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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 10:13
@MaryPoppins
@SCMP77
@AnnaKomnene
Ich denke, ich kann zu den diskutierten Themen ein paar erhellende Gedanken beitragen.

Der Zivilprozess und damit verbundene Fakten:

- Neben dem Auslöser Tinnitus hat mich die Sachlage des Strafverfahrens angetrieben, die Klage einzureichen. Es ging mir dabei aber nicht um das letzte Quäntchen Sicherheit. Zum einen bekommt man das ohnehin nie, da braucht man sich keinen Illusionen hingeben. Und zum anderen halte ich es für unangemessen, unsere überlasteten Gerichte mit Belanglosigkeiten aufzuhalten. 100 % Sicherheit ist definitiv kein Thema für mich. Aber mehr als 10 % möchte ich schon. So hoch schätze ich nämlich die Wahrscheinlichkeit einer Tatbeteiligung Mazureks nach den mir vorliegenden Akten und Informationen ein.
- Als ich mich 2012, nach einer vergeblichen Reha Maßnahme, zur Klage entschieden habe, hat die erste Anwältin, mit der ich darüber sprach, ziemlich gezögert, weil die Konstellation doch recht ungewöhnlich war. Schließlich gab sie mein Ansinnen an ihren Kollegen Feller weiter, der auch mehrere Monate brauchte, um sich zu entscheiden. Zunächst auch wegen der Konstellation (Ein Zivilgericht will sich nur ungern instrumentalisieren lassen, um quasi als zweite Instanz herzuhalten). Dann aber sicherlich auch, weil bei einem Streitwert von 20.000 € nicht viel zu verdienen ist, wenn man bedenkt, dass mit der Klage aufgrund der vielen Details ungewöhnlich viel Arbeit verbunden ist.
- Tatsächlich arbeitet mein Anwalt sicherlich schon seit 2015 (eine Vermutung von mir) unentgeltlich, denn meine Rechtsschutzversicherung, die den Fall akzeptiert hat, übernimmt nur die durch den Streitwert festgelegten Kosten. Es ist zum einen dem Idealismus meines Anwalts zuzurechnen, dass er hier weitermacht und zum anderen erzeugt der Fall Herrmann auch einiges an Medienaufmerksamkeit. Ein wichtiger Punkt bei anwaltlicher Arbeit. Beim Anwalt der Gegenseite, Herrn Rubach, wird es sich ähnlich verhalten, vermute ich.
- Dass die Zivilkammer das Tinnitus Gutachten in Auftrag gegeben hat, ist zivilprozessual ungewöhnlich, denn die Kausalität (dass meine gesundheitlichen Einschränkungen vom Strafverfahren herrühren) wurde von der Gegenseite gar nicht bestritten. Man hätte ZPO gemäß sofort in die Beweisaufnahme einsteigen MÜSSEN. Dass hier keine Rechtsbeugung vorliegt, hat seinen Rechtfertigung darin, dass sich die Kammer gegen eine Instrumentalisierung absichern wollte. Was danach passierte, liegt aus meiner Sicht schon näher an der Rechtsbeugung: Die Kammer hat dem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachten nicht geglaubt. Deshalb mussten wir die Einbestellung des Gutachters beantragen. Es wurde also kein zweites Gutachten beantragt, sondern ein weiterer Termin. Das war nun wirklich ungewöhnlich, denn es brachte dem Gericht nur eines: Zeit. Der Gutachter hat nämlich klar dargelegt, dass sein Gutachten schon so gemeint war, wie auf den knapp 60 Seiten aufwendig beschrieben (Ich habe nicht nur mehrere Stunden im Gespräch mit ihm verbracht, sondern auch sechs oder sieben Tests ausgefüllt, die ein recht eindeutiges Ergebnis erzielt haben).
- Warum der Kammer daran gelegen ist, soviel Zeit zu gewinnen, darüber kann man nur spekulieren. Und daran möchte ich mich nicht beteiligen.

Im nächsten Beitrag möchte ich auf allgemeine Tatsachen und konkrete Informationen, den Fall betreffend, eingehen. Aber da muss ich noch ein wenig nachdenken. Das meiste haben wir ja schon diskutiert und da müsste sich @MaryPoppins noch die Mühe machen, nachzulesen...

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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 11:01
Nun möchte ich noch ein paar Sachverhalte aufgreifen, die am gestrigen Tag diskutiert wurden:

Die Phonetik Abteilung des LKA Bayern war aus meiner Sicht aus zwei Gründen die falsche Behörde für das Gutachten:
1. Geräte haben keine phonetischen Eigenschaften. Die Untersuchungen hätten von einer Behörde übernommen werden müssen, die sich mit Audio-Akustik und Gerätetechnik auskennt.
2. Das LKA ist generell die falsche Behörde für ein neutrales Gutachten, denn die Interessen der Staatsanwaltschaft schweben beim LKA immer im Raum. Objektivität ist dann kaum mehr zu gewährleisten.

