EdgarH schrieb:"wer sich in jeder Frage versehentlich falsch erinnert" (was ja nur zu menschlich ist wie Du @watnu zu Recht einforderst, das auch WM zu zugestehen!) muss unschuldig sein.
So meinte ich das auch nicht, denn ich schließe W.M. nicht als Täter aus. Was gegen ihn spricht, steht im Urteil, wenn auch m. E. z. T. aufgrund fragwürdiger Feststellungen.
Z. B.:
2r2n schrieb am 25.02.2018:Erstaunlicherweise wird in der Urteilsbegründung behauptet, das Fernglas gehöre erwiesenermaßen Mazurek. Das lässt sich aus den Akten nun wirklich nicht herauslesen
@2r2ns anderen Post, dass das Fernglas z. B. nicht auf DNA untersucht wurde, habe ich neulich zitiert. Meine Frage dazu war, warum man es nicht auseinandergenommen hat und jede Ritze untersucht hat, weil man ja auch gereinigte Schrauben untersuchte. Zumal das Fernglas sicherlich kein Gegenstand war, der am Tatort zurückgelassen werden sollte. Es hätte also sein können, dass es zuvor nicht akribisch von Spuren gereinigt wurde, falls es für die Tat verwendet wurde. (Es soll ja lt. W.M. auf radonmaster auch ein Tourist sein Fernglas im August verloren haben.)
Weiterer Widerspruch: H.W. hat schon 198
2 am Tatort geschwitzt und gezittert (u. a. wegen Entzugserscheinungen), weil er aufgrund der Anschuldigungen im Entführungsfall ab 198
4 anfing, regelmäßig zu trinken (und noch mehr als zuvor). ( Stellen im Urteil hatte ich schon angegeben)
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EdgarH schrieb:Aber seit ich das Urteil gelesen habe, sind die Zweifel, die auch ich mal hatte, kleiner geworden. Warum? (…)
Soweit ich mich erinnere, dienten zur Entlastung von H. Wörz letztendlich Informationen aus Spurenakten, die kein Bestandteil der vorherigen Gerichtsverfahren waren, also gar nicht erst ins Urteil gelangen konnten.
2r2n schrieb am 04.11.2019: interessanter ist, was NICHT im Urteil steht.
Unter u. g. Link postete er die Kopie eines Aktenvermerks,
dass K. Pfaffinger nach einer Vernehmung nahegelegt wurde, er solle sich in psychiatrische Behandlung begeben.
Beitrag von 2r2n (Seite 344)-
Im Urteil steht nur ein Auszug dessen, was während der Verhandlungen geäußert wurdeZ. B.:
Ein weiterer Tatverdächtiger, der mittlerweile gestorbene Münchner Polizist Harald W., habe ebenso Gründe gehabt für die Tat; und zudem einen Kollegen, der sie ihm zutraute - "nicht des Geldes wegen, sondern weil er es seiner ehemaligen Behörde mal zeigen wollte", sagt Rubach. "Harald W. wird sogar von einem Zeugen als Charakterschwein beschrieben: Er habe nachts Jagd auf Obdachlose gemacht, sie von den Parkbänken geprügelt. Einen soll er sogar so lange unter Wasser gedrückt haben, bis der zu ertrinken drohte."
Quelle:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-ursula-herrmann-lebendig-begraben-in-einer-engen-kiste-a-608336.html Erwähnt werden nur ganz allgemein auf S. 285
"angebliche dienstliche Vergehen" des H.W., die mit Einstellungen bzw. Freispruch endeten, ob das immer gerechtfertigt war, werden wir nicht mehr erfahren. Siehe dazu auch den untersten Absatz des u. g. Zitats (S. 286).
