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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

2.648 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Getötet ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 07:49
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:arglos war sie theoretisch nur, was die versuchte Vergewaltigung betraf, danach ja dann nicht mehr.
@Tussinelda
Das ist eine Begründung, die mir zwar einleuchtet, mir aber vorkommt, wie von Juristen am Schreibtisch erdacht.
Es stimmt, dass eine Tat in einzelne Segmente gegliedert wird. Für mich führt aber Eins nach zum Anderen.
Wenn sich das Opfer wehrt- oder schreit- wird sich bei vielen Tätern oft auch Wut (auf das Opfer/oder Frauen im allgemeinen breit machen)


Nicht der Mord hat ihn sexuell befriedigt, sondern die Vergewaltigung


Aber was ist im Fall einer versuchten, nicht vollendeten Vergewaltigung? (Ich weiss, damit müssen sich Gutachter beschäftigen- und können zu gegensätzlichen Auffassungen kommen)
Ist nicht wahrscheinlich, dass ein Täter, der beim Geschlechtsakt scheitert (versagt), aus Wut das Opfer tötet?
Eine Vergewaltigung ist ja von Seiten des Täters keine romantische Angelegenheit, sondern immer ein aggressiver Akt.

Und als drittes:
Dem Täter dürfte bewusst gewesen sein, dass er auffallend tätowiert ist- und gut beschrieben werden kann.
Er hat in der Nähe gewohnt, war in der Nachbarschaft bekannt.
Ist anzunehmen, dass er jemals vorhatte, das Opfer als Zeugin überleben zu lassen?

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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 14:35
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Die Tatmerkmale des Mordes sollten in dem Fall klar gegeben sein.

Daraus schließend, gehe ich von folgendem aus:

https://www.koerperverletzung.com/mord/
Das Urteil lautet auf Mord: Welche Strafe droht?
Anders als bei den unterschiedlichen Formen der Körperverletzung ist für einen nachgewiesenen Mord kein Strafrahmen mehr vorgegeben, innerhalb dessen sich das Gericht bei der Urteilsverkündung bewegen kann.

Es gibt nur eine vorgesehene Strafe, die bei Mord nach deutschem Strafrecht in Betracht kommt: die lebenslange Freiheitsstrafe.
Abweichend von zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen ist hier also kein Höchstmaß von 15 Jahren festgeschrieben. Potentiell kann der Täter demnach auch tatsächlich bis zum Ende seines Lebens im Gefängnis verbleiben, wenn er laut Gutachten und Sozialprognose weiterhin eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellt oder etwa die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Allerdings steht es jedem verurteilten Mörder rechtlich zu, eine regelmäßige Haftprüfung zu verlangen. Hierbei erstellen Psychologen und andere Spezialisten ein Gesamtbild hinsichtlich der Haftgründe. Sind diese nicht mehr gegeben, kann der Rest der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Aber bei Mord gilt: Die erste Haftprüfung kann erst nach frühestens 15 Jahren Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt beantragt werden. Das bedeutet, dass jeder Mörder zunächst mindestens 15 Jahre Haftstrafe ableisten muss.

Wurde für einen begangenen Mord in dem Urteil des Gerichts neben der lebenslangen Freiheitsstrafe gar noch die anschließende Sicherungsverwahrung bestimmt, kommt ein verurteilter Mörder in aller Regel nie mehr auf freien Fuß. Selbst wenn die Haftgründe nicht mehr gegeben sein sollten, erfolgt sodann nicht die Aussetzung zur Bewährung. Stattdessen muss der Täter vom Gefängnis in eine spezielle Sicherungsanstalt umziehen – für den Rest seines Lebens.



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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 14:47
@frauZimt
er war auffällig tätowiert? Wo kann ich das nachlesen?


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 15:13
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:arglos war sie theoretisch nur, was die versuchte Vergewaltigung betraf, danach ja dann nicht mehr. Also fällt Arglosigkeit weg. Wenn er nicht zur Befriedigung seines Triebes mordete, also morden zum Trieb dazu gehört quasi, dann fällt das auch weg. Außer er hätte den Tod billigend in Kauf genommen bei der Vergewaltigung.
Bei solchen Ausführungen bekommt man ja eine Gänsehaut - vor Fremdschämen.

Und was die Ausführungen zu den Mordmerkmalen angeht:"Zur Verdeckung einer Straftat" - schon mal gehört?


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 15:15
@PurePu
na dann widerlege es doch....