Mazurek kannte uns nicht. Er wohnte 600m entfernt (300m Luftlinie, wenn man über einen Zaun steigt, über eine Wiese läuft und dann noch einen Feldweg benutzt). Die Kinder spielten nicht miteinander. Seine Exfrau hatte sieben Jahre vor dem Verbrechen zwar eine zeitlang bei uns geputzt, aber daraus lässt sich eigentlich nichts ableiten. Höchstens, dass die Exfrau dann sicher wusste, dass wir nicht vermögend sind. Man kannte sich nur insoweit, als dass Dorfbewohner in der Regel einander kennen (Im Sinne einer Kenntnis der Existenz). Gegenteilige Informationen sind eine Falschmeldung der tz.

Der Entführungsort war ein beliebter Treffpunkt der Schüler des LEH. Dort war sowohl ein Bootssteg, als auch die Möglichkeit, sich ein wenig im Weingarten aufzuhalten. Deshalb wurde der Klingeldraht von der Kripo nicht sichergestellt. Man dachte sich, das wäre Teil von irgendwelchen Utensilien, die von Kindern oder Jugendlichen benutzt wurden. Erst viel später hat man den Draht sichergestellt, nachdem ihn Landheimschüler mit zu sich aufs Zimmer genommen haben. Das war 1983 und damit viel zu spät, um irgendwelche Schlüsse daraus ziehen zu können.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 11:23
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Das ansteigende CO2 haette sie also schneller umgebracht als das abfallende O2. UH starb an einem O2 Mangel. Also ist die fehlerhafte Belueftung der Kiste nicht ursaechlich. Da sie ansonsten koerperlich gesund war, muss also waehrend der Entfuehrung etwas vorgefallen sein, und zwar bevor sie in die Kiste verbracht wurde.
Das wird auch bei Wiederholung nicht richtig. Eine länger andauernde Sauerstoffsättigung von <17% wird insbesondere von einem Kind nicht toleriert. Die Todesursache bleibt eine Hypoxie (hyperkapnisch).
Dein Wunsch, eine Betäubung oder Substanz dafür verantwortlich zu machen, ist nachvollziehbar, nur wird man dies nie gesichert nachweisen können, esseidenn es würde endlich ein Geständnis abgelegt werden oder plötzlich neue Beweise oder Belege für den Kauf oder Einsatz von zB Lachgas auftauchen. Was eher unwahrscheinlich ist.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:2. Das LKA ist generell die falsche Behörde für ein neutrales Gutachten, denn die Interessen der Staatsanwaltschaft schweben beim LKA immer im Raum. Objektivität ist dann kaum mehr zu gewährleisten.
Das würde dann auf die gesamten Ermittlungsergebnisse zutreffen, auch für DNA-Analyse, Daktylographie, die gesamte Forensikabteilung. Die StA ist in D als objektiv zu werten, da sie den Auftrag hat be-UND entlastende Beweise zu sammeln.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 11:29
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Auch nach dem Schließen der Außenluken zur Tauchfahrt wird durch die Atmung von Besatzung und Passagieren im Bootsinneren Kohlendioxid (CO2) freigesetzt und Sauerstoff verbraucht. Abhängig vom Luftraum im Bootsinneren, der Personenanzahl und ihrer körperlichen Aktivität steigt der CO2-Gehalt der Atemluft binnen einiger Stunden von der heutigen Außenluft-Konzentration von etwa 0,04 % auf noch akzeptable 1,0 … 1,5 %. In etwa der doppelten Zeit sinkt der Sauerstoffgehalt der Luft von anfänglich 21 % auf noch akzeptable 17 %.
Ich versuche es noch einmal mit Hervorhebung der wichtigen Textstelle.


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13.05.2018 um 11:50
@AnnaKomnene
Nochmal: wenn man in einer Kiste, in einem U-Boot durch eine übergestülpte Plastiktüte erstickt, wird NIE eine CO2-Vergiftung als Todesursache angegeben, weil das CO2 auch nicht von einer externen Quelle kommt (zB Weinkeller), sondern eben durch die eigenen Ausatemluft. Die Todesursache ist dann Hypoxie, ob die normokapnisch, hypokapnisch oder hyperkapnisch ist, interessiert bestenfalls den interessierten Gerichtsmedizinpraktikanten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 11:58
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Das würde dann auf die gesamten Ermittlungsergebnisse zutreffen, auch für DNA-Analyse, Daktylographie, die gesamte Forensikabteilung. Die StA ist in D als objektiv zu werten, da sie den Auftrag hat be-UND entlastende Beweise zu sammeln.
Das ist das nur das rein Formelle (was Du in einem anderen Zusammenhang so stark ablehnst, obgleich es dort gar nicht vorliegt), mehr auch nicht, die Praxis ist manchmal anders. Ja, es gibt StAn, die versuchen dieser Aufgabe auch gerecht zu werden, ich vermute es ist die Mehrheit, aber es gibt da - wie in jeder Berufsgruppe - schwarze Schafe. Die StA des Strafverfahrens hat zumindest in einem anderen Verfahren deutlich gezeigt, dass sie dieser ihr zugeteilten Aufgabe nicht nachkommen wollte. Sie war bis zum letzten Prozesstag nicht von ihrer Ansicht abgerückt und hat so die Prozesslänge und die Kosten in die Höhe getrieben. Das hatte das Gericht und auch die Anwälte sehr verärgert.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-bewaehrung-im-fall-inhofer-1.2691602

