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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2019 um 20:59
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Daher frage ich mich, wann der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten greift? Hier zumindest tat er es nicht.
Nein, dieser Grundsatz greift bekanntlich nicht bei jedem Einzelindiz. Das ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel.

Diese Entscheidungsregel greift vielmehr im Rahmen des § 261 StPO,wonach über das Ergebnis der Beweisaufnahme das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheidet. Erst wenn hier, nach dem Gesamtergebnis der Beweisaufnahme und deren Würdigung, Zweifel an der Schuld des Angeklagten aufkommen bzw. Bleiben, muss das Gericht nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ entscheiden.

Dazu der BGH (1 StR 409/15 vom 18.2.2016):
3. Rechtsfehlerhaft ist auch die Anwendung des Zweifelssatzes auf einzelne Indizien. Bei dem Grundsatz „in dubio pro reo“ handelt es sich um eine Entscheidungsregel, nicht um eine Beweisregel. Diese Regel hat das Gericht erst dann zu befolgen, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung von der Täterschaft zu gewinnen vermag. Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist die Regel grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 83).


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12.08.2019 um 21:05
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:zumindest hat er die Wäsche aus dem Wäschekorb nicht mitgenommen.
Nein, war wohl nicht so dringend.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Kann doch sein, dass sie das gestört hat und sie somit selber auf die Idee kam, diese, wie man es früher so machte, in der Badewanne zu waschen.
Das Gericht hat dieses "kanndochsein" offenbar für abwegig gehalten, vermutlich, weil es sich um normal verschmutzte Wäsche handelte, die kaum jemand in der Badewanne vorwäscht.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Das Gericht kann ja auch nicht hellsehen, sondern lediglich spekulieren. Wie wir hier eben auch.
Ja, das Gericht macht das genau wie wir. Macht nen Thread in einem Forum auf, diskutiert und spekuliert ein bisschen und dann wird abgestimmt. :D
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Daher frage ich mich, wann der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten greift? Hier zumindest tat er es nicht.
Du meinst das Gericht hatte Zweifel und hat ihn trotzdem verurteilt? Wie kommst du darauf?
Oder sprichst du von deinen eigenen Zweifeln, die die Richter hätten haben müssen?


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12.08.2019 um 21:10
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:a, das Gericht macht das genau wie wir. Macht nen Thread in einem Forum auf, diskutiert und spekuliert ein bisschen und dann wird abgestimmt. :D
und wenn sie doch Wäsche waschen wollte? Wie kann man das ausschließen, verstehe ich wirklich nicht.
Wie hier schon zuvor geschrieben wurde, ältere Menschen überschätzen sich öfter mal. Da kann man kaum behaupten, dass jemand etwas nicht machen würde. Das ist reine Spekulation, was denn sonst.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Du meinst das Gericht hatte Zweifel und hat ihn trotzdem verurteilt? Wie kommst du darauf?
naja es gab ein seltsames Motiv. Es gab keine forensischen Spuren. Die Richterin schloss nicht aus, dass man in der Lage verunfallen kann. Es gab nur die beiden Hämatome, die sich nicht erklären ließen.
Die Dame litt unter Schwindelanfällen nahm blutverdünnende Medikamente. Entweder steht im Urteil noch etwas Gravierendes, oder ich empfinde das alles sehr konstruiert und dünn.


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12.08.2019 um 21:14
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:und wenn sie doch Wäsche waschen wollte?
Ich halte das für völlig abwegig. Die Wäsche stand nicht im Bad, es war kein Waschmittel im Wasser, die Wäsche war nicht so verschmutzt, dass man sie hätte vorwaschen müssen, es ist furchtbar anstrengend, Wäsche so zu waschen, noch dazu mit fast 90, schwach und gebrechlich, außerdem war MG da, der ihre Wäsche immer wäscht.
Ich schließe das aus.


