Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
22.04.2026 um 18:34Kann man so interpretieren, steht aber so nicht drin, im Urteil. Zumal "erpressen" jetzt schon eine Hausnummer ist.
2. Dinge:JosephConrad schrieb am 19.04.2026:Ich habe sie selbst gefunden: Herr Pfaffinger hat das mit den 30.000 Belohnung tatsächlich gesagt, aber erst in seiner Vernehmung am 18.06. So wie ich es vermutete viel später als sein Geständnis. Er hat das nur als Rechtfertigung benutzen wollen. Er hat sich nicht danach erkundigt.
Nein, Pfaffinger hat das Geständnis zerreden wollen, sonst nichts. Und wenn Aussagen ohne Beleg gemacht wird dann werde ich mistrauisch, denn die Aussage eines Anwalts ist kein Beleg. Darum habe ich freundlich nach der Stelle gefragt.Zig_Stardust schrieb:1) Ich finde du solltest "mea culpa" mässig den "Anwalt der Gegenseite" wieder rehabilitieren, dafür, dass er etwa im Sinne seines Mandanten oder gar seiner persönlichen Überzeugung, keine Unwahrheiten erzählt hat.
Ich musste die Stelle dann selbst finden und meine Vermutung war richtig: Her Pfaffinger has das viel später gesagt.JosephConrad schrieb am 19.04.2026:Dafür gibt es keinen Hinweis in der Vernehmung. Das hat der Anwalt der Gegenseite behauptet. Das ist kein Beleg. Hat Pfaffinger das viel später gesagt um das Geständnis kleinzureden?
Insbesondere dafür gibt es mMn. überhaupt keinen Hinweis im Protokoll.watnu schrieb am 13.04.2026:Im u. g. Podcast erzählte die Autorin und (Focus-Crime-)Journalistin Christa v. B.:
Pfaffinger wurde „bei der Polizei tagelang gegrillt“. Als die Vernehmung eigentlich abgeschlossen war, habe er gefragt, wie es denn mit der Belohnung aussehe, wenn er Aussagen würde, dass er für W.M. ein Loch im Wald gegraben hätte. Dadurch hätten ihn die Beamten weiter befragt. Ca. Min. 18.30
Du bist doch schon Jahrezehnte auf dem Fall. Außerdem ist es doch piepegal, ob Teil eines Geständnisses oder Teil eines Wideruf innerhalb einer polizeilichen Vernehmung zu dieser Sache. Die Juristen machen es sich immer einfach, nach dem Motto "wer gesteht schon eine Straftat". In diesem Fall ist für mich die Beihilfe klar und deutlich surrealer und die Einsicht zu eigenem Fehlverhalten eher real. Und das durch den Wegfall seiner Motivation=Belohnung.JosephConrad schrieb:Ich musste die Stelle dann selbst finden und meine Vermutung war richtig: Her Pfaffinger has das viel später gesagt.
Bei einem Geständnis gibt es sicherlich verschiedene Gründe, warum es zurückgezogen wird.Zig_Stardust schrieb:Du bist doch schon Jahrezehnte auf dem Fall. Außerdem ist es doch piepegal, ob Teil eines Geständnisses oder Teil eines Wideruf innerhalb einer polizeilichen Vernehmung zu dieser Sache. Die Juristen machen es sich immer einfach, nach dem Motto "wer gesteht schon eine Straftat". In diesem Fall ist für mich die Beihilfe klar und deutlich surrealer und die Einsicht zu eigenem Fehlverhalten eher real. Und das durch den Wegfall seiner Motivation=Belohnung.





Der indirekte Widerruf zu dem Gelaber, ist das Nichtauffinden der Grube bei der Ortsbegehung.JosephConrad schrieb:Und am 8.10.82 behauptet er nach Allem immer noch, das Herr Mazurek ihm die Vergrabungsstelle im Weingarten zeigte. Ich finde jetzt nix, wo er das noch wiederrufen hätte.