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 15:18
@Tussinelda
Bereits geschehen. Textverständnis ist im übrigen Lernziel der zweiten Klasse. :D

Hoffe, es wird nicht wieder eine Verteidigung, die nur auf Kosten des Opfers geht. Warten wir ab, wann er sich äußert und ob er dies überhaupt tut.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 15:23
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Der Täter hatte die Kontrolle über die Situation
Er entdeckt die Frau. Sie ist allein. Sie entspannt, schenkt ihrer Umwelt keine Aufmerksakeit, mithin arglos. Das Opfer fühlt sich sicher. Kein Zeuge in der Nähe.

Ich erkenne hier 2 Mordmerkmale (Verdeckung/Arglosigkeit). Dazu kommt das Merkmal sexuelle Befriedigung; also drei Mordmerkmale.
@PurePu
ich habe mich darauf bezogen, auf Verdeckung einer Straftat bin ich gar nicht eingegangen, da ich nur erwähnt habe, was ich denke eben NICHT zutrifft, von daher weiß ich nicht, was Du von mir willst.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 15:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:heute um 14:47
@frauZimt
er war auffällig tätowiert? Wo kann ich das nachlesen?
Muss erst mal nachdenken, wo ich das gelesen habe.
Das war wohl eine Mutmaßung hier im thread, bezügl. der Kratzspuren an den Armen.

Trotzdem ist der Boden für einen Täter heißer, wenn er in der Nähe seiner Wohnung eine kriminelle Tat begeht.
Und so weit weg vom Tatort wohnte er damals nicht.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 15:55
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Muss erst mal nachdenken, wo ich das gelesen habe.
Das war wohl eine Mutmaßung hier im thread, bezügl. der Kratzspuren an den Armen.
ja, eben, eine Theorie, mehr nicht. Auch habe ich nicht gelesen, dass er in der Nachbarschaft bekannt war, stand das irgendwo und ich habe es übersehen?


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 16:27
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Das war wohl eine Mutmaßung hier im thread, bezügl. der Kratzspuren an den Armen.
Oha.. ich glaube ich erinnere mich. Jemand mutmasste das der Täter "körperbetont (körperfixiert) sei. Und der Nächste macht dann "tätowiert" daraus. So lernen Gerüchte das Laufen :(.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 16:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, eben, eine Theorie, mehr nicht. Auch habe ich nicht gelesen, dass er in der Nachbarschaft bekannt war, stand das irgendwo und ich habe es übersehen?
Ich habe immer sofort Bilder vor Augen, die sich mir einprägen.
Das ist mir schon oft bei Allmy aufgefallen.
Wenn jemand schreibt, dass die vermuteten Kratzspuren vielleicht nicht so auffallen, weil der Täter tätowiert ist- und wenn das dann in weiteren Posts angenommen wird, bleibt mir das Bild im Gedächtnis und wird für mich zum Fakt.
Ich finde immer interssant, wenn ich dann drauf komme, dass das nur ein Fantasiebild ist. Und nicht echt.
Ich meine mich an Zeitungsartikel zu erinnern, dass der TV ein paar hundert Meter vom Tatort entfernt abgestiegen war. Er hatte keine Wohnung gemietet, aber eine Absteigemöglichkeit.

Bin jetzt ehrlich gesagt zu lustlos, danach zu suchen.
Aber gab es nicht eine längere Debatte im thread, dass er das Opfer schon vorher auf der Straße getroffen haben könnte?


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 16:30
Zitat von MR________XMR________X schrieb:Und der Nächste macht dann "tätowiert" daraus. So lernen Gerüchte das Laufen :(.
Ich hab von den Tätowierungen zum ersten mal gelesen, als es um die Kratzspuren ging.

Aber auch die waren ja nur angenommen. Wir wissen ja nicht, ob er Kratzer an den Armen hatte. Das ist naheliegend, wenn das Opfer einen Angriff gegen den Hals abwehren will.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 16:40
@frauZimt
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich habe immer sofort Bilder vor Augen, die sich mir einprägen.
Das ist mir schon oft bei Allmy aufgefallen.
Wenn jemand schreibt, dass die vermuteten Kratzspuren vielleicht nicht so auffallen, weil der Täter tätowiert ist- und wenn das dann in weiteren Posts angenommen wird, bleibt mir das Bild im Gedächtnis und wird für mich zum Fakt.
das geht aber in solchen Diskussion nicht, immerhin geht es um "echte" Taten, das ist hier kein Krimiroman. Von daher wäre es vielleicht besser, Du würdest es entweder prüfen, bevor Du es behauptest oder aber einfach nicht als Tatsache formulieren. Es ist nämlich tatsächlich so, dass sich so etwas ruckizucki als vermeintliche Tatsache verselbstständigt. Und das verzerrt nun einmal die Faktenlage.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 17:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, eben, eine Theorie, mehr nicht. Auch habe ich nicht gelesen, dass er in der Nachbarschaft bekannt war, stand das irgendwo und ich habe es übersehen?
In der BZ wurde es folgendermaßen erwähnt:
Der wohnungslose Bulgare soll zum Zeitpunkt des Mordes in Pankow in einem vor allem von Südosteuropäern bewohnten Mehrfamilienhaus gelebt haben.