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12.08.2019 um 21:18
Folgendes noch zu der Simulation.
Aber unsere Methoden haben sich in den letzten fünf Jahren massiv verbessert", sagt Schmitt. Er und seine Kollegen sind jetzt in der Lage, eine Vielzahl von Daten - Größe und Gewicht der Person, die Größe verschiedener Körpersegmente, die Masseverteilung am Körper, die Muskelkräfte, die auf die Gliedmaßen einwirken - in die Simulation einfließen zu lassen. "Wir haben uns ein ganzes Jahr lang mit diesem Fall beschäftigt", sagt Schmitt; einer seiner Studenten will damit sogar seine Doktorarbeit bestreiten. "Wir können natürlich nicht alles simulieren, aber mit Sicherheit können wir sagen, dass unter der Annahme eines plötzlichen Schwächeanfalls die Position, in der die Leiche aufgefunden wurde, und die Verletzungen, die bei der Obduktion festgestellt wurden, jedenfalls nicht auszuschließen sind."
https://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchung-im-landtag-tod-in-der-badewanne-computersimulation-soll-aufklaeren-1.4070826
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ich halte das für völlig abwegig. Die Wäsche stand nicht im Bad, es war kein Waschmittel im Wasser, die Wäsche war nicht so verschmutzt, dass man sie hätte vorwaschen müssen, es ist furchtbar anstrengend, Wäsche so zu waschen, noch dazu mit fast 90, schwach und gebrechlich, außerdem war MG da, der ihre Wäsche immer wäscht.
Ich schließe das aus.
hast du die komplette Wäsche gesehen? Der Wäschekorb schien voll gewesen zu sein auf dem Bild.
Das ist deine Annahme, ich denke, es könnte auch anderes gewesen sein. Wir WISSEN es nicht.


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12.08.2019 um 21:19
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:hast du die komplette Wäsche gesehen? Der Wäschekorb schien voll gewesen zu sein auf dem Bild.
Das ist deine Annahme, ich denke, es könnte auch anderes gewesen sein. Wir WISSEN es nicht.
Was vermutest du denn in dem Wäschehaufen, was die Verteidigung nicht gefunden hat?


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12.08.2019 um 21:20
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Was vermutest du denn in dem Wäschehaufen, was die Verteidigung nicht gefunden hat?
z. B. Unterwäsche? Die wird sie, als alte Dame,mit Sicherheit getragen haben.


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12.08.2019 um 21:23
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:z. B. Unterwäsche? Die wird sie, als alte Dame,mit Sicherheit getragen haben.
Es war dann aber keine Notfallwäsche, denn die ist ja flüchtig. Den Wäschehaufen konnte man untersuchen.


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12.08.2019 um 21:27
@Seps13
vielleicht wollte sie die Wäsche waschen. Ich weiß es nicht, es könnte durchaus möglich sein. Es ist zumindest nicht komplett auszuschließen.

Ein späterer Todeszeitpunkt passt auch eher zu den Gegebenheiten am Tatort, wie das brennende Licht. MG hat sich hierbei solch eine Mühe gegeben den Tatort zu fingieren. Bei der Leiche hat er sich scheinbar gar keine Gedanken mehr gemacht, ob eine solche Auffindesituation nicht auffällig wirkt.

So wie ich es verstanden habe, ist das Gericht den Ausführungen des Gutachters gefolgt. Dieser kann sich letztendlich auch geirrt haben.
Daher verstehe ich nicht, warum man in diesem Fall nicht im Zweifel für den Angeklagten entschieden wurde.


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12.08.2019 um 21:41
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Daher verstehe ich nicht, warum man in diesem Fall nicht im Zweifel für den Angeklagten entschieden wurde.
Vielleicht versteht man es, wenn man die Chance hat, das Urteil komplett zu lesen. In einem Indizienprozess macht es sich das Gericht ja nie leicht, da wird schon eine lange Beweisaufnahme stattgefunden haben. Wie das Gericht alle erhobenen Beweise dann in seiner Gesamtschau gewürdigt hat, hat es im Urteil begründet.

Wenn aus diesen Urteil immer nur Schnipsel ausgewählt und an die Öffentlichkeit lanciert werden, ist das misslich, denn niemand kann nachprüfen, ob das so stimmt und ob nicht noch viel mehr dazu im Urteil steht als man glauben machen will.


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12.08.2019 um 21:49
Ein späterer Todeszeitpunkt passt auch eher zu den Gegebenheiten am Tatort, wie das brennende Licht.[/quote]

