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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.364 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 12:58
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:so für Dich ist ein fehlendes Alibi ein Indiz. Das er die Familie angeblich gekannt sein soll auch eins?
Natürlich schließt ein glaubwürdiges, nachprüfbares Alibi Verdächtige aus, ein fehlendes Alibi ist umgekehrt kein alleine belastender Umstand. Eine Lüge dazu schon.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 13:05
@Rigel92
Und ja, ich weiß, WM sagte, er sei erst einen Monat nach der Tat gefragt worden, wo er zur Tatzeit war. Er habe das nicht mehr gewusst, daher dann die „Korrekturen“ in seinen Angaben. Aber es ist eben wieder so eine Sache, er, nicht jemand anders, weiß ausgerechnet nicht mehr was er da gemacht, an einem Abend, der das ganze Dorf (!) in Aufruhr versetze? Wie glaubwürdig ist das? Er wohnte ja nur wenige hundert
Meter entfernt. Wieder alles nur ein Zufall?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 13:39
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Derjenige hatte sogar am Tattag und am Tag davor sein Wagen am Wald stehen gehabt.
Nicht zu vergessen: Er war ehemaliger Polizeibeamter (Kenntnisse / evtl. Insiderwissen durch Bekannte?) und verfügte „im gesamten
Tatortbereich über ausgezeichnete Ortskenntnisse"
(Urteil S. 272). Vor dem Polizeidienst absolvierte er eine Lehre als Kfz-Elektriker (S. 273).
Die u. g. Zusammenfassung von robernd enthält weitere Indizien.
- -
Dass manche Täter nach Tötungen Verhaltens- oder Wesensänderungen zeigen, findet man in Berichten von sog. Profilern. Siehe z. B. die operative Fallanalyse (OFA) im Thread Heike Wiatrowski. Mit dem Trinken könnte H. W. also auch aufgrund der Tat bzw. Schuldgefühlen angefangen haben. Aber das Gericht nahm ihm und anderen Laien u. g. Grund ab (Absatzformatierung zwecks besserer Lesbarkeit geändert):
„Im Zusammenhang mit den Anschuldigungen im Entführungsfall Ursula Herrmann ab 1984
begann der immer schon gerne Alkohol konsumiert hatte, regelmäßig zu trinken und ist am 16.07.1995 verstorben“
- 274-
Dies steht zur Überzeugung der Kammer fest aufgrund der glaubhaften
Angaben des in seiner verlesenen Beschuldigtenvernehmung vom 22.05.1984 und seinem verlesenen
Schreiben vom 20.06.1985 an das BLKA, die durch seine ehemaligen
Kollegen sowie B r u d e r (…) u n d seine Ehefrau glaubhaft bestätigt wurden
(…)
Quelle: Urteil S. 273/274

Außerdem wird sein Zittern, 1982 am Tatort, u. a. auf Entzugserscheinungen geschoben. Zu dem Zeitpunkt dürfte er noch keine gehabt haben, wenn o. g. zutrifft
Dies steht zur Überzeugung der Kammer fest aufgrund der Angaben des Zeugen KHK der seinerzeit den Schweißausbruch als typische Entzugserscheinung eines Alkoholikers und als körperliche Schwäche aufgrund seiner erlittenen Schussverletzungen gedeutet hat.
Quelle: S. 291

Schulden:
hatte dieser am 06.10.1980 bei den Vereinigten Sparkassen des Landkreises Pfaffenhofen ein Darlehen in Höhe von DM (...)
aufgenommen, das er in monatlichen Raten von DM (...) zurückführte. Im Dezember 1981 stockte er den noch offenen Darlehensbetrag von DM (...) auf DM (...) auf
Quelle: S. 274

An späterer Stelle betonte das Gericht, dass die Ehefrau gut verdiente. Wieso war dann o. g. Darlehen und die Aufstockung nötig?

- - -
Inkonsistente Angaben des H. W. bzw. seines u. g. Alibizeugens. Ihre Aussagen wurden im Prozess verlesen, da beide inzw. verstorben waren

Entführungstag war der 15.09.1981.
H. W. :
ln seiner verlesenen Zeugenvernehmung (…) im Jahr 1981 von Mai bis September 1981 etwa zweimal
wöchentlich zur Ansitzjagd im Revier Weingarten gewesen. Bis Ende Juli/Anfang Äugust 1981 sei er wiederholt auf einem Leitersitz im Bereich des Auffindungsortes der Ursula Herrmann gesessen, da sich dort ein Abschussbock befunden habe. Nach Abschuss dieses Bockes sei er etwa noch drei- oder viermal auf diesem Hochsitz gewesen.

