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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.364 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 17:23
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das wurde ja auch alles vom Gericht so gemacht, alles geprüft der Verteidiger hat verteidigt, den Antrag gestellt, das Gericht hat objektiv kein weiteres Gutachten als notwendig erachtet. Der BGH hat das geprüft und für korrekt erachtet - und Herr Mazurek wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nein, die Gutachterin hätte die Behauptung bzgl. Mikrofonaufstellung begründen müssen. das hat sie nicht getan, das hätte aus rein sprachlichen Gründen das Gericht erkennen müssen. In Wirklichkeit ist es dem Amtsermittlungsgrundsatz nicht ausreichend nachgekommen. @origenes hat schon recht.

Dass der BGH das nicht moniert hat, kann andere Gründe haben. Wir wissen z.B. dass der Nack-Senat damals nur im Vergleich zu den anderen Senaten des BGHs nur einen deutlich geringeren Anteil (1/3!) an Revisionen stattgegeben hatte als die anderen Senate, die untereinander einen ähnlichen Anteil hatten . D.h. M hatte das Pech an einen Senat zu gelang, der offenbar weitaus höhere Anforderungen an die Revision stellte als andere Senate. Nack war auch derjenige, der den Kuhhandel favorisierte, d.h. sein Bestreben war, die Justiz zu entlasten. Das kann z.B. mit ein Grund für diese statistische Auffälligkeit gewesen sein.


Wie gesagt, das Gericht ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, das kannst Du in Wirklichkeit nicht abstreiten, das haben wir hier inzwischen zu genüge diskutiert. Es ist auch offensichtlich. Wäre die Behauptung der Gutachterin offensichtlich richtig, dann wäre das etwas anderes, aber Du hast - trotz Aufforderung - das auch nicht erklärt.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Und natürlich hat das Gericht festgestellt, dass die
von WM vorgebrachte Geschichte falsch ist. Er hätte sie ja zigfach bzgl. der Zeit korrigieren können. Hat er nicht, er hat aber andere Dinge ständig an der Geschichte verändert. Zudem sagt seine Frau etwas anderes aus als er- zu allen relevanten Punkten des angeblichen Kaufs. Das Gericht weist durch objektiv nachvollziehbare Fakten nach: WMs Zeitangaben stimmen nicht. Zudem will niemand den Stand gesehen haben, den WM beschreibt usw.
Das ist nur die rechtliche Wahrheit. Die wirkliche Wahrheit kennt niemand (außer M). Fehler bei zeitlichen Einordnungen sind häufig (sie Hanna W.). Ein Negativ-Beweis hat immer Tücken, dass sieht man z.B. beim Hausmeisterfall. Wie gesagt, hätte das Gericht weitere Indizien herangezogen, welche es in Wirklichkeit gab, aber durch das Unvermögen der Gutachterin nicht bewertet wurden, dann hätte es durchaus zu einer anderen Entscheidung kommen können. Es war nur einen subjektive Feststellung, mehr nicht. Wenn man hier weitere Erkenntnisse hat, welche die Behauptungen Ms belegen, dann kann man nicht mehr damit kommen, dass M in Wirklichkeit gelogen hat. Das Problem ist bei allen Aussagen von Zeugen oder Angeklagten das Widersprüche alltäglich sind. Manche Autisten haben ein fotografisches Gedächtnis, der normale Mensch nicht, weshalb Widersprüche vorprogrammiert sind. Es ist eine Kunst hier das richtig zu bewerten, manchmal geht das schief. Es ist eine rein subjektive Entscheidung,diese Widersprüche als normal oder als Zeichen anzusehen, dass die Geschichte nicht stimmt. Da gibt es schon genug Verfahren, wo Gerichte falsch lagen.

Wie gesagt, die Tonbänder und die Verstellung des Hörkopfes in die Normalposition sind harte Indizien. Die haben den Vorteil, dass sie nicht durch das Gedächtnis verfälscht sein können. Sie belegen mehrere Dinge:


  1. Das Tonbandgerät hatte einen Vorbesitzer (wenn M es nicht war, den Tonkopf in die normgerechte Lage brachte)
  2. Das Tonbandgerät wurde höchst wahrscheinlich so eingestellt, um vorhandene Bänder, welche mit einem anderen Gerät aufgezeichnete wurden wiederzugeben
  3. Dieser letzte Punkt wird weiter dadurch gestützt, da kein einziges Tonband dabei war, das mit dem TK248 aufgezeichnet wurde.
  4. Diese Hörkopf-Justage wird erst erfolgt sein, als es nicht mehr zur Aufnahme herangezogen wurde, andernfalls hätte man auch den Aufnahmekopf nachjustiert.
  5. An der von der Gutachterin willkürlich gewählten Mikrofonposition wäre vor dieser Hörkopf-Korrektur nicht aufgetreten.


