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Kriminalfall Kim Wall

28.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2017, Dänemark, U-boot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Kriminalfall Kim Wall

Kriminalfall Kim Wall

10.03.2018 um 01:27
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb: GermanMerlin schrieb:
Also gut .. ab wann ist jemand so gaga (Slang..) das er "schuldunfähig" ist?

du bist eher ein techniker, der aber weiss wie das internet funktioniert und die suche im internet...
das hast du bewiesen, weil du hier gelandet bist.

den suchbegriff hast du auch schon genannt 'schuldunfähig'

https://www.juraforum.de/lexikon/schuldunfaehigkeit-ss-20-21-stgb

Wikipedia: Schuldunfähigkeit
Okay.. vielen. vielen Dank - sehr klare eindeutige saubere Defintion. (Ironie on)

Es sieht seine Schuld nicht ein - ist also Schuldunfähig?

Oder erklärt es jetzt mal jemand in dem hier vorherrschenden Stammtisch Deutsch?
Zitat von marisa2marisa2 schrieb:Ich glaube, wenn man Wahnvorstellungen hat. Halluzinationen, Stimmen etc. Hört, die mich da sind.
In einer Psychose kann man all diese Symptome haben und gleichzeitig noch sein reale Umgebung wahrnehmen und agieren.
Falls er wirklich überzeugt ist, mit KWs Geist in Kontakt zu sein, dann könnte es ein Symptom sein.
Psychose und Intelligenz schließen sich nicht aus. Nur wäre er dann nicht sonderlich belastbar und leistungsfähig. Was bei ihm echt ist oder Lüge, ist nicht leicht zu erkennen. Vielleicht bricht die Psychose bei ihm aber gerade frisch aus. Von den Gutachtern wird eine Psychose aber ausgeschlossen, was ich nicht ganz verstehe. Welche Geisteskrankheiten es noch gibt, kann ich nicht sagen.
PM scheint von allem was zu haben bis zur Manie, einhergehend mit Selbstüberschätzung und Arroganz.
Arroganz würde ich als negative Charaktereigenschaft einschätzen. Aber nicht als geistige Krankheit.

Mit einem Geist sprechen und behaupten das es Ihr gut geht finde ich schon etwas merkwürdiger.
Wenn er nicht glaubt das sie wirklich Tod ist, sondern Ihr Geist noch existiert - würde ich mal vermuten das er nach den Definitionen oben Schuldunfähig oder vermindert Schuldunfähig ist?

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Kriminalfall Kim Wall

10.03.2018 um 01:36
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Arroganz würde ich als negative Charaktereigenschaft einschätzen. Aber nicht als geistige Krankheit.
Nicht die Arroganz, sondern die Manie wäre die Krankheit. Die Arroganz könnte sich durch die Manie, eine pathologische Selbsterhöhung bis zum Grössenwahn erstrecken. So wie er mit dem STA und dem Richter redet könnte da was dran sein.

Aber wir werden bald sicher mehr erfahren.


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Kriminalfall Kim Wall

10.03.2018 um 01:49
Bisher war ich nur stiller Mitleser aber nun werfe ich mal etwas ein.

Dass die Aussagen des Angeklagten bezüglich des Unfallszenarios hier auf ihre theoretische Plausibilität überprüft werden finde ich absolut richtig und interessant. Vor Gericht wird nichts anderes getan, egal wie unglaubwürdig das geschilderte Szenario erscheint, man muss es eindeutig widerlegen und das ist auch gut so.

Was ich aber nicht nachvollziehen kann ist dass von Einzelnen noch immer angezweifelt wird dass die Staatsanwaltschaft hier einen Mord nachweisen kann.

Alleine was bezüglich der Verletzungen in der Anklageschrift steht:
-Fesseln an Kopf, Armen und Beinen sowie
-Schläge
widerlegt bereits eine Unfalltheorie. Die Auffassung dass die Anklage die obige Behauptungen aufstellt ohne sie später belegen zu können erscheint mir reichlich naiv. Würden die Ergebnisse der Gerichtsmedizin keine Fessel- und Schlagspuren beinhalten stünden sie nicht in der Anklageschrift. Alleine diese Aspekte lassen bei mir überhaupt keinen Zweifel daran dass man ihm die Unfalltheorie widerlegen wird.