Der Vergrabungsort des Kindes habe in ihrem Jagdbereich gelegen. In dieses Waldstück, das stark zugewachsen gewesen sei, seien sie - wenn überhaupt - höchstens einmal hineingekommen, um Fallwild zu suchen.
Quelle: S. 275

Kastenwagen wurde gesichtet (S. 277 f):
15.09.1981 gegen 18.15,
am Abend des 16.09.1981
Der Zeuge (…) trug vor, dass er am Mittwochabend nach der Entführung einen dunklen Kastenwagen mit Münchner Nummer auf diesem Parkplatz an der Staatsstraße 2055 gesehen habe. Im Herbst 1981 sei dieses Fahrzeug dann wieder auf diesem Parkplatz gestanden und er habe die Autonummer mit einem Geldstück in ein Verkehrsschild eingeritzt. Dass es sich hierbei ohne Zweifel um das Fahrzeug des (…) gehandelt hat, beweist das im Standrohr des Verkehrsschildes eingeritzte Kennzeichen (…)
[H. W.] hatte in seinen Vernehmungen keine eigene Erinnerung mehr daran, am 15.09.1981 und 16.09.1981 jeweils abends im Revier Weingartengebiet gewesen zu sein. In seiner Beschuldigtenvernehmung vom 23.05.1984 gab er an, dass er nach den Recherchen des Dr. (…)
Entführungstag in der Früh im Revier einen Bock geschossen habe. Er selbst könne sich zeitlich nicht mehr daran erinnern und sei sich auch zum Ablauf des Tages nicht mehr sicher. Er sei schon einmal nach seinem Alibi gefragt worden, habe dies aber nicht beantworten können.
Quelle: S. 278

Alibizeuge und Jagd-Chef des H. W. (Dr. (...) war auch schon verstorben, s. S. 276):
Die Angaben des Zeugen Dr. (…) , ob sie am 15.09.1981 abends im Revier Weingartengebiet gewesen seien oder nicht, schwankten. (…)
- 280-
(…)
Wenn auf der Karteikarte der Schießanlage Hattenhofen der 16.09.1981 abgestempelt sei, sei er wahrscheinlich nicht am Abend des 15.09.1981, sondern erst einen Tag später im Revier gewesen, dies könne er aber nur vermuten. Nach Vorlage der Abschussliste glaube er eher, dass sie am 15.09.1981 früh und dann mit aller Wahrscheinlichkeit erst wieder am 16.09.1981 im Revier gewesen seien.
(…)
Dass [H. W.] nach dem 16.09.1981 einige Zeit nicht mehr das Weingartengebiet aufsuchte, ergibt sich aus dessen eigenen Angaben, die durch die verlesene Zeugenaussage des Dr. (…) vom 01.06.1984 bestätigt wurden, wenngleich Dr. (…) in seiner verlesenen Vernehmung vom 11.07.1985 in Abrede stellte; (…) eine entsprechende Anordnung gegeben zu haben
Quelle: S. 279/ 280

Indizien H. W.
Zitat von roberndrobernd schrieb am 09.03.2018:Harald W. war jagdberechtigt.
- Er hatte Schlüssel zu allen Schranken.
- Er benutzte einen Hochsitz nahe der Vergrabungsstelle.
- Er hätte von dort Aktivitäten anderer Leute bemerken müssen.
- Mehrfach danach befragt, hat er immer ausweichend geantwortet.
- Er hatte einen passenden Transporter.
- Der Transporter wurde zur Tatzeit an der Zufahrt zum Wald gesehen. Auf der Westseite, also dem Ammersee abgewandt.
- Als Ex-Polizist kannte er die Arbeitsweise der Polizei.
- Er war in Kriminalfälle verwickelt, und wurde aus höherer Warte geschützt.
- Er hat einen Fernmeldelehrgang der Polizei absolviert, bei dem genau die für den Klingeldraht verwendeten Drahtverbindungen unterrichtet wurden. Diese Art ist ungewöhnlich und war zumindest mir völlig unbekannt.
- Er wurde von der Polizei zur Vergrabungsstelle geführt. Dort brach er schwitzend fast zusammen und wollte von dem Ort so schnell wie möglich wieder weg.
- Die Ermittler haben an der Indizienkette gegen Harald W. gearbeitet, als die Einstellung der Ermittlungen angeordnet wurde.



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05.04.2026 um 13:55
@watnu

Eines würde mich im Zusammenhang mit Harald W. interessieren. Man geht ja von mindestens zwei Tätern aus. Wer wäre denn da als Partner von HW in Frage gekommen?