Die Punkte 1-3 belegen den Flohmarktkauf, die Punkte 4-5 zeigen, dass das TK 248 in Wirklichkeit keinen Beweiswert besitzt.

Diese vielen Punkte, welche nicht erkannt wurden, hätte durchaus das ein anderes Bild zeigen können und das Gericht hätte auch anders erkennen können und aus diese nachweislich richtigen Aussagen schließen können, dass M das Gerät dort doch gekauft hatte.

Nein, wenn neue Tatsachen existieren, dann können auch Feststellungen eines Gerichts obsolet werden.

Wenn Du weiter auf Deiner Ansicht beharrst, dass es auszuschließen ist, dass es an diesem Flohmarkt gekauft wurde, dann kann ich Dir nicht mehr helfen, dann ist weitere Diskussion sinnlos.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 17:32
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wie gesagt, das Gericht ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, das kannst Du in Wirklichkeit nicht abstreiten, das haben wir hier inzwischen zu genüge diskutiert. Es ist auch offensichtlich. Wäre die Behauptung der Gutachterin offensichtlich richtig, dann wäre das etwas anderes, aber Du hast - trotz Aufforderung - das auch nicht erklärt.
Doch das streite ich ab. Das Gutachten hat die Bedeutung der Mikrofonstellung nicht verschwiegen. Jeder konnte das lesen und interpretieren. Das Gericht hat das getan. Der BGH ist sakrosant. Nack? Kuhhandel? - all das sind Deine Verschwörungstheorien, sonst nichts. Aber es interessiert auch soweit nicht weiter, ist eben Deine Meinung, nicht meine.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 17:44
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wenn Du weiter auf Deiner Ansicht beharrst, dass es auszuschließen ist, dass es an diesem Flohmarkt gekauft wurde, dann kann ich Dir nicht mehr helfen, dann ist weitere Diskussion sinnlos.
Ich stimme vielen Dingen zu. Guter Beitrag. Ich melde mich dazu noch.
Allgemein:
Eine Diskussion wird sinnlos, wenn einer immer etwas in das was der andere schreibt reininterpretiert, was der andere gar nicht gesagt hat ;-)

Nochmal: Ich habe behauptet, dass WMs Darstellung widerlegt ist durch Raum- Zeit Faktoren. Zu allen anderen Faktoren wie Preis, Umfang des Kaufs etc. machte WM viele Korrekturen. Zu den objektiv nachgewiesenen „Fehlern“ seiner Aussage machte er diese nie. Heißt: seine Geschichte über den Erwerb stimmt mindestens bei der Zeit schon mal nicht. Was sonst an der Geschichte stimmt weiß nur WM- da hast Du recht. Ich habe sehr große Zweifel, dass an der Geschichte zum Erwerb überhaupt etwas stimmt, eben weil nahezu alles was WM durch niemand anders der Flohmarktbesucher bestätigt/ erinnert wird und schon seine Version nicht deckungsgleich ist mit der, die seine Frau erzählt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 18:09
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Doch das streite ich ab. Das Gutachten hat die Bedeutung der Mikrofonstellung nicht verschwiegen. Jeder konnte das lesen und interpretieren. Das Gericht hat das getan.
Liest Du eigentlich meinen Beiträge?

Sie hatte im eigentlichen Gutachten wirklich verschwiegen, was einen andere Mikrofonposition für eine Auswirkung hat.

Erst in der Ergänzung (wahrscheinlich auf eine entsprechende Frage hin) hat sie das nachgeholt.

Dabei hat sie jedoch eine weitere Behauptung aufgestellt, die sie nicht begründet hat, und zwar warum sie diese Aufstellung die wahrscheinlichste wäre. Auch fehlt jegliche Größenordnung für diese Wahrscheinlichkeit. Wegen der unendlich vielen Möglichkeiten der Aufstellung wäre letzteres zusätzlich notwendig gewesen.