Indizien die zusätzlich gegen die Theorie sprechen dass Madsen durch einen Unfall die Gelegenheit bekam seine Fantasien auszuleben sind meines Erachtens die Foltervideos und seine Suchbegriffe: "Enthauptung, Mädchen, Qual." Die Qual ist der springende Punkt an Folterfantasien. Leichenschändung kann diese kaum befriedigen.

Zur Frage Mord oder Totschlag:
In diesem Thread wurde bereits erwähnt dass im dänischen Strafgesetzbuch nur zwischen Totschlag (§ 237) und fahrlässiger Tötung (§ 241) unterschieden wird. Trotzdem wird es natürlich eine Rolle spielen ob ein geplanter Totschlag vorliegt und nachgewiesen werden kann. Auch hier ist für mich unverständlich dass man es als schwierig erachtet einen Vorsatz nachzuweisen.

Deshalb meine ernst gemeinte Frage: Da ein Vorsatz etwas ist das sich ausschließlich im Gehirn des Angeklagten abspielt, wie kann man eurer Meinung nach einen Vorsatz beweisen? Man kann die Gedanken zum Tatzeitpunkt nicht lesen und protokollieren, deshalb ergibt sich der Vorsatz immer aus Indizien oder habe ich da einen Denkfehler?

In diesem Fall wären Indizien:
-Fantasien das perfekte Verbrechen zu begehen
-SMS mit Folter- und Tötungsfantasien die Ähnlichkeiten zur Tat aufweisen
-Foltervideos auf dem PC
-Suchen und ansehen eines Köpfungsvideos am Tag vor der Tat
-Verbringen des Tatwerkzeugs/Materials um die Leiche verschwinden zu lassen. (Auch hier gehe ich davon aus dass entsprechende Beweise/Gutachten vorliegen die belegen dass sie speziell zu diesem Zweck an Bord gebracht wurden.)
-Kurzfristige Einladung seines Opfers an einen von der Außenwelt abgeschnittenen Tatort

Das ist schon jetzt weitaus mehr als bei anderen Kriminalfällen bei denen auf vorsätzlichen Mord entschieden wurde. Wo soll hier die besondere Schwierigkeit liegen ihm einen Vorsatz nachzuweisen?

Wenn man sich sein Auftreten vor Gericht ansieht scheint zumindest Madsen noch immer davon auszugehen dass man ihm nichts nachweisen kann. Diese Situation würde sich im übertragenen Sinn mit seiner Fantasie decken dass die Polizei ihn jagt, er sieht von oben zu und ist unerreichbar. Vielleicht war es genau dieser Reiz für ihn ein Verbrechen zu begehen bei dem die ganze Welt zusieht. Bei einer Frau die nicht vermisst oder nicht mit ihm in Verbindung gebracht worden wäre hätte er sein Geltungsbedürfnis sowie die Fantasie der Überlegenheit über die die ihn jagen nicht ausleben können.


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10.03.2018 um 01:53
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Okay.. vielen. vielen Dank - sehr klare eindeutige saubere Defintion. (Ironie on)

Es sieht seine Schuld nicht ein - ist also Schuldunfähig?

Oder erklärt es jetzt mal jemand in dem hier vorherrschenden Stammtisch Deutsch?
kennst du das buch ... of men and mice von john steinbeck?

der lennie darin, der wäre heute schuldunfähig vor gericht.
weil er sich der konsequenzen seines handelns, wegen seiner geistigen behinderung, nicht bewusst ist.
er merkt nicht, dass es nicht geht einfach einer frau solange den mund zu zu halten, nur weil sie sich erschrocken hat und schreit, und dabei leider ein genickbruch erleidet, wegen lennies bärenkräfte.

man könnte auch sagen, wenn, bildlich gesprochen, bei PM ein paar ventile nicht mehr zu öffnen sind, und ein paar kabeldurchführungen nicht dicht sind, und das dazu führen würde, dass er wie fremdgesteuert, oder durch ein transportables bedienpult, das aber ein anderer in der hand hat, eine höhere macht, gesteuert würde und einen auftrag gehabt hätte: töte eine frau im uboot, dann wäre auch PM sicherlich schuldunfähig.

da aber das gutachten, das auch der anklage schon zugrunde lag, das sogar auschloss und er doch vor gericht steht, lässt darauf schließen, dass er, zumindest bis jetzt als schuldfähig gilt.
was sich aber im verlauf ändern kann und dann den prozess abbrechen würde.
denn schuldunfähige personen können nicht für eine schuld bestraft werden.

so hab ich das an meinem stammtisch jedenfalls verklickert bekommen.