Wie @2r2n schon angesprochen, schon die Expertise der Gutachterin ist für die entstehenden Fragen nicht wirklich vorhanden gewesen, da nützt es natürlich nicht, dass sie angeblich auf dem Phonetik-Bereich die Superexpertin war, was man zumindest aus dem Gutachten in keinster Weise erkennt.


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13.05.2018 um 12:33
@MaryPoppins
Ganz offenbar bist du von deinen medizinischen Kenntnissen überzeugt. Dabei kann ich nicht übersehen, ob sie professionell oder semi-professionell sind. Wie würdest du reagieren, wenn in einem Gerichtsverfahren ein medizinisches Gutachten vorgelegt wird, das du objektiv als fachfremd, fehlerhaft und lückenhaft erkennst? Du äußerst deine Zweifel und wirst mit wenig fundierten Bemerkungen als Laie abqualifiziert. Zum Schluss ist gewiss, dass dich die Richter vollständig ignorieren. Würde das dich nicht nachhaltig belasten? Hättest du nicht auch nach Jahren Interesse, diese Ungerechtigkeit zu bereinigen?

@2r2n, Ursulas Bruder war während des Strafprozesses gegen Werner M. der einzige im Gerichtssaal, der sich mit Akustik und Elektronik auskannte. Er erkannte, dass das sogenannte Phonetik-Gutachten aus mehreren Gründen völlig unhaltbar ist. Ein Phonetik-Studium schließt weder Elektroakustik noch Elektronik ein, und schon gar nicht die zugehörigen theoretischen Grundlagen. @2r2n wusste auch, dass es außer diesem Gutachten keine Indizien gab, die für eine Verurteilung ausgereicht hätten. Unter diesen Bedingungen hätte ich jedenfalls auch heftig gelitten. Mir als weniger Beteiligten geht es seit mehr als einem Jahr ständig im Kopf herum. Michael Herrmann und auch einigen ehemaligen polizeilichen Ermittlern geht es noch viel näher.

Es gibt niemanden, der sich mit dieser Art von Technik auskennt und nicht spontan größte Zweifel hegt. @SCMP77 und auch ich sind derartige Zeitgenossen. Von einem Zivilverfahren erfuhr ich erst Anfang 2017 aus der Zeitung. Vorher war ich nicht im Boot. Ich habe Werner Ms Verteidiger spontan meine Hilfe angeboten. Andere Beteiligten habe ich erst später kennengelernt. Von vorn herein war klar, dass der Verteidiger und ich ehrenamtlich bzw. auf eigene Kosten daran arbeiten. Es ist für mich fast eine Welt zusammengebrochen, als ich das Gutachten kennengelernt habe. Es enthält mehr Lücken als Substanz.

Bevor ich auf allmysterie gestoßen bin, ist mir ein fachbezogenes Forum (Archiv-Version vom 28.02.2018) aufgefallen. Dort gab es praktisch keinen Diskussionsteilnehmer, der nicht an den gewagten Aussagen des LKA gezweifelt hat. Die Zweifler sind also nicht nur einige bedauernswerte Besserwisser.
Je umfangreicher die Fachkenntnis, desto größer die Zweifel.

Ich beschränke mich im Wesentlichen auf technische Details. Anfangs habe ich mich weder um 10000 bis 30000 Seiten Ermittlungsakten noch um den Urteilstext gekümmert. Erst als meine Gegendarstellung fertig war, habe ich vorsichtig begonnen, auch einmal über den Tellerrand zu blicken. Und das war auch für einige Überraschungen gut.

