mr223 schrieb:Normalerweise raten Strafverteidiger ihren Klienten immer die Aussage zu verweigern.
kennst du einen fall, bei dem jemand des mordes angeklagt wurde, der angeklagte aber von einem unfall spricht?
hätte ich einen tod zu verantworten, der aus einem unfall resultiert, den ich durch nachlässigkeit, durch unterlassung oder durch fehlverhalten zu verantworten hätte, dann würde ich selbstverständlich aussagen und dalles dazu beitragen, was mir helfen könnte.
was sollte da eine aussageverweigerung helfen?
wenn ich aber des mordes bezichtigt würde und ich weiss, dass ich ein täter bin, dann würde ich schweigen und meine anwältin das komplett regeln lassen, mit der ich mich besprochen hätte.
es gibt ja einige abstufungen, auch bei tötungen.
was wäre gewesen, wenn PM keine einzige aussage gemacht hätte?
kein szenario geliefert hätte?