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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

202 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, Auto ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 08:55
@Sonnenschein81
Vielleicht hat er sie ja auf ihrem Grundstück überwältigt und gezwungen, mit ihm zu der entlegenen Stelle zu fahren.

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Redox ehemaliges Mitglied

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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 09:01
Zitat von Ebba11Ebba11 schrieb:Vielleicht hat er sie ja auf ihrem Grundstück überwältigt und gezwungen, mit ihm zu der entlegenen Stelle zu fahren.
Uhhh... auch ein neuer und guter Ansatz.


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E_M ehemaliges Mitglied

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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 09:16
Zitat von Ebba11Ebba11 schrieb:Vielleicht hat er sie ja auf ihrem Grundstück überwältigt und gezwungen, mit ihm zu der entlegenen Stelle zu fahren.
Glaube ich nicht...Wie im Wilden Westen? Außerdem hätte er sie dann dort direkt erschiessen können...

Ich könnte mir vorstellen, dass er gesehen hat, wie sie ihre Jagdutensilien ins Auto gepackt hat, kannte ungefähr die Stelle wo sie üblicherweise jagen geht und ist zu Fuß hinterher. Dort gab es dann wieder Streit und da hat er sie erschossen...


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 09:24
Zitat von E_ME_M schrieb:Glaube ich nicht...Wie im Wilden Westen? Außerdem hätte er sie dann dort direkt erschiessen können...
Ich kenne die Gegebenheiten dort nicht. Wer wohnt dort in unmittelbarer Nähe bzw. war der Lebensgefährte Zuhause?
Zitat von E_ME_M schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass er gesehen hat, wie sie ihre Jagdutensilien ins Auto gepackt hat, kannte ungefähr die Stelle wo sie üblicherweise jagen geht und ist zu Fuß hinterher. Dort gab es dann wieder Streit und da hat er sie erschossen...
Warum zu Fuß? Sie fuhr ja mutmaßlich mit einem PKW. Ich würde keinem PKW zu Fuß folgen wollen. Aber wenn er natürlich wußte, das sie in unmittelbarer Nähe wieder halten wollte, dann wäre es ggf. logisch.


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Redox ehemaliges Mitglied

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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 09:42
Zitat von E_ME_M schrieb:Glaube ich nicht...Wie im Wilden Westen? Außerdem hätte er sie dann dort direkt erschiessen können...
Im Prinzip reicht es schon zum Auto zu gehen, einzusteigen, die Waffe auf jemanden zu richten und zu sagen fahr dort und dort hin.

Ich glaub man unterschätzt die Macht einer Waffe - vorallem wenn sie auf einen selbst gerichtet ist.
Zitat von E_ME_M schrieb:Außerdem hätte er sie dann dort direkt erschiessen können...
Noch einfacher wäre es nur mehr, sich direkt in's Gefängnis zu stellen. Die Beweislage ist an einem Feldweg wohl doch noch etwas schwerer zu konstruieren als vor meiner Haustür mit zik Bewohnern rundherum.

Dass er dann doch flüchtete, erkläre ich mir wohl damit dass es ihm wohl zu brenzlig wurde. Die Anrainer werden hier und da schon mal was mitbekommen haben was das Stalking und ect. betrifft


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 11:33
In irgendeiner Mitteilung hieß es, die Ermittler versprächen sich von der Obduktion einen großen Fortschritt bei den Ermittlungen. Könnte mir das so erklären, dass es dabei um die Projektile ging. So wie es nun heißt, ist der Lebensgefährte nicht mehr tatverdächtig.
Weil der Lebensgefährte der Frau im Besitz mehrerer legaler Schusswaffen ist, gingen die Ermittler zunächst davon aus, dass es sich um „eine aus dem Ruder gelaufene Beziehungstat“ handeln könnte, wie es kurz nach Auffinden der Leiche vor Ort hieß. Der Tatverdacht gegen den Mann habe sich jedoch „nicht erhärtet“, wurde am Dienstag mitgeteilt.

Auch die Theorie, dass dunkle Geschäfte mit dubiosen osteuropäischen Partnern und damit verbunden hohe Schulden der Grund für den Mord waren, wird mittlerweile eher für unwahrscheinlich gehalten.