Die Frage bei P. ist ja eher wann sprach er die Wahrheit und wo hat er bewusst Nebelkerzen gestreut. Alleine die Tatsache dass er viele unterschiedliche Begründungen liefert für das Geständnis lässt es in meinen Augen gar nicht festnageln, was von dem was er sagte stimmt und was nicht. Alleine dass er die Stelle nicht findet sagt daher nichts aus. Da kann er schon im Modus gewesen sein, alles was auf eine Beteiligung seinerseits gewiesen hätte, zu negieren. Ich bin da schon eher dabei und sage, ich würde eher glauben, dass Geständis war echt, schon alleine weil er die Begründungen wechselte. Aber maximal 60:40.Zig_Stardust schrieb:Der indirekte Widerruf zu dem Gelaber, ist das Nichtauffinden der Grube bei der Ortsbegehung.
Trotz Skizze, Spatenfahrten, Zeugensichtung in der Nähe 😉
Freilich lieferte er für sein Geständnis überhaupt keine Begründung. Und das war massiv belastend.EdgarH schrieb:Ich bin da schon eher dabei und sage, ich würde eher glauben, dass Geständis war echt, schon alleine weil er die Begründungen wechselte.
Strafrechtlich ist weder "Erpressung" noch eine "Bedrohung". Die Drohung mit einer rechtlich zulässigen Handlung (Anzeige) ist prinzipiell zulässig.JosephConrad schrieb:Naja, "entweder Du gibst uns ein Alibi, oder ich zeige dich bei der Polizei an" ist für mich Erpressung.
Oder wie eürdest Du das nennen?
Bei Erpressung geht es wohl nur um Bereicherung, daher ist hier beim Beschaffen eines falschen Alibis durch Androhung einer Anzeige der Begriff der "Nötigung" angebracht, denn die Beschaffung eines falschen Alibis ist verwerflich und die Drohung mit einer Anzeige ist ein empfindliches Übel. Daher ist dies mMn. eine strafbare Nötigung.Origines schrieb:Strafrechtlich ist weder "Erpressung" noch eine "Bedrohung". Die Drohung mit einer rechtlich zulässigen Handlung (Anzeige) ist prinzipiell zulässig.
Die Drohung mit einer Strafanzeige kann insbesondere den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) und der Erpressung (§ 253 StGB) verwirklichen. Nicht jede Ankündigung, eine Strafanzeige zu stellen, ist jedoch automatisch eine Straftat, aber unter bestimmten Umständen kann derjenige, der damit droht, selbst wegen Nötigung (§ 240 StGB) oder Erpressung (§ 253 StGB) belangt werden. Entscheidend ist dabei, wie und wozu die Drohung eingesetzt wird. Eine Strafanzeige an sich ist zunächst nicht rechtswidrig, gerade wenn ein strafbares Verhalten vorliegt, etwa die Untreue (§ 266 StGB) eines GmbH-Geschäftsführers oder dessen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 bis Abs. 6 InsO). Problematisch wird es aber, wenn die Ankündigung der Anzeige als Druckmittel eingesetzt wird, um eine andere Person zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Dann besteht das Risiko, dass die Drohung mit der Strafanzeige selbst zur strafbaren Nötigung wird.Quelle: https://jensreuter.legal/drohung-mit-strafanzeige-noetigung-erpressung/#aioseo-welche-weiteren-straftatbestande-konnen-im-zusammenhang-mit-dem-inaussichtstellen-einer-strafanzeige-einschlagig-sein-21
Aber die von ihm gezeigte Vergrabungsstelle war ja dann nicht die richtig. Mich verwundert, dass das da nicht drin steht. Eine weitere Frage: Der Hinweis auf die 3 Bäume: ist das verifiziert? Stehen an der echten Stelle rechts neben dem Seeweg 3 große Bäume?JosephConrad schrieb:Und am 8.10.82 behauptet er nach Allem immer noch, das Herr Mazurek ihm die Vergrabungsstelle im Weingarten zeigte. Ich finde jetzt nix, wo er das noch wiederrufen hätte
Doch, er nennt doch im Nachgang stets wechselnde Gründe, warum er das Gestädnis falsch abgelegt hat. Und dieses Wechselspiel finde ich schon interessant. Wenn man lügt, dann hat man einen Grund. Aus Spaß macht man das nicht. Auch zwingt ihn niemand zu dem Geständnis. Es kommt einfach so aus ihm raus. Wenn man dann aber keinen beständigen Grund nennen kann, warum man eine ja justiziable Falschaussage macht, dann nährt das nicht die Glaubwürdigkeit für die Richtigkeit des Motivs. Ergo: es gab vielleicht gar kein Motiv für eine Lüge, weil das initiale Gestädnis die Wahrheit war?Origines schrieb:Freilich lieferte er für sein Geständnis überhaupt keine Begründung. Und das war massiv belastend.
