JosephConrad schrieb:Nach ständiger Rechtsprechung des BGH reicht es bei einem reinen Indizienprozess völlig aus, wenn die Summe der Indizien – die sich gegenseitig stützen und ergänzen – das Gericht von der Schuld überzeugen.
Da sind wir mal - ausnahmsweise - einer Meinung. Das Urteilt enthält keine Zirkelschlüsse.
mysticfairy schrieb:Was haltet ihr davon?
Vorab: Ich bin der Ansicht, dass das Urteil fehlerhaft ist, weil es a) auf einem untauglichen Gutachten und b) einer untauglichen Zeugenaussage beruht. Und das Gericht Annahmen trifft, die auf relativ dünnem Beweismaterial beruhen.
Um Zirkelschlüsse handelt es sich da aber nicht. Die Einzelindizien müssen immer erst einmal für sich bewertet und gewichtet werden. Auf dieser Stufe kann ein Indiz noch gar nicht zu Schlüssen führen wie "M. ist der Täter." Auf der zweiten Stufe wird dann die Gesamtheit der ausgewählten Indizien miteinander und untereinander in einem Zusammenhang gebracht. Begriffe wie "Indizienkette" oder "Indizienring" gehen dabei oft fehl, weil ein Schuldnachweis auch dann noch Bestand haben kann, wenn ein "Glied" der Kette, also ein Indiz, entfällt.
Es ist eine häufig von Verteidigern vermittelte Fehlvorstellung. Es gibt Indizien, die sind tragend, und es gibt Indizien, die sind nur "nice zu have". Nur bei sehr wesentlichen Indizien - hier sicher das TK 248 wie auch die Aussage des Pfaffinger - "kippt" der Schuldnachweis.
Nun zu TRIZ:
Das ganze Schaubild kommt aus der (Natur-)Wissenschaft und lässt sich nur eingeschränkt auf strafprozessuale Erkenntnisprozesse übertragen. Rechtsentscheidungen müssen zwar wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, sie sind aber keine Wissenschaft. Ein strafprozessualer Beweis ist kein Beweis i.S.d. Wissenschaftstheorie. Das hängt damit zusammen, dass Gerichte einen Sachverhalt verbindlich feststellen, Entscheidungen treffen und einen Erkenntnisprozess verbindlich abschließen müssen. Wissenschaft ist dagegen immer offen und unabgeschlossen.
Das sieht man auch hier:
- Indizien unabhängig von einander prüfen und Gewichten: Muss das Gericht.
- Alternative Hypothesen aktiv untersuchen und testen: Ja, muss das Gericht, wobei die Vorarbeit bei den Ermittlungsbehörden liegt (Ausschluss einer Alternative)
- Experimentelle Reproduzierbarkeit: Geht nicht vor Gericht. Man sieht, welches Geistes Kind TRIZ ist.
- Zeugenaussagen durch objektive Daten absichern: Gang und Gäbe vor Gericht.
- Interpretation von Tatsachen trennen: Im Gerichtsurteil zwingend erforderlich (in der Beweiswürdigung).
- Neubewertung der Indizienkette bei Entfallen eines Kernindizes: Zwingend erforderlich. Ist auch Teil der Wiederaufnahme: Ist eine neues Beweismittel auch so erheblich, dass es zu einem anderen Urteil führen würde?
Lupentierchen schrieb am 15.01.2024:Also, weiß jemand was zu einem DNA Abgleich mit Andreas Schreiber?
Mal davon abgesehen, dass es 1981 keinen DNA-Beweis gab, sehe ich keine rechtliche Grundlage dafür, hier eine DNA-Probe zu erheben.