Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
22.04.2026 um 18:34Kann man so interpretieren, steht aber so nicht drin, im Urteil. Zumal "erpressen" jetzt schon eine Hausnummer ist.
2. Dinge:JosephConrad schrieb am 19.04.2026:Ich habe sie selbst gefunden: Herr Pfaffinger hat das mit den 30.000 Belohnung tatsächlich gesagt, aber erst in seiner Vernehmung am 18.06. So wie ich es vermutete viel später als sein Geständnis. Er hat das nur als Rechtfertigung benutzen wollen. Er hat sich nicht danach erkundigt.
Nein, Pfaffinger hat das Geständnis zerreden wollen, sonst nichts. Und wenn Aussagen ohne Beleg gemacht wird dann werde ich mistrauisch, denn die Aussage eines Anwalts ist kein Beleg. Darum habe ich freundlich nach der Stelle gefragt.Zig_Stardust schrieb:1) Ich finde du solltest "mea culpa" mässig den "Anwalt der Gegenseite" wieder rehabilitieren, dafür, dass er etwa im Sinne seines Mandanten oder gar seiner persönlichen Überzeugung, keine Unwahrheiten erzählt hat.
Ich musste die Stelle dann selbst finden und meine Vermutung war richtig: Her Pfaffinger has das viel später gesagt.JosephConrad schrieb am 19.04.2026:Dafür gibt es keinen Hinweis in der Vernehmung. Das hat der Anwalt der Gegenseite behauptet. Das ist kein Beleg. Hat Pfaffinger das viel später gesagt um das Geständnis kleinzureden?
Insbesondere dafür gibt es mMn. überhaupt keinen Hinweis im Protokoll.watnu schrieb am 13.04.2026:Im u. g. Podcast erzählte die Autorin und (Focus-Crime-)Journalistin Christa v. B.:
Pfaffinger wurde „bei der Polizei tagelang gegrillt“. Als die Vernehmung eigentlich abgeschlossen war, habe er gefragt, wie es denn mit der Belohnung aussehe, wenn er Aussagen würde, dass er für W.M. ein Loch im Wald gegraben hätte. Dadurch hätten ihn die Beamten weiter befragt. Ca. Min. 18.30
Du bist doch schon Jahrezehnte auf dem Fall. Außerdem ist es doch piepegal, ob Teil eines Geständnisses oder Teil eines Wideruf innerhalb einer polizeilichen Vernehmung zu dieser Sache. Die Juristen machen es sich immer einfach, nach dem Motto "wer gesteht schon eine Straftat". In diesem Fall ist für mich die Beihilfe klar und deutlich surrealer und die Einsicht zu eigenem Fehlverhalten eher real. Und das durch den Wegfall seiner Motivation=Belohnung.JosephConrad schrieb:Ich musste die Stelle dann selbst finden und meine Vermutung war richtig: Her Pfaffinger has das viel später gesagt.
Bei einem Geständnis gibt es sicherlich verschiedene Gründe, warum es zurückgezogen wird.Zig_Stardust schrieb:Du bist doch schon Jahrezehnte auf dem Fall. Außerdem ist es doch piepegal, ob Teil eines Geständnisses oder Teil eines Wideruf innerhalb einer polizeilichen Vernehmung zu dieser Sache. Die Juristen machen es sich immer einfach, nach dem Motto "wer gesteht schon eine Straftat". In diesem Fall ist für mich die Beihilfe klar und deutlich surrealer und die Einsicht zu eigenem Fehlverhalten eher real. Und das durch den Wegfall seiner Motivation=Belohnung.





Der indirekte Widerruf zu dem Gelaber, ist das Nichtauffinden der Grube bei der Ortsbegehung.JosephConrad schrieb:Und am 8.10.82 behauptet er nach Allem immer noch, das Herr Mazurek ihm die Vergrabungsstelle im Weingarten zeigte. Ich finde jetzt nix, wo er das noch wiederrufen hätte.