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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.364 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.04.2026 um 18:34
Kann man so interpretieren, steht aber so nicht drin, im Urteil. Zumal "erpressen" jetzt schon eine Hausnummer ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.04.2026 um 19:05
Naja, "entweder Du gibst uns ein Alibi, oder ich zeige dich bei der Polizei an" ist für mich Erpressung.
Oder wie eürdest Du das nennen?

Jedenfalls kommt sie, genauso wie Dieter J., für mich als Mittäter in Frage.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.04.2026 um 12:11
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 19.04.2026:Ich habe sie selbst gefunden: Herr Pfaffinger hat das mit den 30.000 Belohnung tatsächlich gesagt, aber erst in seiner Vernehmung am 18.06. So wie ich es vermutete viel später als sein Geständnis. Er hat das nur als Rechtfertigung benutzen wollen. Er hat sich nicht danach erkundigt.
2. Dinge:

1) Ich finde du solltest "mea culpa" mässig den "Anwalt der Gegenseite" wieder rehabilitieren, dafür, dass er etwa im Sinne seines Mandanten oder gar seiner persönlichen Überzeugung, keine Unwahrheiten erzählt hat.
2) Finde ich, dass in Pfaffingers Einlassung zum Widerruf seines Geständnisses alles plausibelst nachzuvollziehen ist. Ñämlich Geld, dass ihn zu Belastungseifer und Falschbehauptung antrieb, sowie die versoffene Naivität als Mittäter eine Belohnung zu kassieren. Das "sich erkundigen" hat etwas gedauert....kein Dr. Google, keine Frau KI und keine Schlaumeier aus Allmystery😉


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.04.2026 um 12:42
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:1) Ich finde du solltest "mea culpa" mässig den "Anwalt der Gegenseite" wieder rehabilitieren, dafür, dass er etwa im Sinne seines Mandanten oder gar seiner persönlichen Überzeugung, keine Unwahrheiten erzählt hat.
Nein, Pfaffinger hat das Geständnis zerreden wollen, sonst nichts. Und wenn Aussagen ohne Beleg gemacht wird dann werde ich mistrauisch, denn die Aussage eines Anwalts ist kein Beleg. Darum habe ich freundlich nach der Stelle gefragt.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 19.04.2026:Dafür gibt es keinen Hinweis in der Vernehmung. Das hat der Anwalt der Gegenseite behauptet. Das ist kein Beleg. Hat Pfaffinger das viel später gesagt um das Geständnis kleinzureden?
Ich musste die Stelle dann selbst finden und meine Vermutung war richtig: Her Pfaffinger has das viel später gesagt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.04.2026 um 13:14
Zitat von watnuwatnu schrieb am 13.04.2026:Im u. g. Podcast erzählte die Autorin und (Focus-Crime-)Journalistin Christa v. B.:
Pfaffinger wurde „bei der Polizei tagelang gegrillt“. Als die Vernehmung eigentlich abgeschlossen war, habe er gefragt, wie es denn mit der Belohnung aussehe, wenn er Aussagen würde, dass er für W.M. ein Loch im Wald gegraben hätte. Dadurch hätten ihn die Beamten weiter befragt. Ca. Min. 18.30
Insbesondere dafür gibt es mMn. überhaupt keinen Hinweis im Protokoll.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.04.2026 um 13:44
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich musste die Stelle dann selbst finden und meine Vermutung war richtig: Her Pfaffinger has das viel später gesagt.
Du bist doch schon Jahrezehnte auf dem Fall. Außerdem ist es doch piepegal, ob Teil eines Geständnisses oder Teil eines Wideruf innerhalb einer polizeilichen Vernehmung zu dieser Sache. Die Juristen machen es sich immer einfach, nach dem Motto "wer gesteht schon eine Straftat". In diesem Fall ist für mich die Beihilfe klar und deutlich surrealer und die Einsicht zu eigenem Fehlverhalten eher real. Und das durch den Wegfall seiner Motivation=Belohnung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.04.2026 um 15:23
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:Du bist doch schon Jahrezehnte auf dem Fall. Außerdem ist es doch piepegal, ob Teil eines Geständnisses oder Teil eines Wideruf innerhalb einer polizeilichen Vernehmung zu dieser Sache. Die Juristen machen es sich immer einfach, nach dem Motto "wer gesteht schon eine Straftat". In diesem Fall ist für mich die Beihilfe klar und deutlich surrealer und die Einsicht zu eigenem Fehlverhalten eher real. Und das durch den Wegfall seiner Motivation=Belohnung.
Bei einem Geständnis gibt es sicherlich verschiedene Gründe, warum es zurückgezogen wird.