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10.03.2018 um 01:57
Zitat von Mrs.DanversMrs.Danvers schrieb:Deshalb meine ernst gemeinte Frage: Da ein Vorsatz etwas ist das sich ausschließlich im Gehirn des Angeklagten abspielt, wie kann man eurer Meinung nach einen Vorsatz beweisen? Man kann die Gedanken zum Tatzeitpunkt nicht lesen und protokollieren, deshalb ergibt sich der Vorsatz immer aus Indizien oder habe ich da einen Denkfehler?
ich würde vorsatz durch planung ersetzen, dann hast du recht zügig deine gesuchte begründung.
können die ermittler also eine planung des mordes beweisen, dann ist es vorsatz.

hätte PM aber nur ein quälen und sexuelle handlungen an KW geplant, dann wäre es kein mord.


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10.03.2018 um 02:10
Zitat von marisa2marisa2 schrieb:Von den Gutachtern wird eine Psychose aber ausgeschlossen, was ich nicht ganz verstehe.
ich vermute aufgrund seines kontrollierten auftretens nach seiner rettung. er war ja vollkommen herr seiner selbst.


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10.03.2018 um 02:15
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:ich vermute aufgrund seines kontrollierten auftretens nach seiner rettung. er war ja vollkommen herr seiner selbst.
Ja, das denke ich auch, obwohl das nicht unmöglich ist in einer Psychose. Sie kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, schwer oder leicht.Und durch schlafen kann sie auch völlig wieder für kurze Zeit verschwinden. Er hat ja geschlafen, wie er aussagte.


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10.03.2018 um 02:19
Zitat von Mrs.DanversMrs.Danvers schrieb:Alleine was bezüglich der Verletzungen in der Anklageschrift steht:
-Fesseln an Kopf, Armen und Beinen sowie
-Schläge
widerlegt bereits eine Unfalltheorie.
ER könne so argumentieren:
Als Unterdruck und Abgase sie das Bewusstsein verlieren liessen ist sie vermutlich die Leiter im Turm runtergefallen.
Daher die blauen Flecke und kleinen Schnitte im Gesicht.
Als ich später versuchte ihre Leiche im ganzen aus dem Boot zu bekommen habe ich ihre Hände und Arme an den Körper
gebunden, damit sie durch die Luke passte, eine weiteren Gurt um ihre Beine und hab versucht sie Füße voran rauszuziehen
- hat aber nicht geklappt.

(Ich glaube so hat er sogar schon in der ersten oder zweiten U-Haft Verhandlung beschrieben)

Hab dann noch andere Versuche gestartet die auch nicht funktonierten.
Sie ist mir dabei sogar noch einmal runtergefallen..

Später habe ich die einzelnen Körperteile mit Gurten hochgezogen..

usw.. usw..

Bei einer Flugunfalluntersuchung zählen erst mal die Metalltrümmer an Boden und deren Analyse.
(Turbineschaufel vor Absturz gebrochen) Das sind "harte Fakten".
Dann die Fachzeugen (Turbine 2 hatte Drehzahlabfall und brannte unregelmäßig),
dann die Zeugen (sah einen Vogel, Flugzueg fiel brennend runter).

Hier haben wir nur Metallteile (Uboote, Gurte Und Sägen etc), keine Fachzeugen (Crew z.B.)
und als einzigen anwesenden Zeugen den Angeklagten. Den kannst Du als Quelle streichen.

Ich persönlich sehe den Vorsatz allein schon dann gegeben wenn eine Holzsäge an Bord war - aber kein Holz.
Das ist kein Werkzeug das an Bord irgendeine Aufgabe hatte. Genauso wie die Röhrchen.