Es gibt einige Fakten, die wir nicht ignorieren können:
- Die Ermittler der Kripo waren und sind der Meinung, dass es weder Beweise noch Indizien gegeben hat, die eine Verurteilung Werner Ms gerechtfertigt hätten. Deshalb ist es ein Unding, dass WIR heute dort Beweise hineininterpretieren.
- Ziemlich unwissenden Amateurdetektiven wie uns wird es mit Sicherheit nicht gelingen, den Fall zu klären.
- Der Strafprozess wurde erst möglich, nachdem das Tonbandgerät Grundig TK 248 "vom Himmel gefallen" ist.
- Das Gutachten steht mit all seinen Schwächen. Dieses anzugreifen, ändert an dessen Inhalt nichts. Es gibt also keine neuen Tatsachen oder Beweise, die dieses "kippen" können. Einzig neu ist die inzwischen besser untermauerte Erkenntnis seiner schon immer vorhandenen Schwächen.
- Es wäre vermutlich Aufgabe der Verteidigung gewesen, ein Gegengutachten durchzusetzen. Für die sah es aber frühzeitig danach aus, als ob das Gericht das LKA-Gutachten nicht als überzeugendes Indiz bewerten würde. Im Umkreis des Verteidigers gab es sehr wohl Fachkompetenz, die es erlaubte, gegen das Gutachten vorzugehen. Leider beschränkte sich diese auf prinzipiell ausreichende theoretische Argumente. Experimentelle Untersuchungen habe erst ich im vergangenen Jahr ausgeführt.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 12:37
@SCMP77
Wäre es nicht sinnvoller gewesen, damals Berufung gegen das Urteil „Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge“ einzulegen und/oder eine WAV wegen „Mord“ anzustreben?
Das würde gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen und man müsste kein Zivilgericht mit Dingen bemühen, die schlichtweg nicht ihrer Aufgabe entspricht.
Wenn anerkannt würde, dass der Tatbestand Mord gegeben ist, dann hätte man auch weiter Möglichkeiten den „wahren Täter“ zu finden, wenn man daran glaubt.
Wäre bei einer Wiederaufrollung dann die Unschuld M.s bewiesen, wäre auch seine Freiheit gesichert.
Würde er als Schuldiger bestätigt werden, wäre er rechtskräftig wegen Mordes lebenslang inhaftiert und man könnte Schadenersatzansprüche geltend machen, ohne das Zivilgericht mit anderen Hintertür-Aufgaben zu betrauen.
Wäre da nicht allen Seiten mehr gedient und auch alle Zweifler beruhigt?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 12:47
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ziemlich unwissenden Amateurdetektiven wie uns wird es mit Sicherheit nicht gelingen, den Fall zu klären.
Vielleicht ist es dir noch nicht aufgefallen, aber ihr befindet euch in einem öffentlichen Laien-Diskussionsforum. Ich persönlich finde es äusserst befremdlich, dass sich hier soviele „echte“ Akteure rumtreiben und Meinungsbildung oder eher Meinungszwang betreiben. Es gab schon andere Foren, wo solche User auch ausgeschlossen wurden, weil sie permanent mit unbelegbarem „internem“ Spezialwissen und Ausrufen zu „Ihr habt nichts zu sagen, ihr habt ja keinen Einblick“ die Diskussion untergraben haben.
Dass das die Mods hier nicht auch mal zumindest bemängeln, ist schon etwas eigenartig.
Warum macht ihr keinen Blog und schreibt dort euer Spezialwissen nieder, anstatt hier ein Diskussionsforum zu unterminieren?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 13:01
@MaryPoppins

Wende Dich doch einfach an die Verwaltung, ehe Du diesen Thread noch weiter zuspams. Aus Deinen Beiträgen sieht man, dass Du bisher nur ganz wenig gelesen hast und nur die Presse zitierst. @2r2n hat das schon längst aufgeklärt, dass M die Opferfamilie nicht gekannt hatte und noch viel mehr. Eigentlich solltest Du dankbar sein, hier die wirklichen Fakten zu hören, als gefiltertes und falsches aus der Presse.

Aber ich habe den Eindruck, dass es Dich stört, weil es gegen das Bild spricht, was Du hier Dir von dem Verfahren aus der Presse gemacht hast. Daher kritisierst Du die selbstlose Vorgehensweise des Bruders des Opfers massivst. Was hast Du davon?


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13.05.2018 um 13:06
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Nochmal: wenn man in einer Kiste, in einem U-Boot durch eine übergestülpte Plastiktüte erstickt, wird NIE eine CO2-Vergiftung als Todesursache angegeben, weil das CO2 auch nicht von einer externen Quelle kommt (zB Weinkeller), sondern eben durch die eigenen Ausatemluft.
Unterscheidet sich etwa das CO2 aus der eigenen Ausatemluft irgendwie von CO2 aus Hoehlen oder anderen Quellen? Das ist meines Erachtens egal, woher es kommt. Es reichert sich in der Luft an, und wird dann eingeatmet. Die Groesse des luftdicht abgeschlossenen Raumes bedingt nur, wie schnell dies geschieht, sonst nichts.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 13:10
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ich persönlich finde es äusserst befremdlich, dass sich hier soviele „echte“ Akteure rumtreiben und Meinungsbildung oder eher Meinungszwang betreiben.
Wer sind denn diese vielen Akteure? Mir ist bisher nur ein Opfer bekannt, und dessen Identitaet wird die Verwaltung relativ schnell verifiziert haben, wie sonst auch. Dazu schreibt noch jemand mit, der ein Gegengutachten verfasst hat, welches abgelehnt wurde. Das sind zwei. Wer noch? Sag das mal bitte.


