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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.117 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 12:58
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:so für Dich ist ein fehlendes Alibi ein Indiz. Das er die Familie angeblich gekannt sein soll auch eins?
Natürlich schließt ein glaubwürdiges, nachprüfbares Alibi Verdächtige aus, ein fehlendes Alibi ist umgekehrt kein alleine belastender Umstand. Eine Lüge dazu schon.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 13:05
@Rigel92
Und ja, ich weiß, WM sagte, er sei erst einen Monat nach der Tat gefragt worden, wo er zur Tatzeit war. Er habe das nicht mehr gewusst, daher dann die „Korrekturen“ in seinen Angaben. Aber es ist eben wieder so eine Sache, er, nicht jemand anders, weiß ausgerechnet nicht mehr was er da gemacht, an einem Abend, der das ganze Dorf (!) in Aufruhr versetze? Wie glaubwürdig ist das? Er wohnte ja nur wenige hundert
Meter entfernt. Wieder alles nur ein Zufall?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 13:39
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Derjenige hatte sogar am Tattag und am Tag davor sein Wagen am Wald stehen gehabt.
Nicht zu vergessen: Er war ehemaliger Polizeibeamter (Kenntnisse / evtl. Insiderwissen durch Bekannte?) und verfügte „im gesamten
Tatortbereich über ausgezeichnete Ortskenntnisse"
(Urteil S. 272). Vor dem Polizeidienst absolvierte er eine Lehre als Kfz-Elektriker (S. 273).
Die u. g. Zusammenfassung von robernd enthält weitere Indizien.
- -
Dass manche Täter nach Tötungen Verhaltens- oder Wesensänderungen zeigen, findet man in Berichten von sog. Profilern. Siehe z. B. die operative Fallanalyse (OFA) im Thread Heike Wiatrowski. Mit dem Trinken könnte H. W. also auch aufgrund der Tat bzw. Schuldgefühlen angefangen haben. Aber das Gericht nahm ihm und anderen Laien u. g. Grund ab (Absatzformatierung zwecks besserer Lesbarkeit geändert):
„Im Zusammenhang mit den Anschuldigungen im Entführungsfall Ursula Herrmann ab 1984
begann der immer schon gerne Alkohol konsumiert hatte, regelmäßig zu trinken und ist am 16.07.1995 verstorben“
- 274-
Dies steht zur Überzeugung der Kammer fest aufgrund der glaubhaften
Angaben des in seiner verlesenen Beschuldigtenvernehmung vom 22.05.1984 und seinem verlesenen
Schreiben vom 20.06.1985 an das BLKA, die durch seine ehemaligen
Kollegen sowie B r u d e r (…) u n d seine Ehefrau glaubhaft bestätigt wurden
(…)
Quelle: Urteil S. 273/274

Außerdem wird sein Zittern, 1982 am Tatort, u. a. auf Entzugserscheinungen geschoben. Zu dem Zeitpunkt dürfte er noch keine gehabt haben, wenn o. g. zutrifft
Dies steht zur Überzeugung der Kammer fest aufgrund der Angaben des Zeugen KHK der seinerzeit den Schweißausbruch als typische Entzugserscheinung eines Alkoholikers und als körperliche Schwäche aufgrund seiner erlittenen Schussverletzungen gedeutet hat.
Quelle: S. 291

Schulden:
hatte dieser am 06.10.1980 bei den Vereinigten Sparkassen des Landkreises Pfaffenhofen ein Darlehen in Höhe von DM (...)
aufgenommen, das er in monatlichen Raten von DM (...) zurückführte. Im Dezember 1981 stockte er den noch offenen Darlehensbetrag von DM (...) auf DM (...) auf
Quelle: S. 274

An späterer Stelle betonte das Gericht, dass die Ehefrau gut verdiente. Wieso war dann o. g. Darlehen und die Aufstockung nötig?

- - -
Inkonsistente Angaben des H. W. bzw. seines u. g. Alibizeugens. Ihre Aussagen wurden im Prozess verlesen, da beide inzw. verstorben waren

Entführungstag war der 15.09.1981.
H. W. :
ln seiner verlesenen Zeugenvernehmung (…) im Jahr 1981 von Mai bis September 1981 etwa zweimal
wöchentlich zur Ansitzjagd im Revier Weingarten gewesen. Bis Ende Juli/Anfang Äugust 1981 sei er wiederholt auf einem Leitersitz im Bereich des Auffindungsortes der Ursula Herrmann gesessen, da sich dort ein Abschussbock befunden habe. Nach Abschuss dieses Bockes sei er etwa noch drei- oder viermal auf diesem Hochsitz gewesen.