Stattdessen gehen die Ermittler davon aus, dass es sich um einen eskalierten Nachbarschaftsstreit handelt! Im Visier der Fahnder: Thomas M., der direkt neben Ute P. lebt.

– Quelle: https://www.berliner-kurier.de/29697620 ©2018 –
PS
Weil es schon mal hieß, die Bild hätte geschrieben, das Opfer sei von seiner Mutter gefunden worden, in der Bildüberschrift (Bezahlartikel, mehr kann ich nicht lesen) heißt es lediglich "Mutter fand Ute P. (57) erschossen im Auto". Die Intention ist unstrittig, dennoch fällt auf, hier steht vorsorglich nicht "ihre Tochter", nur, dass es eine Mutter war. ;)


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 11:46
Zitat von emzemz schrieb:ier steht vorsorglich nicht "ihre Tochter", nur, dass es eine Mutter war. ;)
Das ist aber auch derbe böse von der "BILD". Ist ja quasi fast schon Irreführung bzw. Clickbait -.-

Ich weiss schon, warum ich dieses Käseblatt meide wo es nur geht...


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 12:01
@NeonMouse

Früher war das noch ausgeprägter bei der Bild. Und da ich den Artikel nicht kenne, kann ich bezüglich bekannter Verhaltensmuster nur schwurbeln. Aber möglich wäre folgendes Szenario:

Da braucht nur einer aus dem Ort gesagt zu haben, dass er denke, die Mutter des Opfers sei dabei gewesen. Man hat eine Info, will die auch kolportieren, ist sich aber deren Wahrheitsgehalt nicht sicher. Also formuliert man das so, dass eine mögliche "Watschn" der Mutter rechtlich ohne Folgen bleibt. Aber wie gesagt, ich kenne den restlichen Artikel nicht.


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 13:49
In der heutigen Printausgabe der Volksstimme, dort Seite 2, steht, dass es die Mutter von Ute P. war, die am Sonnabend nach 20 Uhr ihre Tochter in dem Auto fand, und zwar nur 100 m vom Haus der Mutter entfernt.

Ich kann den Artikel leider nicht verlinken, habe keinen Zugang zur kompletten E-Ausgabe der Volksstimme.


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 14:21
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Wenn ich noch spekulativ das Klischee einbaue, dass Frauen eher ein distanzierteres, zweckgebundeneres Verhältnis zu Schusswaffen haben, als es bei vielen Männern der Fall ist, könnte man dazu tendieren, dass sie -eher wahrscheinlich- keine geladene Waffe mitführte.
ok, aber lt. des artikels der "volksstimme" soll sie von dem nachbarn "gestalkt" worden sein. vllt fühlte sie sich bedroht und führte ab und an - bspw. bei ausflügen in entlegene gegenden - doch eine geladene waffe mit? auch wenn es eher unwahrscheinlich erscheint, würde ich es vorerst nicht völlig ausschließen. erstmal...


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14.02.2018 um 23:14
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Ich frage mich aber, was UP so mitten in der Walachei um 20 Uhr gemacht hatte (noch dazu mit Auto, wo sie doch nur enige Meter entfernt wohnte) und woher der Täter wusste, dass sie dort war. Für mich etwas zuviel Zufall
An soviel Zufall mag ich auch nicht glauben. Zumal es ja auch ein paar Indizien dagegen gibt. Das Opfer wird nicht grundlos in die Pampa gefahren sein. Diese Verhaltensmuster passen auch nicht wirklich in diese Altersklasse. Einen Jagdeinsatz halte ich natürlich für möglich, er erscheint mir persönlich jedoch nicht allzu wahrscheinlich. Ich kann mir viel eher vorstellen, dass es um Ungestörtheit ging. Sie könnte sich dort mit jemandem verabredet haben oder könnte dorthin mit/ohne Gewalt gelotzt worden sein. Möglicherweise gab es gute Gründe für sie dafür, warum dieses Treffen/Gespräch nicht daheim oder an einem öffentlichen/frequentierten Ort geführt werden konnte. Eine Aussprache mit ihrem Stalker ? Natürlich möglich, genauso gut kann es tausend andere Gründe gegeben haben. Man weiß es nicht.