So ist es. Ein Punkt im WAA ist auch ein Gutachten, dass einen späteren Todeszeitpunkt belegen will.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:MG hat sich hierbei solch eine Mühe gegeben den Tatort zu fingieren. Bei der Leiche hat er sich scheinbar gar keine Gedanken mehr gemacht, ob eine solche Auffindesituation nicht auffällig wirkt.
Tja, da müsste er an wirklich (fast) alles gedacht haben (außer dem raushängenden Bein) und das, in einem extrem kleinen Zeit-Fenster. Wie man überhaupt auf so eine Idee kommen würde, die Pantoffeln in dieser Art gleichmäßig im Bad zu verteilen? Ich denke, die Justiz ist manchmal (hoffentlich selten) wirklich blind und übersieht das schon fast offensichtliche.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn aus diesen Urteil immer nur Schnipsel ausgewählt und an die Öffentlichkeit lanciert werden, ist das misslich, denn niemand kann nachprüfen, ob das so stimmt und ob nicht noch viel mehr dazu im Urteil steht als man glauben machen will.
Richtig, dass ist aber nun mal nicht unsere Aufgabe. Es gibt berechtigte Gründe, weder Urteil und erst recht nicht die Videosequenz der Computersimulation zu veröffentlichen. Das habe ich schon in einem anderen Thread dargelegt. Eine solche Veröffentlichung speziell das der Videosequenz könnte Laienrichter zu stark beeinflussen und die Anwältin hat daher der Presse untersagt, diese aufzuzeichnen. Gerade solche Animationen sind geeignet, jemanden, der nichts von der Sache versteht, massiv zu beeinflussen. Das dürfte kein Richter daher gerne sehen und er würde sich dann noch schwerer tun dem WAA statt zu geben. Die Animation soll eben nur ein Hilfsmittel des Gutachters sein.

Ich denke Frau Rick gehört da eher zu der vorsichtigen Sorte.


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12.08.2019 um 22:24
https://www.youtube.com/watch?v=vuLc6QoaLtY (Video: Fehlurteil Manfred Genditzki: Pressegespräch des bayerischen SPD-MdL Franz Schindler)

in diesem Pressegespräch wird alles gut zusammengefasst.

Der Gutachter hielt die beiden Kopfschwartenhämatome zunächst für unauffällig. GM wurde aus einem nicht mehr nachvollziehbaren Grund plötzlich von den Ermittlern verdächtigt. Daraufhin überprüften sie seine Finanzen und stellten fest, dass sich zuvor ein höherer Geldbetrag von 8000 Euro auf seinem Konto befunden hatte. Aufgrund dessen wurde der Gutachter zur Tatortbegehung geladen. Plötzlich waren die beiden Hämatome dann doch auffällig gewesen.
Das fand ich schon zu Anfang eigenartig. Denn entweder lassen solche Hämatome auf ein Gewaltverbrechen schließen, oder eben nicht.

Weiterhin ist auffällig, dass die Schläge auf den Kopf so stark gewesen sein müssen, dass Frau K. bewusstlos wurde, aber doch so schwach gewesen sind, dass äußerlich überhaupt nichts ersichtlich gewesen ist. Nicht einmal eine Verfärbung. Das ist doch schon alles recht ungewöhnlich.


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12.08.2019 um 22:25
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es war dann aber keine Notfallwäsche, denn die ist ja flüchtig.
Die Notfallwäsche, die sich in den Plastiktüten befand, wurde vermutlich ungesichtet entsorgt.

Wikipedia: Manfred Genditzki&ved=2ahUKEwjv7 Ijf7jAhVLKuwKHVxEC6oQFjAVegQICRAB&usg=AOvVaw39ANS3oMkNT 6vppThEczy&cshid=1565639490382
Die Plastiktüten mit Wäsche, die Frau Kortüm aus der Klinik mitgebracht hatte, wurde ungesichtet entsorgt.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Frau Kortüm diese Wäsche vorwaschen wollte, die sich in den Plastiktüten befand.


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12.08.2019 um 22:56
@Fitzgerald
@Venice2009

Ich bleibe dabei, dass all dies Informationen aus zweiter Hand sind. Und ein Pressegespräch mit der Verteidigerin des Verurteilten wird sicher nicht die Punkte berühren, die das Gericht als belastend bewertet hat.
Zitat von FitzgeraldFitzgerald schrieb:Die Notfallwäsche, die sich in den Plastiktüten befand, wurde vermutlich ungesichtet entsorgt.
Ist das jetzt eine Tatsache oder bloß eine Vermutung? Vermutung von wem?

Für mich jedenfalls geht nichts über die Lektüre des Urteils, um Aufschluss darüber zu bekommen, welche Beweise erhoben wurden und wie das Gericht diese dann insgesamt gewürdigt hat.