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13.05.2018 um 13:31
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Unterscheidet sich etwa das CO2 aus der eigenen Ausatemluft irgendwie von CO2 aus Hoehlen oder anderen Quellen? Das ist meines Erachtens egal, woher es kommt.
Du gibst das nicht als Vergiftung an, akzeptier es einfach! Die CO2 Werte sind bei den Obduktionen immer erhöht, einfach, weil im sterbenden Zustand durch die Minderperfusion des Atemzentrums, es zu pathologischen (für einen Sterbenden aber physiologischen) Atemmustern kommt (Cheyne Stoke-Atmung und terminale Schnappatmung).


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2r2n ehemaliges Mitglied

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13.05.2018 um 14:02
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Das würde dann auf die gesamten Ermittlungsergebnisse zutreffen, auch für DNA-Analyse, Daktylographie, die gesamte Forensikabteilung. Die StA ist in D als objektiv zu werten, da sie den Auftrag hat be-UND entlastende Beweise zu sammeln.
Dass die StA entlastende Beweise sammelt, wäre mir jetzt neu. Vielleicht ist das auf dem Papier so, aber in unserem Fall ist da nichts passiert. Ganz im Gegenteil. Aus meiner Sicht war das richtiges Jagdfieber. Allein, dass man nach dem Spur/Spur Treffer, der den Behörden im März 2007 bekannt war, im April 3 VE beantragt hat, um Mazurek zu beschatten, obwohl nur die alten Akten vorlagen, aus denen sich keine neuen Ermittlungsansätze ableiten lassen, wirft meiner Meinung nach ein ungutes Licht auf die StA.
Ich muss natürlich zugestehen, dass die Behörden vielleicht noch mehr wussten, es aber nicht in den Akten zu finden ist...
Da wäre dann die Frage an die Rechtskundigen unter uns: Muss alles zu den Akten, was die StA macht, oder dürfen die auch Geheimnisse haben?


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13.05.2018 um 14:20
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Ich muss natürlich zugestehen, dass die Behörden vielleicht noch mehr wussten, es aber nicht in den Akten zu finden ist...
Da wäre dann die Frage an die Rechtskundigen unter uns: Muss alles zu den Akten, was die StA macht, oder dürfen die auch Geheimnisse haben?
Das muss alles zu den Akten. Ein Betroffener einer solchen Spitzelei muss sich ja prinzipiell auch wehren können und im nachinein solche Lauschangriffe als nicht mit dem Gesetz vereinbar ansehen zu lassen. Die auf diese Weise gesammelten Beweise könnten dadurch - in relativ seltenen Fällen - durchaus einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Damit aber hier dem durch die Maßnahme Betroffenen überhaupt ausreichend effektiven Rechtsschutz gewährt werden kann, muss das natürlich in die Akten, sonst wäre Willkür des Staates Tor und Tür geöffnet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 14:28
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:- Dass die Zivilkammer das Tinnitus Gutachten in Auftrag gegeben hat, ist zivilprozessual ungewöhnlich, denn die Kausalität (dass meine gesundheitlichen Einschränkungen vom Strafverfahren herrühren) wurde von der Gegenseite gar nicht bestritten. Man hätte ZPO gemäß sofort in die Beweisaufnahme einsteigen MÜSSEN. Dass hier keine Rechtsbeugung vorliegt, hat seinen Rechtfertigung darin, dass sich die Kammer gegen eine Instrumentalisierung absichern wollte. Was danach passierte, liegt aus meiner Sicht schon näher an der Rechtsbeugung: Die Kammer hat dem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachten nicht geglaubt.
Ist schon erschreckend.

Wie Du schreibst, existiert im Zivilverfahren die sogenannte abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Das was nicht bestritten wird, gilt als zugestanden. Hier hat aber ein Richter von Amts wegen ein Gutachten erstellen lassen, obgleich er in einem Zivilgericht dazu überhaupt nicht befugt ist, die Beweismittel bieten die Parteien an, nicht der Richter.

Dass dann der Richter dem Gutachter - ohne überhaupt die notwendige Expertise zu haben - nicht glaubt, setzt dem ganzen dann die Krone auf. Schade, dass der BGH den Rechtsbeugungsparagraphen so verwässert hat, so dass er kaum noch anwendbar ist.


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13.05.2018 um 14:56
@MaryPoppins

Du hast meine Frage nicht beantwortet. Wie wuerde sich CO2 aus einem Weinkeller von CO2 aus der eigenen Ausatemluft unterscheiden?

