EdgarH schrieb:Man muss schon konsequent alle Spuren bewerten, kannte der Alternativtäter die Familie H., hatte er kein Alibi zur Tatzeit, hat er ein Fernglas verloren, wurde er vom P. belastet, hatte er erweiterte Ortskenntnis, las er die Bild und BamS und hört er just im
Moment als die Tat stattfindet und die Briefe verschickt werden auf, diese zu kaufen ? Es ist ja gerade genau das, was WM immer wieder in den Fokus rückt. Selbst der Zeuge P. belastet nicht irgendwen, er belastet WM, den er kannte, ohne erkennbares Motiv (wie Z.B. „dem zahl‘ ich es jetzt mal heim“). Nein, ich finde es gibt eben niemand, der so ohne weiteres all diese Merkmale erfüllt. Ist ein Irrtum möglich? Absolut! Aber wenn wir alles was das Gericht festgestellt hat einmal über potenzielle TV legen, kommt da einer eben besonders schlecht weg.
Du hattest hier bemängelt, dass die Indizien relativiert we4rden, die für M belastend sind. Nun machst Du genau das für den Alternativtäter, genau wie das Gericht.
Der Alternativtäter hatte offenbar kein Alibi und sein Auto wurde auf einem Parkplatz an 3 Tagen am Wald gesehen, nicht in der Nähe der Kiste. Immerhin ist das auffällig. Das Gericht relativiert des in seinem Urteil schon sehr stark, ich persönlich würde sagen, zu stark, wenn man das mit den nicht erfolgten Relativierungen und dem verzweifelten Suchen nach belastenden Indizien für M vergleicht. Hier wird sehr deutlich mit zweierlei Maß gemessen. Und Du siehst, das sogenannte relativieren gehört offenbar dazu.
Die Indizien bzgl. des Alternativtäters kann man z.B. ganz anders deuten als das Gericht. Am Tag vor der Entführung hat er die Vorbereitungen abgeschlossen. Am Tage der Entführung stand das Auto wegen der Entführung dort. Am nächsten Tag war er ebenfalls vor Ort, stellte den Tod des Mädchens fest und versuchte den Fundort so zu präparieren, dass es nicht auffiel. Anschließend mied er den Wald um nicht weiter in Verdacht zu geraten. Wie gesagt, die notwendigen Fähigkeiten besaß er. Auch könnte er durchaus etwas in Geldnot zum Zeitpunkt der Entführung gewesen sein, schließlich ließ er einige Monate später einen Darlehnsvertrag erhöhen. Und er hatte deutlich stärker Waldkenntnisse als M.
Um ihn als Alternativtäter auszuschließen musste man diese Indizien auch hochgradig relativieren. Ein Beweis der Unschuld sind die Spekulationen des Gerichts eben nicht, was aus meiner Sicht notwendig gewesen wäre.
Bei zwei wirklich festen Säulen hätte man das vielleicht so machen dürfen. Aber wir sind uns doch schon fast einig, dass diese zwei festen Säulen (Pfaffinger, TH248) in Wirklichkeit extrem brüchig sind, bzw. gar nicht existieren.
JosephConrad schrieb:Übrigens: ich hatte mich damals auf den Strafprozess bezogen. Aber bez. des Zivilprozesses gilt das gleiche: auch da hätte Herr Mazureks Anwalt ein fertiges Gutachten aus der Tasche ziehen sollen. Eine Ablehnung wäre dann beim BGH möglicherweise schlecht angekommen. Oder man hätte es einfach zugelassen. Wer weiß?
Nein, das Gericht hätte den Parteien nur das Fragerecht gegenüber der Gutachterin gewähren MÜSSEN, das gehört zur Gewährung rechtlichen Gehörs. In Wirklichkeit ist so etwas nur effektiv, wenn man diese im schriftlichen Vorverfahren klärt. Das hattest Du in Wirklichkeit selbst erkannt, und gesagt, dass die Gutachterin sich hätte vorbereiten müssen. Das gleiche gilt natürlich auch immer für die Fragenden. Auf die neuen Aussage hin muss auch den Parteien Zeit gegeben werden, diese neuen Antworten zu analysieren und auch neue Fragen zu stellen. Eigentlich hätte das Gericht - weil es von dem Standard abgewichen war - die Gutachterin noch mehrfach laden müssen um das Fragerecht wirklich zu gewähren. Du siehst, wie sinnvoll das Standardverfahren ist und wie unsinnig das vom Gericht gewählte Weg, der bei der notwendigen Gewährung des Fragerechts einen sinnlosen Aufwand erfordert hätte. Für mich sah das schon wie eine Show aus, vollkommen unüblich für ein Zivilgericht und ein vollkommen sinnloser Aufwand. Das Gericht hatte - laut
@robernd - darauf geachtet, dass keine Fragen gestellt wurden (welche sich aus den Antworten u.U. direkt ergaben) und damit hatte es dieses Fragerecht untergraben und damit in Wirklichkeit rechtliches Gehör nicht gewährt.
Du versuchst hier immer und immer wieder die schweren Fehler der Justiz zu relativieren, hattest jedoch nicht mal aufgeklärt, wie das Geld für das Gutachten, was Du hier verlangst, hätte aufgebracht werden sollen.