All das ist auf rein sprachlicher Ebene erkennbar und die Analyse auf sprachlicher Ebene war auch das Gericht sicher fähig, hat jedoch offensichtlich das Gutachten entgegen seiner Aufgabe nur oberflächlich gelesen.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Der BGH ist sakrosant. Nack? Kuhhandel? - all das sind Deine Verschwörungstheorien, sonst nichts.
Ist ein Gericht wirklich sakrosant, können einem BGH nicht auch Bewertungsfehler machen? Irren ist menschlich und manchmal beeinflusst auch eine bestimmte Einstellung sein handeln ohne das es demjenigen bewusst ist und setzt dadurch Ansprüche zu hoch. Das ist eine Möglichkeit, welche die nachweislich statistische Auffälligkeit erklären KÖNNTE, mehr habe ich nicht behauptet. Es kann auch weitere Gründe geben, die zum Nachteil von M sich ausgewirkt haben. Gerichte machen Fehler, das kann genauso auch für den BGH zutreffen. Da keine Begründung vorliegt, kann man eine Fehler an diesem Punkt auch nicht ausschließen,.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 18:16
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Nochmal: Ich habe behauptet, dass WMs Darstellung widerlegt ist durch Raum- Zeit Faktoren. Zu allen anderen Faktoren wie Preis, Umfang des Kaufs etc. machte WM viele Korrekturen. Zu den objektiv nachgewiesenen „Fehlern“ seiner Aussage machte er diese nie. Heißt: seine Geschichte über den Erwerb stimmt mindestens bei der Zeit schon mal nicht. Was sonst an der Geschichte stimmt weiß nur WM- da hast Du recht. Ich habe sehr große Zweifel, dass an der Geschichte zum Erwerb überhaupt etwas stimmt, eben weil nahezu alles was WM durch niemand anders der Flohmarktbesucher bestätigt/ erinnert wird und schon seine Version nicht deckungsgleich ist mit der, die seine Frau erzählt.
Die zeit spielt doch in Wirklichkeit keine Rolle. Das Gericht hat erkannt, das M auf diesem Flohmarkt gewesen sein muss. Was für eine Rolle spielt dann noch die Źeite. Widersprüche zwischen Zeugen ist auch normal. Und man darf nicht vergessen, wenn man erkennt, dass einem nicht geglaubt wird, irgendwann schweigt man dann einfach. gerade wenn die Erinnerung offenbar nicht mehr so ganz genau ist.

Wie gesagt, viel sinnvoller ist es daher den Kauf mit den Indizien zu untersuchen, welche nicht von unzuverlässigen Zeugenaussagen abhängen und genau das habe ich versucht und komme dabei zum Ergebnis, das er es wahrscheinlich dort gekauft hat. Da er das Notstromaggregat kannte, musste er es auch sehr wahrscheinlich genutzt haben, normalerweise fällt das einem sonst nicht auf. Wie gesagt, auch das gehört zu einem harten Indiz, der den Kauf bestätigt so wie er ihn erzählt.


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06.04.2026 um 18:19
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:All das ist auf rein sprachlicher Ebene erkennbar und die Analyse auf sprachlicher Ebene war auch das Gericht sicher fähig, hat jedoch offensichtlich das Gutachten entgegen seiner Aufgabe nur oberflächlich gelesen.
Das behauptest Du, ist Deine Meinung.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ist ein Gericht wirklich sakrosant, können einem BGH nicht auch Bewertungsfehler machen? Irren ist menschlich und manchmal beeinflusst auch eine bestimmte Einstellung sein handeln ohne das es demjenigen bewusst ist und setzt dadurch Ansprüche zu hoch. Das ist eine Möglichkeit, welche die nachweislich statistische Auffälligkeit erklären KÖNNTE, mehr habe ich nicht behauptet. Es kann auch weitere Gründe geben, die zum Nachteil von M sich ausgewirkt haben. Gerichte machen Fehler, das kann genauso auch für den BGH zutreffen. Da keine Begründung vorliegt, kann man eine Fehler an diesem Punkt auch nicht ausschließen,.
Irren ist menschlich, das Gericht kann Fehler machen, das BGH kann Bewertungsfehler machen. Dazu muss man keine Verschwörungen oder Kuhhandel bemühen. Wenn so etwas passiert, dann ist das tragisch. Es ist aber nicht das Ende der Fahnenstange, auch hierfür gibt es im Rechtstaat noch ein Korrektiv: Es gibt inszwischen ein Gegengutachten von der ETH Zürich. Wer weiß, vielleicht kann Herr Mazurek ja ein Wiederaufnahmeverfahren erreichen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 18:31
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Dass der BGH das nicht moniert hat, kann andere Gründe haben. Wir wissen z.B. dass der Nack-Senat damals nur im Vergleich zu den anderen Senaten des BGHs nur einen deutlich geringeren Anteil (1/3!) an Revisionen stattgegeben hatte als die anderen Senate, die untereinander einen ähnlichen Anteil hatten . D.h. M hatte das Pech an einen Senat zu gelang, der offenbar weitaus höhere Anforderungen an die Revision stellte als andere Senate. Nack war auch derjenige, der den Kuhhandel favorisierte, d.h. sein Bestreben war, die Justiz zu entlasten. Das kann z.B. mit ein Grund für diese statistische Auffälligkeit gewesen sein.
Das dürfte der "Olli-Kahn-Senat" gewesen sein. Der hat jedes Urteil "gehalten", d.h. Urteile wurden nie aufgehoben. Davon haben v.a. die Bayern "profitiert".