Und an jene, die sich mit dem Tonband auskennen. Hat man nie versucht festzustellen, wann und wo dieses TK248 produziert und über welchen ortsnahen Händler es vertrieben wurde?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 14:00
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Indiz. Das er die Familie angeblich gekannt sein soll auch eins?
M. H. sah das anders als @EdgarH :
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 13.05.2018:Mazurek kannte uns nicht. Er wohnte 600m entfernt (300m Luftlinie, wenn man über einen Zaun steigt, über eine Wiese läuft und dann noch einen Feldweg benutzt). Die Kinder spielten nicht miteinander. Seine Exfrau hatte sieben Jahre vor dem Verbrechen zwar eine zeitlang bei uns geputzt, aber daraus lässt sich eigentlich nichts ableiten. Höchstens, dass die Exfrau dann sicher wusste, dass wir nicht vermögend sind. Man kannte sich nur insoweit, als dass Dorfbewohner in der Regel einander kennen (Im Sinne einer Kenntnis der Existenz). Gegenteilige Informationen sind eine Falschmeldung der tz.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 20.02.2018:Für uns war er 1981 ein Mitbewohner im Dorf, wir kannten ihn nicht persönlich. Und auch er hatte keinen Bezugspunkt zu uns. Dass seine Exfrau sechs oder sieben Jahre vorher (die Scheidung war wohl schon bald darauf) bei uns geputzt hat, war ihm vermutlich nicht bekannt.
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich Mazurek für unschuldig halte. Es wurden einige Indizien gegen ihn gesammelt und durch die Gesamtschau befand ihn das Gericht im Strafverfahren für schuldig. Aber diese Indizien sind nicht so klar, dass sich der Fall plausibel darstellt. Erst durch das aufgefundene TK 248 ist die Sache gekippt. Ihm kommt eine Schlüsselrolle zu. Ohne TK 248 keine Anklage. So wie im Jahr 1982, als man Pfaffinger noch für einen alkoholabhängigen, unzuverlässigen und faulen Opportunisten hielt und deswegen die Spur 237 (Mazurek) zu den Akten gelegt wurde.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 15:10
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du wirst unseriös. Du hast fortwährend (ohne Beleg) behauptet, das LG Augsburg habe nie einen Antrag der Verteidigung zurückgewiesen.
(...) Ich kann nämlich belegen, dass ich immer von einem Gegengutachten schrieb, das die Verteidigung in Auftrag hätte geben sollen. Und zwar gerade weil das Gericht selbst kein weiteres Gutachten erstellen lassen wollte. Die haben das versäumt. Pech für Herrn Mazurek. Du und watnu schreiben Käse.
"Käse" ist wohl dein nächster Running Gag, nach "Verteidigung … kein Gegengutachten". Der Zusatz "proaktiv" ist dir erst eingefallen, nachdem ich mehrmals nachgehakt hatte und anschließend nach einem Beleg für deine Behauptung gefragt hatte, @JosephConrad (siehe insbes. meine Hervorhebungen):
Zitat von watnuwatnu schrieb:@JosephConrad, da du die Mitteilung von 2r2n drei Mal ignoriert hast:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 01.04.2026:Wer also so etwas behauptet, muss es belegen.
Wer glaubwürdige Quellen negiert auch. Also bitte belege, dass M. H. oben die Unwahrheit gesagt hat bzw. die Verteidigung keinen Antrag gestellt hat, falls du das weiterhin insuieren möchtest.
Deine AW auf meinen o. g. Post:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wer glaubwürdige Quellen negiert auch. Also bitte belege, dass M. H. oben die Unwahrheit gesagt hat bzw. die Verteidigung keinen Antrag gestellt hat, falls du das weiterhin insuieren möchtest.
Die Verteidigung hat proaktiv kein Gegengutachten machen lassen und versucht es vorzulegen. Also ist die Aussage falsch:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.
- -
Übrigens bliebst du – trotz Nachfrage - immer noch eine valide Quelle für deine u. g. Aussage schuldig:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 31.03.2026:Der leitende Ermittler Joachim Solon hielt seinerzeit die Aussage Pfaffingers für glaubwürdig.
Unter u. g. Link ganz unten ist zu lesen, dass du den Quellen widerspricht, die ich angab.
Beitrag von watnu (Seite 609)


Zitat von camelotcamelot schrieb:Man geht ja von mindestens zwei Tätern aus. Wer wäre denn da als Partner von HW in Frage gekommen?
Da ich mich mit der Frage noch nicht befasst habe, weiß ich nicht, ob im Thread o. Medienberichten noch weitere potenzielle Mittäter genannt wurden außer dem u. g..
Im vorletzten Post ging es mir u. a. darum, dass m. E. inkonsistente Aussagen bei H. W. anders gewertet wurden als bei W. M. Ich bin selbst auf keine der drei Tätergruppen festgelegt.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 24.03.2026:
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb am 24.03.2026:H.W. ist und bleibt ein absoluter Kandidat. Die aufgestellte Indizienkette erscheint weitaus stimmiger als die von W.M. Er hatte ja auch einen Bruder, der damals angehender Arzt war und somit sicherlich auch weitergehende Kenntnisse im Bereich Sedierung besaß.
Der Bruder beschwerte sich bei Edmund Stoiber (Folge 3). …
Gegen Tote wird nicht ermittelt. Wäre H. W. nicht schon verstorben gewesen und wäre kurz vor der Verjährung evtl. auch wieder gegen ihn ermittelt worden, wären vielleicht weitere potenzielle Mittäter gefunden worden (?)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 15:16
Zitat von watnuwatnu schrieb:M. H. sah das anders als @EdgarH :
Das steht im Urteil anders drin, ich denke, dass ist sauber ermittelt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 15:19
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:M. H. sah das anders als @EdgarH :
Das steht im Urteil anders drin, ich denke, dass ist sauber ermittelt.
Gibst du bitte an, wo das im Urteil steht?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 19:29
@watnu wat nu?