Es liegt nur 300 Meter entfernt vom Tatort an der Dolomitenstraße. Hier hatte ein Flaschensammler die halbnackte Leiche der jungen Frau gefunden.
https://www.bz-berlin.de/berlin/pankow/melanies-killer-sperrt-sich-gegen-auslieferung


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 17:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das geht aber in solchen Diskussion nicht, immerhin geht es um "echte" Taten, das ist hier kein Krimiroman.
Das ist mir nur zu bewusst. Man muss sich immer wieder die Zeit nehmen und die Fakten würdigen.

@DoroB
Danke
Das ist der Text. Ich hatte damals sogar eine BZ
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Der wohnungslose Bulgare soll zum Zeitpunkt des Mordes in Pankow in einem vor allem von Südosteuropäern bewohnten Mehrfamilienhaus gelebt haben.

Es liegt nur 300 Meter entfernt vom Tatort an der Dolomitenstraße. Hier hatte ein Flaschensammler die halbnackte Leiche der jungen Frau gefunden.



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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

19.08.2018 um 18:30
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:arglos war sie theoretisch nur, was die versuchte Vergewaltigung betraf, danach ja dann nicht mehr. Also fällt Arglosigkeit weg. Wenn er nicht zur Befriedigung seines Triebes mordete, also morden zum Trieb dazu gehört quasi, dann fällt das auch weg. Außer er hätte den Tod billigend in Kauf genommen bei der Vergewaltigung.
Richtig, diese Mordmerkmale sehe ich hier auch nicht als gegeben an. Bleibt eben nur die Verdeckungstat. Sollte er überzeugend darlegen können, daß er sie nicht töten wollte, sondern zB in Panik geriet, als sie sich heftig zur Wehr setzte, evt. anfing zu schreien und er sie würgte, damit sie still ist, könnte es vielleicht noch auf Totschlag hinauslaufen. Allerdings ist erwürgen schon sehr heftig und dauert auch eine Weile, so daß ich da eigentlich eher in die Richtung tendiere, daß er sie töten wollte. Wir werden sehen, was am Ende raus kommt.

@frauZimt

Wenn er Angst hatte, daß sie ihn erkennt, weil er in der Nähe von ihr wohnte, setzt das voraus, daß er genau das aber auch wußte. Das seh ich jetzt erstmal nicht als gegeben an. Ich gehe davon aus, daß MR ein ihm unbekanntes Zufallsopfer war.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

20.08.2018 um 17:48
Das ist ja alles reine Spekulation. Es wird abzuwarten bleiben, worauf die Anklage lautet.

Im Voraus darüber zu spekulieren, ist eigentlich völlig sinnlos. Mal schauen, was passiert.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

21.08.2018 um 11:57
@Photographer73

Beim längeren Würgen bis zur Bewusstlosigkeit vergisst Du die zumindest billigende Inkaufnahme des Todes. Das wäre wieder ein Mordmerkmal. Es muss kein reiner Vorsatz sein, auch dolus eventualis genügt hier bereits.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

25.08.2018 um 20:19
Ich finde auf der Suchmaschine viele Urteile wg Totschlags (7 - 10 Jahre Haft) wo ein Täter sein Opfer erwürgt hat. Ich denke dass das mildere Urteil "Totschlag" eher dann gefällt wird, wenn Täter und Opfer eine Beziehung hatten (Eheleute oder Freund und Freundin).


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

25.08.2018 um 20:29
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich finde auf der Suchmaschine viele Urteile wg Totschlags (7 - 10 Jahre Haft) wo ein Täter sein Opfer erwürgt hat. Ich denke dass das mildere Urteil "Totschlag" eher dann gefällt wird, wenn Täter und Opfer eine Beziehung hatten (Eheleute oder Freund und Freundin).
Im Fall von Melanie R. war es aber Mord zu Verdunklung einer anderen Straftat. Und das heißt Lebenslänglich.


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