Hier denke ich aber, ein solches Detail ist einfach nicht aufgefallen, sondern übersehen worden, obwohl es wesentlich war. Letztlich hätte die Gutachterin darauf aufmerksam machen müsste, wie zentral ihre Annahmen waren und welche tatbezogenen Grundlagen es dafür gab. Nämlich keine.

"Sachkunde" war schon Thema, es wundert mich jetzt nicht, dass die Richter das nicht im Blick hatten, auch wenn sie es strafprozesstheoretisch hätten haben müssen. Die Verantwortung tragen natürlich sie (auch wenn es Fälle gibt, in denen gerichtliche Gutachter schadensersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können).

Und prinzipiell muss man sich darüber klar sein, dass ein Strafprozess von Beginn an auf eine Verurteilung zuläuft. Denn es gab zuvor Ermittlungen, die hatten ein bestimmtes Ergebnis. Es gab die Staatsanwaltschaft, die Anklage erhob. Es gab das Gericht, das bereits die Eröffnung der Hauptverhandlung zugelassen hat. Also festgestellt hat, dass die Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Das Gericht konzentriert sich also auf die Beweismittel, die für den Schuldnachweis wesentlich sind.

Und nach zig Verhandlungstagen soll nun das Schicksal des Prozesses an der Stellung des Mikrofons in der Versuchsanordnung der Gutachterin hängen? Es einen "turn around" geben? Das Gutachten unplausibel sein?

Obwohl da noch das (für glaubhaft gehaltene) "Geständnis" von P. ist? Obwohl M. nachgewiesener Maßen mehrfach die Unwahrheit gesagt hat oder sich seine Einlassungen nicht bestätigen ließen (mithin "bloße Schutzbehauptungen" waren)? Es keine alternativen Täter gibt? M. "a Preiss is", einen grauslichen Zauselbart hat, unempathisch und unsympathisch wirkt, den Hund in die Gefriertruhe gesteckt hat und offenbar etwas verschleiert und auch sonst höchst suspekt und verdächtig wirkt?

Das haben nicht viel Gerichte im Kreuz. Nicht, dass es das nicht gibt. Aber die Konstellation hier hätten die meisten anderen Gerichte wohl auch übersehen. Anders im Fall des "Geständnisses" von P., da kann ich mir schon eher vorstellen, dass das kontrovers beurteilt werden würde, weil es ja auch so offensichtlich und nicht über ein Gutachten vermittelt ist. Jedenfalls außerhalb der selbstgewissen bayerischen Justiz der 2000er Jahre.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 18:39
Und wenn alles so tragisch ist, dann bleibt immer noch:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es ist aber nicht das Ende der Fahnenstange, auch hierfür gibt es im Rechtstaat noch ein Korrektiv: Es gibt inszwischen ein Gegengutachten von der ETH Zürich. Wer weiß, vielleicht kann Herr Mazurek ja ein Wiederaufnahmeverfahren erreichen?



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 18:57
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und wenn alles so tragisch ist, dann bleibt immer noch:
Nein. Das ist kein Wiederaufnahmegrund. Sondern nur eine andere Bewertung für ein bereits im Prozess vorliegendes Beweismittel (TK 248 plus Polizeitonband von 1981).

Relevant wäre ein Gutachten nur, wenn es mit neuen technischen Methoden, die es 2008 nicht gab, sicher nachweisen kann: Das TK 248 kann sicher nicht für den Täteranruf genutzt worden sein. Das ist technisch auszuschließen.

