Rigel92 schrieb:Derjenige hatte sogar am Tattag und am Tag davor sein Wagen am Wald stehen gehabt.
Nicht zu vergessen: Er war ehemaliger Polizeibeamter (Kenntnisse / evtl. Insiderwissen durch Bekannte?) und verfügte
„im gesamten
Tatortbereich über ausgezeichnete Ortskenntnisse" (Urteil S. 272). Vor dem Polizeidienst absolvierte er eine Lehre als Kfz-Elektriker (S. 273).
Die u. g. Zusammenfassung von robernd enthält weitere Indizien.
- -Dass manche Täter nach Tötungen Verhaltens- oder Wesensänderungen zeigen, findet man in Berichten von sog. Profilern. Siehe z. B. die operative Fallanalyse (OFA) im Thread Heike Wiatrowski. Mit dem Trinken könnte H. W. also auch aufgrund der Tat bzw. Schuldgefühlen angefangen haben. Aber das Gericht nahm ihm und anderen Laien u. g. Grund ab (Absatzformatierung zwecks besserer Lesbarkeit geändert):
„Im Zusammenhang mit den Anschuldigungen im Entführungsfall Ursula Herrmann ab 1984
begann der immer schon gerne Alkohol konsumiert hatte, regelmäßig zu trinken und ist am 16.07.1995 verstorben“
- 274-
Dies steht zur Überzeugung der Kammer fest aufgrund der glaubhaften
Angaben des in seiner verlesenen Beschuldigtenvernehmung vom 22.05.1984 und seinem verlesenen
Schreiben vom 20.06.1985 an das BLKA, die durch seine ehemaligen
Kollegen sowie B r u d e r (…) u n d seine Ehefrau glaubhaft bestätigt wurden
(…)
Quelle: Urteil S. 273/274
Außerdem wird sein
Zittern, 1982 am Tatort, u. a. auf
Entzugserscheinungen geschoben.
Zu dem Zeitpunkt dürfte er noch keine gehabt haben, wenn o. g. zutrifftDies steht zur Überzeugung der Kammer fest aufgrund der Angaben des Zeugen KHK der seinerzeit den Schweißausbruch als typische Entzugserscheinung eines Alkoholikers und als körperliche Schwäche aufgrund seiner erlittenen Schussverletzungen gedeutet hat.
Quelle: S. 291
Schulden:hatte dieser am 06.10.1980 bei den Vereinigten Sparkassen des Landkreises Pfaffenhofen ein Darlehen in Höhe von DM (...)
aufgenommen, das er in monatlichen Raten von DM (...) zurückführte. Im Dezember 1981 stockte er den noch offenen Darlehensbetrag von DM (...) auf DM (...) auf
Quelle: S. 274
An späterer Stelle betonte das Gericht, dass die Ehefrau gut verdiente. Wieso war dann o. g. Darlehen und die Aufstockung nötig?
- - -
Inkonsistente Angaben des H. W. bzw. seines u. g. Alibizeugens. Ihre Aussagen wurden im Prozess verlesen, da beide inzw. verstorben warenEntführungstag war der 15.09.1981.
H. W. :
ln seiner verlesenen Zeugenvernehmung (…) im Jahr 1981 von Mai bis September 1981 etwa zweimal
wöchentlich zur Ansitzjagd im Revier Weingarten gewesen. Bis Ende Juli/Anfang Äugust 1981 sei er wiederholt auf einem Leitersitz im Bereich des Auffindungsortes der Ursula Herrmann gesessen, da sich dort ein Abschussbock befunden habe. Nach Abschuss dieses Bockes sei er etwa noch drei- oder viermal auf diesem Hochsitz gewesen.
Der Vergrabungsort des Kindes habe in ihrem Jagdbereich gelegen. In dieses Waldstück, das stark zugewachsen gewesen sei, seien sie - wenn überhaupt - höchstens einmal hineingekommen, um Fallwild zu suchen.