Das habe ich 2019 geschrieben, also vor 7 Jahren:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 09.01.2019:Wenn das damals so erkennbar war, dann frage ich mich warum die Verteidigung in Dreiteufelsnamen nicht ein Privatgutachten eingeholt hat? Wäre Herr Mazurek dann nicht möglicherweise frei gekommen?

Gerichtlich angeordnetes Gegengutachten
Ein Gegengutachten kommt in Betracht, wenn ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten wegen schwerer fachlicher Mängel oder nach einem erfolgreichen Ablehnungsgesuch nicht verwertet werden kann. In Familienverfahren liefert die Rechtsgrundlage § 412 der ZPO. Dort heißt es, das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. Außerdem kann es die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.[1] Wird ein solches Gutachten vom Gericht angeordnet, spricht man auch von einem „Obergutachten“. In der Praxis dürfte eine solche Anordnung schwer zu erreichen sein, da Gerichte dazu neigen, die von ihnen beauftragten Gutachter zu schützen.

Privatgutachten
Daneben hat jede Prozesspartei die Möglichkeit, ein Privatgutachten einzuholen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts [2] müssen sich die Gerichte auch mit solchen Gutachten beschäftigen; andernfalls verletzen sie den Anspruch auf rechtliches Gehör. Daneben gibt es mindestens noch ein weiteres Urteil (Az. 1 BvR 520/95). Auch die Rechtsprechung des BGH geht in diese Richtung.
Das war die Antwort des Bruders:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 09.01.2019:Wenn das damals so erkennbar war, dann frage ich mich warum die Verteidigung in Dreiteufelsnamen nicht ein Privatgutachten eingeholt hat?
Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Seine Antwort twar nicht korrekt. Vielleicht hatte er die Frage missverstanden, obwohl ich klar nach einem Privatgutachten gefragt habe: Ich hatte gefragt warum kein Privatgutachten eingeholt wurde. Den Unterschied zwischen "gerichtlich angeordnetem Gegengutachten" und "Privatgutachten" hatte ich (s.o.) geschrieben. Die Verteidigung oder die Nebenklage hatten aber nie ein Privatgutachten eingeholt. Sie hatten lediglich ein weiteres Gutachten (gerichtlich angeordnetes Gegengutachten s.o.) beantragt, dies wurde vom Gericht abgelehnt.

Meine These war: statt dies zu beantragen, hätte die Verteidigung von sich aus (proaktiv) ein eigenes Privatgutachten erstellen lassen können und dieses dann einreichen. Das Gericht hätte es natürlich ablehnen können, aber insbesondere wenn das Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt, wäre das nicht sicher gewesen. Außerdem hätte es dann sehr gut sein können, das der BGH den Fall zurück an das Gericht verweist.

Ich habe also nicht behauptet, das Gericht habe einen Antrag auf ein weiteres Gutachten zurückgewiesen sondern: das Gericht hat nie ein Gutachten der Verteidigung zurückgewiesen, da es ein solches Gutachten nicht gab.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 31.03.2026:Der leitende Ermittler Joachim Solon hielt seinerzeit die Aussage Pfaffingers für glaubwürdig.
Esr ist sich nach 27 Jahren immer noch sicher, so hieß es. "Immer noch" heißt doch er war es damals auch schon, oder?
"Er hatte Täterwissen"

Der Ex-Kommissar Solon ist 27 Jahre später als Zeuge vor Gericht immer noch sicher, dass Pfaffingers Geständnis echt war. Die Angaben über die Form des Lochs, die Bodenbeschaffenheit, die Tatsache, dass der obere Rand der Kiste etwa zehn Zentimeter tief im Boden war - das entsprach alles den Tatsachen. "Da hatte er wirklich Täterwissen", sagt Solon heute.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-ursula-herrmann-was-waer-wenn-ich-doch-was-wuesste-1.464071