Ein solcher Nachweis kann aber nicht erbracht werden, weil die Qualität der Polizeitonbandaufnahme zu schlecht und der Zustand des TK 248 im Jahre 1981 unbekannt ist. Es ist unmöglich. Damit fehlt es an der Voraussetzung des § 359 Abs. 5 StPO.

Also kann ein solches Gutachten nur feststellen:

Es kann nicht festgestellt werden, dass mit Hilfe der Aufnahme auf dem Polizeitonband von 1981 das TK 248 von M. in seinem aktuellen Zustand (!) identifizierbar ist. Und: Es kann nicht festgestellt werden, dass 1981 ein TK 248 (oder ein anderes Grundiggerät) verwendet worden ist.

Und das dürfte auch das Ergebnis der Züricher Gutachter sein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 19:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nein. Das ist kein Wiederaufnahmegrund. Sondern nur eine andere Bewertung für ein bereits im Prozess vorliegendes Beweismittel (TK 248 plus Polizeitonband von 1981).
Das ist schade. Ich dachte Herr Mazurek wollte auch damit ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen. Uumso wichtiger wäre so ein Gutachten gleich währen des Prozesses gewesen. Aber: hätte, hätte Fahradkette. Am Ende weiß nur er selbst, was er getan hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 21:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:M. "a Preiss is", einen grauslichen Zauselbart hat, unempathisch und unsympathisch wirkt, den Hund in die Gefriertruhe gesteckt hat und offenbar etwas verschleiert und auch sonst höchst suspekt und verdächtig wirkt?
Ich denke das war nicht der Grund für die Verurteilung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 21:52
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das ist schade. Ich dachte Herr Mazurek wollte auch damit ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen. Uumso wichtiger wäre so ein Gutachten gleich währen des Prozesses gewesen. Aber: hätte, hätte Fahradkette. Am Ende weiß nur er selbst, was er getan hat.
Selbst wenn er das gewollt hätte, das dürfte durch den Tod seines Anwalts kaum mehr realisierbar zu sein. Die Arbeiten, welche dazu notwendig sind, sind derartig aufwändig, das sich das wenige Anwälte antun. Es muss sie ein Ergeiz irgendwie gepackt haben, z.B. dass sie sich durch das Urteil persönlich angegriffen fühlen. Und selbst dann müssen sie mit ihrem Aufwand dazu haushalten, sonst geht das zu Lasten andere Klienten. Bei der jetzigen Gesetzeslage ist es quasi ein Hobby der Anwälte.

Hier mutet der Gesetzgeber Anwälten viel zu viel zu.

Da ist/war Amerika fortschrittlicher, da gibt es das Innocence Project dem Lehrstühle des Rechts angehören, wo u.a. Studenten sich mit solchen Fällen beschäftigen. Diese haben natürlich auch durch die Integration in die Unis die Möglichkeit Experten zu befragen und können so abschätzen, ob die Wiederaufnahme erfolgversprechend ist. Es war in Wirklichkeit nicht anders zu erwarten, die jetzige Regierung hat natürlich die Mittel dafür zumindest gekürzt.

Ein viel effektiveres Mittel als das hier "etablierte" Verfahren hier. Verteidiger allein können das häufig gar nicht beurteilen, sondern müssen ihr Gefühl einsetzen, den sie aus den übrigen Indizien sich zusammen reimen. Da besteht dann auch die Gefahr, dass die Energie an einer falschen Stelle aufgewendet wird (wie z.B aus meiner Sicht im Fall von Darsow). Da wird m.E. viel Energie an der falschen Stelle verbraten, auch Spendengelder werden unnütz eingesetzt.

Man sieht hier, der Gesetzgeber hat versäumt ein effektives Mittel für Wiederaufnahmen zu etablieren. Man muss nicht nur einen theoretischen Weg vorsehen , er muss auch in der Praxis gangbar sein. Wenn ihn nur finanzstarke Menschen (Böhringer-Fall, eine aus meiner Sicht unnütze Beschäftigung der Justiz) sich leisten können, dann fehlt da etwas ganz entscheidendes.

