JosephConrad schrieb:Dafür gibt es keinen Hinweis in der Vernehmung.
Es gibt einiges nicht, z. B. die im Aktenvermerk erwähnten Protokolle, die Pf. durchlesen sollte (s. u.).
Da es nicht das erste Mal wäre, dass du etwas negierst, das doch stattfand, verlasse ich mich an dieser Stelle auf die Aussagen des Verteidigers. Zumal es keinen plausiblen Grund dafür gab, dass Rubach soweit gehen sollte und sich evtl. sogar strafbar gemacht hätte:
Verteidiger dürfen nicht lügen. Ihre Stellung als Organ der Rechtspflege verpflichten sie zur Einhaltung der Berufsordnung, etwa der Wahrheitspflicht nach § 43 a III 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Auch die Strafgesetze haben Verteidiger zu beachten. Mit diesen können sie indes leicht in Konflikt geraten.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/luebcke-prozess-ex-verteidiger-von-e-falschaussage-rechtswidrig-rat- - -
EdgarH schrieb:Wenn man so auf das Geständnis des P. schaut, wird es bei 1. schon schwierig, aber spätestens bei 4. zeigt sich, dass es hier nicht mehr passt.
Hervorhebung der Merkwürdigkeiten:
Merkwürdig ist doch auch, dass die spätere Ehefrau des KHK So.
im Feb. 1982 als Protokollantin anwesend war,
dennoch keine Vernehmungsprotokolle existieren, sondern nur
Aktenvermerke, die Monate später angefertigt wurden.
Wo sind die Vernehmungsprotokolle, die Pf. laut "Unterzeichnender" nach Abschluss der Vernehmung um ca. 12.00 Uhr
durchlesen sollte? S. PDF S. 265
Und
warum fehlen die Unterschriften der 2 "Unterzeichnenden" und der
Protokollführerin? (Nach dem Ausschlussverfahren war es To. für den o. g. Part, s. S. 264).
Auch von der Protokollführerin bzw. in ihrem Namen
existiert nur ein Aktenvermerk darüber, wie Pf. sie gefragt haben soll "Was wäre …". (PDF S 270).
Laut diesem Vermerk war die
Vernehmung des Pf. noch nicht abgeschlossen (Widerspruch zu o. g. Vermerk).Aktenvermerk des "Unterzeichnenden" KHK
So. - mit
handschriftlich hinzugefügtem Datum "03.05.82", ohne Unterschrift:
Pf. wurde vor seinem Geständnis als Beschuldigter u. a. über sein Verhältnis zu W.M. und zu den Spatenfahrten befragt. Wenn Pf. es noch nicht über gemeinsame Bekannte, Dorf- oder Kneipentratsch erfahren hatte, wusste er spätestens zu diesem Zeitpunkt, dass W.M. zuvor festgenommen und verhört wurde.
PDF S. 257,
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Vernehmung-KP_001-271.pdf@Origines, da du die nachträgliche Paginierung erwähnt hattest: Sind dir Unregelmäßigkeiten aufgefallen?
- - -
JosephConrad schrieb:Der psychische Druck auf ihn hatte sich weitgehend abgebaut, es herrschte eine entspannte Atmosphäre.
Hat er über Nacht in der Zelle einen erfolgreichen Entzug absolviert?
margaretha schrieb am 15.12.2020:Als Deltaalkoholiker war der quasi ja auch auf seinen Spiegel angewiesen, dürfte daher doppelt unangenehm für ihn gewesen sein.
Lest am besten den kpl. Post zu den entspr. Urteilszitaten:
Beitrag von margaretha (Seite 371)