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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

13.09.2020 um 20:12
Wurde im Fall des Herrn Edathy nicht gemunkelt, er sei von seinen Parteifreunden vorgewarnt worden und hätte somit noch Gelegenheit gehabt einiges, sagen wir mal, beiseite zu lassen?
Was wenn in der Causa CM die Dame den gleichen Gedanken hatte und deshalb mit einem großen Medium die breite Öffentlichkeit in Kenntniss setzte.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

13.09.2020 um 23:03
Also ich fände es in jedem Fall besser, wenn ein Name erst nach einem Schuldspruch genannt werden würde.

Ich hab immer das Gefühl, dass man vor dem Urteil immer den ganzen Namen schreiben kann und danach immer nur den Anfangsbuchstaben. Andersrum fände ich es besser.

Siehe Fall Kachelmann.
Meist ist es für einen prominenten fast egal, ob er schuldig gesprochen wird. Das Ganze hält sich immer, erst Recht im Internet-Zeitalter.

Und damit möchte ich den Fall nicht verharmlosen - aber ich glaube nicht, dass man hier 100 Seiten schreiben würde, wenn es „nur“ um Karl A. ginge...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

13.09.2020 um 23:08
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wie kommst du darauf, dass im ganzen Thread immer wiederholt wird
Dir sei versichert: Es gab hier - von der Moderation zügig gelöschte - Beiträge, wo Metzelder aufs Übelste beschimpft wurde und allen, die nicht mit drauf einhämmern sehr wenig subtil unterstellt wurde, ja auch entsprechende Neigungen haben zu müssen. Und das nicht nur von einer Person.
Da solche Beiträge aber gelöscht werden ist es ziemlich schwer, diese zu zitieren. Du kannst allenfalls mal gucken, wessen Profil mit welcher Begründung wie lange gesperrt wurde.
Zitat von AxelFAxelF schrieb:Und damit möchte ich den Fall nicht verharmlosen - aber ich glaube nicht, dass man hier 100 Seiten schreiben würde, wenn es „nur“ um Karl A. ginge...
Das ist der Deutschen Doppelmoral. Die Großen will man hängen sehen, die Kleinen dürfen laufen. Und das, obwohl die Tat des einen nicht schwerer wiegt als die Tat des anderen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 00:55
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Dir sei versichert: Es gab hier - von der Moderation zügig gelöschte - Beiträge, wo Metzelder aufs Übelste beschimpft wurde und allen, die nicht mit drauf einhämmern sehr wenig subtil unterstellt wurde, ja auch entsprechende Neigungen haben zu müssen. Und das nicht nur von einer Person.
Da solche Beiträge aber gelöscht werden ist es ziemlich schwer, diese zu zitieren.
Das ist natürlich genauso unmöglich, wie die Beiträge zu zitieren, die wegen Verharmlosung von Kinderpornographie gelöscht wurden oder Beiträge, in denen der Frau aus Hamburg übelste Dinge nachgesagt wurden.


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14.09.2020 um 01:40
@Kreuzbergerin

Die streitet ja auch keiner ab.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 07:03
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Das ist der Deutschen Doppelmoral. Die Großen will man hängen sehen, die Kleinen dürfen laufen. Und das, obwohl die Tat des einen nicht schwerer wiegt als die Tat des anderen.
ist das so? Wenn sich jemand wie Metzelder für eine Institution einsetzt, die gegen KiPo kämpft und dabei seinen prominenten Namen einsetzt, dann ist das öffentliche Interesse natürlich größer (völlig zu Recht) als ob der anonyme Karl A. ohne Engagement derart angeklagt wird.
https://www.kirche-und-leben.de/artikel/vorwuerfe-gegen-christoph-metzelder-reidegeld-zeigt-sich-betroffen/

aus dem Artikel:
Der aus Haltern stammende Metzelder hatte sich als „Schutzengel“ in der von Reidegeld gegründeten Organisation „Roter Keil“ engagiert. „Roter Keil“ setzt sich gegen Kinderprostitution ein.
Ich finde es daneben, jemandem dann Doppelmoral vorzuwerfen! Nein, auch die Kleinen sollte man nicht laufenlassen. Das ist nicht die Quintessenz...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 09:54
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Der aus Haltern stammende Metzelder hatte sich als „Schutzengel“ in der von Reidegeld gegründeten Organisation „Roter Keil“ engagiert. „Roter Keil“ setzt sich gegen Kinderprostitution ein.
Das ist ja noch nicht alles:
2006 gründete das CDU-Mitglied die Stiftung "Zukunft Jugend" mit dem Ziel, "Kinder und Jugendliche auf ihrem schulischen und persönlichen Lebensweg zu begleiten". Die damalige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft verlieh ihm 2011 den NRW-Verdienstorden für sein soziales Engagement mit den Worten: "Sie haben Außergewöhnliches geleistet."
https://m.news.de/sport/855785992/christoph-metzelder-privat-ex-nationalspieler-tus-haltern-bvb-vater-einer-tochter-engagiert-sich-fuer-kinder-stiftung-tv-experte/1/
Wikipedia: Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen

Es ist besonders wegen dieses Engagements von gesellschaftlichem, also öffentlichem Interesse.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 13:47
Das Verwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Namensnennung Metzelders auf der Website des Amtsgerichts Düsseldorf rechtens ist.
Das Amtsgericht Düsseldorf muss eine detaillierte Pressemitteilung im Fall Metzelder nicht von der Website löschen. Das entschied das Verwaltungsgericht am Montag.
Schlappe für Christoph Metzelder: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Montag gegen einen Antrag des Ex-Nationalspielers entschieden. Dieser hatte gefordert, dass das Amtsgericht Düsseldorf eine ausführliche Pressemitteilung löscht, in der Metzelders Name und die Details zu den Vorwürfen genannt werden.
Focus


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14.09.2020 um 13:54
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Das ist der Deutschen Doppelmoral. Die Großen will man hängen sehen, die Kleinen dürfen laufen. Und das, obwohl die Tat des einen nicht schwerer wiegt als die Tat des anderen.
Andersrum wird ein Schuh draus. Es geht nicht darum, dass ein Promi härter bestraft werden soll. Sondern dass ein Promi dieselbe Strafe erhält wie ein Normalbürger, der sich keine Staranwälte leisten kann.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 14:05
Im Lichte der gegen ihn erhobenen Vorwürfe finde ich sein "karitatives" Engagement, das ihn ausgerechnet in die Nähe vulnerabler Kinder in schwierigen Lebenssituationen brachte – und zwar ausschließlich, andere wohltätige Aktivitäten seinerseits sind mir nicht bekannt – höchst verstörend. Ich befürchte, dass es ihm dabei nicht um die gute Sache ging, sondern dass er sich an den Schützlingen dieser Organisationen, Pardon, aufgeilen wollte.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 14:08
Naja, das war ja zu erwarten, wie gesagt ich verstehe eh seine Verteidiger nicht...Aber das muss ich auch nicht verstehen, bin ja Laie... Eventuell möchten seine Anwälte nur die Medien und Gerichte beschäftigen, da ihnen vllt. sonst nichts besseres einfällt, ist jedenfalls meine Vermutung...
Zitat von WintertimeWintertime schrieb:Andersrum wird ein Schuh draus. Es geht nicht darum, dass ein Promi härter bestraft werden soll. Sondern dass ein Promi dieselbe Strafe erhält wie ein Normalbürger, der sich keine Staranwälte leisten kann.
Genau so ist es...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 14:15
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Eventuell möchten seine Anwälte nur die Medien und Gerichte beschäftigen, da ihnen vllt. sonst nichts besseres einfällt, ist jedenfalls meine Vermutung...
Ich vermute, sie wollen unbedingt die Nennung seines Namens verhindern, weil sie befürchten, dass da noch andere Belastungszeugen aus der Vergangenheit auftauchen könnten, die damals nicht wussten, mit wem sie es zu tun hatten. Über den Namen findet man sein Foto …


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 14:53
Auch im Falle einer Hauptverhandlung ist es dem Amtsgericht Düsseldorf gestattet Metzelder beim Namen zu nennen. Das wurde heute auch vom Verwaltungsgericht entschieden.
Das weitere Begehren Metzelders, dem AG eine vergleichbare Information der Öffentlichkeit zu untersagen, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gefallen ist, ist ebenfalls erfolglos geblieben. Auch insoweit hat die zuständige 20. Kammer des VG entschieden, dass das AG die Medien über etwaige Tatvorwürfe mit Namensnennung unterrichten dürfe.
lto


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 14:56
Die Hamburger Morgenpost berichtet, dass Metzelder ein Geständnis abgelegt hat.
In der Kinderpornografie-Affäre um Christoph Metzelder soll der Ex-Fußball-Nationalspieler offenbar ein Geständnis abgelegt haben. Das gehe aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts hervor, berichtet „Focus Online“.
Quelle:

https://www.mopo.de/news/panorama/vorwurf-der-kinderpornografie-medienbericht--metzelder-legt-gestaendnis-ab-37339732


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 15:05
Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geht auch hervor, dass Metzelder offenbar ein Geständnis abgelegt hat. Wörtlich schreibt das Gericht: "Das in der Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers (Anmerkung der Red: damit ist Metzelder gemeint), der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien."
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/darf-weiter-verbreitet-werden-schlappe-fuer-metzelder-gericht-erlaubt-ausfuehrliche-pressemitteilung_id_12428456.html