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 21:29
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das habe ich 2019 geschrieben, also vor 7 Jahren:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 09.01.2019:Wenn das damals so erkennbar war, dann frage ich mich warum die Verteidigung in Dreiteufelsnamen nicht ein Privatgutachten eingeholt hat? Wäre Herr Mazurek dann nicht möglicherweise frei gekommen?
Genau auf diesen Post bezog sich am 01.04.2026 meine Frage an dich. Vor 7 Jahren war ich nicht dabei:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 01.04.2026:Demnach wurde auch im Strafprozess kein weiteres Tonband-Gutachten zugelassen? (Im Zivilprozess nennt man die anwaltliche Vertretung nicht "Verteidigung", wie es unten steht. Oder ist der u. g. Begriff eine Verwechslung?)
Quelle: Beitrag von watnu (Seite 609)

Zuerst hast du meine Frage nicht verstanden. Nachdem ich sie nochmals erklärt hatte (s. u.), hast du nicht geantwortet. Du hättest einfach bejahen können, dass auch im Strafverfahren der Beweisantrag abgelehnt wurde. Wie es weiterging, habe ich heute gepostet.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 02.04.2026:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 01.04.2026:Ich verstehe die Frage nicht, was willst Du damit sagen.
@JosephConrad , auf u. g. Dialog zwischen dir und 2r2n bin ich zufällig gestoßen (bei Suche nach "Radiorecorder"). Unten ist dasselbe Zitat wie zuvor, nur gekürzt. Für meine Frage ist nur relevant, was hinter (…) steht. Weil du damals den Begriff "Verteidigung" benutzt hast, fragte ich:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 01.04.2026:Demnach wurde auch im Strafprozess kein weiteres Tonband-Gutachten zugelassen? (Im Zivilprozess nennt man die anwaltliche Vertretung nicht "Verteidigung", wie es unten steht. Oder ist der u. g. Begriff eine Verwechslung?)
Quelle: Beitrag von watnu (Seite 609)

Gestern hast du sogar die chronologische Reihenfolge deiner Antworten an mich vertauscht. Dein "proaktiv" kam erst am 02.04.2026 um 21:17 – und damit einige Posts nach "versteh die Frage nicht":
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Käse.

Grund war mögl:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 08.06.2019:(...)
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 02.04.2026:Die Verteidigung hat proaktiv kein Gegengutachten machen lassen und versucht es vorzulegen.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 01.04.2026:Ich verstehe die Frage nicht, was willst Du damit sagen. Ansonsten glaube ich nicht, dass im Strafprozess kein Gegengutachten zugelassen wurde. Es gab schlicht keins
Ich frage mich, was sollte der ganze Käse, der von dir - anstatt einer klaren Antwort - kam(?) Belassen wir es dabei. Meine Frage vom 01.04. konnte ich selbst klären.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 22:34
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Seine Antwort twar nicht korrekt. Vielleicht hatte er die Frage missverstanden, obwohl ich klar nach einem Privatgutachten gefragt habe
Bezüglich deines Einwands "Privatgutachten" hat @Rigel92 geantwortet:
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wenn es ein Verfahren in den USA wäre, dann könnte man den Verteidigern diesen Vorwurf machen.
- -
Evtl. hast du ja M. H. missverstanden, @JosephConrad. Ich denke, nachdem er das Straf- und das Zivilverfahren hinter sich hatte und die Akten studiert hatte, wusste er, von was er sprach.

Dass die Verteidigung einen Sachverständigen miteinbezogen hatte, antwortete dir M. H. schon 2019:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Es gab zwar schon Versuche von dem Verteidiger über einen ihm bekannten Sachverständigen, aber die waren nicht zielführend. Zudem war es, zumindest aus meiner Sicht, recht deutlich, dass die Kammer Mazurek schlichtweg ins Gefängnis bringen wollte.
Ich vermute, mit o. g. "Versuchen" meinte M. H. einen entsprechenden Sachvortrag.

- - -
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 09.01.2019:Familienverfahren liefert die Rechtsgrundlage § 412 der ZPO
2019 hast du dich auf Zivilrecht bezogen (ZPO). Bezüglich Strafrechts steht im Burhoff Blog (Hervorhebung durch mich):
Im Hinblick auf die Rspr., die immer wieder auf den Amtsaufklärungsgrundsatz (§ 244 Abs. 2 StPO) verweist, sollte der Verteidiger nach Möglichkeit auf jeden Fall vor der Aufnahme eigener Ermittlungen (in Form der Einholung eines Sachverständigengutachtens) einen entsprechenden (Beweis-)Antrag bei der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht stellen, damit ihm später nicht entgegengehalten werden kann, dass er ohne diesen „ohne Weiteres“ die Ermittlungen veranlasst habe.[9]
Quelle: https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/2023/AGS_2023_193.htm#_ftn2