Eine Holzsäge im Cockpit eines abgestürzten Airbus und die Leiche eine kopflosen Piloten daneben würden eine Fluggunfallanalyitiker
auch auf Vorsatz schliessen lasssen. ER würde die Turbinen vermutlich ausschliessen - und aber trotzdem untersuchen. Eben um sie 100% auszuschliessen.


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Kriminalfall Kim Wall

10.03.2018 um 02:19
Zitat von marisa2marisa2 schrieb:Ja, das denke ich auch, obwohl das nicht unmöglich ist in einer Psychose. Sie kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, schwer oder leicht.
Aber so eine tat, verursacht durch eine leichte psychose?
kann ich mir schwer vorstellen.
Wir werden die gutachter hören.


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10.03.2018 um 02:25
Zitat von Mrs.DanversMrs.Danvers schrieb: egal wie unglaubwürdig das geschilderte Szenario erscheint, man muss es eindeutig widerlegen und das ist auch gut so
nach diesem satz war ich irritiert, weil ich genau das im hollandischen gericht erkenne. Video bilder, telefon aufnahmen, usw., man muss aber eindeutig nachweisen wer der tater war und die werden immer leiser (sagen nichts, keine selbst belastung, lucke in der errinnerung, usw, schutz der familie, selbst opfer....)

Im medizin gibt's da eine einfache formel: Das nutzen sollten die risken uberwiegen. Davon leben wir alle.

Ja es wurde ein paar leute falsch beschuldigt, aber dadurch auch viele gerettet!


zum gluck hat PM geredet............... Ja da wird noch einiges kommen.

am ende deine nachricht:
er sieht von oben zu und ist unerreichbar

da bin ich wieder bei dir.


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10.03.2018 um 02:26
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:ER könne so argumentieren:
Als Unterdruck und Abgase sie das Bewusstsein verlieren liessen ist sie vermutlich die Leiter im Turm runtergefallen.
Daher die blauen Flecke und kleinen Schnitte im Gesicht.
Als ich später versuchte ihre Leiche im ganzen aus dem Boot zu bekommen habe ich ihre Hände und Arme an den Körper
gebunden, damit sie durch die Luke passte, eine weiteren Gurt um ihre Beine und hab versucht sie Füße voran rauszuziehen
- hat aber nicht geklappt.
PM hat auf nachfragen erklärt, dass KW nicht blutete bevor er sie zerstückelte.
die schnitte und wunden können gegenständen zugeordnet werden, durch die sie verursacht werden.
solche fesselungspuren, die durch anbringen der fesseln postmortal erfolgten können nachgewisen werden. genau wie nachgewisen werden kann, ob KW vor dem todeseintritt gefesselt wurde.


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10.03.2018 um 02:56
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:PM hat auf nachfragen erklärt, dass KW nicht blutete bevor er sie zerstückelte.
die schnitte und wunden können gegenständen zugeordnet werden, durch die sie verursacht werden.
solche fesselungspuren, die durch anbringen der fesseln postmortal erfolgten können nachgewisen werden. genau wie nachgewisen werden kann, ob KW vor dem todeseintritt gefesselt wurde.
Ja kann sein, aber momentan hat der Sta nur vorgelegt das sie gefesselt/gebunden war.
Nicht wann. Also ist das noch offen. Wird aber sichr geklärt in den nächsten Tagen.


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10.03.2018 um 02:58
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:ich würde vorsatz durch planung ersetzen, dann hast du recht zügig deine gesuchte begründung.
können die ermittler also eine planung des mordes beweisen, dann ist es vorsatz.
Sorry war unsauber formuliert.

Die Frage sollte lauten wie man eine Planung nachweisen soll außer durch Indizien.


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Kriminalfall Kim Wall

10.03.2018 um 03:23
https://www.welt.de/vermischtes/article174338249/Prozessauftakt-nach-Mord-an-Kim-Wall-Peter-Madsen-zunaechst-regungslos.html

Zum Teil deutlich besser übersetzt.