Was hätte er auch sonst sagen sollen?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 15:21
Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts:
Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen einer breiten Öffentlichkeit bekannten ehemaligen Profi-Fußballer und Nationalspieler. Auch seit Beendigung der sportlichen Profi-Karriere ist er im öffentlichen Leben präsent geblieben, weil er eine Agentur für Sportmarketing gegründet und eine Ausbildung zum DFB-Fußballlehrer mit dem Ziel der späteren Tätigkeit als Profi-Trainer aufgenommen hatte. Darüber hinaus ist sein Bekanntheitsgrad wegen seines gesellschaftlichen Engagements hoch: So war er Botschafter der Fußball-Weltmeisterschaft 2xxx der Menschen mit Behinderung, ehrenamtlich tätig beim Verein „Z.“ in N. oder der „A-Schuldnerberatung für junge Leute“ in M.. 2006 gründete er eine eigene Stiftung „N.N“, mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem schulischen und persönlichen Lebensweg zu begleiten und zu unterstützen. Er hat selbst öffentlich kundgetan, sich mit seiner Stiftung für die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Zudem war er Mitglied im Kuratorium der E-Stiftung und Werbebotschafter „N.“ im Verein gegen Kinderprostitution „K.net“ und gehörte dem Kuratorium der „Stiftung L“ an. 2011 erhielt er den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen, 2017 das Bundesverdienstkreuz am Bande.
59
Vgl. Wikipedia: Y., www.wikipedia.org; (...), beide abgerufen am 10. September 2020.
60
Mit seinem sozialen Engagement für Kinder und Jugendliche hat der Antragsteller zugleich eine besondere gesellschaftliche Verantwortung und Vorbildfunktion übernommen. In der öffentlichen Wahrnehmung spricht dieses Engagement für eine hohe moralische Integrität seiner Person. Den Eindruck einer junge Menschen verantwortungsvoll begleitenden und unterstützenden Person hat er selbst über viele Jahre erzeugt. Dem stehen die ihm angelasteten Straftaten von einigem Gewicht gegenüber, die sich von der gewöhnlichen Kriminalität deutlich abheben und aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit besonders verwerflich sind, weil sie Kinder und Jugendliche betreffen. Sie lassen den an sich anerkennenswerten Einsatz des Antragstellers in einem anderen Licht erscheinen. Zweifellos handelt es sich um Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders berühren.

...


Mit der Erhebung der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft X. den hinreichenden Tatverdacht bejaht. Sie ging aufgrund der im Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse davon aus, dass der Antragsteller die zur Anklage gebrachten Straftaten begangen hat. Das in der Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers, der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien. Mit diesem Bestand an Beweistatsachen hatte sich der Tatverdacht mit Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens folglich so weit erhärtet, dass eine Nennung des ohnehin schon durch die Medienberichterstattung bekannten Namens auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgen durfte.

Insofern stellt es entgegen der Auffassung des Antragstellers keinen Widerspruch – und erst recht keinen Rechtsfehler – dar, dass das von seinem Bevollmächtigten hervorgehobene kooperative Verhalten des Antragstellers im Ermittlungsverfahren, einschließlich der geständigen Einlassung, nunmehr im Rahmen der durchgeführten Abwägung zu seinen Lasten geht. Er hat selbst entschieden, ob und wie er sich im Ermittlungsverfahren eingelassen hat, und er wird dies mit allen Vor- und Nachteilen sowie eventuellen Konsequenzen mit seinen anwaltlichen Beratern wohlerwogen haben. Mit diesen – aus der ständigen Rechtsprechung folgenden und damit absehbaren – Folgen seines Handelns konnte er durchaus rechnen.

Die dargestellten Umstände rechtfertigten auch, die angeklagten Straftatbestände und Tathandlungen in der Presseinformation aufzuführen. Denn zur Aufgabe der Medien gehört, gerade über die Diskrepanz zwischen öffentlichem Wirken zugunsten von jungen Menschen und den zur Anklage gebrachten Straftaten im Bereich der Kinder- und Jugendpornographie zu berichten; muss das Persönlichkeitsrecht insoweit hinter dem Informationsinteresse zurückstehen, ist auch eine entsprechende amtliche Unterrichtung der Medien gerechtfertigt. Dieses Informationsinteresse zielt berechtigterweise auch auf die Bekanntgabe weiterer Details der Tatvorwürfe. So durften die in der Anklageschrift aufgeführten Tathandlungen einschließlich der Beweismittel wiedergegeben werden.

...