FalschgeständnisseQuelle: https://opus.bsz-bw.de/msh/frontdoor/deliver/index/docId/394/file/MSH_BA_Mazar090222.pdf
Welchen Einfluss haben Vernehmungstechniken auf die Qualität eines
Geständnisses?
Das Ablegen falscher Geständnisse während polizeilicher Vernehmungen – ganz
gleich, ob dies wissentlich geschieht oder nicht – ist ein internationales Phänomen.
Es gibt mehrere Faktoren, die das Auftreten falscher Geständnisse begünstigen.
Dazu gehören unter anderem ein junges Alter, ein niedriger IQ und die Art der poli-
zeilichen Vernehmung. Letztere hat laut aktuellem Stand der Forschung eine unmit-
telbare Auswirkung auf die Qualität eines Geständnisses und auf die Wahrschein-
lichkeit, dass es zu Falschgeständnissen kommt. Bei der polizeilichen Vernehmung
lassen sich verschiedene Befragungsstile unterscheiden. Dazu gehören der kon-
frontativ-geständnisorientierter Stil, der in den USA vorherrschend ist, und der infor-
mationssammelnde Stil, der in Großbritannien weit verbreitet ist.
Wahrnehmung, Verarbeitung und Wiedergabe der InformationenQuelle: https://www.anwaltsrecht.de/mediapool/138/1386140/data/Seminararbeit_Finkenzeller.pdf
technische und psychologische Fehler [sowohl in der Befragung als auch im Bericht]
aa)
Verfälscht kann die Aussage damit werden, indem der Vernehmende schon Fragen während des
Zeugenberichts stellt.
[S. 21]
Suggestive Fragen
Vor allem ängstliche oder ermüdete Zeugen sind sehr
anfällig für die Suggestion, da sich diese nicht dagegen wehren können.
Besonders leicht suggestionsanfällig sind Zeugen, die sich nur noch wenig an das
Ereignis erinnern.
Des Weiteren können auch geschlossene Fragen den Aussageinhalt verzerren.93
Bei dieser Art der Fragestellung ist es dem Zeugen nur möglich mit ja oder nein
zu antworten. Man bringt Zeugen dazu, genau die erhoffte Antwort
wiederzugeben.94 Durch die vorgegebene Formulierung des vermeintlich Erlebten
können inhaltliche Divergenzen und damit verfälschte Aussagen auftreten, da dies
von dem Zeugen nur bejaht oder verneint wird.95
[S. 22]
Auch darf der Zeuge nicht unter Druck
gesetzt98 oder unfreundlich behandelt werden.99
Vor allem als dem Entführer Duo dann klar war, dass das Opfer nicht mehr lebt, beginnt ja eine große Panik auszubrechen. Dieser Part wäre bei dem ungleichen Pärchen besonders interessant gewesen.camelot schrieb:Mazurek macht zwar nicht den Eindruck von einem kriminellen Mastermind, aber hätte er tatsächlich einen wie Pfaffinger für so ein Verbrechen angeworben? Beziehungsweise wäre ein möglicher dritter tatbeteiligte damit einverstanden gewesen, so nach dem Motto "den lassen wir nur das Loch im Wald graben"? 1981/82 hielt man das offenbar für kaum wahrscheinlich, Jahrzehnte später für sehr wahrscheinlich.
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