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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
um 13:08Nun habe ich den Fall gefunden, in dem ein fehlerhaftes Gutachten eine tragende Rolle spielt und in dem erst das Gericht selbst ("aus eigener Sachkunde") den Fehler bemerkt hat. Ich denke, in unseren Kontext (fehlerhaftes "phonetisches" Gutachten) passt das sehr gut.
Das LG Aschaffenburg hatte 2020 über einen "cold case" von 1979 zu befinden:
Das Opfer hatte Bissspuren an der Brust. Ein Zahngutachten der Rechtsmedizin der LMU ergab: Diese Spuren stammten "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von den Zähnen des Angeklagten. Die Gutachterin sagte vor Gericht dementsprechend aus.
Das Gericht überprüfte danach das Gutachten und ermittelte weitere Vorbefunde, u.a. ein Röntgenbild von 1997. Es bekam schwerwiegende Bedenken und lud die Gutachterin erneut, die auf dem Ergebnis ihres Gutachten beharrte. Im Anschluss erklärte das LG: Das Gutachten sei "fehlerhaft und wertlos", der Angeklagte sei aus der U-Haft zu entlassen.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/aschaffenburg/presse/2020/1.php
Auch hier mussten im Gutachten alle Veränderungen des Zahnstatus berücksichtigt werden, die sich zwischen 2019 und 1979 erfolgt ist. Sie nahm im Gebiss eine genetisch bedingte Anomalie an, die in den Bissspuren erkennbar gewesen sein soll. In Wirklichkeit war diese Anomalie erst entstanden, als dem Angeklagten 20 Jahre später ein Zahn gezogen worden ist. Dies bestätigte im Prozess dann später ein weiterer Zahngutachter, der die Auffassung vertrat, der Biss könne gar nicht vom Angeklagten stammen.
Die Sache endete mit Freispruch:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/aschaffenburg/presse/2020/4.php
@Rigel92
Der Angeklagte hatte verdammtes Glück mit seinen Richtern. Dass die Kammer das tat, was Aufgabe der Gutachterin gewesen wäre, bewahrte ihn vor der Verurteilung. Das war ganz klar überobligatorisch, dass die Richter selbst anfingen, Zähne zu zählen und Abdrücke zu vergleichen, also die Arbeit von hochspezialisierten Fachleuten zu machen. Die Verteidigung war offenbar nicht darauf gekommen. Vielleicht war ein Schöffe Zahnarzt, vielleicht hatte ein Richter schlicht nur Zeit.
Am Rande: Einen Mithäftling, der gegen den Angeklagten aussagte und der eine Neigung zur Lüge aufwies, den gab es auch noch.
Soll oder darf das passieren? Nein. Passiert es? Ja. Und selbst wenn Richter genauer hinsehen, müssen sie nicht den Fehler finden und verstehen.
Insofern sollte der Freispruch Appell an alle Gerichte sein, genauer hinzusehen. Und an alle Gutachter, insbesondere die der Rechtsmedizin der LMU München, selbstkritischer zu sein und sich der hohen Verantwortung gewahr werden, der sie auch gerecht werden sollten. Aber das ist keine Garantie, dass es solche Fehler nicht gibt.
Bei Mazurek kann man sicher diskutieren, ob er auch ohne das Gutachten verurteilt worden wäre. Aber Konsens sollte eigentlich sein, dass dieses Gutachten "fehlerhaft und wertlos" ist.
Das LG Aschaffenburg hatte 2020 über einen "cold case" von 1979 zu befinden:
Das Opfer hatte Bissspuren an der Brust. Ein Zahngutachten der Rechtsmedizin der LMU ergab: Diese Spuren stammten "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von den Zähnen des Angeklagten. Die Gutachterin sagte vor Gericht dementsprechend aus.
Das Gericht überprüfte danach das Gutachten und ermittelte weitere Vorbefunde, u.a. ein Röntgenbild von 1997. Es bekam schwerwiegende Bedenken und lud die Gutachterin erneut, die auf dem Ergebnis ihres Gutachten beharrte. Im Anschluss erklärte das LG: Das Gutachten sei "fehlerhaft und wertlos", der Angeklagte sei aus der U-Haft zu entlassen.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/aschaffenburg/presse/2020/1.php
Auch hier mussten im Gutachten alle Veränderungen des Zahnstatus berücksichtigt werden, die sich zwischen 2019 und 1979 erfolgt ist. Sie nahm im Gebiss eine genetisch bedingte Anomalie an, die in den Bissspuren erkennbar gewesen sein soll. In Wirklichkeit war diese Anomalie erst entstanden, als dem Angeklagten 20 Jahre später ein Zahn gezogen worden ist. Dies bestätigte im Prozess dann später ein weiterer Zahngutachter, der die Auffassung vertrat, der Biss könne gar nicht vom Angeklagten stammen.
Die Sache endete mit Freispruch:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/aschaffenburg/presse/2020/4.php
Die Einschätzung der Erstgutachterin Dr. Gabriele Lindemaier, die die Bissspur noch „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ dem Gebiss des Angeklagten zugeordnet habe, sei nach inzwischen vorliegendem Kenntnisstand grob falsch gewesen. Nachdem der Kammer zentrale zahnärztliche Unterlagen erst Anfang Februar 2020 zur Verfügung gestellt worden seien, habe die Kammer zunächst das nachholen müssen, was von einer Sachverständigen selbstverständlich zu erwarten gewesen wäre.Anzumerken ist, dass die Gutachterin als Kapazität auf ihrem Gebiet galt.
Diese von der Kammer angestellten Überlegungen seien zuletzt auch durch den Sachverständigen Dr. Dr. Claus Grundmann überzeugend und nachvollziehbar dahingehend bestätigt worden, dass nicht eine der Besonderheiten in der Bissspur hätte festgestellt werden können, die die Erstgutachterin noch in die Bissspur hineininterpretiert habe.Quelle: s.o.
@Rigel92
Der Angeklagte hatte verdammtes Glück mit seinen Richtern. Dass die Kammer das tat, was Aufgabe der Gutachterin gewesen wäre, bewahrte ihn vor der Verurteilung. Das war ganz klar überobligatorisch, dass die Richter selbst anfingen, Zähne zu zählen und Abdrücke zu vergleichen, also die Arbeit von hochspezialisierten Fachleuten zu machen. Die Verteidigung war offenbar nicht darauf gekommen. Vielleicht war ein Schöffe Zahnarzt, vielleicht hatte ein Richter schlicht nur Zeit.
Am Rande: Einen Mithäftling, der gegen den Angeklagten aussagte und der eine Neigung zur Lüge aufwies, den gab es auch noch.
Soll oder darf das passieren? Nein. Passiert es? Ja. Und selbst wenn Richter genauer hinsehen, müssen sie nicht den Fehler finden und verstehen.
Insofern sollte der Freispruch Appell an alle Gerichte sein, genauer hinzusehen. Und an alle Gutachter, insbesondere die der Rechtsmedizin der LMU München, selbstkritischer zu sein und sich der hohen Verantwortung gewahr werden, der sie auch gerecht werden sollten. Aber das ist keine Garantie, dass es solche Fehler nicht gibt.
Bei Mazurek kann man sicher diskutieren, ob er auch ohne das Gutachten verurteilt worden wäre. Aber Konsens sollte eigentlich sein, dass dieses Gutachten "fehlerhaft und wertlos" ist.