§ 244 StPO hatte ich auch schon im u. g. Post erwähnt bzw. darauf hingewiesen, dass Absatz 4 mit einem Abschnitt des Urteils korrespondiert (jetzt mit Hervorhebung):
Zitat von watnuwatnu schrieb:Urteil S. 204:
d. Ausschluss anderer Ursachen für die festgestellten Erqebnisse
Soweit seitens der Verteidigung und des Nebenklägers Michael Herrmann
junior die vorstehenden gutachtlichen Feststellungen in Zweifel gezogen
wurden, konnte die kompetente und erfahrene Sachverständige Dr.
deren Einwände entkräften und zur Überzeugung der Kammer andere
Ursachen für die festgestellten Ergebnisse ausschließen.
Quelle: https://www.allmystery.de/dateien/gnezh5mphfbt_Strafurteil-anonym.pdf

- - -

§ 244 StPO
(4) Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch abgelehnt werden, wenn das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt. Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__244.html
Zum o. g. Auszug aus der Urteil erklärte dir M. H. 2019:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 09.01.2019:Komisch, dass das kein Revisionsgrund für den BGH war. Hätte man dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen können?
Vermutlich hat diese Passage aus der Urteilsbegründung dem BGH genügt:
Quelle: Beitrag von 2r2n (Seite 202)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 22:39
Genau das wurde versäumt: das Einholen eines echten Privatgutachtens. Das hatte ich ihn gefragt und er hat falsch geantwortet. Bleibt so.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2026 um 23:19
Übrigens: ich hatte mich damals auf den Strafprozess bezogen. Aber bez. des Zivilprozesses gilt das gleiche: auch da hätte Herr Mazureks Anwalt ein fertiges Gutachten aus der Tasche ziehen sollen. Eine Ablehnung wäre dann beim BGH möglicherweise schlecht angekommen. Oder man hätte es einfach zugelassen. Wer weiß?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 08:58
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Man muss schon konsequent alle Spuren bewerten, kannte der Alternativtäter die Familie H., hatte er kein Alibi zur Tatzeit, hat er ein Fernglas verloren, wurde er vom P. belastet, hatte er erweiterte Ortskenntnis, las er die Bild und BamS und hört er just im
Moment als die Tat stattfindet und die Briefe verschickt werden auf, diese zu kaufen ? Es ist ja gerade genau das, was WM immer wieder in den Fokus rückt. Selbst der Zeuge P. belastet nicht irgendwen, er belastet WM, den er kannte, ohne erkennbares Motiv (wie Z.B. „dem zahl‘ ich es jetzt mal heim“). Nein, ich finde es gibt eben niemand, der so ohne weiteres all diese Merkmale erfüllt. Ist ein Irrtum möglich? Absolut! Aber wenn wir alles was das Gericht festgestellt hat einmal über potenzielle TV legen, kommt da einer eben besonders schlecht weg.
Du hattest hier bemängelt, dass die Indizien relativiert we4rden, die für M belastend sind. Nun machst Du genau das für den Alternativtäter, genau wie das Gericht.

Der Alternativtäter hatte offenbar kein Alibi und sein Auto wurde auf einem Parkplatz an 3 Tagen am Wald gesehen, nicht in der Nähe der Kiste. Immerhin ist das auffällig. Das Gericht relativiert des in seinem Urteil schon sehr stark, ich persönlich würde sagen, zu stark, wenn man das mit den nicht erfolgten Relativierungen und dem verzweifelten Suchen nach belastenden Indizien für M vergleicht. Hier wird sehr deutlich mit zweierlei Maß gemessen. Und Du siehst, das sogenannte relativieren gehört offenbar dazu.

Die Indizien bzgl. des Alternativtäters kann man z.B. ganz anders deuten als das Gericht. Am Tag vor der Entführung hat er die Vorbereitungen abgeschlossen. Am Tage der Entführung stand das Auto wegen der Entführung dort. Am nächsten Tag war er ebenfalls vor Ort, stellte den Tod des Mädchens fest und versuchte den Fundort so zu präparieren, dass es nicht auffiel. Anschließend mied er den Wald um nicht weiter in Verdacht zu geraten. Wie gesagt, die notwendigen Fähigkeiten besaß er. Auch könnte er durchaus etwas in Geldnot zum Zeitpunkt der Entführung gewesen sein, schließlich ließ er einige Monate später einen Darlehnsvertrag erhöhen. Und er hatte deutlich stärker Waldkenntnisse als M.

Um ihn als Alternativtäter auszuschließen musste man diese Indizien auch hochgradig relativieren. Ein Beweis der Unschuld sind die Spekulationen des Gerichts eben nicht, was aus meiner Sicht notwendig gewesen wäre.