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13.08.2019 um 01:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich bleibe dabei, dass all dies Informationen aus zweiter Hand sind.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für mich jedenfalls geht nichts über die Lektüre des Urteils, um Aufschluss darüber zu bekommen, welche Beweise erhoben wurden und wie das Gericht diese dann insgesamt gewürdigt hat.
Es ist aber erstaunlich, dass sie hier - obgleich in den seltensten Fällen das Urteil veröffentlicht wird - hier aktuell das aktivste Mitglied in der Rubrik Kriminalfälle sind. Ständig beteuern sie diese Ansicht. Im Gegensatz dazu versuchen sie aber ständig Zweifel zu sähen.

z.B.:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und ein Pressegespräch mit der Verteidigerin des Verurteilten wird sicher nicht die Punkte berühren, die das Gericht als belastend bewertet hat.
Woher wolln Sie das wissen, dass es diese Punkte überhaupt gab, wenn sie das Urteil nicht kennen?


Dann behaupten sie wiederum Tatsachen, für die sie keine Quelle liefern können.

Um die Simulation zu kritisieren behaupteten sie:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Fundsituation von Frau K. war offensichtlich die mit geöffneter Badezimmertür. Das wurde hier ausgiebig diskutiert. Man kann davon ausgehen, dass die Polizei die Dame vom Pflegedienst befragt hat, ob die Tür offen war, als sie kam.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und das ist jetzt der Beweis dafür, dass es keine Tür gab? Und auch keine offene Tür? Ich muss doch sehr bitten.
Wenn sie behaupten, dass die "offensichtlich" offen war, wären sie in der Pflicht gewesen, die Offensichtlichkeit zu begründen. Ich kann verstehen, dass man im Eifer des Gefechts hier manchmal etwas behauptet, was man falsch in Erinnerung hat. Aber statt dann diesen Fehler nicht einfach zuzugeben, reagieren sie in der obigen vollkommen unsachlichen Weise. Und hier konnten sie nicht mal eine Quelle aus zweiter Hand liefern.

Die Konsequenz ihrer oben behaupteten Sichtweise wäre aber nur die rein nur juristische Dinge aufzuklären, aber sie versuchen eben deutlich mehr, das ist einfach widersprüchlich.


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13.08.2019 um 02:09
Um hier noch das Gerücht aus der Welt zu schaffen, dass es angeblich KEINE kotverschmierte Wäsche gab:

Nach der mündlichen Urteilsbegründung geht selbst das Gericht davon aus (Achtung! Information aus zweiter Hand!):
Immerhin geht das Gericht, im Gegensatz zum Staatsanwalt, davon aus, dass die alte Dame kotverschmutzte Wäsche aus dem Krankenhaus mit nach Hause brachte. Aber das wäre doch, sagt die Richterin, viel bequemer in der rosa Plastikschüssel gegangen, die Frau K. im Bad stehen hatte.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-dem-urteil-im-badewannen-mord-ein-sturz-aber-warum-1.1261518


Es mag vielleicht bequemer gewesen sein, zwingend ist es aber nicht im geringsten. Ich kann das persönlich nicht nachvollziehen. Ich hatte eine Zeit lang Wäsche von Hand waschen müssen. Da habe ich zwar auch so eine Schüssel verwendet. Aber ich habe sie auf den Boden der Badewanne gestellt, weil das sonst eine Sauerei gab und ich hatte natürlich keine mit Kot verschmutzte Wäsche gehabt, sondern gerade mal ein Tag getragene Wäsche. Die Schüssel habe ich auch nur wegen des Wasserverbrauchs und geringeren Menge an Waschmittel verwendet. Der Schluss des Gericht ist auch nicht im geringste zwingend, wie gesagt MEINE Lebenserfahrung sagt mir das Gegenteil.

Meine Schwiegermutter hatte bis ins stolze Alter von 92 auch immer nach einem Malheur die Sache in der Wanne eingeweicht und abgebraust, trotz Arthrose und angewiesen auf einen Rollator (der Gehstock stand schon Jahre in der Ecke).

Ich persönlich kann da mit meiner Lebenserfahrung durchaus behaupten, dass die Sichtweise des Gerichts eigentlich vollkommen abwegig ist, gerade bei kotverschmierter Wäsche. Zweifler meiner Sichtweise empfehle ich mal eine Simulation.

PS: Man beachte, diese Wiedergabe des Urteils stammt nicht von der bösen bösen Verteidigung, sondern einem Journalisten der Süddeutschen.