Als er das Geständnis am 26.02.82 wieder zurückzog, sagte er als Begründung:
Screenshot 2026-04-23 143400
Vernehmung-KP S.0032

Am 09.03.82 dann das (klingt für mich fast schon so, als würde er das Geständnis re-validieren):
Screenshot 2026-04-23 143836
S.173


dann wurde er am 15.06.82 also fast 4 Monate später wegen dringendem Tatverdachts festgenommen:
Screenshot 2026-04-23 145258
S.0198


Am 16.08.82 also dem nächsten Tag sagt er dann:

Screenshot 2026-04-23 145024
S.0238


Die Entwicklung zeigt mir, dass insbesondere die Aussage, er wollte die 30.000 DM erst kam, nachdem er beschudigt wurde. Da musste er alles tun um das Geständnis als falsch darstellen zu können.

Zusammen mit dem Aumühlenzeugen, den Spatenfahrten und seinem Geständnis glaube ich, dass er beteiligt war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.04.2026 um 15:40
Und am 8.10.82 behauptet er nach Allem immer noch, das Herr Mazurek ihm die Vergrabungsstelle im Weingarten zeigte. Ich finde jetzt nix, wo er das noch wiederrufen hätte.

Screenshot 2026-04-23 153615
S.0252


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.04.2026 um 22:29
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und am 8.10.82 behauptet er nach Allem immer noch, das Herr Mazurek ihm die Vergrabungsstelle im Weingarten zeigte. Ich finde jetzt nix, wo er das noch wiederrufen hätte.
Der indirekte Widerruf zu dem Gelaber, ist das Nichtauffinden der Grube bei der Ortsbegehung.
Trotz Skizze, Spatenfahrten, Zeugensichtung in der Nähe 😉


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.04.2026 um 10:15
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:Der indirekte Widerruf zu dem Gelaber, ist das Nichtauffinden der Grube bei der Ortsbegehung.
Trotz Skizze, Spatenfahrten, Zeugensichtung in der Nähe 😉
Die Frage bei P. ist ja eher wann sprach er die Wahrheit und wo hat er bewusst Nebelkerzen gestreut. Alleine die Tatsache dass er viele unterschiedliche Begründungen liefert für das Geständnis lässt es in meinen Augen gar nicht festnageln, was von dem was er sagte stimmt und was nicht. Alleine dass er die Stelle nicht findet sagt daher nichts aus. Da kann er schon im Modus gewesen sein, alles was auf eine Beteiligung seinerseits gewiesen hätte, zu negieren. Ich bin da schon eher dabei und sage, ich würde eher glauben, dass Geständis war echt, schon alleine weil er die Begründungen wechselte. Aber maximal 60:40.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.04.2026 um 11:54
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ich bin da schon eher dabei und sage, ich würde eher glauben, dass Geständis war echt, schon alleine weil er die Begründungen wechselte.
Freilich lieferte er für sein Geständnis überhaupt keine Begründung. Und das war massiv belastend.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Naja, "entweder Du gibst uns ein Alibi, oder ich zeige dich bei der Polizei an" ist für mich Erpressung.
Oder wie eürdest Du das nennen?
Strafrechtlich ist weder "Erpressung" noch eine "Bedrohung". Die Drohung mit einer rechtlich zulässigen Handlung (Anzeige) ist prinzipiell zulässig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.04.2026 um 16:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Strafrechtlich ist weder "Erpressung" noch eine "Bedrohung". Die Drohung mit einer rechtlich zulässigen Handlung (Anzeige) ist prinzipiell zulässig.
Bei Erpressung geht es wohl nur um Bereicherung, daher ist hier beim Beschaffen eines falschen Alibis durch Androhung einer Anzeige der Begriff der "Nötigung" angebracht, denn die Beschaffung eines falschen Alibis ist verwerflich und die Drohung mit einer Anzeige ist ein empfindliches Übel. Daher ist dies mMn. eine strafbare Nötigung.
Die Drohung mit einer Strafanzeige kann insbesondere den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) und der Erpressung (§ 253 StGB) verwirklichen. Nicht jede Ankündigung, eine Strafanzeige zu stellen, ist jedoch automatisch eine Straftat, aber unter bestimmten Umständen kann derjenige, der damit droht, selbst wegen Nötigung (§ 240 StGB) oder Erpressung (§ 253 StGB) belangt werden. Entscheidend ist dabei, wie und wozu die Drohung eingesetzt wird. Eine Strafanzeige an sich ist zunächst nicht rechtswidrig, gerade wenn ein strafbares Verhalten vorliegt, etwa die Untreue (§ 266 StGB) eines GmbH-Geschäftsführers oder dessen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 bis Abs. 6 InsO). Problematisch wird es aber, wenn die Ankündigung der Anzeige als Druckmittel eingesetzt wird, um eine andere Person zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Dann besteht das Risiko, dass die Drohung mit der Strafanzeige selbst zur strafbaren Nötigung wird.
Quelle: https://jensreuter.legal/drohung-mit-strafanzeige-noetigung-erpressung/#aioseo-welche-weiteren-straftatbestande-konnen-im-zusammenhang-mit-dem-inaussichtstellen-einer-strafanzeige-einschlagig-sein-21