Hier habe ich uebrigens ein Obduktionsergebnis, in dem CO2 Vergiftung beschrieben wurde. Es ist ein sehr bekannter Fall, es geht um einen Spion, der in einer luftdichten Sporttasche erstickt ist. Die letztliche Todesursache konnte wegen der fortgeschrittenen Verwesung nicht bestimmt werden (Sommer, luftdicht abgeschlossene Tasche, lange Liegezeit, Heizung voll aufgedreht, und wenn ich mich recht erinnere auch Dachwohnung). Es wurde vermutet, dass man ihn betaeubt haben koennte, um ihn in die Tasche zu verbringen. Die andere Moeglichkeit waere ein Unfall oder ein Selbstmord gewesen.

Hier beschreibt der Gerichtsmediziner eine CO2 Vergiftung als ursaechlich und keinen O2 Mangel.

https://www.theguardian.com/uk/2012/apr/30/gareth-williams-suffocation-or-poisoning-inquest
The MI6 officer Gareth Williams probably suffocated to death in a locked sports holdall or died from an unknown poison, his inquest heard.

The 31-year-old codes and ciphers expert would have been overcome very rapidly by CO2, losing consciousness within two to three minutes, if the bag was sealed while he was alive.
.....
The independent pathologist Ian Calder, who carried out a second postmortem, said hypercapnia – carbon dioxide poisoning – would have caused a soporific effect with "gradual fading away with no pain and an increasing lack of awareness".

Asked by the coroner, Fiona Wilcox, how long that might have taken, Calder said: "Two to three minutes at best for the level to become toxic."