Der Staatsanwalt kommt auf Madsens Faible für Gewaltvideos zu sprechen. Der Erfinder hatte Dutzende Hinrichtungsvideos auf seiner Festplatte in der Werkstatt gespeichert, auf denen zu sehen ist, wie Frauen auf alle möglichen Arten ermordet werden. „Am 10. August um 0.35 Uhr haben Sie die Schlagworte ,girl beheading agony“ bei Google gesucht. Warum?“

„Das hatte autoerotische Gründe“, sagt Madsen.

„Wollten Sie noch andere Frauen auf das Boot einladen?“
„Ich hatte etwa 250 Frauen auf der ,Nautilus‘.“

„Warum haben Sie die Leiche zerstückelt? Hat Sie das sexuell stimuliert?“
„Nein. Aber wenn Sie so etwas fragen, tun Sie mir leid.“


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10.03.2018 um 03:51
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:ER könne so argumentieren:
Als Unterdruck und Abgase sie das Bewusstsein verlieren liessen ist sie vermutlich die Leiter im Turm runtergefallen.
Daher die blauen Flecke und kleinen Schnitte im Gesicht.
Als ich später versuchte ihre Leiche im ganzen aus dem Boot zu bekommen habe ich ihre Hände und Arme an den Körper
gebunden, damit sie durch die Luke passte, eine weiteren Gurt um ihre Beine und hab versucht sie Füße voran rauszuziehen
- hat aber nicht geklappt.
Bestimmt wird er das erzählen. Nur wird die Gerichtsmedizin widerlegen dass die Fesselung post mortem stattgefunden hat. Dann hat er bestimmt die nächste Version parat.

Klar, man kann sich immer eine hanebüchene Geschichte ausdenken, das heißt aber nicht dass ein Gericht sie aufgrund der Unschuldsvermutung schlucken muss.

Vor ein paar Seiten hat jemand das treffende Beispiel gebracht mit dem Opfer das in die Schusslinie fällt in dem Moment in dem der Täter einen Krampf im Finger bekommt weshalb sich ein Schuss löst.

Der Nächste könnte dann behaupten dass er aus reinem Interesse die tödliche Dosis Rattengift gegoogelt und es anschließend mit dem Gewürz verwechselt hat.

Wenn man dank einer kreativen wenn auch unglaubwürdigen Geschichte nicht verurteilt werden könnte wären die Gefängnisse ziemlich leer. Am Ende zählt doch was das Gericht auf Grundlage der erbrachten Beweise und Indizien als gegeben ansieht.
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Ich persönlich sehe den Vorsatz allein schon dann gegeben wenn eine Holzsäge an Bord war - aber kein Holz.
Das ist kein Werkzeug das an Bord irgendeine Aufgabe hatte. Genauso wie die Röhrchen.
Und genauso wird es ein Gericht unter diesen Voraussetzungen werten, als Indiz für einen Vorsatz bzw. Planung.


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10.03.2018 um 07:45
Zitat von Mrs.DanversMrs.Danvers schrieb:DeFacto schrieb:
ich würde vorsatz durch planung ersetzen, dann hast du recht zügig deine gesuchte begründung.
können die ermittler also eine planung des mordes beweisen, dann ist es vorsatz.
Sorry war unsauber formuliert.

Die Frage sollte lauten wie man eine Planung nachweisen soll außer durch Indizien.
nach meiner erinnerung- das war ja am anfang hier thema, - denn die deutsche rechtsprechung unterscheidet sich von der dänischen- ist beides gleichwertig.
Es geht um die Frage: vorsätzlich oder nicht nicht vorsätzlich.