Dies gilt ungeachtet dessen, dass sich das vorliegende Strafverfahren im Stadium des sog. Zwischenverfahrens befindet, der Antragsteller also nicht als Täter einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung überführt ist. Denn – wie oben ausgeführt – liegt bereits ein Mindestbestand an Beweistatsachen, namentlich die geständige Einlassung des Antragstellers, vor. Mit Blick darauf hat auch die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Unschuldsvermutung an Gewicht verloren, auf die sich der Antragsteller beruft.
77
Vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. März 2012 – 1 BvR 711/12 – juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 – VI ZR 80/18 -, juris Rn. 46.
78
Zwar hat der Antragsteller ausweislich der Anklageschrift ein Geständnis (nur) als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren abgelegt. Er hat aber nicht vorgetragen, dieses Geständnis im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nicht aufrechterhalten zu wollen. Insofern ist bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen mit zu berücksichtigen, dass seine Berufung auf die Unschuldsvermutung relativiert ist. Dass für ihn gleichwohl die Unschuldsvermutung gilt, ist dem weiteren Inhalt der Pressemitteilung zu entnehmen, wie unten dargelegt wird.
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2020/20_L_1781_20_Beschluss_20200914.html


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 16:02
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Mit seinem sozialen Engagement für Kinder und Jugendliche hat der Antragsteller zugleich eine besondere gesellschaftliche Verantwortung und Vorbildfunktion übernommen. In der öffentlichen Wahrnehmung spricht dieses Engagement für eine hohe moralische Integrität seiner Person. Den Eindruck einer junge Menschen verantwortungsvoll begleitenden und unterstützenden Person hat er selbst über viele Jahre erzeugt. Dem stehen die ihm angelasteten Straftaten von einigem Gewicht gegenüber, die sich von der gewöhnlichen Kriminalität deutlich abheben und aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit besonders verwerflich sind, weil sie Kinder und Jugendliche betreffen. Sie lassen den an sich anerkennenswerten Einsatz des Antragstellers in einem anderen Licht erscheinen. Zweifellos handelt es sich um Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders berühren.
So siehts aus, das empfinde ich ganz genau so.


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14.09.2020 um 16:30
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Ich vermute, sie wollen unbedingt die Nennung seines Namens verhindern, weil sie befürchten, dass da noch andere Belastungszeugen aus der Vergangenheit auftauchen könnten, die damals nicht wussten, mit wem sie es zu tun hatten. Über den Namen findet man sein Foto …
Ach so, na das wäre natürlich möglich...Wäre dann allerdings sehr dumm, er wird doch nicht seinen Real-Name angegeben haben...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 16:33
Die Entscheidung des VG ist nachvollziehbar.

Sollte es zutreffen, dass Herr M. ein Geständnis (wie weitreichend auch immer) abgegeben hat, dann erklärt das auch die (letztlich verworfenen) Überlegungen der StA, ein Strafbefehlverfahren durchzuführen. Interessant auch, dass das Geständnis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachteilig für ihn ist, weil es Teil der Voraussetzungen (der Beweistatsachen) ist, die die StA berechtigen, Anklage zu erheben und die Öffentlichkeit über die Anklageerhebung zu informieren.

Das VG meint:
Insofern stellt es entgegen der Auffassung des Antragstellers keinen Widerspruch – und erst recht keinen Rechtsfehler – dar, dass das von seinem Bevollmächtigten hervorgehobene kooperative Verhalten des Antragstellers im Ermittlungsverfahren, einschließlich der geständigen Einlassung, nunmehr im Rahmen der durchgeführten Abwägung zu seinen Lasten geht. (...)

Denn – wie oben ausgeführt – liegt bereits ein Mindestbestand an Beweistatsachen, namentlich die geständige Einlassung des Antragstellers, vor. Mit Blick darauf hat auch die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Unschuldsvermutung an Gewicht verloren, auf die sich der Antragsteller beruft.
Auch das ist nachvollziehbar.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

14.09.2020 um 17:01
Es ist gar nicht so unüblich, dass Pädophile sich da aufhalten, wo Kinder sind und auch, dass sie Kinder fördern oder sich bei irgendwelchen Hilfsaktionen beteiligen, denn in der Regel sehen sie sich selbst nicht als Gefahr, ihr eigenes Tun als nicht schädlich und die Kinder müssen nur vor den anderen bösen Menschen gerettet werden.

Ich hatte mal was gelesen, da ging es um jemanden der einen Jugendtreff betrieb und pädophil war und bis zum Schluss überzeugt war, dass er ein Guter sei, und die Kinder aus ihrem Elend geholt hätte. Das Missbrauch im Jugendtreff stattfand, fand er nicht so schlimm.

Bei Interesse kann ich das mal raussuchen.


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