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.04.2026 um 17:05
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und am 8.10.82 behauptet er nach Allem immer noch, das Herr Mazurek ihm die Vergrabungsstelle im Weingarten zeigte. Ich finde jetzt nix, wo er das noch wiederrufen hätte
Aber die von ihm gezeigte Vergrabungsstelle war ja dann nicht die richtig. Mich verwundert, dass das da nicht drin steht. Eine weitere Frage: Der Hinweis auf die 3 Bäume: ist das verifiziert? Stehen an der echten Stelle rechts neben dem Seeweg 3 große Bäume?


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24.04.2026 um 17:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Freilich lieferte er für sein Geständnis überhaupt keine Begründung. Und das war massiv belastend.
Doch, er nennt doch im Nachgang stets wechselnde Gründe, warum er das Gestädnis falsch abgelegt hat. Und dieses Wechselspiel finde ich schon interessant. Wenn man lügt, dann hat man einen Grund. Aus Spaß macht man das nicht. Auch zwingt ihn niemand zu dem Geständnis. Es kommt einfach so aus ihm raus. Wenn man dann aber keinen beständigen Grund nennen kann, warum man eine ja justiziable Falschaussage macht, dann nährt das nicht die Glaubwürdigkeit für die Richtigkeit des Motivs. Ergo: es gab vielleicht gar kein Motiv für eine Lüge, weil das initiale Gestädnis die Wahrheit war?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.04.2026 um 18:48
@EdgarH , @Origines man sollte auch bedenken, dass die Vernehmungsmethoden Anfang der 80er Jahre vermutlich autoritärer waren und die Vernehmer erst recht Fehler machten, die auch noch in u. g. Bachelor-Arbeit aus 2022 zu finden sind. Gründe für Falschgeständnisse werden ab PDF-S. 11 aufgezählt (S. 7 lt. Inhaltsangabe). Aus der Einleitung:
Falschgeständnisse
Welchen Einfluss haben Vernehmungstechniken auf die Qualität eines
Geständnisses?



Das Ablegen falscher Geständnisse während polizeilicher Vernehmungen – ganz
gleich, ob dies wissentlich geschieht oder nicht – ist ein internationales Phänomen.
Es gibt mehrere Faktoren, die das Auftreten falscher Geständnisse begünstigen.
Dazu gehören unter anderem ein junges Alter, ein niedriger IQ und die Art der poli-
zeilichen Vernehmung. Letztere hat laut aktuellem Stand der Forschung eine unmit-
telbare Auswirkung auf die Qualität eines Geständnisses und auf die Wahrschein-
lichkeit, dass es zu Falschgeständnissen kommt. Bei der polizeilichen Vernehmung
lassen sich verschiedene Befragungsstile unterscheiden. Dazu gehören der kon-
frontativ-geständnisorientierter Stil, der in den USA vorherrschend ist, und der infor-
mationssammelnde Stil, der in Großbritannien weit verbreitet ist.
Quelle: https://opus.bsz-bw.de/msh/frontdoor/deliver/index/docId/394/file/MSH_BA_Mazar090222.pdf

