punkte, welche nicht erkannt wurden, hätte durchaus das ein anderes Bild zeigen können und das Gericht hätte auch anders erkennen können und aus diese nachweislich richtigen Aussagen schließen können, dass M das Gerät dort doch gekauft hatte.
Nein, wenn neue Tatsachen existieren, dann können auch Feststellungen eines Gerichts obsolet werden.
Wenn Du weiter auf Deiner Ansicht beharrst, dass es auszuschließen ist, dass es an diesem Flohmarkt gekauft wurde, dann kann ich Dir nicht mehr helfen, dann ist weitere Diskussion sinnlos.