Was die Waffe anbelangt, glaube ich eher nicht an ein Jagdgewehr. Erstens ist das Mitführen der Waffe in geladenem Zustand außerhalb des Jagdbetriebes nicht erlaubt, zweitens ist eine solche Waffe auch nicht in der Jackentasche oder im Handschuhfach unterzubringen. Sie ist auffällig, schwer und unhandlich. Zur Selbstverteidigung in einem Auto oder aus einem Auto heraus also relativ ungeeignet. Anders bei einer Kurzwaffe/Faustfeuerwaffe. Einen Revolver schließe ich nahezu aus, da Hülsen gefunden wurden. Sie wären nach den Schüssen in der Trommel verlieben, hätten also bewusst durch den Schützen entfernt und an den Fundort geworfen/dort platziert werden müssen. In dieser Handlung sehe ich derzeit keinen Sinn. Hier kommt mir eine Pistole in den Sinn. Sie ist leicht zu verstauen, verdeckt tragbar, handlich/praktisch und sicher in der Anwendung. Zudem mehrschüssig. Passend dazu wird die Hülse bei jedem Schuss ausgeworfen. Das passt.

Doch da gibt es noch offene Fragen. Wessen Waffe kam zum Einsatz ? Die Polizei wird sicher daheim oder dort wo das Opfer auch immer ihre Waffen aufbewahrte, nach allen offiziell gemeldeten und eingetragenen Waffen gesucht haben. Sind sie alle vollständig vorhanden, hätte das Opfer schon eine illegale Waffe besitzen müssen, um mit der Eigenen Waffe erschossen werden zu können. Fehlt eine Waffe, könnte man mit ziemlicher Sicherheit behaupten, dass sie damit erschossen wurde und/oder der Täter diese geraubt hat. Findet man also die Waffe, hat man mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen ziemlich guten Tatverdächtigen. In diesem Zusammenhang wäre der Täter also besser beraten gewesen, die Tatwaffe zurückzulassen oder zumindest sicher zu entsorgen. Letzteres kann ja (noch) geschehen sein.

Daraus leite ich frei und spekulativ ab, dass der Schütze die Waffe zum Tatort mitbrachte. Sofern er also nicht von Berufswegen oder illegaler Weise ständig eine Waffe mit sich herumträgt, handelte er mit Vorsatz oder aber er kalkulierte den möglichen Einsatz der Waffe und dessen Folgen mit ein. Ein zufällig eskaliertes Drama wird damit in meinen Augen weniger wahrscheinlich.


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 23:35
@Slaterator
Sehr guter Beitrag!
Dem kann ich nichts mehr hinzufügen, nur zustimmen! :-)

Ich gehe auch stark davon aus, dass der Täter die, ich vermute mal, Kurzwaffe (Pistole) mitbrachte.
Mit einem Gewehr wurde sie mit Sicherheit nicht erschossen, dazu passt vieles nicht.
Genau, lässt sich auch sofort klären und wurde wahrscheinlich auch schon geprüft, ob noch alle Waffen vor Ort zuhause bei dem Opfer im Waffenschank eingeschlossen sind oder ob eine fehlt.
Viele Jäger, zumindest in unserem Revier, haben allerdings mehr Langwaffen als Kurzwaffen, wenn überhaupt eine Kurzwaffe.
Da man diese einfach nicht so oft in Gebrauch hat, wie die Flinte, sondern eher für eine Nachsuche benutzt wird.
Schon wegen diesem Aspekt, denke ich nochmals, der Täter brachte die Waffe von sich mit und es ist seine..
Und ich gehe davon aus, dass die Mitnahme der Pistole "geplant" war..


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 23:45
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Sie könnte sich dort mit jemandem verabredet haben oder könnte dorthin mit/ohne Gewalt gelotzt worden sein.
dann müsste es einen zeugen geben, der den schützen beobachtet haben müsste. oder wie soll ich mir da vorstellen? es sei denn, der andere hatte einen eigenen pkw, und sie ist eine weile noch in ihrem auto am feldweg geblieben, nachdem der andere weggefahren it. diesen moment könnte der schütze genutzt haben.
oder sie könnte auch unter einem vorwand vom schützen zum späteren tatort gelockt worden sein? irgendeine ausrede, die glaubwürdig klingt, sie solle zu dem ort kommen.


