Frl.Baumann schrieb (Beitrag gelöscht):Jeder Anwalt rät einem Beschuldigten zu schweigen. Weltweit. Das ist weltweit sein Recht.
Soweit richtig, soweit aber nicht zu Ende gedacht. Jedenfalls nicht für ein Gerichtsverfahren. Sollte es zu einem Prozess kommen und die Haltung bleibt unverändert, macht der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch, was ihm nicht zum Nachteil gereichen darf.
Das heißt, es gibt
keine Erklärung für die Fahrten und diese müssen vom Gericht im Kontext völlig frei interpretiert werden. Dies dann selbstverständlich auch nachteilig. Nicht, weil er schweigt, sondern weil die Fahrten eine verdächtigen Anschein erwecken. Dieser nachteilige Anschein könnte nur positiv beeinflusst werden durch eine glaubhafte Aussage, mit der ein anderer Zweck als Transport von Rebeccas Leiche versichert wird. Durch Schweigen bleibt der Anschein negativ (Er wird nur nicht noch negativer).
Wenn es genügend Indizien für ein Tötungsdelikt und FR als Täter gibt, ist logisch, dass die Fahrten als Leichenentsorgungsfahrten interpretiert werden. FR sagt ja nicht, dass sie einen anderen Grund hatten, also kann man das angesichts des merkwürdigen Zeitpunkts auch nicht zu seinen Gunsten vermuten, es ist einfach fernliegend.
Und nochmal: Dabei wird das Schweigen nicht negativ bewertet, sondern allein die seltsamen, nicht erklärten Fahrten.