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13.08.2019 um 05:53
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Genditzki als Verurteilter muss den Schuldspruch mit neuen Tatsachen oder Beweismitteln erschüttern können, um dann später im wiederaufgenommenen Verfahren einen Freispruch zu erzielen. Wenn @Rick_Blaine dies so umschreibt, dass er seine "Unschuld beweisen" muss, ist das nicht falsch. Es kommt darauf an, wie man die Begriffe bewiesene Schuld oder bewiesene Unschuld definiert.

Die Schuld des Angeklagten wurde bewiesen, weil er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde.
Wenn Genditzki nun in einem neuen Verfahren freigesprochen wird, dann hat das Gericht seine Unschuld festgestellt bzw. bewiesen und weil er das nur mit seinem zulässigen und begründeten Wiederaufnahmeantrag erreicht hat, kann man durchaus davon sprechen, dass er erfolgreich seine „Unschuld nachgewiesen“ hat.
Um das abschliessend zu betrachten: wer genau gelesen hat, wird natürlich gesehen haben, was ich geschrieben habe. Ich glaube auch, als Rechtsanwalt mit vielen Jahren Erfahrung, begriffen zu haben, dass im Gesetz natürlich nicht steht, dass der Antragsteller nun seine Unschuld zu beweisen hat. Aber, und das ist der Unterschied zu jenen, die ihre Kenntnisse nur aus wikipedia und der Bild beziehen: das echte Leben ist manchmal ein wenig anders als geschriebene Gesetzestexte (sonst bräuchten wir auch keine Gerichte). Deshalb halte ich auch nichts davon, hier immer wieder einfach nur Gesetzestexte zu zitieren. In der Praxis stellt sich die Herausforderung an jeden, der einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren stellen will, dass er mehr oder weniger stichhaltige Argumente liefern muss, die seine Unschuld nahelegen, um erst einmal über die erste Prüfung, der Zulässigkeitsprüfung, hinwegzukommen. Das mag man mir nun glauben oder nicht, am Ende ist mir das wurscht. @Seps13 hat offenbar verstanden, was ich sagen wollte.

Zum Inhalt des Verfahrens muss ich sagen, wäre es freilich gut, das Urteil in Gesamtheit zu kennen. Ich kenne es nicht und kann mich daher nur auf das stützen, was die Presse im Laufe der Zeit veröffentlicht hat.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Daher wäre das Urteil interessant zu lesen. V
Und nachdem ich mir das alles so angeschaut und durchgelesen habe, kann ich sehr gut verstehen, warum nicht nur @Venice2009 hier Zweifel hat, ob das Urteil hier wirklich den tatsächlichen Tatverlauf bewertet hat. Die Argumente der Verteidigerin erscheinen mir jedenfalls auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar.

Es ist schon auffällig, dass es der Staatsanwaltschaft besonders schwer zu fallen scheint, ein plausibles Motiv für diese Tat zu finden. Wie man es dreht und wendet, der angebliche Streit um die Mutter scheint doch ein wenig an den Haaren herbeigezogen, vor allem, wenn man vorher schon mit dem Unterschlagungs-Motiv gescheitert ist.

Es scheint am Ende alles an zwei Dingen zu hängen: den Hämatomen und der Lage in der Badewanne. Denn ich denke schon, dass die alte Dame vielleicht wirklich Wäsche in der Wanne waschen wollte, dieses Vorhaben existiert in der Lebenswirklichkeit nun einmal, wie auch hier im Forum von einigen vorgebracht wurde. Es als komplett unwahrscheinlich auszuschliessen erscheint mir nicht zu rechtfertigen.

Um dann aber ein Verbrechen zu beweisen muss ich zeigen, dass andere Indizien nicht zu einem möglichen Unfallgeschehen passen. Hier habe ich jetzt nicht genug Informationen und medizinisch-forensische Kenntniss, um die Hämatome etc. beurteilen zu können. Man wird sehen, was die Gutachten hier sagen und ob die mit der Sache befassten Richter hier Handlungsbedarf sehen.


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13.08.2019 um 06:49
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Zum Inhalt des Verfahrens muss ich sagen, wäre es freilich gut, das Urteil in Gesamtheit zu kennen. Ich kenne es nicht und kann mich daher nur auf das stützen, was die Presse im Laufe der Zeit veröffentlicht hat.
Das Problem ist dass Presseartikel über Verfahren die bereits lange abgeschlossen sind in der Regel ausschließlich auf Informationen der Verteidigung, bzw. einer entsprechenden Kampagne beruhen. Staatsanwälte und Richter äußern sich selten zu lange zurückliegenden Entscheidungen, für die ist der Fall abgeschlossen. Die Verurteilten beschäftigen sich hingegen 24/7 mit ihrem Fall.