Dass der Anteil der erfolgreichen Wiederaufnahmen so niedrig ist, ist damit schon leicht zu erklären. Ein Maß für die Güte der Justiz stellt sie dadurch nicht dar, wird jedoch von manchen Politikern so genutzt. Manchmal gibt es schon im Verfahren unterschiedliche Gutachten (wie im Badewannenfall). Dann gibt es natürlich eine bessere Grundlage um Jahre dort hineinzustecken um eine Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Und dann wehrt sich noch die Justiz mit Händen und Füßen, lässt den Antrag z.B. erst ein Jahr liegen, ehe es anfängt sich wirklich damit zu befassen um ihn dann häufig erst mal abzulehnen. Der Badewannenunfall ist da ein Beispiel für.


Wir können hier unabhängig davon über solche Fälle diskutieren. Man hat hier nicht die aus meiner Sicht unverhältnismäßig hohen Hürden, welche die Justiz und Politiker aufgebaut haben.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ich denke das war nicht der Grund für die Verurteilung.
Ja der eigentlich Grund für die Verurteilung wird das TK 248 sein, deshalb lohnt es sich dieses Indiz genau anzusehen und soweit es geht daraus Schlussfolgerungen zu machen, welche die Gutachterin mangels praktischer Erfahrung und wahrscheinlich fehlender Eignung oder auch Befangenheit nicht machen konnte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 22:30
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ja der eigentlich Grund für die Verurteilung wird das TK 248 sein, deshalb lohnt es sich dieses Indiz genau anzusehen und soweit es geht daraus Schlussfolgerungen zu machen, welche die Gutachterin mangels praktischer Erfahrung und wahrscheinlich fehlender Eignung oder auch Befangenheit nicht machen konnte.
Manches wird überbewertet, ich habe das u.g. schon zitiert. Ich kann dem sehr gut folgen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 13.05.2020:...
Ich habe, da das Gutachten ja in der Diskussion so einen breiten Raum einnimmt, versucht das Urteil und die mir bekannten Indizien einmal so zu betrachten und zu bewerten, als ob das Gutachten gar nicht existiere. Als ob niemals ein Tonbandgerät bei Mazurek gefunden worden wäre. Und dabei bin ich für mich persönlich zu dem Schluss gekommen, dass ich den Schuldspruch des Gerichts immer noch nachvollziehen könnte. Insofern hat das Gutachten dann für mich keine Relevanz.

Freilich, wenn es nun mal vorliegt, weil die Staatsanwaltschaft es für sinnvoll hielt, es vorzulegen, kann das Gericht es auch würdigen. Also, wenn die Indizien A, B und C vorliegen, und alle auf den Angeklagten als Täter weisen, kann das Gericht eben sagen: weil A, B und C für die Täterschaft sprechen, verurteilen wir.

Daraus darf aber nicht ohne Kenntnis der Beweiswürdigung geschlossen werde, dass wenn sich herausstellt, dass C unglaubwürdig wird, A und B nicht mehr ausreichen, den Schuldspruch zu begründen. Und das wird in der Diskussion hier oft unterstellt, genauso wie in der Diskussion z.B. im Darsow Fall: Wenn C rausfällt, dann reichen A und B nicht mehr aus für den Schuldspruch.

Das kann man aber niemals pauschal sagen, denn es kommt immer darauf an, wie stark die Indizien A und B allein sind. Im vorliegenden Fall meine ich, die Indizien ohne das Tonbandgutachten sind stark genug.
...
M.E. gibt das Gutachten keineswegs eine so starke Bindung her, und umgekehrt sind die anderen Indizien viel stärker als unterstellt.
...
Das ist schwierig zu beurteilen. Freilich kann ein fälschlich als besonders stark empfundenes Indiz die Blickweise eines Richters auf den Rest der Indizien beeinflussen. Das ist menschlich. Aber im vorliegenden Fall glaube ich gar nicht, dass das Tonbandgutachten einen solchen starken Eindruck auf die Richter gemacht hat.
...
Zitat von AndanteAndante schrieb am 12.05.2020:Dass eben das Gutachten nicht der Grundstein war, ohne den das ganze Urteilsgebäude wie selbstverständlich in sich zusammengefallen wäre, sagt immerhin ein versierter Strafrechtler wie @Rick_Blaine, der das Urteil gelesen hat, und das ergibt sich auch aus der vorhin zitierten Pressemitteilung des BGH. Und eben auch aus der Tatsache, dass die Gutachterin die Benutzung genau dieses Tonbandgeräts bei der Tatausführung lediglich als "wahrscheinlich" bezeichnet hat. Jeder Jurist weiß, was derlei bedeutet.