Bei zwei wirklich festen Säulen hätte man das vielleicht so machen dürfen. Aber wir sind uns doch schon fast einig, dass diese zwei festen Säulen (Pfaffinger, TH248) in Wirklichkeit extrem brüchig sind, bzw. gar nicht existieren.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Übrigens: ich hatte mich damals auf den Strafprozess bezogen. Aber bez. des Zivilprozesses gilt das gleiche: auch da hätte Herr Mazureks Anwalt ein fertiges Gutachten aus der Tasche ziehen sollen. Eine Ablehnung wäre dann beim BGH möglicherweise schlecht angekommen. Oder man hätte es einfach zugelassen. Wer weiß?
Nein, das Gericht hätte den Parteien nur das Fragerecht gegenüber der Gutachterin gewähren MÜSSEN, das gehört zur Gewährung rechtlichen Gehörs. In Wirklichkeit ist so etwas nur effektiv, wenn man diese im schriftlichen Vorverfahren klärt. Das hattest Du in Wirklichkeit selbst erkannt, und gesagt, dass die Gutachterin sich hätte vorbereiten müssen. Das gleiche gilt natürlich auch immer für die Fragenden. Auf die neuen Aussage hin muss auch den Parteien Zeit gegeben werden, diese neuen Antworten zu analysieren und auch neue Fragen zu stellen. Eigentlich hätte das Gericht - weil es von dem Standard abgewichen war - die Gutachterin noch mehrfach laden müssen um das Fragerecht wirklich zu gewähren. Du siehst, wie sinnvoll das Standardverfahren ist und wie unsinnig das vom Gericht gewählte Weg, der bei der notwendigen Gewährung des Fragerechts einen sinnlosen Aufwand erfordert hätte. Für mich sah das schon wie eine Show aus, vollkommen unüblich für ein Zivilgericht und ein vollkommen sinnloser Aufwand. Das Gericht hatte - laut @robernd - darauf geachtet, dass keine Fragen gestellt wurden (welche sich aus den Antworten u.U. direkt ergaben) und damit hatte es dieses Fragerecht untergraben und damit in Wirklichkeit rechtliches Gehör nicht gewährt.

Du versuchst hier immer und immer wieder die schweren Fehler der Justiz zu relativieren, hattest jedoch nicht mal aufgeklärt, wie das Geld für das Gutachten, was Du hier verlangst, hätte aufgebracht werden sollen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 09:19
PS: Du hattes vorgeschlagen, dass die Anwälte die Kosten hätten vorstrecken sollen. Dies ist jedoch kontraproduktiv und würde die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates gefährden. Denn dann müsste man diese Forderung auch in allen anderen Fällen so stellen. Was wäre dann? In den seltensten Fällen würde den Rechtsanwälten diese Kosten ersetzt werden, Insolvenzen wären vorprogrammiert.

Du siehst wie wichtig es ist, dass der Staat andere Verfahren nutzt, die der Sache ebenfalls gerecht werden und dazu gehört ein umfangreiches Fragerecht an die Gutachter, was im Zivilverfahren eben nicht gewährt wurde.

Im Strafrecht gilt der Amtsermittlungsgrundsatz und der ist ebenfalls in diesem Fall nicht ausreichend erfolgt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 10:27
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Du hattest hier bemängelt, dass die Indizien relativiert we4rden, die für M belastend sind. Nun machst Du genau das für den Alternativtäter, genau wie das Gericht.
Nein, das tue ich nicht. Ich sage nur, alle Indizien die das Gericht als wesentlich angenommenen und gewürdigt hat, treffen eben nicht auf andere TV in gleichem Maße und vollständig zu. Ich denke nicht in der Kategorie, dass ich Recht haben muss. Dafür ist das Thema ja viel zu ernst. Ich versuche mich nur an Fakten zu halten. Wenn WM zu Unrecht verurteilt worden ist, er das eine Katastrophe. Ich erkenne jeden anderen Beweis/ Indiz an, aber man muss schon ganzheitlich bewerten. Der alternative TV ist definitiv eine Person, die fraglos nicht zu Unrecht im Fokus stand, das will ich nicht in Abrede stellen. Aber für so eine Tat braucht es ein Motiv, die Mittel und die Voraussetzungen. Erfüllt dieser TV all das? Ich habe beim Motiv, bei den lokalen Bezugspunkten Zweifel.

Und ganz allgemein gilt: Ein einzelnes ungeklärtes Detail zerstört nicht zwingend die Überzeugung, wenn das Gesamtbild tragfähig ist. Will sagen, das Spielchen sich einen Teil der Indizienkette herausnehmen und den für abwegig zu erklären, was man ja tun kann, bedeutet nicht sofort, dass die Gesamtwürdigung und damit das Urteil in Frage stehen. Das sollte man immer bedenken. Auch ein Gericht muss in Ermangelung eines harten Beweises bzw. eines Geständnisses gewisse Dinge annehmen und diese natürlich begründen. Das kann objektiv falsch sein, weil ja das Gericht auch nicht allwissend sein kann, das erschüttert aber nicht zwangsläufig alles andere. Beispiel: wenn das Gericht annimmt, das aufgefundene Fernglas ist das von WM, es hätte sich durch eine spätere DNA Analyse herausgestellt, dass es einem zufällig dort weilenden, mit der Tat nicht in Zusammenhang stehenden Touristen gehörte, wird der Rest der belastenden Indizien deswegen nicht ungültig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 10:33
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Übrigens: ich hatte mich damals auf den Strafprozess bezogen. Aber bez. des Zivilprozesses gilt das gleiche: auch da hätte Herr Mazureks Anwalt ein fertiges Gutachten aus der Tasche ziehen sollen
Vermutlich hat man kein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, weil man annahm, das initiale Gutachten würde man damit nicht widerlegen können. Andererseits wurde das Gutachten ja hier für so schwach erklärt, dass das unwahrscheinlich scheint. Für mich bleibt das nebulös. Klar ist nur, die Geschichte des WM zum Kauf ist nicht richtig. Und das kommt ja dann unweigerlich die Frage auf: warum?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 10:37
@Rigel92