- - -
Schon bei Zeugenbefragungen werden Fehler gemacht, siehe z. B. u. g. PDF ab S. 20: "Potenzielle Fehler, der Vernehmungspersonen", einige Stichpunkte daraus:
Wahrnehmung, Verarbeitung und Wiedergabe der Informationen
technische und psychologische Fehler [sowohl in der Befragung als auch im Bericht]
aa)
Verfälscht kann die Aussage damit werden, indem der Vernehmende schon Fragen während des
Zeugenberichts stellt.
[S. 21]
Suggestive Fragen
Vor allem ängstliche oder ermüdete Zeugen sind sehr
anfällig für die Suggestion, da sich diese nicht dagegen wehren können.
Besonders leicht suggestionsanfällig sind Zeugen, die sich nur noch wenig an das
Ereignis erinnern.
Des Weiteren können auch geschlossene Fragen den Aussageinhalt verzerren.93
Bei dieser Art der Fragestellung ist es dem Zeugen nur möglich mit ja oder nein
zu antworten. Man bringt Zeugen dazu, genau die erhoffte Antwort
wiederzugeben.94 Durch die vorgegebene Formulierung des vermeintlich Erlebten
können inhaltliche Divergenzen und damit verfälschte Aussagen auftreten, da dies
von dem Zeugen nur bejaht oder verneint wird.95
[S. 22]
Auch darf der Zeuge nicht unter Druck
gesetzt98 oder unfreundlich behandelt werden.99
Quelle: https://www.anwaltsrecht.de/mediapool/138/1386140/data/Seminararbeit_Finkenzeller.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.04.2026 um 09:52
Mit den widersprüchlichen Aussagen von Pfaffinger dreht man sich im Kreis. Könnten wahr sein, könnten gelogen sein. Werden vermutlich teilweise wahr sein, teilweise gelogen sein. Mazurek macht zwar nicht den Eindruck von einem kriminellen Mastermind, aber hätte er tatsächlich einen wie Pfaffinger für so ein Verbrechen angeworben? Beziehungsweise wäre ein möglicher dritter tatbeteiligte damit einverstanden gewesen, so nach dem Motto "den lassen wir nur das Loch im Wald graben"? 1981/82 hielt man das offenbar für kaum wahrscheinlich, Jahrzehnte später für sehr wahrscheinlich.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.04.2026 um 12:41
Zitat von camelotcamelot schrieb:Mazurek macht zwar nicht den Eindruck von einem kriminellen Mastermind, aber hätte er tatsächlich einen wie Pfaffinger für so ein Verbrechen angeworben? Beziehungsweise wäre ein möglicher dritter tatbeteiligte damit einverstanden gewesen, so nach dem Motto "den lassen wir nur das Loch im Wald graben"? 1981/82 hielt man das offenbar für kaum wahrscheinlich, Jahrzehnte später für sehr wahrscheinlich.
Vor allem als dem Entführer Duo dann klar war, dass das Opfer nicht mehr lebt, beginnt ja eine große Panik auszubrechen. Dieser Part wäre bei dem ungleichen Pärchen besonders interessant gewesen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.04.2026 um 13:36
Der Pfaffinger wäre in jeder Gruppe ein hohes Risiko gewesen, weil man bei ihm befürchten hätte müssen, dass er unter Druck umfällt oder man von ihm später erpresst wird, weil er am wenigsten zu verlieren gehabt hätte. Vor allem wäre Pfaffinger sofort aufgefallen, wenn er plötzlich über "viel" Geld verfügt hätte. Der hätte sich garantiert nicht unauffällig verhalten. Es ist schon verwunderlich, dass man diesen verdächtigen Täterkreis Anfang der 80er Jahre nicht überführen konnte, wenn sie es gewesen sein sollten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.04.2026 um 15:22
Ich denke, so eine Entführung ist immer eine Schnapsidee. Wenn die Nummern der Scheine bekannt sind, wäre es immer ein Risiko, die auszugeben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.04.2026 um 16:36
Zitat von camelotcamelot schrieb:1981/82 hielt man das offenbar für kaum wahrscheinlich, Jahrzehnte später für sehr wahrscheinlich.

Das ist der zentrale Faktor warum ich an der Schuld von Mazurek zweifle und den Prozess gegen ihn für eine Farce halte: Weil es ging der Justiz gar nicht so sehr darum den Fall Herrmann kriminalistisch aufzuklären als vielmehr juristisch abzuschließen! Aber juristisch abschließen kann man einen Fall nur dann wenn auch jemand rechtskräftig verurteilt wird. Schließlich konnte und durfte es ja nicht sein das in Bayern ein Verbrechen solcher Tragweite ungelöst bleibt gerade wo es damals fünf vor Zwölf stand und die Verjährung des Falle drohte. Also schaute man sich den Fall nochmal an aber da sowohl Pfaffinger als auch Wilhelm bereits verstorben waren blieb nur noch Mazurek aus dem Kreis der Hauptverdächtigen übrig. So fokussierte man sich auf ihn und "konstuierte" sich die Tat mehr oder weniger zusammen und voilá die Justiz in Bayern konnte einen weiteren Punkt auf ihrer Unfehlbarkeitsliste abhaken...


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