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10.03.2018 um 09:02
Zitat von 242242 schrieb:FF schrieb:
Der wesentlichste neue Fakt ist, dass Madsen sagte, dass die Tote noch nicht blutig gewesen wäre, als er mit der Zerteilung begonnen hat.
Das widerspricht dem Autopsiebericht, der besagt, dass die 36 Stiche in den Torso um den Todeszeitpunkt herum ausgeführt wurden.
242: wann genau war denn der Todeszeitpunkt ?
Was willst Du mit der Frage erreichen? Seit Monaten ist bekannt, dass die Stiche um den Todeszeitpunkt herum ausgeführt wurden, wann immer der war, denn das kann man durch die Art der Einblutung erkennen. Genauso kann man erkennen, dass die Zerteilung später stattgefunden hat.
Jetzt behauptet Madsen, dass das nicht so geschehen wäre.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Tja, die Mentalerklärung klingt erstmal widersprüchlich, ist sie auch. Könnte daran liegen, dass der Retslaegeradet (dem Justizministerium unterstehend und daher nicht mal unabhängig) aus Medizinern/Pharmazeuten unterschiedlichster Sparten besteht, die nicht alle psychiatrisches Grundwissen, geschweige denn Fachwissen haben. Und so klingt das dann eher wie ein Sammelsurium aller Flippchart-Begriffe, die die Herrschaften "erarbeitet" haben.
Sicher ist das das erste was man tun muss: Die Kompetenz der Gutachter anzweifeln. Vermutlich hat ein Orthopäde das psychologische Gutachten angefertigt, weil der Psychologe gerade in Urlaub war.
Zitat von parabolparabol schrieb:Jemand kann auch cholerische Anfälle/Tobsuchtsanfälle vorspielen, um seine Umgebung in Angst und Schrecken zu versetzen
Das glaube ich weniger, denn damit hat er sein ganzes Projekt aufs Spiel gesetzt... und verloren.
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:welche konsequenz soll das haben wenn PM 'verrückt' wäre?
Unzurechnungsfähigkeit und sofortige Einweisung in die Forensik.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:"verrückt" ist kein Fachbegriff.
Stimmt, aber das ist auch ein Übersetzngsproblem.
Zitat von Mrs.DanversMrs.Danvers schrieb:Alleine was bezüglich der Verletzungen in der Anklageschrift steht:
-Fesseln an Kopf, Armen und Beinen sowie
-Schläge
widerlegt bereits eine Unfalltheorie.
Nein, denn die Fesselungsspuren könnten auch entstanden sein, als er versuchte, die schon tote Kim Wall aus dem U-Boot zu hieven. Es fehlt noch die genaue Angabe aus dem Autopsiebericht, wann die Fesselungsspuren entstanden sind: prä- oder postmortal.


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10.03.2018 um 09:08
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/peter-madsen-gericht-praesentiert-zu-prozessbeginn-viele-indizien-15484359-p2.html
Mitte Januar veröffentlichte die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Madsen habe Wall ermordet und die Tat geplant. Es wird aufgeführt, dass er dazu Säge, Messer, angespitzte Schraubendreher und Metallstücke mit an Bord genommen habe. Er habe Wall an Kopf, Armen und Beinen gefesselt, sie gequält, erstochen oder erdrosselt und schließlich ihren Leichnam zerlegt. Bevor Buch-Jepsen vor Gericht die ersten Bilder zeigt und davon berichtet, was seiner Ansicht nach geschehen ist, verliest er die gerade einmal knapp drei Seiten lange Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe, das wären in Dänemark im Durchschnitt etwa 16 Jahre Gefängnis, oder Sicherungsverwahrung. Eine Reaktion ist bei Madsen nicht zu erkennen. Seine Verteidigerin macht auch im Gericht sofort klar, dass ihr Mandant bestreite, Kim Wall ermordet zu haben.
die FAZ scheint eine gut übersetzte zusammenfassung gegeben zu haben.
lesenswert allemal.

laut anklage ist es eindeutig!
der StA wird wohl mittels gutachten beweisen können, dass das fesseln und quälen zu lebzeiten erfolgte.
für mich steht auch außer frage, dass die GM den beweis erbringen kann, dass KW nicht einer gasvergiftung zum opfer gefallen ist, sondern entweder durch erdrosseln oder durch den kehlschnitt.


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10.03.2018 um 09:48
Zitat von Sector7Sector7 schrieb am 20.02.2018:All dies wurde lt. Anklage von einem Mann ausgeführt, der schuldfähig bzw. geistig zurechnungsfähig war (tilreglig / utilregnelig = zurechnungsfähig / zurechnungsunfähig). Dies basiert auf der im Fall durchgeführten mentalen Untersuchung.