Small abrasions on the tips of Williams's elbows were discovered. The hearing was told these could be consistent with him moving his arms inside the bag, possibly in an attempt to escape.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 15:26
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Du hast meine Frage nicht beantwortet. Wie wuerde sich CO2 aus einem Weinkeller von CO2 aus der eigenen Ausatemluft unterscheiden?
Gar nicht. Wenn es keine CO2-Quelle gibt ausser dem Verstorbenen selbst, interessiert das auch nicht.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Hier beschreibt der Gerichtsmediziner eine CO2 Vergiftung als ursaechlich und keinen O2 Mangel.
Nein eigentlich steht die vermutete Ursache hier:
probably suffocated to death
Todesursache Ersticken
Er beschreibt die Einflüsse des steigenden CO2 Spiegels und dass sie schnell toxische Ausmasse erreichen.
Diesem Gerichtsmediziner ist immerhin zugute zu halten, dass die Hyperkapnie Erwähnung findet und nicht wie im Fall U.H. ein völlig unpassender Vergleich mit einer Höhenkrankheit hergestellt wird.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 16:38
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Wäre es nicht sinnvoller gewesen, damals Berufung gegen das Urteil „Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge“ einzulegen und/oder eine WAV wegen „Mord“ anzustreben?
So etwas gibt es in D nicht. Es gibt weder Berufung gegen ein Strafurteil bzgl. eines Kapitaldeliktes noch gibt es ein WAV um das Strafmaß zu erhöhen. Nur bei einem Freispruch wäre ein WAV möglich, wenn der Freigesprochene mit der Tat prahlt. Gibt der Freigesprochene die Tat zu, mit dem Ziel, das kein anderer für die Tat verantwortlich gemacht wird, ist ein WAV ebenfalls nicht möglich. Revision hat M natürlich eingelegt, hier wird jedoch nur auf Rechtsfehler untersucht, nicht, ob den Gutachtern fachliche Fehler unterlaufen sind, das interessiert den BGH leider nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.05.2018 um 19:37
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ich kenne mich mit Phonetik und Tontechnik nicht aus, mein Freund hat aber ein Tonstudio und produziert Musik, daher weiss ich, wie wichtig der Raum ist, die Lautsprecherposition, Lage des Mikrofons, Schalldämmung etc. Das wären hier ja alles Variablen, die man im Gutachten wegen Unwissenheit offen lassen muss.
Ja, wenn es doch nur so gewesen wäre. Die Gutachterin hat eben nichts offen gelassen sondern festgelegt, wie der Täter es gemacht hat. Das Mikrofon zur akustischen Überspielung stand z.B. 10 cm vor dem TK 248, also genau zwischen beiden Hochtonlautsprechern. Technisch sinnvoll wäre die Position vor einem der Seitenlautsprecher gewesen, weil dort Töne um 1 kHz deutlicher abgestrahlt werden. Nur dort funktioniert die gesamte schöne Theorie der Interferenzen nicht. Frag doch einmal deinen Freund danach!
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ja, ich möchte in einem Staat leben, wo „in dubio pro reo“ gilt, aber nicht in einem, wo diese Regel ad absurdum geführt wird, indem man 100% Sicherheit fordert, wo es keine 100%ige Sicherheit geben KANN.
Das Gutachten spricht von "wahrscheinlich", dass der Täter das TK 248 verwendet hat, um eine Übertragungsvorlage zusammen zu schneiden. Das bedeutet ungefähr 75% und nicht 100%. Wenn wir diese Zahl glauben, bedeutet es , dass jedes vierte Gutachten dieser Art eine falsche Aussage liefert. Jedes vierte Urteil, das darauf aufbaut ist ein Fehlurteil. Ja, es baut allein darauf auf, weil die restlichen Indizien nie zu einer Anklage geführt hätten.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb: Selbes gilt für den Anruf selbst, fand der im selben Raum statt oder in einem anderen? Gab es akustische Verzerrungen durch die Telefonleitung selbst, durch die Aufzeichnung im Hause H.? Wie will man denn hier 100% Übereinstimmung finden? Das ist unmöglich!
Wie bitte? Der Anruf erfolgte natürlich aus einer Telefonzelle. Es wurde niemals berücksichtigt, dass die Telefonübertragung einen Einfluss hätte haben können. Informationen, aus denen sich Eigenschaften der Übertragungskanäle hätte herleiten lassen, wurden zurück gehalten. Ja, die hatte es gegeben. Das waren parallele Aufzeichnungen derselben Gespräche im Hause Herrmann und bei der Kripo Fürstenfeldbruck.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Eigenheiten fanden sich aber nur an diesem sichergestellten Gerät.
Diese Eigenheiten des speziellen Geräts (Zeitversatz der Spuren) sind für die Erklärung der Eigenschaften der Telefonmitschnitte nicht erforderlich. Es gibt aber (mechanische) Eigenheiten des speziellen Geräts, die seine Verwendung ausschließen.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Es wurde ein sichergestelltes Gerät und dessen phonetische Eigenschaften mit denen von Aufzeichnungen verglichen und danach die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung bewertet, natürlich unter dem Gesichtspunkt, dass die Original-Akustik aufgrund fehlender Variablen nicht wiederhergestellt werden kann. Punkt. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Das Gerät hat keine phonetischen Eigenschaften. Wenn man sie schon so nennen will, ergeben sie sich erst durch die Experimentanordnung im LKA. Also genau durch die akustischen Eigenschaften, die du ausklammern willst. Die Gutachterin wurde aufgefordert, ihre Experimentanordnung zu beschreiben. Dieser Frage ist sie ausgewichen.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:„Wenn einer sagt: Du bist ein Esel.- Glaub ihm nicht.Wenn zwei sagen: Du bist ein Esel.- Denk drüber nach.Wenn drei sagen: Du bist ein Esel.- Schau dich nach Hufabdrücken um.Wenn vier sagen: Du bist ein Esel.- Kauf dir einen Sattel.“
Funktioniert so die Wahrheitsfindung per Mehrheitsentscheidung? Also denn:
Wenn einer sagt, das war kein TK 248. - Glaub ihm nicht (Michael Herrmann)
Wenn zwei sagen, das war kein TK 248. - Denk darüber nach (Michael Herrmann und ich)
Wenn drei sagen, das war kein TK 248. - Benutze einmal selbst ein TK 248 (Michael Herrmann, ich und SCMP77)