Quelle: S. 275
Kastenwagen wurde gesichtet (S. 277 f):
15.09.1981 gegen 18.15,
am Abend des 16.09.1981
Der Zeuge (…) trug vor, dass er am Mittwochabend nach der Entführung einen dunklen Kastenwagen mit Münchner Nummer auf diesem Parkplatz an der Staatsstraße 2055 gesehen habe. Im Herbst 1981 sei dieses Fahrzeug dann wieder auf diesem Parkplatz gestanden und er habe die Autonummer mit einem Geldstück in ein Verkehrsschild eingeritzt. Dass es sich hierbei ohne Zweifel um das Fahrzeug des (…) gehandelt hat, beweist das im Standrohr des Verkehrsschildes eingeritzte Kennzeichen (…)
[H. W.] hatte in seinen Vernehmungen keine eigene Erinnerung mehr daran, am 15.09.1981 und 16.09.1981 jeweils abends im Revier Weingartengebiet gewesen zu sein. In seiner Beschuldigtenvernehmung vom 23.05.1984 gab er an, dass er nach den Recherchen des Dr. (…)
Entführungstag in der Früh im Revier einen Bock geschossen habe. Er selbst könne sich zeitlich nicht mehr daran erinnern und sei sich auch zum Ablauf des Tages nicht mehr sicher. Er sei schon einmal nach seinem Alibi gefragt worden, habe dies aber nicht beantworten können.
Quelle: S. 278
Alibizeuge und Jagd-Chef des H. W. (Dr. (...) war auch schon verstorben, s. S. 276):
Die Angaben des Zeugen Dr. (…) , ob sie am 15.09.1981 abends im Revier Weingartengebiet gewesen seien oder nicht, schwankten. (…)
- 280-
(…)
Wenn auf der Karteikarte der Schießanlage Hattenhofen der 16.09.1981 abgestempelt sei, sei er wahrscheinlich nicht am Abend des 15.09.1981, sondern erst einen Tag später im Revier gewesen, dies könne er aber nur vermuten. Nach Vorlage der Abschussliste glaube er eher, dass sie am 15.09.1981 früh und dann mit aller Wahrscheinlichkeit erst wieder am 16.09.1981 im Revier gewesen seien.
(…)
Dass [H. W.] nach dem 16.09.1981 einige Zeit nicht mehr das Weingartengebiet aufsuchte, ergibt sich aus dessen eigenen Angaben, die durch die verlesene Zeugenaussage des Dr. (…) vom 01.06.1984 bestätigt wurden, wenngleich Dr. (…) in seiner verlesenen Vernehmung vom 11.07.1985 in Abrede stellte; (…) eine entsprechende Anordnung gegeben zu haben
Quelle: S. 279/ 280
Indizien H. W.
robernd schrieb am 09.03.2018:Harald W. war jagdberechtigt.
- Er hatte Schlüssel zu allen Schranken.
- Er benutzte einen Hochsitz nahe der Vergrabungsstelle.
- Er hätte von dort Aktivitäten anderer Leute bemerken müssen.
- Mehrfach danach befragt, hat er immer ausweichend geantwortet.
- Er hatte einen passenden Transporter.
- Der Transporter wurde zur Tatzeit an der Zufahrt zum Wald gesehen. Auf der Westseite, also dem Ammersee abgewandt.
- Als Ex-Polizist kannte er die Arbeitsweise der Polizei.
- Er war in Kriminalfälle verwickelt, und wurde aus höherer Warte geschützt.
- Er hat einen Fernmeldelehrgang der Polizei absolviert, bei dem genau die für den Klingeldraht verwendeten Drahtverbindungen unterrichtet wurden. Diese Art ist ungewöhnlich und war zumindest mir völlig unbekannt.
- Er wurde von der Polizei zur Vergrabungsstelle geführt. Dort brach er schwitzend fast zusammen und wollte von dem Ort so schnell wie möglich wieder weg.
- Die Ermittler haben an der Indizienkette gegen Harald W. gearbeitet, als die Einstellung der Ermittlungen angeordnet wurde.