Der Vergrabungsort des Kindes habe in ihrem Jagdbereich gelegen. In dieses Waldstück, das stark zugewachsen gewesen sei, seien sie - wenn überhaupt - höchstens einmal hineingekommen, um Fallwild zu suchen.
Quelle: S. 275

Kastenwagen wurde gesichtet (S. 277 f):
15.09.1981 gegen 18.15,
am Abend des 16.09.1981
Der Zeuge (…) trug vor, dass er am Mittwochabend nach der Entführung einen dunklen Kastenwagen mit Münchner Nummer auf diesem Parkplatz an der Staatsstraße 2055 gesehen habe. Im Herbst 1981 sei dieses Fahrzeug dann wieder auf diesem Parkplatz gestanden und er habe die Autonummer mit einem Geldstück in ein Verkehrsschild eingeritzt. Dass es sich hierbei ohne Zweifel um das Fahrzeug des (…) gehandelt hat, beweist das im Standrohr des Verkehrsschildes eingeritzte Kennzeichen (…)
[H. W.] hatte in seinen Vernehmungen keine eigene Erinnerung mehr daran, am 15.09.1981 und 16.09.1981 jeweils abends im Revier Weingartengebiet gewesen zu sein. In seiner Beschuldigtenvernehmung vom 23.05.1984 gab er an, dass er nach den Recherchen des Dr. (…)
Entführungstag in der Früh im Revier einen Bock geschossen habe. Er selbst könne sich zeitlich nicht mehr daran erinnern und sei sich auch zum Ablauf des Tages nicht mehr sicher. Er sei schon einmal nach seinem Alibi gefragt worden, habe dies aber nicht beantworten können.
Quelle: S. 278

Alibizeuge und Jagd-Chef des H. W. (Dr. (...) war auch schon verstorben, s. S. 276):
Die Angaben des Zeugen Dr. (…) , ob sie am 15.09.1981 abends im Revier Weingartengebiet gewesen seien oder nicht, schwankten. (…)
- 280-
(…)
Wenn auf der Karteikarte der Schießanlage Hattenhofen der 16.09.1981 abgestempelt sei, sei er wahrscheinlich nicht am Abend des 15.09.1981, sondern erst einen Tag später im Revier gewesen, dies könne er aber nur vermuten. Nach Vorlage der Abschussliste glaube er eher, dass sie am 15.09.1981 früh und dann mit aller Wahrscheinlichkeit erst wieder am 16.09.1981 im Revier gewesen seien.
(…)
Dass [H. W.] nach dem 16.09.1981 einige Zeit nicht mehr das Weingartengebiet aufsuchte, ergibt sich aus dessen eigenen Angaben, die durch die verlesene Zeugenaussage des Dr. (…) vom 01.06.1984 bestätigt wurden, wenngleich Dr. (…) in seiner verlesenen Vernehmung vom 11.07.1985 in Abrede stellte; (…) eine entsprechende Anordnung gegeben zu haben
Quelle: S. 279/ 280

Indizien H. W.
Zitat von roberndrobernd schrieb am 09.03.2018:Harald W. war jagdberechtigt.
- Er hatte Schlüssel zu allen Schranken.
- Er benutzte einen Hochsitz nahe der Vergrabungsstelle.
- Er hätte von dort Aktivitäten anderer Leute bemerken müssen.
- Mehrfach danach befragt, hat er immer ausweichend geantwortet.
- Er hatte einen passenden Transporter.
- Der Transporter wurde zur Tatzeit an der Zufahrt zum Wald gesehen. Auf der Westseite, also dem Ammersee abgewandt.
- Als Ex-Polizist kannte er die Arbeitsweise der Polizei.
- Er war in Kriminalfälle verwickelt, und wurde aus höherer Warte geschützt.
- Er hat einen Fernmeldelehrgang der Polizei absolviert, bei dem genau die für den Klingeldraht verwendeten Drahtverbindungen unterrichtet wurden. Diese Art ist ungewöhnlich und war zumindest mir völlig unbekannt.
- Er wurde von der Polizei zur Vergrabungsstelle geführt. Dort brach er schwitzend fast zusammen und wollte von dem Ort so schnell wie möglich wieder weg.
- Die Ermittler haben an der Indizienkette gegen Harald W. gearbeitet, als die Einstellung der Ermittlungen angeordnet wurde.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 13:55
@watnu

Eines würde mich im Zusammenhang mit Harald W. interessieren. Man geht ja von mindestens zwei Tätern aus. Wer wäre denn da als Partner von HW in Frage gekommen?