Zweierlei Maß im Urteil:In Bezug auf H.W. werden die Gedächtnisprotokolle, die der KHK über Vernehmungen angefertigt hatte, anders gewertet als bei Pfaffinger. Anhand der Kürze des schwarzen Balkens vermute ich denselben KHK (S.). So viele KHK sind es im Urteil ja nicht:
Die Einschätzung des damaligen Ermittlungsbeamten KHK der
[H.W.]„kriminelle Energie“ bescheinigte, hat sich als völlig
haltlos erwiesen. Hierbei fiel auf, dass KHK etliche
Zeugenbefragungen nur in Form von Gedächtnisprotokollen aktenkundig
machte und sich die Zeugen später davon distanzierten. So zeigten sich die
Zeugen ^ ^ ^ und ^ ^ ^ ^ ^ e n t s e t z t , als ihnen in der Hauptverhandlung
die Vermerke des KHK ^ ^ über ihre angeblichen negativen Äußerungen
in Bezug auf [H.W.] vorgehalten wurden (…)
- 286 -
Auf Vorhalt zahlreicher Widersprüche zwischen seinen Gesprächsnotizen und den
späteren protokollierten Aussagen dieser Zeugen verstieg sich KHK ^ ^
schließlich zu der Mutmaßung, dass das Polizeipräsidium damals Einfluss
genommen habe, um die Ermittlungen gegen einen ehemaligen
Polizeibeamten zu unterbinden und zu verhindern, dass negative Aussagen
an die Öffentlichkeit dringen
Quelle: Urteil S. 285 f
Ermittlungspanne (?), die nicht im Urteil zu finden ist:
2r2n schrieb am 01.03.2018:Die verwendete Autobatterie von der Marke Sonnenschein wurde nur von einem einzigen Händler in der Nähe von München vertrieben. Dieser Händler meldete sich bei mir vor gut einem Jahr und hat mir mitgeteilt, dass die Kripo sich zwar mit ihm in Verbindung gesetzt hat, aber nie mit Fotos von Tatverdächtigen bei ihm aufgetaucht sei. Er hätte sonst sofort gewusst, wer der Käufer der Batterie ist, weil davon nur sehr wenige verkauft worden sind.
2r2n schrieb am 02.03.2018:Die Batterie wurde auf jeden Fall recherchiert, es gibt dazu irgendwo etwas im Aktenwust. Ob die Aussage des Anrufers stimmt, dass er der einzige Händler war (Ein Tankstellen Betreiber, ich habe leider seine Telefonnummer nicht mehr), weiß ich nicht.
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EdgarH schrieb:Wenn die Polizei nachweist, dass er zumindest mal nicht vor der Dämmerung auf dem besagten Flohmarkt war, ist es nicht klug als WM daran festzuhalten, man wäre da eben noch VOR der Dämmerung gewesen usw.
Beim Gedankenspiel, "W. M. könnte unschuldig sein", kann man das als Starrsinn, Rechthaberei, Dickköpfigkeit oder Trotz gegen die Ermittler interpretieren.
EdgarH schrieb:Man kann gegen jedes einzelne Indiz stichhaltige Gegenargumente bringen, kaum ein einzelnes Indiz trägt sich aus sich heraus. Aber so argumentiert ja das Gericht auch nicht. Es spricht wie oft in Indizienprozessen von der Gesamtschau.
Das ist klar, aber z. B. im Urteil zum Parkhausmord finde ich den sog. Indizienring schlüssiger.
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Origines schrieb:Ja, das gibt es. Wenn z.B. der Ehefrau fälschlicherweise weis gemacht wird, ihr tatverdächtiger Ehemann habe eine Geliebte.
Ja, das Bsp. "Eifersucht" hatte ich auch vage im Fall R. Reusch im Hinterkopf, war mir aber nicht mehr sicher.
Und genau so vage habe ich im Hinterkopf, dass im Fall Peggy zwei jugendliche Zeugen von den Ermittlern so verunsichert wurden, dass sie ihre Aussage entsprechend änderten.
Es wird auch nicht jeder Gesetzesverstoß, der während Vernehmungen begangen wird, an die Öffentlichkeit gelangen.
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EdgarH schrieb:was ist denn meine langjährige Position?
Vielleicht habe ich u. g. "früher" falsch interpretiert. Ich dachte, du kennst das Urteil schon seit Jahren.
EdgarH schrieb am 24.03.2026:Früher sagte ich mir, bevor das Urteil gegen WM gesprochen wurde, P. ist nicht vertrauenswürdig, wenngleich ich es schon bemerkenswert fand, dass P. sich zu der Belastung WMs hinreißen ließ.