Dadurch sind öffentlich zugänglichen Informationen aber zwangsläufig sehr einseitig und so ist das wohl auch in diesem Falle hier.


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13.08.2019 um 06:54
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Denn ich denke schon, dass die alte Dame vielleicht wirklich Wäsche in der Wanne waschen wollte, dieses Vorhaben existiert in der Lebenswirklichkeit nun einmal, wie auch hier im Forum von einigen vorgebracht wurde.

Da bin ich wirklich gegenteiliger Ansicht. Nur weil Wäschewaschen in der Badewanne als Möglichkeit grundsätzlich existiert, muss das hier nicht eingeräumt werden. Es ist einfach zu abwegig und es gibt keinerlei Hinweise (!) darauf. Es wurde hier auch schon die Vermutung geäußert, dass Frau K. sich in der Badewanne selbst ertränken wollte, auch diese Variante existiert ja in der Lebenswirklichkeit.

Ich empfehle jedem Badewannenbesitzer, diese Lebenswirklichkeit einmal nachzumachen. Wanne voll, 5 Unterhosen rein, bisschen Toiletteninhalt dazu, davorhocken oder auf den schmalen Rand setzen und einhändig umrühren. Fleckenentferner und Waschmittel nach Bedarf.
Und sich dann dabei vorzustellen, man sei alt, gehbehindert und geschwächt. Ich glaube, bis ich da mal so richtig Bock drauf bekomme, muss ich erst älter werden. Viel älter.

Die Notfallwäsche wie auch die Tüten, in denen sie sich angeblich befand (es hat sich in Wahrheit um leere Tüten gehandelt, auf Bild 7 und 8 zu sehen) sind eine Erfindung der Verteidigung. In den Medien wurde daraus mehr oder weniger als Fakt "entsorgte Tüten mit Schmutzwäsche".

Aber ich wiederhole die ganze Diskussion nicht noch einmal. Nur so viel: Die Vorgehensweise der Verteidigung ist sehr suggestiv und auf der PK waren nur Reporter anwesend, die hier den Justizirrtum kolportieren. Kritische Fragen gab es nicht. Der Aspekt der nicht zu einem Sturz passenden Lage der Hausschuhe oder sein Nachtatverhalten werden zum Beispiel gar nicht erwähnt.

Es ist wie bei Darsow oder Toth oder Söring oder anderen Indizienfällen. Es kann mit sehr vielen Zufällen auch anders gewesen sein. Restzweifel bleiben immer.
Ich denke, das Gericht hat die Wahrheit herausgefunden, hatte im Ergebnis keine Zweifel an der Schuld des Verurteilten und hat dies in der Gesamtwürdigung (auch hier kommen ja einige Umstände zusammen und ergeben ein konsistentes Bild) fehlerfrei wiedergegeben.


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13.08.2019 um 07:12
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es ist einfach zu abwegig und es gibt keinerlei Hinweise (!) darauf.
Na ja, mir scheint hier immer wieder die Rolle der Verteidigung zu negativ dargestellt zu werden. Als Strafverteidiger sind wir normalerweise nicht damit beschäftigt, irgendwelche hanebüchenen Szenarien zu "erfinden." Das wäre zutiefst unseriös. Wenn man sich einmal den Fall Darsow anschaut, sieht man, dass auch ein Fachmann wie Dr. Strate das nicht tut (nur im Fall Avery scheint mir das der Fall zu sein, was ja auch berechtigterweise kritisiert wird).

Das beste Negativbeispiel ist der Fall Soering, wo er selbst und vor allem seine fans nicht müde werden, vollkommen unsinnige und durch keinerlei Indizien auch nur angedeutete Szenarien zu erfinden, zu welchen dann aus dem Nichts aufgetauchte Täter usw. gehören - aber kein seriöser Verteidiger macht sich mit dem gemein.

Hier scheint es mir dagegen darum zu gehen, dass die Staatsanwaltschaft ein Szenario verfolgt, das kaum oder gar nicht durch Indizien belegt ist (Streit) und dass der Disput darin besteht, ob die vorhandenen Indizien durch einen Unfall verursacht werden konnten oder nicht. Das ist der Disput der Gutachter. Im Fall Darsow wird allein hervorgebracht, dass kein selbstgebastelter Bauschaum-Schalldämpfer verwendet worden sein kann (wobei m.E. dieses Argument angesichts aller anderen Indizien eben absolut unzureichend ist).


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