EdgarH schrieb:Aber für so eine Tat braucht es ein Motiv, die Mittel und die Voraussetzungen. Erfüllt dieser TV all das? Ich habe beim Motiv, bei den lokalen Bezugspunkten Zweifel.
Grundsätzlich braucht es für einen Verurteilung keine Motiv. Das Motiv kennt manchmal nur der Täter und lässt sich nicht ermitteln. Wenn Du das Urteil aufmerksam gelesen hättest, dann könnte das Motiv Geld auch bei ihm eine Rolle gespielt haben. Wie gesagt, er erhöhte ein Darlehn mehrere Monate nach dem verbrechen. Normalerweise kündigen sich solche Engpässe nicht von einem auf den nächsten Tag an. Die Fähigkeiten besaß er auch definitiv. Da kann man schon dem Urteil entnehmen. Und für mich passt der "Fingerabdruck" der notwendigen Fähigkeiten eher zu jemandem der die Fähigkeiten zwar hat, sie jedoch recht selten anwendet und damit die effektiven Werkzeuge nicht besaß. Wenn M ein Stapel Bretter gehabt hat, den er dazu verwendet hat, dann wäre die Sache aus einem Guss. Selbst der Deckel der Kiste hat schon ein anderes Material als die Kiste selbst. Weitere andere Materialien wurden dann für die Umrandung verwendet, einschl. dessen Deckel.
EdgarH schrieb:Und ganz allgemein gilt: Ein einzelnes ungeklärtes Detail zerstört nicht zwingend die Überzeugung, wenn das Gesamtbild tragfähig ist. Will sagen, das Spielchen sich einen Teil der Indizienkette herausnehmen und den für abwegig zu erklären, was man ja tun kann, bedeutet nicht sofort, dass die Gesamtwürdigung und damit das Urteil in Frage stehen.
Es sind nicht mehr "einzelne Details". Schon anhand des Umfanges im Urteil ist erkennbar, dass die Pfaffinger-Aussge und das TK 248 ein zentrale Säule waren. Der Rest ist eher Füllstoff. Dass M die Fähigkeiten besaß, ist für die Frage der Schuld belanglos, das gleiche gilt für die Bretter und vieles andere. Ohne diese zwei Säulen wäre das Urteil zusammen gebrochen. Der Alternativtäter hätte dann weitaus stärker vom Gericht in Augenschein genommen werden müssen.
Diese Überlegungen, wie der nicht passende "Fingerabdruck" der Kiste hätte man dann deutlich mehr in die Betrachtungen einbeziehen müssen. Diese Diskussionen gibt es in solchen Threads immer wieder. Viele halten dann solche Urteile auch ohne diese Säulen für tragfähig. Der Fall Hanna W., der Badewannenunfall und weitere zeigen das Gegenteil, ein Urteil aus erwiesener Schuld kann dann in eien Urteil aus erwiesener Unschuld kippen, weil Gerichte die Indizien dann plötzlich ganz anders deuten.
EdgarH schrieb:Vermutlich hat man kein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, weil man annahm, das initiale Gutachten würde man damit nicht widerlegen können. Andererseits wurde das Gutachten ja hier für so schwach erklärt, dass das unwahrscheinlich scheint. Für mich bleibt das nebulös. Klar ist nur, die Geschichte des WM zum Kauf ist nicht richtig. Und das kommt ja dann unweigerlich die Frage auf: warum?
Das ist reine Spekulation.
JosephConrad schrieb:Ich bin mir sicher, dass ein prvates Gegengutachten, dass die Verteidigung während des Strafprozesses einfach so aus dem Hut gezaubert hätte, ein möglicherweise entscheidendes Mometum gehabt hätte.
Wie gesagt, Du klärst nicht auf, wer das hätte bezahlen sollen. Der Rest ist Fiktion.
Du beziehst Dich auf ganz spezielle Fälle, wo eine solche Spendenaktion erfolgreich war.
Aber Du verlierst vollkommen aus den Augen, dass das nur reine Ausnahmen sind und nur für wenige Fälle überhaupt möglich ist.
Der Staat muss jedoch sicher stellen, dass jeder sein Recht ausüben kann, selbst wenn er nicht eine solche Geldquelle im Hintergrund hat. das ist ganz wesentlich und deshalb muss jedes Gericht auch in diesen Dingen ein ausreichendes Fragerecht gewähren. Und ich denke, wenn es dies gewährt hätte, wäre die Gutachterin wirklich in erheblicher Erklärungsnot geraten. Das Gericht hat auf halben Weg diese Befragung unterbunden. Wie gesagt, dieses Standartverfahren, dass man das alles VOR der Verhandlung möglichst klärt und man dann das so verbesserte Gutachten der Verhandlung zu Grunde liegt ist aus meiner Sicht das einzig richtige Verfahren. Denn Gerichte haben auch die Prozessökonomie zu beachten. Wie gesagt, deshalb sieht für mich dieses Verfahren wie eine Show aus.
JosephConrad schrieb:Nach dem Strafurteil hatte der Anwalt bis zum Ziviprozess 7 Jahre Zeit. Da wäre ein eigenes Gegengutachten in der ersten Instanz immer noch hilfreich gewesen. Da aber das OLG in der Berufung gegen Herrn Herrman entschied,kam der Falll nicht einmal bis zum BGH.
Das ist das Problem, diese höchstwahrscheinliche Verletzung des rechtlichen Gehörs konnte dadurch nicht geprüft werden, M hatte den Prozess "gewonnen" und damit konnte er die Sache selbst nicht auf rechtliches Gehör prüfen.