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06.04.2026 um 22:46
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Da ist/war Amerika fortschrittlicher, da gibt es das Innocence Project dem Lehrstühle des Rechts angehören, wo u.a. Studenten sich mit solchen Fällen beschäftigen.
Gibt es in Deutschland als Verein. Vielleicht kann sich Herr Mazurek an sie wenden, wenn er das will.
...
Wo wir heute stehen – und was wir erreichen wollen

Heute zählt unser Verein 22 Mitglieder und wir arbeiten mit

9 Universitäten,
über 30 Strafverteidiger:innen,
rund 10 Sachverständigen
sowie zahlreichen weiteren Unterstützer:innen.

Seit unserer Gründung haben wir mehr als 220 Fälle geprüft, fünf Wiederaufnahmeanträge und drei Beiordnungsanträge gestellt. Doch unser Ziel geht über Einzelfälle hinaus:

Wir wollen langfristig verlässliche Strukturen schaffen, die an drei Punkten ansetzen: Fehlurteile sollen früher erkannt, wirksamer korrigiert und – vor allem – von vornherein verhindert werden.

Denn noch immer scheitern Wiederaufnahmeanträge häufig daran, dass entscheidende Beweise nicht mehr verfügbar sind oder dringend benötigte Gutachten nicht finanziert werden können. Mit einem Ermittlungsfonds wollen wir unabhängige Sachverständigengutachten ermöglichen, die in vielen Fällen den Schlüssel zur Wahrheit liefern können.

Gleichzeitig wollen wir durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein stärken, dass Fehlurteile auch in Deutschland Realität sind und dass wir verstehen müssen, wie und warum sie entstehen. Hinter jedem Fehlurteil steht ein Mensch, kein abstrakter Fall. Unser Anspruch ist es, der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen
Quelle: https://www.innocence-deutschland.de/


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 23:09
@JosephConrad

das sind nur Vermutungen, welche da @RickBlaine aufstellt. Wie groß der Einfluss des Gerätes und des Kaufes auf dem Flohmarkt war, kann auch ein @RickBlaine nicht abschätzen. In den Kopf der Richter kann niemand sehen.

Er hatte die Problematik mit dem Spaten wohl auch nicht richtig gelesen und hatte - um die damalige Diskussion etwas entgegen zu setzen - in Wirklichkeit ein Video gezeigt, wo einen große Grube mit einer kurzen Schaufel ausgehoben wurde. Mit der ausgehobenen Grube im vorliegenden Fall hatte das wirklich nichts zu tun. Diese in diesem Video gezeigte Schaufel mit kurzem Stiel wäre sogar wirklich zum Ausheben der Grube geeignet gewesen. Aber P hatte einen Spaten dabei mit einem deutlich längeren Stiel.

Und ich muss mich wiederholen, die ursprünglichen Ermittler/StA kannten das alles großteils schon und hatten die Sache anders eingeschätzt. Das muss man immer wiederholen, in deren Kopf kann man daher schon etwas reinschauen. Zum Nachteil Ms könnte man sagen, die hätten M auch erst mit dem TK 248 als verdächtig angesehen. In Wirklichkeit ist selbst das ist nicht gesichert, vielleicht hätten sie es auch anders gesehen. Und wie gesagt, diese Ermittler/StA waren weitaus näher am Geschehen dran.

Die fehlerhaften Betrachtungen des Gerichts - ausgelost u.a durch das Gutachten - sind nun mal Fakt, das was ohne diese raus gekommen wäre, ob überhaupt eine Anklage erhoben worden wäre, das kann niemand wissen, auch kein @RickBlaine. Auch im Hanna W.-Fall hatte er mit den ihm bekannten Fakten eine ganz andere Sichtweise als später das Gericht.

Man sieht wie selbst ein Profi Schwierigkeiten damit hat, so etwas richtig einzuschätzen.

Im Gegensatz zum Hanna W.-Fall haben wir den Vorteil, dass wir die Einschätzung der ursprünglichen Ermittler/StA kennen. Und die werden eben auch nicht dumm gewesen sein, wegen der Nähe zur tat ganz im Gegenteil hatten sie auch eine deutlich bessere Basis. Daraus kann man durchaus schließen, dass ohne diese fehlerhafte Gutachten und daraus ergebenen Schlüssen, M eher nicht verurteilt worden wäre.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 23:33
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Aber P hatte einen Spaten dabei mit einem deutlich längeren Stiel.
Ob der den beim Graben primär verwendet hat, weiß man nicht. Am Tatort wurde seinerzeit übrigens eine Schaufel mit kurzem Stil gefunden. Vielleicht war das Video doch nicht so schlecht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 23:50
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Gibt es in Deutschland als Verein. Vielleicht kann sich Herr Mazurek an sie wenden, wenn er das will.
Das könnte er versuchen, aber die Problematik bleibt, von der @Origines spricht.