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

14.02.2018 um 23:49
Zitat von pipapueppopipapueppo schrieb:Und ich gehe davon aus, dass die Mitnahme der Pistole "geplant" war..
Dürfte doch wohl logisch sein...wenn jemand ne Waffe einsteckt,u.diese mitnimmt,dann ist das geplant. Sonst würde er die Waffe ja wohl nicht mitnehmen...


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

15.02.2018 um 00:03
@Dreamcatcher66
Es ging ja gerade noch drum, vom wem die Tatwaffe ist, vom Opfer selbst oder vom Täter daher nicht ganz so logisch ;)


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15.02.2018 um 00:10
Zitat von nutzerinnutzerin schrieb:dann müsste es einen zeugen geben, der den schützen beobachtet haben müsste. oder wie soll ich mir da vorstellen?
Man kann sich per Telefon verabreden, bei einem vorherigen kurzen Treffen an anderer Stelle, sogar weit im Vorfeld. Weshalb sollte es also zwingend einen Zeugen geben, der den Schützen gesehen hat ? Wenn er per pedes zum Tatort kam, muß das nicht der Fall sein. Da kann er sich "bedeckt" gehalten haben, solange die Zielperson noch nicht dort war. Außerdem wurde das Umfeld des Tatortes ja nicht durchgehend beobachtet. Sonst hätte es ja auch Zeugen für die Tat geben müssen/können. Das ist wohl nicht der Fall. Oder habe ich Dich da jetzt falsch verstanden ?
Zitat von Dreamcatcher66Dreamcatcher66 schrieb:Dürfte doch wohl logisch sein...wenn jemand ne Waffe einsteckt,u.diese mitnimmt,dann ist das geplant. Sonst würde er die Waffe ja wohl nicht mitnehmen...
Das ist nicht unbedingt der Fall. Genaugenommen ist nur der mögliche Einsatz der Waffe und die daraus resultierenden Folgen seitens des Schützen miteinkalkuliert. Möglicher Einsatz heißt, es muss nicht, kann aber dazu kommen. Genaugenommen ist das keine vollständige Planung, sondern nur eine Option. Theoretisch könnte auch eine Waffe mitgeführt werden, weil der/die Träger(in) das z.B. von Berufswegen her immer macht oder machen muss. Denkbar ist auch ein illegales, ständiges Führen einer Waffe. Letzteres ist aber eher selten der Fall.


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

15.02.2018 um 00:29
Vielleicht hat der Stalker (Nachbar) sie verfolgt, sie fuehlte sich dann von ihm bedroht und hat ihre Jagdwaffe aus dem Auto geholt und er hat ihr die Waffe weggenommen und sie erschossen...sie hat geschafft sich noch ins Auto setzen
nur Theorie


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15.02.2018 um 00:55
@Jane_Marple

...Und anschließend nimmt der Schütze die Tatwaffe mit ? Das ist natürlich möglich und vorstellbar. Allerdings etwas komplizierter als es zwingend sein muss. Die Annahme, der Schütze brachte die Tatwaffe zum Tatort mit, ist weit einfacher und auch nicht unrealistischer. Wir kennen den Schützen nicht. Wir können daher nicht wissen, ob er/sie eine Waffe besitzt und wenn ja, warum. Das die Getötete einen Jagdschein hatte heißt ja nicht automatisch, dass die Tatwaffe deshalb auch von ihr beigesteuert worden sein muss. Im Gegenteil. Wenn sie die mit dieser Lizenz verbundenen Pflichten entsprechend wahrgenommen hat, durfte sie keine geladene Waffe mitführen. Auch dann nicht, wenn sie sich irgendwo unwohl und/oder bedroht fühlt. Aber mir ist dabei noch etwas aufgefallen:

Wenn ich mich persönlich von einer Person bedroht, bedrängt, genötigt fühle, verabrede ich mich dann mit dieser Person allein, in den Abendstunden, mitten in der Pampa ? Dort wo ich nur schlecht flüchten kann, mich niemand um Hilfe schreien hört, sollte etwas aus dem Ruder laufen ? Das ist eine -mit Verlaub- ziemlich dumme Idee. Gesetzt den Fall, sie hätte es so gemacht. Hat sie sich deshalb -obschon illegal- eine geladene Waffe mitgenommen ? Um was damit zu tun ? Zu drohen ? Im Ernstfall scharf zu schießen und damit möglicherweise einen Menschen zu töten ? Auch das hätte sie in Schwierigkeiten gebracht. Selbst wenn es sich um Notwehr gehandelt hätte, die sie erst einmal hätte beweisen müssen. Wäre es da nicht viel einfacher gewesen, einen Platz in der Öffentlichkeit zu suchen ? Ein Café, eine Kneipe ? Einen öffentlichen Platz ? Da wäre sie auch sicher gewesen, hätte dafür aber keine Waffe mitnehmen müssen.

Ich persönlich halte es deshalb für wahrscheinlicher, dass sie sich eigentlich (relativ) sicher fühlte. Vielleicht hatte sie sich schon zuvor einmal mit dem Schützen dort getroffen. Gegebenenfalls traute sie ihm auch keine Gewalttätigkeit zu. Vielleicht beides. Wenn sie freiwillig dort war, rechnete sie wohl eher nicht mit einer möglicherweise tödlichen Auseinandersetzung.

Nochmal, es ist alles Spekulation meinerseits. Die Faktenlage ist noch recht dünn. Da können noch viele neue Details und Informationen kommen, die den Fall dann um 180° drehen. Aber im Moment sehe ich das persönlich so.


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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

16.02.2018 um 13:04
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Oder habe ich Dich da jetzt falsch verstanden ?
ich glaube, ich habe dich letztlich falsch verstadnen... ich dachte, du meintest ein treffen mit einer dritten person, aber du meintest doch ein treffen mit dem späteren schützen, sehe ich das jetzt richtig? :ask:
ich wäre auch - wenn - dann eher von einem treffen mit einer unbeteiligten person ausgegangen, denn wie du weiter unten schreibst:
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Wenn ich mich persönlich von einer Person bedroht, bedrängt, genötigt fühle, verabrede ich mich dann mit dieser Person allein, in den Abendstunden, mitten in der Pampa ? Dort wo ich nur schlecht flüchten kann, mich niemand um Hilfe schreien hört, sollte etwas aus dem Ruder laufen ? Das ist eine -mit Verlaub- ziemlich dumme Idee.
das sehe ich genauso.

deswegen dachte ich an ein szenario, wo u.p. sich mit einer unbeteiligten person in der "pampa" trifft, vllt mit einem anderen jäger/förster (jetzt mal rein spekulativ), der nichts mit der sache zu tun hat, und mit dem sie gemeinsam ihren "beruflichen pflichten" im angrenzenden wald nachgeht. der spätere schütze (sei es z.b. dieser "stalker") bekommt wind von der verabredung und kommt auch dazu und erschießt u.p. im auto. deshalb bin ich da von einem anderen zeugen (die eigentliche verabredung) ausgegangen. es sei denn, der ist noch nicht da oder schon weg. so hatte ich das verstanden (und würde es auch für ein mögliches szenario halten)...


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Egi ehemaliges Mitglied

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Frau in Brandenburg im Auto erschossen

16.02.2018 um 14:10
Ein kleiner Blick ins Waffengesetz schafft Klarheit:

Waffengesetz (WaffG)
§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.


Vereinfacht gesagt: Im Revier dürfen Inhaber eines Jagdscheins auch die Kurzwaffe geladen und zugriffsbereit führen, auf dem Weg von und zum Revier nur ungeladen. Ja, und auch die für Jäger genehmigten zwei Kurzwaffen (Pistole oder Revolver) zählen hier als Jagdwaffen, weil sie zur Nachsuche oder für den Fangschuss bei verletzten Tieren eingesetzt werden können. Siehe auch hier;

2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.



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