Wenn mehr sagen, das war kein TK 248. - Widerrufe deine Behauptungen (Michael Herrmann, ich, SCMP77 und Freunde aus dem Bandmaschinenforum (Archiv-Version vom 28.02.2018))
Entschuldigung, ich habe da etwas verwechselt. Die Aussage hieß ja: Wenn einer sagt, es war ein TK 248 ...
Es gab aber keinen zweiten, dritten und vierten, der das gesagt hat.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Thema: M. ist gelernter Kfz-Mechaniker, damit ist er auch mit Lachgas vertraut (Lachgas-Einspritzung zum „Aufmotzen“)
Ebenso falsch, wie die Behauptung, dass ein Hausarzt ein Doping-Spezialist ist. Lachgas wurde im Krieg bei Flugzeugmotoren ausprobiert. Heute nur im Motorsport.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Thema: fachmännisch verlötete Elektroinstallation
Es gab keine fachmännisch verlötete Elektroinstallation sondern nur eine einzige Lötstelle im Transistorradio nach Ausbau der Antenne. Ich würde ausschließen, das die vom Täter angefertigt wurde. Der Ersatzdraht war nämlich nur 45 cm lang. Die weitere Verlängerung bis zur Erdoberfläche wurde an diesen Draht wenig fachmännisch mit verzwirbelter Litze angefügt.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Thema: keiner am Flohmarkt kann sich an M. oder ein angebotenes Tonbandgerät erinnern, und das auf einem Flohmarkt, wo man sich kennt
Genau deshalb. In der Regionalpresse war vorher zu lesen, dass der Verkäufer im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen gesucht wurde.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Wenn man schon von M.s Unschuld überzeugt ist und so wahnsinnig viele Verfahrensfehler oder Unklarheiten zu finden sind, sollte man konsequenterweise ein WAV wagen.
Der einzige Verfahrensfehler war wohl, dass die Richter nicht die Lücken des Gutachtens erkannten, obwohl man es jedem interessierten Oberschüler zutrauen sollte. Es geht immer wieder um Übereinstimmung mit einem Telefonmitschnitt. Nur von einer Telefonübertragung steht im Gutachten nichts.
Außerdem stehen im Urteilstext noch mehr Formulierungen, deren Bedeutungen den Richtern mit Sicherheit unbekannt waren. Z.B.: Zwei Schnipsel Isolierband ließen sich durch deren Isotopenverteilung nicht unterscheiden. Alles klar? Ist es ein Verfahrensfehler, dass ein Richter einen für ihn völlig unverständlichen Wortlaut abschreibt?
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ich glaube ernsthaft, dass es nicht Sache der Hinterbliebenen ist, mit ihrem Geld für Recht zu sorgen! Die Anwalts-und Prozesskosten müssen die eingeforderten Schmerzengeldkosten ja längst überschreiten.
Hier könnte einem die Idee kommen, dass das Zivilgericht darauf setzt, dass die Hinterbliebenen irgendwann keine Lust mehr haben.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Er hat zumindest keine Ahnung über Belüftungssysteme, Kamine, Thermik oder Bauphysik.
Er meinte aber, er hätte Ahnung davon.
Und wie wäre es damit:
Er hatte zumindest keine Ahnung von Elektroakustik, Telefontechnik, Tonbandmesstechnik und der Entstehung von Obertönen.
Er meinte aber, er hätte Ahnung davon.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Bei einem gelernten Kfz-Techniker darf man voraussetzen, dass er über Wirkung und Gefahren verwendeter Chemikalien Bescheid weiss.
Lachgas im Motorsport gehört nicht zu den dort üblichen Chemikalien. Selbst in Chemielabors wird nicht vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter über Wirkung und Gefahren dort verwendeter Chemikalien Bescheid wissen. Deshalb sind Belehrungen dazu und deren regelmäßige Wiederholung gesetzlich vorgeschrieben.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Die Antwort ist simpel: der Täter schlägt im direkten Bekanntenkreis zu, wo er das Risiko am besten einschätzen kann und die Akteure kennt.
Diese Antwort ist ebenso simpel: der Täter schlägt eben nicht im direkten Bekanntenkreis zu, wo er bestens bekannt ist.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Wenn die damals führende Phonetikerin Europas ein Gutachten abgibt und Millimeter für Millimeter Tonspuren analysiert, sagt das schon auch was aus.
Das ist nur eines der Probleme. Die Gutachterin sollte ein Gerät begutachten und nicht Millimeter für Millimeter damit angefertigte Tonspuren analysieren. Das hat sie gemacht, weil es ihre Spezialität ist. Der professionelle Umgang mit Tonbandgeräten ist völlig anders. Wir finden ihn in DIN-Normen und in der Service-Anleitung zum Gerät.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Nein, konkret, muss die Schuld „über jeden vernünftigen Zweifel“ erhaben sein. Wäre es anders, könntest du auch bei einem Restzweifel von 1:3.000.000 noch einen Freispruch erwirken.
Und wie siehst du es bei einem im Gutachten formulierten Verhältnis von 1:4 (also Restzweifel 25%)? Wenn wir nur die gröbsten Fehler korrigieren beträgt das Verhältnis eher 10:1 für den Angeklagten.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Vielleicht ist es dir noch nicht aufgefallen, aber ihr befindet euch in einem öffentlichen Laien-Diskussionsforum. Ich persönlich finde es äusserst befremdlich, dass sich hier soviele „echte“ Akteure rumtreiben und Meinungsbildung oder eher Meinungszwang betreiben.
Beim Laien-Forum handelt es sich um kein unverbindliches Krimi-Quiz. Die Diskussionen betreffen einen realen Fall und konkrete Personen. Ist es tatsächlich "Meinungszwang", wenn ich es nicht zulassen möchte, dass aus einigen definitiv nicht fachmännischen Vorgehensweisen der Täter geschlossen wird, dass ein bestimmter Fachmann dafür verantwortlich sein muss?

Ich gelte vermutlich als echter Akteur. Was ist für ein Laien-Forum eigentlich sinnvoller, wildes Spekulieren ins Blaue oder Berücksichtigung zur Verfügung gestellte Fakten, die sonst nur schwer zugänglich sind? Der Name heißt allmystery. Unter dem Gesichtspunkt kann es natürlich unerwünscht sein, das eine oder andere Mysterium zu zerschlagen.

... Und tschüss, bis sich die Wogen geglättet haben.
Gruß RoBernd


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