Ein Ausweg daraus hätte das Zivilverfahren bedeuten können, aber das hatte kein Erfolg.

Aus jetziger Sicht wäre es wahrscheinlich nur dann erfolgreich, wenn man das Gerät finden würde, was genau dieses Klangspektrum mit dem besonderen Piepton erzeugt. Diesen Piepton erzeugt jedenfalls nicht das TK 248.

Aber nach bald 50 Jahren ist das in Wirklichkeit ein Ding der Unmöglichkeit.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ob der den beim Graben primär verwendet hat, weiß man nicht. Am Tatort wurde seinerzeit übrigens eine Schaufel mit kurzem Stil gefunden. Vielleicht war das Video doch nicht so schlecht.
Das Video war vollkommen o.k., verfehlte jedoch den ursprünglich angedachten Zweck. Aber das Thema hatten wir schon, ich hatte schon erklärt, wozu man einen Spaten genutzt hätte. Ausgerechnet dafür hatte man ihn nicht benutzt und P hat auch nie behauptet, dass er die in Wirklichkeit nachgewiesenen Werkzeuge verwendet hat. Wie gesagt, laut Urteil hat sich das Gericht mit dieser Besonderheit nicht befasst. Und auch hier können wir nicht in die Köpfe der Richter schauen, wie sie entschieden hätten, wenn sie das berücksichtigt hätten und Gutachten richtig gewesen wäre. In der Realität ist das alles nicht zu trennen, der Gutachterfehler kann sich in Wirklichkeit auch auf die Glaubwürdigkeitsbetrachtung Ps ausgewirkt haben, ähnlich wie die Ansicht des Gerichts, dass es M war, bei der Bewertung des Alternativtäters.

Mit diesem Effekt kann man sich auch die Fälle erklären, warum ein Urteil aus erwiesener Schuld in eine Urteil aus erwiesener Unschuld kippen kann. In diseen Fällen findet man dann auch andere die Verurteilung stützende Indizien, die dann anders ganz gesehen werden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.04.2026 um 08:02
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:. Wenn Du das Urteil aufmerksam gelesen hättest, dann könnte das Motiv Geld auch bei ihm eine Rolle gespielt haben. Wie gesagt, er erhöhte ein Darlehn mehrere Monate nach dem verbrechen.
Denkbar, wenngleich ein Darlehen ja eigentlich den Kapitalbedarf deckt. Man kann Darlehen auch nicht auf einen Schlag tilgen, das Geld brächte in diesem Fall dann nur etwas für einen sehr viel späteren Zeitpunkt, wenn das Darlehen endfällig ist und abgelöst werden muss. Natürlich kann das erpresste Geld die sonstige Liquidität erhöhen, das gilt immer.
Was mich immer viel mehr beschäftigt hat: woher hatte der Entführer die Telefonnummer, die stand ja nicht im Telefonbuch. Das Gericht ging zudem nicht von einem Zufallsopfer aus, sprich UH sei gezielt ausgespäht und entführt worden. Die finanziellen Verhältnisse der Familie H. haben jetzt nicht unbedingt auf den entsprechenden Wohlstand schließen lassen. Nichts desto trotz waren sie in der Lage den Betrag aufzubringen. Dennoch erscheint das nebulös. War Geld das Motiv, dann bestand doch ein gewisses Risiko, dass dies nicht aufgebracht werden könnte oder zumindest für die Familie mit Aufwand und damit sehr viel Zeit verbunden sein könnte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.04.2026 um 08:18
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Was mich immer viel mehr beschäftigt hat: woher hatte der Entführer die Telefonnummer, die stand ja nicht im Telefonbuch
Konnte den nachgewiesen werden, dass WM die Telefonnummer zum Tatzeitpunkt kennen musste? Vielleicht über die Ex-Frau? Aber das lag ja wohl auch schon Jahre zurück.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.04.2026 um 08:32
Zitat von PhischPhisch schrieb:WM die Telefonnummer zum Tatzeitpunkt kennen musste? Vielleicht über die Ex-Frau?
Durch Ursula selbst - das wäre auch eine Möglichkeit.


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