Ich bin mir sicher, dass ein prvates Gegengutachten, dass die Verteidigung während des Strafprozesses einfach so aus dem Hut gezaubert hätte, ein möglicherweise entscheidendes Mometum gehabt hätte. Denn was ein Gericht in einem konkreten Fall durfte oder nicht durfte, falsch oder richtig gemacht hatte, entscheidet am Ende allein der BGH. Der hat den abgelehnten Antrag auf ein 2. gerichtlichr Gutachten nicht moniert, hätte es ein abgelehntes Gutachten geben, dass das Gegenteil des erste bescheinigt, dann sähe der Fall vielleicht anders aus.

Nach dem Strafurteil hatte der Anwalt bis zum Ziviprozess 7 Jahre Zeit. Da wäre ein eigenes Gegengutachten in der ersten Instanz immer noch hilfreich gewesen. Da aber das OLG in der Berufung gegen Herrn Herrman entschied,kam der Falll nicht einmal bis zum BGH.

Zur Finanzierung eines Gutachtens kann ich nur sagen, das diese auch in anderen Fällen nicht durch den Beklagten gestemmt werden konnte.
Mollath -> Unterstützergruppe. Wörtz, Arnold wohl privat.
In den Jahren von Herrn Maureks haft gab es mehere Podcasts, Zeitungsartikel und einen Freundeskreis, die alle das Urteil in Zweifel zogen. Auch hier wäre mMn. das Potential für eine Unterstützergruppe da gewesen. Ein paar Jahre später hat dann Sky ein Gutachten von der ETH Zürich eingeholt. Da hätte man vielleicht auch vorher versuchen können ins Geschäft zu kommen (-> Filmrechte).
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:ermutlich hat man kein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, weil man annahm, das initiale Gutachten würde man damit nicht widerlegen können.
Im Zweifel ist Actio besser als Reactio, oder?
»Alle streben doch nach dem Gesetz«, sagt der Mann, »wieso kommt es, daß in den vielen Jahren niemand außer mir Einlaß verlangt hat?«

Der Türhüter erkennt, daß der Mann schon an seinem Ende ist, und, um sein vergehendes Gehör noch zu erreichen, brüllt er ihn an:

»Hier konnte niemand sonst Einlaß erhalten, denn dieser Eingang war nur für dich bestimmt. Ich gehe jetzt und schließe ihn.«
Quelle: Kafka


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2026 um 10:53
Zitat von watnuwatnu schrieb:Gibst du bitte an, wo das im Urteil steht?
Da so nett gefragt hast, habe ich nachgelesen. Auf S. 300 steht dazu:
Ob der Angeklagte bei seiner Tatplanung wusste, dass es sich bei Ursula Herrmann um die Tochter derjenigen Familie handelte, bei der seine Ex-Ehefrau […] geputzt hatte, konnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden.“
Das ist die Gesamtwürdigung, den Detailzusammenhang habe ich leider auf die Schnelle nicht gefunden. Demnach erscheint meine Annahme falsch, dass der Verurreilte die Familie kennen musste, wenngleich das explizit ja nicht ausgeschlossen ist. Seine Aussage, er kenne die Familie nicht, müsste man im Detail lesen. Entscheidend wäre dann was er auf
den Vorhalt, seine Frau habe dort doch geputzt, wenn es den gab, aussagte. Wenn ich MH richtig lese sagt er ja, man kannte sich vom sehen:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 13.05.2018:Man kannte sich nur insoweit, als dass Dorfbewohner in der Regel einander kennen (Im Sinne einer Kenntnis der Existenz).



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06.04.2026 um 10:55
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im Zweifel ist Actio besser als Reactio, oder
Absolut! Ich wollte mit meiner Einlassung nur zu bedenken geben, dass das Gutachten vielleicht auch aus Sicht der Verteidigung Schwächen hatte, aber offensichtlich nicht so bodenlos war, wie gelegentlich behauptet- auch in diversen Podcasts und Dokus. Denn sonst hätte man das doch getan.


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