"Peter Madsen wurde in der psychiatrischen Klinik in Kopenhagen untersucht. Die psychiatrische Klinik ist zu dem Schluss gekommen, dass Peter Madsen strafegnet [jur. weder wahnsinnig noch psychisch krank] ist und zu einer gewöhnlichen Haftstrafe verurteilt werden kann", sagte Sonderstaatsanwalt Jakob Buch-Jepsen letzte Woche, als der wesentliche Inhalt der Anklage gegen Raket-Madsen veröffentlicht wurde.
Warum diskutiert ihr, ob er schuldfähig ist oder nicht? Er wurde untersucht und man ist zu einem Ergebnis gelangt. Warum bloß unterstellt man hier permanent, dass die ermittelnden und untersuchenden Einrichtungen allesamt keine Ahnung haben? StA. mit seiner Anklage, die psych. Untersuchungen, Polizei, Forensik usw. :ask:


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Kriminalfall Kim Wall

10.03.2018 um 09:53
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Kann mal Bitte jemand mit Halb-oder Vollwissen definieren wann man vor einem Gericht als "verrückt" eingestuft wird?
Es geht eigentlich gar nicht um die Frage, wie „verrückt“ Madsen ist, sondern, ob er
schuldfähig,
schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist.

Schuldunfähig ist, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern.

Wenn nun eine Persönlichkeitsstörung und/ oder Paraphilien besteht, könnte das auf Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit hindeuten. Es heißt aber noch nicht zwangsläufig, dass derjenige auch wirklich schuldunfähig ist.

Also umgangssprachlich: Der Täter kann durchaus „ziemlich verrückt“ sein, wenn er aber zum Tatzeitpunkt und auch generell von seiner geistigen Verfassung her eine Wahl in Bezug auf sein Handeln hat, ist er schuldfähig.

Die Grenzen bei der Beurteilung sind fließend und abhängig von aktuellen med.-wiss. Erkenntnissen und wohl auch von der Einstellung derjenigen Fachleute, die die betroffene Person beurteilen.

Das BGH hat dazu folgendes erklärt:

BGH 4 StR 358/07
Sämtliche "Kriterien der Weltgesundheitsorganisation ICD 10" für eine dissoziale Persönlichkeitsstörung seien beim Angeklagten als erfüllt anzusehen.
In beiden angeklagten Fällen sei keinerlei Mitgefühl mit den Opfern oder ein Gewissenskonflikt Bestandteil der Entscheidungsabwägung beim Angeklagten gewesen. Man könne bei ihm "quasi von einer 'moralischen Sehbehinderung' " sprechen (UA 51). Gewissen und Mitgefühl seien bei ihm nur so rudimentär ausgebildet, dass ihm dadurch allenfalls eine schemenhafte Orientierung möglich sei. Neben der dissozialen Persönlichkeitsstörung sei beim Angeklagten auch die Diagnose einer Störung der Sexualpräferenz (Voyeurismus und "pädophile Züge") zu stellen. Die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit habe allerdings ihren Grund in der dissozialen Persönlichkeitsstörung des Angeklagten.
Diese Begründung belegt nicht, dass beim Angeklagten bei Begehung der Taten eine schwere andere seelische Abartigkeit vorlag.
Allein die Diagnose "dissoziale Persönlichkeitsstörung" lässt für sich genommen eine Aussage über die Frage der Schuldfähigkeit eines Täters nicht zu.
Nach den bisher getroffenen Feststellungen ist nicht erkennbar, dass die psychischen Auffälligkeiten des Angeklagten dem Schweregrad einer schweren anderen seelischen Abartigkeit entsprechen.
Der sachverständig beratene Tatrichter muss daher prüfen, ob die Persönlichkeitsstörung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen. Bei der gebotenen normativen Bewertung ist weiter zu beachten, dass auf der Grundlage der Diagnose "dissoziale Persönlichkeitsstörung" ein so schwer wiegender Eingriff, wie ihn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darstellt, nur unter engen Voraussetzungen und nur dann gerechtfertigt ist, wenn feststeht, dass der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Er wurde untersucht und man ist zu einem Ergebnis gelangt
Und zwar, dass er schuldfähig ist. Wie "verrückt", wissen wir nicht.


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