Und an jene, die sich mit dem Tonband auskennen. Hat man nie versucht festzustellen, wann und wo dieses TK248 produziert und über welchen ortsnahen Händler es vertrieben wurde?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 14:00
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Indiz. Das er die Familie angeblich gekannt sein soll auch eins?
M. H. sah das anders als @EdgarH :
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 13.05.2018:Mazurek kannte uns nicht. Er wohnte 600m entfernt (300m Luftlinie, wenn man über einen Zaun steigt, über eine Wiese läuft und dann noch einen Feldweg benutzt). Die Kinder spielten nicht miteinander. Seine Exfrau hatte sieben Jahre vor dem Verbrechen zwar eine zeitlang bei uns geputzt, aber daraus lässt sich eigentlich nichts ableiten. Höchstens, dass die Exfrau dann sicher wusste, dass wir nicht vermögend sind. Man kannte sich nur insoweit, als dass Dorfbewohner in der Regel einander kennen (Im Sinne einer Kenntnis der Existenz). Gegenteilige Informationen sind eine Falschmeldung der tz.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 20.02.2018:Für uns war er 1981 ein Mitbewohner im Dorf, wir kannten ihn nicht persönlich. Und auch er hatte keinen Bezugspunkt zu uns. Dass seine Exfrau sechs oder sieben Jahre vorher (die Scheidung war wohl schon bald darauf) bei uns geputzt hat, war ihm vermutlich nicht bekannt.
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich Mazurek für unschuldig halte. Es wurden einige Indizien gegen ihn gesammelt und durch die Gesamtschau befand ihn das Gericht im Strafverfahren für schuldig. Aber diese Indizien sind nicht so klar, dass sich der Fall plausibel darstellt. Erst durch das aufgefundene TK 248 ist die Sache gekippt. Ihm kommt eine Schlüsselrolle zu. Ohne TK 248 keine Anklage. So wie im Jahr 1982, als man Pfaffinger noch für einen alkoholabhängigen, unzuverlässigen und faulen Opportunisten hielt und deswegen die Spur 237 (Mazurek) zu den Akten gelegt wurde.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 15:10
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du wirst unseriös. Du hast fortwährend (ohne Beleg) behauptet, das LG Augsburg habe nie einen Antrag der Verteidigung zurückgewiesen.
(...) Ich kann nämlich belegen, dass ich immer von einem Gegengutachten schrieb, das die Verteidigung in Auftrag hätte geben sollen. Und zwar gerade weil das Gericht selbst kein weiteres Gutachten erstellen lassen wollte. Die haben das versäumt. Pech für Herrn Mazurek. Du und watnu schreiben Käse.
"Käse" ist wohl dein nächster Running Gag, nach "Verteidigung … kein Gegengutachten". Der Zusatz "proaktiv" ist dir erst eingefallen, nachdem ich mehrmals nachgehakt hatte und anschließend nach einem Beleg für deine Behauptung gefragt hatte, @JosephConrad (siehe insbes. meine Hervorhebungen):
Zitat von watnuwatnu schrieb:@JosephConrad, da du die Mitteilung von 2r2n drei Mal ignoriert hast:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 01.04.2026:Wer also so etwas behauptet, muss es belegen.
Wer glaubwürdige Quellen negiert auch. Also bitte belege, dass M. H. oben die Unwahrheit gesagt hat bzw. die Verteidigung keinen Antrag gestellt hat, falls du das weiterhin insuieren möchtest.
Deine AW auf meinen o. g. Post:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wer glaubwürdige Quellen negiert auch. Also bitte belege, dass M. H. oben die Unwahrheit gesagt hat bzw. die Verteidigung keinen Antrag gestellt hat, falls du das weiterhin insuieren möchtest.
Die Verteidigung hat proaktiv kein Gegengutachten machen lassen und versucht es vorzulegen. Also ist die Aussage falsch:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.
- -
Übrigens bliebst du – trotz Nachfrage - immer noch eine valide Quelle für deine u. g. Aussage schuldig:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 31.03.2026:Der leitende Ermittler Joachim Solon hielt seinerzeit die Aussage Pfaffingers für glaubwürdig.
Unter u. g. Link ganz unten ist zu lesen, dass du den Quellen widerspricht, die ich angab.
Beitrag von watnu (Seite 609)


Zitat von camelotcamelot schrieb:Man geht ja von mindestens zwei Tätern aus. Wer wäre denn da als Partner von HW in Frage gekommen?
Da ich mich mit der Frage noch nicht befasst habe, weiß ich nicht, ob im Thread o. Medienberichten noch weitere potenzielle Mittäter genannt wurden außer dem u. g..
Im vorletzten Post ging es mir u. a. darum, dass m. E. inkonsistente Aussagen bei H. W. anders gewertet wurden als bei W. M. Ich bin selbst auf keine der drei Tätergruppen festgelegt.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 24.03.2026:
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb am 24.03.2026:H.W. ist und bleibt ein absoluter Kandidat. Die aufgestellte Indizienkette erscheint weitaus stimmiger als die von W.M. Er hatte ja auch einen Bruder, der damals angehender Arzt war und somit sicherlich auch weitergehende Kenntnisse im Bereich Sedierung besaß.
Der Bruder beschwerte sich bei Edmund Stoiber (Folge 3). …
Gegen Tote wird nicht ermittelt. Wäre H. W. nicht schon verstorben gewesen und wäre kurz vor der Verjährung evtl. auch wieder gegen ihn ermittelt worden, wären vielleicht weitere potenzielle Mittäter gefunden worden (?)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 15:16
Zitat von watnuwatnu schrieb:M. H. sah das anders als @EdgarH :
Das steht im Urteil anders drin, ich denke, dass ist sauber ermittelt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 15:19
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:M. H. sah das anders als @EdgarH :
Das steht im Urteil anders drin, ich denke, dass ist sauber ermittelt.
Gibst du bitte an, wo das im Urteil steht?


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